Rückmietverkauf bei Scheidung: Wann einer im Haus bleiben kann

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verkaufen und bleiben: Beim Rückmietverkauf verkaufen beide das Haus ganz, teilen den Erlös, und einer bleibt mit eigenem Mietvertrag wohnen.
  • Beide müssen zustimmen: Ohne Einigung kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen, im zweiten Termin gibt es keine Mindestgrenze mehr.
  • Halber Erlös, volle Miete: Bei 300.000 € Kaufpreis und 60.000 € Restschuld bleiben jedem 120.000 €, bei 1.500 € Miete reicht das 80 Monate.
  • Altersgrenze beachten: Bei der GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 sein, sonst sind Übernahme mit Kredit oder Verkauf die Wege.

Können Sie bei einer Scheidung verkaufen und im Haus bleiben?

Ja, wenn beide Eigentümer zustimmen. Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie das gemeinsame Haus ganz an einen Käufer. Der Erlös wird zwischen Ihnen geteilt, und einer von Ihnen bleibt mit einem eigenen Mietvertrag im Haus. Der andere zieht aus und nimmt seinen Anteil mit.

Warum gerade lange Ehen betroffen sind

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 130.100 Ehen geschieden (Quelle: Statistisches Bundesamt). Im Schnitt waren die Paare 14 Jahre und sieben Monate verheiratet. Bei rund 20.800 Paaren kam die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In diesen Ehen ist das Haus oft abbezahlt oder fast abbezahlt, und die Partner sind häufig über 50.


Welcher Weg zu Ihrer Lage passt

Bei einer Scheidung gibt es für das gemeinsame Haus vier Wege. Welcher passt, hängt daran, ob einer bleiben will, ob er den anderen auszahlen kann und wie alt alle künftigen Bewohner sind.

Ihre LagePassender WegWas Sie wissen sollten
Einer will bleiben, kann aber nicht auszahlenRückmietverkaufHaus ganz verkauft, Erlös geteilt, der Bleibende wird Mieter
Einer will bleiben und bekommt einen KreditÜbernahme durch einen PartnerEr bleibt Eigentümer und trägt Kredit und Instandhaltung allein
Beide wollen ausziehenKlassischer VerkaufDer Erlös wird geteilt, niemand zahlt danach Miete
Keine Einigung möglichTeilungsversteigerungGericht versteigert das Haus, oft unter Wert

Der Rückmietverkauf ist ein vollständiger Verkauf. Beim Teilverkauf bei Scheidung verkaufen Sie dagegen nur einen Anteil und bleiben Miteigentümer. Wer den ganzen Kaufpreis braucht und das Haus nicht vererben muss, ist beim Rückmietverkauf richtig.


Unsere Empfehlung: die GNIW

Wir empfehlen die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW kauft sie Häuser auch bei einer Scheidung, der Erlös wird geteilt und eine Person bleibt Mieterin oder Mieter. Voraussetzung ist laut GNIW, dass alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und der Ankaufswert mindestens 100.000 Euro beträgt. Ob die GNIW in Ihrer Region ankauft, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Wer muss dem Verkauf zustimmen, und wer wird Mieter?

Stehen Sie beide im Grundbuch, müssen Sie beide verkaufen. Jeder unterschreibt den Kaufvertrag beim Notar. Den Mietvertrag schließt der Käufer danach nur mit der Person, die im Haus bleibt.

Gemeinsames Eigentum, gemeinsamer Verkauf

Bei Miteigentum gehört jedem ein Anteil am ganzen Haus, meist die Hälfte. Ein Käufer, der das ganze Haus will, braucht deshalb beide Unterschriften. Gehört das Haus nur einem Partner, verkauft er allein. Im gesetzlichen Güterstand braucht er bis zur Scheidung aber die Einwilligung des anderen, wenn er damit über sein Vermögen im Ganzen verfügt (Quelle: § 1365 BGB).


