Das erwartet Sie hier
Ab wann die Rürup-Rente ausgezahlt wird, wie viel Rente Ihr Kapital bringt und wann eine Einmalzahlung erlaubt ist.
Inhalt dieser Seite- Wie wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
- Ab welchem Alter können Sie die Rürup-Rente bekommen?
- Können Sie sich die Rürup-Rente auf einmal auszahlen lassen?
- Wie hoch fällt die Rürup-Rente aus?
- Wie funktioniert die Rürup-Rente gegen Einmalzahlung?
- Was bleibt von der Rente nach Steuern und Krankenversicherung?
- Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn Sie sterben?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 62 eine Monatsrente: Die Rürup-Rente zahlt lebenslang jeden Monat, frühestens ab dem 62. Geburtstag, bei Verträgen von vor 2012 meist ab 60.
- Keine Kapitalauszahlung: Abgefunden wird nur eine Kleinbetragsrente, 2026 bis rund 59 € Monatsrente.
- Der Rentenfaktor legt die Höhe fest: 100.000 € Kapital bringen bei einem Faktor von 27,19 eine garantierte Monatsrente von 271,90 €.
- 84 % steuerpflichtig ist die Rente bei Rentenbeginn 2026. In der Krankenversicherung der Rentner bleibt sie beitragsfrei.

Veit Novotny
Unser Experte für die Rürup-Rente
Aus einer Rürup-Rente gibt es kein Kapital, sondern ein Leben lang Rente …
… und zwar frühestens ab 62, Monat für Monat. Die Basisrente ist eine reine Verrentung. Eine Kapitalauszahlung oder Einmalzahlung gibt es nicht, mit einer Ausnahme für sehr kleine Renten. Wie viel Rente aus Ihrem Kapital wird, legt der Rentenfaktor fest. Was davon netto bleibt, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns und von Ihrer Krankenversicherung ab. Wer mit einer Summe auf einen Schlag plant, plant mit Geld, das so nicht kommt. Wir zeigen, ab wann die Rente fließt und wie Sie ihre Höhe mit dem Rentenfaktor ausrechnen. Dazu kommt, wann eine Einmalzahlung erlaubt ist und was Ihre Familie bekommt, wenn Sie sterben.
Das ist neu in 2026
Höhere Grenze für Kleinbetragsrenten: Seit dem 30.05.2026 darf eine Basisrente auf einmal abgefunden werden, wenn sie höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt, vorher war es 1 Prozent. 2026 sind das rund 59 Euro Monatsrente.
Wie wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
Die Rürup-Rente wird als monatliche Rente ausgezahlt, lebenslang und frühestens ab dem 62. Geburtstag. Eine Kapitalauszahlung gibt es nicht. Die einzige Ausnahme ist eine sehr kleine Rente: Liegt sie 2026 bei höchstens rund 59 Euro im Monat, darf sie auf einmal abgefunden werden.
Die Auszahlungsregeln der Basisrente auf einen Blick
Die Regeln stehen im Einkommensteuergesetz und gelten für jeden zertifizierten Basisrentenvertrag gleich. Sie sind der Preis für den Steuervorteil. Wer seine Beiträge als Sonderausgaben absetzt, bekommt das Geld nur als Rente zurück (Quelle: § 10 EStG).
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Frühester Rentenbeginn | 62 Jahre, Verträge vor 2012 in der Regel 60 Jahre | § 10 EStG |
| Form der Auszahlung | Monatliche Rente, lebenslang | § 10 EStG |
| Kapital- oder Teilauszahlung | Ausgeschlossen | § 10 EStG |
| Kleinbetragsrente | Abfindung bis rund 59 € Monatsrente (2026) | § 10, § 93 EStG |
| Mehrere Monatsrenten zusammen | Bis zu 12 Monatsrenten in einer Zahlung | § 10 EStG |
Was das für Ihre Planung heißt
Die Rürup-Rente, im Gesetz Basisrente, ist eine reine Verrentung. Wer im Alter einen größeren Betrag braucht, etwa für eine Anschaffung, bekommt ihn aus diesem Vertrag nicht. Dafür läuft die Rente, solange Sie leben. Unser Berater Veit Novotny empfiehlt die Basisrente deshalb nur unter drei Bedingungen: relevanter Steuervorteil, gewollte reine Verrentung und Offenheit für eine Anlage in Fonds.
