Rürup-Rente kündigen: Was bei der Basisrente stattdessen geht

Fachlich geprüft durch Veit Novotny
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigen ist ausgeschlossen: Eine Rürup-Rente hat keinen Rückkaufswert, das eingezahlte Geld bleibt bis zum Rentenbeginn ab frühestens 62 gebunden.
  • Beitragsfrei stellen dürfen Sie jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist. Danach entfällt der Steuerabzug für neue Beiträge.
  • Übertragen können Sie das Kapital steuerfrei auf eine andere Basisrente, wenn Ihr Vertrag es vorsieht. Ins Altersvorsorgedepot ab 2027 geht das nicht.
  • Tod vor Rentenbeginn: Erben bekommen nichts ausgezahlt. Möglich ist nur eine vereinbarte Hinterbliebenenrente für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder.
Veit Novotny

Eine Rürup-Rente lässt sich nicht kündigen, aber das ist selten die eigentliche Frage …

… denn hinter dem Wunsch zu kündigen steckt meist etwas anderes: ein Engpass, ein zu hoher Beitrag oder ein teurer Vertrag. Die Basisrente schließt die Kündigung per Gesetz aus. Einen Rückkaufswert gibt es nicht, das Kapital bleibt bis zur Rente gebunden. Festgelegt sind Sie trotzdem nicht. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen, je nach Tarif den Beitrag ändern und das Kapital zu einem anderen Anbieter übertragen, wenn Ihr Vertrag es vorsieht. Wer vorschnell freistellt, verzichtet auf den Steuerabzug für neue Beiträge und lässt ein schwaches Investment womöglich einfach liegen. Wir zeigen, welche Wege es gibt, was sie für Steuer und Rente bedeuten und was mit dem Geld passiert, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben.

Können Sie Ihre Rürup-Rente kündigen?

Nein, eine Rürup-Rente können Sie nicht kündigen. Das gesetzliche Kündigungsrecht für Lebens- und Renten­versicherungen gilt für zertifizierte Basisrentenverträge ausdrücklich nicht. Es gibt deshalb keinen Rückkaufswert, und Ihre eingezahlten Beiträge bekommen Sie auch nicht zurück. Ihr Geld bleibt im Vertrag, bis die Rente beginnt.

Warum das Geld im Vertrag gebunden bleibt

Die Rürup-Rente heißt im Gesetz Basisrente und wird über den Sonderausgabenabzug gefördert. Dafür gelten strenge Regeln: Ihre Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht beleihbar und nicht auf andere Personen übertragbar sein. Verkaufen oder in Kapital umwandeln lassen sie sich ebenso wenig (Quelle: § 10 EStG). Ausgezahlt wird nur eine lebenslange monatliche Rente.

Folgerichtig schließt das Versicherungs­vertrags­gesetz die Kündigung für Basisrenten aus (Quelle: § 168 VVG). Eine Abfindung vor Rentenbeginn oder eine Beitragserstattung gibt es nicht.

Die Bindung zählt zu den Nachteilen der Rürup-Rente, stört aber nach der Erfahrung unseres Beraters Veit Novotny viele Kunden nicht. Für sie ist die Basisrente eine zusätzliche Vorsorge neben anderen. Zum K.-o.-Kriterium wird sie aber oft, wenn sie aus Liquiditätsgründen die einzige zusätzliche Vorsorge wäre. Bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen steht für ihn deshalb die Liquiditätsreserve an erster Stelle.


Welche Wege bleiben statt der Kündigung?

Statt zu kündigen, haben Sie vier Möglichkeiten. Sie zahlen weiter oder passen den Beitrag an, soweit Ihr Tarif es erlaubt. Oder Sie stellen den Vertrag beitragsfrei oder übertragen das Kapital zu einem anderen Anbieter. Gesetzlich gesichert ist nur die Beitragsfreistellung. Alles andere hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab.

