Zwangsversteigerung abwenden: Hilft ein Rückmietverkauf bei Schulden?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum Zuschlag: Solange das Gericht den Zuschlag nicht erteilt hat, lässt sich die Zwangsversteigerung durch Zahlung, Einigung oder Verkauf noch abwenden.
  • Erst zur Beratung: Seriöse Schuldnerberatung ist für Überschuldete in der Regel kostenlos, in Deutschland gibt es rund 1.360 Beratungsstellen.
  • Frist von 2 Wochen: Die einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG beantragen Sie binnen 2 Wochen, sie gilt höchstens 6 Monate.
  • Rückmiete nur mit Gläubiger: Der Käufer löst die Schulden aus dem Kaufpreis ab, Sie bleiben Mieter, wenn die Gläubiger zustimmen und die Miete tragbar ist.

Wie lässt sich eine Zwangsversteigerung abwenden?

Solange das Gericht den Zuschlag nicht erteilt hat, lässt sich das Verfahren noch stoppen. Das gelingt, wenn der Gläubiger sein Geld bekommt oder einer Lösung zustimmt. Wege dahin sind Zahlung, Ratenvereinbarung, Umschuldung oder Verkauf. Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie das Haus ganz und bleiben als Mieter wohnen.

Der erste Schritt: Schuldnerberatung

Wenden Sie sich zuerst an eine anerkannte Schuldnerberatung. Sie prüft Ihre Einkommens- und Vermögenslage und kann eine Einigung mit den Gläubigern versuchen. Seriöse Schuldnerberatung ist laut Verbraucherzentrale kostenlos, von zahlungsunfähigen Personen wird in der Regel keine Gebühr verlangt (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen). Sie warnt zugleich vor unseriösen Anbietern mit hohen Gebühren.

In Deutschland arbeiten rund 1.360 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Häufigster Auslöser einer Überschuldung waren 2025 Erkrankung, Sucht oder Unfall mit 18 Prozent, dicht gefolgt von Arbeitslosigkeit (Quelle: Statistisches Bundesamt). Schulden entstehen also oft aus einer Lebenskrise. Je früher Sie Hilfe holen, desto mehr Wege bleiben offen.


Die Wege im Überblick

Welcher Weg passt, entscheiden zwei Fragen: Tragen Sie die Raten künftig wieder, und wollen Sie im Haus bleiben? Die Tabelle ordnet die vier Wege ein.

WegWas passiertSie bleiben im Haus
Rückstände zahlen oder Raten vereinbarenDer Gläubiger bewilligt die Einstellung oder nimmt seinen Antrag zurückJa, als Eigentümer
UmschuldungEine andere Bank löst die alte Forderung abJa, als Eigentümer
Klassischer VerkaufDer Erlös tilgt die Schulden, Sie ziehen ausNein
RückmietverkaufDer Käufer löst die Schulden ab, Sie mieten zurückJa, als Mieter

Unsere Empfehlung: die GNIW

Wollen Sie im Haus bleiben, kommt der Rückmietverkauf infrage. Der Käufer zahlt Ihre Gläubiger beim Notartermin aus dem Kaufpreis, den Rest bekommen Sie, und Sie wohnen als Mieter weiter. Wir empfehlen dafür die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, und der Ankaufswert muss mindestens 100.000 Euro betragen.

Ob sie bei laufender Zwangsversteigerung kauft, entscheidet die GNIW am einzelnen Objekt. Ihr Anfrageformular fragt laut GNIW unter anderem Grundbuch und Restschuld ab. Die übrigen Voraussetzungen prüft sie individuell. Ob sie in Ihrer Region ankauft, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie viel Zeit bleibt bis zum Versteigerungstermin?

Das Gesetz setzt zwischen Kündigung, Anordnung und Termin feste Mindestfristen. Jede Stufe bietet eine Möglichkeit, das Verfahren aufzuhalten. Am meisten Spielraum haben Sie, solange der Kredit noch nicht gekündigt ist. Aber auch nach der Bekanntmachung des Termins bleiben mindestens sechs Wochen.

