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Was mit Aktienrente gemeint ist, welche drei Dinge sich hinter dem Begriff verbergen und was davon ab 2027 tatsächlich gilt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Aktienrente ist kein Produkt und kein Begriff aus dem Gesetz. Ursprünglich meinte das Wort einen staatlichen Kapitalstock zur Stützung der gesetzlichen Rente, später Generationenkapital genannt.
- Das Generationenkapital ist nie Gesetz geworden. Der Bundestag hat den Entwurf aus dem Jahr 2024 nicht verabschiedet.
- Heute meinen viele mit Aktienrente das Altersvorsorgedepot. Es ist beschlossen und startet am 01.01.2027 als geförderter Vertrag, den Sie selbst abschließen.
- Die Frühstart-Rente für Kinder ist erst ein Gesetzentwurf. Ihr Riester-Vertrag läuft von all dem unberührt mit der bisherigen Förderung weiter.
Aktienrente: Was ist damit gemeint?
„Aktienrente“ ist ein politisches Schlagwort, kein Vertrag, den Sie abschließen können. Gemeint sind meist drei verschiedene Dinge: das gescheiterte Generationenkapital für die gesetzliche Rente, das beschlossene Altersvorsorgedepot ab 2027 und die geplante Frühstart-Rente für Kinder.
Reform 2027: Was ab 2027 tatsächlich startet
Am 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot, ein staatlich geförderter Vertrag mit Fonds wie ETFs und ohne Garantiepflicht. Es ist das Einzige aus dem Begriffsfeld Aktienrente, das schon beschlossen ist. Ihr bestehender Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026.
Drei Bedeutungen und eine Empfehlung auf einen Blick
Wer heute von Aktienrente liest, sollte zuerst klären, welche Sache gemeint ist. Die drei Bedeutungen und die gesetzliche Kapitalrente unterscheiden sich darin, wer einzahlt, wem das Geld gehört und ob es sie überhaupt gibt. Nur eine davon ist ein Vertrag, den Sie selbst abschließen können, und auch der erst ab dem 01.01.2027.
| Begriff | Was es ist | Für wen | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Generationenkapital | staatlicher Kapitalstock zur Stützung der gesetzlichen Rentenversicherung | kein eigener Vertrag für Einzelne | gescheitert, nie Gesetz geworden |
| Altersvorsorgedepot | geförderter privater Vertrag mit Fonds, ohne Garantiepflicht | Förderberechtigte, ab 2027 auch Selbständige | beschlossen, Start 01.01.2027 |
| Frühstart-Rente | staatliche Einzahlung von zehn Euro im Monat in ein Depot für Kinder | Kinder vom sechsten bis zum 18. Geburtstag | Gesetzentwurf im Bundestag |
| Gesetzliche Kapitalrente | verpflichtender Kapitalteil innerhalb der gesetzlichen Rente | Beschäftigte und Arbeitgeber | Empfehlung einer Kommission, kein Gesetzentwurf |
Der Begriff Aktienrente steht in keinem Gesetz. Das Altersvorsorgedepot heißt im Gesetz so, wie es heißt, und die Frühstart-Rente hat ihren eigenen Entwurf. Achten Sie deshalb bei Angeboten auf den genauen Namen: Gefördert wird nur ein Vertrag, den das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert hat.
Woher kommt der Begriff Aktienrente?
Die Aktienrente war ursprünglich ein Konzept der FDP: Ein Teil der gesetzlichen Rente sollte über Kapitalanlagen am Aktienmarkt mitfinanziert werden. Im Rentenpaket II von 2024 wurde daraus das Generationenkapital, das der Bundestag aber nie beschlossen hat.
Die Idee: Kapital für die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente wird im Umlageverfahren bezahlt: Die Beiträge der Beschäftigten von heute finanzieren die Renten von heute. Die Idee der Aktienrente war, daneben einen Kapitalstock aufzubauen, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Seine Erträge sollten die Rentenversicherung entlasten. Ein eigenes Konto für einzelne Versicherte war dabei nicht vorgesehen.
Damit unterscheidet sich die ursprüngliche Aktienrente grundlegend von allem, was Sie selbst abschließen können. Das Geld hätte dem Staat gehört, nicht Ihnen, und es hätte nur indirekt gewirkt, über stabilere Beiträge in der Rentenversicherung. Das Bundesfinanzministerium hat das Modell 2024 in seinem Monatsbericht erläutert.
Das Generationenkapital im Rentenpaket II
Die damalige Bundesregierung legte 2024 den Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes vor (Drucksache 20/11898). Eine Stiftung des Bundes sollte Geld am Kapitalmarkt anlegen und mit den Erträgen ab Mitte der 2030er-Jahre die Rentenversicherung stützen. Der Bundestag beriet den Entwurf am 27.09.2024 in erster Lesung.
