Das erwartet Sie hier
Was Ihr Einfamilienhaus beim Rückmietverkauf bringt, was mit Garten und Reparaturen passiert und wie lange der Erlös reicht.
Inhalt dieser Seite- Wie verkaufen Sie Ihr Einfamilienhaus und bleiben darin wohnen?
- Was ist Ihr Haus wert?
- Wer zahlt Dach, Heizung und Fenster nach dem Verkauf?
- Lohnt es sich, im großen Haus zur Miete zu wohnen?
- Was muss der Mietvertrag für Haus, Garten und Garage regeln?
- Wann passt der Verkauf mit Rückmiete für Ihr Haus?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Ganz verkaufen, Mieter bleiben: Sie verkaufen Ihr Einfamilienhaus vollständig, bekommen den Kaufpreis auf einmal und mieten Haus und Garten zurück.
- Preise nach Region: Gebrauchte freistehende Häuser kosteten 2024 im Mittel 2.400 € je m² Wohnfläche, in günstigen Regionen 1.170 €, in teuren 4.590 €.
- Reparaturen abgeben: Dach, Fenster und Heizung trägt nach dem Verkauf im Grundsatz der neue Eigentümer, ein Fenstertausch kostet im Beispielhaus 40.000 €.
- Fläche kostet Miete: Bei 130 m² und 10 € je m² zahlen Sie 1.300 € Kaltmiete, ein Erlös von 240.000 € reicht dann rund 15 Jahre.
Wie verkaufen Sie Ihr Einfamilienhaus und bleiben darin wohnen?
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Einfamilienhaus vollständig und mieten es vom Käufer zurück. Sie bekommen den Kaufpreis auf einmal und wohnen mit Garten und Garage weiter. Ab dann zahlen Sie Miete, größere Reparaturen trägt im Grundsatz der neue Eigentümer.
Warum gerade das Einfamilienhaus?
Ende 2025 gab es in Deutschland rund 13,5 Millionen Einfamilienhäuser, knapp ein Drittel aller Wohnungen in Wohngebäuden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Für viele Besitzer ist das Haus Zuhause und größtes Vermögen zugleich. Der Verkauf mit Rückmiete trennt beides: Das Vermögen wird zu Geld, das Zuhause bleibt.
Für Ihr Haus empfehlen wir die GNIW, einen Direktkäufer: Sie kauft das Haus selbst und wird Ihre Vermieterin. Nach eigener Angabe kauft sie bundesweit an und ist der größte Vermieter von Einfamilienhäusern in Deutschland. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, der Mindestankaufswert liegt bei 100.000 Euro. Ob Ihre Region passt, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Was ist Ihr Haus wert?
Den Wert ermittelt ein Gutachter nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Beim Rückmietverkauf zählt der Wert der bewohnten Immobilie, nicht der Preis eines leeren Hauses. Der Käufer kann es ja auf Jahre weder selbst nutzen noch leer verkaufen. Als Orientierung dienen die Preise, die die Gutachterausschüsse aus echten Verkäufen ermitteln.
Vergleichswert und Sachwert: So rechnen Gutachter
Welches Verfahren der Gutachter wählt, hängt von der Art des Hauses und den verfügbaren Daten ab (Quelle: § 6 ImmoWertV). Gibt es genug Verkäufe vergleichbarer Häuser in Ihrer Gegend, leitet er daraus den Vergleichswert ab. Beim Sachwert addiert er Bodenwert, Gebäude, Nebengebäude und Außenanlagen. Die Summe passt er mit einem Sachwertfaktor an den Markt an (§ 35 ImmoWertV).
Die Verbraucherzentrale schreibt, der Verkehrswert bewohnter Immobilien sei regelmäßig niedriger als der unbewohnter (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Prüfen Sie jedes Angebot mit einer eigenen Immobilienbewertung, bevor Sie unterschreiben. Hat Ihr Haus eine vermietete Einliegerwohnung, zählt auch deren Miete. Dann gelten die Besonderheiten beim Zweifamilienhaus.
