DEGIV Rückmietverkauf: Vermittler im Check

Angebot, Absicherung und Erfahrungen

Das erwartet Sie hier

Wie der Rückmietverkauf über DEGIV abläuft, wer Ihr Haus kauft und was den Vermittler von der GNIW unterscheidet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was bietet DEGIV beim Rückmietverkauf?
  2. Was unterscheidet einen Vermittler von einem Direktkäufer?
  3. Wie sicher wohnen Sie nach dem Verkauf?
  4. Welchen Kaufpreis und welche Kosten gibt es?
  5. Wer steht hinter DEGIV und welche Erfahrungen gibt es?
  6. Für wen eignet sich der Weg über DEGIV?
  7. Häufige Fragen (FAQ)
Foto von Mario Müller
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittler statt Käufer: DEGIV kauft laut eigener Angabe nicht selbst an, Ihr Käufer und späterer Vermieter ist ein Unternehmen oder Anleger.
  • Keine Altersgrenze genannt: Die Rückmiete-Seite hält das Modell auch für jüngere Eigentümer für denkbar. Ob ein Käufer zustimmt, klärt sich im Einzelfall.
  • Kosten nicht beziffert: Die Beratung ist laut DEGIV kostenfrei, eine Provision für den Verkauf nennt die Website nicht.
  • Rang eins im DISQ-Servicetest: 2025 erreichte DEGIV 74,3 von 100 Punkten, geprüft wurde der Service zur Immobilien­verrentung, nicht der Rückmietverkauf.

Was bietet DEGIV beim Rückmietverkauf?

DEGIV, die Gesellschaft für Immobilien­verrentung aus München, vermittelt den Verkauf Ihrer Immobilie mit Rückmiete. Sie kauft nach eigener Aussage nicht selbst an, sondern sucht einen passenden Käufer. Dieser Käufer wird Ihr Vermieter, mit ihm schließen Sie Kaufvertrag und Mietvertrag. Den Kaufpreis erhalten Sie auf einmal, danach zahlen Sie Miete.

Das Angebot im Überblick

Neben der Rückmiete vermittelt DEGIV weitere Modelle der Immobilien­verrentung, etwa Leibrente, Verkauf mit Nießbrauch und Teilverkauf. Die Tabelle fasst zusammen, was die Website zum Rückmietverkauf nennt. Vieles davon beschreibt das Modell allgemein. Verbindlich ist erst, was der Käufer in Kaufvertrag und Mietvertrag zusagt.

MerkmalAngabe laut DEGIV (Stand 29.10.2026)
RolleVermittler, kauft nicht selbst an
KäuferUnternehmen oder Investoren, die DEGIV für Sie sucht
AlterKeine Grenze genannt, auch für jüngere Eigentümer denkbar
Kaufpreis und MieteVerkehrswert laut Gutachten, Miete nach dem regionalen Mietspiegel
Kosten für SieBeratung kostenfrei, Provision nicht genannt

Was unterscheidet einen Vermittler von einem Direktkäufer?

Ein Direktkäufer wie die GNIW kauft selbst und legt seine Bedingungen vorher fest. Bei einem Vermittler wie DEGIV hängen Kaufpreis, Miete und Absicherung vom Käufer ab, den er findet. Das macht den Weg offener, aber schwerer vorherzusehen.

DEGIV und GNIW im direkten Vergleich

Die Tabelle stellt beide Wege nebeneinander, bei DEGIV mit dem Stand der Website vom 29.10.2026. Der größte Unterschied liegt darin, wer Ihr Vertragspartner wird. Bei DEGIV erfahren Sie das erst im Lauf der Vermittlung. Alle Einzelheiten zur GNIW stehen auf ihrer eigenen Seite.

MerkmalDEGIVGNIW
RolleVermittler, Käufer ist ein DritterLaut GNIW Direktkäufer, Eigentümerin ist eine Zweckgesellschaft
AlterKeine Grenze genanntLaut GNIW alle künftigen Bewohner ab 55 Jahren
GrundbuchLaut Website kein Recht im GrundbuchLaut GNIW Wohnungsrecht im ersten Rang
KündigungHängt vom Mietvertrag mit dem Käufer abLaut GNIW nur aus wichtigem Grund, Eigenbedarf ausgeschlossen
InstandhaltungGrößere Reparaturen beim Vermieter, kleinere bei IhnenLaut GNIW Erhaltungsinvestitionen bei der Eigentümerin

Warum wir die GNIW empfehlen

Für den Rückmietverkauf empfehlen wir die GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH. Sie kauft laut GNIW selbst, Sie wissen also von Anfang an, wer Ihr Vermieter wird. Dazu kommt laut GNIW ein Wohnungsrecht im Grundbuch neben dem unbefristeten Mietvertrag. Es schützt in einer Zwangsversteigerung besser als ein Mietvertrag allein.