OptionWas passiertSteuerPasst meist für
Weiter besparenVertrag läuft unverändertAbzug der Beiträge bleibtWer den Beitrag tragen kann
Beitrag anpassenNur, wenn der Tarif es erlaubtAbzug für den neuen BeitragKurzer Engpass
Beitragsfrei stellenKeine Beiträge mehr, Kapital bleibt gebundenKein neuer AbzugWer länger nicht zahlen kann
ÜbertragenKapital geht zu einer anderen Basisrente, wenn der Vertrag es zulässtSteuerfreiTeurer Vertrag mit langer Restlaufzeit
KündigenAusgeschlossen, kein RückkaufswertEntfälltNiemand

Welcher Weg passt, hängt vom Grund ab. Fehlt Geld nur vorübergehend, fragen Sie zuerst, was Ihr Tarif beim Beitrag erlaubt. Ist der Vertrag teuer, stellen Sie ihn nicht vorschnell frei. Prüfen Sie erst, ob sich das Investment im Vertrag verbessern lässt, und danach die Übertragung.

Ihre Rürup-Rente prüfen, bevor Sie etwas ändern

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Berater

Wie stellen Sie Ihre Rürup-Rente beitragsfrei?

Sie verlangen die Beitragsfreistellung bei Ihrem Versicherer. Danach zahlen Sie keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen. In welcher Form Sie das erklären, regeln Ihre Vertragsbedingungen.

1. Bedingungen lesen

Prüfen Sie in Ihren Vertragsbedingungen, in welcher Form Sie die Freistellung erklären und welche Mindestleistung Ihr Tarif verlangt.

2. Freistellung verlangen

Erklären Sie Ihrem Versicherer, dass Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Wirksam wird das zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.

3. Bestätigung aufheben

Lassen Sie sich die Freistellung bestätigen und heben Sie das Schreiben auf. Prüfen Sie, ab wann kein Beitrag mehr abgebucht wird.

4. Steuer mitdenken

Für Jahre ohne Beitrag gibt es keinen Sonderausgabenabzug. Die spätere Rente versteuern Sie trotzdem.


Wann haben Sie Anspruch auf die Freistellung?

Sobald Ihr Vertrag die vereinbarte Mindestleistung erreicht. Den Anspruch gibt Ihnen das Versicherungs­vertrags­gesetz für jede Lebens- und Renten­versicherung (Quelle: § 165 VVG). Wo diese Grenze liegt, steht in Ihren Vertragsunterlagen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer, bevor Sie die Freistellung verlangen.


Was nach der Freistellung mit Ihrem Geld passiert

Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und ist bis zum Rentenbeginn weiter gebunden. Sie bekommen nichts ausgezahlt, auch nicht teilweise. Ihre spätere Rente richtet sich nach dem Kapital, das dann im Vertrag liegt. Weil keine Beiträge mehr dazukommen, fällt sie niedriger aus als mit laufender Zahlung. Ist sie sehr klein, darf sie ab Rentenbeginn als Kleinbetragsrente auf einmal abgefunden werden.

Steuerlich endet mit der Freistellung nur der Vorteil für neue Beiträge. Die Rente aus dem vorhandenen Kapital ist später trotzdem steuerpflichtig (Quelle: § 22 EStG). Ob Sie später wieder einzahlen können, regelt Ihr Tarif, ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht. Unsere steuerlichen Angaben sind keine Steuerberatung und ohne Gewähr.

Können Sie den Beitrag senken, pausieren oder später erhöhen?

Das geht nur, wenn Ihr Tarif es vorsieht. Ein gesetzliches Recht, den Beitrag zu senken, zu pausieren, zu stunden oder zu erhöhen, gibt es bei der Basisrente nicht. Auch einen gesetzlichen Mindestbeitrag gibt es nicht. Mindestbeiträge und Mindestzuzahlungen legt jeder Anbieter in seinem Tarif selbst fest.

