Haus mit Sanierungsstau verkaufen und als Mieter wohnen bleiben

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sanierung abgeben: Sie verkaufen das Haus samt Sanierungsstau, bekommen den Kaufpreis auf einmal und zahlen danach Miete statt neuer Fenster und Heizung.
  • Alter Bestand: 60 % der Wohngebäude in Deutschland stammen aus der Zeit bis 1979, eine Komplettsanierung kostet im Beispielhaus 150.000 €.
  • Preisfaktor Energie: Häuser der Energieklasse H wurden 2025 im Schnitt rund 17 % günstiger angeboten als Häuser der Klasse D.
  • Miete absichern: Eine neue Heizung darf die Miete um höchstens 0,50 € je m² in 6 Jahren erhöhen, ein vertraglicher Ausschluss verhindert das ganz.

Das ist neu in 2026

Neues Gebäudegesetz: Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, alte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, ist entfallen.

Neue Heizungsförderung: Seit dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen der KfW. Selbst nutzende Eigentümer bekommen bis zu 80 Prozent Zuschuss auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten.

Wie verkaufen Sie ein Haus mit Sanierungsstau und bleiben darin wohnen?

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Haus vollständig und mieten es vom Käufer zurück. Sie bekommen den Kaufpreis auf einmal und wohnen weiter. Dach, Fenster und Heizung muss danach im Grundsatz der neue Eigentümer erhalten, Sie zahlen Miete.

Warum der Sanierungsstau zum Verkauf mit Rückmiete passt

Sanierungsstau heißt: Mehrere große Arbeiten stehen zugleich an, etwa eine alte Heizung, undichte Fenster und ein Dach ohne Dämmung. Im Ruhestand ist ein Kredit dafür oft schwer zu bekommen, oder Sie möchten keinen mehr aufnehmen. Nach dem Verkauf muss der Vermieter das Haus in einem nutzbaren Zustand erhalten (Quelle: § 535 BGB). Die anstehenden Kosten gehen damit mit dem Haus auf den Käufer über.

Umsonst ist das nicht. Jeder Käufer rechnet den Zustand des Hauses in seinen Preis ein, und Sie zahlen ab dem Verkauf jeden Monat Miete. Die Rückmiete lohnt sich deshalb vor allem, wenn Sie bleiben wollen, das Geld für die Sanierung fehlt und Sie das Haus nicht vererben müssen.


Was gilt bei unserem Partner GNIW?

Für Ihr Haus empfehlen wir die GNIW, die GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH aus Berlin. Laut GNIW trägt die Eigentümerin alle Erhaltungs- und Wertsteigerungsinvestitionen wie Dach, Fenster und Heizung, wenn sie erforderlich sind. Sie zahlen neben der Miete nur die umlagefähigen Betriebskosten.

Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, der Mindestankaufswert liegt bei 100.000 Euro. Baujahr, Energieausweis und Zustand fragt die GNIW im Formular ab und prüft jedes Objekt einzeln. Ob Ihre Region passt, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie viele Häuser sind betroffen und was kostet die Sanierung?

In Deutschland gab es 2024 rund 19,7 Millionen Wohngebäude. 60 Prozent davon stammen aus Baujahren bis 1979, überwiegend also aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977, die erstmals Vorgaben zur Dämmung machte (Quelle: dena-Gebäudereport 2026).

Was eine energetische Sanierung kostet

Das gemeinnützige Beratungsportal co2online hat ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern und Gasheizung durchgerechnet (Quelle: co2online, Stand Februar 2026). Allein neue Fenster kosten dort 40.000 Euro, die komplette energetische Sanierung 150.000 Euro vor Förderung. Das Beispielhaus ist von 1994, also jünger als viele Häuser mit Sanierungsstau.

