Das erwartet Sie hier
Was Sie tun können, wenn Ihre Brille kaputt geht, welche Versicherung wann verantwortlich ist und wann Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Brille kaputt – zahlt die Versicherung?
Geht eine Brille kaputt, hängt es vor allem von den Umständen ab, ob die Kosten von einer Versicherung übernommen werden. Je nachdem wie, wo und durch wen die Brille zu Bruch ging, ist die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die Unfallkasse oder die Brillenversicherung zuständig. In vielen Fällen jedoch müssen Sie die Kosten selbst tragen
Krankenkasse zahlt nur in Ausnahmefällen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine neue Brille nur, wenn die betroffene Person ohne die Brille nicht mehr sicher am Alltagsleben teilnehmen könnte. Das ist in folgenden Situationen der Fall:
Die Krankenkasse zahlt nur für die Brillengläser. Versicherte müssen also die Kosten für die Fassung oder Extras wie Blaulichtfilter selbst tragen.
Brille kaputt: Das ist jetzt zu tun
Damit eine Versicherung leistet, müssen Sie den Schaden dokumentieren und zeitnah melden. Machen Sie Fotos von der zerstörten oder beschädigten Brille und suchen Sie die Rechnung heraus, um ihren ursprünglichen Wert zu belegen. Sollten Sie diese nicht mehr haben, können Sie bei Ihrem Optiker nachfragen.
Versicherungsschäden richtig melden
Szenario 1: Andere Person macht die Brille kaputt
Haftpflichtversicherung zahlt für versehentlich zerstörte Brille
In den meisten Fällen wird eine Brille durch eine dritte Person beschädigt. Ist dies der Fall, ist die Haftpflichtversicherung der Person zuständig, die die Brille kaputt gemacht hat. Denn die private Haftpflicht kommt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden auf, die der Versicherte einer dritten Person (in diesem Fall also Ihnen) zufügt. Die Zerstörung oder Beschädigung einer Brille stellt einen Sachschaden dar.
Übersicht: Wann zahlt die Haftpflicht?
Experten-Tipp:
So viel zahlt die Versicherung
„Wird Ihre Brille durch eine dritte Person beschädigt, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Diese übernimmt allerdings in der Regel nur den Zeitwert, nicht den Neuwert! Dies bedeutet, dass Sie den Wert ersetzt bekommen, den Ihre Brille zum Zeitpunkt des Bruchs besaß, und nicht den Wert, den Sie beim Neukauf gezahlt haben. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zugleich eine eigene Brillenversicherung abzuschließen.“
Kinder machen Brille kaputt: Zahlt die Versicherung?
Wenn Ihr Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkinds beschädigt, müssen Sie diese in der Regel aus eigenen Mitteln ersetzen. Denn für Schäden, die sich die Familienmitglieder gegenseitig zufügen, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind deliktfähig ist oder nicht. Eine mögliche Ausnahme: Das verantwortliche Kind lebt nicht mehr im gleichen Haushalt und hat eine eigene Versicherung – in diesem Fall zahlt diese.
Wie sieht es aus, wenn eine Brille durch ein anderes Kind beschädigt wird, zum Beispiel, wenn Kinder im Kindergarten miteinander spielen? Auch in diesem Fall können Sie nicht auf Schadenersatz von einer Versicherung zählen. Kinder bis zum Alter von sieben sind deliktunfähig und können aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend kommt auch die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht für den Schaden auf.
Manche Haftpflichtversicherungen schließen inzwischen jedoch auf Wunsch auch deliktsunfähige Kinder in den Versicherungsschutz mit ein. In einem solchen Fall übernimmt die Haftpflicht der Eltern den Schaden an der kaputten Brille des anderen Kindes beziehungsweise an der einer dritten Person.
Raub oder Diebstahl der Brille
Handelt es sich nicht um einen versehentlichen Schaden, sondern verlieren Sie die Brille durch Raub oder Einbruchdiebstahl, ist das ein Fall für Ihre Hausratversicherung. Allerdings zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht bei einfachem Diebstahl, also wenn die Brille außerhalb Ihres Zuhauses oder eines anderen geschlossenen Raumes entwendet wurde.
