Das erwartet Sie hier
Ob Sie Ihre Lebensversicherung kündigen sollten, was Sie dabei verlieren und welche Wege es stattdessen gibt.
Inhalt dieser Seite- Sollten Sie Ihre Lebensversicherung kündigen?
- Wie kündigen Sie eine Lebensversicherung richtig?
- Was verlieren Sie bei einer Kündigung?
- Wann ist die Beitragsfreistellung die bessere Wahl?
- Wie funktioniert ein Policendarlehen?
- Lohnt es sich, die Lebensversicherung zu verkaufen?
- Können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen statt kündigen?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigen geht jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode, kostet aber meist Geld: In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert meist unter den Beiträgen.
- Beitragsfrei stellen ist dauerhaft: Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag läuft mit reduzierter Leistung weiter.
- Ein Verkauf bringt in der Regel nur wenige Prozent über dem Rückkaufswert, neuere Verträge kaufen Ankäufer kaum.
- Widerrufen geht binnen 30 Tagen nach Erhalt aller Unterlagen; bei Verträgen seit dem 19.06.2026 erlischt das Recht spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, außer Sie wurden gar nicht belehrt.

Oliver Karp
Unser Experte für die Lebensversicherung
Wer seine Lebensversicherung früh kündigt, bekommt oft weniger zurück, als er eingezahlt hat …
… denn der Versicherer verrechnet die Kosten für Abschluss und Vertrieb vor allem in den ersten Jahren. Deshalb liegt der Rückkaufswert eines jungen Vertrags meist unter den Beiträgen. Bei alten Verträgen steht etwas anderes auf dem Spiel: ein Garantiezins von bis zu 4,0 Prozent oder steuerfreie Erträge, die kein neuer Vertrag mehr bietet. Kündigen dürfen Sie trotzdem jederzeit, und manchmal ist es der richtige Schritt. Vorher lohnt der Blick auf die Alternativen: beitragsfrei stellen, beleihen, verkaufen oder bei fehlerhafter Belehrung widerrufen. Wir zeigen, was Sie bei jedem Weg bekommen, was Sie verlieren und wie Sie vorgehen, wenn es bei der Kündigung bleibt.
Das ist neu in 2026
Widerrufsrecht befristet: Für Lebensversicherungen, die seit dem 19.06.2026 geschlossen werden, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss, außer Sie wurden gar nicht belehrt. Ältere Verträge sind davon nicht betroffen.
Sollten Sie Ihre Lebensversicherung kündigen?
Meist nicht als ersten Schritt. Kündigen dürfen Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, bei einer Kapitallebensversicherung auch gegen Einmalbeitrag. Sie bekommen dann den Rückkaufswert ausgezahlt. Der liegt in den ersten Jahren meist unter Ihren Beiträgen. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein anderer Weg Ihr Problem löst.
Wann das Kündigungsrecht nicht gilt
Bei einer zertifizierten Basisrente, der Rürup-Rente, ist die Kündigung ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn Sie einen unwiderruflichen Verwertungsausschluss vereinbart haben, der den Vertrag vor Pfändung schützt (Quelle: § 168 VVG). Haben Sie die Ansprüche an eine Bank abgetreten, etwa als Sicherheit für einen Kredit, kann das eine Kündigung sperren. Auch ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann im Weg stehen.
Was gilt, wenn Sie eine Risikolebensversicherung kündigen?
Eine Risikolebensversicherung können Sie jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, Geld bekommen Sie aber nicht zurück. Sie hat keinen Rückkaufswert, weil die Leistung nicht gewiss ist. Bei konstanter Summe ist eine Beitragsfreistellung mit stark reduzierter Summe möglich, bei fallender Summe meist nicht. Manche Tarife erlauben eine Teilkündigung, die nur die Summe senkt.
