Das erwartet Sie hier
Welcher Garantiezins in Ihrer klassischen Riester-Rentenversicherung steckt, was Überschüsse und Kosten bedeuten und ob Sie den Vertrag nach der Reform behalten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die klassische Riester-Rentenversicherung verzinst Ihr Guthaben mit einem festen Garantiezins plus Überschüssen. Zum Rentenbeginn sind mindestens Beiträge und Zulagen garantiert.
- Der Garantiezins hängt vom Abschlussjahr ab: höchstens 3,25 Prozent bei Verträgen von 2002 und 2003, höchstens 0,25 Prozent bei Verträgen von 2022 bis 2024.
- Versicherungsverträge sind mit 9,745 Millionen rund zwei Drittel aller Riester-Verträge. Neu abschließen lässt sich eine Riester-Rente nur noch bis zum 31.12.2026.
- Ihr Vertrag läuft nach 2026 unverändert weiter. Beim Wechsel in die neue Förderung bleibt der Garantiezins, bei einer Übertragung ins Altersvorsorgedepot geht er verloren.

Oliver Karp
Unser Experte für Altersvorsorge
Wer 2005 eine klassische Riester-Rente abgeschlossen hat, besitzt etwas, das kein Versicherer heute mehr verkaufen darf…
… einen Garantiezins von bis zu 2,75 Prozent, festgeschrieben für die ganze Laufzeit. Neue Verträge dürfen höchstens 1,0 Prozent zusagen, und nach dem 31.12.2026 gibt es die klassische Riester-Rente gar nicht mehr neu. Genau dieser Zins geht verloren, wenn Sie Ihr Guthaben ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen. Behalten Sie den Vertrag und wechseln nur in die neue Förderung, bleibt er erhalten. Wir zeigen, welcher Garantiezins zu Ihrem Abschlussjahr gehört, was Überschüsse, Kosten und Rentenfaktor bedeuten und wann Behalten, Umstellen oder Übertragen besser zu Ihnen passt.
Klassische Riester-Rentenversicherung: Wie funktioniert sie?
Eine klassische Riester-Rentenversicherung ist ein staatlich geförderter Rentenvertrag bei einem Versicherer. Er verzinst Ihr Guthaben mit einem Garantiezins, der bei Abschluss für die ganze Laufzeit festgelegt wurde, und beteiligt Sie zusätzlich an Überschüssen. Zum Rentenbeginn sind mindestens Ihre Beiträge und Zulagen garantiert, danach zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente.
Reform 2027: Was das für Ihre klassische Riester-Rentenversicherung bedeutet
Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit Garantiezins, Beitragsgarantie und bisheriger Förderung unverändert weiter, Sie müssen nichts tun. Neu abschließen lässt sich eine Riester-Rentenversicherung nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln, dann bleibt Ihr Garantiezins erhalten, oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, dann bleibt er im alten Vertrag zurück.
| Merkmal | Ihre klassische Riester-Rentenversicherung | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Garantie | eingezahlte Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn, dazu der Garantiezins für die ganze Laufzeit | Ihr Guthaben schwankt nicht mit den Börsenkursen |
| Kosten | Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, bei Zusatzschutz auch Risikokosten | nur der Sparanteil nach Kosten wird mit dem Garantiezins verzinst |
| Chancen | laufende Überschüsse und Bewertungsreserven | nicht garantiert, sie hängen vom Erfolg des Versicherers ab |
| Auszahlung | lebenslange Rente, bis 30 Prozent als Einmalbetrag | wie viel Rente aus dem Guthaben wird, steht in Ihren Unterlagen |
| Neuabschluss | nur noch bis 31.12.2026 | danach nur Verträge nach neuem Recht, etwa das Altersvorsorgedepot |
Klassisch oder fondsgebunden: Woran erkennen Sie Ihre Vertragsart?