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Szenario 2: Sie selbst haben die Brille beschädigt
Haftpflicht zahlt nicht
Wenn Sie Ihre eigene Brille beschädigt haben, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung nicht. Denn: Die Haftpflichtversicherung springt nur ein, wenn Sie einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Für Schäden an den eigenen Sachen ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Auch die Hausratversicherung leistet in diesem Fall nicht. Wenn Sie keine gesonderte Brillenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für eine neue Brille also selbst tragen.
Szenario 3: Brille wird bei Arbeitsunfall zerstört oder beschädigt
Arbeitsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt
Arbeitsunfälle aller Art fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Unfallkasse. Egal, ob ein Versicherter an seiner Arbeitsstelle stürzt, sich verbrennt oder durch einen umfallenden Aktenschrank verletzt wird. Wenn klar ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, ist die Unfallkasse zuständig.
Geht bei einem Sturz auf Arbeit die Brille kaputt, übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die beschädigte Brille. Dies gilt auch für einen Unfall in der Kita oder der Schule. Auch Unfälle auf direktem Weg von und zur Arbeit werden wie Arbeitsunfälle behandelt.
Unfallkasse übernimmt Kosten der kaputten Brille
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen formuliert die Leistung bezüglich einer beschädigten Brille folgendermaßen (Quelle):
Die Voraussetzung dafür, dass die Unfallkasse die Brille erstattet, ist, dass die geschädigte Person sie zum Unfallzeitpunkt getragen hat. Saß sie beim Unfall hingegen nicht auf der Nase, ist das kein Fall für die Unfallkasse. Sie
Wenn ein Kollege die Brille beschädigt, ist das ebenfalls kein Fall für die Unfallkasse, sondern für die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Szenario 4: Schäden durch Feuer, Sturm und ähnliches
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Nicht immer ist ein Unfall oder eine andere Person direkt für die Zerstörung der Brille verantwortlich – es ist auch beispielsweise möglich, dass Sie Ihre Brille durch einen Hausbrand verlieren. Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat auf, zu dem auch Brillen gehören. Versicherte Schadenursachen sind:
Wann die Hausratversicherung nicht für eine kaputte Brille zahlt
- Wenn eine dritte Person beteiligt war
- Wenn der Versicherte einen Unfall hatte
- Wenn es zum Diebstahl der Brille außerhalb der Wohnung kam
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Lohnt sich eine Brillenversicherung für umfassenden Schutz?
Was bringt eine Brillenzusatzversicherung?
Wer dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß um den Wert einer Brille. Nicht nur die wiederkehrenden (teilweise hohen) Kosten für eine neue Brille bei Veränderung der Sehstärke sind ärgerlich. Auch wenn das Brillengestell beschädigt wird, die Brillengläser kaputt gehen oder die Brille verloren oder gestohlen wird, müssen Brillenträger die Kosten häufig selbst tragen. Dagegen kann man sich mit einer Brillenzusatzversicherung schützen.
Zu den Leistungen der Brillenzusatzversicherung gehören unter anderem:
Einige Brillenversicherungen übernehmen auch die Kosten bei Diebstahl oder Verlust der Brille. Hier gilt es, genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen und zu prüfen, was genau versichert ist und was nicht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherungsleistungen bei kaputten Brillen
Wer zahlt, wenn meine Brille kaputtgeht?
Welche Versicherung für eine kaputte Brille aufkommt, hängt vom Schadensfall ab. Je nach Ursache können die private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse) oder eine Brillenzusatzversicherung zuständig sein; in vielen Konstellationen müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen.
Zahlt die Krankenkasse eine neue Brille bei Schaden oder Bruch?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Sie ohne Sehhilfe nicht mehr sicher am Alltagsleben teilnehmen könnten. Dann werden in der Regel ausschließlich die Brillengläser übernommen, während Sie die Fassung und Extras wie Blaulichtfilter selbst bezahlen müssen.
Was muss ich direkt tun, wenn meine Brille kaputtgeht?