Beschlossen wurde das Gesetz nie. Mit dem Ende der Ampel-Koalition kam es nicht mehr zur Abstimmung, mit dem Ende der Wahlperiode ist der Entwurf verfallen. Ein Generationenkapital gibt es deshalb nicht. Wer heute von Aktienrente spricht, meint in aller Regel etwas anderes als diesen gescheiterten Kapitalstock.
Wie der Begriff zum Altersvorsorgedepot wanderte
Seit die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen ist, wird Aktienrente oft als Spitzname für das Altersvorsorgedepot benutzt. Das liegt nahe, weil dort Beiträge in Fonds und damit auch in Aktien fließen. Anders als das Generationenkapital ist das Depot aber Ihr eigener, freiwilliger Vertrag und kein Teil der gesetzlichen Rente.
Auch die geplante Frühstart-Rente taucht unter dem Stichwort auf, weil der Staat dabei Geld für Kinder in ein Depot einzahlen soll. Und die Empfehlung der Alterssicherungskommission für eine gesetzliche Kapitalrente knüpft an die ursprüngliche Idee an. Drei Dinge mit einem Wort: Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf den Stand jeder Sache.
Was von der Aktienrente gilt heute?
Beschlossen ist nur das Altersvorsorgedepot, es startet am 01.01.2027. Die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf im Bundestag, die gesetzliche Kapitalrente eine Empfehlung ohne Entwurf, und das Generationenkapital ist gescheitert.
Altersvorsorgedepot: beschlossen, Start am 01.01.2027
Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Der Staat legt auf bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr bis zu 540 Euro Grundzulage drauf, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Erstmals sind auch Selbständige unter 67 förderberechtigt.
Abschließen können Sie ein Altersvorsorgedepot erst ab dem 01.01.2027, vorher darf kein Vertrag zertifiziert werden. Was Banken und Versicherer heute anbieten, sind Vormerkungen oder Wartelisten. Das einfache Standarddepot muss jeder Anbieter führen, seine Kosten sind auf 1,0 Prozent im Jahr gedeckelt. Alles Weitere steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
Frühstart-Rente: Gesetzentwurf im Bundestag
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen, am 25.09.2026 war die erste Lesung im Bundestag (Drucksache 21/7864). Jetzt berät der Finanzausschuss. Geplant sind zehn Euro im Monat vom Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, erstmals für den Jahrgang 2020.
Das Geld soll auf ein Standarddepot fließen, das die Eltern für ihr Kind eröffnen. Ohne eigenen Vertrag soll es ab 2028 gesammelt bei der Bundesbank angelegt werden. Ausgezahlt wird frühestens ab dem 65. Geburtstag. Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, können sich Höhe, Start und Verfahren noch ändern.
Gesetzliche Kapitalrente: Empfehlung der Kommission
Die Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung am 23.06.2026 eine gesetzliche Kapitalrente empfohlen: einen verpflichtenden, kapitalgedeckten Teil der gesetzlichen Rente mit individuellen Konten. Dafür sollen zusätzlich zwei Prozent Beitrag fließen, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern, schrittweise und nach schwedischem Vorbild (Bundesregierung).
Ein Gesetzentwurf dazu liegt nicht vor. Die Bundesregierung will die Gesetzgebung zur Rentenreform bis Ende 2026 abschließen, ob und in welcher Form die Kapitalrente dazugehört, ist offen. Für Ihre private Vorsorge ändert die Empfehlung heute nichts: Sie ersetzt weder Ihren Riester-Vertrag noch das Altersvorsorgedepot.
Welche Missverständnisse gibt es bei der Aktienrente?
Der häufigste Irrtum ist, dass es eine Aktienrente zum Abschließen gibt. Ebenso oft wird die geplante Frühstart-Rente für beschlossen gehalten oder angenommen, der eigene Riester-Vertrag müsse jetzt umgestellt werden.
Die typischen Irrtümer
- „Ich kann eine Aktienrente abschließen“: Ein Produkt mit diesem Namen gibt es nicht. Ab dem 01.01.2027 können Sie ein Altersvorsorgedepot abschließen, bis dahin nur vormerken.
- „Die Aktienrente ist schon beschlossen“: Beschlossen ist nur das Altersvorsorgedepot. Das Generationenkapital ist gescheitert, die Frühstart-Rente ist ein Entwurf.
- „Mein Kind bekommt ab 2027 sicher zehn Euro im Monat“: Das sieht der Gesetzentwurf vor. Solange der Bundestag nicht abgestimmt hat, ist nichts davon sicher.
- „Die Aktienrente ersetzt die gesetzliche Rente“: Das Altersvorsorgedepot ist eine freiwillige Zusatzvorsorge. Die gesetzliche Rente bleibt, wie sie ist.
- „Mein Riester-Vertrag muss bis Ende 2026 umgestellt werden“: Nein. Er läuft mit der alten Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Jeder Wechsel ist freiwillig.