Die Stufen des Verfahrens

Die Tabelle zeigt, was auf welcher Stufe gilt und was Sie tun können. Die Fristen stehen im Zwangsversteigerungsgesetz und für den Kredit im BGB.

StufeWas giltWas Sie tun können
Rückstand beim KreditKündigung erst ab 2 Raten und 2,5 % des Kreditbetrags im Verzug, nach 2 Wochen NachfristGesprächsangebot der Bank annehmen, Ratenplan vorschlagen
Anordnung der VersteigerungVermerk im Grundbuch, das Haus ist beschlagnahmtBinnen 2 Wochen die einstweilige Einstellung beantragen
Bekanntmachung des TerminsMindestens 6 Wochen vor dem TerminVerkauf vorbereiten, Gläubiger um Einstellung bitten
VersteigerungsterminBis zum Zuschlag lässt sich das Verfahren noch stoppenZahlungsnachweis vorlegen, Gläubiger bewilligt die Einstellung

Bevor die Bank einen Immobilienkredit wegen Rückständen kündigt, soll sie Ihnen ein Gespräch über eine Einigung anbieten (Quelle: § 498 BGB). Nehmen Sie es an und bringen Sie die Schuldnerberatung mit. Hier ist der Spielraum für Ratenpläne und Stundungen am größten.


Einstellung auf Ihren Antrag

Das Gericht stellt das Verfahren auf Ihren Antrag für höchstens sechs Monate ein, wenn so die Versteigerung vermieden werden kann (Quelle: § 30a ZVG). Die Einstellung muss Ihren Verhältnissen nach billig sein und darf den Gläubiger nicht unzumutbar treffen. Ein schriftliches Kaufangebot zeigt dem Gericht, dass ein Verkauf die Versteigerung ersetzen kann.

Den Antrag stellen Sie binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des gerichtlichen Hinweises (§ 30b ZVG). Das Gericht kann die Einstellung mit Auflagen verbinden, etwa laufende Zahlungen. Zahlen Sie dann nicht binnen zwei Wochen nach Fälligkeit, endet die Einstellung. Eine zweite Einstellung auf Ihren Antrag ist einmal möglich (§ 30c ZVG).


Einstellung durch den Gläubiger

Bewilligt der Gläubiger die Einstellung, muss das Gericht das Verfahren ruhen lassen (Quelle: § 30 ZVG). Für einen Verkauf ist das der wichtigste Hebel: Das Verfahren ruht, bis der Kaufpreis fließt. Beantragt der Gläubiger die Fortsetzung nicht binnen sechs Monaten, hebt das Gericht das Verfahren auf (§ 31 ZVG). Nach zwei Einstellungen gilt eine weitere Bewilligung als Rücknahme des Antrags.


Im Termin und bei besonderer Härte

Noch im Termin wird das Verfahren eingestellt, wenn Sie nachweisen, dass der nötige Betrag samt Kosten an die Gerichtskasse gezahlt ist (Quelle: § 75 ZVG). Zahlen darf auch ein Dritter, der dazu berechtigt ist. Bedeutet die Versteigerung wegen ganz besonderer Umstände eine sittenwidrige Härte, kann das Gericht sie einstellen (§ 765a ZPO). Die Hürde ist hoch, bauen Sie nicht allein darauf.

Was bringt ein Verkauf gegenüber der Versteigerung?

Beim Verkauf handeln Sie den Preis selbst aus, und beim Rückmietverkauf bleiben Sie im Haus. In der Versteigerung entscheidet dagegen das höchste Gebot, und nach dem Zuschlag müssen Sie ausziehen. Ein Verkauf lässt Ihnen also mehr in der Hand.