Wie gut es schützt, hängt vom Rang ab, also von der Reihenfolge der Einträge im Grundbuch. Laut GNIW steht dieses Recht im ersten Rang, weil sie ohne Finanzierungsgrundschuld kauft. Nimmt die GNIW später einen Bankkredit auf, rückt es nach ihrer Angabe in den zweiten Rang. Voraussetzung ist laut GNIW, dass alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind. Außerdem gelten ein Mindestankaufswert von 100.000 Euro und eine passende Lage. Einzelheiten zeigen die Voraussetzungen für den Rückmietverkauf und der Lage-Selbstcheck der GNIW.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wie sicher wohnen Sie nach dem Verkauf?

Ihre Absicherung hängt bei DEGIV am Vertrag mit dem Käufer, den DEGIV vermittelt. Die Website beschreibt, was üblich ist, sagt aber für Ihren Fall nichts verbindlich zu. Prüfen Sie deshalb drei Punkte: das Wohnrecht, die Kündigung und den Käufer selbst.

Wohnrecht ohne Grundbuch

Die Rückmiete-Seite von DEGIV spricht von einem lebenslangen, notariell abgesicherten Wohnrecht. Zugleich schreibt sie, Verkäufer seien anders als beim Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch nicht gesichert. Gemeint ist also Ihr Recht aus dem Mietvertrag, kein Wohnungsrecht im Grundbuch. Wollen Sie zusätzlich eines, muss der Käufer es im notariellen Kaufvertrag einräumen.


Kündigungsausschluss und Eigenbedarf

In der Praxis werde die ordentliche Kündigung durch den Vermieter in nahezu allen Fällen ausgeschlossen, schreibt DEGIV. Sie selbst können üblicherweise mit drei Monaten Frist kündigen. Eigenbedarf erwähnt die Seite nicht. Das ist wichtig, weil ein privater Anleger als Käufer Eigenbedarf für sich oder seine Familie anmelden kann.

Achten Sie deshalb darauf, dass der Mietvertrag die ordentliche Kündigung insgesamt ausschließt und Eigenbedarf ausdrücklich nennt. Schließt er nur den Eigenbedarf aus, bleibt eine Lücke: Wohnt der Käufer selbst im Haus mit höchstens zwei Wohnungen, darf er ohne berechtigtes Interesse kündigen (Quelle: § 573a BGB). Für mehr als ein Jahr braucht der Verzicht die Schriftform (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2007, VIII ZR 223/06).


Wenn der Käufer verkauft oder zahlungsunfähig wird

Verkauft der Käufer das Haus weiter, tritt der neue Eigentümer in Ihren Mietvertrag ein (Quelle: § 566 BGB). In einer Zwangsversteigerung bindet ein vertraglicher Kündigungsausschluss den Ersteher nicht, also den neuen Eigentümer nach dem Zuschlag (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2021, VIII ZR 76/20). Er braucht dann einen gesetzlichen Kündigungsgrund, und Sie können sich auf eine Härte berufen.

Dieses Risiko hängt an der Finanzierung des Käufers. Lassen Sie sich vor dem Notartermin nennen, wer kauft und ob er den Kauf mit einem Bankkredit bezahlt. Was ein guter Vertrag außerdem regeln sollte, zeigt der Ratgeber zum Mietvertrag beim Rückmietverkauf.

Welchen Kaufpreis und welche Kosten gibt es?

Den Kaufpreis zahlt der Käufer, den DEGIV vermittelt. Was die Vermittlung Sie kostet, nennt die Website nicht. Nach dem Verkauf zahlen Sie Miete nach dem regionalen Mietspiegel.

Wie entsteht der Kaufpreis?

Grundlage ist laut DEGIV der Verkehrswert aus einem Gutachten. Einen Nutzungsabschlag wie beim Verkauf mit Nießbrauch ziehe der Käufer nicht ab, schreibt die Rückmiete-Seite. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass der Verkehrswert bewohnter Immobilien meist unter dem unbewohnter liegt (Quelle: Verbraucherzentrale). Fragen Sie deshalb, ob das Gutachten den bewohnten Zustand bewertet.

Gegenüber Anlegern wirbt der Investorenzweig DEGIV-Invest mit Kaufpreisen bis zu 50 Prozent unter dem Marktwert (Stand 29.10.2026). Das Beispiel dort ist ein Haus mit Nießbrauch, nicht mit Rückmiete. Es zeigt aber, dass DEGIV wie viele Makler zwei Kundengruppen hat: Verkäufer und Käufer. Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie deshalb zusätzlich von einem Gutachter Ihrer Wahl schätzen.


