Das erwartet Sie hier
Wie der Rückmietverkauf abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen und woran er scheitern kann.
Inhalt dieser Seite- Wie läuft ein Rückmietverkauf ab?
- Was passiert in den einzelnen Schritten?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Rückmietverkauf?
- Wie lange dauert ein Rückmietverkauf?
- Wie unterscheidet sich der Ablauf bei Direktkäufern und Vermittlern?
- Woran kann ein Rückmietverkauf scheitern?
- Wie bereiten Sie sich am besten vor?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- 5 Schritte: Anfrage, Besichtigung, Angebot, Notartermin und Auszahlung führen vom Erstkontakt bis zum Kaufpreis auf Ihrem Konto.
- Dauer: Eine feste Dauer gibt es nicht, sie hängt von Ihren Unterlagen, Ihrer Prüfzeit und dem Notartermin ab.
- Notartermin: Der Kaufvertrag wird erst mit der notariellen Beurkundung wirksam, vorher sollten Sie Kauf- und Mietvertrag prüfen lassen.
- Unterlagen: Baujahr, Wohnfläche, Energieausweis, Modernisierungen, Grundbuch und Restschuld brauchen Sie schon bei der Anfrage.
Wie läuft ein Rückmietverkauf ab?
Ein Rückmietverkauf läuft in fünf Schritten ab, vom Erstkontakt bis zum Kaufpreis auf Ihrem Konto. Mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer, und Sie wohnen als Mieter weiter.
Die fünf Schritte im Überblick
Die Tabelle zeigt, was Sie in jedem Schritt tun. Welche Prüfungen im Einzelnen dazukommen, legt der Anbieter fest.
| Schritt | Was Sie tun |
|---|---|
| 1. Anfrage | Objektdaten angeben |
| 2. Besichtigung | Termin vereinbaren |
| 3. Angebot | Angebot und Vertragsentwürfe prüfen lassen |
| 4. Notartermin | Verträge prüfen und unterschreiben |
| 5. Auszahlung | Zahlungseingang kontrollieren |
Wie läuft die Anfrage bei der GNIW ab?
Die fünf Schritte oben beschreiben den Ablauf allgemein. Laut GNIW fasst sie ihn in drei Schritte zusammen: Sie reichen die Immobilie ein, die GNIW vereinbart eine Besichtigung, danach folgen Verkauf und Mietvertrag. Das Einreichen dauert laut GNIW einige Minuten, Angebot und Besichtigung sind kostenfrei und unverbindlich, und bis zum Ankaufsangebot vergehen wenige Wochen.
Ob Ihre Region infrage kommt, zeigt vorab der Lage-Selbstcheck der GNIW. Grün heißt grundsätzlich freigegeben, Gelb individuelle Prüfung, Rot derzeit kein Ankauf.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs, Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Sie zahlen Miete und die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind
*Wir stellen Ihnen die Inhalte auf unserer Webseite kostenfrei zur Verfügung, damit Sie sich über Versicherungs- und Finanzprodukte sowie über Möglichkeiten der Altersvorsorge umfassend informieren können. Die redaktionelle Arbeit auf unserer Webseite finanzieren wir unter anderem mit sogenannten Affiliate-Links. Diese erkennen Sie am Sternchen (*). Affiliate-Kooperationen gehen wir nur mit Anbietern ein, die wir wirklich weiterempfehlen können. Kommt es durch einen Klick auf unseren Affiliate-Link zu einem Vertragsabschluss, bekommen wir dafür eine Provision. Höhe und Umfang dieser Provision haben keinerlei Einfluss auf unsere Weiterempfehlung des Produkts.
Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie hier: Über transparent-beraten.de
Was passiert in den einzelnen Schritten?
Die Schritte bauen aufeinander auf. Bis zum Notartermin können Sie Angebote prüfen und vergleichen, erst die Beurkundung macht den Kaufvertrag wirksam.
Schritt 1: Anfrage und Vorprüfung
Sie geben die Daten Ihrer Immobilie an, die Liste steht im Kapitel zu den Unterlagen. Das Formular der GNIW fragt außerdem, ob ein künftiger Bewohner jünger als 55 Jahre ist. Alter, Mindestankaufswert und Lage prüft der Anbieter zuerst, die Voraussetzungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Schritt 2: Besichtigung und Bewertung
Der Anbieter besichtigt die Immobilie und ermittelt den Wert der bewohnten Immobilie. Laut GNIW geschieht das intern und durch einen externen Gutachter, und die GNIW prüft jedes Objekt individuell. Dieser Wert liegt nach Angabe der Verbraucherzentrale regelmäßig unter dem einer unbewohnten Immobilie (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Ein eigenes Gutachten hilft Ihnen, das Angebot einzuordnen.
