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Welche Voraussetzungen der Rückmietverkauf stellt, ab welchem Alter er möglich ist und welche Immobilien passen.
Inhalt dieser Seite- Welche Voraussetzungen gelten für den Rückmietverkauf?
- Ab welchem Alter ist ein Rückmietverkauf möglich?
- Welche Immobilie kommt für den Rückmietverkauf infrage?
- Wie wichtig ist die Lage für den Rückmietverkauf?
- Was gilt bei laufendem Kredit, Ehepartner und Einkommen?
- Was tun, wenn die Voraussetzungen nicht passen?
- Wie prüfen Sie Ihre Voraussetzungen vor der Anfrage?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Anbieter entscheiden: Alter, Immobilie und Lage legt jeder Anbieter selbst fest, die Grenzen der GNIW und anderer Anbieter unterscheiden sich.
- Altersgrenze 55: Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, verkaufen aber bleiben nennt Verkäufer ab 65 Jahren.
- Mindestwert: Laut GNIW liegt der Mindestankaufswert bei 100.000 €, vobahome nennt 150.000 €.
- Lage-Ampel: Der Lage-Selbstcheck der GNIW zeigt per Ampel, wie sie Ihre Region einstuft, auch bei Grün prüft sie jedes Objekt einzeln.
Welche Voraussetzungen gelten für den Rückmietverkauf?
Die Voraussetzungen legt jeder Anbieter selbst fest. Bei der GNIW zählen laut GNIW das Alter aller Bewohner, Typ und Mindestwert der Immobilie und die Lage. Wer sein Haus verkaufen und wohnen bleiben will, sollte diese Punkte vor der Anfrage prüfen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Die Tabelle stellt die Grenzen der GNIW denen anderer Anbieter gegenüber. Alter, Mindestwert, Immobilie und Lage entscheiden zuerst.
| Voraussetzung | GNIW | Andere Anbieter (Stand 28.10.2026) |
|---|---|---|
| Alter | Alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre | Verkaufen aber bleiben: Verkäufer ab 65 Jahren, DEGIV: keine Grenze genannt |
| Mindestwert | Mindestankaufswert 100.000 € | Vobahome: 150.000 € |
| Immobilie | Selbst genutzte Wohnimmobilien, auch mit Restschuld | Vobahome: Restschuld möglich, wenn sie die Auszahlung nicht übersteigt |
| Lage | Lage-Selbstcheck mit Ampel, Einzelprüfung auch bei Grün | Vobahome: Ankauf in ganz Deutschland |
Was gilt bei der GNIW?
Alter, Objekttyp und Mindestankaufswert nennt die GNIW als Voraussetzungen. Die Lage ordnet sie mit einem Selbstcheck ein, alles Weitere prüft sie laut GNIW individuell am Objekt. Für den Rückmietverkauf empfehlen wir die GNIW, die nach eigener Angabe bundesweit als Direktkäufer ankauft.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs, Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Sie zahlen Miete und die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind
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Ab welchem Alter ist ein Rückmietverkauf möglich?
Das Alter legt der Anbieter fest. Bei der GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, nicht nur der Eigentümer. Andere Anbieter nennen 65 Jahre oder keine Grenze.
Gilt die Grenze für alle im Haus?
Laut GNIW zählen alle künftigen Mieter und Bewohner. Das Anfrageformular der GNIW fragt deshalb, ob einer der künftigen Mieter jünger als 55 Jahre ist. Wohnt ein Partner oder ein erwachsenes Kind unter dieser Grenze im Haus, passt das Modell der GNIW damit nicht. Die Altersvoraussetzung ist laut GNIW fester Bestandteil ihres Modells.
Welche Grenzen nennen andere Anbieter?
Andere Anbieter ziehen andere Grenzen. verkaufen aber bleiben richtet sich nach eigener Angabe an Verkäufer ab 65 Jahren. DEGIV vermittelt Käufer und nennt keine Altersgrenze.
Welche Immobilie kommt für den Rückmietverkauf infrage?
Die GNIW kauft laut GNIW selbst genutzte Wohnimmobilien, vom Einfamilienhaus bis zur Eigentumswohnung. Dazu kommt ein Mindestankaufswert von 100.000 Euro. Alles Weitere prüft sie am einzelnen Objekt.
Welche Objekttypen nennt die GNIW?
Laut GNIW kommen vier Objektarten infrage, alle als selbst genutzte Wohnimmobilie.
Einfamilienhaus
Das Haus für eine Wohneinheit.
Doppelhaushälfte und Reihenhaus
Doppelhaushälften sowie Mittel- und Endhäuser von Reihenhäusern.
Zwei- und Dreifamilienhaus
Häuser mit zwei oder drei Wohnungen.
Eigentumswohnung
Auch Wohnungen gehören dazu.
Wie prüft die GNIW die Immobilie?
Laut GNIW prüft sie jede Immobilie individuell und fragt die Angaben dazu im Anfrageformular ab. Welche Angaben und Unterlagen das sind, steht in der Checkliste am Ende der Seite. Legen Sie die Unterlagen vor der Anfrage bereit.