Was Einfamilienhäuser je nach Region kosten
Die Gutachterausschüsse werten die Kaufverträge der Notare aus. 2024 kosteten gebrauchte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser im mittleren Preissegment 2.400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, das Grundstück eingerechnet (Quelle: Gutachterausschüsse, Immobilienmarktbericht Deutschland 2025). Für ein Haus mit 130 Quadratmetern ergeben sich je nach Lage diese Größenordnungen.
| Preislage 2024 | Preis je m² Wohnfläche | Haus mit 130 m² |
|---|---|---|
| Günstigste 5 % der Regionen | Bis 1.170 € | Rund 152.000 € |
| Mittleres Preisniveau | 2.400 € | Rund 312.000 € |
| Teuerste 5 % der Regionen | Ab 4.590 € | Rund 597.000 € |
Die Spanne ist groß. Im Kyffhäuserkreis in Thüringen kostete der Quadratmeter 590 Euro, im Landkreis Miesbach in Bayern rund 9.500 Euro. In den größten Großstädten liegt der mittlere Preis bei rund 5.000 Euro, etwa dreimal so viel wie in dünn besiedelten ländlichen Kreisen. Steht Ihr Haus in einer günstigen Region, prüfen Sie früh den Mindestankaufswert der GNIW. Die 100.000 Euro gelten laut GNIW für den Wert der bewohnten Immobilie.
Nach dem Rekordjahr 2022 sind die Preise gesunken. Im mittleren Segment fiel der Quadratmeterpreis von 2.750 Euro auf 2.420 Euro und blieb 2024 mit 2.400 Euro fast unverändert. Rechnen Sie deshalb mit den Preisen von heute, nicht mit denen von 2022.
- 20181.740 Euro
- 20191.950 Euro
- 20202.140 Euro
- 20212.470 Euro
- 20222.750 Euro
- 20232.420 Euro
- 20242.400 Euro
Quelle: Gutachterausschüsse, Immobilienmarktbericht Deutschland 2025
Wer zahlt Dach, Heizung und Fenster nach dem Verkauf?
Nach dem Verkauf muss der Vermieter das Haus in einem Zustand erhalten, in dem Sie es vertragsgemäß nutzen können (Quelle: § 535 BGB). Größere Reparaturen und Erneuerungen trägt damit im Grundsatz der Eigentümer. Was Sie im Alltag selbst übernehmen, etwa kleine Reparaturen, regelt der Mietvertrag.
Was ein Einfamilienhaus an Erhaltung kostet
Im eigenen Haus zahlen Sie jede Reparatur allein, es gibt keine Gemeinschaft und keine gemeinsame Rücklage. Eigentümer rechnen je nach Alter und Zustand mit einigen Hundert Euro im Monat für die laufende Instandhaltung. Größere Maßnahmen kommen dazu. Das gemeinnützige Beratungsportal co2online nennt für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern, Baujahr 1994, diese Beispielkosten (Quelle: co2online, Stand Februar 2026).
| Maßnahme | Kosten im Beispielhaus | Mögliche Förderung |
|---|---|---|
| Fenster tauschen | 40.000 € | 8.000 € |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen | 32.500 € | 12.880 € |
| Gasheizung erneuern | 10.000 € | Nicht genannt |
| Komplette energetische Sanierung | 150.000 € | 32.250 € |
Wie regelt die GNIW die Instandhaltung?
Laut GNIW trägt die Eigentümerin alle Erhaltungs- und Wertsteigerungsinvestitionen wie Dach, Fenster und Heizung, wenn sie erforderlich sind. Sie zahlen neben der Miete nur die umlagefähigen Betriebskosten über eine Nebenkostenabrechnung. Bei einem Haus mit Sanierungsstau ist das der größte Unterschied zum Eigentum. Die Rechnung für eine neue Heizung oder neue Fenster landet dann nicht mehr bei Ihnen.
Lohnt es sich, im großen Haus zur Miete zu wohnen?
Als Mieter zahlen Sie für jeden Quadratmeter, auch für Zimmer, die Sie kaum noch nutzen. Ein Einfamilienhaus hat über alle Bauformen im Schnitt rund 129 Quadratmeter. Eine Wohnung im Mehrfamilienhaus kommt auf rund 75. Ob sich das Bleiben rechnet, zeigt die Reichweite des Erlöses.
Wie viel Platz ältere Hausbesitzer haben
Haushalte in freistehenden Einfamilienhäusern hatten 2022 im Schnitt 134,5 Quadratmeter zur Verfügung (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2022). Eigentümer hatten 65,1 Quadratmeter je Person, Mieter 48,5. Ältere Eigentümer bleiben lange: 78 Prozent der Eigentümerhaushalte ab 65 wohnten seit mehr als 23 Jahren in ihrer Wohnung. Ziehen die Kinder aus, bleibt die Fläche der Familie.