Kosten energetischer Maßnahmen im Beispielhaus mit 130 m², 2026
  • Komplette energetische Sanierung150.000 €
  • Fenster tauschen40.000 €
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe32.500 €
  • Gasheizung erneuern10.000 €
  • Kellerdecke dämmen7.500 €

Quelle: co2online, ModernisierungsCheck, Stand Februar 2026

Dazu kommt die laufende Instandhaltung: Eigentümer rechnen je nach Alter und Zustand mit einigen Hundert Euro im Monat für Reparaturen. In Häusern aus den 1960er und 1970er Jahren stecken außerdem oft asbesthaltige Baustoffe (Quelle: Umweltbundesamt). Sie können Arbeiten am Haus verteuern und erschweren den Verkauf zusätzlich, wie andere Merkmale schwer verkäuflicher Immobilien.


Was das neue Gebäudegesetz von Eigentümern verlangt

Seit dem 29.07.2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (Quelle: Bundesgesetzblatt). Die Pflicht, alte Heizkessel nach 30 Jahren stillzulegen, ist gestrichen, ebenso die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Wärme. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie also weiter betreiben. Wer ab jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil Biogas oder Bioöl nutzen.

Zwei Nachrüst­pflichten hängen weiter am Eigentümerwechsel. Haben Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01.02.2002 selbst bewohnt, gelten sie für Sie nicht. Nach dem Verkauf treffen sie den Käufer, nicht Sie. Er muss binnen zwei Jahren eine ungedämmte oberste Geschossdecke dämmen und offene Heizungsrohre in kalten Räumen isolieren (Quelle: § 35 GModG).

Wie drücken Zustand und Energieklasse den Kaufpreis?

Gutachter ziehen Baumängel und Bauschäden vom Wert eines Hauses ab, und zwar in der Höhe, die am Markt üblich ist (Quelle: § 8 ImmoWertV). Ein Sanierungsstau senkt den Wert also. Wie stark, hängt vom Zustand ab und davon, was die Arbeiten kosten.

Was die Energieklasse am Angebotspreis ausmacht

Käufer rechnen Heizkosten und künftige Sanierungen in den Preis ein. Die Energieeffizienz einer Immobilie ist deshalb Teil ihres Werts, für Kapitalanleger ebenso wie beim Verkauf mit Rückmiete. Ablesen lässt sie sich an der Energieklasse im Energieausweis.

Das Immobilienportal immowelt hat die 2025 inserierten Häuser nach Energieklasse ausgewertet und Lage, Größe und Ausstattung herausgerechnet (Quelle: immowelt, März 2026). Häuser der schlechtesten Klasse H wurden im Schnitt rund 17 Prozent günstiger angeboten als Häuser der mittleren Klasse D. Es sind Angebotspreise, keine tatsächlichen Kaufpreise.

So viel günstiger wurden Häuser 2025 angeboten als vergleichbare Häuser der Energieklasse D
  • Klasse E4 %
  • Klasse F7 %
  • Klasse G10 %
  • Klasse H17 %

Quelle: immowelt, Auswertung der Angebotspreise 2025, März 2026


Was beim bewohnten Haus dazukommt

Beim Rückmietverkauf zählt der Wert der bewohnten Immobilie. Die Verbraucherzentrale schreibt, der Verkehrswert bewohnter Immobilien sei regelmäßig niedriger als der unbewohnter (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Zustand und Bewohnung wirken also zusammen. Prüfen Sie jedes Angebot mit einer eigenen Immobilienbewertung.


Welchen Energieausweis Sie für den Verkauf brauchen

Für den Verkauf brauchen Sie einen Energieausweis, den Sie dem Käufer spätestens bei der Besichtigung zeigen (Quelle: § 80 GModG). Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist meist ein Bedarfsausweis nötig. Er beschreibt den baulichen Zustand und nicht Ihr Heizverhalten. Legen Sie ihn zusammen mit einer Liste aller Modernisierungen bereit.

Wer saniert, wenn Sie zur Miete wohnen?

Nach dem Verkauf ist der Käufer Ihr Vermieter und muss das Haus erhalten. Reparaturen müssen Sie dulden, notwendige Ausgaben dafür ersetzt Ihnen der Vermieter (Quelle: § 555a BGB). Eine Modernisierung müssen Sie ebenfalls dulden, außer sie wäre für Sie eine unzumutbare Härte.