Ihre Rürup-Rente berechnen
Der Rechner zeigt Ihnen sofort, welche Monatsrente mit 67 aus Ihrem Beitrag werden kann. Danach prüft Veit Novotny mit Ihnen, ob die reine Verrentung zu Ihrer Vorsorge passt.
- Monatsrente mit 67 sofort berechnen
- Fondsgebundene Tarife mit ETF-Auswahl mehrerer Versicherer im Vergleich
- Haftung nach § 63 VVG
Ab welchem Alter können Sie die Rürup-Rente bekommen?
Frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Für Verträge, die vor dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden, gilt in der Regel das 60. Lebensjahr. Eine gesetzliche Obergrenze für den Rentenbeginn gibt es nicht. Wie spät Ihre Rente beginnen darf, legt Ihr Tarif fest, zum Beispiel mit 85 Jahren.
Frühester und spätester Beginn nach Abschlussjahr
Welche Altersgrenze für Sie gilt, hängt vom Abschlussdatum Ihres Vertrags ab. Basisrenten gibt es für Verträge mit Laufzeitbeginn ab 2005. Die Grenze von 62 Jahren gilt für alle Verträge, die seit 2012 abgeschlossen werden (Quelle: BMF-Schreiben vom 10.01.2014).
| Vertrag abgeschlossen | Frühester Rentenbeginn | Spätester Rentenbeginn |
|---|---|---|
| Ab 01.01.2012 | Mit 62 Jahren | Nach Tarif, gesetzlich keine Grenze |
| 2005 bis 31.12.2011 | In der Regel mit 60 Jahren | Nach Tarif, gesetzlich keine Grenze |
Den vereinbarten Rentenbeginn finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Ob Sie ihn später noch ändern können, regeln Ihre Vertragsbedingungen. Früher als mit 62 geht es bei neueren Verträgen in keinem Fall, auch nicht in einer finanziellen Notlage. Das Kapital bleibt bis dahin im Vertrag gebunden.
Der Zeitpunkt entscheidet über die Steuer
Mit dem Rentenbeginn steht auch fest, welcher Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig ist. Maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns, nicht das Jahr des Abschlusses. Wer seine Rente erst später beginnen lässt, versteuert einen etwas höheren Anteil. Bei Rentenbeginn 2058 und später ist die ganze Rente steuerpflichtig.
Können Sie sich die Rürup-Rente auf einmal auszahlen lassen?
Nein, eine Einmalzahlung des Kapitals ist bei der Rürup-Rente ausgeschlossen, auch eine Teilauszahlung. Es gibt nur eine Ausnahme: Eine sehr kleine Rente darf abgefunden werden. Außerdem dürfen bis zu zwölf Monatsrenten in einer Zahlung zusammengefasst werden.
Warum das Gesetz Kapital ausschließt
Ansprüche aus einer Basisrente dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar sein. Auch in Kapital umwandeln lässt sich der Vertrag nicht. Neben der Rente darf kein weiterer Anspruch auf Auszahlung bestehen (Quelle: § 10 EStG). Ein Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginn gibt es deshalb nicht.
Nur Verträge mit diesen Regeln sind als Basisrente zertifiziert und steuerlich gefördert. Wer sich bei Rentenbeginn lieber eine Summe auszahlen lassen möchte, braucht dafür eine andere Form der Vorsorge.
Die Ausnahme: die Kleinbetragsrente
Ist Ihre Rente sehr klein, darf sie mit einer einzigen Zahlung abgefunden werden. Die Grenze liegt seit dem 30.05.2026 bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Für 2026 ergibt das rund 59 Euro Monatsrente. Für 2027 sieht der Verordnungsentwurf zur Bezugsgröße eine Grenze von 61,95 Euro vor (Quelle: § 93 EStG).