Welche Ausschlüsse nennen andere Anbieter?
Andere Anbieter nennen eigene Ausschlüsse. vobahome nennt auf seiner Webseite Erbpacht, Asbest, Denkmalschutz, starken Instandhaltungsstau und bestimmte Grundbucheinträge, genannt werden Zwangssicherungshypothek und Zwangsversteigerung (Stand 28.10.2026). Prüfen Sie vor jeder Anfrage, ob einer dieser Punkte auf Ihre Immobilie zutrifft.
Wie wichtig ist die Lage für den Rückmietverkauf?
Die Lage entscheidet mit. Fortress teilte am 30.01.2026 mit, die GNIW wolle in wirtschaftlich stabilen Regionen ankaufen (Quelle: Fortress). Der Lage-Selbstcheck der GNIW zeigt, wie sie Ihre Region einstuft.
So lesen Sie die Ampel
Laut GNIW bedeuten die drei Farben des Selbstchecks Folgendes.
Grün
Die Region ist grundsätzlich freigegeben.
Gelb
Ihre Lage erfordert eine individuelle Prüfung, die GNIW sieht sich jedes Objekt an.
Rot
Derzeit kauft die GNIW in dieser Region nicht an.
Die GNIW versteht den Check als erste Orientierung. Auch bei Grün kann sie ein Objekt im Einzelfall ablehnen. Im Lage-Selbstcheck der GNIW geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Warum unterscheiden sich Regionen?
Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser entwickeln sich je nach Region unterschiedlich. Im zweiten Quartal 2026 stiegen sie in kreisfreien Großstädten um 0,7 Prozent zum Vorjahresquartal, in dünn besiedelten ländlichen Kreisen sanken sie um 0,4 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Eine Absage wegen der Lage heißt nicht, dass Ihr Haus keinen Wert hat. Sie zeigt nur, dass der Anbieter dort derzeit nicht ankauft.
Was gilt bei laufendem Kredit, Ehepartner und Einkommen?
Drei Fragen klären Sie vor der Anfrage: Läuft noch ein Kredit, muss Ihr Ehepartner zustimmen, und trägt Ihr Einkommen die Miete? Ein laufender Kredit ist kein Ausschluss.
Mit laufendem Kredit verkaufen
Laut GNIW kommen selbst genutzte Wohnimmobilien auch mit Restschuld infrage. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Restschulden aus dem Kaufpreis abgelöst werden (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Bei vobahome darf die Restschuld die Auszahlung nicht übersteigen.
Fragen Sie Ihre Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, also ein Ausgleich für die vorzeitige Rückzahlung. Läuft der Kredit noch lange, prüfen Sie zuerst die Umschuldung.
Muss der Ehepartner zustimmen?
Im gesetzlichen Güterstand kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen (Quelle: § 1365 BGB). Ist das Haus Ihr fast gesamtes Vermögen, brauchen Sie deshalb die Zustimmung Ihres Ehepartners. Prüfen Sie außerdem im Grundbuch, wer als Eigentümer eingetragen ist.
Trägt Ihr Einkommen die Miete?
Die Verbraucherzentrale fragt, ob die Miete dauerhaft tragbar ist. Rechnen Sie Miete, Betriebskosten und Versicherungen gegen Rente und Vermögen. Rechnen Sie dabei auch die Reichweite des Erlöses bei steigender Miete durch. Welche Nachweise zum Einkommen ein Anbieter verlangt, legt er selbst fest.
Was tun, wenn die Voraussetzungen nicht passen?
Passen Alter, Lage oder Immobilie nicht, ist der Rückmietverkauf bei der GNIW nicht möglich. Das heißt nicht, dass Ihre Immobilie keinen Wert hat. Es bleiben andere Wege.
Die Wege im Überblick
Kredit oder Umschuldung
Sie bleiben Eigentümer und zahlen Zinsen. Prüfen Sie diesen Weg zuerst, bevor Sie verkaufen.
Teilverkauf
Sie verkaufen nur einen Anteil und wohnen weiter. Beim Immobilien-Teilverkauf können Sie sich benachrichtigen lassen, sobald wir einen Anbieter empfehlen.
Leibrente
Sie bekommen statt eines Kaufpreises eine monatliche Leibrente und wohnen mit einem Nutzungsrecht weiter.
Klassischer Verkauf
Sie verkaufen unbewohnt und ziehen um. Der Erlös ist in der Regel am höchsten, das Haus ist aber weg.
DEGIV vermittelt Käufer ohne genannte Altersgrenze (Stand 28.10.2026). Das ist eine Information, kein Angebot von uns.
Wie prüfen Sie Ihre Voraussetzungen vor der Anfrage?
Mit der Checkliste wissen Sie, ob sich die Anfrage lohnt. Erfüllen Sie alle Punkte, reichen Sie Ihre Immobilie ein. Fehlt einer, bleiben andere Wege wie Kredit, Teilverkauf oder Leibrente.
