Versicherungskammer Bayern Berufs­haftpflicht­versicherung

Tarife, Testergebnisse und Erfahrungen.

Das erwartet Sie hier

Die Versicherungskammer Bayern versichert mit ihrer Berufs-Haftpflicht­versicherung vor allem Berufe, deren Fehler teuer werden: Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare, Anwälte und Versicherungsvermittler. Der Schutz gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, abgeschlossen wird über die Beratung. Was der öffentliche Versicherer deckt, wo er Grenzen setzt und wie Kunden das Haus erleben, steht hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Steckbrief
  2. Aktuelle Testergebnisse
  3. Im Vergleich
  4. Tarife und Leistungen
  5. Für Ihre Gruppe
  6. Preise
  7. Stärken und Schwächen
  8. Erfahrungen und Beschwerden
  9. Unsere Einschätzung
  10. Häufige Fragen
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern ist in unserer Gesamtauswertung nicht vertreten.
  • Das Risiko trägt der Bayerische Versicherungsverband, der Schaden- und Unfall­versicherer im Konzern Versicherungskammer.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind pauschal mit 5 Millionen € gedeckt, höhere Summen kosten einen Zuschlag.
  • Bei vollständiger Berufsaufgabe läuft die Nachhaftung unbefristet weiter, ohne Mehrbeitrag.
  • Für Human-, Zahn- und Tiermediziner führt das Haus einen eigenen Tarif, das Heilwesen ist sein Schwerpunkt.
  • Einen öffentlichen Beitragsrechner gibt es für dieses Produkt nicht, der Vertrag entsteht nach einer kostenfreien Beratung.

Versicherungskammer Bayern im Steckbrief

168 %

Solvenzquote

Bayerischer Versicherungsverband, Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2025, Vorjahr 159 %

4,2 von 5 Sternen

Kundenbewertungen

Trustpilot, 5.790 Bewertungen, abgerufen am 08.09.2026

5 Millionen Euro

Versicherungssumme pauschal

Versicherungskammer Bayern, Produktseite Berufs-Haftpflicht­versicherung, abgerufen am 10.09.2026

RisikoträgerBayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, München, Konzern Versicherungskammer
Status NeugeschäftAktiv, Abschluss nach Beratung, kein Online-Abschluss

Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern im Test (2026)

Zwei Erhebungen bestimmen das Bild dieser Sparte, der Vergleich des Focus aus dem Jahr 2021 und das Fairness-Urteil von ServiceValue aus dem Jahr 2024.

Gesamtwertung aus allen Testergebnissen

Die Gesamtwertung fasst die Ergebnisse von Focus (2021) und ServiceValue (2024) zusammen. Wurde ein Anbieter in einem Test nicht bewertet, fließt dieser Test nicht in seine Gesamtwertung ein.

Die Versicherungskammer Bayern ist in der aktuellen Auswertung unserer Testseite nicht vertreten. Der Focus hat 2021 sieben Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung verglichen, das Münchner Haus gehörte nicht dazu. ServiceValue hat die Versicherungskammer Bayern in der Fairness-Studie 2024 für Firmen­versicherer untersucht, sie gehört dort aber nicht zu den 17 Gesellschaften mit überdurchschnittlicher Fairness.

Was beide Erhebungen ohnehin nicht messen: Beitragshöhe und Tarifleistungen. ServiceValue erfasst die Wahrnehmung von Firmenkunden, der Focus verglich 2021 Zugangswege wie Beitragsrechner, Online-Abschluss und Beratung vor Ort.

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Im Vergleich zu anderen Berufs­haftpflicht­versicherungen

Versicherungskammer Bayern im Marktvergleich

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutSehr gut100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo HiscoxHiscoxGut83
Logo Markel Insurance SEMarkelGut83
AllianzAusreichendSehr gut73
HDIAusreichendSehr gut73
Logo GothaerGothaerGut60
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VAusreichendGut55
Logo AXA Konzern AGAxaAusreichendGut55
Quelle: Focus, ServiceValue Kundenurteil Fairness, www.transparent-beraten.de; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Ein Strich bedeutet, dass der Anbieter in dieser Erhebung nicht untersucht wurde.

