Risikolebens­versicherung über Kreuz: So sichern sich Paare ab

Fachlich geprüft durch Marc Björn Wolter
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Über Kreuz heißt: Jeder Partner schließt als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und zahlt den Beitrag aus eigenem Geld, dann bleibt die Leistung erbschaftsteuerfrei.
  • Unverheiratete Partner haben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 € Freibetrag und bekommen keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente.
  • Bei 300.000 € aus dem Vertrag des Verstorbenen und ohne weiteres Erbe zahlt eine unverheiratete Partnerin 84.000 € Erbschaftsteuer, über Kreuz 0 €.
  • Eine verbundene Leben zahlt nur beim ersten Todesfall und kann zur Hälfte erbschaftsteuerpflichtig sein.
Marc Björn Wolter

Dieselbe Versicherungssumme, zwei Gestaltungen und 84.000 Euro Unterschied …

… je nachdem, wer im Vertrag welche Rolle hat. Kommt die Leistung aus dem Vertrag des verstorbenen Partners, ist sie erbschaftsteuerpflichtig. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 Euro Freibetrag, auf den Betrag darüber fallen meist 30 Prozent an. Schließt dagegen jeder Partner einen Vertrag auf das Leben des anderen ab, bekommt der Überlebende das Geld aus seinem eigenen Vertrag. Erbschaftsteuer fällt dann nicht an. Für Paare ohne Trauschein zählt das doppelt, denn eine gesetzliche Witwenrente gibt es für sie nicht. Wir zeigen, wie die Gestaltung über Kreuz funktioniert und welche vier Schritte beim Abschluss nötig sind. Dazu kommt, wann sie sich für Ehepaare lohnt und was bei der verbundenen Leben und einer gemeinsamen Immobilie gilt.

Was bedeutet Risikolebens­versicherung über Kreuz?

Über Kreuz heißt: Jeder Partner schließt als Versicherungsnehmer eine Risikolebens­versicherung auf das Leben des anderen ab und trägt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Stirbt ein Partner, bekommt der andere das Geld aus seinem eigenen Vertrag. Die Leistung gehört dann nicht zum Nachlass und ist kein Erwerb von Todes wegen. Erbschaftsteuer fällt deshalb nicht an.

Drei Rollen, die nicht dieselbe Person sein müssen

In jedem Vertrag gibt es drei Rollen. Sie können bei drei verschiedenen Personen liegen. Die Gestaltung über Kreuz nutzt genau das: Wer zahlt und das Geld bekommt, ist nicht die versicherte Person (Quelle: § 150 VVG).

Versicherungsnehmer

Er schließt den Vertrag ab, zahlt die Beiträge und bestimmt, wer das Geld bekommt. Über Kreuz sind Sie das bei dem Vertrag auf das Leben Ihres Partners.

Versicherte Person

Ihr Tod löst die Leistung aus. Über Kreuz ist das Ihr Partner. Zahlt ein Dritter die Beiträge, erwirbt er dadurch keine Rechte am Vertrag.

Bezugsberechtigter

Er erhält das Geld direkt vom Versicherer. Über Kreuz tragen Sie sich selbst ein, also dieselbe Person wie der Versicherungsnehmer.


Die Regel auf einen Blick: Wer bekommt das Geld, wer zahlt Steuer?

Entscheidend ist, aus wessen Vertrag die Leistung kommt. Die Auszahlung der Lebens­versicherung geht mit Bezugsrecht direkt an den Begünstigten und fällt nicht in den Nachlass. Erbschaftsteuerpflichtig ist sie trotzdem, wenn der Begünstigte sie aus dem Vertrag des Verstorbenen erhält (Quelle: § 3 ErbStG).

GestaltungWer bekommt das GeldErbschaftsteuer
Vertrag auf das eigene Leben, Partner bezugsberechtigtDer Partner, aus dem Vertrag des VerstorbenenJa, nach Freibetrag: Ehepartner 500.000 €, unverheiratet 20.000 €
2 Verträge über KreuzJeder aus seinem eigenen Vertrag auf das Leben des anderenNein
Verbundene LebenDer Überlebende, nur einmal, danach erlischt der VertragKann zur Hälfte anfallen

Die Gestaltung funktioniert bei der Risikolebens­versicherung genauso wie bei der Kapitallebens­versicherung. Für unverheiratete Paare ist sie besonders wichtig. Sie bekommen keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente und haben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 Euro Freibetrag. Ehepaaren bringt sie vor allem bei großem Vermögen etwas.

