Brille kaputt – Wer zahlt?

Fachlich geprüft durch Martin Hacker
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Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Brille kaputt geht, welche Versicherung wann verantwortlich ist und wann Sie die Kosten selbst tragen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick
  2. Szenario 1: Schaden durch andere Person
  3. Szenario 2: Schaden durch Sie selbst
  4. Szenario 3: Schaden durch Arbeitsunfall
  5. Szenario 4: Schaden durch äußere Einflüsse
  6. Lohnt sich eine Brillen­­versicherung?
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn die Brille kaputt geht, hängt es vor allem von den Umständen ab, welche Versicherung die Kosten trägt.
  • Hat ein Dritter Ihre Brille beschädigt, ist dessen Haft­pflicht­ver­sicherung zuständig.
  • Geht die Brille in der Wohnung durch Sturm, Feuer o. ä. kaputt, ersetzt die Hausrat­versicherung die Kosten.
  • Ist die Brille durch einen Arbeits­unfall kaputt gegangen, tritt die Unfallkasse ein.
  • Umfassenden Schutz auch bei Verlust oder Diebstahl bietet eine extra Brillen­versicherung.

Brille kaputt – zahlt die Versicherung?

Icon Brille

Geht eine Brille kaputt, hängt es vor allem von den Umständen ab, ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden. Je nachdem wie, wo und durch wen die Brille zu Bruch ging, ist die Haftpflicht­versicherung, die Haus­rat­­versicherung, die Unfallkasse oder die Brillen­versicherung zuständig. In vielen Fällen jedoch müssen Sie die Kosten selbst tragen


Krankenkasse zahlt nur in Ausnahmefällen

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt die Kosten für eine neue Brille nur, wenn die betroffene Person ohne die Brille nicht mehr sicher am Alltagsleben teilnehmen könnte. Das ist in folgenden Situationen der Fall:

  • Bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien
  • Bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
  • Bei einer starken Sehbeeinträchtigung (Sehfähigkeit von maximal 30 Prozent mit Brille oder Kontaktlinsen)

Die Krankenkasse zahlt nur für die Brillengläser. Versicherte müssen also die Kosten für die Fassung oder Extras wie Blaulichtfilter selbst tragen.


Brille kaputt: Das ist jetzt zu tun

Damit eine Versicherung leistet, müssen Sie den Schaden dokumentieren und zeitnah melden. Machen Sie Fotos von der zerstörten oder beschädigten Brille und suchen Sie die Rechnung heraus, um ihren ursprünglichen Wert zu belegen. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie bei Ihrem Optiker nachfragen.

Versicherungsschäden richtig melden

Szenario 1: Andere Person macht die Brille kaputt

Haftpflicht­versicherung zahlt für versehentlich zerstörte Brille

In den meisten Fällen wird eine Brille durch eine dritte Person beschädigt. Ist dies der Fall, ist die Haftpflicht­versicherung der Person zuständig, die die Brille kaputt gemacht hat. Denn die private Haftpflicht kommt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden auf, die der Versicherte einer dritten Person (in diesem Fall also Ihnen) zufügt. Die Zerstörung oder Beschädigung einer Brille stellt einen Sachschaden dar.


Übersicht: Wann zahlt die Haftpflicht?

  • Eine dritte Person beschädigt unabsichtlich Ihre Brille
  • Sie machen Ihre Brille selbst kaputt
  • Die Person, die die Brille kaputt gemacht hat, lebt in Ihrem Haushalt (zum Beispiel Ihr Kind)
  • Die Person, die Ihre Brille kaputt gemacht hat, ist deliktunfähig (zum Beispiel ein Kleinkind) und der Versicherer sieht dafür keine Leistung vor

Experten-Tipp:
So viel zahlt die Versicherung

„Wird Ihre Brille durch eine dritte Person beschädigt, ist die Haft­pflicht­ver­sicherung zuständig. Diese übernimmt allerdings in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert! Dies bedeutet, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, den Ihre Brille zum Zeitpunkt des Bruchs besaß, und nicht den Wert, den Sie beim Neukauf gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zugleich eine eigene Brillen­versicherung abzuschließen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Kinder machen Brille kaputt: Zahlt die Versicherung?

Wenn Ihr Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkinds beschädigt, müssen Sie diese in der Regel aus eigenen Mitteln ersetzen. Denn für Schäden, die sich die Familienmitglieder gegenseitig zufügen, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflicht­versicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind deliktfähig ist oder nicht. Eine mögliche Ausnahme: Das verantwortliche Kind lebt nicht mehr im gleichen Haushalt und hat eine eigene Versicherung – in diesem Fall zahlt diese.

Wie sieht es aus, wenn eine Brille durch ein anderes Kind beschädigt wird, zum Beispiel, wenn Kinder im Kindergarten miteinander spielen? Auch in diesem Fall können Sie nicht auf Schadenersatz von einer Versicherung zählen. Kinder bis zum Alter von sieben sind deliktunfähig und können aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend kommt auch die Haftpflicht­versicherung der Eltern nicht für den Schaden auf.

