Pflege zu Hause finanzieren mit dem Rückmietverkauf

Foto von Mario Müller
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Das Wichtigste in Kürze

  • Geld für die Pflege: Beim Rückmietverkauf bekommen Sie den Kaufpreis der bewohnten Immobilie auf einmal und bleiben als Mieter zu Hause wohnen.
  • Was die Pflegekasse zahlt: Pflegegeld von 347 bis 990 € im Monat je nach Pflegegrad, für einen barrierefreien Umbau bis 4.180 € je Maßnahme.
  • Was Pflege kostet: Eine Betreuungskraft im Haushalt kostet mindestens 2.800 € im Monat, im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.364 €.
  • Wenn später das Heim kommt: Den Mietvertrag kündigen Sie mit knapp 3 Monaten Frist, der Erlös zahlt den Heimplatz, geschützt bleiben 10.000 € je Person.

Wie hilft ein Rückmietverkauf, die Pflege zu Hause zu bezahlen?

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Haus oder Wohnung ganz und bleiben als Mieter wohnen. Sie bekommen den Kaufpreis auf einmal und können damit Pflegedienst, Betreuung oder einen barrierefreien Umbau bezahlen, ohne auszuziehen. Andere Namen für dasselbe Modell sind Verkauf mit Rückmiete, Rückmietkauf und Sale-and-Lease-Back.

Was sich mit dem Verkauf für Sie ändert

Steckt Ihr Erspartes vor allem im eigenen Haus, kommen Sie nicht daran heran, wenn Pflege nötig wird. Der Rückmietverkauf macht dieses Geld verfügbar, und Sie bleiben in der vertrauten Umgebung. Die Tabelle zeigt, was sich dabei ändert.

WasAls EigentümerNach dem Rückmietverkauf
Geld für die PflegeSteckt im HausKaufpreis auf Ihrem Konto
WohnenIm eigenen HausAls Mieter im selben Haus
Dach, Fenster, HeizungZahlen Sie selbstTrägt im Grundsatz der Vermieter
Laufende KostenRücklagen, Grundsteuer, VersicherungMiete und Betriebskosten
ErbeDas HausWas vom Erlös übrig bleibt

Unsere Empfehlung: die GNIW

Für den Rückmietverkauf empfehlen wir die GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH, kurz GNIW, als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW kauft sie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Voraussetzung ist laut GNIW, dass alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und der Ankaufswert mindestens 100.000 Euro beträgt. Ob die GNIW in Ihrer Region ankauft, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Was kostet Pflege zu Hause, und was zahlt die Pflegekasse?

Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, 86 Prozent von ihnen wurden zu Hause versorgt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023). Die Pflegekasse zahlt dafür feste Beträge je Pflegegrad. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026

Pflegen Angehörige, bekommen Sie Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet er bis zum Höchstbetrag der Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Die Beträge gelten seit dem 01.01.2025 und unverändert im Jahr 2026 (Quelle: § 37 SGB XI).

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung im Monat, höchstens
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber wie in allen Pflegegraden einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für Hilfen im Alltag (Quelle: § 45b SGB XI). Auch den Zuschuss für einen Umbau gibt es schon ab Pflegegrad 1. Wie der Medizinische Dienst den Pflegegrad feststellt, erklärt unsere Seite zu den Pflegegraden.


Was eine Betreuungskraft im Haushalt kostet

Reicht stundenweise Hilfe nicht mehr, kann eine Betreuungskraft mit im Haus wohnen, etwa aus Osteuropa. Wer sie selbst anstellt, muss laut Verbraucherzentrale mit mindestens 2.800 Euro im Monat rechnen, dazu kommen Telefon, Internet und Fahrtkosten. Kommt sie über eine Agentur aus dem Ausland, nennt die Verbraucherzentrale etwa 2.800 bis 3.500 Euro, oft zuzüglich Vermittlungsgebühren (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 13.08.2026).

Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist laut Verbraucherzentrale legal nicht möglich. Eine Haushaltskraft darf werktags im Schnitt höchstens acht Stunden arbeiten, in der Woche höchstens 48 Stunden. Für Nächte und freie Tage brauchen Sie also weitere Hilfe, etwa von Angehörigen, einem Pflegedienst oder einer Tagespflege. Das Pflegegeld dürfen Sie für eine selbst beschaffte Betreuung verwenden.

Müssen Sie Ihr Haus verkaufen, wenn ein Pflegeheim nötig wird?

Nicht automatisch. Das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege aber erst, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Dazu zählt auch das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners (Quelle: § 61 SGB XII). Ob das Haus dazugehört, hängt vor allem daran, ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner noch darin wohnt.

Wann das Haus geschützt bleibt

Geschützt ist ein angemessenes Haus, das Sie oder Ihr Partner allein oder mit Angehörigen bewohnen (Quelle: § 90 SGB XII). Zieht einer von Ihnen ins Heim und der andere bleibt im Haus, muss es also in der Regel nicht verkauft werden. Steht das Haus dagegen leer, zählt es als Vermögen. Kann es nicht sofort verkauft werden, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten und darf es im Grundbuch absichern (§ 91 SGB XII).

Nach einem Rückmietverkauf ist das anders: Der Erlös ist Geldvermögen und nicht geschützt. Er wird für Pflege und Heim eingesetzt, bis 10.000 Euro je volljähriger Person übrig sind (Quelle: Verordnung zu § 90 SGB XII). Bleibt ein Partner im Haus, verlieren Sie damit einen Schutz, den das Haus selbst hätte. Was der Verkauf für Grundsicherung und Wohngeld bedeutet, zeigt die Seite Rückmietverkauf, Grundsicherung und Wohngeld.

Ihre Kinder müssen für Ihren Heimplatz nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt (Quelle: § 94 SGB XII). Das Sozialamt geht davon aus, dass die Grenze nicht überschritten ist. Wie das im Einzelnen geprüft wird, lesen Sie im Ratgeber zum Elternunterhalt.


Was ein Heimplatz kostet

Im ersten Jahr im Pflegeheim zahlen Pflegebedürftige bundesweit im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst, laut Verband der Ersatzkassen. Darin stecken 1.775 Euro Eigenanteil an der Pflege, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten (Quelle: vdek, Stichtag 01.07.2026). Am teuersten ist Bremen mit 3.761 Euro, am günstigsten Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro.

Mit jedem Jahr im Heim übernimmt die Pflegekasse einen größeren Teil des Eigenanteils an der Pflege. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent (Quelle: § 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.

Eigenanteil im Pflegeheim nach Aufenthaltsdauer, Bundesdurchschnitt 01.07.2026
  • 1. Jahr3.364 Euro im Monat
  • 2. Jahr3.051 Euro im Monat
  • 3. Jahr2.633 Euro im Monat
  • ab 4. Jahr2.111 Euro im Monat

Quelle: vdek, Stichtag 01.07.2026; 2. bis 4. Jahr mit den Leistungszuschlägen nach § 43c SGB XI berechnet

Wie lange trägt der Erlös die Pflege zu Hause?

Das hängt vor allem daran, wie viel Hilfe Sie brauchen und ob Ihre Rente die Miete trägt. Im Beispiel reicht der Erlös mit einer Betreuungskraft im Haus gut sechs Jahre, wenn er alles bezahlt. Trägt die Rente die Miete, sind es knapp elf Jahre.

Was nach dem Umbau zur Verfügung steht

Eine 80-jährige Frau mit Pflegegrad 3 verkauft ihr Haus zum Preis von 300.000 Euro für die bewohnte Immobilie und bleibt als Mieterin. Als Erstes lässt sie das Bad bodengleich umbauen. Die Kosten von 15.000 Euro sind eine Annahme für das Beispiel, die Pflegekasse gibt den Zuschuss für eine Maßnahme dazu.