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Wie schließen Paare eine Risikolebens­versicherung über Kreuz richtig ab?

Jeder Partner beantragt einen Vertrag auf das Leben des anderen, mit sich selbst als Bezugsberechtigtem. Damit die Steuerfreiheit hält, braucht es dazu die schriftliche Einwilligung des Partners und Beiträge aus eigenem Geld. Vier Schritte reichen.

Vier Schritte zum Überkreuz-Vertrag

Die Schritte gelten für beide Verträge. Ihr Partner macht sie spiegelbildlich für den Vertrag auf Ihr Leben. Fehlt einer davon, kann der Vertrag unwirksam oder steuerpflichtig werden.

1. Rollen im Antrag festlegen

Sie beantragen den Vertrag als Versicherungsnehmer, Ihr Partner ist die versicherte Person. Als Bezugsberechtigten tragen Sie sich selbst ein.

2. Einwilligung unterschreiben lassen

Ihr Partner willigt schriftlich in den Vertrag auf sein Leben ein. Ohne diese Unterschrift ist der Vertrag unwirksam.

3. Gesundheitsfragen richtig beantworten

Die Fragen betreffen Ihren Partner als versicherte Person. Auch er muss sie richtig beantworten. Ungefragt muss niemand etwas melden.

4. Beiträge aus eigenem Geld zahlen

Jeder zahlt den Beitrag für seinen eigenen Vertrag. Zahlt der Partner mit, kann ein Teil steuerpflichtig werden.

Die Einwilligung ist Pflicht, weil die Summe die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt (Quelle: § 150 VVG). Anzeigen müssen Sie alle bekannten Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Das gilt bis zu Ihrer Vertragserklärung, für Nachfragen des Versicherers auch noch bis zur Annahme des Antrags (Quelle: § 19 VVG).


Wie hoch sollte die Summe für jeden Partner sein?

Als Faustregel nennt der Versichererverband GDV drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich offener Kredite. Eher drei Gehälter passen bei zwei ähnlichen Einkommen oder ohne Kinder. Eher fünf passen, wenn ein Partner allein oder hauptsächlich verdient und kleine Kinder da sind (Quelle: GDV).

Die Summen dürfen deshalb verschieden sein. Wer mehr verdient, hinterlässt die größere Lücke, sein Leben braucht die höhere Summe. Die Laufzeit richtet sich danach, wie lange das Einkommen ersetzt werden muss. Mit Kindern ist das, bis sie finanziell selbständig sind, bei Krediten mindestens bis zum Ende der Tilgung.


Was tun Sie, wenn sich Ihr Leben ändert?

Prüfen Sie nach Heirat, Geburt, Trennung oder Immobilienkauf Bezugsrecht und Summe. Den Bezugsberechtigten bestimmen und ändern Sie als Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers. Ein widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt sein Recht erst mit dem Todesfall (Quelle: § 159 VVG).

Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung gibt es über eine Nach­versicherungsgarantie. Sie erlaubt bei Anlässen wie Heirat, Geburt, Adoption oder Immobilienkauf eine höhere Summe. Ob Ihr Tarif sie enthält und bis zu welcher Grenze, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Wie viel Erbschaftsteuer sparen Paare mit einer Risikolebens­versicherung über Kreuz?

Unverheiratete Paare sparen einen großen Teil der Summe: Bei 300.000 Euro ohne weiteres Erbe sind es 84.000 Euro. Ehepaare kommen meist mit ihren hohen Freibeträgen aus. Für sie lohnt sich die Gestaltung über Kreuz vor allem bei großem Vermögen.

Was eine unverheiratete Partnerin bei 300.000 Euro zahlt

Im Beispiel stirbt der Partner, die Leistung kommt aus seinem eigenen Vertrag. Seine Partnerin ist dort Bezugsberechtigte, weiteres Erbe gibt es nicht. Als nicht eheliche Partnerin gehört sie zur Steuerklasse III.