- Freistehendes Einfamilienhaus134,5 m²
- Doppelhaushälfte119,9 m²
- Reihenhaus116,9 m²
- Wohnung im Mehrfamilienhaus75,3 m²
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus-Zusatzprogramm Wohnen 2022
Wie lange reicht der Erlös im eigenen Haus?
Die Rechnung zeigt ein Haus mit 130 Quadratmetern in mittlerer Preislage, unbewohnt rund 312.000 Euro wert. Für die bewohnte Immobilie nehmen wir einen Erlös von 240.000 Euro an, die Miete setzen wir mit 10 Euro je Quadratmeter an. Zum Vergleich steht der klassische Verkauf mit Umzug in eine kleinere Mietwohnung.
Rechenbeispiel: Im Haus bleiben oder kleiner wohnen
Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern, Miete 10 Euro je Quadratmeter, ohne Zinsen, Mieterhöhung, Makler- und Umzugskosten
| Posten | Im Haus bleiben | Verkaufen und Wohnung mieten |
|---|---|---|
| Erlös | 240.000 € | 312.000 € |
| Gemietete Wohnfläche | 130 Quadratmeter | 75 Quadratmeter |
| Kaltmiete im Monat | 1.300 € | 750 € |
| Erlös geteilt durch Monatsmiete | 185 Monate | 416 Monate |
| Reichweite des Erlöses | Rund 15,4 Jahre | Rund 34,7 Jahre |
Im eigenen Haus reicht der Erlös im Beispiel rund 15 Jahre, dafür behalten Sie Garten, Nachbarn und gewohnte Wege (Quelle: Gutachterausschüsse).
Mit 70 Jahren haben Frauen im Schnitt noch 17,04 Jahre vor sich, Männer 14,43 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025). Eine 70-jährige Frau braucht im Beispiel also zusätzlich Rente oder Vermögen. Steigt die Miete beim Rückmietverkauf, schrumpft die Reichweite weiter.
Auch der Umzug hat seinen Preis. Wer 2019 oder später eingezogen ist, zahlte 2022 im Mittel etwa 1,10 Euro je Quadratmeter mehr Bruttokaltmiete als der Durchschnitt. Dazu kommen Umzug, Maklerkosten und der Abschied von Haus und Garten. Diese Kosten fehlen im Rechenbeispiel.
Was muss der Mietvertrag für Haus, Garten und Garage regeln?
Gemietet ist, was im Vertrag steht. Beim Einfamilienhaus gehören deshalb Garten, Garage und Nebengebäude ausdrücklich in den Mietvertrag, dazu die Pflege und die Betriebskosten. Für Kündigungsausschluss, Schriftform und Miethöhe gelten die Regeln für jeden Mietvertrag beim Rückmietverkauf.
Vier Punkte, die beim Haus dazugehören
Diese vier Punkte unterscheiden den Mietvertrag für ein Haus von dem für eine Wohnung. Klären Sie sie vor dem Notartermin schriftlich.
Garten
Legen Sie fest, wer Rasen, Hecken und Bäume pflegt. Beauftragt der Vermieter einen Gärtner, darf er die Kosten umlegen, wenn der Vertrag es vorsieht (Quelle: § 2 BetrKV).
Garage und Nebengebäude
Nennen Sie Garage, Carport, Schuppen und Gartenhaus als Mietsache. Sonst ist offen, ob Sie sie weiter nutzen dürfen und ob dafür eine eigene Miete fällig wird.
Altersgerechter Umbau
Als Mieter können Sie verlangen, dass der Vermieter Umbauten für Menschen mit Behinderungen erlaubt (Quelle: § 554 BGB). Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist.
Laufende Kosten
Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr und Schornsteinfeger sind Betriebskosten, die der Vertrag auf Sie umlegen kann (Quelle: § 556 BGB). Viele Kosten von heute bleiben also, nur über die Nebenkostenabrechnung.
Was gilt für die Versicherungen?
Laut GNIW bleibt zunächst Ihre bisherige Gebäudeversicherung bestehen, wenn sie ausreicht. Hausrat und Haftpflicht versichern Sie als Bewohner selbst. Die Beiträge zur Gebäudeversicherung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, wie bei jeder Gebäudeversicherung für Mieter. Fragen Sie im Angebot nach, wer ab wann Versicherungsnehmer ist.
Wann passt der Verkauf mit Rückmiete für Ihr Haus?
Er passt, wenn Sie mit Garten und vertrauten Nachbarn alt werden wollen und das Haus nicht vererben müssen. Erlös und Rente müssen dafür die Miete für die ganze Fläche tragen. Wird Ihnen das Haus zu groß, rechnen Sie den Umzug in eine kleinere Wohnung dagegen.