Rechenbeispiel: Erlös nach dem barrierefreien Umbau
Kaufpreis der bewohnten Immobilie 300.000 Euro, Umbau des Bades 15.000 Euro, Pflegegrad 3

PostenBetrag
Kaufpreis der bewohnten Immobilie300.000 €
Minus Umbau des Bades15.000 €
Plus Zuschuss der Pflegekasse4.180 €
Für Miete und Pflege verfügbar289.180 €

Den Zuschuss bekommen Sie als Mieterin genauso wie als Eigentümerin, er hängt am Pflegegrad (Quelle: § 40 SGB XI).


Was im Monat aus dem Erlös fließt

Für die Pflege kommt eine Betreuungskraft ins Haus, die Tochter übernimmt die Nächte und Wochenenden. Die Miete beträgt 1.500 Euro kalt, das Pflegegeld fließt in die Betreuung. Die Rechnung zeigt zwei Fälle: Der Erlös zahlt alles, oder die Rente trägt die Miete.

Rechenbeispiel: Monatliche Kosten der Pflege zu Hause
Miete 1.500 Euro, Betreuungskraft 2.800 Euro, Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro

PostenErlös zahlt allesRente trägt die Miete
Miete1.500 €0 €
Betreuungskraft2.800 €2.800 €
Minus Pflegegeld599 €599 €
Aus dem Erlös im Monat3.701 €2.201 €

Mit 289.180 Euro reicht der Erlös 78 Monate im ersten Fall und 131 Monate im zweiten (Quelle: Verbraucherzentrale).

Mit 80 Jahren leben Frauen im Schnitt noch 9,73 Jahre, Männer 8,20 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025). Das sind Durchschnittswerte, jeder Zweite lebt länger. Trägt die Rente die Miete, deckt der Erlös im Beispiel also eine lange Pflegezeit. Rechnen Sie aber auch Lebensmittel, Nebenkosten und eine mögliche Mieterhöhung ein, sie kommen zur Rechnung dazu.

Ihre eigenen Zahlen bekommen Sie mit einem Angebot. Welchen Kaufpreis und welche Miete die GNIW anbietet, ergibt sich laut GNIW aus der individuellen Bewertung. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Dürfen Sie als Mieter barrierefrei umbauen?

Ja. Der Vermieter muss bauliche Veränderungen erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, etwa einen Treppenlift oder ein bodengleiches Bad. Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist (Quelle: § 554 BGB). Ein Mietvertrag kann dieses Recht nicht ausschließen.

Erlaubnis, Zuschuss und Kosten

Drei Punkte entscheiden darüber, wie reibungslos ein Umbau als Mieter gelingt. Klären Sie sie am besten, bevor die Handwerker kommen.

Erlaubnis des Vermieters

Sie brauchen die Zustimmung des Eigentümers, auf die Sie bei einem Umbau für Ihren Pflegebedarf einen Anspruch haben. Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen, etwa für einen späteren Rückbau (§ 554 BGB).

Zuschuss der Pflegekasse

Für Maßnahmen, die das Wohnen mit Pflegebedarf erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gibt es bis zu 16.720 Euro (§ 40 SGB XI).

Wer die Kosten trägt

Was der Zuschuss nicht deckt, zahlen Sie als Mieter selbst. Ob Sie die Einbauten beim Auszug entfernen müssen, legen Sie am besten schriftlich mit dem Vermieter fest.


Umbauten vor dem Notartermin regeln

Laut GNIW trägt sie als Eigentümerin alle Erhaltungs- und Wertsteigerungsinvestitionen, etwa für Dach, Fenster und Heizung. Ein Umbau für Ihren Pflegebedarf ist aber keine Erhaltung. Planen Sie einen Treppenlift oder ein neues Bad, sprechen Sie das schon vor dem Verkauf an. Dann steht im Vertrag, welche Umbauten erlaubt sind, wer sie zahlt und ob Sie zurückbauen müssen. Lassen Sie sich vor dem Umbau außerdem von der Pflegekasse beraten, welche Maßnahme sie bezuschusst.