Was kostet die Vermittlung?

Erstgespräch und Beratung sind laut DEGIV kostenfrei. Ob beim Verkauf eine Provision anfällt, wie hoch sie ist und wer sie zahlt, steht nicht auf der Website. Lassen Sie sich die Vergütung deshalb vorher in Euro nennen. Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht die Textform, etwa eine E‑Mail (Quelle: § 656a BGB).


Was zahlen Sie nach dem Verkauf?

Nach dem Notartermin zahlen Sie Miete an den Käufer. Die übrigen Kosten verteilen sich laut DEGIV wie bei einem üblichen Mietvertrag:

Miete

Sie richtet sich nach dem regionalen Mietspiegel und kann laut DEGIV später steigen. Regeln Sie Höhe und Anpassung im Mietvertrag.

Nebenkosten

Energie, Wasser und Abwasser zahlen Sie weiter selbst, abgerechnet über die Nebenkosten.

Reparaturen

Kleinere Reparaturen und Renovierungen tragen Sie, größere der Vermieter, wenn Sie sie nicht verschuldet haben.

Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei (Quelle: § 23 EStG). Wie lange der Erlös die Miete trägt, rechnen Sie am besten mit den Beispielen zu den Kosten des Rückmietverkaufs durch.

Wer steht hinter DEGIV und welche Erfahrungen gibt es?

Hinter DEGIV steht eine Münchner GmbH mit Erlaubnis als Immobilienmakler. Kundenbewertungen auf einer bekannten Plattform fehlen. Belegt sind gute Ergebnisse in Servicetests zur Immobilien­verrentung.

Das Unternehmen im Steckbrief

MerkmalAngabe laut Impressum und Website (Stand 29.10.2026)
FirmaDEGIV, Die Gesellschaft für Immobilien­verrentung GmbH, Hopfenstraße 8, 80335 München
RegisterAmtsgericht München, HRB 231213
GeschäftsführungÖzgün Imren
Erlaubnis§ 34c GewO, Aufsicht IHK für München und Oberbayern
AngeboteVermittlung von Leibrente, Nießbrauch, Teilverkauf, Rückmietverkauf und weiteren Modellen

Diese Erlaubnis braucht, wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt (Quelle: § 34c GewO). Eine Finanzaufsicht für den Rückmietverkauf gibt es nach unserer Einordnung nicht, er besteht aus einem Grundstückskauf und einem Mietvertrag. An einer Verbraucherschlichtung, also einem Streitverfahren ohne Gericht, nimmt DEGIV laut Impressum nicht teil. Lassen Sie beide Verträge deshalb vor dem Notartermin selbst prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale.


Was sagen Kunden und Servicetests?

Auf der Startseite zeigt DEGIV eine Bewertung von 4,7 mit neun sichtbaren Kundenstimmen, aber ohne Plattform und ohne Gesamtzahl. Auf Trustpilot hat DEGIV ein Profil, aber keine einzige Bewertung (Stand 29.10.2026). Erfahrungen speziell mit dem Rückmietverkauf lassen sich daraus nicht ablesen.

Im Servicetest des Deutschen Instituts für Service-Qualität lag DEGIV 2025 mit 74,3 Punkten und „gut“ auf Rang eins von sieben Anbietern der Immobilien­verrentung (Quelle: DISQ). Schon 2023 stand DEGIV dort vorn. Geprüft wurden Telefon, E‑Mail und Website, also Erreichbarkeit und Beratung. Konditionen, Verträge und der Rückmietverkauf waren nicht Gegenstand.

Für wen eignet sich der Weg über DEGIV?

DEGIV passt zu Eigentümern, die verschiedene Modelle vergleichen wollen oder für einen Direktkäufer zu jung sind. Wer schon weiß, dass er ganz verkaufen und zur Miete bleiben will, findet bei einem Direktkäufer feste Bedingungen von Anfang an.

Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Bei einem Vermittler zählt der Vertrag mit dem Käufer noch mehr als bei einem Direktkäufer. Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor Sie zum Notar gehen:

  • Der Käufer ist benannt, ebenso, ob er den Kauf mit einem Bankkredit finanziert
  • Die ordentliche Kündigung ist insgesamt ausgeschlossen, Eigenbedarf ausdrücklich eingeschlossen
  • Der Ausschluss steht schriftlich im Mietvertrag und zusätzlich im Kaufvertrag
  • Miethöhe und jede künftige Anpassung sind schriftlich geregelt
  • Die Provision steht in Euro im Maklervertrag, ebenso, wer sie zahlt

Unsere Einschätzung: DEGIV ist ein guter Einstieg, wenn Sie die Modelle der Immobilien­verrentung erst vergleichen wollen. Beim Rückmietverkauf bleibt aber bis zur Vermittlung offen, wer kauft und wie Sie abgesichert sind. Wir empfehlen deshalb die GNIW: Laut GNIW kauft sie selbst, trägt das Wohnungsrecht im ersten Rang ein und schließt Eigenbedarf aus. Sind nicht alle Bewohner mindestens 55, kann der Weg über einen Vermittler wie DEGIV passen.

Passen Alter, Immobilie und Lage zu den Voraussetzungen der GNIW, lohnt sich ein Angebot zum Vergleich. Legen Sie dann beide Vertragsentwürfe nebeneinander und prüfen Sie vor allem Absicherung, Miete und Kosten. Alle Anbieter mit ihren Grenzen zeigt unsere Anbieterübersicht zum Rückmietverkauf.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Die häufigsten Fragen zu DEGIV

Welche Erfahrungen gibt es mit DEGIV?

Kundenbewertungen auf einer bekannten Plattform fehlen: Das Trustpilot-Profil von DEGIV hat keine Bewertung (Stand 29.10.2026). Die Website zeigt eine 4,7 ohne Angabe der Plattform. In den Servicetests des DISQ zur Immobilien­verrentung lag DEGIV 2023 und 2025 auf Rang eins. Geprüft wurden Erreichbarkeit und Beratung, nicht der Rückmietverkauf.

Wie seriös ist DEGIV?

DEGIV ist als GmbH beim Amtsgericht München eingetragen (HRB 231213) und hat eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Die Aufsicht führt die IHK für München und Oberbayern. Über die Käufer, die DEGIV vermittelt, sagt das nichts aus. Entscheidend sind Kaufvertrag und Mietvertrag, die Sie vor dem Notartermin prüfen lassen sollten.

Wer kauft meine Immobilie, wenn ich über DEGIV verkaufe?

Nicht DEGIV selbst. Laut Website kauft DEGIV nicht an, sondern vergleicht Lösungen und sucht einen Käufer, etwa ein Unternehmen oder einen Anleger. Dieser Käufer wird Ihr Vermieter. Fragen Sie vor dem Notartermin, wer genau kauft und ob er den Kauf mit einem Bankkredit finanziert.

Ab welchem Alter vermittelt DEGIV einen Rückmietverkauf?

Eine feste Altersgrenze nennt DEGIV für die Rückmiete nicht. Die Website hält das Modell auch in jüngeren Jahren für denkbar. Der Investorenzweig wirbt dagegen mit einem Fokus auf Eigentümer ab 65. Ob ein Käufer jüngere Eigentümer akzeptiert, klärt sich im Einzelfall. Bei der GNIW müssen laut GNIW alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein.

Was kostet die Vermittlung durch DEGIV?

Das Erstgespräch und die Beratung sind laut DEGIV kostenfrei. Eine Provision für den Verkauf nennt die Website nicht (Stand 29.10.2026). Lassen Sie sich die Vergütung vorher in Euro nennen. Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht die Textform (laut § 656a BGB).

Wie wird der Kaufpreis ermittelt?

Grundlage ist laut DEGIV der Verkehrswert aus einem Gutachten. Einen Nutzungsabschlag wie beim Verkauf mit Nießbrauch gebe es bei der Rückmiete nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bewohnte Immobilien meist weniger wert sind als unbewohnte. Eine eigene Schätzung hilft Ihnen, das Angebot des Käufers einzuordnen.

Welche Absicherung habe ich nach dem Verkauf?

Sie sind über den Mietvertrag mit dem Käufer geschützt. Ein eingetragenes Recht im Grundbuch beschreibt die Rückmiete-Seite von DEGIV nicht. Bei einem Weiterverkauf gilt der Mietvertrag fort (§ 566 BGB). In einer Zwangsversteigerung bindet ein Kündigungsausschluss den Ersteher aber nicht, er braucht dann nur einen gesetzlichen Kündigungsgrund (§ 57a ZVG).

Wo vermittelt DEGIV Immobilien mit Rückmiete?

Eine Beschränkung auf bestimmte Regionen nennt die Rückmiete-Seite nicht (Stand 29.10.2026). DEGIV sitzt in München, die Berater kommen laut Website auch zu Ihnen nach Hause. Ob sich für Ihre Immobilie ein Käufer findet, zeigt erst die Vermittlung.

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