Erhaltung oder Modernisierung: Wo liegt der Unterschied?

Erhaltung heißt, Kaputtes zu reparieren oder zu ersetzen, etwa ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung. Das zahlt der Vermieter, die Miete steigt dadurch nicht. Eine Modernisierung verbessert das Haus, zum Beispiel durch Dämmung oder eine Wärmepumpe (Quelle: § 555b BGB). Nur dafür darf der Vermieter die Miete erhöhen, und auch nur den Teil, der über die reine Reparatur hinausgeht.


Wie die GNIW mit sanierungsbedürftigen Häusern umgeht

In einer Pressemitteilung vom 29.11.2024 nennt die GNIW eigene Zahlen zu ihren Sanierungen. Danach wurden sanierte Häuser ihres Verkaufsbestands im Schnitt von den Energieklassen F und G auf knapp unter C verbessert. In gut jedem fünften Haus baute sie eine Wärmepumpe ein, teils schon, während die Mieter noch darin wohnten. Die Kosten dafür trägt laut GNIW die Eigentümerin.

Laut GNIW bleibt zunächst Ihre bisherige Gebäude­versicherung bestehen, wenn sie ausreicht. Prüfen Sie bei einem älteren Haus vor dem Verkauf, ob Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sind. Hausrat und Haftpflicht versichern Sie als Bewohner selbst.


Was mit Heizkosten und CO2-Kosten passiert

Heizung und Warmwasser zahlen Sie auch als Mieter weiter selbst. Bei Öl- und Gasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter aber die Kosten für den CO2-Preis. Je mehr CO2 das Haus je Quadratmeter ausstößt, desto mehr trägt der Vermieter. Ab 52 Kilogramm je Quadratmeter und Jahr sind es 95 Prozent (Quelle: CO2-Kostenaufteilungsgesetz).

Im unsanierten Haus entlastet Sie das. 2026 kostet eine Tonne CO2 beim Heizen 55 bis 65 Euro (Quelle: § 10 BEHG). Für den Vermieter ist das ein Grund mehr, alte Häuser energetisch zu verbessern. Für Sie sinken mit einer Sanierung die Heizkosten, mit der Modernisierung kann aber die Kaltmiete steigen.

Wie schützen Sie sich vor einer Mieterhöhung nach der Sanierung?

Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen (Quelle: § 559 BGB). In sechs Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 Euro je Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 Euro um 2 Euro. Für eine neue Heizung gilt eine engere Grenze.

Was eine neue Heizung an Miete kosten darf

Baut der Vermieter eine geförderte Heizung ein, darf er 10 Prozent der Kosten im Jahr auf die Miete umlegen. Vorher zieht er alle Zuschüsse ab und pauschal 15 Prozent als Erhaltungsanteil. Das ist der Teil, den er als Reparatur der alten Heizung ohnehin zahlen müsste. Die Monatsmiete darf dadurch in sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen.

Rechenbeispiel: Neue Wärmepumpe im gemieteten Haus
Haus mit 130 Quadratmetern, Wärmepumpe für 32.500 Euro, Annahme 8.400 Euro Zuschuss für den Vermieter

PostenBetrag
Kosten der Wärmepumpe32.500 €
Minus Erhaltungsanteil 15 % und Zuschuss13.275 €
Umlage 10 % im Jahr, je MonatRund 160 €
Obergrenze 0,50 € mal 130 Quadratmeter65 €
Höchstens mehr Miete im Monat65 €

Statt rund 160 Euro darf die Miete im Beispiel um höchstens 65 Euro im Monat steigen, gerechnet auf sechs Jahre (Quelle: § 559e BGB).

Bei Dämmung oder neuen Fenstern greift die höhere Grenze von 3 Euro je Quadratmeter. Bei 130 Quadratmetern wären das bis zu 390 Euro mehr im Monat, wenn die Kosten so hoch sind. Deshalb lohnt sich eine klare Regel im Vertrag, bevor saniert wird.