Rechenbeispiel: Erbschaftsteuer für eine unverheiratete Partnerin
300.000 Euro aus dem Vertrag des Verstorbenen, kein weiteres Erbe

PostenBetrag
Leistung aus dem Vertrag des Partners300.000 €
Minus persönlicher Freibetrag Steuerklasse III20.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb280.000 €
Erbschaftsteuer mit 30 %84.000 €

Mit einem Überkreuz-Vertrag fällt auf dieselbe Leistung keine Erbschaftsteuer an (Quelle: § 3 ErbStG).

Über Kreuz hätte die Partnerin den Vertrag selbst abgeschlossen und bezahlt. Die 300.000 Euro wären dann ihr eigener Anspruch gewesen, kein Erwerb vom Verstorbenen.


Freibeträge und Steuersätze für Paare

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verhältnis zum Verstorbenen ab. Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben neben dem persönlichen Freibetrag einen Versorgungsfreibetrag. Er wird um den Kapitalwert einer erbschaftsteuerfreien Hinterbliebenenrente gekürzt, zum Beispiel der Witwenrente (Quelle: § 17 ErbStG).

Verhältnis zum VerstorbenenPersönlicher FreibetragVersorgungsfreibetragSteuersatz
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner500.000 €256.000 €7–30 %
Kind400.000 €10.300–52.000 €, nach Alter7–30 %
Unverheirateter Partner20.000 €Keiner30 % bis 6 Millionen €, darüber 50 %

Die Freibeträge gelten für alles, was jemand vom selben Verstorbenen erhält, nicht nur für die Versicherungsleistung (Quelle: § 16 ErbStG). Wer zusätzlich eine Wohnung oder Ersparnisse erbt, schöpft den Freibetrag also schneller aus.


Wann lohnt sich über Kreuz auch für Ehepaare?

Vor allem bei großem Vermögen. Für Ehepaare zählen 500.000 Euro Freibetrag plus Versorgungsfreibetrag, abzüglich des Kapitalwerts der Witwenrente. Dieser Rahmen gilt für den gesamten Nachlass. Kommen Immobilie, Depot und Versicherungsleistung zusammen darüber, spart die Gestaltung über Kreuz auch Ehepaaren Steuer.

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an, ob über Kreuz oder nicht. Beiträge zur Risikolebens­versicherung wirken sich in der Steuererklärung meist nicht aus. Unsere steuerlichen Angaben sind keine Steuerberatung und ohne Gewähr.


Wer zahlt die Beiträge?

Jeder Versicherungsnehmer sollte den Beitrag aus eigenem Geld zahlen. Zahlt der Verstorbene mit, kann der Teil, der auf ihn entfällt, erbschaftsteuerpflichtig sein. Bei unverheirateten Partnern kann es als Schenkung gelten, wenn der andere die Beiträge zahlt. Der Freibetrag dafür liegt bei 20.000 Euro je zehn Jahre (Quelle: § 14 ErbStG).

Verbundene Leben oder zwei Verträge über Kreuz: Was passt besser zu Paaren?

Für die meisten Paare passen zwei Verträge über Kreuz besser. Eine verbundene Leben ist ein Vertrag für zwei versicherte Personen. Sie zahlt nur einmal beim ersten Todesfall, danach ist der Überlebende ohne Schutz. Der Beitragsvorteil ist laut Verbraucherzentrale Hamburg meist gering.

So funktioniert die verbundene Risikolebens­versicherung

Bei der verbundenen Leben stehen beide Partner in einem Vertrag. Stirbt der erste, zahlt der Versicherer die Summe an den Überlebenden, dann erlischt der Vertrag. Daraus folgen vier Nachteile (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg).

  • Nur eine Zahlung: Sterben beide zugleich, gibt es die Summe nur einmal.
  • Kein Schutz danach: Der Überlebende muss sich neu versichern, wenn er weiter Schutz braucht.
  • Trennung: Ob sich der Vertrag in zwei Verträge teilen lässt, hängt vom Tarif ab. Nach einer Kündigung ist meist keiner mehr geschützt.
  • Kleiner Preisvorteil: Der Beitrag ist meist nur wenig günstiger als bei zwei Verträgen.