Wie viele Immobilien versteigert werden

Der Fachverlag Argetra zählte 2025 bundesweit 14.082 Zwangsversteigerungstermine, 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: Argetra). Für 2026 erwartet Argetra mehr als 15.000 Objekte. Die Verfahren betreffen laut Argetra überwiegend Wohnungen und Eigenheime. Ein Termin ist aber noch kein Zuschlag, viele Verfahren enden vorher.


Wie tief ein Gebot fallen darf

Den Verkehrswert setzt das Vollstreckungsgericht fest, nötigenfalls nach einem Gutachten (Quelle: § 74a ZVG). Im ersten Termin gelten zwei Untergrenzen, im neuen Termin nicht mehr.

TerminGrenzeFolge
Erster TerminGebot unter 50 % des VerkehrswertsDas Gericht versagt den Zuschlag von Amts wegen
Erster TerminGebot unter 70 % des VerkehrswertsEin Gläubiger, der sonst ausfällt, kann die Versagung beantragen
Neuer TerminKeine dieser Grenzen mehrZuschlag auch weit unter dem Verkehrswert möglich

Wird der Zuschlag im ersten Termin versagt, setzt das Gericht einen neuen Termin, in der Regel drei bis sechs Monate später (§ 74a ZVG). Dort entfallen beide Grenzen, und nur noch das höchste Gebot zählt (§ 85a ZVG). Wie hoch die Gebote dann ausfallen, weiß vorher niemand.


Was nach dem Zuschlag passiert

Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer (§ 90 ZVG). Aus dem Zuschlagsbeschluss kann er die Räumung gegen Sie vollstrecken lassen (Quelle: § 93 ZVG). Aus dem Erlös bedient das Gericht die Gläubiger nach ihrem Rang. Reicht er nicht, bleibt der Rest Ihre Schuld.

Ein Verkauf vor dem Zuschlag vermeidet das. Beim klassischen Verkauf ziehen Sie aus, beim Rückmietverkauf bleiben Sie. Dafür zahlt der Käufer den Wert der bewohnten Immobilie. Er liegt laut Verbraucherzentrale regelmäßig niedriger als der Wert einer leeren Immobilie (Quelle: Verbraucherzentrale).

Wie läuft ein Rückmietverkauf bei laufendem Verfahren ab?

Wie ein normaler Verkauf, nur mit den Gläubigern am Tisch. Der Käufer zahlt die betreibenden Gläubiger aus dem Kaufpreis, sie nehmen ihren Antrag zurück, und das Gericht hebt das Verfahren auf. Ohne ihre Zustimmung geht es nicht.

Warum die Gläubiger zustimmen müssen

Mit der Anordnung ist Ihr Haus beschlagnahmt, das wirkt wie ein Veräußerungsverbot (Quelle: § 23 ZVG). Ein Verkauf ohne den Gläubiger ist ihm gegenüber unwirksam. Treten weitere Gläubiger dem Verfahren bei, haben sie dieselben Rechte (§ 27 ZVG). Alle betreibenden Gläubiger müssen deshalb mitmachen.


Der Ablauf in vier Schritten

Die Schritte greifen so ineinander, dass jeder Gläubiger sein Geld bekommt, bevor das Verfahren endet.

1. Forderungen aufstellen

Lassen Sie sich von jedem Gläubiger den Betrag mit Zinsen und Kosten schriftlich nennen. Die Schuldnerberatung hilft beim Überblick.

2. Angebot einholen

Der Käufer prüft Haus, Grundbuch und Schulden. Bis zum Ankaufsangebot vergehen laut GNIW wenige Wochen.

3. Gläubiger einbinden

Legen Sie das Angebot vor und bitten Sie um Einstellung des Verfahrens bis zum Notartermin.

4. Notar und Ablösung

Der Käufer zahlt die Gläubiger aus dem Kaufpreis. Sie nehmen den Antrag zurück und bewilligen die Löschung.