Für die Grenze zählen alle Ihre Basisrentenverträge beim selben Anbieter zusammen. Wer mehrere kleine Verträge bei einem Versicherer hat, liegt deshalb schnell darüber. Bei der Altersrente ist die Abfindung erst ab Rentenbeginn möglich. Bei einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente geht es schon im Versicherungsfall.
Bis zu zwölf Monatsrenten auf einmal
Das Gesetz erlaubt, bis zu zwölf Monatsrenten in einer Auszahlung zusammenzufassen. Statt jeden Monat bekommen Sie die Rente dann zum Beispiel einmal im Jahr. Mehr Geld ist das nicht und auch keine Ausnahme vom Kapitalverbot, nur ein anderer Zahlungsrhythmus. Eine Teilauszahlung über diese zwölf Monatsrenten hinaus ist ausgeschlossen.
So unterscheiden sich andere Formen der Altersvorsorge
Bei anderen Verträgen der Altersvorsorge ist Kapital zum Rentenbeginn möglich. Für Riester-Verträge nach altem Recht sind bis zu 30 Prozent Teilkapital erlaubt. Eine private Rentenversicherung kennt ein volles Kapitalwahlrecht. Dafür sind die Beiträge dort nicht oder nur begrenzt absetzbar.
| Vorsorge | Kapital zum Rentenbeginn | Rentengarantiezeit |
|---|---|---|
| Rürup-Rente (Basisrente) | Nein, nur Kleinbetragsrente | Nicht zulässig |
| Riester-Rente (Vertrag bis 2026) | Bis 30 % Teilkapital | Erlaubt |
| Private Rentenversicherung | Kapitalwahlrecht | Möglich |
Wie hoch fällt die Rürup-Rente aus?
Ihre Rente hängt vom Kapital ab, das bei Rentenbeginn im Vertrag liegt, und vom Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Monatsrente es je 10.000 Euro Kapital gibt. Garantierte Rentenfaktoren lagen 2026 in Muster-Produktinformationsblättern bei rund 25 bis 30 Euro je 10.000 Euro.
So rechnen Sie mit dem Rentenfaktor
Die Rechnung ist einfach: Teilen Sie Ihr Kapital durch 10.000 und nehmen Sie das Ergebnis mal den Rentenfaktor. Den garantierten Faktor finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Im Beispiel liegt er bei 27,19 Euro, einem Wert aus einem Muster-Produktinformationsblatt bei 30 Jahren Laufzeit (Stand Dezember 2025).
Rechenbeispiel: Monatsrente aus 100.000 Euro Kapital
Garantierter Rentenfaktor 27,19 Euro je 10.000 Euro Kapital, Rente vor Steuer
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kapital bei Rentenbeginn | 100.000 € |
| Geteilt durch 10.000 € | 10 |
| Mal Rentenfaktor | 27,19 € |
| Garantierte Monatsrente | 271,90 € |
Bis die Renten das Kapital erreichen, vergehen rund 30,6 Jahre, bei Rentenbeginn mit 67 also bis etwa 97 oder 98, ohne Verzinsung und Überschüsse.
Ein höherer Faktor verkürzt diese Zeit. Bei einem Rentenfaktor von 28,15 Euro sind es rund 29,6 Jahre. Die Kosten der Rentenphase sind im Faktor schon eingerechnet, in drei Muster-Produktinformationsblättern 1,5 Prozent der gezahlten Rente (Stand Dezember 2025 bis Juli 2026). Bei Versicherungstarifen können zur garantierten Rente noch Überschüsse hinzukommen.
Was garantiert ist und was nicht
Bei Fondstarifen ohne Garantie gibt es keine garantierte Rentenhöhe. Garantiert ist dort höchstens der Rentenfaktor, oft nur bis zu einer bestimmten Kapitalgrenze oder unter Vorbehalt. Bei Stiftung Warentest Finanzen 6/2026 bekam beim garantierten Rentenfaktor keiner der 29 fondsgebundenen Tarife eine bessere Teilnote als befriedigend. Wie viel Kapital bei Rentenbeginn im Vertrag liegt, hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab. Fällt sie schwach aus, fällt auch die Rente kleiner aus.