Die Versicherungskammer Bayern steht nicht in dieser Auswertung, ein Rangplatz lässt sich für sie deshalb nicht angeben. Für den Vergleich mit den zehn geprüften Häusern zählen bei ihr die Deckungssumme, die Nachhaftung und die Frage, ob ein Beruf überhaupt in ihren Katalog passt.

Alle Berufs­haftpflicht­versicherungen im Vergleich

Tarife und Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern

Die Versicherungskammer Bayern trennt zwischen drei Produkten: der Berufs-Haftpflicht­versicherung für einen einzelnen Beruf, der Vermögensschaden-Haftpflicht für Beratungsberufe und der Betriebs-Haftpflicht­versicherung für einen ganzen Betrieb.

Berufs-Haftpflicht­versicherung

Dieser Vertrag deckt die Haftpflichtrisiken rund um einen Beruf und die dazugehörige Betriebsstätte ab. Versichert sind berechtigte Schadenersatzansprüche, die der Inhaber oder seine Mitarbeiter verursachen, und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen. Die Versicherungssumme beträgt fünf Millionen Euro pauschal, also für alle drei Schadenarten gemeinsam. Wer mehr braucht, vereinbart eine höhere Summe gegen Zuschlag.

Zwei Punkte heben diesen Tarif von vielen Wettbewerbern ab. Die Nachhaftung ist bei vollständiger Berufsaufgabe unbefristet mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Das ist für Planungs- und Beratungsberufe der entscheidende Baustein, weil Fehler dort oft erst Jahre später auffallen. Zusätzlich prüft das Haus den Versicherungsschutz regelmäßig und kostenlos und erstellt dazu eine Risikoanalyse.

Für welche Berufe der Vertrag gedacht ist, sagt die Versicherungskammer Bayern selbst: Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare, Anwälte, Versicherungsvermittler, dazu Zahnärzte, Tiermediziner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Journalisten. Bei einigen dieser Berufe ist der Nachweis Voraussetzung für die Zulassung, bei Anwälten etwa verlangt § 51 Abs. 4 BRAO eine Mindest­versicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall. Abgeschlossen wird nach einer kostenfreien Beratung, einen Online-Abschluss sieht das Haus für dieses Produkt nicht vor.


Berufs-Haftpflicht­versicherung für Human-, Zahn- und Tiermediziner

Seit Februar 2022 führt die Versicherungskammer Bayern für Human-, Zahn- und Tiermediziner einen eigenen Tarif. Das Haus bezeichnet sich als einen der führenden Heilwesen-Versicherer in Deutschland und bearbeitet Vertrag, Schadenregulierung und Risk-Management für diese Gruppe im eigenen Haus.

Mitversichert ist bei Ärzten nicht nur die eigene Tätigkeit, sondern die Praxis samt angestellten nicht ärztlichen Mitarbeitern. Für niedergelassene Vertragsärzte ist die Berufs­haftpflicht seit dem 20. Juli 2021 Pflicht: § 95e SGB V verlangt mindestens drei Millionen Euro je Versicherungsfall und höchstens die zweifache Begrenzung für ein Jahr, bei medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungs­gemeinschaften mit angestellten Ärzten sind es fünf Millionen Euro je Fall. Die pauschale Summe des Tarifs liegt darüber, für ein Versorgungszentrum ist sie dagegen nur die Untergrenze.


Vermögensschaden-Haftpflicht

Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist das Produkt für Freiberufler, deren Fehler kein Blech verbeult, sondern Geld kostet: Anwälte, Steuerberater, Gutachter und Berater. Sie erstattet echte Vermögensschäden, begleicht berechtigte Ansprüche und trägt die Kosten der Abwicklung und der Rechtsverteidigung.

Deckungssummen, Selbst­beteiligungen und Ausschlüsse veröffentlicht das Haus für diesen Vertrag nicht. Wer die Konditionen vorab kennen will, kommt an der Beratung nicht vorbei, und wer aus einem Altvertrag wechselt, sollte Nachhaftung und rückwärtige Deckung ausdrücklich ansprechen.


Betriebsarten und Annahmepraxis

Die Versicherungskammer Bayern nennt ihre Berufs-Haftpflicht­versicherung für alle Branchen und Betriebsarten offen, sortiert die Betriebe aber nach Produkten. Ein einzelner Beruf mit eigener Zulassung landet in der Berufs-Haftpflicht, ein ganzer Betrieb mit Werkstatt, Lager oder Gastraum in der Betriebs­haftpflicht­versicherung. Das Haus beschreibt den Unterschied selbst so: die eine Versicherung gilt für einen Betrieb, die andere für einen Beruf.

Für Betriebe bis 500.000 Euro Jahresnettoumsatz und zehn Mitarbeiter bündelt das Paket GewerbeSchutz mehrere Verträge mit Nachlass. Produzenten, Händler und Importeure brauchen zusätzlich die erweiterte Produkt-Haftpflicht­versicherung, die mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro und einer Selbst­beteiligung von 1.000 Euro angeboten wird. Cyber-Risiken laufen nicht über die Haftpflicht, dafür führt das Haus eine eigene Cyber-Versicherung.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern für Ihre Gruppe

IT und Freelancer

IT-Dienstleister und Freelancer stehen nicht in der Berufsliste, die die Versicherungskammer Bayern für ihre Berufs-Haftpflicht­versicherung nennt. Absicherbar sind sie über die Vermögensschaden-Haftpflicht, die das Haus ausdrücklich auch für Berater und Gutachter anbietet, also für Projektfehler mit finanziellen Folgen beim Kunden.

Die Stolperfalle liegt bei den Datenrisiken. Angriffe auf Systeme, Datenverlust und Betriebs­unterbrechung nach einem Hackerangriff sind kein Haftpflichtfall, dafür braucht es die eigene Cyber-Versicherung des Hauses. Wer Beitrag und Bedingungen vorab vergleichen möchte, findet hier keinen Rechner, sondern nur den Weg über die Beratung.


Handwerk

Für Handwerksbetriebe ist die Berufs-Haftpflicht­versicherung selten der richtige Vertrag, weil hier nicht ein einzelner Beruf haftet, sondern ein Betrieb mit Mitarbeitern, Werkzeug und Kundenbaustelle. Passend ist die Betriebs-Haftpflicht­versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt und auch Tätigkeitsschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück einschließt.

Handwerker im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sollten die erweiterte Produkt-Haftpflicht mitverhandeln, weil sie Aus- und Einbaukosten auch ohne eigenes Verschulden auffängt. Die Selbst­beteiligung von 1.000 Euro je Fall gehört dabei in die Rechnung. Nach eigener Angabe versichert das Haus Firmenkunden, Landwirte und Handwerker.


Bau

Architekten und Ingenieure sind die Kernzielgruppe dieses Produkts, sie stehen an erster Stelle der Berufsliste. Für Planungs- und Überwachungsfehler ist die pauschale Summe von fünf Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein belastbarer Rahmen, und die unbefristete Nachhaftung passt zu den langen Verjährungsfristen am Bau.

Die Stolperfalle ist das Bauvolumen. Weil die Summe pauschal für alle drei Schadenarten gilt, teilen sich ein Personenschaden auf der Baustelle und ein Planungsfehler dieselbe Deckung. Bei großen Projekten muss die Summe gegen Zuschlag hochgesetzt werden, das gehört vor die Unterschrift und nicht in den Schadenfall. Mehr zu den Anforderungen steht bei den Architekten und Ingenieuren.


Handel

Händler sichert die Versicherungskammer Bayern nicht über die Berufs-Haftpflicht ab, sondern über die Betriebs-Haftpflicht und die erweiterte Produkt-Haftpflicht­versicherung. Letztere ist für Händler und Importeure gedacht und deckt die verschärfte Haftung für Aus- und Einbaukosten mit 500.000 Euro ab.

Reine Beratungsfehler ohne Personen- oder Sachschaden fallen hier heraus. Wer als Händler technisch berät oder Gutachten erstellt, braucht dafür die Vermögensschaden-Haftpflicht als eigenen Vertrag. Für das Paket GewerbeSchutz gilt zusätzlich eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro im Jahr.


Gastro

Gastronomie und Hotellerie führt das Haus als eigene Branche, versichert wird über die Betriebs-Haftpflicht. Die Schadenbeispiele der Versicherungskammer Bayern kommen aus genau diesem Bereich: ein Gast stürzt auf verschüttetem Orangensaft und bricht sich den Oberschenkelhals, Schadenhöhe 50.000 Euro, oder ein Gast beißt auf einen Olivenkern und braucht ein Implantat, Schadenhöhe 10.000 Euro.

Für Gastrobetriebe ist die Berufs-Haftpflicht­versicherung damit das falsche Produkt, weil Gäste- und Mietsachschäden Personen- und Sachschäden sind und kein Beratungsrisiko. Kleine Betriebe fahren mit dem Paket GewerbeSchutz günstiger, solange sie unter zehn Mitarbeitern bleiben.


Heilberufe

Heilberufe sind der Schwerpunkt des Hauses. Für Human-, Zahn- und Tiermediziner gibt es einen eigenen Tarif, die Praxis mit angestellten nicht ärztlichen Mitarbeitern ist mitversichert, und Vertragsbearbeitung, Schadenregulierung und Risk-Management liegen in einer Hand. Das ist im Streitfall der praktische Vorteil: Ein Behandlungsfehlervorwurf wird von Leuten geprüft, die täglich mit Heilwesenschäden arbeiten.

Die Pflichtgrenzen sollten Praxen trotzdem selbst nachrechnen. Für Vertragsärzte gilt eine Mindestsumme von drei Millionen Euro je Fall, für Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen mit angestellten Ärzten fünf Millionen Euro. Die pauschale Summe des Tarifs erreicht diese fünf Millionen Euro, deckt dann aber Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen. Was bei einer Klage auf Schmerzensgeld praktisch heißt: die Summe wird nur einmal verteilt. Weitere Anforderungen stehen bei den Ärzten.


Produktion

Verarbeitendes Gewerbe und Industrie sind eigene Branchen des Hauses, versichert wird über die Betriebs-Haftpflicht mit der erweiterten Produkt-Haftpflicht­versicherung. Sie ist für Produzenten die wichtige Ergänzung, weil die Haftung für Aus- und Einbaukosten auch ohne Verschulden greift.

Zwei Grenzen zählen hier. Die Deckungssumme dieses Bausteins liegt bei 500.000 Euro und damit unter dem, was ein Serienfehler kosten kann, und je Fall bleiben 1.000 Euro Selbst­beteiligung beim Betrieb. Umweltrisiken und Rückrufkosten gehören ausdrücklich in das Beratungsgespräch, die Produkt-Haftpflicht deckt sie nicht automatisch.


Vereine

Vereine und Ehrenamtliche haben in Bayern einen Sonderweg. Die Versicherungskammer Bayern ist Partnerin der Staatsregierung für die Bayerische Ehrenamts­versicherung, die der Freistaat bezahlt und die für Engagierte ohne eigenen Schutz greift. Sie deckt Haftpflichtschäden mit fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und mit 100.000 Euro für Vermögensschäden.

Der Haken steht im Kleingedruckten: Dieser Schutz ist nachrangig. Hat der Verein eine eigene Haftpflicht­versicherung, leistet zuerst diese, und Schäden am eigenen Vermögen der Engagierten sind nicht versichert. Ein Vorstand, der persönlich für Beitragsversäumnisse oder Fehlentscheidungen haftet, braucht deshalb einen eigenen Vertrag und nicht die Ehrenamts­versicherung des Landes.


Berufs­haftpflicht­versicherung für Ihre Berufsgruppe

Preise der Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern

Was Sie zahlen, hängt bei der Versicherungskammer Bayern vom Beruf, vom Umsatz oder Honorarvolumen, von der Versicherungssumme und von den mitversicherten Mitarbeitern ab. Das Haus wirbt für seine Berufs-Haftpflicht­versicherung mit „schon für wenige Euro im Monat“, nennt öffentlich aber keinen Betrag und führt für dieses Produkt keinen Beitragsrechner. Ein belegtes Beitragsbeispiel liegt öffentlich nicht vor.

Drei Stellschrauben lassen sich vorher benennen. Die pauschale Versicherungssumme von fünf Millionen Euro ist im Beitrag enthalten, eine höhere Summe kostet einen Zuschlag. In der erweiterten Produkt-Haftpflicht bleiben 1.000 Euro je Schadenfall beim Betrieb, das senkt den Beitrag und erhöht das eigene Risiko. Und wer mehrere Verträge im Paket GewerbeSchutz bündelt, bekommt einen Nachlass, solange der Betrieb unter 500.000 Euro Jahresnettoumsatz und zehn Mitarbeitern bleibt.

Der Weg zum Beitrag führt über die Beratung: Erst die kostenfreie Risikoerhebung, dann das schriftliche Papier mit Beitrag und Bedingungen. Wer schnell eine Zahl braucht, muss diesen Termin einplanen.

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Stärken und Schwächen

Wichtige Leistungen einer Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden, die Dritten durch Fehler bei der Berufsausübung entstehen. Kern ist bei Beratungsberufen die Vermögensschaden­haftpflicht. Personen- und Sachschäden sind je nach Anbieter mitversichert oder brauchen eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer als passiver Rechtsschutz ab. Entscheidend sind eine zur Auftragsgröße passende Deckungssumme, eine kurze Ausschlussliste und eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Stärken der Versicherungskammer Bayern

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einem Vertrag, pauschal mit fünf Millionen Euro gedeckt.
  • Nachhaftung bei vollständiger Berufsaufgabe unbefristet und ohne Mehrbeitrag mitversichert.
  • Eigener Tarif für Human-, Zahn- und Tiermediziner, Vertrag, Schadenregulierung und Risk-Management aus einer Hand.
  • Bei Ärzten ist die Praxis mit den angestellten nicht ärztlichen Mitarbeitern mitversichert.
  • Kostenlose regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes samt Risikoanalyse.
  • Erweiterte Produkt-Haftpflicht für Händler, Handwerker und Baugewerbe mit 500.000 Euro Deckungssumme.
  • Für kleine Betriebe bündelt das Paket GewerbeSchutz mehrere Verträge mit Nachlass.

Schwächen der Versicherungskammer Bayern

  • Kein Online-Abschluss und kein öffentlicher Beitragsrechner für die Berufs-Haftpflicht­versicherung.
  • Weder Bedingungswerk noch Deckungssummen der Vermögensschaden-Haftpflicht sind öffentlich einsehbar.
  • Die fünf Millionen Euro gelten pauschal, Personen- und Vermögensschäden teilen sich also eine Summe.
  • Höhere Versicherungssummen gibt es nur gegen Zuschlag.
  • IT-Dienstleister und Freelancer stehen nicht in der Berufsliste des Produkts.
  • Cyber-Risiken sind nicht enthalten, dafür braucht es einen eigenen Vertrag.
  • Der Vertrieb ist auf die Kernregionen Bayern und Pfalz ausgerichtet, Betriebe außerhalb finden schwerer einen Ansprechpartner vor Ort.

Erfahrungen und Beschwerden

Bewertungen auf Bewertungsplattformen

Auf Trustpilot bewertet die Versicherungskammer Bayern das Gesamtunternehmen mit 4,2 von 5 Sternen bei 5.790 Bewertungen, abgerufen am 08.09.2026. Damit misst das Profil die Zufriedenheit über alle Sparten, nicht die Berufs­haftpflicht.

Der Wert bewertet den Konzern über alle Sparten, nicht die Berufs­haftpflicht eines Betriebs. Auf Trustpilot schreiben überwiegend Privatkunden aus der Kranken-, Kfz- und Wohngebäude­versicherung über ihren eigenen Schadenfall, und 73 Prozent von ihnen geben fünf Sterne.


Was Kunden berichten

Wiederkehrendes Lob gilt der Schadenabwicklung und dem persönlichen Kontakt. Ein Kunde schreibt am 9. September 2026 auf Trustpilot: „Ich bin mit der Abwicklung meines Handyschadens sehr zufrieden. Die Bearbeitung verlief schnell, unkompliziert und reibungslos.“ Eine Kundin lobt am selben Tag den Antragsweg: „Der Antrag war sehr einfach gestellt. Gestern kam auch schon die Versandbestätigung.“

Die Kritik trifft nicht die Entscheidungen, sondern das Tempo. Wiederkehrend sind in den Bewertungen des Jahres 2026 verzögert bearbeitete Rechnungen und, wörtlich, „langen Wartezeiten auf wichtige Antworten“. Das Muster ist also klar verteilt: Wer seinen Ansprechpartner erreicht, ist zufrieden, die Reibung entsteht in den Abläufen dahinter.

Unsere Einschätzung als Experten

Einordnung

Die Versicherungskammer Bayern ist ein öffentlicher Versicherer und in der Berufs­haftpflicht ein Spezialist für das Heilwesen und die Planungsberufe. Sie gewinnt nicht über digitale Abschlusswege, sondern über zwei Konditionen, die im Streitfall zählen: eine pauschale Summe für alle drei Schadenarten und eine Nachhaftung, die bei Berufsaufgabe nicht ausläuft.

Finanziell steht der Risikoträger solide da. Wer allerdings Bedingungen und Beiträge vor dem Erstkontakt vergleichen will, findet dafür wenig: Das Haus veröffentlicht für dieses Produkt weder Bedingungswerke noch Beitragsbeispiele.

Für wen ja, für wen nein

Ja für Praxen, Kanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, besonders in Bayern und der Pfalz, die einen Ansprechpartner vor Ort wollen und Wert auf eine unbefristete Nachhaftung legen. Ja auch für kleine Betriebe, die mehrere Verträge bündeln und dafür einen Nachlass mitnehmen.

Nein für IT-Dienstleister und Freelancer, die im Berufskatalog nicht vorkommen und ihre Risiken sonst auf zwei Verträge verteilen müssen. Nein auch für alle, die den Beitrag sofort sehen und direkt abschließen wollen: Dafür ist ein Haus mit Beitragsrechner und Online-Abschluss wie die Hiscox die bessere Wahl. Und wer große Bauvolumina oder Serienrisiken versichert, sollte die pauschale Summe vorher hochsetzen lassen.

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Häufige Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung der Versicherungskammer Bayern

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Versicherungskammer Bayern?

Sie beträgt fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen. Pauschal heißt: Es gibt keine getrennten Summen je Schadenart, alle Ansprüche eines Falls zehren an derselben Deckung. Wer ein größeres Risiko hat, kann eine höhere Summe gegen Zuschlag vereinbaren.

Was kostet die Berufs­haftpflicht der Versicherungskammer Bayern?

Einen veröffentlichten Beitrag gibt es für dieses Produkt nicht, das Haus wirbt lediglich mit „wenige Euro im Monat“. Der Beitrag entsteht nach einer kostenfreien Risikoerhebung und richtet sich nach Beruf, Umsatz oder Honorarvolumen, Versicherungssumme und Zahl der mitversicherten Mitarbeiter. Einen Beitragsrechner für die Berufs-Haftpflicht­versicherung stellt das Haus nicht bereit.

Kann ich die Berufs­haftpflicht der Versicherungskammer Bayern online abschließen?

Nein. Das Haus beschreibt den Weg in drei Schritten: Kontakt, kostenfreie Beratung, schriftliches Papier mit Beitrag und Bedingungen. Online abschließen können Sie bei der Versicherungskammer Bayern nur einzelne Privatkundenprodukte, die Berufs-Haftpflicht­versicherung gehört nicht dazu.

Gilt der Schutz weiter, wenn ich meinen Beruf aufgebe?

Ja. Bei vollständiger Berufsaufgabe ist die Nachhaftung unbefristet mitversichert, und zwar ohne Mehrbeitrag. Das ist wichtig, weil Beratungs- und Planungsfehler häufig erst Jahre später auffallen und der Anspruch dann noch gegen Sie gerichtet wird.

Muss ich als niedergelassener Arzt eine Berufs­haftpflicht haben?

Ja, für Vertragsärzte gilt die Versicherungspflicht seit dem 20. Juli 2021 laut § 95e SGB V. Sie betrifft Humanmediziner, Zahnärzte, Berufsausübungs­gemeinschaften und medizinische Versorgungszentren. Die Mindest­versicherungssumme beträgt drei Millionen Euro je Versicherungsfall, für Versorgungszentren und Gemeinschaftspraxen mit angestellten Ärzten fünf Millionen Euro.

Was ist bei der Versicherungskammer Bayern der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufs­haftpflicht?

Die Betriebs-Haftpflicht­versicherung versichert einen ganzen Betrieb mit allen Mitarbeitern und Betriebsrisiken, die Berufs-Haftpflicht­versicherung einen einzelnen Beruf. Für Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist die Berufsvariante vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung. In der Praxis werden beide Begriffe oft vermischt, die Verträge sind es nicht.

Versichert die Versicherungskammer Bayern auch Handwerksbetriebe und Händler?

Ja, aber über andere Verträge. Für Handwerk, Handel, Gastronomie und Industrie führt das Haus die Betriebs-Haftpflicht­versicherung, dazu die erweiterte Produkt-Haftpflicht­versicherung mit 500.000 Euro Deckungssumme und 1.000 Euro Selbst­beteiligung. Kleine Betriebe bis 500.000 Euro Jahresnettoumsatz und zehn Mitarbeiter können mehrere Verträge im Paket GewerbeSchutz bündeln.

Bin ich als Ehrenamtlicher im Verein über die Versicherungskammer Bayern versichert?

Möglicherweise, denn das Haus ist Partnerin der Staatsregierung für die Bayerische Ehrenamts­versicherung. Dieser Schutz greift laut Ehrenamtsportal des Freistaats nur nachrangig, also wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht, und deckt fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden. Schäden am eigenen Vermögen der Engagierten sind nicht versichert.

Wie melde ich einen Haftpflichtschaden bei der Versicherungskammer Bayern?

Über das Onlineformular „Haftpflicht-Schaden melden“ im Kundenservice oder über das Firmenkundenportal, telefonisch geht es ebenfalls. Wichtig ist, dass Sie den Anspruch eines Dritten nicht selbst anerkennen und nichts zahlen, bevor der Versicherer geprüft hat. Diese Prüfung ist Teil der Leistung: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt das Haus ab, wenn nötig vor Gericht.

Wie lange bin ich an den Vertrag gebunden?

Das hängt von der vereinbarten Laufzeit ab. Bei einem Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie laut § 11 Abs. 4 VVG zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten. Kürzere Verträge verlängern sich stillschweigend, wenn niemand rechtzeitig kündigt.

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Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
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