Wenn eine Betreuungskraft einzieht

Als Mieter dürfen Sie eine weitere Person nur mit Erlaubnis des Vermieters aufnehmen. Einen Anspruch darauf haben Sie, wenn Ihr Interesse erst nach Vertragsschluss entsteht, etwa durch Pflegebedarf (Quelle: § 553 BGB). Ein Wohnungsrecht im Grundbuch erlaubt ausdrücklich, Pflegepersonen aufzunehmen (§ 1093 BGB).

Laut GNIW kauft sie nur, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind. Soll eine jüngere Betreuungskraft bei Ihnen wohnen, fragen Sie bei der Anfrage nach, wie die GNIW das handhabt. So steht die Regel fest, bevor Sie unterschreiben.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn später doch das Heim kommt?

Sie kündigen den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von knapp drei Monaten. Bis zum Ende der Frist laufen Miete und Heimkosten nebeneinander, danach zahlen Sie nur noch das Heim. Den Heimplatz bezahlen Sie aus Rente und Erlös.

Wenn einer von Ihnen im Haus bleibt

Zieht nur ein Partner ins Heim, läuft der Mietvertrag für den anderen weiter. Lassen Sie deshalb beide Partner als Mieter in den Vertrag schreiben. Fristen, Übergangskosten und den Todesfall erklärt die Seite Kündigung und Auszug beim Rückmietverkauf ausführlich.

Welche anderen Wege gibt es, die Pflege zu bezahlen?

Der Rückmietverkauf ist nicht der einzige Weg. Wer Eigentümer bleiben oder das Haus vererben möchte, prüft zuerst einen Kredit oder einen Teilverkauf. Kauft die GNIW in Ihrer Region nicht an oder ist nicht jeder Bewohner mindestens 55 Jahre alt, bleiben diese Wege ebenfalls offen.

Vier Wege im Vergleich

Jeder Weg hat seinen Preis: Zinsen, ein Nutzungsentgelt oder das Erbe. Welcher passt, hängt an Ihrem Alter, Ihrer Rente und daran, ob das Haus in der Familie bleiben soll.

Pflegezusatz­versicherung

Sie hilft nur, wenn Sie sie vor dem Pflegefall abschließen. Wer schon Leistungen der Pflege­versicherung bezieht, bekommt keine geförderte Pflegezusatz­versicherung mehr (§ 126 SGB XI). Mehr zur privaten Pflege­versicherung.

Kredit oder Umschuldung

Sie bleiben Eigentümer und behalten das Erbe. Die Bank prüft aber, ob Ihre Rente die Rate dauerhaft trägt. Mehr zur Umschuldung.

Teilverkauf

Sie verkaufen nur einen Anteil und zahlen für ihn ein Nutzungsentgelt. Den Teilverkauf vermitteln wir derzeit nicht.

Leibrente

Sie verkaufen gegen eine lebenslange Monatsrente und wohnen mietfrei weiter. Mehr zur Leibrente.

Bleibt noch der klassische Verkauf mit Umzug. Sie verkaufen das Haus unbewohnt und ziehen in eine barrierefreie Wohnung oder ins betreute Wohnen. Das passt, wenn das Haus ohnehin zu groß geworden ist und ein Umbau sich nicht mehr lohnt.

Wann passt der Rückmietverkauf bei Pflegebedarf?

Wir empfehlen ihn, wenn Sie zu Hause gepflegt werden möchten, das Geld dafür im Haus steckt und das Haus nicht vererbt werden soll. Rechnen Sie vorher, was die Pflege im Monat kostet und wie lange Rente und Erlös dafür reichen.

So gehen Sie vor

Mit diesen fünf Schritten wissen Sie vor der Anfrage, ob die Rechnung aufgeht.

  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen oder überprüfen lassen
  • Pflegegeld, Pflegedienst und Betreuung im Monat zusammenrechnen
  • Umbau mit der Pflegekasse besprechen und den Zuschuss beantragen
  • Miete und Pflegekosten gegen Rente und Erlös rechnen
  • Umbauten, Betreuungskraft und beide Partner als Mieter im Vertrag regeln

Unsere Einschätzung: Der Rückmietverkauf löst kein Pflegeproblem, aber er macht das Geld aus dem Haus verfügbar, wenn Sie es brauchen. Sie bleiben zu Hause, und größere Reparaturen am Haus trägt der Eigentümer. Bleibt ein Partner im Haus, bedenken Sie, dass das Haus beim Sozialamt geschützt wäre, der Erlös aber nicht. Sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer.