Beitrag senken oder pausieren

Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich, welche Möglichkeiten Ihr Tarif kennt und ab wann sie gelten. Ein niedrigerer Beitrag hält den Vertrag in Gang. Den Steuerabzug behalten Sie für alles, was Sie weiter einzahlen. Pause ist dagegen kein fester Begriff: Klären Sie, was Ihr Tarif darunter versteht und ob Sie später nachzahlen müssen.


Basisbeitrag und Zuzahlungen kombinieren

Unser Berater Veit Novotny rät Selbständigen mit schwankendem Einkommen zu einem tragbaren Basisbeitrag, der auch in schwachen Jahren passt. Was in guten Jahren übrig bleibt, kommt als Zuzahlung am Ende des Geschäftsjahres dazu. So müssen Sie den Vertrag in einem schwachen Jahr gar nicht erst anfassen.

Zuzahlungen sind im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abziehbar, aber nur bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgebeiträge. Er liegt 2026 bei 30.826 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 61.652 Euro. Der Betrag gilt für gesetzliche Rente, Versorgungswerk und Basisrente zusammen.

Auf Zuzahlungen fallen eigene Kosten an. In den Muster-Produktinformationsblättern dreier Versicherer sind es 2,5 bis 6 Prozent der Zuzahlung (Stand Dezember 2025 bis Juli 2026). Fragen Sie deshalb vor einer größeren Zuzahlung nach, was Ihr Tarif dafür berechnet.

Können Sie Ihre Rürup-Rente zu einem anderen Anbieter übertragen?

Ja, wenn Ihr Vertrag es zulässt. Ein gesetzliches Wechselrecht wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Erlaubt ist aber, das Kapital auf einen anderen zertifizierten Basisrentenvertrag zu übertragen, auch bei einem anderen Anbieter. Die Übertragung ist steuerfrei und zählt nicht als neuer Beitrag.

Was Ihr Vertrag regeln muss

Ob und zu welchen Kosten Sie übertragen können, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Der neue Vertrag muss wieder eine zertifizierte Basisrente für Sie selbst sein. Steuerlich bleibt dann alles beim Alten: Das Kapital gilt nicht als Auszahlung, und der Wechsel löst keinen neuen Sonderausgabenabzug aus (Quelle: § 3 Nr. 55d EStG).

In das geförderte Altersvorsorgedepot, das am 01.01.2027 startet, können Sie Ihre Basisrente nicht übertragen. Beide Förderwege laufen getrennt und lassen sich parallel nutzen. Selbständige mit Gewinneinkünften sind beim Depot ab 2027 erstmals förderberechtigt. Für sie gibt es dann neben der Basisrente eine zweite geförderte Vorsorge.


Erst den alten Vertrag prüfen, dann wechseln

Vor einem Wechsel vergleichen Sie den alten mit einem neuen Vertrag. Dabei zählen die Kosten Ihres Vertrags, das Fondsangebot und die Garantien. Muster-Produktinformationsblätter weisen die Kosten als Effektivkosten aus, also als Minderung der Rendite durch alle Kosten zusammen. Dort zeigt sich auch: Je länger die Laufzeit, desto geringer die Kostenwirkung pro Jahr.

Experten-Tipp:
Ein teurer Altvertrag ist selten nur ein Problem des Mantels

„Unbemerkt Geld verlieren Kunden vor allem bei Garantien, bei teuren Dachfondskonstruktionen und bei den Kosten des Versicherers. Bei einem alten Vertrag prüfe ich deshalb zuerst, ob er sich optimieren lässt. Oft ist das Investment schlecht, nicht nur der Versicherungsmantel. Mein Rat: Lassen Sie zuerst Fonds und Kosten im bestehenden Vertrag prüfen. Einen Anbieterwechsel rechne ich erst durch, wenn die Restlaufzeit noch lang ist.“

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Berater

Legen Sie für die Prüfung Ihre Vertragsunterlagen und die letzte Mitteilung Ihres Versicherers bereit. Als neues Ziel kommen nur zertifizierte Tarife infrage. Für fondsgebundene Basisrenten empfiehlt unser Berater Veit Novotny die Continentale, die LV 1871 und den Volkswohl Bund, vor allem wegen Fondsangebot und Verrentungsoptionen. Alle drei haben in den Tests der Rürup-Rente bei Franke und Bornberg für ihre fondsgebundenen Tarife die Bestnote FFF+.