Überschüsse gibt es nur bei Versicherungstarifen. Die Basisrente als Bank-Fondssparplan ist in der Ansparphase keine Versicherung und hat deshalb keine Überschussbeteiligung.
Wie funktioniert die Rürup-Rente gegen Einmalzahlung?
Statt laufender Beiträge zahlen Sie einmal einen größeren Betrag in eine Basisrente ein. Sind Sie 62 oder älter, kann die Rente direkt danach beginnen, als Sofortrente. Früher als mit 62 beginnt auch diese Rente nicht. Eine gesetzliche Ober- oder Untergrenze für den Einmalbeitrag gibt es nicht, Grenzen setzt der Tarif.
Steuer: Abzug nur bis zum Höchstbetrag
Absetzen können Sie den Einmalbeitrag im Jahr der Zahlung, aber nur bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgebeiträge. Er liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro. Der Betrag gilt für gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Basisrente zusammen. Was darüber liegt, senkt Ihre Steuer nicht.
Als Angestellter haben Sie weniger Spielraum. Ihr gesamter Beitrag zur gesetzlichen Rente, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen, geht vom Höchstbetrag ab. Prüfen Sie deshalb vor der Zahlung, wie viel in diesem Jahr noch frei ist. Die Rente aus dem Einmalbeitrag versteuern Sie später wie jede Basisrente.
Wann Einmalbeiträge vorkommen
Ein Einmalbeitrag kommt infrage, wenn kurz vor dem Ruhestand eine größere Summe frei wird, etwa eine Abfindung, und Sie sie verrenten wollen. Die Sofortrente gibt es auch ohne Steuerförderung als private Rentenversicherung. Unser Berater Veit Novotny erlebt Einmalbeiträge in die Basisrente selten.
Kosten auf Einmalbeiträge
Auch auf Einmalbeiträge fallen Abschluss- und Verwaltungskosten an. Wie stark alle Kosten zusammen die Rendite mindern, zeigen die Effektivkosten. Bei einem Einmalbeitrag über 30 Jahre liegen sie in zwei Mustern rund 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte unter laufenden Beiträgen (Stand Dezember 2025 bis Juli 2026). Muster-Produktinformationsblätter rechnen mit einer vom Anbieter gewählten Musterfondsauswahl, mit ETFs liegen die Kosten niedriger.
Vergleichen Sie die Effektivkosten, bevor Sie einen größeren Betrag einzahlen. Wer flexibel bleiben will, kann eine Einmalzahlung für die Altersvorsorge auch außerhalb der Basisrente anlegen.
Was bleibt von der Rente nach Steuern und Krankenversicherung?
Das hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns und von Ihrer Krankenversicherung ab. Steuerpflichtig ist ein fester Anteil der Rente, der mit jedem neuen Rentenjahrgang steigt. Für Krankenversicherung und Pflegeversicherung zählt, wie Sie im Alter versichert sind. In der Krankenversicherung der Rentner ist die Rürup-Rente beitragsfrei.
Steuer: der Besteuerungsanteil Ihres Rentenjahrgangs
Die Besteuerung der Rürup-Rente folgt den Regeln der gesetzlichen Rente. Wer im Jahr 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent, beim Rentenbeginn im Jahr 2027 sind es 84,5 Prozent. Der steuerfreie Teil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben.
Rechenbeispiel: Beginnt Ihre Rente im Januar 2026 mit 1.000 Euro im Monat, sind davon 840 Euro steuerpflichtig. Spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Steuerpflichtig heißt noch nicht, dass Steuer anfällt. Das Finanzamt rechnet alle Alterseinkünfte zusammen, erst über dem Grundfreibetrag wird Einkommensteuer fällig. Er liegt 2026 für Ledige bei 12.348 Euro. Ihr Steuersatz im Alter ist häufig niedriger als heute, sicher ist das aber nicht. Unser Berater Veit Novotny rechnet die Steuer im Alter deshalb in zwei Szenarien, mit 30 Prozent und mit dem Höchststeuersatz. Unsere steuerlichen Angaben sind keine Steuerberatung und ohne Gewähr.
