Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Immobilienmakler

Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

Bekannt aus:

Das erwartet Sie hier

Warum eine Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler wichtig ist, was sie genau leistet und kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Immobilienmakler über die Vermögensschaden­­­­haftpflicht wissen
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Was leistet sie?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Immobilienmakler ist der Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht keine Pflicht, aber empfehlenswert.
  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht schützt Sie als Immobilienmakler vor finanziellen Belastungen durch Schadenersatz­forderungen.
  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht wehrt unberechtigte Schadenersatz­forderungen ab und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits bei berechtigten Forderungen.
  • Eine Vermögensschaden­haftpflicht ist ab umgerechnet 37,08 Euro im Monat möglich.

Was müssen Immobilienmakler über die Vermögensschaden­haftpflicht wissen?

Ob übersehene Mängel an einer Immobilie, eine fehlerhafte Auskunft über laufende Mietverträge oder eine versehentliche Mehrfachvermittlung einer Immobilie – Fehler können Immobilienmaklern trotz Sorgfalt immer unterlaufen. Diese können Ihren Kunden mitunter viel Geld kosten und Schadenersatzklagen nach sich ziehen. Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Fehler bei der Beratung, Immobilienvermittlung und Verwaltung.

Icon Haus mit Schutzschild

Vermögensschaden­haftpflicht oder Berufs­haftpflicht?

Lassen Sie sich nicht verwirren: „Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung“ und „Berufs­haftpflicht­versicherung“ werden oft synonym verwendet. Beide schützen Sie, wenn Ihnen beruflich ein Fehler passiert ist, durch den Dritte einen finanziellen Schaden erleiden. Davon zu unterscheiden ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung. Sie greift, wenn Personen oder ihre Sachen durch Ihre berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen und Schadenersatz oder Schmerzensgeld von Ihnen gefordert wird.


Icon Glühbirne

Keine Pflicht für Immobilienmakler

Anders als für Immobilienverwalter und Immobiliendarlehensvermittler ist für Makler eine Vermögensschaden­haftpflicht keine Pflicht. Wie die Versicherung für Wohnimmobilienverwalter beziehungsweise Immobiliendarlehensvermittler ausgestaltet sein muss, ist in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) festgehalten (Quelle: MaBV, § 15 ff., ImmVermV, §9ff). Warum der Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Immobilienmakler dennoch empfehlenswert ist, erfahren Sie im folgenden Kapitel.

Warum brauchen gerade Immobilienmakler eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Bezahlen Geldschein

Unterläuft Ihnen als Immobilienmakler bei der Beratung, Immobilienvermittlung oder Verwaltung ein Fehler, kann dies mitunter hohe Kosten für Ihre Kunden bedeuten. Eventuelle Schadenersatz­forderungen Ihrer Kunden können verhältnismäßig hoch und sogar existenzbedrohend sein. Da Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haftbar gemacht werden, müssen Sie diese Forderungen selbst tragen, falls Sie keine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung besitzen. Wie hoch diese Forderungen mitunter sein können, zeigen die folgenden Gerichtsurteile:


Schadenersatz­forderungen: Gerichtsurteile

6.000 Euro

Ein Makler antwortet bei einem Besichtigungstermin mit dem Kaufinteressenten auf dessen Frage nach Schimmel oder Feuchtigkeit im Haus, dass nichts bekannt sei. Tatsächlich hatten jedoch Bewohner des Hauses ihm zuvor von solchen Problemen berichtet. Das Gericht entschied, dass der Makler deshalb keinen Anspruch auf den Maklerlohn von rund 6.000 Euro habe (Quelle: LG Oldenburg, 13 O 2561/24; über: ibr-online und Kanzlei Kotz).

Icon Wassertropfen

30.000 Euro

Ein Immobilienmakler riet einem Kunden davon ab, eine Immobilie an eine Interessentin zu veräußern, da er Zweifel an ihrer Bonität hatte. Es fanden zwar Verkaufsgespräche statt, aber ein Kaufvertrag kam nicht zustande. Die Immobilie wurde schließlich an einen anderen Interessenten verkauft. Die abgewiesene Interessentin klagte nun gegen den Makler: Er habe nicht das Recht, von einem Kauf abzuraten. Gleichzeitig hatte sie bereits den Umzug eingeleitet und ihr seien dadurch 30.000 Euro Schaden entstanden. Das Gericht gab jedoch dem Makler recht (Quelle: LG Frankenthal, Az. 1 O 40/20).

Icon Haus Achtung

110.000 Euro

Eine Immobilienmaklerin wurde von einem Bauträger beauftragt, Eigentumswohnungen zu vermitteln. Bei einem Besichtigungstermin fragte eine Kaufinteressentin, ob die Wohnung vermietet werden kann. Die Maklerin bejahte dies mit Verweis auf die Gemeinschaftsordnung. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass die Stadt Lübeck die Ferien­vermietung in diesem Gebiet doch untersagt. Für die Käuferin war allerdings die Vermietbarkeit entscheidend für den Kauf und sie verklagte die Maklerin auf Schadenersatz in Höhe von 110.000 Euro. Letztlich entschied das Gericht nicht über diese Forderung, sondern stellte grundsätzlich infrage, ob die Käuferin von der Maklerin Schadenersatz fordern kann, da kein Vertragsverhältnis bestand (Quelle: LG Lübeck, Az. 10 O 36/24).

Icon Haus mit Schlüssel

Jetzt Tarife der Vermögensschaden­haftpflicht direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Wann und was zahlt sie?

Das leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler

Icon Schutzschild

Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Icon Richterhammer und Gesetz

Kostenübernahme im Falle eines Rechtsstreits

Für Immobilienmakler wichtige Leistungen: Beschädigung von Akten und Schriftstücken, eine Mehrfachvermittlung von Objekten oder auch Schlüsselverlust können mitversichert werden

Icon Puzzle

Erweiterungen möglich: Absicherung von Personen- und Sachschäden und ihren Folgeschäden (Betriebs­haftpflicht­versicherung)


Wer ist versichert?

Icon Person Frau

Sie als Immobilienmakler und Versicherungsnehmer

Icon Angestellte

Ihre Angestellten

Icon Mitarbeiter Team

Eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werkstudenten

Jetzt Tarife der Vermögensschaden­haftpflicht direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Wann leistet sie nicht?

  • Bei finanziellen Schäden durch wissentliche Pflicht­verletzung oder wissentliche Abweichung vom Gesetz
  • Bei Geldstrafen, Bußen, Vertragsstrafen oder Entschädigungen mit Strafcharakter
  • Bei Schäden durch Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht

Was kostet sie?

Das kostet Immobilienmakler eine Vermögensschaden­haftpflicht

Jahresumsatz*310.000 €
Inhaber/Geschäftsführer*1
Anzahl der Vollzeitmitarbeiter*2
Versicherungssumme500.000 €
Selbstbehalt0 €
Monatlicher Beitrag37,08 €**

*Errechnet aus den Daten von Destatis (Quelle: Destatis). Diese Daten stammen aus dem Jahr 2019 – heutige Kosten können daher davon abweichen.
**Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.


Diese Faktoren beeinflussen die Kosten

  • Jahresumsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Tätigkeiten als Immobilienmakler und entsprechende Risiken
  • Gewünschte Leistungen (z. B. Einschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung)
Icon Beleg

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler im Test

Unabhängige Testberichte zur Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sind rar. Auf unserer separaten Themenseite haben wir für Sie die aktuell verfügbaren Testergebnisse zusammengefasst. Zusätzlich erhalten Sie dort wertvolle Tipps und Hinweise für die Auswahl des passenden Anbieters sowie unsere konkreten Experten-Empfehlungen:

Vermögensschaden­haftpflicht im Test (2026)

Wie finde ich als Immobilienmakler die richtige Versicherung?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Icon Personalbeschaffung

Das eigene Risiko analysieren

Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit und der damit verbundenen Risiken. Welche Dienstleistungen bieten Sie konkret an (zum Beispiel Bewertungen von Immobilien, Erstellung von Exposés, Beratung zu rechtlichen Fragen)? Überlegen Sie dann, welche Fehler Ihnen in Ihrem Arbeitsalltag unterlaufen könnten (etwa fehlerhafte Angaben, Rechen- oder Übertragungsfehler, Fristversäumnisse, Schlüsselverlust etc.). Leiten Sie daraus ab, welche Leistungen Sie benötigen. Nur wenn Sie Ihre Risiken und Bedarfe kennen, können Sie einen auf Sie abgestimmten Versicherungsschutz finden und sich ausreichend vor Schadenersatz­forderungen schützen.

Icon Blatt mit Lupe

Versicherungen vergleichen

Nutzen Sie unseren Online-Vergleich und lassen Sie sich passende Angebote anzeigen. Schauen Sie beim Vergleich nicht nur auf den Preis, sondern achten Sie auch darauf, dass für Sie wichtige Leistungen enthalten sind.

Icon Bestenliste Siegertreppchen

Testergebnisse und Empfehlungen berücksichtigen

Wenn Sie sich weitere Orientierung bei der Auswahl der richtigen Versicherung wünschen, können Sie sich auch auf unserer separaten Seite „Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung im Test“ informieren. Hier finden Sie nicht nur Empfehlungen unserer Experten, sondern auch aktuelle Testergebnisse.

Vermögensschaden­haftpflicht im Test

Icon Händeschütteln

Entscheidung treffen und Vertrag abschließen

Treffen Sie nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen Ihre Wahl. Beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 19). Falsche Angaben zu Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Tätigkeitsbereichen können Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Mit uns die ideale Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler finden

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 37 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Icon Dokument

Einfach und unverbindlich berechnen

Die Testsieger 2026 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung begehen sollten
  • Kombiprodukte nicht nutzen
    Viele Versicherer bieten Rabatte an, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung weitere Versicherungen, wie eine Büroinhalts­versicherung, Cyber-Versicherung oder Elektronik­versicherung, abschließen. Prüfen Sie also für sich, ob weitere Versicherungen sinnvoll für Sie sind, und sparen Sie beim Versicherungsabschluss.
  • Pflichten nicht kennen
    Als Versicherungsnehmer haben Sie gegenüber dem Versicherer Pflichten. Kommen Sie diesen nicht nach, kann der Versicherer im Schadensfall nur eingeschränkt oder sogar gar nicht leisten. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Pflichten kennen. In den Versicherungs­bedingungen finden Sie diese meist unter dem Stichwort „Obliegenheiten“. Es kann etwa sein, dass Sie sich als Immobilienmakler unverzüglich bei Ihrem Versicherer melden müssen, wenn zwar der Versicherungsfall eingetreten ist, aber noch keine Schadensersatz- oder Haftpflichtansprüche erhoben wurden.
  • Den richtigen Schutz wählen
    Benötigen Sie eine Vermögensschaden­haftpflicht, Berufs­haftpflicht oder Betriebs­haftpflicht? Während Vermögensschaden­haftpflicht und Berufs­haftpflicht das Gleiche sind und Sie vor finanziellen Schäden schützen, die zum Beispiel Kunden durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen, schützt Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung vor Schmerzensgeld- und Schadenersatz­forderungen aufgrund von Personen- oder Sachschäden und ihren Folgen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Dem Versicherer Änderungen mitteilen

„Ergeben sich für Sie als Immobilienmakler nach Abschluss des Vertrags Änderungen, die den Versicherungsschutz beeinflussen, müssen Sie diese dem Versicherer unbedingt mitteilen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie anderen Tätigkeiten nachgehen oder sich die Anzahl der Personen oder auch ihre Rollen im Unternehmen geändert hat. Steigt Ihr Risiko, müssen Sie mit höheren Beiträgen rechnen. Bedenken Sie, dass, wenn Sie Risikoänderungen dem Versicherer nicht mitteilen und die Beiträge nicht entsprechend angepasst werden, die Versicherungssumme im Schadensfall nicht ausreichen kann. Im schlimmsten Fall müssen Sie dann Kosten aus eigener Tasche zahlen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Verschiedene Versicherungssummen beachten

„Beachten Sie, dass die allgemeine Versicherungssumme von zum Beispiel 500.000 Euro nicht für alle Leistungen gleichermaßen gelten muss. Versicherer können für bestimmte Leistungen davon abweichende Summen festlegen. Zum Beispiel kann der Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen nur mit bis zu 300.000 Euro abgesichert sein. Prüfen Sie also, ob für Sie wichtige Leistungen eine ausreichende Deckungssumme vorhanden ist. Zudem können Versicherer Leistungen einschränken, zum Beispiel, wenn sie nur bei Betrug durch freie Mitarbeiter leisten oder Verstöße von Arbeitgebern gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ausgeschlossen werden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Was ist die Nachmeldefrist?

„Wird von Ihnen als Immobilienmakler Schadenersatz gefordert, haben Sie aber die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung bereits gekündigt, dann stehen Sie nicht notwendig ohne Versicherungsschutz da. Die meisten Versicherer bieten eine sogenannte ‚Nachmeldefrist‘ an. Diese Frist beschreibt die Zeitspanne, in der Sie auch nach Kündigung Ihres Versicherungsvertrages Versicherungsschäden melden können. Vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Angebote: Einige Versicherer begrenzen die Nachmeldefrist auf fünf, andere auf zehn Jahre – einige bieten aber auch eine unbegrenzte Nachmeldung an.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler

Was genau ist eine Vermögensschaden­haftpflicht und warum ist sie wichtig?

Die Vermögensschaden­haftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beratungs- oder Vermittlungsfehlern, die zu einem finanziellen Schaden bei Ihren Kunden führen. Sie ist wichtig, da bereits kleine Fehler wie eine falsche Angabe im Exposé Schadenersatz­forderungen in existenzbedrohender Höhe nach sich ziehen können. Ohne Versicherungsschutz haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Wovor schützt eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Die Versicherung greift bei typischen beruflichen Fehlern von Immobilienmaklern. Dazu zählen insbesondere:

  • Fehlerhafte Angaben im Exposé (zum Beispiel zur Wohnfläche)
  • Verletzung der Aufklärungspflicht über bekannte Mängel
  • Fehlerhafte Wertermittlung oder Falschberatung
  • