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Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler wichtig ist, was sie genau leistet und kostet.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was müssen Immobilienmakler über die Vermögensschadenhaftpflicht wissen?
Ob übersehene Mängel an einer Immobilie, eine fehlerhafte Auskunft über laufende Mietverträge oder eine versehentliche Mehrfachvermittlung einer Immobilie – Fehler können Immobilienmaklern trotz Sorgfalt immer unterlaufen. Diese können Ihren Kunden mitunter viel Geld kosten und Schadenersatzklagen nach sich ziehen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler bei der Beratung, Immobilienvermittlung und Verwaltung.
Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
Lassen Sie sich nicht verwirren: „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ und „Berufshaftpflichtversicherung“ werden oft synonym verwendet. Beide schützen Sie, wenn Ihnen beruflich ein Fehler passiert ist, durch den Dritte einen finanziellen Schaden erleiden. Davon zu unterscheiden ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn Personen oder ihre Sachen durch Ihre berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen und Schadenersatz oder Schmerzensgeld von Ihnen gefordert wird.
Keine Pflicht für Immobilienmakler
Anders als für Immobilienverwalter und Immobiliendarlehensvermittler ist für Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht keine Pflicht. Wie die Versicherung für Wohnimmobilienverwalter beziehungsweise Immobiliendarlehensvermittler ausgestaltet sein muss, ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) festgehalten (Quelle: MaBV, § 15 ff., ImmVermV, §9ff). Warum der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienmakler dennoch empfehlenswert ist, erfahren Sie im folgenden Kapitel.
Warum brauchen gerade Immobilienmakler eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
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Unterläuft Ihnen als Immobilienmakler bei der Beratung, Immobilienvermittlung oder Verwaltung ein Fehler, kann dies mitunter hohe Kosten für Ihre Kunden bedeuten. Eventuelle Schadenersatzforderungen Ihrer Kunden können verhältnismäßig hoch und sogar existenzbedrohend sein. Da Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haftbar gemacht werden, müssen Sie diese Forderungen selbst tragen, falls Sie keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen. Wie hoch diese Forderungen mitunter sein können, zeigen die folgenden Gerichtsurteile:
Schadenersatzforderungen: Gerichtsurteile
6.000 Euro
Ein Makler antwortet bei einem Besichtigungstermin mit dem Kaufinteressenten auf dessen Frage nach Schimmel oder Feuchtigkeit im Haus, dass nichts bekannt sei. Tatsächlich hatten jedoch Bewohner des Hauses ihm zuvor von solchen Problemen berichtet. Das Gericht entschied, dass der Makler deshalb keinen Anspruch auf den Maklerlohn von rund 6.000 Euro habe (Quelle: LG Oldenburg, 13 O 2561/24; über: ibr-online und Kanzlei Kotz).
30.000 Euro
Ein Immobilienmakler riet einem Kunden davon ab, eine Immobilie an eine Interessentin zu veräußern, da er Zweifel an ihrer Bonität hatte. Es fanden zwar Verkaufsgespräche statt, aber ein Kaufvertrag kam nicht zustande. Die Immobilie wurde schließlich an einen anderen Interessenten verkauft. Die abgewiesene Interessentin klagte nun gegen den Makler: Er habe nicht das Recht, von einem Kauf abzuraten. Gleichzeitig hatte sie bereits den Umzug eingeleitet und ihr seien dadurch 30.000 Euro Schaden entstanden. Das Gericht gab jedoch dem Makler recht (Quelle: LG Frankenthal, Az. 1 O 40/20).