Schritt 3: Angebot prüfen
Das Angebot nennt Kaufpreis und Miete. Lassen Sie sich außerdem den Entwurf des Mietvertrags, den Rang des Wohnungsrechts und den Namen der Eigentümerin zeigen. Holen Sie bei Bedarf eine zweite Meinung ein, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Mietrecht.
Schritt 4: Notartermin
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden (Quelle: § 311b BGB). Mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer (§§ 873, 925 BGB). Im Zweifel trägt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch (§ 448 BGB), abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Die Zusage zu Ihrem Wohnen gehört nicht nur in den Mietvertrag, sondern auch in den Kaufvertrag (BGH, Urteil vom 14.11.2018, VIII ZR 109/18). Eine Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst.
Schritt 5: Auszahlung
Laut GNIW zahlt sie den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Ab wann die Miete läuft, regelt der Vertrag. Klären Sie das vor dem Notartermin und lassen Sie sich den Zahlungsweg im Vertrag nennen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Rückmietverkauf?
Für die Anfrage reichen Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Energieausweis, Modernisierungen, Grundbuch und Restschuld. Für Angebot und Notartermin kommen weitere Unterlagen dazu.
Diese vier Unterlagen halten Sie bereit
Haus oder Wohnung
Baujahr, Wohnfläche und Modernisierungen. Wohnflächenberechnung und Baupläne belegen Ihre Angaben.
Energieausweis
Er gehört zu den Angaben, die die GNIW im Anfrageformular abfragt.
Grundbuchauszug
Er zeigt Eigentümer, Grundschulden und eingetragene Rechte. Laut GNIW fragt sie das Grundbuch im Anfrageformular ab und prüft jedes Objekt individuell.
Restschuld und Versicherungen
Der Kreditstand bei Ihrer Bank zeigt, wie viel aus dem Kaufpreis abgelöst wird. Versicherungsnachweise ergänzen die Unterlagen.
Bei einer Eigentumswohnung gehören außerdem die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen dazu.
Wie lange dauert ein Rückmietverkauf?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Laut GNIW vergehen von der ersten Anfrage bis zum Ankaufsangebot wenige Wochen. Für den gesamten Weg bis zur Auszahlung nennt vobahome etwa acht Wochen (Stand 28.10.2026, Angabe des Anbieters).
Was die Dauer bestimmt
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann der Anbieter bewerten und anbieten. Dazu kommen Ihre eigene Prüfzeit für die Verträge, der Termin beim Notar und die Abstimmung mit der Bank, wenn eine Restschuld läuft. Eile ist beim Verkauf der eigenen Immobilie kein guter Ratgeber.
Wie unterscheidet sich der Ablauf bei Direktkäufern und Vermittlern?
Direktkäufer wie die GNIW und verkaufen aber bleiben kaufen selbst. Vermittler wie DEGIV suchen einen Käufer, meist einen Kapitalanleger. Die Angaben der Anbieter haben den Stand 28.10.2026.
Die Abläufe im Vergleich
| Anbieter | Rolle | Ablauf laut Anbieter (Stand 28.10.2026) |
|---|---|---|
| GNIW | Direktkäufer | 3 Schritte: einreichen, Besichtigung, Verkauf und Miete |
| Vobahome | Käufer nicht angegeben | 5 Schritte: Bewertung und Angebot, Besichtigung, verbindliches Angebot, Notar, Auszahlung |
| DEGIV | Vermittler an Kapitalanleger | Kauft nicht selbst, vergleicht passende Käufer |
Die Verbraucherzentrale warnt vor hohen Vertrags- und Vermittlerkosten. Fragen Sie deshalb vor jeder Anfrage bei einem Vermittler, wer ihn bezahlt und was er kostet. Welche Anbieter es gibt, zeigt die Übersicht der Anbieter.
Woran kann ein Rückmietverkauf scheitern?
Ein Rückmietverkauf scheitert, wenn die Voraussetzungen des Anbieters nicht passen, wenn Unterlagen oder Zustimmungen fehlen oder wenn die Verträge Sie nicht ausreichend schützen.
Diese Fehler und Fallstricke gibt es
Fünf Fehler führen am häufigsten dazu, dass ein Verkauf scheitert oder Sie nicht ausreichend geschützt sind.
- Altersgrenze übersehen:
Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, ein jüngerer Bewohner erfüllt die Voraussetzung nicht - Lage nicht geprüft:
Bei Rot im Lage-Selbstcheck kauft die GNIW derzeit nicht an, bei Gelb prüft sie individuell - Zustimmung des Ehepartners fehlt:
Im gesetzlichen Güterstand braucht ein Verkauf, der fast das ganze Vermögen betrifft, die Einwilligung des anderen (§ 1365 BGB) - Mietvertrag nicht geprüft:
Ein Kündigungsausschluss, der nur den Eigenbedarf erfasst, schützt nicht vor jeder ordentlichen Kündigung - Kosten nicht geklärt:
Vertrags- und Vermittlerkosten können anfallen, deshalb fragen Sie im Angebot nach allen Kosten
Wie bereiten Sie sich am besten vor?