Beide Varianten sind Riester-Rentenversicherungen, sie legen Ihr Geld aber unterschiedlich an. In der klassischen Variante steckt der Versicherer Ihre Beiträge überwiegend in verzinsliche Anleihen und sagt Ihnen einen festen Zins zu. In der fondsgebundenen Riester-Rente kauft er Fondsanteile, Ihr Guthaben ist deren aktueller Wert. Ob Ihr Vertrag einen Garantiezins hat, steht in Ihren Vertragsunterlagen.
| Merkmal | Klassische Riester-Rentenversicherung | Fondsgebundene Riester-Rente |
|---|---|---|
| Anlage | überwiegend verzinsliche Anleihen | Investmentfonds |
| Verzinsung | Garantiezins plus Überschüsse | Wertentwicklung der Fonds, kein fester Zins |
| Wert vor Rentenbeginn | Deckungskapital plus Überschüsse | Zeitwert der Fondsanteile, kann unter den Einzahlungen liegen |
| Bei Übertragung bleibt zurück | Garantiezins, Beitragsgarantie, Rentenfaktor | Beitragsgarantie, Rentenfaktor |
Bei einer Kündigung zahlt der klassische Vertrag das Deckungskapital aus, mindestens den Wert, der sich ergibt, wenn die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt sind, dazu die Überschüsse (§ 169 VVG). Einen Kurseinbruch kurz vor der Kündigung gibt es hier nicht. Riester-Verträge ohne Versicherer beschreiben unsere Seiten zum Banksparplan und zum Fondssparplan.
- 20022,998 Mio. Verträge
- 20066,388 Mio. Verträge
- 201010,484 Mio. Verträge
- 201411,03 Mio. Verträge
- 201810,827 Mio. Verträge
- 202210,493 Mio. Verträge
- 20259,745 Mio. Verträge
Quelle: BMAS, Statistik zur zusätzlichen Altersvorsorge, Stand 07.05.2026
Ende 2025 gab es 9,745 Millionen Riester-Versicherungsverträge, rund zwei Drittel aller 14,664 Millionen Riester-Verträge. Die Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales trennt dabei nicht zwischen klassischen und fondsgebundenen Verträgen. Ihren Höchststand erreichten die Versicherungsverträge Ende 2014 mit 11,030 Millionen, seitdem sinkt die Zahl.
Was ist Ihr Garantiezins heute wert?
Wir prüfen kostenfrei Garantiezins, Kosten und Förderung Ihrer klassischen Riester-Rentenversicherung und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie den Vertrag behalten, umstellen oder übertragen sollten.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
- Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
Was müssen Inhaber einer klassischen Riester-Rentenversicherung wissen?
Als Inhaber sollten Sie fünf Dinge über Ihren Vertrag wissen: welcher Garantiezins gilt, was Überschüsse bringen, was die Beitragsgarantie leistet, wie aus dem Guthaben eine Rente wird und welche Kosten laufen. Dazu kommt, warum Versicherer kaum noch neue klassische Riester-Verträge anbieten.
Garantiezins: Welcher Wert für Ihren Vertrag gilt
Der Garantiezins ist der Zins, den Ihnen der Versicherer bei Abschluss fest zugesagt hat. Er gilt für die gesamte Laufzeit, auch wenn der gesetzliche Höchstwert später sinkt (§ 2 DeckRV). Der Versicherer durfte höchstens den Höchstrechnungszins seines Abschlussjahres zusagen. Riester-Verträge gibt es seit 2002, ein Riester-Vertrag mit vier Prozent Garantiezins ist deshalb ausgeschlossen.
Haben Sie 2002 oder 2003 abgeschlossen, liegt Ihr Garantiezins bei höchstens 3,25 Prozent, von 2004 bis 2006 bei höchstens 2,75 Prozent und von 2007 bis 2011 bei höchstens 2,25 Prozent. Verträge von 2017 bis 2021 tragen höchstens 0,9 Prozent, von 2022 bis 2024 höchstens 0,25 Prozent, seit 2025 höchstens 1,0 Prozent. Der genaue Wert steht in Ihrem Versicherungsschein.
- 2002 bis 20033,25 %
- 2004 bis 20062,75 %
- 2007 bis 20112,25 %
- 2012 bis 20141,75 %
- 2015 bis 20161,25 %
- 2017 bis 20210,9 %
- 2022 bis 20240,25 %
- 2025 bis 20261,0 %
Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung, Entwicklung des Höchstrechnungszinses, Stand Dezember 2024; § 2 DeckRV
Wichtig für die Einordnung: Der Garantiezins verzinst nicht Ihren vollen Beitrag. Er gilt nur für den Teil, der nach Abzug der Kosten in das Deckungskapital fließt. Ein hoher Garantiezins ist trotzdem ein Wert, den Sie heute in keinem neuen Vertrag mehr bekommen, und genau ihn geben Sie bei einer Übertragung auf.