Welche Wege Sie statt der Kündigung haben
Neben der Kündigung gibt es vier Wege. Welcher passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie Geld brauchen oder nur nicht mehr einzahlen wollen. Wer nur die Beiträge loswerden will, stellt beitragsfrei. Wer kurzfristig Geld braucht, vergleicht Policendarlehen, Verkauf und Kündigung.
| Option | Was passiert | Geld | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| Beitragsfrei stellen | Vertrag läuft dauerhaft mit reduzierter Leistung | Nichts sofort, Leistung später | Wer nicht mehr zahlen kann, das Geld aber nicht braucht |
| Policendarlehen | Vorauszahlung gegen Zinsen, Vertrag läuft weiter | Vorauszahlung sofort | Kurzer Geldbedarf |
| Verkaufen | Käufer führt den Vertrag fort | Meist etwas mehr als der Rückkaufswert | Ältere, größere Verträge |
| Kündigen | Vertrag endet, Rückkaufswert wird gezahlt | Rückkaufswert, oft unter den Beiträgen | Wer das Geld braucht und keine Alternative hat |
| Widerrufen oder widersprechen | Rückabwicklung in der Frist oder bei Belehrungsfehler | Je nach Fall Rückkaufswert plus Beitragsanteil oder Beiträge und Nutzungen abzüglich des Versicherungsschutzes | Verträge in der Frist oder mit fehlerhafter Belehrung |
Für den Vergleich brauchen Sie zwei Zahlen aus Ihren Unterlagen: den Rückkaufswert und die beitragsfreie Leistung. Beide muss der Versicherer bei Verträgen ab 2008 schon vor Abschluss in Euro nennen, die beitragsfreie Leistung steht im Vertrag für jedes Jahr. Mit ihnen sehen Sie, was eine Kündigung heute bringt und was der Vertrag ohne weitere Beiträge später noch leistet.
Ihren Altvertrag vor der Kündigung prüfen lassen
Sie sehen sofort eine Beispielrente mit 67 für Ihren Sparbetrag. Danach prüft Oliver Karp mit Ihnen, ob Kündigen, Freistellen oder Weiterzahlen zu Ihrem Vertrag passt.
- Beispielrente mit 67 sofort berechnen
- Bestehenden Vertrag vor einer Kündigung prüfen lassen
- Haftung nach § 63 VVG
Wie kündigen Sie eine Lebensversicherung richtig?
Sie erklären die Kündigung gegenüber Ihrem Versicherer, wirksam wird sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. In welcher Form Sie kündigen, regeln Ihre Vertragsbedingungen. Vorher sehen Sie nach, was Sie bekommen, dann kündigen Sie in drei Schritten.
Vor der Kündigung
Suchen Sie zuerst in Ihren Unterlagen den Rückkaufswert und die beitragsfreie Leistung. Beide stehen dort in Euro, die beitragsfreie Leistung für jedes Jahr. Ist der Vertrag an eine Bank abgetreten oder hat jemand ein unwiderrufliches Bezugsrecht, klären Sie das vorab, denn es kann die Kündigung sperren. Legen Sie dann Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Verkauf neben die Kündigung. Bei alten Verträgen zählen Garantiezins und Steuerfreiheit mit.
Die Kündigung selbst
1. Zeitpunkt festlegen
Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Fragen Sie Ihren Versicherer nach diesem Datum und nach dem Rückkaufswert zu diesem Tag.
2. Kündigung erklären
Kündigen Sie in der Form, die Ihre Bedingungen verlangen. Nennen Sie Vertragsnummer, gewünschten Zeitpunkt und Ihre Bankverbindung.
3. Abrechnung prüfen
Vergleichen Sie die Abrechnung mit den Werten aus Ihrem Vertrag. Einwände sind im Regelfall drei Jahre lang möglich, gerechnet ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Was gehört in die Kündigung?
Eine Vorlage brauchen Sie nicht, wenige Angaben genügen. Wichtig ist, dass der Versicherer Ihren Vertrag eindeutig zuordnen und das Geld richtig überweisen kann. Halten Sie außerdem fest, wann Sie die Kündigung abgeschickt haben.
- Vertragsnummer und Ihr Name als Versicherungsnehmer
- Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen
- Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswerts
Was verlieren Sie bei einer Kündigung?
Bei jungen Verträgen meist einen Teil Ihrer Beiträge, bei alten oft wertvolle Garantien. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert. Er ist mindestens das Deckungskapital, also das angesparte Kapital Ihres Vertrags. Dabei werden die Kosten für Abschluss und Vertrieb auf die ersten fünf Jahre verteilt (Quelle: § 169 VVG).