Warum die verbundene Leben nicht steuerfrei ist

Die verbundene Leben kann zur Hälfte erbschaftsteuerpflichtig sein. Schließen beide Partner sie gemeinsam als Versicherungsnehmer ab, gilt die Leistung beim Überlebenden nur anteilig als eigener Erwerb. Unter Ehegatten geht die Finanz­verwaltung grundsätzlich von der Hälfte aus.

Ehepaare deckt dafür meist ihr Freibetrag. Unverheiratete Paare haben nur 20.000 Euro Freibetrag, auf den steuerpflichtigen Anteil darüber kann Erbschaftsteuer anfallen. Für sie ist die verbundene Leben deshalb doppelt ungünstig: weniger Schutz und keine Steuerfreiheit.

Experten-Tipp:
Für unverheiratete Paare ist die Überkreuz-Gestaltung Pflicht, nicht Kür

„Viele Paare setzen einfach den Partner als Bezugsberechtigten in den eigenen Vertrag. Für unverheiratete Paare ist das teuer: 20.000 Euro Freibetrag, keine Witwenrente, und von 300.000 Euro gehen 84.000 Euro an das Finanzamt. Auch die verbundene Leben ist nicht steuerfrei. Mein Rat: Schließen Sie zwei Verträge über Kreuz ab und zahlen Sie jeden Beitrag aus eigenem Geld.“

Wer schon einen Vertrag auf das eigene Leben hat, prüft vor einem Wechsel zuerst die Gesundheit. Ein neuer Vertrag über Kreuz bedeutet neue Gesundheitsfragen für die versicherte Person. Eine Kündigung des alten Vertrags bringt kein Geld zurück, die Risikolebens­versicherung hat keinen Rückkaufswert. Kündigen Sie deshalb erst, wenn der neue Schutz steht.

Was gilt bei einer gemeinsamen Immobilie?

Für einen gemeinsamen Immobilienkredit funktioniert die Gestaltung über Kreuz genauso. Jeder sichert das Leben des anderen ab, der Überlebende bekommt das Geld und kann damit den Kredit tilgen. Automatisch tilgt die Versicherung den Kredit nur, wenn die Leistung an die Bank abgetreten ist.

Risikolebens­versicherung für die Baufinanzierung: Was darf die Bank verlangen?

Die Bank darf einen Immobilienkredit vom Abschluss einer passenden Versicherung abhängig machen. Bei welchem Anbieter Sie die Versicherung abschließen, wählen Sie selbst (Quelle: § 492b BGB). Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, sich den Anbieter nicht vorschreiben zu lassen.

Eine Restschuld­versicherung sichert dagegen nur einen konkreten Kredit. Sie deckt oft auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, ist aber in der Regel teurer. Die Risikolebens­versicherung gehört Ihnen und kann den Kredit überdauern.


Abtretung oder Bezugsrecht: Wer bekommt das Geld?

Das hängt davon ab, ob Sie die Leistung an die Bank abtreten. Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn Sie sie dem Versicherer anzeigen. Dann hat sie Vorrang vor einem widerruflichen Bezugsrecht, die Bank bekommt ihr Geld zuerst.

Ohne Abtretung geht die Leistung an den Bezugsberechtigten. Über Kreuz sind das Sie selbst. Ob Sie mit dem Geld den Kredit tilgen, entscheiden Sie dann. Eine Abtretung oder ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann spätere Änderungen am Vertrag sperren.


Welche Summe passt zum Kredit?

Für die Absicherung eines Kredits mit der Risikolebens­versicherung sollte die Summe der Restschuld folgen. Eine annuitätisch fallende Summe sinkt wie die Restschuld eines Baukredits mit gleichbleibender Rate erst langsam, später schneller. Linear fallend passt nicht: Bei 300.000 Euro Kredit, angenommenen 3,5 Prozent Sollzins und 2 Prozent Tilgung fehlen bei einer über 30 Jahre linear fallenden Summe nach 15 Jahren rund 34.000 Euro.

Über Kreuz entscheiden Sie für jeden Partner getrennt, welche Summe er braucht. Neben dem Kredit zählt das Einkommen, das wegfällt. Am besten rechnen Sie beides mit Ihrem Partner zusammen und vergleichen dann Tarife mit fallender Summe.