Überschüsse und Bewertungsreserven: Was dazukommt
Über den Garantiezins hinaus beteiligt Sie der Versicherer am Überschuss und an den Bewertungsreserven, darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch (§ 153 VVG). Wie hoch die Überschüsse ausfallen, legt der Versicherer jedes Jahr neu fest. Sie sind nicht garantiert und hängen davon ab, was er mit dem Geld aller Kunden erwirtschaftet.
Von den Bewertungsreserven bekommen Sie bei einer Rentenversicherung die Hälfte des Betrags, der am Ende der Ansparphase ermittelt wird. Was Ihr Vertrag bisher an Erträgen und Kosten hatte, zeigt Ihnen die jährliche Mitteilung Ihres Versicherers. Sie nennt auch, mit wie viel Kapital Sie zum Rentenbeginn voraussichtlich rechnen können (§ 7a AltZertG).
Beitragsgarantie: Was Ihnen zum Rentenbeginn sicher ist
Zu Beginn der Auszahlung muss der Versicherer Ihnen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stellen (§ 1 AltZertG). Beitragsanteile für eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung bleiben bis 20 Prozent der Gesamtbeiträge außer Betracht. In der klassischen Variante liegt Ihr Guthaben durch den Garantiezins meist über dieser Untergrenze.
Die Beitragsgarantie ist an den Vertrag gebunden. Übertragen Sie das Guthaben, nimmt der neue Vertrag nur das gebildete Kapital mit, also Deckungskapital, Überschüsse und Bewertungsreserven. Garantien und Garantiezins des alten Vertrags gehen nicht mit. Im Standarddepot des Altersvorsorgedepots gibt es keine Garantie.
Rentenfaktor: Wie aus Ihrem Guthaben eine Rente wird
Wie viel monatliche Rente Sie für Ihr Guthaben bekommen, bestimmt der Rentenfaktor oder die garantierte Rente in Ihrem Vertrag. Seit 2017 muss das Produktinformationsblatt vor Abschluss die garantierte Monatsrente je 10.000 Euro Kapital nennen (§ 8 AltvPIBV). Frühestens zwei Jahre vor Rentenbeginn schreibt Ihnen der Versicherer, welche Rente er garantiert und welche er erwartet.
Rechenbeispiel: Was der Rentenfaktor ausmacht
Angenommen 40.000 Euro Kapital zum Rentenbeginn, zwei Verträge mit unterschiedlichem Rentenfaktor
| Posten | Rentenfaktor 25 € | Rentenfaktor 30 € |
|---|---|---|
| Kapital zum Rentenbeginn | 40.000 € | 40.000 € |
| Geteilt durch 10.000 € | 4 | 4 |
| Mal Rentenfaktor je 10.000 € | 25 € | 30 € |
| Monatsrente | 100 € | 120 € |
Fünf Euro mehr Rentenfaktor bringen bei gleichem Kapital 20 Euro mehr Rente im Monat, über 20 Rentenjahre 4.800 Euro (Angabe je 10.000 Euro nach § 8 AltvPIBV).
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62, wenn Sie den Vertrag ab 2012 abgeschlossen haben, bei älteren Verträgen frühestens mit 60. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie sich zu Beginn auf einmal auszahlen lassen, dieser Betrag ist voll steuerpflichtig. Liegt die Rente bei höchstens 59,33 Euro im Monat (Stand 2026), darf der Versicherer sie auf einmal abfinden. Mehr dazu unter Auszahlung.
Kosten: Wo Sie sie in Ihren Unterlagen finden
Erlaubt sind nur die Kostenarten aus § 2a AltZertG: Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und anlassbezogene Kosten, etwa für einen Wechsel. Die Abschlusskosten sind mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Wer früh kündigt oder überträgt, hat sie deshalb oft schon zu großen Teilen bezahlt, ohne dass das Guthaben entsprechend gewachsen ist.