Was zum Rückkaufswert dazukommt und was abgeht
Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur verlangen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Noch nicht getilgte Abschlusskosten darf er nicht abziehen. Zusätzlich bekommen Sie die zugeteilten Überschüsse, einen vereinbarten Schlussüberschuss und die Hälfte der Bewertungsreserven. Seit dem Zinsanstieg 2022 kommen Bewertungsreserven bei den meisten Versicherern allerdings nicht mehr hinzu.
Diese Mindestregeln gelten für Verträge ab 2008. Für Verträge von 1994 bis 2007 hat der Bundesgerichtshof unklare Klauseln zum Rückkaufswert für unwirksam erklärt und Mindestwerte festgelegt. Wie Ihr Rückkaufswert berechnet wird, hängt deshalb auch vom Abschlussjahr ab.
Klassisch oder fondsgebunden: Was zählt beim Rückkaufswert?
Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung richtet sich der Rückkaufswert nach dem Deckungskapital. Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung kündigt, bekommt bei einem Tarif ohne Garantie den Zeitwert der Fondsanteile. Der Betrag hängt dann vom Wert der Fonds ab; ein vereinbarter Stornoabzug kann ihn mindern. Hybride Tarife verbinden Fonds mit einer Garantie; was davon bei Kündigung gilt, zeigt die Tabelle der Rückkaufswerte in Ihrem Vertrag.
Warum die Kosten bei einer Kündigung stärker wirken
Kosten drücken die Rendite umso stärker, je früher ein Vertrag endet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dazu 2025 bei 54 Lebensversicherern die Effektivkosten fondsgebundener und hybrider Produkte abgefragt. Effektivkosten sind die Minderung der Rendite durch alle Kosten. Im teuersten Viertel des Markts lagen sie bei 30 Jahren Laufzeit bei 1,9 Prozentpunkten oder mehr, bei Kündigung nach 15 Jahren bei etwa 3,2 Prozentpunkten (Quelle: BaFin).
- Bis zum regulären Ende nach 30 Jahren1,9 Prozentpunkte
- Bei Kündigung nach 15 Jahren3,2 Prozentpunkte
Quelle: BaFin, Fachartikel Kundennutzen Lebensversicherung, 19.06.2026
Was die Kündigung steuerlich bedeutet
Bei der Steuer der Lebensversicherung zählt nur der Ertrag, also der Rückkaufswert minus Ihre eingezahlten Beiträge. Grundsätzlich gilt darauf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Kündigen Sie nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und nach Ihrem 62. Geburtstag, wird nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, bei Abschlüssen von 2005 bis 2011 reicht dafür der 60. Geburtstag. Der Versicherer behält die Steuer trotzdem vom vollen Ertrag ein; die Hälfte-Regel greift erst über die Steuererklärung. Erträge aus Altverträgen mit Abschluss vor 2005 sind unter den damaligen Bedingungen steuerfrei. Unsere steuerlichen Angaben sind keine Steuerberatung und ohne Gewähr.
Wann ist die Beitragsfreistellung die bessere Wahl?
Wenn Sie nicht mehr einzahlen können oder wollen, das Geld aber nicht sofort brauchen. Sie dürfen Ihren Vertrag jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode beitragsfrei stellen, sobald die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist (Quelle: § 165 VVG). Der Vertrag läuft dann dauerhaft mit reduzierter Leistung weiter.
Was passiert, wenn Sie die Lebensversicherung beitragsfrei stellen?
Sie zahlen keine Beiträge mehr, Ihr Schutz bleibt aber bestehen, nur in geringerer Höhe. Wie hoch die beitragsfreie Leistung ist, steht in Ihrem Vertrag für jedes Jahr. Erreicht Ihr Vertrag die vereinbarte Mindestleistung nicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus. Beitragspausen und ein späterer Wiedereinstieg gehen nur, wenn Ihr Tarif sie anbietet.