Gut vorbereitet ist, wer Reichweite, Alternativen und Verträge geprüft hat, bevor er eine Immobilie einreicht.
Unsere Einschätzung: Der Rückmietverkauf lohnt die Prüfung, wenn das Haus nicht in der Familie bleiben soll. Die Miete muss aus Erlös und Rente sicher tragbar sein. Rechnen Sie vorher die Reichweite des Erlöses und holen Sie bei Ihrer Bank ein Kreditangebot ein. Lassen Sie Kaufvertrag und Mietvertrag vor dem Notartermin prüfen. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW trägt sie das Wohnungsrecht im ersten Rang ein. Nimmt die GNIW später einen Bankkredit auf, rückt das Wohnungsrecht laut GNIW in den zweiten Rang.
So gehen Sie vor
Mit diesen fünf Schritten bereiten Sie sich auf Anfrage, Angebot und Notartermin vor.
- Reichweite des Erlöses mit Ihrer Miete und Ihrer Lebenserwartung durchrechnen
- Bei Ihrer Bank ein Kreditangebot einholen und mit dem Rückmietverkauf vergleichen
- Die Lage mit dem Lage-Selbstcheck der GNIW prüfen
- Grundbuchauszug, Energieausweis, Angaben zu Modernisierungen und Restschuld bereitlegen
- Kaufvertrag und Mietvertrag vor dem Notartermin prüfen lassen
Wenn die Rechnung aufgeht und alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Das Angebot ist laut GNIW kostenfrei und unverbindlich.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs, Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Sie zahlen Miete und die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind
Die häufigsten Fragen zum Ablauf des Rückmietverkaufs
Wie lange dauert ein Rückmietverkauf?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Laut GNIW dauert es von der ersten Anfrage bis zum Ankaufsangebot wenige Wochen. Der Anbieter vobahome nennt für den gesamten Ablauf etwa acht Wochen bis zur Auszahlung (Angaben der Anbieter, Stand 28.10.2026). Wie lange es bei Ihnen dauert, hängt auch von Ihren Unterlagen und Ihrer Prüfzeit ab.
Welche Unterlagen brauche ich für den Rückmietverkauf?
Für die Anfrage benötigen Sie Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Energieausweis, Modernisierungen, Grundbuch und Restschuld. Für Angebot und Notartermin kommen Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung, Baupläne und Versicherungsnachweise dazu. Bei einer Eigentumswohnung brauchen Sie zusätzlich die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Wann wird der Kaufpreis ausgezahlt?
Laut GNIW zahlt sie den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Bei anderen Anbietern steht der Zeitpunkt im Kaufvertrag. Eine bestehende Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Lassen Sie sich Auszahlungszeitpunkt und Zahlungsweg vor dem Notartermin schriftlich nennen.
Wer zahlt Notar und Grundbuch beim Rückmietverkauf?
Im Zweifel trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung, der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch (laut § 448 BGB). Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Prüfen Sie deshalb im Kaufvertrag, wer welche Kosten übernimmt.
Wie lange kann ich einen Rückmietverkauf noch abbrechen?
Der Kaufvertrag wird erst mit der notariellen Beurkundung wirksam (laut § 311b BGB). Angebot und Besichtigung sind laut GNIW unverbindlich. Nach der Beurkundung gibt es einen Rückweg nur, wenn der Vertrag ein Rückkaufsrecht vorsieht.
Was passiert mit meiner Restschuld beim Rückmietverkauf?
Die Verbraucherzentrale nennt als Vorteil, dass Restschulden aus dem Kaufpreis abgelöst werden (laut Verbraucherzentrale). Die GNIW fragt die Restschuld im Anfrageformular ab. Welche Kosten Ihre Bank für die vorzeitige Ablösung verlangt, erfahren Sie dort.
Wer bewertet die Immobilie beim Rückmietverkauf?
Der Anbieter ermittelt den Wert der bewohnten Immobilie. Laut GNIW geschieht das intern und durch einen externen Gutachter. Die Verbraucherzentrale schreibt, der Verkehrswert bewohnter Immobilien sei regelmäßig niedriger als der unbewohnter. Ein eigenes Gutachten hilft Ihnen, das Angebot einzuordnen.
Wie finde ich heraus, ob meine Immobilie geeignet ist?
Prüfen Sie drei Dinge: das Alter aller künftigen Bewohner, den Wert der Immobilie und die Lage. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, der Mindestankaufswert liegt bei 100.000 Euro. Der Lage-Selbstcheck der GNIW zeigt Ihre Region als Ampel, jedes Objekt prüft die GNIW dennoch einzeln.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:
