Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung: Was es wirklich gibt

Fachlich geprüft durch Marc Björn Wolter
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikolebens­versicherung ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es praktisch nicht, große Versicherer bieten sie nach eigener Angabe nicht an.
  • Vereinfachte Prüfungen mit 2 bis 6 Fragen gibt es unter Bedingungen, in Marktbeispielen bis 300.000 oder 500.000 € Summe.
  • Mehr Schutz ohne neue Prüfung bringen Nach­versicherung, Verlängerung und Dynamik; die Nach­versicherung reicht in Marktbeispielen bis 50.000 € je Erhöhung.
  • Falsche Angaben kann der Versicherer bis 5 Jahre nach Abschluss geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist bis 10 Jahre.
Marc Björn Wolter

Um die Gesundheitsfragen kommen Sie kaum herum, aber Sie können sie gut vorbereiten …

… und genau das ist der Weg für alle, die eine Ablehnung fürchten. Einen Familienschutz ganz ohne Fragen gibt es praktisch nicht, Wege mit weniger Fragen dagegen schon. Der Versicherer fragt, weil Alter, Gesundheit, Gewicht und Rauchen den Beitrag bestimmen. Wer im Antrag falsch antwortet, riskiert den Schutz für die Familie. Bei Vorsatz oder Arglist kann der Versicherer noch zehn Jahre nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten. Wir zeigen, welche Wege es mit wenigen oder ohne neue Fragen gibt und für wen sie passen. Dazu kommt, wonach Versicherer fragen, was bei falschen Angaben gilt und wie eine anonyme Risikovoranfrage hilft.

Gibt es eine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Praktisch nicht. Große Versicherer bieten nach eigener Angabe keine Risikolebens­versicherung ganz ohne Gesundheitsfragen an. Ohne Prüfung müssten alle Versicherten jedes Risiko gemeinsam tragen. Das ergäbe einen teuren Einheitstarif. Es gibt aber Wege mit wenigen oder ohne neue Fragen.

Fünf Wege im Vergleich

Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Lage ab: ob Sie schon versichert sind, gerade eine Immobilie finanzieren oder Vor­erkrankungen haben. Ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es außerhalb von Gruppenverträgen nur kleine Sterbegeld­versicherungen. Sie decken die Bestattung, nicht den Unterhalt Ihrer Familie.

WegGesundheitsfragenGrenzenPasst meist für
Normaler Antrag nach anonymer VoranfrageVollständig, vorher anonym geklärtKeine besonderenJeden, besonders bei Vor­erkrankungen
Vereinfachte Prüfung2 bis 6 FragenAnlass, Summe, EintrittsalterBaufinanzierung oder kürzlich normal versichert
Erhöhung im bestehenden VertragKeine neuenAnlass, Höchstbeträge, FristenWer schon einen Vertrag hat
Risikoleben ganz ohne FragenKeineGibt es praktisch nichtKeine echte Option
Sterbegeld­versicherung (Abgrenzung)In Marktbeispielen keine, dafür Wartezeit3.000–25.000 €, meist lebenslangBestattungskosten, kein Hinterbliebenenschutz

Ob ein Versicherer Sie annimmt, steht vorher nicht fest. Die Verbraucherzentrale Hamburg betont, dass die Aufnahme nicht garantiert ist (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg).

Auch alle Tarife im Risikolebens­versicherung-Vergleich setzen eine Gesundheitsprüfung voraus, denn Gesundheit, Gewicht und Rauchen bestimmen den Beitrag mit. Entscheidend ist deshalb, die Fragen vollständig und wahr zu beantworten.

Ihren Risikoschutz berechnen

Der Rechner fragt Summe, Alter, Laufzeit, Raucherstatus und schwere oder chronische Krankheiten ab und zeigt sofort einen Monatsbeitrag. Danach klärt Marc Björn Wolter mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Gesundheit passt.

  • Monatsbeitrag für Ihre Summe und Laufzeit sofort berechnen
  • Anonyme Risikovoranfrage bei Vor­erkrankungen
  • Haftung nach § 63 VVG

Welche Gesundheitsfragen stellt der Versicherer bei der Risikolebens­versicherung?

Der Versicherer fragt nach Erkrankungen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalten der letzten Jahre, im Marktbeispiel eines Direkt­versicherers der letzten fünf Jahre. Dazu kommen Größe, Gewicht, Rauchen und gefährliche Hobbys. Anzeigen müssen Sie alles, wonach er in Textform fragt, bis zur Annahme des Antrags (Quelle: § 19 VVG).