Die Ablösung läuft wie beim Hausverkauf trotz Kredit. Der Notar holt die Löschungsunterlagen ein, der Käufer zahlt direkt an die Gläubiger und den Rest an Sie. Nimmt der Gläubiger seinen Antrag zurück, hebt das Gericht das Verfahren auf (§ 29 ZVG).


Was Käufer bei einem Versteigerungsvermerk prüfen

Käufer prüfen jedes Objekt einzeln, und nicht jeder kauft bei laufendem Verfahren. Der Anbieter vobahome nennt Zwangsversteigerung und Zwangssicherungshypothek ausdrücklich als Ausschluss (Stand 29.10.2026). Die GNIW prüft laut GNIW jede Immobilie individuell und fragt das Grundbuch schon im Formular ab. Eine Zusage vorab gibt es nicht.

Ein laufendes Verfahren erzeugt Zeitdruck. Nach der Bekanntmachung des Termins bleiben mindestens sechs Wochen für Angebot, Zustimmung der Gläubiger und Notar. Das kann knapp werden. Fragen Sie deshalb früh an, am besten schon bei der Kündigung des Kredits.

Reicht der Erlös, und können Sie die Miete tragen?

Nach dem Verkauf zahlen Sie keine Raten mehr, aber jeden Monat Miete. Die muss aus Rente und Resterlös dauerhaft tragbar sein. Rechnen Sie das durch, bevor Sie verkaufen.

Was nach Ablösung der Schulden bleibt

Im Beispiel haben zwei Gläubiger Rechte im Grundbuch: die Bank und ein weiterer Gläubiger mit einer Zwangssicherungshypothek. Beide werden beim Notartermin aus dem Kaufpreis bezahlt. Den Rest bekommen Sie.

Rechenbeispiel: Auszahlung nach Ablösung der Schulden
Kaufpreis der bewohnten Immobilie 300.000 Euro, Forderung der Bank 160.000 Euro, Zwangssicherungshypothek 15.000 Euro, ohne Notar- und Grundbuchkosten

PostenBetrag
Kaufpreis der bewohnten Immobilie300.000 €
Minus Forderung der Bank mit Zinsen und Kosten160.000 €
Minus Forderung aus der Zwangssicherungshypothek15.000 €
Frei verfügbar für Sie125.000 €

Sind die Gläubiger bezahlt und nehmen sie ihren Antrag zurück, endet das Verfahren (Quelle: § 29 ZVG).


Wie lange der Erlös die Miete trägt

Im Beispiel kostet die Miete 1.500 Euro kalt im Monat. Zahlen Sie sie ganz aus dem Erlös, ist er nach knapp sieben Jahren aufgebraucht. Trägt Ihre Rente einen Teil, hält er deutlich länger.

Rechenbeispiel: Reichweite des Erlöses
Freier Erlös 125.000 Euro, Kaltmiete 1.500 Euro im Monat

PostenMiete ganz aus dem ErlösRente trägt 900 €
Freier Erlös125.000 €125.000 €
Aus der Rente im Monat0 €900 €
Aus dem Erlös im Monat1.500 €600 €
Erlös reicht für83 Monate208 Monate

Mit 70 Jahren leben Frauen im Schnitt noch 17,04 Jahre und Männer 14,43 Jahre, deshalb muss Ihre Rente mittragen (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Rechnen Sie Betriebskosten, Versicherungen und den übrigen Lebensunterhalt dazu. Welchen Kaufpreis und welche Miete die GNIW anbietet, ergibt sich laut GNIW aus der individuellen Bewertung. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Nennen Sie das laufende Verfahren und alle Forderungen gleich bei der Anfrage.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Worauf achten Sie bei Angeboten unter Zeitdruck?

Auf einen fairen Preis, einen Vertragsentwurf mit Bedenkzeit und Ihre Absicherung im Grundbuch. Zeitdruck verleitet dazu, das erste Angebot zu unterschreiben. Nehmen Sie sich trotzdem die Zeit zum Vergleichen.