Ihren alten Basisrentenvertrag prüfen lassen

Der Rechner zeigt Ihnen sofort die Monatsrente mit 67. Danach prüft Veit Novotny Ihren bestehenden Vertrag und rechnet mit Ihnen, ob Optimieren oder Übertragen besser passt.

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Berater

Können Sie den Rentenbeginn verschieben?

Nach vorn nur bis zur gesetzlichen Untergrenze, nach hinten so weit, wie Ihr Tarif es zulässt. Die Rente beginnt frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, gilt in der Regel ein Alter von 60 Jahren. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, ein spätester Beginn wie mit 85 ist eine Regel des Tarifs.

Ob Sie den vereinbarten Beginn ändern können, steht deshalb in Ihren Vertragsbedingungen. Früher als 62 geht es in keinem Fall, auch nicht bei Geldnot. Wer später beginnt, sollte die Steuer im Blick behalten.

Der Anteil, mit dem die Rürup-Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Beginn 2026 sind es 84 Prozent, bei Beginn im Jahr 2027 sind es 84,5 Prozent und ab Rentenbeginn 2058 dann 100 Prozent. Der steuerfreie Teil bleibt als fester Eurobetrag, spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn Sie vor Rentenbeginn sterben?

Ohne vereinbarten Hinterbliebenenschutz bekommen Ihre Angehörigen nichts. Die Basisrente ist nicht vererblich, eine Beitragsrückgewähr oder ein Sterbegeld gibt es nicht. Das vorhandene Kapital kommt dann der Gemeinschaft der übrigen Versicherten zugute. An den Versicherer als Unternehmen fließt es nicht.

Wer eine Hinterbliebenenrente bekommen kann

Absichern können Sie nur Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Für ein Kind läuft die Waisenrente nur, solange diese Voraussetzung erfüllt ist. Alle anderen Angehörigen schließt das Gesetz aus (Quelle: § 10 EStG).

AngehörigeHinterbliebenenrente möglichVoraussetzung
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerJaIm Vertrag vereinbart
Kinder mit KindergeldanspruchJaSolange Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht
Nichteheliche PartnerNeinGesetzlich ausgeschlossen
Eltern und GeschwisterNeinGesetzlich ausgeschlossen
Erwachsene Kinder ohne KindergeldNeinGesetzlich ausgeschlossen

Wie der Hinterbliebenenschutz funktioniert

Hinterbliebene bekommen eine Rente, eine Kapitalzahlung gibt es nur, wenn diese Rente sehr klein ist und abgefunden wird. Häufig ist der Schutz so gestaltet, dass das bei Ihrem Tod vorhandene Kapital in eine Rente für Ihren Partner umgewandelt wird. Eine Rentengarantiezeit, in der die Rente nach dem Tod an Erben weiterläuft, ist bei der Basisrente nicht zulässig (Quelle: BMF-Schreiben vom 10.01.2014).

Der Schutz hat einen Preis: Wer Hinterbliebene einschließt, bekommt in der Regel eine niedrigere eigene Rente. Ob Ihr Vertrag einen Hinterbliebenenschutz enthält, steht in Ihrem Versicherungsschein. Prüfen Sie das vor allem, wenn sich Ihre Familie seit dem Abschluss verändert hat.

Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Rürup-Rente

Wie kommen Sie an das Geld in Ihrer Rürup-Rente, wenn es knapp wird?

Vor Rentenbeginn gar nicht. Die Basisrente lässt sich weder auszahlen noch beleihen und taugt auch nicht als Sicherheit für einen Kredit. Entlasten können Sie nur Ihr laufendes Budget: mit einem niedrigeren Beitrag, wenn Ihr Tarif es erlaubt, oder mit einer Beitragsfreistellung.