Haben Sie ab 2017 abgeschlossen, nennt Ihr Produktinformationsblatt die Effektivkosten: um wie viele Prozentpunkte die Kosten die Wertentwicklung bis zum Rentenbeginn mindern. Die jährliche Mitteilung zeigt die tatsächlichen Kosten des Vorjahres. Ab dem 01.01.2027 können Sie außerdem eine Aufstellung aller Kosten und Gebühren Ihres Vertrags verlangen.
Warum es kaum noch neue klassische Riester-Verträge gibt
Zum 01.01.2022 sank der Höchstrechnungszins von 0,9 auf 0,25 Prozent. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schrieb damals, dass die vorgeschriebene volle Beitragsgarantie damit kaum noch darstellbar sei und die Auswahl an Riester-Produkten deutlich schrumpfen werde. Seit 2025 liegt der Höchstwert wieder bei 1,0 Prozent.
Für Ihren bestehenden Vertrag ändert das nichts. Garantiezins und Beitragsgarantie gelten weiter, egal ob Ihr Versicherer noch neue Riester-Verträge verkauft. Nach dem 31.12.2026 darf ohnehin kein Anbieter mehr Riester-Verträge nach altem Recht vertreiben. Ab 2027 kommen Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie nach neuem Recht dazu.
Klassische Riester-Rentenversicherung behalten, umstellen oder übertragen?
Ob Sie Ihre klassische Riester-Rentenversicherung behalten, in die neue Förderung umstellen oder übertragen, hängt vor allem von drei Dingen ab: wie hoch Ihr Garantiezins ist, wie teuer der Vertrag ist und wie lange er noch läuft. Kündigen ist fast nie die richtige Antwort, weil Sie damit die gesamte Förderung zurückzahlen.
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Behalten: wenn Ihr Garantiezins hoch ist
Behalten lohnt sich meist, wenn Ihr Vertrag vor 2012 abgeschlossen wurde und damit einen Garantiezins von 2,25 Prozent oder mehr trägt. Auch wenn Ihr Rentenbeginn nah ist oder die Abschlusskosten schon bezahlt sind, spricht viel für das Behalten. Sie müssen nichts beantragen, der Vertrag läuft nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiter.
Mit der alten Förderung bekommen Sie weiter 175 Euro Grundzulage und je nach Geburtsjahr 185 oder 300 Euro Kinderzulage je Kind. Dafür müssen Sie vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres einzahlen, abzüglich der Zulagen und mindestens 60 Euro. Wie Sie die volle Förderung erreichen, erklärt unsere Seite zur Förderung.
In die neue Förderung wechseln: Garantiezins behalten, Zulage tauschen
Ab 2027 können Sie den Vertrag behalten und nur die Förderung umstellen. Garantiezins, Beitragsgarantie, Rentenfaktor und Kosten bleiben dann, wie sie sind. Die Erklärung an Ihren Versicherer ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr bekommen Sie danach bis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro.
Im neuen Recht reichen 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr für eine Zulage, die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind. Für Gutverdiener ohne Kinderzulage lohnt sich der Wechsel häufig, für Familien mit kleinem Einkommen oft nicht. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht automatisch für alle Ihre Verträge.
Ins Altersvorsorgedepot übertragen: nur bei niedrigem Zins und hohen Kosten
Ab dem 01.01.2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Ihr Versicherer darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten nehmen, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro. Die Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Übertragen werden Deckungskapital, Überschüsse und Bewertungsreserven, Garantiezins und Beitragsgarantie bleiben zurück. Das kann sich lohnen, wenn Ihr Vertrag ab 2017 mit 0,9 oder 0,25 Prozent abgeschlossen wurde, hohe Kosten hat und noch viele Jahre läuft. Im Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt. Den Ablauf erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
Beitragsfrei stellen oder kündigen?
Fehlt Ihnen gerade das Geld, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei. Guthaben, Garantiezins, Zulagen und Pfändungsschutz bleiben erhalten, die Verwaltungskosten laufen weiter, und ohne Beiträge gibt es keine neuen Zulagen. Den Vertrag können Sie später wieder besparen. Wie Sie vorgehen, steht auf unserer Seite Riester-Rente beitragsfrei stellen.