Was im Mietvertrag stehen sollte

Mieterhöhungen lassen sich vertraglich ausschließen, auch die nach einer Modernisierung (Quelle: § 557 BGB). Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Verzicht auf Mieterhöhungen für drei bis fünf Jahre oder dauerhaft. Diese drei Punkte gehören bei einem sanierungsbedürftigen Haus in den Mietvertrag.

Umlage ausschließen

Halten Sie fest, dass Modernisierungen die Miete nicht oder nur begrenzt erhöhen. Ohne diese Klausel gelten die gesetzlichen Grenzen von 0,50 und 3 Euro je Quadratmeter.

Erhaltung beim Vermieter

Schreiben Sie fest, dass Dach, Fenster, Heizung und Leitungen der Vermieter trägt. Kleine Reparaturen kann der Vertrag in Grenzen auf Sie übertragen.

Härte rechtzeitig melden

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, melden Sie Härtegründe schriftlich und fristgerecht. Sonst zählen sie bei der späteren Mieterhöhung nicht (Quelle: § 555d BGB).

Wie sich die Miete sonst entwickeln darf, mit Staffel, Index und Vergleichsmiete, erklären wir bei der Miete beim Rückmietverkauf. Rechnen Sie jede mögliche Erhöhung in die Reichweite Ihres Erlöses ein.

Was tun, wenn Sie lieber selbst sanieren?

Wer sein Haus behalten möchte, kann mit Förderung und Kredit selbst sanieren. Gerade beim Heizungstausch übernimmt der Staat 2026 einen großen Teil. Für Eigentümer mit kleiner Rente ist der Zuschuss besonders hoch.

Wie viel Förderung Sie 2026 bekommen

Für eine neue Heizung zahlt die KfW 30 Prozent Grundförderung. Selbst nutzende Eigentümer bekommen 16 Prozent Bonus, wenn sie eine alte Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Dazu kommt ein Einkommensbonus. Für Haushalte ohne Kinder beträgt er bis 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen 40 Prozent. Bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Höchstens gibt es 80 Prozent von maximal 28.000 Euro Kosten.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im eigenen Haus mit Förderung
Ehepaar mit 35.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, alte Gasheizung über 20 Jahre, Antrag 2026

PostenBetrag
Kosten der Wärmepumpe32.500 €
Förderfähig sind höchstens28.000 €
Zuschuss 30 plus 16 plus 30 %21.280 €
Eigenanteil11.220 €

Mit Förderung zahlen Sie im Beispiel rund 11.200 Euro selbst, den Rest trägt die KfW (Quelle: KfW/)).

Der Bonus für den schnellen Tausch sinkt ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte. Für Fenster und Dämmung gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent (Quelle: BAFA). Alle Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.


Welche Wege es außerdem gibt

Den Eigenanteil können Sie über einen Kredit finanzieren, etwa den Ergänzungskredit der KfW über Ihre Bank oder einen Kredit für Haus und Garten. Daneben gibt es Wege, bei denen Sie Geld aus dem Haus holen und trotzdem wohnen bleiben.

Kredit

Eine Bank prüft Einkommen und Alter. Mit sicherer Rente und schuldenfreiem Haus kann ein Kredit reichen, und das Haus bleibt Ihres.

Teilverkauf

Sie verkaufen nur einen Teil und zahlen für den Rest ein Nutzungsentgelt. Die Instandhaltung bleibt laut Verbraucherzentrale meist bei Ihnen, der Sanierungsstau also auch.

Klassischer Verkauf

Sie verkaufen unbewohnt und ziehen um. Käufer, die selbst sanieren wollen, zahlen für ein leeres Haus meist mehr als für ein bewohntes.

Welcher Weg bei Ihnen am meisten Geld bringt, zeigt der Vergleich der Alternativen zum Rückmietverkauf. Holen Sie in jedem Fall ein Kreditangebot ein, bevor Sie verkaufen.

Wann passt der Rückmietverkauf bei Sanierungsstau?

Er passt, wenn Sie bleiben wollen, die anstehenden Arbeiten aber nicht mehr selbst bezahlen möchten. Rechnen Sie vorher, ob Erlös und Rente die Miete auf Dauer tragen, auch nach einer Modernisierung.