Kranken- und Pflegeversicherung: Ihr Versicherungsstatus im Alter entscheidet
Ob Beiträge auf die Rürup-Rente fallen, hängt davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind. Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Betriebsrenten. Die Basisrente steht nicht in dieser Liste (Quelle: § 229 SGB V).
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner
Die Rürup-Rente ist beitragsfrei, weil sie nicht zu den Versorgungsbezügen zählt.
Freiwillig gesetzlich versichert
Die Rürup-Rente zählt zu Ihren Einnahmen und ist beitragspflichtig, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Privat krankenversichert
Die Rente hat keinen Einfluss auf Ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb zählt dort auch die Basisrente mit (Quelle: § 240 SGB V). Wer im Alter freiwillig versichert sein wird, sollte diese Beiträge in seine Rechnung aufnehmen. Wie Sie im Ruhestand versichert sind, klärt Ihre Krankenkasse.
Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn Sie sterben?
Die Rente endet mit dem Monat, in dem Sie sterben. Für diesen Monat bekommen Ihre Erben sie noch. Danach zahlt der Versicherer nur weiter, wenn Sie vorher eine Hinterbliebenenrente vereinbart haben. Eine Rentengarantiezeit, wie sie private Rentenversicherungen kennen, ist bei der Basisrente nicht zulässig.
Wer eine Hinterbliebenenrente bekommen kann
Absichern können Sie nur Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht (Quelle: § 10 EStG). Nichteheliche Partner sind ausgeschlossen, beim Tod in der Rentenphase genauso wie beim Tod vor Rentenbeginn.
Was der Hinterbliebenenschutz kostet
Hinterbliebene bekommen eine Rente. Eine Kapitalzahlung gibt es nur, wenn diese Rente sehr klein ist: Dann darf sie schon im Todesfall abgefunden werden. Finanziert wird die Hinterbliebenenrente häufig aus dem Kapital, das bei Ihrem Tod noch im Vertrag steckt. Der Schutz hat aber einen Preis: Wer Hinterbliebene einschließt, bekommt in der Regel eine niedrigere eigene Rente.
Ohne vereinbarten Schutz bekommen Ihre Angehörigen nach dem Todesmonat nichts. Das restliche Kapital kommt der Gemeinschaft der Versicherten zugute, nicht dem Versicherer als Unternehmen (Quelle: BMF-Schreiben vom 10.01.2014). Dasselbe gilt, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben.
Experten-Tipp:
Nicht das Motiv, die Annahmen sind das Problem
„Mit einem falschen Motiv kommt selten jemand zu mir, eher mit falschen Annahmen: zur Verfügbarkeit des Geldes oder zur Absicherung der Hinterbliebenen. Einen Hinterbliebenenschutz empfehle ich nur in bestimmten Konstellationen. Für viele Kunden ist er vor allem eine psychologische Komponente, die meisten wünschen ihn. Mein Rat: Entscheiden Sie vor dem Abschluss bewusst, ob Sie die reine Verrentung wollen.“
Ob Ihr Vertrag einen Hinterbliebenenschutz enthält, steht in Ihrem Versicherungsschein. Ein Blick hinein lohnt sich nach jeder Heirat, Scheidung oder Geburt. Wägen Sie dabei ab, wer im Alter von Ihrer Rente lebt und wie viel eigene Rente Sie für den Schutz aufgeben.
Ihre Basisrente passend zur Familie planen
Der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre voraussichtliche Monatsrente mit 67. Danach bespricht Veit Novotny mit Ihnen, ob ein Hinterbliebenenschutz zu Ihrer Familie passt.
- Monatsrente mit 67 sofort berechnen
- Persönliche Beratung durch Veit Novotny
- Haftung nach § 63 VVG
Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der Rürup-Rente
Wie lange wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
Lebenslang, also bis zu Ihrem Tod. Die letzte Zahlung ist die für den Todesmonat, sie geht an Ihre Erben. Eine feste Laufzeit oder eine Rentengarantiezeit gibt es bei der Basisrente nicht. Weiter gezahlt wird nur eine vorher vereinbarte Hinterbliebenenrente an Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder.