Sie sollten den Schaden möglichst genau dokumentieren, zum Beispiel mit Fotos der beschädigten Brille, und vorhandene Kaufbelege oder Rechnungen bereitlegen. Melden Sie den Schaden zeitnah der in Frage kommenden Versicherung; falls keine Rechnung mehr vorhanden ist, kann Ihr Optiker häufig eine Kopie zur Wertbestätigung ausstellen.
Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn jemand anders meine Brille beschädigt?
Verursacht eine dritte Person versehentlich den Schaden an Ihrer Brille, ist in der Regel deren private Haftpflichtversicherung zuständig, da es sich um einen ersatzpflichtigen Sachschaden handelt. Meist wird allerdings nur der Zeitwert ersetzt, also der Wert zum Zeitpunkt des Bruchs, nicht der ursprüngliche Kaufpreis der Brille.
Wie ist die Haftung, wenn Kinder eine Brille kaputtmachen?
Beschädigt Ihr eigenes Kind Ihre Brille oder die eines Geschwisterkindes, müssen Sie den Schaden in der Regel aus eigener Tasche tragen, da Schäden zwischen Familienmitgliedern üblicherweise nicht über die private Haftpflicht gedeckt sind. Wird eine Brille durch ein fremdes kleines Kind beschädigt, greift oft ebenfalls kein Versicherungsschutz, weil Kinder bis sieben Jahre deliktunfähig sind; manche Tarife schließen deliktunfähige Kinder jedoch freiwillig mit ein, sodass dann die Haftpflicht der Eltern zahlt.
Bin ich versichert, wenn ich meine eigene Brille selbst beschädige?
Wenn Sie Ihre eigene Brille selbst zerstören oder beschädigen, zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung nicht, weil sie nur für Schäden gegenüber Dritten eintritt. Auch die Hausratversicherung übernimmt solche Eigenschäden nicht, sodass Sie ohne spezielle Brillenversicherung die Kosten für eine neue Brille grundsätzlich selbst tragen müssen.
Wer zahlt, wenn die Brille bei einem Arbeits- oder Schulunfall kaputtgeht?
Wird die Brille bei einem anerkannten Arbeitsunfall, Schul- oder Kitaunfall beschädigt, ist die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die Unfallkasse zuständig. Voraussetzung ist, dass die Brille zum Unfallzeitpunkt getragen wurde; bei Unfällen auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit gilt derselbe Schutz, während bei Beschädigung durch einen Kollegen wiederum dessen Haftpflichtversicherung in Betracht kommt.
Zahlt die Hausratversicherung bei Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl für die Brille?
Brillen gehören zum Hausrat, sodass Schäden durch versicherte Gefahren wie etwa Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl grundsätzlich über die Hausratversicherung abgedeckt sein können. Kein Schutz besteht meist bei einfachem Diebstahl außerhalb der Wohnung und in Fällen, in denen bereits eine andere Person oder ein Unfall als Schadenursache greift.
Lohnt sich eine Brillenzusatzversicherung für mich?
Für Personen, die dauerhaft auf eine Sehhilfe angewiesen sind und regelmäßig mit hohen Kosten für neue Gläser oder Gestelle rechnen müssen, kann eine Brillenzusatzversicherung finanziell sinnvoll sein. Solche Tarife erstatten je nach Vertrag Kosten bei Gestellschäden, Glasbruch, Diebstahl oder Verlust; da die Bedingungen stark variieren, sollten Sie genau prüfen, welche Leistungen und Wartezeiten im jeweiligen Vertrag vorgesehen sind.
Wann trage ich die Kosten für eine neue Brille selbst?
Sie müssen die Brille in der Regel selbst bezahlen, wenn keine passende Versicherung (Haftpflicht, Hausrat, Unfallkasse oder Brillenversicherung) greift, etwa bei selbstverursachten Schäden ohne Zusatzschutz. Auch wenn nur ein Ersatz des Zeitwerts erfolgt oder ein einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung vorliegt, bleibt häufig ein Eigenanteil oder der komplette Schaden bei Ihnen.
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