Unsere Einschätzung: Beim Einfamilienhaus zeigt der Rückmietverkauf seine Stärke, wenn Dach, Fenster oder Heizung bald fällig werden und Sie bleiben wollen. Dann zahlen Sie Miete für die Fläche, die Erhaltung trägt der Eigentümer. Holen Sie zum Vergleich ein Kreditangebot ein und rechnen Sie die Reichweite mit der Miete für das ganze Haus. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer, bei der laut GNIW die Eigentümerin die Erhaltungsinvestitionen übernimmt.
Wenn die Rechnung aufgeht und alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind, reichen Sie Ihr Haus bei der GNIW ein. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Legen Sie dafür Grundbuchauszug, Energieausweis und Angaben zu Modernisierungen bereit.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Die häufigsten Fragen zum Einfamilienhaus mit Rückmiete
Wie viel ist mein Einfamilienhaus beim Rückmietverkauf wert?
Maßgeblich ist der Wert der bewohnten Immobilie. Er liegt laut Verbraucherzentrale regelmäßig unter dem Wert eines leeren Hauses. Als Orientierung: Gebrauchte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser kosteten 2024 im Mittel 2.400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, laut Immobilienmarktbericht der Gutachterausschüsse. Lassen Sie den Wert mit einem eigenen Gutachten prüfen.
Welche Kosten zahle ich als Mieter meines früheren Hauses weiter?
Sie zahlen die Kaltmiete und die Betriebskosten, die der Mietvertrag auf Sie umlegt. Dazu können Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Gartenpflege und Gebäudeversicherung gehören, laut § 2 BetrKV. Strom und Heizung zahlen Sie ohnehin. Größere Reparaturen trägt im Grundsatz der Vermieter.
Wer pflegt nach dem Verkauf den Garten?
Das regelt der Mietvertrag. Pflegen Sie den Garten selbst, entstehen keine weiteren Kosten. Beauftragt der Vermieter einen Gärtner, darf er die Kosten der Gartenpflege als Betriebskosten umlegen, wenn der Vertrag es vorsieht. Halten Sie deshalb fest, wer Rasen, Hecken und Bäume pflegt und wer neue Pflanzen bezahlt.
Wie kann ich mein Haus als Mieter altersgerecht umbauen?
Sie können vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen erlaubt, laut § 554 BGB. Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist. Er kann eine Sicherheit verlangen, etwa für den späteren Rückbau. Regeln Sie Kosten und Rückbau am besten schon im Mietvertrag.
Was passiert mit Garage und Gartenhaus nach dem Verkauf?
Sie gehören mit dem Grundstück dem Käufer. Ob Sie sie weiter nutzen dürfen, hängt am Mietvertrag. Nennen Sie Garage, Carport, Schuppen und Gartenhaus deshalb ausdrücklich als Mietsache und klären Sie, ob dafür eine eigene Miete anfällt. Für die Bewertung zählen Nebengebäude und Außenanlagen beim Sachwert mit.
Wer bezahlt eine neue Heizung nach dem Rückmietverkauf?
Der Vermieter muss das Haus in einem nutzbaren Zustand erhalten, laut § 535 BGB. Eine nötige neue Heizung zahlt damit im Grundsatz der Eigentümer. Laut GNIW trägt bei ihr die Eigentümerin Erhaltungsinvestitionen wie Dach, Fenster und Heizung. Klären Sie im Vertrag, ob eine Modernisierung die Miete erhöhen darf.
Welche Einfamilienhäuser kommen für einen Rückmietverkauf infrage?
Das legt der Käufer fest. Laut GNIW kauft sie selbst genutzte Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Zwei- und Dreifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Alle künftigen Bewohner müssen mindestens 55 Jahre alt sein, der Mindestankaufswert liegt bei 100.000 Euro. Lage und Zustand prüft die GNIW an jedem Objekt einzeln.
Wie lange reicht der Erlös aus dem Hausverkauf für die Miete?
Teilen Sie den Erlös durch die Monatsmiete. Bei 240.000 Euro Erlös und 1.300 Euro Miete für 130 Quadratmeter sind das rund 185 Monate, also gut 15 Jahre ohne Zinsen und ohne Mieterhöhung. Vergleichen Sie das mit Ihrer Lebenserwartung: Mit 70 Jahren haben Frauen im Schnitt noch gut 17 Jahre vor sich, laut Statistischem Bundesamt.
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