110.000 Euro
Eine Immobilienmaklerin wurde von einem Bauträger beauftragt, Eigentumswohnungen zu vermitteln. Bei einem Besichtigungstermin fragte eine Kaufinteressentin, ob die Wohnung vermietet werden kann. Die Maklerin bejahte dies mit Verweis auf die Gemeinschaftsordnung. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass die Stadt Lübeck die Ferienvermietung in diesem Gebiet doch untersagt. Für die Käuferin war allerdings die Vermietbarkeit entscheidend für den Kauf und sie verklagte die Maklerin auf Schadenersatz in Höhe von 110.000 Euro. Letztlich entschied das Gericht nicht über diese Forderung, sondern stellte grundsätzlich infrage, ob die Käuferin von der Maklerin Schadenersatz fordern kann, da kein Vertragsverhältnis bestand (Quelle: LG Lübeck, Az. 10 O 36/24).
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Wann und was zahlt sie?
Das leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)
Kostenübernahme im Falle eines Rechtsstreits
Für Immobilienmakler wichtige Leistungen: Beschädigung von Akten und Schriftstücken, eine Mehrfachvermittlung von Objekten oder auch Schlüsselverlust können mitversichert werden
Erweiterungen möglich: Absicherung von Personen- und Sachschäden und ihren Folgeschäden (Betriebshaftpflichtversicherung)
Wer ist versichert?
Sie als Immobilienmakler und Versicherungsnehmer
Ihre Angestellten
Eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten
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Wann leistet sie nicht?
Was kostet sie?
Das kostet Immobilienmakler eine Vermögensschadenhaftpflicht
| Jahresumsatz* | 310.000 € |
| Inhaber/Geschäftsführer* | 1 |
| Anzahl der Vollzeitmitarbeiter* | 2 |
| Versicherungssumme | 500.000 € |
| Selbstbehalt | 0 € |
| Monatlicher Beitrag | 37,08 €** |
*Errechnet aus den Daten von Destatis (Quelle: Destatis). Diese Daten stammen aus dem Jahr 2019 – heutige Kosten können daher davon abweichen.
**Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.
Diese Faktoren beeinflussen die Kosten
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler?
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Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler im Test
Unabhängige Testberichte zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind rar. Auf unserer separaten Themenseite haben wir für Sie die aktuell verfügbaren Testergebnisse zusammengefasst. Zusätzlich erhalten Sie dort wertvolle Tipps und Hinweise für die Auswahl des passenden Anbieters sowie unsere konkreten Experten-Empfehlungen:
Wie finde ich als Immobilienmakler die richtige Versicherung?
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
Das eigene Risiko analysieren
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit und der damit verbundenen Risiken. Welche Dienstleistungen bieten Sie konkret an (zum Beispiel Bewertungen von Immobilien, Erstellung von Exposés, Beratung zu rechtlichen Fragen)? Überlegen Sie dann, welche Fehler Ihnen in Ihrem Arbeitsalltag unterlaufen könnten (etwa fehlerhafte Angaben, Rechen- oder Übertragungsfehler, Fristversäumnisse, Schlüsselverlust etc.). Leiten Sie daraus ab, welche Leistungen Sie benötigen. Nur wenn Sie Ihre Risiken und Bedarfe kennen, können Sie einen auf Sie abgestimmten Versicherungsschutz finden und sich ausreichend vor Schadenersatzforderungen schützen.
Versicherungen vergleichen
Nutzen Sie unseren Online-Vergleich und lassen Sie sich passende Angebote anzeigen. Schauen Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern achten Sie auch darauf, dass für Sie wichtige Leistungen enthalten sind.
Testergebnisse und Empfehlungen berücksichtigen
Wenn Sie sich weitere Orientierung bei der Auswahl der richtigen Versicherung wünschen, können Sie sich auch auf unserer separaten Seite „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Test“ informieren. Hier finden Sie nicht nur Empfehlungen unserer Experten, sondern auch aktuelle Testergebnisse.