Was die Fragen abdecken

Im Marktbeispiel eines Direkt­versicherers umfassen die Fragen 17 Themenbereiche. Der Zeitraum beträgt für Erkrankungen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte jeweils fünf Jahre. Auch Nachfragen bis zur Annahme müssen Sie richtig beantworten. Ungefragt müssen Sie nichts melden.

Versichern Sie eine andere Person, etwa Ihren Partner über Kreuz, betreffen die Fragen deren Gesundheit. Dann muss auch die versicherte Person richtig antworten. Gefährliche Hobbys wie Motorradfahren, Tauchen, Berg-, Flug- oder Kampfsport fragt der Versicherer gesondert ab. Die Folge kann ein Zuschlag oder ein Ausschluss sein.


Wann gelten Sie als Nichtraucher?

Das hängt vom Tarif ab. Üblich sind zwölf Monate ohne Rauchen, bessere Tarifstufen verlangen zehn Jahre. Als Rauchen zählen auch E-Zigaretten, E-Pfeifen und Wasserpfeifen. Gelegenheitsraucher gelten meist als Raucher.

Fangen Sie nach Abschluss wieder an, zählt das nur, wenn Ihr Vertrag es ausdrücklich vereinbart. Nichtrauchertarife tun das üblicherweise. Dann kann der Versicherer den Beitrag erhöhen oder die Summe senken (Quelle: § 158 VVG).


Wie Rauchen und Gewicht den Beitrag verändern

Rauchen wirkt am stärksten. Beim Standardkunden des Versichererverbands GDV zahlen Raucher bei Abschluss mit 30 Jahren 112 Prozent mehr, mit 45 Jahren 183 Prozent mehr. Beim Gewicht kostet vor allem Adipositas mehr, 18 Prozent gegenüber Normalgewicht. Der Beruf hatte im GDV-Modell kaum Einfluss (Quelle: GDV).

Beitrag nach Körpergewicht beim GDV-Standardkunden (Normalgewicht = 100)
  • Untergewicht105 Index
  • Normal- und Übergewicht100 Index
  • Adipositas118 Index

Quelle: GDV-Studie Hinterbliebene finanziell absichern, 2026


Ab welcher Summe verlangt der Versicherer ein ärztliches Zeugnis?

Die Schwelle hängt vom Tarif ab. In einem Marktbeispiel verlangt der Versicherer ab 300.000 Euro einen Arztbericht und ab 500.000 Euro eine ärztliche Untersuchung mit großem Labor, HIV-Test und EKG. Bestehende Verträge zählen bei diesen Grenzen mit.

Bei einem anderen Versicherer beginnt die Untersuchung ab 500.001 Euro. Sie findet beim Hausarzt oder durch eine mobile medizinische Fachkraft statt. Labor und EKG kommen je nach Summe und Alter dazu.

Was passiert, wenn Ihre Angaben im Antrag nicht stimmen?

Das hängt vom Verschulden ab. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden darf er nur kündigen oder den Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss anpassen (Quelle: § 19 VVG).

Rücktritt, Kündigung oder Anpassung: die Fristen

Die Rechte des Versicherers sind zeitlich begrenzt. Er muss sie binnen eines Monats geltend machen, nachdem er von der falschen Angabe erfahren hat. Nach Ablauf der Frist ab Vertragsschluss erlöschen sie (Quelle: § 21 VVG).

VerschuldenRecht des VersicherersFrist ab Vertragsschluss
Vorsatz oder ArglistRücktritt, bei Arglist auch Anfechtung10 Jahre
Grobe FahrlässigkeitRücktritt; hätte der Versicherer auch zu anderen Bedingungen abgeschlossen, nur Vertragsanpassung5 Jahre
Einfache Fahrlässigkeit oder kein VerschuldenKündigung mit Monatsfrist oder Vertragsanpassung5 Jahre

Alle diese Rechte setzen voraus, dass der Versicherer Sie vorher gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat. Sie entfallen, wenn er den Umstand ohnehin kannte. Steigt Ihr Beitrag durch eine Anpassung um mehr als 10 Prozent oder schließt er den Umstand aus, dürfen Sie binnen eines Monats fristlos kündigen.


Wann zahlt der Versicherer trotz falscher Angabe?

Auch nach einem Rücktritt muss der Versicherer zahlen, wenn der verschwiegene Umstand für den Todesfall nicht ursächlich war (Quelle: § 21 VVG). Das gilt nicht bei Arglist. Arglistig getäuschte Versicherer können den Vertrag zudem anfechten (Quelle: § 22 VVG).