Unsere Einschätzung: Ein Sanierungsstau ist beim Rückmietverkauf kein Hindernis, sondern oft der Anlass. Sie geben die Kosten für Dach, Fenster und Heizung mit dem Haus ab und zahlen dafür Miete. Holen Sie vorher ein Kreditangebot ein und lassen Sie Mieterhöhungen nach Modernisierung vertraglich ausschließen. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer, bei der laut GNIW die Eigentümerin die Erhaltungsinvestitionen übernimmt.

Passt die Rechnung und sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, fordern Sie bei der GNIW ein Angebot für Ihr Haus an. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Legen Sie Energieausweis, Grundbuchauszug und eine Liste der bisherigen Modernisierungen bereit.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Die häufigsten Fragen zum Haus mit Sanierungsstau

Wie viel ist ein Haus mit Sanierungsstau beim Rückmietverkauf wert?

Maßgeblich ist der Wert der bewohnten Immobilie. Baumängel und Bauschäden mindern den Wert, laut § 8 ImmoWertV. Auch die Energieklasse wirkt: Häuser der Klasse H wurden 2025 laut immowelt rund 17 Prozent günstiger angeboten als Häuser der Klasse D. Lassen Sie den Wert mit einem eigenen Gutachten prüfen.

Wer bezahlt nach dem Verkauf ein neues Dach oder eine neue Heizung?

Der Vermieter muss das Haus in einem nutzbaren Zustand erhalten, laut § 535 BGB. Ein undichtes Dach oder eine defekte Heizung zahlt damit im Grundsatz der neue Eigentümer. Verbessert er das Haus über die Reparatur hinaus, darf er die Miete erhöhen, wenn der Vertrag das nicht ausschließt.

Wie stark darf die Miete nach einer Modernisierung steigen?

Der Vermieter darf die Jahresmiete um 8 Prozent der Modernisierungskosten erhöhen, laut § 559 BGB. In sechs Jahren sind höchstens 3 Euro je Quadratmeter im Monat erlaubt, bei Mieten unter 7 Euro höchstens 2 Euro. Für eine neue Heizung gelten höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter. Ein vertraglicher Ausschluss geht vor.

Welche Sanierungs­pflichten gelten 2026 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Die Pflicht, alte Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, gibt es seit dem 29.07.2026 nicht mehr. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu übernimmt, muss binnen zwei Jahren eine ungedämmte oberste Geschossdecke dämmen, laut § 35 GModG. Dasselbe gilt für offene Heizungsrohre in unbeheizten Räumen. Beim Rückmietverkauf trifft das den Käufer.

Was müssen Sie als Mieter während einer Sanierung dulden?

Reparaturen müssen Sie dulden, der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und Ihnen notwendige Ausgaben ersetzen, laut § 555a BGB. Auch eine Modernisierung müssen Sie grundsätzlich dulden. Bedeutet sie für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte, etwa wegen Krankheit, können Sie widersprechen.

Welche Förderung bekommen Eigentümer 2026 für eine neue Heizung?

Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung. Selbst nutzende Eigentümer bekommen bis zu 16 Prozent Bonus für den Tausch einer alten fossilen Heizung und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Höchstens gibt es 80 Prozent von maximal 28.000 Euro Kosten, laut KfW/).

Wann lohnt es sich, vor dem Verkauf selbst zu sanieren?

Rechnen Sie die Kosten nach Förderung gegen den höheren Preis. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen verteilt sich auf drei Jahre und verlangt, dass Sie das eigene Haus im jeweiligen Jahr selbst bewohnen, laut § 35c EStG. Nach einem Verkauf fällt sie für die Folgejahre weg. Prüfen Sie deshalb, ob sich die Arbeiten vor dem Verkauf noch rechnen.

Wer trägt nach dem Verkauf die CO2-Kosten der Heizung?

Bei Öl- und Gasheizungen teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten nach dem Ausstoß des Hauses. Je schlechter das Haus gedämmt ist, desto mehr trägt der Vermieter, ab 52 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr 95 Prozent. Das regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Den Rest zahlen Sie mit den Heizkosten.

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