Was das für Ihren Riester-Vertrag bedeutet
Für Ihren bestehenden Vertrag gilt die alte Förderung unbefristet weiter, mit 175 Euro Grundzulage und Ihrer bisherigen Kinderzulage. Ab 2027 können Sie in die neue Förderung wechseln. Diese Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Ob sich das lohnt, zeigt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
Vorsicht beim Neuabschluss: Wer nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, etwa ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Förderrecht um. Überträgt er sein Riester-Guthaben ins Depot, bleiben Garantien und alter Rechnungszins zurück, und der alte Anbieter darf bis zu 150 Euro verlangen.
Fehlt Ihnen gerade das Geld für Beiträge, ist beitragsfrei stellen fast immer besser als eine Kündigung. Beim Ruhen bleibt die bisherige Förderung im Vertrag. Bei einer Kündigung zahlen Sie alle Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge werden steuerpflichtig. Einen Überblick über alle Wege finden Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente.
Experten-Tipp:
Erst den alten Vertrag rechnen, dann das neue Depot
„Hinter dem Wort Aktienrente steckt für die meisten Sparer das Altersvorsorgedepot. Bevor jemand dafür seinen Riester-Vertrag aufgibt, sollte er beide Wege durchrechnen lassen. Wer ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, holt damit automatisch alle alten Riester-Verträge in die neue Förderung, und das lässt sich nicht zurücknehmen. Für Familien mit kleinem Einkommen ist das oft der schlechtere Tausch.“
Altersvorsorgedepot oder Riester-Vertrag behalten?
Wir prüfen kostenfrei Ihren bestehenden Riester-Vertrag und rechnen durch, ob Behalten, ein Wechsel der Förderung oder ein Altersvorsorgedepot ab 2027 für Sie besser ist.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Ehrliche Rechnung alte gegen neue Förderung
- Immer ein direkter Ansprechpartner
Die häufigsten Fragen zur Aktienrente
Was ist die Aktienrente?
Aktienrente ist ein politisches Schlagwort, kein Produkt und kein Begriff aus dem Gesetz. Ursprünglich meinte es einen staatlichen Kapitalstock zur Stützung der gesetzlichen Rente, das Generationenkapital. Heute wird es meist für das Altersvorsorgedepot benutzt, teils auch für die geplante Frühstart-Rente für Kinder.
Gibt es die Aktienrente schon?
Nein, nicht unter diesem Namen. Beschlossen ist das Altersvorsorgedepot, das am 01.01.2027 startet. Das Generationenkapital ist nie Gesetz geworden, die Frühstart-Rente ist ein Gesetzentwurf im Bundestag und die gesetzliche Kapitalrente nur eine Empfehlung der Alterssicherungskommission.
Ist die Aktienrente dasselbe wie das Altersvorsorgedepot?
Nicht ganz. Viele meinen mit Aktienrente das Altersvorsorgedepot, ursprünglich war damit aber ein staatlicher Kapitalstock für die gesetzliche Rente gemeint. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen Ihr eigener, freiwilliger und staatlich geförderter Vertrag mit Fonds, den Sie ab dem 01.01.2027 abschließen können.
Was ist das Generationenkapital?
Das Generationenkapital sollte eine Stiftung des Bundes werden, die Geld am Kapitalmarkt anlegt und mit den Erträgen die gesetzliche Rentenversicherung stützt. Es war Teil des Rentenpakets II von 2024. Ein eigenes Konto für einzelne Versicherte war nicht vorgesehen.
Was wurde aus dem Generationenkapital?
Es ist gescheitert. Der Bundestag hat das Rentenpaket II mit dem Generationenkapital nach der ersten Lesung im September 2024 nicht mehr verabschiedet. Mit dem Ende der Ampel-Koalition und der Wahlperiode ist der Entwurf verfallen.
Ist die Frühstart-Rente beschlossen?
Nein. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 12.08.2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 25.09.2026. Geplant sind zehn Euro im Monat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, erstmals für den Jahrgang 2020. Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Ab dem 01.01.2027. Die Zertifizierung der neuen Verträge ist gesetzlich frühestens zu diesem Tag möglich. Was Banken und Versicherer heute anbieten, sind Vormerkungen oder Wartelisten, aus denen noch kein geförderter Vertrag entsteht.
Was ist die gesetzliche Kapitalrente?
Eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23.06.2026: ein verpflichtender, kapitalgedeckter Teil der gesetzlichen Rente mit individuellen Konten und zusätzlich zwei Prozent Beitrag, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Gesetzentwurf dazu liegt nicht vor.
Was bedeutet die Aktienrente für meinen Riester-Vertrag?
Zunächst nichts. Ihr Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Ab 2027 können Sie freiwillig in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beides sollten Sie vorher durchrechnen lassen, denn der Wechsel ist unwiderruflich.
Ersetzt die Aktienrente die gesetzliche Rente?
Nein. Das Altersvorsorgedepot und die geplante Frühstart-Rente sind private Zusatzvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Auch die empfohlene gesetzliche Kapitalrente würde die gesetzliche Rente nur um einen Kapitalteil ergänzen, nicht ersetzen.
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