Die Verbraucherzentrale NRW warnt ausdrücklich: Wer von einer tödlichen Krankheit weiß, muss sie vor Abschluss angeben. Sonst zahlt die Versicherung nicht (Quelle: Verbraucherzentrale NRW). Bei einer vereinfachten Prüfung beantworten Sie nur die gestellten Fragen, diese aber vollständig und wahr.

Wie hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei Vor­erkrankungen?

Sie klärt vor dem Antrag, ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie annehmen, ohne dass Ihr Name fällt. Im Hinweissystem der Versicherer entstehen so keine Anfragen und Einmeldungen. Sie vergleichen Angebote, bevor Sie sich festlegen.

Was das HIS über Sie speichert

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) betreibt die Besurance HIS GmbH. In der Sparte Leben melden Versicherer dort Erschwernisse und die Versicherungssumme, aber keine Gesundheitsdaten. Anfragen anderer Versicherer bleiben zwei Jahre gespeichert. Ihre Selbstauskunft ist kostenlos (Quelle: Besurance HIS).

Kommt ein Vertrag nicht zustande, werden die Daten am Ende des dritten Jahres gelöscht. Sonst bleiben sie vier Jahre, höchstens zehn Jahre gespeichert. Eine Ablehnung kann deshalb den nächsten Antrag bei einem anderen Versicherer beeinflussen.


So läuft die anonyme Voranfrage ab

Die Voranfrage läuft über unsere Berater, wie bei der anonymen Risikovoranfrage zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ihr Name bleibt dabei außen vor. Vier Schritte führen zum Antrag.

1. Unterlagen sammeln

Tragen Sie Erkrankungen, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre zusammen, am besten mit Arztberichten.

2. Anonym anfragen lassen

Unsere Berater schicken Ihre Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer. Eine Anfrage im HIS entsteht so nicht.

3. Angebote vergleichen

Sie sehen, wer Sie normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss annimmt. Dann vergleichen Sie Beitrag und Bedingungen.

4. Erst dann Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie beim passenden Versicherer. Alle Fragen beantworten Sie vollständig und wahr.

Bei Vor­erkrankungen lohnt es sich, dranzubleiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, hartnäckig zu bleiben und eventuell einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen. Ein Zuschlag ist oft der Preis dafür, dass Ihre Familie überhaupt abgesichert ist.

Experten-Tipp:
Erst anonym anfragen, dann über Wege ohne Gesundheitsfragen nachdenken

„Wer Vor­erkrankungen hat, sucht oft zuerst einen Tarif ohne Gesundheitsfragen. Bei der Risikolebens­versicherung gibt es den praktisch nicht, und kleine Sterbegeldsummen schützen keine Familie. Klären Sie deshalb zuerst mit einer anonymen Risikovoranfrage, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt. Mein Rat: Denken Sie erst über eine vereinfachte Prüfung nach, wenn mehrere Versicherer ablehnen, und beantworten Sie keine Frage geschönt.“

Ob ein Zuschlag, ein Ausschluss oder eine vereinfachte Prüfung besser passt, hängt von Gesundheit, Summe und Alter ab. Warten kostet dabei Geld, auch ohne neue Diagnose. Mit 35 Jahren zahlt der GDV-Standardkunde schon rund 45 Prozent mehr als mit 30.

Ihre Gesundheitsfragen vorab klären

Im Rechner geben Sie Summe, Laufzeit, Raucherstatus und schwere Erkrankungen an und sehen sofort einen Monatsbeitrag. Bei Vor­erkrankungen klärt Marc Björn Wolter danach über eine anonyme Risikovoranfrage, wer Sie annimmt.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei Vor­erkrankungen
  • Tarife mehrerer Versicherer im Vergleich
  • Persönliche Beratung durch Marc Björn Wolter

Welche Wege mit weniger oder ohne neue Gesundheitsfragen gibt es?

Es gibt zwei: die vereinfachte Gesundheitsprüfung mit wenigen Fragen unter engen Bedingungen und die Erhöhung eines bestehenden Vertrags ohne neue Prüfung. Beides hängt vom Tarif ab. Wer heute gesund abschließt und diese Optionen wählt, kann den Schutz später in ihren Grenzen ohne neue Prüfung erhöhen.

Vereinfachte Prüfung: wenige Fragen unter Bedingungen

Statt des vollen Fragebogens stellen manche Versicherer nur zwei bis sechs Fragen. Das gilt meist bei einem bestimmten Anlass und bis zu einer Höchstsumme. Ein typischer Anlass ist die Baufinanzierung, ein anderer eine kürzlich abgeschlossene Risiko- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung. Vier Marktbeispiele zeigen die Spanne.