Manche Haftpflicht­versicherungen schließen inzwischen jedoch auf Wunsch auch deliktsunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit ein. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht der Eltern den Schaden an der kaputten Brille des anderen Kindes beziehungsweise an der einer dritten Person.


Raub oder Diebstahl der Brille

Handelt es sich nicht um einen versehentlichen Schaden, sondern verlieren Sie die Brille durch Raub oder Einbruchdiebstahl, ist das ein Fall für Ihre Hausrat­versicherung. Allerdings zahlt die Hausrat­versicherung in der Regel nicht bei einfachem Diebstahl, also wenn die Brille außerhalb Ihres Zuhauses oder eines anderen geschlossenen Raumes entwendet wurde.

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Szenario 2: Sie selbst haben die Brille beschädigt

Haftpflicht zahlt nicht

Wenn Sie Ihre eigene Brille beschädigt haben, zahlt Ihre Haftpflicht­versicherung nicht. Denn: Die Haftpflicht­versicherung springt nur ein, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Für Schäden an den eigenen Sachen ist die Haftpflicht­versicherung nicht zuständig.

Auch die Hausrat­versicherung leistet in diesem Fall nicht. Wenn Sie keine gesonderte Brillen­­versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für eine neue Brille also selbst tragen.

Icon rotes X

Szenario 3: Brille wird bei Arbeitsunfall zerstört oder beschädigt

Arbeitsunfall: Gesetzliche Unfall­versicherung zahlt

Arbeitsunfälle aller Art fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung beziehungsweise der Unfallkasse. Egal, ob ein Versicherter an seiner Arbeitsstelle stürzt, sich verbrennt oder durch einen umfallenden Aktenschrank verletzt wird. Wenn klar ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Unfallkasse zuständig.

Icon Bohrmaschine

Geht bei einem Sturz auf Arbeit die Brille kaputt, übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die beschädigte Brille. Dies gilt auch für einen Unfall in der Kita oder der Schule. Auch Unfälle auf direktem Weg von und zur Arbeit werden wie Arbeitsunfälle behandelt.


Unfallkasse übernimmt Kosten der kaputten Brille

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formuliert die Leistung bezüglich einer beschädigten Brille folgendermaßen (Quelle):

  • „Hilfsmittel (zum Beispiel Brillen, Hörgeräte, Prothesen), die bei einem Arbeitsunfall beschädigt werden oder verloren gehen, sind wiederherzustellen beziehungsweise zu erneuern, wenn sie im Unfallzeitpunkt getragen worden sind.
  • Für Brillengläser werden die tatsächlichen Wiederherstellungskosten erstattet, sofern ein Nachweis darüber erbracht werden kann (Nennung des Optikers kann ausreichend sein).
  • Die Kosten für die Brillenfassung werden bei fehlendem Nachweis der Kosten der beschädigten oder verloren gegangenen Brille derzeit bis zur Höhe von 100 Euro erstattet; bei Nachweis bis 300 Euro.“

Die Voraussetzung dafür, dass die Unfallkasse die Brille erstattet, ist, dass die geschädigte Person sie zum Unfallzeitpunkt getragen hat. Saß sie beim Unfall hingegen nicht auf der Nase, ist das kein Fall für die Unfallkasse. Sie

Wenn ein Kollege die Brille beschädigt, ist das ebenfalls kein Fall für die Unfallkasse, sondern für die Haftpflicht­versicherung des Verursachers.

Szenario 4: Schäden durch Feuer, Sturm und ähnliches

Wann zahlt die Hausrat­versicherung?

Nicht immer ist ein Unfall oder eine andere Person direkt für die Zerstörung der Brille verantwortlich – es ist auch beispielsweise möglich, dass Sie Ihre Brille durch einen Hausbrand verlieren. Eine Hausrat­versicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, zu dem auch Brillen gehören. Versicherte Schadenursachen sind:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Hagel
  • Sturm
  • Einbruchdiebstahl

Icon Achtung

Wann die Hausrat­versicherung nicht für eine kaputte Brille zahlt

  • Wenn eine dritte Person beteiligt war
  • Wenn der Versicherte einen Unfall hatte
  • Wenn es zum Diebstahl der Brille außerhalb der Wohnung kam

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Lohnt sich eine Brillen­­versicherung für umfassenden Schutz?

Was bringt eine Brillenzusatz­versicherung?

Wer dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß um den Wert einer Brille. Nicht nur die wiederkehrenden (teilweise hohen) Kosten für eine neue Brille bei Veränderung der Sehstärke sind ärgerlich. Auch wenn das Brillengestell beschädigt wird, die Brillengläser kaputt gehen oder die Brille verloren oder gestohlen wird, müssen Brillenträger die Kosten häufig selbst tragen. Dagegen kann man sich mit einer Brillenzusatz­versicherung schützen.