Wucher und der Wert Ihres Hauses

Nutzt ein Käufer Ihre Zwangslage aus und zahlt einen Preis in auffälligem Missverhältnis zum Wert, ist der Vertrag nichtig (Quelle: § 138 BGB). Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen. Vergleichen Sie jedes Angebot mit dem Verkehrswert, den das Gericht festgesetzt hat. Das Gutachten liegt beim Vollstreckungsgericht, das Gericht kann es auch online bekannt machen (§ 38 ZVG).

Holen Sie wenn möglich ein zweites Angebot ein, etwa für einen klassischen Verkauf. So sehen Sie, was Ihnen das Wohnenbleiben kostet. Vorsicht bei Käufern, die Gebühren vorab verlangen oder sofort eine Unterschrift wollen.


Entwurf, Bedenkzeit und Absicherung

Den Kaufvertrag beurkundet ein Notar. Er soll Ihnen den Entwurf im Regelfall zwei Wochen vorher zur Verfügung stellen (Quelle: § 17 BeurkG). Nutzen Sie die Zeit, auch wenn der Termin drängt. Lassen Sie den Entwurf prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Als Mieter schützt Sie ein Wohnungsrecht im ersten Rang am besten. Es setzt voraus, dass alle bisherigen Grundschulden und Hypotheken gelöscht werden. Laut GNIW trägt sie das Wohnungsrecht im ersten Rang ein, bei einer späteren Bankfinanzierung rückt es laut GNIW in den zweiten Rang. Gerät später der Käufer selbst in eine Zwangsversteigerung, schützt ein Mietvertrag allein nur begrenzt.

Wann passt der Rückmietverkauf nicht?

Wenn die Schulden den Kaufpreis übersteigen, die Miete nicht tragbar ist oder nicht alle Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind. Auch ein eröffnetes Insolvenzverfahren ändert die Lage. Dann bleiben andere Wege.

Schulden höher als der Kaufpreis oder Insolvenz

Deckt der Kaufpreis nicht alle Forderungen, müssen Gläubiger auf einen Teil verzichten, oder Sie zahlen den Rest aus eigenem Geld. Sonst gibt es keine Löschung und keinen Verkauf. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, entscheidet allein der Insolvenzverwalter über das Haus (Quelle: § 80 InsO). Die Restschuldbefreiung ist nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren möglich (§ 287 InsO).


Jünger als 55 oder Miete zu hoch

Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein. Andere Anbieter ziehen andere Grenzen: DEGIV vermittelt Käufer und nennt keine Altersgrenze (Stand 28.10.2026). Ist die Miete auf Dauer nicht tragbar, kann ein klassischer Verkauf mit Umzug in eine günstigere Wohnung der bessere Weg sein.

Läuft noch keine Versteigerung, prüfen Sie eine Umschuldung. Die Bank prüft dafür Ihre Kreditwürdigkeit eingehend, mit Einkommen, Ausgaben und weiteren Umständen (§ 505b BGB). Rückstände und negative Einträge bei der Schufa (Schutz­gemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) drücken Ihren Schufa-Score. Eine Zusage wird dann schwieriger.

Unsere Einschätzung: Eine drohende Zwangsversteigerung ist kein Grund, überstürzt zu verkaufen. Gehen Sie zuerst zur Schuldnerberatung und sprechen Sie mit Ihrer Bank. Der Rückmietverkauf kann die Versteigerung abwenden, wenn Sie im Haus bleiben wollen. Dafür sollte Ihre Rente einen guten Teil der Miete tragen, und alle Bewohner sollten mindestens 55 Jahre alt sein. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Fragen Sie früh an, solange noch kein Termin feststeht.

Die häufigsten Fragen zu Schulden und Zwangsversteigerung

Wie lässt sich eine Zwangsversteigerung noch abwenden?

Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, durch Zahlung, eine Einigung mit dem Gläubiger oder einen Verkauf. Bewilligt der Gläubiger die Einstellung, ruht das Verfahren, laut § 30 ZVG. Nimmt er seinen Antrag zurück, wird es aufgehoben. Sprechen Sie früh mit Gläubiger und Schuldnerberatung.

Bis wann kann ich mein Haus vor der Zwangsversteigerung noch verkaufen?

Bis zum Zuschlag, denn mit ihm wird der Ersteher Eigentümer. Weil die Beschlagnahme wie ein Veräußerungsverbot wirkt, braucht der Verkauf die Zustimmung der betreibenden Gläubiger. Sie nehmen ihren Antrag zurück, wenn sie aus dem Kaufpreis bezahlt werden. Je mehr Zeit bis zum Termin bleibt, desto besser.

Wann kann ich die einstweilige Einstellung beantragen?

Binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des gerichtlichen Hinweises, laut § 30b ZVG. Das Gericht stellt für höchstens sechs Monate ein, wenn so die Versteigerung vermieden werden kann und es dem Gläubiger zumutbar ist. Ein schriftliches Kaufangebot stützt den Antrag.

Wer hilft kostenlos bei Schulden und drohender Zwangsversteigerung?

Anerkannte Schuldnerberatungsstellen, etwa von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder Verbraucherzentralen. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen ist seriöse Schuldnerberatung kostenlos. Eine bundesweit einheitliche Kostenregel gibt es nicht, fragen Sie deshalb vorher nach. Vorsicht bei Anbietern, die hohe Gebühren im Voraus verlangen.

Was passiert mit meinen Schulden, wenn der Erlös nicht reicht?

Was der Erlös nicht deckt, schulden Sie weiter. Das gilt nach einer Versteigerung wie nach einem Verkauf. Reicht der Kaufpreis nicht, löschen die Gläubiger ihre Rechte nur, wenn sie sich mit einem Teilbetrag einverstanden erklären. Die Schuldnerberatung kann einen Vergleich verhandeln oder den Weg in die Verbraucherinsolvenz begleiten.

Welche Rolle spielt der Zwangsversteigerungsvermerk beim Verkauf?

Er zeigt jedem Käufer im Grundbuch, dass das Haus beschlagnahmt ist, laut § 19 ZVG. Ein Verkauf ist trotzdem möglich, wenn die Gläubiger mitmachen. Manche Anbieter schließen solche Objekte aus, andere prüfen den Einzelfall. Gelöscht wird der Vermerk, wenn das Gericht das Verfahren aufhebt.

Wie schütze ich mich vor einem Kaufpreis weit unter Wert?

Vergleichen Sie das Angebot mit dem Verkehrswert aus dem Gutachten des Gerichts und holen Sie ein zweites Angebot ein. Nutzt ein Käufer Ihre Zwangslage aus und zahlt einen auffällig niedrigen Preis, ist der Vertrag nichtig, laut § 138 BGB. Den Entwurf bekommen Sie in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin.

Wann muss ich nach einer Zwangsversteigerung ausziehen?

Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer. Aus dem Zuschlagsbeschluss kann er die Räumung vollstrecken lassen, laut § 93 ZVG. Einen Antrag auf Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin stellen. Er hilft nur in Ausnahmefällen.

Was gilt, wenn schon ein Insolvenzverfahren läuft?

Dann gehört das Haus zur Insolvenzmasse, und der Insolvenzverwalter entscheidet über Verkauf oder Versteigerung, laut § 80 InsO. Einen Rückmietverkauf können Sie nicht mehr allein vereinbaren. Die Restschuldbefreiung ist nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren möglich.

Wann darf die Bank meinen Immobilienkredit wegen Rückständen kündigen?

Wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und mindestens 2,5 Prozent des Kreditbetrags im Verzug sind. Vorher muss die Bank Ihnen eine Frist von zwei Wochen setzen und die Kündigung androhen, laut § 498 BGB. Spätestens dann soll sie Ihnen ein Gespräch über eine Einigung anbieten.

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