AnlassFragenHöchstsummeEintrittsalter
Baufinanzierung, Kredit jünger als 12 MonateVerkürzter Fragebogen500.000 € mit bestehenden VerträgenBis 50
Selbst genutzte Immobilie oder Praxiserwerb, Finanzierung in den letzten 6 Monaten2 Risikofragen plus Größe und Gewicht450.000 € oder KreditbetragBis 45
Risiko- oder BU-Vertrag zu normalen Bedingungen in den letzten 2 Jahren3 Fragen zu den letzten 2 Jahren300.000 €Bis 45
Kurzfragebogen ohne Anlass6 Fragen, ohne Hausarztbericht500.000 €Unter 46

Die Bedingungen haben Haken. Im ersten Beispiel gibt es die vereinfachte Prüfung nur über den Vertreter vor Ort, nicht online. Im zweiten sind solche Verträge vom späteren Umtauschrecht ausgenommen, also vom Wechsel in den Nichtrauchertarif oder einer Verlängerung. Wer gesund ist, fährt mit dem normalen Antrag deshalb oft besser.


Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung

Ist der Vertrag abgeschlossen, können Sie ihn bei manchen Tarifen ohne neue Fragen ausbauen. In einem Marktbeispiel müssen Sie Gesundheitsänderungen nach Abschluss dafür nicht melden. Drei Wege gibt es.

Nach­versicherungsgarantie

Erhöhung bei Heirat, Geburt, Adoption, Berufsstart oder Immobilienkauf, manchmal ohne Anlass. In Marktbeispielen bis 25 Prozent der Summe und höchstens 50.000 Euro je Erhöhung.

Verlängerungsoption

Bei bestimmten Tarifen lässt sich die Laufzeit ohne neue Prüfung verlängern, laut GDV um bis zu 15 Jahre. Die Option ist an Bedingungen geknüpft.

Beitragsdynamik

Summe und Beitrag steigen jedes Jahr um einen festen Satz, im Marktbeispiel 2 bis 5 Prozent bis 350.000 Euro Summe. Sie können die Dynamik jederzeit widerrufen.

Die Grenzen sind eng. In zwei Marktbeispielen gilt die Erhöhung ohne Anlass nur in den ersten fünf Jahren und bis zum Alter von 50 Jahren. Nach einem Ereignis geht sie längstens bis zum Alter von 53 Jahren, in einem Beispiel binnen sechs Monaten. Alle Erhöhungen zusammen dürfen dort höchstens 100.000 Euro betragen. Einen Umtausch in eine Kapital- oder Renten­versicherung ohne neue Prüfung gibt es nur bei manchen Tarifen.

Was ist von Angeboten ganz ohne Gesundheitsfragen zu halten?

Für den Schutz Ihrer Familie wenig. Ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es Todesfallschutz außerhalb von Gruppenverträgen nur in kleinen Summen als Sterbegeld­versicherung, meist mit Wartezeit. Eine Risikolebens­versicherung ohne Fragen bieten große Versicherer nach eigener Angabe nicht an.

Sterbegeld­versicherung: Bestattung statt Familienschutz

Die Sterbegeld­versicherung ist eine kleine, meist lebenslange Kapital­versicherung für die Bestattungskosten. In Marktbeispielen ohne Gesundheitsfragen liegen die Summen zwischen 3.000 und 25.000 Euro. Die Wartezeit beträgt zwölf bis 36 Monate. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, gibt es in einem Beispiel nur die Beiträge zurück, bei Unfalltod sofort die volle Summe.

Stiftung Warentest hält Sterbegeld­versicherungen nur für wenige Menschen für sinnvoll. Wer bis zum Tod zahlt, zahlt meist mehr ein, als die Angehörigen später erhalten (Quelle: Stiftung Warentest). Ein wegfallendes Einkommen ersetzen solche Summen nicht. Als Faustregel nennt der GDV dafür drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich offener Kredite.


Gruppenverträge über den Arbeitgeber

Bei manchen Gruppenverträgen versichert der Arbeitgeber neue Beschäftigte bis zu einer festgelegten Summe ohne Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist laut einem Fachbeitrag eines Rück­versicherers meist, dass alle oder fast alle teilnehmen. Außerdem müssen Sie bei Beitritt voll arbeiten können. Je größer die Gruppe, desto höher liegt die Grenze. Ob es so einen Vertrag gibt, erfahren Sie in der Personalabteilung.


Woran Sie ein Angebot ohne Fragen einordnen

Wirbt ein Angebot mit Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen, prüfen Sie drei Punkte: die Höhe der Summe, die Wartezeit und die Laufzeit. Kleine Summe, lange Wartezeit und lebenslange Beitragszahlung sprechen für eine Sterbegeld­versicherung. Für Hinterbliebene zählt dagegen eine ausreichende Summe ab dem ersten Tag.

Die häufigsten Fragen zu Gesundheitsfragen bei der Risikolebens­versicherung

Welche Vor­erkrankungen müssen Sie bei der Risikolebens­versicherung angeben?

Alle, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt und die Sie kennen. Die Pflicht gilt bis zur Annahme des Antrags, also auch für Nachfragen. Ungefragt müssen Sie nichts melden. Den Zeitraum legt der Versicherer im Antrag fest, im Marktbeispiel eines Direkt­versicherers sind es fünf Jahre. Grundlage ist das Versicherungs­vertrags­gesetz.

Was passiert, wenn Sie nach Abschluss wieder rauchen?

Das zählt nur, wenn Ihr Vertrag den Wiederbeginn ausdrücklich als Gefahrerhöhung vereinbart. Nichtrauchertarife tun das üblicherweise. Dann kann der Versicherer den Beitrag erhöhen oder die Summe senken. Nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, kann er sich darauf nicht mehr berufen.

Wann können Sie nach einem Rauchstopp in den Nichtrauchertarif wechseln?

Bei manchen Versicherern nach meist zwölf Monaten ohne Rauchen. Ob und wie das geht, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Für die besten Tarifstufen verlangen manche Versicherer zehn Jahre ohne Rauchen. E-Zigaretten und Wasserpfeifen zählen dabei als Rauchen.

Wann darf der Versicherer nach Gentests fragen?

Verlangen darf er keinen Gentest. Nach Ergebnissen bereits gemachter Tests darf er nur fragen, wenn die Summe über 300.000 Euro oder die Jahresrente über 30.000 Euro liegt. Vor­erkrankungen müssen Sie trotzdem angeben, so das Gendiagnostikgesetz.

Welche Hobbys fragt der Versicherer gesondert ab?

Vor allem Sportarten mit erhöhtem Unfallrisiko. Ein Marktbeispiel nennt Motorradfahren über 50 Kubikzentimeter, Quad und Trike, Tauchen, Bergsport, Flugsport, Motorsport, Kampfsport und Vielseitigkeitsreiten. Die Folge kann ein Zuschlag oder ein Ausschluss sein. Manche Tarife schließen Motorradfahren ohne Aufpreis ein.

Wie lange kann der Versicherer nach Abschluss vom Vertrag zurücktreten?

Fünf Jahre nach Vertragsschluss erlöschen seine Rechte wegen falscher Angaben. Bei Vorsatz oder Arglist sind es zehn Jahre. Innerhalb dieser Zeit muss er binnen eines Monats handeln, nachdem er davon erfahren hat, laut Versicherungs­vertrags­gesetz.

Was gilt bei Selbsttötung in den ersten drei Jahren?

Bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss zahlt der Versicherer nicht. Das gilt nicht bei einer krankhaften Störung der freien Willensbestimmung. Die Regel gilt bei jeder Art der Gesundheitsprüfung. Nach einer Erhöhung beginnt die Frist für den neuen Teil in einem Marktbeispiel neu.

Was können Sie tun, wenn ein Versicherer Ihren Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung bei einem Versicherer heißt nicht, dass alle ablehnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, hartnäckig zu bleiben und eventuell einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen. Weitere Anfragen stellen Sie besser anonym. Was im HIS über Sie gespeichert ist, erfahren Sie über eine kostenlose Selbstauskunft bei Besurance HIS.

Welche Testergebnisse gibt es zur Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Keine eigenen, weil es solche Tarife praktisch nicht gibt. Die Ratings von Franke und Bornberg, Morgen und Morgen, IVFP und DFSI bewerten Tarife mit Gesundheitsprüfung. Stiftung Warentest hat Risikolebens­versicherungen zuletzt in Finanztest 02/2023 verglichen, als reinen Beitragsvergleich ohne Qualitätsurteil.

Wer muss die Gesundheitsfragen beantworten, wenn Sie Ihren Partner versichern?

Die Fragen betreffen die versicherte Person, also Ihren Partner. Auch er muss sie richtig beantworten. Zusätzlich muss er schriftlich in den Vertrag auf sein Leben einwilligen, weil die Summe über den gewöhnlichen Beerdigungskosten liegt. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag unwirksam.

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Lena Mierbach
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