Eine gekoppelte Zusatzversicherung, etwa gegen Berufsunfähigkeit, entfällt bei der Freistellung in der Regel. Prüfen Sie deshalb im Versicherungsschein, ob Ihr Vertrag einen solchen Baustein enthält. Brauchen Sie diesen Schutz weiter, klären Sie vor der Freistellung, wie Sie ihn ersetzen.
Warum alte Verträge schwer zu ersetzen sind
Ältere Verträge garantieren oft deutlich mehr als neue. Verträge aus der Zeit von Juli 1994 bis Juni 2000 haben einen Garantiezins von bis zu 4,0 Prozent, neue Verträge höchstens 1,0 Prozent. Alttarife mit 4,0 Prozent Garantie bekommen laut Assekurata auch in der Deklaration 2026 genau diesen Zins. Dazu kommen Verträge mit Abschluss vor 2005, deren Erträge unter den damaligen Bedingungen steuerfrei sind.
Experten-Tipp:
Die Kündigung ist fast immer der teuerste Ausstieg
„Die Kündigung wirkt wie der saubere Schnitt. Für mich ist sie meist der teuerste Ausstieg. Der Rückkaufswert liegt in den ersten Jahren oft unter den Beiträgen. Bei alten Verträgen gehen ein hoher Garantiezins oder die Steuerfreiheit endgültig verloren. Wer nur nicht mehr zahlen will, stellt besser beitragsfrei. Mein Rat: Legen Sie Rückkaufswert und beitragsfreie Leistung nebeneinander, bevor Sie kündigen.“
Ob Freistellen, Weiterzahlen oder Kündigen am besten passt, entscheiden Ihr Geldbedarf, der Garantiezins und das Abschlussjahr. Für neues Geld gilt unsere Linie zur Lebensversicherung: Risikoschutz und Sparen gehören in zwei Verträge. Statt einer neuen klassischen Kapitallebensversicherung passt meist eine Risikolebensversicherung plus fondsgebundene Vorsorge mit ETFs.
Ihre Lebensversicherung prüfen, bevor Sie kündigen
Sie sehen sofort eine Beispielrente mit 67 und wählen Ihre Renditechance selbst. Danach rechnet Oliver Karp mit Ihnen durch, was Freistellen, Weiterzahlen oder Kündigen bei Ihrem Vertrag bringt.
- Bestehenden Vertrag vor einer Kündigung prüfen lassen
- Persönliche Beratung durch Oliver Karp
- Haftung nach § 63 VVG
Wie funktioniert ein Policendarlehen?
Beim Policendarlehen zahlt Ihnen der Versicherer einen Teil der späteren Leistung vorab aus und verlangt dafür Zinsen. Ihr Vertrag läuft weiter. Gesetzlich geregelt ist das nicht: Ob Ihr Versicherer ein Policendarlehen anbietet, zu welchen Bedingungen und zu welchem Zinssatz, legt er selbst fest.
Lebensversicherung beleihen: beim Versicherer oder bei der Bank?
Eine Lebensversicherung beleihen können Sie auf zwei Wegen. Beim Policendarlehen ist Ihr Versicherer der Geldgeber. Bei einem Kredit der Bank dient der Vertrag als Sicherheit: Sie treten die Ansprüche daraus an die Bank ab. Die Abtretung wird dem Versicherer gegenüber erst wirksam, wenn sie ihm angezeigt wird, und geht einem widerruflichen Bezugsrecht vor.
Bei beiden Wegen bleibt Ihr Vertrag bestehen. Vergleichen Sie die Zinsen des Versicherers mit dem Effektivzins eines Ratenkredits, also den jährlichen Gesamtkosten des Kredits. Ist Ihr Vertrag schon abgetreten oder ein Bezugsrecht unwiderruflich, kann das eine weitere Beleihung sperren.
Lohnt es sich, die Lebensversicherung zu verkaufen?
Nur, wenn Sie das Geld brauchen und ein Käufer spürbar über dem Rückkaufswert bietet. Käufer führen Ihren Vertrag weiter und zahlen in der Regel nur wenige Prozent mehr. In einem Test von Finanztest aus dem Jahr 2022 ging es um einen Vertrag mit 22.092 Euro Rückkaufswert. Die Angebote lagen 3,2 bis 6,0 Prozent darüber, ein Anbieter bot 5,5 Prozent weniger (Quelle: Stiftung Warentest).
Welche Verträge Käufer nehmen
Wer eine Kapitallebensversicherung verkaufen will, braucht laut einer Marktübersicht von Finanztest vom März 2022 meist einen Rückkaufswert von mindestens 5.000 bis 10.000 Euro. Dazu verlangen Käufer eine Restlaufzeit von mindestens ein bis drei Jahren. Fondsgebundene Verträge nehmen sie nur eingeschränkt, neuere Verträge mit niedrigen Garantien ab 2015 kaum. Ein Todesfallschutz bleibt nach dem Verkauf bestehen, gemindert um die Beiträge, die der Käufer weiterzahlt, plus Zinsen.
Worauf Sie beim Verkauf achten
Der Markt ist klein: Die Mitglieder des Branchenverbands BVZL kauften 2017 Verträge für rund 265 Millionen Euro an. Käufer brauchen keine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin. Finanztest nennt Angebote unseriös, bei denen Sie den Kaufpreis in Raten bekommen. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und vergleichen Sie jedes mit dem aktuellen Rückkaufswert.
Steuerlich bringt der Verkauf keinen Vorteil gegenüber der Kündigung. Bei Verträgen ab 2005 ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig. Die Hälfte-Regel, also die halbe Besteuerung nach zwölf Jahren und ab 60 oder 62, gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes dafür nicht. Bei Altverträgen gilt das nur, wenn auch eine Kündigung zu diesem Zeitpunkt steuerpflichtig wäre. Ihr Versicherer meldet den Verkauf dem Finanzamt.
Können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen statt kündigen?
Innerhalb von 30 Tagen ja, danach nur in Sonderfällen, vor allem bei fehlerhafter Belehrung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen, Pflichtinformationen, Belehrung und bei Anlageprodukten das Basisinformationsblatt haben. Der Widerruf braucht keine Begründung, nur die Textform (Quelle: § 152 VVG).
Was seit dem 19.06.2026 gilt
Für Verträge, die seit dem 19.06.2026 geschlossen werden, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss. Unbefristet bleibt es nur, wenn Sie gar nicht belehrt wurden. Ob auch schwere Fehler in der Belehrung reichen, ist umstritten. Für Verträge von 2008 bis 18.06.2026 ist ein Widerruf bei fehlerhafter Belehrung laut Verbraucherzentrale Hamburg weiterhin möglich.
Widerrufen Sie in der Frist und hat Ihr Schutz schon begonnen, bekommen Sie den Beitragsanteil für die Zeit nach dem Widerruf zurück. Dazu kommt der Rückkaufswert samt Überschüssen. War die Belehrung fehlerhaft, bekommen Sie statt des Rückkaufswerts die Beiträge des ersten Jahres, wenn das für Sie günstiger ist.
Widerspruch bei Verträgen von 1994 bis 2007
Bei Verträgen nach dem sogenannten Policenmodell bekamen Sie die Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein und durften danach widersprechen. Fehlte die Belehrung oder war sie fehlerhaft, gilt die Frist von einem Jahr nicht. Das haben der Europäische Gerichtshof (19.12.2013, C-209/12) und der Bundesgerichtshof (07.05.2014, IV ZR 76/11) entschieden. Der Widerspruch ist unter Umständen auch nach einer Kündigung möglich, auch für britische Lebensversicherungen.
Nach einem erfolgreichen Widerspruch wird der Vertrag rückabgewickelt. Sie bekommen Ihre Beiträge plus die daraus gezogenen Nutzungen zurück. Abgezogen wird der Wert des Versicherungsschutzes, den Sie hatten. Abschluss- und Verwaltungskosten trägt der Versicherer (Bundesgerichtshof, 29.07.2015, IV ZR 384/14).
Vorsicht bei Rückabwicklern
Gewerbliche Rückabwickler bieten an, Verträge per Widerspruch rückabzuwickeln. Laut Verbraucherzentrale Hamburg bekommen Versicherte dabei oft nur 75 bis 80 Prozent des Rückkaufswerts. Werbung wie „Bis zu 200 Prozent mehr“ hält sie überwiegend für unhaltbar. Lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen, bevor Sie einen Vertrag mit einem Rückabwickler unterschreiben.
Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Lebensversicherung
Zu welchem Zeitpunkt wird die Kündigung einer Lebensversicherung wirksam?
Zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bis dahin läuft der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiter. Welches Datum das bei Ihrem Vertrag ist, steht in Ihren Unterlagen. Fragen Sie Ihren Versicherer am besten gleich nach dem Rückkaufswert zu diesem Tag.
Wie lange dauert es, bis der Rückkaufswert ausgezahlt wird?
Der Rückkaufswert wird zum Schluss der Versicherungsperiode berechnet, zu dem Ihre Kündigung wirkt. Fällig ist das Geld, sobald der Versicherer seine nötigen Prüfungen abgeschlossen hat; eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. Fragen Sie Ihren Versicherer deshalb gleich nach dem Auszahlungstermin.
Was passiert mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?
Mit der Kündigung endet der ganze Vertrag, auch der gekoppelte Berufsunfähigkeitsschutz. Bei einer Beitragsfreistellung entfällt die Zusatzversicherung in der Regel ebenfalls. Klären Sie deshalb vorher, ob und wie Sie diesen Schutz ersetzen.
Wann ist die Kündigung steuerfrei?
Wenn kein Ertrag entsteht oder der Vertrag ein steuerfreier Altvertrag ist. Steuerpflichtig ist nur der Rückkaufswert minus Ihre Beiträge; liegt er darunter, gibt es keinen Ertrag. Erträge aus Verträgen mit Abschluss vor 2005 sind steuerfrei, wenn der Vertrag die damaligen Bedingungen erfüllt, etwa mindestens zwölf Jahre Laufzeit.
Wie lange können Sie die Abrechnung des Versicherers beanstanden?
Im Regelfall drei Jahre, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres nach der Abrechnung. Das ist die gesetzliche Regelverjährung. Vergleichen Sie die Abrechnung deshalb zeitnah mit den Werten aus Ihrem Vertrag.
Was gilt für Verträge aus den Jahren 2001 bis 2007?
Für sie hat der Bundesgerichtshof 2012 die Klauseln zu Rückkaufswert, Stornoabzug und Verrechnung der Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Mindestens ausgezahlt werden muss die Hälfte des Deckungskapitals, berechnet ohne Abzug der Abschlusskosten. Für Verträge von 1994 bis 2001 gilt laut einem früheren Urteil Entsprechendes.
Was passiert bei einer Scheidung mit der Lebensversicherung?
Wird der Vertrag im Versorgungsausgleich geteilt, gilt der neue Vertrag steuerlich als zum ursprünglichen Zeitpunkt abgeschlossen. Die Frist von zwölf Jahren für die Hälfte-Regel läuft also weiter und beginnt nicht neu, so steht es im Einkommensteuergesetz.
Wann müssen Sie die Lebensversicherung für das Grundsicherungsgeld auflösen?
Für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge zählen laut Sozialgesetzbuch II nicht als Vermögen. Für übriges Vermögen gelten Freibeträge je nach Alter von 5.000 bis 20.000 Euro je Person. Die alte Regel von 750 Euro je Lebensjahr gilt nicht mehr.
Was passiert, wenn Ihr Versicherer seinen Bestand verkauft?
Ihr Vertrag läuft mit unveränderten Garantien und Bedingungen weiter. Auch Gesellschaften, die Bestände nur noch abwickeln, stehen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und gehören dem Sicherungsfonds an. Ein Grund zu kündigen ist der Verkauf deshalb nicht.
Was passiert, wenn Ihr Versicherer in Schieflage gerät?
Dann überträgt die BaFin den Bestand auf den Sicherungsfonds, und die Verträge laufen weiter. Reichen die Mittel nicht, darf sie die garantierten Leistungen um höchstens 5 Prozent senken und Kündigungen unterbinden. Schon vorher darf ein Versicherer in einer Gefährdungslage den Rückkaufswert befristet auf ein Jahr angemessen herabsetzen.
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