Wann steht fest, wie hoch Ihre Rürup-Rente wird?
Bei Fondstarifen ohne Garantie erst zum Rentenbeginn. Dann wird das vorhandene Kapital mit dem Rentenfaktor in eine Monatsrente umgerechnet. Der garantierte Rentenfaktor gilt bei Fondstarifen oft nur bis zu einer Kapitalgrenze oder unter Vorbehalt. Bei Versicherungstarifen kommen zur garantierten Rente Überschüsse hinzu, deren Höhe vorher nicht feststeht.
Wann darf eine Kleinbetragsrente auf einmal ausgezahlt werden?
Bei der Altersrente ab Rentenbeginn, wenn die Monatsrente seit dem 30.05.2026 höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt, 2026 also rund 59 Euro. Alle Basisrentenverträge beim selben Anbieter werden dafür zusammengerechnet. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten dürfen schon im Versicherungsfall abgefunden werden.
Welche Beiträge zur Krankenversicherung fallen auf die Rürup-Rente an?
In der Krankenversicherung der Rentner keine, weil die Basisrente laut Sozialgesetzbuch V nicht zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen zählt. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge auf die Rente, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für privat Krankenversicherte spielt die Rente beim Beitrag keine Rolle.
Wie erfährt das Finanzamt von Ihrer Rürup-Rente?
Über die Rentenbezugsmitteilung. Ihr Anbieter meldet die gezahlte Rente laut Einkommensteuergesetz jedes Jahr an die zentrale Stelle, bis Ende Februar des Folgejahres. In der Steuererklärung gehört die Rente in die Anlage R, in dieselben Zeilen wie die gesetzliche Rente. Prüfen Sie die gemeldeten Angaben trotzdem.
Wie viel von der laufenden Rürup-Rente ist pfändbar?
Die laufende Rente ist wie Arbeitseinkommen pfändbar, also nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen. Diesen Schutz gibt die Zivilprozessordnung jeder Basisrente kraft Gesetz, eine Tarifoption ist dafür nicht nötig. In der Ansparphase ist angespartes Kapital bis insgesamt 340.000 Euro unpfändbar.
Wie wird die Rürup-Rente bei der Grundsicherung im Alter angerechnet?
Als Einkommen, aber nicht voll. Laut Sozialgesetzbuch XII bleiben bei zusätzlicher Altersvorsorge 100 Euro im Monat frei, dazu 30 Prozent des Betrags darüber. Der Freibetrag ist auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt. Zertifizierte Basisrentenverträge nennt das Gesetz dabei ausdrücklich.
Wie wird eine BU-Rente aus der Basisrente ausgezahlt?
Als monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig werden und Ihr Vertrag diesen Schutz enthält. Erlaubt ist das nur, wenn mehr als die Hälfte des Beitrags in die eigene Altersrente fließt. Die BU-Rente wird wie die Basisrente nach dem Jahr ihres Beginns besteuert. Ist sie sehr klein, darf sie schon im Versicherungsfall abgefunden werden.
Welche Auszahlung bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027?
Mehr Spielraum als die Basisrente. Beim neuen geförderten Altersvorsorgedepot beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Möglich ist ein Auszahlungsplan bis mindestens zum Alter von 85 Jahren. Selbständige mit Gewinneinkünften können es ab dem 01.01.2027 parallel zur Basisrente nutzen. Ein Wechsel von der Basisrente ins Depot ist nicht vorgesehen.
Was bekommen die Erben, wenn ein Rürup-Rentner stirbt?
Nur die Rente bis zum Ende des Todesmonats. Die Basisrente ist nicht vererblich, eine Beitragsrückgewähr, ein Sterbegeld oder eine Kapitalleistung an Erben gibt es nicht. Das restliche Kapital kommt der Gemeinschaft der Versicherten zugute. Weiter gezahlt wird nur eine vereinbarte Hinterbliebenenrente an Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder.
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