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Die häufigsten Fragen zur Risikolebens­versicherung über Kreuz

Was passiert mit den Verträgen über Kreuz bei einer Trennung?

Jeder bleibt Versicherungsnehmer seines Vertrags und entscheidet selbst darüber. Sie können den Bezugsberechtigten ohne Zustimmung des Versicherers ändern oder den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Einen Rückkaufswert gibt es dann nicht. Bei einer verbundenen Leben hängt es vom Tarif ab, ob sich der Vertrag teilen lässt.

Was ändert sich, wenn unverheiratete Partner später heiraten?

Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer steigt von 20.000 auf 500.000 Euro, dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente setzt in der Regel voraus, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestand. Mit einer Nach­versicherungsgarantie lässt sich die Summe nach der Heirat ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, in den Grenzen des Tarifs.

Welche Hinterbliebenenrente bekommen unverheiratete Partner?

Keine. Eine Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Renten­versicherung gibt es laut Sozialgesetzbuch VI nur nach einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Gemeinsame Kinder können eine Halbwaisenrente bekommen, 10 Prozent der Versichertenrente, bis 18 und in Ausbildung bis 27. Das Einkommen des verstorbenen Partners ersetzt das nicht.

Wie sollten Ehepaare die Beiträge zahlen?

Jeder Partner zahlt den Beitrag für seinen eigenen Vertrag aus eigenem Geld. Bei gemeinsamen Verträgen von Ehegatten und Lebenspartnern geht die Finanz­verwaltung grundsätzlich davon aus, dass jeder die Hälfte trägt. Deshalb kann eine verbundene Leben zur Hälfte erbschaftsteuerpflichtig sein. Bei Ehepaaren deckt der Freibetrag von 500.000 Euro diese Hälfte meist ab.

Wer verwaltet das Geld, wenn minderjährige Kinder bezugsberechtigt sind?

In der Regel der überlebende Elternteil mit Sorgerecht, bei gemeinsamer Sorge automatisch. War der Verstorbene allein sorgeberechtigt, entscheidet das Familiengericht. Wer den anderen Elternteil ausschließen will, bestimmt bei der Zuwendung, dass die Eltern das Geld nicht verwalten. Dann wird laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Ergänzungspfleger bestellt.

Was passiert, wenn kein Bezugsberechtigter im Vertrag steht?

Dann fällt der Anspruch in den Nachlass und wird mit dem übrigen Erbe versteuert. Das Geld bekommen dann die Erben, nicht automatisch der Partner. Fällt ein eingetragener Bezugsberechtigter weg, steht das Recht laut Versicherungs­vertrags­gesetz dem Versicherungsnehmer oder seinem Nachlass zu.

Wann muss die Leistung dem Finanzamt gemeldet werden?

Ein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb muss binnen drei Monaten gemeldet werden, nachdem Sie davon erfahren haben. Auch der Versicherer meldet dem Finanzamt, bevor er an jemand anderen als den Versicherungsnehmer auszahlt. Beim Überkreuz-Vertrag sind Sie selbst Versicherungsnehmer, die Leistung ist laut Erbschaftsteuergesetz kein Erwerb von Todes wegen.

Wie wird die Leistung bei der Einkommensteuer behandelt?

Gar nicht: Die Todesfallleistung einer Risiko- oder Kapitallebens­versicherung ist einkommensteuerfrei. Das Einkommensteuergesetz erfasst nur Auszahlungen bei Ablauf und bei Kündigung. Eine Ausnahme gilt für gekaufte Verträge. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt davon ab, aus wessen Vertrag das Geld kommt.

Was gilt, wenn sich Geschäftspartner gegenseitig absichern?

Auch Geschäftspartner und Schlüsselpersonen lassen sich mit einer Risikolebens­versicherung absichern. Beiträge von Gesellschaftern zu solchen Verträgen sind aber keine Betriebsausgaben, auch wenn die Verträge gegenseitig abgeschlossen sind oder betriebliche Kredite absichern. Das Risiko Tod ist privat veranlasst, so der Bundesfinanzhof im Urteil vom 23.04.2013 (VIII R 4/10).

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Lena Mierbach
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