Passt die Rechnung, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Laut GNIW bekommen Sie ein lebenslanges Wohnungsrecht im ersten Rang des Grundbuchs, und sie kündigt nur aus wichtigem Grund. Nimmt die GNIW später einen Bankkredit auf, rückt das Wohnungsrecht laut GNIW in den zweiten Rang.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Die häufigsten Fragen zu Pflege und Rückmietverkauf

Wann muss ich mein Haus verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen?

Erst wenn weder Sie noch Ihr Partner darin wohnen und das Geld sonst nicht reicht. Solange Sie oder Ihr Partner im Haus wohnen, ist ein angemessenes Haus beim Sozialamt geschützt (laut § 90 SGB XII). Steht es leer, weil Sie ins Heim ziehen, zählt es als Vermögen. Kann es nicht sofort verkauft werden, soll das Sozialamt die Hilfe zur Pflege als Darlehen leisten.

Was passiert mit dem Haus, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss?

Lebt der andere Elternteil weiter im Haus, bleibt es in der Regel geschütztes Vermögen. Zieht der einzige Bewohner ins Heim, muss er das Haus für die Heimkosten einsetzen, bevor das Sozialamt zahlt. Die Kinder zahlen nur, wenn ihr Jahreseinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt (laut § 94 SGB XII).

Was passiert beim Umzug ins Pflegeheim nach einem Rückmietverkauf?

Sie kündigen den Mietvertrag mit knapp drei Monaten Frist (laut § 573c BGB). Bis dahin laufen Miete und Heimkosten nebeneinander. Den Heimplatz zahlen Sie aus Rente und Erlös. Zieht nur ein Partner ins Heim, läuft der Mietvertrag für den anderen weiter.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 347 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Mit Pflegegrad 4 gibt es 800 Euro, mit Pflegegrad 5 gibt es 990 Euro (laut § 37 SGB XI). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Die Beträge gelten seit 2025 unverändert.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen barrierefreien Umbau?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für ein bodengleiches Bad oder einen Treppenlift (laut § 40 SGB XI). Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, gibt es bis zu 4.180 Euro je Person und höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Den Zuschuss bekommen Mieter und Eigentümer gleichermaßen, schon ab Pflegegrad 1.

Was gilt, wenn ich als Mieter einen Treppenlift einbauen will?

Der Vermieter muss bauliche Veränderungen erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, außer sie sind ihm nicht zuzumuten (laut § 554 BGB). Er kann eine zusätzliche Sicherheit verlangen. Ob Sie den Lift beim Auszug ausbauen müssen, regeln Sie am besten schriftlich.

Was kostet eine Betreuungskraft für die Pflege zu Hause?

Laut Verbraucherzentrale mindestens 2.800 Euro im Monat bei eigener Anstellung, dazu Telefon, Internet und Fahrtkosten. Über eine Agentur aus dem Ausland sind es etwa 2.800 bis 3.500 Euro, oft zuzüglich Vermittlungsgebühren. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist legal nicht möglich.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Im ersten Jahr zahlen Pflegebedürftige bundesweit im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst, für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen (laut vdek, Stichtag 01.07.2026). Ab dem zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse einen größeren Teil des Eigenanteils an der Pflege, ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Wann lässt sich eine Pflegezusatz­versicherung noch abschließen?

Nur vor dem Pflegefall. Eine geförderte Pflegezusatz­versicherung bekommt nicht, wer schon Leistungen der Pflege­versicherung bezieht oder bezogen hat (laut § 126 SGB XI). Die Wartezeit darf bei diesen Tarifen bis zu fünf Jahre betragen. Für Menschen, die schon gepflegt werden, ist sie deshalb keine Lösung mehr.

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