Der Mietvertrag gilt nur für den, der bleibt

Mieter wird nur der Partner, der im Haus bleibt. Der andere ist nach dem Notartermin weder Eigentümer noch Mieter und hat keine Pflichten mehr gegenüber dem Käufer. Wohnungsrecht und Ausschluss der ordentlichen Kündigung gelten deshalb nur für die Person, die bleibt. Lassen Sie den Mietvertrag beim Rückmietverkauf vor der Unterschrift prüfen, vor allem den Kündigungsausschluss.

Prüfen Sie vorher, wer künftig mit Ihnen wohnt. Bei der GNIW zählen laut GNIW alle künftigen Bewohner, also auch Kinder im Haushalt oder ein neuer Partner. Ist einer davon jünger als 55 Jahre, kauft die GNIW nicht an. Wer bleibt, sollte auch die Risiken beim Rückmietverkauf kennen, denn er trägt sie künftig allein.


So wird der Kaufpreis verteilt

Der Käufer zahlt zuerst die Restschuld an die Bank, den Rest an die Verkäufer. Wie der Rest aufgeteilt wird, legen Sie im Kaufvertrag fest, meist nach den Anteilen im Grundbuch. Haben Sie sich schon über den Zugewinn geeinigt, kann die Verteilung davon abweichen. Lassen Sie im Kaufvertrag festhalten, dass jeder seinen Anteil auf das eigene Konto bekommt.

Was passiert, wenn Sie sich nicht einigen?

Dann kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert das Haus, und der Erlös wird geteilt. Für Sie beide ist das meist der teuerste Weg.

Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung verlangen

Jeder Teilhaber einer Gemeinschaft kann jederzeit verlangen, dass sie aufgehoben wird (Quelle: § 749 BGB). Bei einem Haus geschieht das durch Zwangsversteigerung und Teilung des Erlöses. Für den Antrag genügt die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, ein vollstreckbarer Titel ist nicht nötig. Der andere Partner kann das Verfahren also nicht allein durch Schweigen verhindern.


Wie lange sich das Verfahren aufhalten lässt

Auf Antrag stellt das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate ein, wenn das bei Abwägung der Interessen angemessen ist (Quelle: § 180 ZVG). Die Einstellung darf einmal wiederholt werden. Ist das Wohl eines gemeinsamen Kindes ernsthaft gefährdet, sind mehrere Wiederholungen möglich. Insgesamt darf das Verfahren aber höchstens fünf Jahre ruhen.


Warum die Versteigerung meist der teuerste Weg ist

Im ersten Termin versagt das Gericht den Zuschlag, wenn das höchste Gebot nicht die Hälfte des Verkehrswerts erreicht (Quelle: § 85a ZVG). Im zweiten Termin gilt diese Grenze nicht mehr. Dann kann das Haus deutlich unter Wert versteigert werden, und für beide bleibt weniger übrig. Ein Rückmietverkauf ist hier ein Ausweg, auf den sich beide einigen können: Einer bekommt sein Geld, der andere bleibt wohnen.

Was gilt beim Zugewinnausgleich und bei den Steuern?

Im gesetzlichen Güterstand gleichen Sie bei der Scheidung den Zugewinn aus. Der Erlös aus dem Haus fließt in diese Rechnung ein. Steuern können bei Spekulationsfrist und Grunderwerbsteuer anfallen.

Der Zugewinnausgleich in Grundzügen

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (Quelle: § 1373 BGB). Hat ein Partner mehr hinzugewonnen, steht dem anderen die Hälfte des Überschusses zu. Stichtag für die Rechnung ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Wertsteigerungen des Hauses danach zählen nicht mehr.

Einigen Sie sich während des Scheidungsverfahrens über den Zugewinn, muss diese Vereinbarung notariell beurkundet oder vor Gericht protokolliert werden (Quelle: § 1378 BGB). Beim Rückmietverkauf sitzen Sie ohnehin beim Notar. Wie Sie den Erlös am besten aufteilen, klären Sie vorher mit einem Fachanwalt für Familienrecht.


Spekulationsfrist für den Partner, der auszieht

Gewinne aus dem Hausverkauf sind steuerfrei, wenn der Kauf mehr als zehn Jahre zurückliegt. Innerhalb der zehn Jahre gilt das nur, wenn Sie das Haus im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben (Quelle: § 23 EStG). Für den Partner, der bleibt, trifft das meist zu. Für den Partner, der schon ausgezogen ist, kann es anders aussehen.

Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden: Wer nach der Trennung auszieht, nutzt das Haus nicht mehr selbst, auch wenn Ex-Partner und Kind dort wohnen bleiben (Quelle: BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21). Die Drohung mit einer Versteigerung machte den Verkauf nicht unfreiwillig. Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, lassen Sie den Verkaufszeitpunkt vorher von einer Steuerberatung prüfen.


Grunderwerbsteuer beim Verkauf und bei der Übernahme

Verkaufen Sie an einen Käufer wie die GNIW, fällt Grunderwerbsteuer an. Schuldner sind beide Vertragsteile, wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag (Quelle: § 13 GrEStG). Übernimmt dagegen ein Partner den Anteil des anderen, ist das steuerfrei. Das gilt während der Ehe und für den früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung (Quelle: § 3 GrEStG).

Wie viel Geld bleibt dem Partner, der im Haus wohnt?

Beim Rückmietverkauf bekommt jeder nur seinen Anteil, der Bleibende zahlt aber die ganze Miete. Im Beispiel bleiben jedem 120.000 Euro. Bei 1.500 Euro Kaltmiete reicht das ohne weiteres Einkommen 80 Monate.

Vom Kaufpreis zum Anteil jedes Partners

Das Beispielhaus gehört beiden je zur Hälfte. Als bewohnte Immobilie hat es einen Kaufpreis von 300.000 Euro, auf ihm lasten noch 60.000 Euro Restschuld. Die Kaltmiete für den Partner, der bleibt, liegt bei 1.500 Euro im Monat.

Rechenbeispiel: Erlös bei Scheidung und Rückmiete
Haus je zur Hälfte im Eigentum, Kaufpreis 300.000 Euro, Restschuld 60.000 Euro

PostenBetrag
Kaufpreis der bewohnten Immobilie300.000 €
Minus Restschuld an die Bank60.000 €
Erlös für beide zusammen240.000 €
Anteil je Partner120.000 €

Ein Zugewinnausgleich kann die Anteile zugunsten eines Partners verschieben, wenn der andere während der Ehe mehr hinzugewonnen hat (Quelle: § 1378 BGB).


Wie lange der Anteil die Miete trägt

Zahlt der Partner, der bleibt, die Miete ganz aus seinem Anteil, reicht er bei 1.500 Euro 80 Monate, also knapp sieben Jahre. Bei 1.000 Euro Miete wären es zehn Jahre. Zum Vergleich: Mit 60 Jahren haben Frauen im Schnitt noch 25,40 Jahre vor sich, Männer 21,87 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025).

Wie lange 120.000 Euro Erlösanteil die Miete tragen
  • 1.000 Euro Miete10,0 Jahre
  • 1.250 Euro Miete8,0 Jahre
  • 1.500 Euro Miete6,7 Jahre
  • 2.000 Euro Miete5,0 Jahre

Quelle: Rechnung der Redaktion, Erlösanteil 120.000 Euro, ohne Zinsen und Mieterhöhung

Ihr laufendes Einkommen muss deshalb den größten Teil der Miete tragen, ob Gehalt oder Rente. Der Erlös ist der Puffer. Dafür entfallen Kreditrate und große Reparaturen, die trägt künftig der Eigentümer. Rechnen Sie Miete, Betriebskosten und Versicherungen gegen Ihr Einkommen nach der Scheidung, bevor Sie verkaufen.

Ihre eigenen Zahlen bekommen Sie mit einem Angebot. Welchen Kaufpreis und welche Miete die GNIW anbietet, ergibt sich laut GNIW aus der individuellen Bewertung. Nennen Sie bei der Anfrage gleich, dass Sie beide verkaufen und wer im Haus bleibt.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Welche Wege gibt es, wenn die Rückmiete nicht passt?