Entscheidung treffen und Vertrag abschließen
Treffen Sie nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen Ihre Wahl. Beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungsvertragsgesetz, § 19). Falsche Angaben zu Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Tätigkeitsbereichen können Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Mit uns die ideale Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler finden
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Dem Versicherer Änderungen mitteilen
„Ergeben sich für Sie als Immobilienmakler nach Abschluss des Vertrags Änderungen, die den Versicherungsschutz beeinflussen, müssen Sie diese dem Versicherer unbedingt mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie anderen Tätigkeiten nachgehen oder sich die Anzahl der Personen oder auch ihre Rollen im Unternehmen geändert hat. Steigt Ihr Risiko, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. Bedenken Sie, dass, wenn Sie Risikoänderungen dem Versicherer nicht mitteilen und die Beiträge nicht entsprechend angepasst werden, die Versicherungssumme im Schadensfall nicht ausreichen kann. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann Kosten aus eigener Tasche zahlen.“
Experten-Tipp 2:
Verschiedene Versicherungssummen beachten
„Beachten Sie, dass die allgemeine Versicherungssumme von zum Beispiel 500.000 Euro nicht für alle Leistungen gleichermaßen gelten muss. Versicherer können für bestimmte Leistungen davon abweichende Summen festlegen. Zum Beispiel kann der Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen nur mit bis zu 300.000 Euro abgesichert sein. Prüfen Sie also, ob für Sie wichtige Leistungen eine ausreichende Deckungssumme vorhanden ist. Zudem können Versicherer Leistungen einschränken, zum Beispiel, wenn sie nur bei Betrug durch freie Mitarbeiter leisten oder Verstöße von Arbeitgebern gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ausgeschlossen werden.“
Experten-Tipp 3:
Was ist die Nachmeldefrist?
„Wird von Ihnen als Immobilienmakler Schadenersatz gefordert, haben Sie aber die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits gekündigt, dann stehen Sie nicht notwendig ohne Versicherungsschutz da. Die meisten Versicherer bieten eine sogenannte ‚Nachmeldefrist‘ an. Diese Frist beschreibt die Zeitspanne, in der Sie auch nach Kündigung Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsschäden melden können. Vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Angebote: Einige Versicherer begrenzen die Nachmeldefrist auf fünf, andere auf zehn Jahre – einige bieten aber auch eine unbegrenzte Nachmeldung an.“
Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler
Was genau ist eine Vermögensschadenhaftpflicht und warum ist sie wichtig?
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beratungs- oder Vermittlungsfehlern, die zu einem finanziellen Schaden bei Ihren Kunden führen. Sie ist wichtig, da bereits kleine Fehler wie eine falsche Angabe im Exposé Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe nach sich ziehen können. Ohne Versicherungsschutz haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Wovor schützt eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Versicherung greift bei typischen beruflichen Fehlern von Immobilienmaklern. Dazu zählen insbesondere:
- Fehlerhafte Angaben im Exposé (zum Beispiel zur Wohnfläche)
- Verletzung der Aufklärungspflicht über bekannte Mängel
- Fehlerhafte Wertermittlung oder Falschberatung
- Verlust wichtiger Kundendokumente
Der Versicherer übernimmt die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz), aber auch des Rechtsstreits bei berechtigten Ansprüchen.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten hängen von Faktoren wie der gewählten Deckungssumme, der Höhe des Selbstbehalts, dem Jahresumsatz und der Mitarbeiterzahl ab. Je höher das versicherte Risiko und die Deckungssumme, desto höher ist der Beitrag.
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden durch Beratungsfehler. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden (zum Beispiel wenn ein Kunde in Ihrem Büro stürzt oder Sie bei einer Besichtigung etwas beschädigen). Da beide Risiken bestehen, ist eine Kombination beider Versicherungen für Immobilienmakler zu empfehlen.
Was muss ich tun, wenn ein Schadenfall droht?
Melden Sie jeden potenziellen Schadenfall oder eine Kundenforderung unverzüglich Ihrem Versicherer. Wichtig: Geben Sie gegenüber dem Kunden kein Schuldeingeständnis ab und leisten Sie keine Zahlungen, da dies Ihren Versicherungsschutz gefährden kann. Überlassen Sie die gesamte Kommunikation und Prüfung des Falls Ihrem Versicherer, den Sie wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände informieren müssen.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
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