Die Checkliste zum Abhaken
Mit diesen sieben Punkten prüfen Sie Ihre Voraussetzungen, bevor Sie anfragen.
- Alle künftigen Bewohner sind mindestens 55 Jahre alt
- Der Ankaufswert der bewohnten Immobilie beträgt mindestens 100.000 Euro (Mindestankaufswert laut GNIW)
- Die Immobilie ist ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung
- Der Lage-Selbstcheck zeigt Grün oder Gelb
- Ein Ehepartner im gesetzlichen Güterstand stimmt dem Verkauf zu
- Eine Restschuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sind durchgerechnet
- Rente und Vermögen tragen Miete, Betriebskosten und Versicherungen
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
Das Einreichen dauert laut GNIW einige Minuten. Die GNIW fragt Baujahr, Wohnfläche, Energieausweis, Modernisierungen, Grundbuch, Restschuld und Ihre Kontaktdaten ab. Legen Sie Grundbuchauszug und Energieausweis bereit sowie die Angaben zu Modernisierungen und zur Restschuld.
Unsere Einschätzung: Prüfen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie Zeit in eine Anfrage stecken. Alter aller Bewohner, Mindestankaufswert und Lage entscheiden bei der GNIW über den ersten Eindruck. Erfüllen Sie sie, lohnt sich die Anfrage. Erfüllen Sie sie nicht, ist das keine Aussage über den Wert Ihres Hauses, sondern ein Hinweis auf einen anderen Weg.
Wenn die Checkliste passt, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs, Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Sie zahlen Miete und die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind
Die häufigsten Fragen zu den Voraussetzungen
Ab welchem Alter ist ein Rückmietverkauf möglich?
Das legt der Anbieter fest. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein. verkaufen aber bleiben richtet sich nach eigener Angabe an Verkäufer ab 65 Jahren. DEGIV nennt keine Altersgrenze (Stand 28.10.2026, jeweils Angaben der Anbieter).
Welche Immobilien kommen für einen Rückmietverkauf infrage?
Laut GNIW kommen selbst genutzte Wohnimmobilien infrage: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus und Eigentumswohnung, auch mit Restschuld. Die GNIW prüft jedes Objekt einzeln.
Wie hoch muss der Wert der Immobilie mindestens sein?
Laut GNIW liegt der Mindestankaufswert bei 100.000 Euro. vobahome nennt einen Mindestwert von 150.000 Euro (Stand 28.10.2026, jeweils Angaben der Anbieter). Welcher Betrag für Ihre Immobilie angesetzt wird, ergibt sich aus der individuellen Bewertung.
Wie kann ich prüfen, ob ein Anbieter in meiner Region ankauft?
Die GNIW bietet auf ihrer Webseite einen Lage-Selbstcheck an. Sie geben Ihre Postleitzahl ein und sehen eine Ampel: Grün heißt grundsätzlich freigegeben, Gelb individuelle Prüfung, Rot derzeit kein Ankauf. Der Check ist laut GNIW eine erste Orientierung, auch bei Grün kann ein Objekt im Einzelfall abgelehnt werden.
Was passiert mit meinem Kredit beim Rückmietverkauf?
Restschulden werden laut Verbraucherzentrale aus dem Kaufpreis abgelöst. Laut GNIW kommen auch Immobilien mit Restschuld infrage. Ihre Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, fragen Sie vorab nach dem Betrag.
Was kann ich tun, wenn ein Bewohner jünger als 55 Jahre ist?
Bei der GNIW passt der Rückmietverkauf dann laut GNIW nicht. Möglich sind ein Kredit, ein Teilverkauf, eine Leibrente oder ein klassischer Verkauf. DEGIV nennt keine Altersgrenze und vermittelt Käufer. Vergleichen Sie jedes Angebot mit dem Verkehrswert der unbewohnten Immobilie.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anfrage?
Das Formular der GNIW fragt laut GNIW Baujahr, Wohnfläche, Energieausweis, Modernisierungen, Grundbuch, Restschuld und Ihre Kontaktdaten ab. Legen Sie Grundbuchauszug, Energieausweis, Angaben zu Modernisierungen und den Stand der Restschuld bereit.
Wer muss dem Verkauf zustimmen?
Im gesetzlichen Güterstand braucht ein Ehegatte die Einwilligung des anderen, wenn er über sein Vermögen im Ganzen verfügt (laut § 1365 BGB). Das betrifft Häuser, die fast das gesamte Vermögen ausmachen. Prüfen Sie außerdem, wer im Grundbuch als Eigentümer steht.
Wie geht es nach einer Absage weiter?
Eine Absage heißt laut GNIW, dass das Objekt nicht zu den Ankaufskriterien passt, nicht dass es unverkäuflich ist. Prüfen Sie dann einen Kredit, einen Teilverkauf, eine Leibrente oder einen klassischen Verkauf. Fragen Sie bei der Absage nach dem Grund, damit Sie die Voraussetzungen anderer Anbieter vergleichen können.
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