Warum lässt sich die Rürup-Rente nicht kündigen?

Der Steuervorteil ist an Bedingungen geknüpft. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht verkäuflich und nicht in Kapital umwandelbar sein. Nur Verträge mit diesen Regeln sind als Basisrente zertifiziert, und nur dann sind die Beiträge abziehbar. Das Versicherungs­vertrags­gesetz schließt das Kündigungsrecht für diese Verträge deshalb aus.

Wie viel Geld bekommen Sie zurück, wenn Sie die Rürup-Rente beitragsfrei stellen?

Nichts. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird erst ab Rentenbeginn als monatliche Rente ausgezahlt. Eine Teil- oder Kapitalauszahlung ist bei der Basisrente ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme ist die Abfindung einer sehr kleinen Rente ab Rentenbeginn.

Wann gibt es Geld aus einer beitragsfreien Rürup-Rente?

Frühestens ab dem 62. Geburtstag, bei Verträgen von vor 2012 in der Regel ab 60 Jahren. Ausgezahlt wird eine lebenslange monatliche Rente. Ist sie sehr klein, im Jahr 2026 höchstens rund 59 Euro im Monat, darf sie ab Rentenbeginn auf einmal abgefunden werden.

Wie wirkt sich die Beitragsfreistellung auf die Steuer aus?

Für die Jahre ohne Beitrag entfällt der Sonderausgabenabzug, weil Sie nichts mehr einzahlen. Die spätere Rente bleibt steuerpflichtig, mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall hilft ein Steuerberater.

Wie lässt sich eine Rürup-Rente vererben?

Gar nicht. Die Basisrente ist nicht vererblich, auch eine Beitragsrückgewähr an Erben gibt es nicht. Möglich ist nur eine vereinbarte Hinterbliebenenrente für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder. Läuft die Rente schon, bekommen die Erben sie noch bis zum Ende des Todesmonats.

Was bekommt ein nichtehelicher Partner, wenn der Versicherte stirbt?

Aus der Basisrente nichts. Eine Hinterbliebenenrente ist laut Einkommensteuergesetz nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder möglich. Wer einen Partner ohne Trauschein absichern will, braucht dafür einen anderen Weg.

Was passiert mit der Rürup-Rente bei einer Scheidung?

Die Anrechte aus der Basisrente werden laut Versorgungsausgleichsgesetz im Versorgungsausgleich geteilt, intern beim selben Versicherer oder extern bei einem anderen Träger. Diese Übertragung ist erlaubt und schadet der Förderung nicht. Für die Teilung können Kosten anfallen, in Muster-Produktinformationsblättern bis 500 Euro.

Wie ist die Rürup-Rente bei Pfändung und Insolvenz geschützt?

Vor Rentenbeginn ist angespartes Kapital laut Zivilprozessordnung bis insgesamt 340.000 Euro unpfändbar. Geschützt sind dafür jährlich bis 6.000 Euro im Alter von 18 bis 27 Jahren und bis 7.000 Euro von 28 bis 67 Jahren. Dieser Schutz gilt auch in der Insolvenz. Die laufende Rente ist später wie Arbeitseinkommen pfändbar, also oberhalb der Pfändungsfreigrenzen.

Was passiert mit der Rürup-Rente, wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen?

Sie müssen sie nicht auflösen. Laut Sozialgesetzbuch II zählt ausdrücklich geförderte Altersvorsorge beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, nicht als Vermögen. Auszahlen ließe sich die Basisrente ohnehin nicht, weil sie keinen Rückkaufswert hat.

Was ändert das Altersvorsorgedepot ab 2027 für bestehende Rürup-Verträge?

Für Ihren Basisrentenvertrag ändert sich nichts. Ab dem 01.01.2027 können zusätzlich Selbständige mit Gewinneinkünften das geförderte Altersvorsorgedepot nutzen. Basisrente und Depot schließen sich nicht aus. Ein Wechsel von der Basisrente ins Depot ist nicht vorgesehen.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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