Kündigen sollten Sie nur in einer echten Notlage. Sie bekommen den Rückkaufswert, zahlen aber alle Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurück und versteuern die Erträge. Damit verlieren Sie auch einen Garantiezins, den es so nicht mehr gibt. Was dabei übrig bleibt, rechnet unsere Seite zum Rückkaufswert vor.
Was raten wir Inhabern einer klassischen Riester-Rentenversicherung?
Wir raten Inhabern einer klassischen Riester-Rentenversicherung, zuerst auf das Abschlussjahr und den Garantiezins zu schauen und erst dann über eine Übertragung nachzudenken. Bei alten Verträgen ist Behalten meist richtig, bei jungen und teuren Verträgen lohnt die Rechnung. Diese vier Schritte helfen bei der Entscheidung.
1. Garantiezins nachsehen
Suchen Sie im Versicherungsschein den Rechnungszins oder Garantiezins und vergleichen Sie ihn mit dem Abschlussjahr.
2. Kosten erfragen
Prüfen Sie die Effektivkosten im Produktinformationsblatt und fordern Sie ab 2027 die Kostenaufstellung an.
3. Rente vergleichen
Lassen Sie sich die garantierte Rente nennen und rechnen Sie sie gegen das Kapital, das Sie übertragen würden.
4. Förderung durchrechnen
Rechnen Sie alte und neue Zulagen mit Ihrem Einkommen und Ihren Kindern durch, bevor Sie etwas erklären.
Für wen die klassische Riester-Rente passt
Die klassische Riester-Rentenversicherung passt zu Sparern, die Sicherheit wollen und keine Kursschwankungen ertragen möchten, und zu Familien, die mit kleinem Eigenbeitrag die vollen Zulagen bekommen. Wer jung ist, lange Zeit bis zur Rente hat und nur einen niedrigen Garantiezins bekommt, verschenkt dagegen Renditechancen, die ein Vertrag mit Aktienanteil bieten kann.
Noch 2026 neu abschließen?
Ein neuer Riester-Vertrag nach altem Recht ist nur noch bis zum 31.12.2026 möglich, mit höchstens 1,0 Prozent Garantiezins. Er bleibt danach ein Bestandsvertrag mit der alten Förderung, die für Geringverdiener mit Kindern oft günstiger ist. Ob Ihr Wunschversicherer noch eine klassische Riester-Rente anbietet, müssen Sie erfragen, die Auswahl ist klein geworden.
Unsere Linie: Verträge mit 2,25 Prozent Garantiezins oder mehr behalten wir fast immer, gegebenenfalls mit Wechsel in die neue Förderung. Bei Verträgen ab 2017 mit niedrigem Zins, hohen Kosten und langer Restlaufzeit rechnen wir die Übertragung ernsthaft durch. Kündigen ist fast immer die schlechteste Lösung.
Experten-Tipp:
Erst das Abschlussjahr, dann die Entscheidung
„Bei einer klassischen Riester-Rente frage ich als Erstes nach dem Abschlussjahr. Ein Vertrag von 2005 trägt bis zu 2,75 Prozent Garantiezins, das darf heute kein Versicherer mehr zusagen. Den gebe ich nicht für ein Depot her, eher stelle ich die Förderung um. Bei Verträgen ab 2017 mit 0,9 oder 0,25 Prozent und spürbaren Kosten sieht die Rechnung oft anders aus.“
Für die Entscheidung brauchen Sie drei Unterlagen: Versicherungsschein, letzte jährliche Mitteilung und, falls vorhanden, das Produktinformationsblatt. Damit lassen sich Garantiezins, Kosten und garantierte Rente in wenigen Minuten einordnen und gegen die neue Förderung und das Altersvorsorgedepot rechnen.
Behalten, umstellen oder übertragen? Wir rechnen es durch
Wir prüfen kostenfrei Garantiezins, Kosten und Rentenfaktor Ihrer klassischen Riester-Rentenversicherung und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg sich für Sie lohnt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Vergleich alte und neue Förderung
- Auch zur Übertragung ab 2027
Die häufigsten Fragen zur klassischen Riester-Rentenversicherung
Was ist eine klassische Riester-Rentenversicherung?
Ein staatlich geförderter Rentenvertrag bei einem Versicherer, der Ihr Guthaben mit einem festen Garantiezins verzinst und Sie zusätzlich an Überschüssen beteiligt. Zum Rentenbeginn sind mindestens Beiträge und Zulagen garantiert, danach zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente.
Welchen Garantiezins hat meine Riester-Rentenversicherung?
Den Wert, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Er liegt höchstens beim Höchstrechnungszins Ihres Abschlussjahres: 3,25 Prozent für 2002 und 2003, 2,75 Prozent für 2004 bis 2006, 2,25 Prozent für 2007 bis 2011, 1,75 Prozent für 2012 bis 2014, 1,25 Prozent für 2015 und 2016, 0,9 Prozent für 2017 bis 2021, 0,25 Prozent für 2022 bis 2024 und 1,0 Prozent seit 2025.
Ist die Riester-Rente das Gleiche wie eine Rentenversicherung?
Nein. Riester ist die staatliche Förderung, die Rentenversicherung ist eine von mehreren Vertragsarten, in denen Sie gefördert sparen können. Daneben gibt es Riester-Fondssparpläne, Banksparpläne und Wohn-Riester. Eine private Rentenversicherung ohne Zertifizierung bekommt keine Riester-Zulagen.
Hat die Riester-Rentenversicherung ein Kapitalwahlrecht?
Nein, nicht für das ganze Guthaben. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen, der Rest wird als lebenslange Rente gezahlt. Ganz auf einmal gibt es das Geld nur bei einer Kleinbetragsrente von höchstens 59,33 Euro im Monat (Stand 2026).
Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Neu abschließen lässt sie sich nur noch bis zum 31.12.2026. Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Ab dem 01.01.2027 gibt es stattdessen das Altersvorsorgedepot und neue Garantieprodukte.
Bleibt mein Garantiezins, wenn ich in die neue Förderung wechsle?
Ja. Beim Wechsel in die neue Förderung ändert sich nur die Zulage, Garantiezins, Beitragsgarantie, Rentenfaktor und Kosten Ihres Vertrags bleiben bestehen. Die Erklärung ist aber unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich.
Lohnt es sich, eine klassische Riester-Rente ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?
Bei Verträgen vor 2012 mit 2,25 Prozent Garantiezins oder mehr meist nicht, weil Sie den Zins und die Beitragsgarantie aufgeben. Bei Verträgen ab 2017 mit niedrigem Garantiezins, hohen Kosten und langer Restlaufzeit kann sich die Übertragung ab 2027 lohnen. Lassen Sie das vorher mit Ihren Vertragswerten durchrechnen.
Was passiert mit Überschüssen und Bewertungsreserven bei einer Übertragung?
Sie gehen mit. Übertragen wird das gebildete Kapital, also Deckungskapital plus Überschüsse und Bewertungsreserven. Zurück bleiben Garantiezins, Beitragsgarantie und Rentenfaktor. Ihr Versicherer darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen.
Kann ich 2026 noch eine klassische Riester-Rentenversicherung abschließen?
Ja, aber nur bis zum 31.12.2026 und mit höchstens 1,0 Prozent Garantiezins. Viele Versicherer bieten keine klassische Riester-Rente mehr an. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle Ihre Verträge das neue Förderrecht.
Wo finde ich die Kosten meiner Riester-Rentenversicherung?
In der jährlichen Mitteilung Ihres Versicherers, die die tatsächlichen Kosten des Vorjahres nennt, und bei Verträgen ab 2017 im Produktinformationsblatt mit den Effektivkosten. Ab dem 01.01.2027 können Sie zusätzlich eine Aufstellung aller Kosten und Gebühren Ihres Vertrags verlangen.
Warum bieten viele Versicherer keine klassische Riester-Rente mehr an?
Weil die volle Beitragsgarantie bei sehr niedrigen Zinsen kaum zu finanzieren war. Als der Höchstrechnungszins 2022 auf 0,25 Prozent sank, erwartete der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, dass die Auswahl an Riester-Produkten deutlich schrumpft. Für bestehende Verträge ändert das nichts.
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