Ist einer der künftigen Bewohner jünger als 55, kauft die GNIW nicht an. Das heißt nicht, dass Ihr Haus keinen Wert hat. Dann bleiben vor allem die Übernahme mit Kredit, ein Käufer ohne Altersgrenze oder der klassische Verkauf.

Ein Partner übernimmt das Haus mit einem Kredit

Der Partner, der bleibt, zahlt den anderen aus und übernimmt die Restschuld. Im Beispiel braucht er dafür 180.000 Euro Kredit. Neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung kosteten im August 2026 im Schnitt 4,04 Prozent Effektivzins (Quelle: Deutsche Bundesbank). Vorher prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit mit nur noch einem Einkommen.

Rechenbeispiel: Übernahme mit Kredit
Kredit 180.000 Euro für Auszahlung und Restschuld, gerechnet mit 4,0 Prozent, am Ende ganz abbezahlt

PostenIn 20 Jahren getilgtIn 25 Jahren getilgt
Kreditbetrag180.000 €180.000 €
Monatsrate1.091 €950 €
Zinsen insgesamt81.784 €105.032 €

Die Rate liegt unter der Beispielmiete, dafür tragen Sie Instandhaltung und Sanierung allein, und die Übernahme ist grunderwerbsteuerfrei (Quelle: § 3 GrEStG).

Haben Sie den alten Kredit gemeinsam unterschrieben, haften Sie der Bank beide für die ganze Summe, auch nach der Scheidung (Quelle: § 421 BGB). Der Partner, der auszieht, sollte deshalb darauf bestehen, dass die Bank ihn aus dem Vertrag entlässt. Beim Rückmietverkauf erledigt sich das, weil der Kredit aus dem Kaufpreis abgelöst wird.


Weitere Wege für das gemeinsame Haus

Neben Kredit und Rückmiete kommen drei Wege infrage. Sie passen, wenn niemand bleiben will oder die Altersgrenze nicht erfüllt ist.

Käufer ohne Altersgrenze

Der Anbieter verkaufen aber bleiben nennt Verkäufer ab 65 Jahren, der Vermittler DEGIV nennt keine Altersgrenze (Angaben der Anbieter, Stand 28.10.2026). Ob jüngere Eigentümer passen, klärt sich im Einzelfall.

Verkauf an die Kinder

Kinder können das Haus kaufen und an einen Elternteil vermieten. Der Erwerb durch Kinder ist grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

Klassischer Verkauf

Beide ziehen aus und teilen den Erlös. Ohne Mietvertrag erzielt das Haus meist den höchsten Preis.

Wann empfehlen wir den Rückmietverkauf bei Scheidung?

Wir empfehlen ihn, wenn einer im Haus bleiben möchte, den anderen nicht auszahlen kann und alle künftigen Bewohner mindestens 55 sind. Wer bleibt, trägt die Miete dann zum großen Teil aus Rente oder Einkommen.

So gehen Sie vor

Diese Schritte klären vor der Anfrage, ob der Rückmietverkauf für Sie beide trägt. Einigen Sie sich früh, dann bleibt die Teilungsversteigerung außen vor.

  • Mit einem Fachanwalt für Familienrecht Zugewinn und Verteilung des Erlöses klären
  • Klären, wer bleibt und wer künftig mit im Haus wohnt
  • Restschuld und Ablösebetrag schriftlich bei der Bank anfordern
  • Miete, Betriebskosten und Versicherungen gegen die eigene Rente oder das eigene Einkommen rechnen
  • Kaufdatum und Auszugsdatum für die Spekulationsfrist prüfen lassen

Die Kosten für den Anwalt tragen Sie meist selbst. Eine normale Rechtsschutz­versicherung zahlt im Familienrecht nur eine Beratung, für das Verfahren braucht es einen Rechtsschutz bei Scheidung mit drei Jahren Wartezeit. Der Anwalt lohnt sich trotzdem, weil Zugewinn, Wohnung und Verkauf eng zusammenhängen.

Unsere Einschätzung: Bei einer Scheidung löst der Rückmietverkauf zwei Probleme auf einmal. Der Partner, der auszieht, bekommt sein Geld, und der andere muss sein Zuhause nicht verlassen. Er bekommt aber nur seinen Anteil am Erlös und zahlt die volle Miete. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob er das Haus mit einem Kredit übernehmen kann. Gelingt das nicht und sind alle künftigen Bewohner mindestens 55, empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer.

Passt die Rechnung, reichen Sie die Immobilie gemeinsam bei der GNIW ein. Der Mindestankaufswert liegt laut GNIW bei 100.000 Euro. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Die häufigsten Fragen zum Hausverkauf bei Scheidung

Wer darf nach der Scheidung im gemeinsamen Haus bleiben?

Das regeln Sie am besten gemeinsam. Gehört das Haus beiden, haben beide das gleiche Recht. Ein Gericht kann die Ehewohnung einem Partner zuweisen, bei Eigentum des anderen aber nur, um eine unbillige Härte zu vermeiden, laut § 1568a BGB.

Wie funktioniert ein Rückmietverkauf bei einer Scheidung?

Beide Eigentümer verkaufen das Haus ganz an einen Käufer. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, den Rest teilen Sie nach dem Kaufvertrag. Der Partner, der bleibt, schließt einen eigenen Mietvertrag mit dem Käufer. Der andere zieht aus und hat danach keine Pflichten mehr.

Wann kann mein Ex-Partner den Verkauf des Hauses erzwingen?

Jederzeit, wenn Sie beide Miteigentümer sind. Jeder kann die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen und braucht dafür kein Urteil, laut § 181 ZVG. Sie können eine Einstellung für bis zu sechs Monate beantragen, sie verschiebt das Verfahren aber nur.

Wie lässt sich eine Teilungsversteigerung vermeiden?

Durch eine Einigung vor dem Versteigerungstermin. Möglich sind die Übernahme durch einen Partner, ein gemeinsamer Verkauf oder ein Rückmietverkauf, bei dem einer wohnen bleibt. Der Antragsteller kann seinen Antrag jederzeit zurücknehmen, wenn Sie sich einigen.

Wer bekommt das Geld, wenn wir das Haus verkaufen?

Zuerst die Bank, wenn noch eine Restschuld besteht. Den Rest teilen Sie so, wie es im Kaufvertrag steht, meist nach den Anteilen im Grundbuch. Ein Zugewinnausgleich kann die Verteilung verschieben, Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags, laut § 1384 BGB.

Wann fällt Spekulationssteuer an, wenn ich schon ausgezogen bin?

Wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht mehr selbst bewohnen. Der Bundesfinanzhof wertet den Auszug als Ende der Eigennutzung, auch wenn Ex-Partner und Kind bleiben. Lassen Sie den Verkaufszeitpunkt vorher steuerlich prüfen.

Wann ist die Übertragung an den Ex-Partner grunderwerbsteuerfrei?

Während der Ehe und nach der Scheidung, wenn sie zur Vermögensauseinandersetzung gehört, laut § 3 GrEStG. Verkaufen Sie beide an einen fremden Käufer, fällt dagegen Grunderwerbsteuer an. Wer sie zahlt, regelt der Kaufvertrag.

Ab welchem Alter geht ein Rückmietverkauf nach der Scheidung?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht, jeder Käufer legt sie selbst fest. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, auch Kinder im Haushalt. Andere Anbieter nennen 65 Jahre oder keine Grenze.

Welcher Anwalt hilft bei Haus und Scheidung?

Ein Fachanwalt für Familienrecht klärt Zugewinn, Wohnung und Verteilung des Erlöses. Eine normale Rechtsschutz­versicherung zahlt im Familienrecht nur eine Beratung, laut den Musterbedingungen des GDV. Für Steuerfragen zum Verkauf kommt eine Steuerberatung dazu.

Was passiert mit dem gemeinsamen Hauskredit nach der Scheidung?

Er läuft weiter, beide haften der Bank für die ganze Summe, wenn beide unterschrieben haben. Erst eine Entlassung durch die Bank oder die Ablösung beendet das. Beim Rückmietverkauf zahlt der Käufer die Restschuld beim Notartermin direkt an die Bank.

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