Zu den Leistungen der Brillenzusatz­versicherung gehören unter anderem:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt
  • Erstattung der Kosten für Reparaturen

Einige Brillen­versicherungen übernehmen auch die Kosten bei Diebstahl oder Verlust der Brille. Hier gilt es, genau in die Ver­siche­rungs­be­din­gungen zu schauen und zu prüfen, was genau versichert ist und was nicht.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungsleistungen bei kaputten Brillen

Wer zahlt, wenn meine Brille kaputtgeht?

Welche Versicherung für eine kaputte Brille aufkommt, hängt vom Schadensfall ab. Je nach Ursache können die private Haftpflicht­versicherung, die Hausrat­versicherung, die gesetzliche Unfall­versicherung (Unfallkasse) oder eine Brillenzusatz­versicherung zuständig sein; in vielen Konstellationen müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen.

Zahlt die Krankenkasse eine neue Brille bei Schaden oder Bruch?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Sie ohne Sehhilfe nicht mehr sicher am Alltagsleben teilnehmen könnten. Dann werden in der Regel ausschließlich die Brillengläser übernommen, während Sie die Fassung und Extras wie Blaulichtfilter selbst bezahlen müssen.

Was muss ich direkt tun, wenn meine Brille kaputtgeht?

Sie sollten den Schaden möglichst genau dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos der beschädigten Brille, und vorhandene Kaufbelege oder Rechnungen bereitlegen. Melden Sie den Schaden zeitnah der in Frage kommenden Versicherung; falls keine Rechnung mehr vorhanden ist, kann Ihr Optiker häufig eine Kopie zur Wertbestätigung ausstellen.

Zahlt die Haftpflicht­versicherung, wenn jemand anders meine Brille beschädigt?

Verursacht eine dritte Person versehentlich den Schaden an Ihrer Brille, ist in der Regel deren private Haftpflicht­versicherung zuständig, da es sich um einen ersatzpflichtigen Sachschaden handelt. Meist wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt, also der Wert zum Zeitpunkt des Bruchs, nicht der ursprüngliche Kaufpreis der Brille.

Wie ist die Haftung, wenn Kinder eine Brille kaputtmachen?

Beschädigt Ihr eigenes Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkindes, müssen Sie den Schaden in der Regel aus eigener Tasche tragen, da Schäden zwischen Familienmitgliedern üblicherweise nicht über die private Haftpflicht gedeckt sind. Wird eine Brille durch ein fremdes kleines Kind beschädigt, greift oft ebenfalls kein Versicherungsschutz, weil Kinder bis sieben Jahre deliktunfähig sind; manche Tarife schließen deliktunfähige Kinder jedoch freiwillig mit ein, sodass dann die Haftpflicht der Eltern zahlt.

Bin ich versichert, wenn ich meine eigene Brille selbst beschädige?

Wenn Sie Ihre eigene Brille selbst zerstören oder beschädigen, zahlt Ihre private Haftpflicht­versicherung nicht, weil sie nur für Schäden gegenüber Dritten eintritt. Auch die Hausrat­versicherung übernimmt solche Eigenschäden nicht, sodass Sie ohne spezielle Brillen­versicherung die Kosten für eine neue Brille grundsätzlich selbst tragen müssen.

Wer zahlt, wenn die Brille bei einem Arbeits- oder Schulunfall kaputtgeht?

Wird die Brille bei einem anerkannten Arbeitsunfall, Schul- oder Kitaunfall beschädigt, ist die gesetzliche Unfall­versicherung beziehungsweise die Unfallkasse zuständig. Voraussetzung ist, dass die Brille zum Unfallzeitpunkt getragen wurde; bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit gilt derselbe Schutz, während bei Beschädigung durch einen Kollegen wiederum dessen Haftpflicht­versicherung in Betracht kommt.

Zahlt die Hausrat­versicherung bei Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl für die Brille?

Brillen gehören zum Hausrat, sodass Schäden durch versicherte Gefahren wie etwa Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl grundsätzlich über die Hausrat­versicherung abgedeckt sein können. Kein Schutz besteht meist bei einfachem Diebstahl außerhalb der Wohnung und in Fällen, in denen bereits eine andere Person oder ein Unfall als Schadenursache greift.

Lohnt sich eine Brillenzusatz­versicherung für mich?

Für Personen, die dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen sind und regelmäßig mit hohen Kosten für neue Gläser oder Gestelle rechnen müssen, kann eine Brillenzusatz­versicherung finanziell sinnvoll sein. Solche Tarife erstatten je nach Vertrag Kosten bei Gestellschäden, Glasbruch, Diebstahl oder Verlust; da die Bedingungen stark variieren, sollten Sie genau prüfen, welche Leistungen und Wartezeiten im jeweiligen Vertrag vorgesehen sind.

Wann trage ich die Kosten für eine neue Brille selbst?

Sie müssen die Brille in der Regel selbst bezahlen, wenn keine passende Versicherung (Haftpflicht, Hausrat, Unfallkasse oder Brillen­versicherung) greift, etwa bei selbstverursachten Schäden ohne Zusatzschutz. Auch wenn nur ein Ersatz des Zeitwerts erfolgt oder ein einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung vorliegt, bleibt häufig ein Eigenanteil oder der komplette Schaden bei Ihnen.

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Lena Mierbach
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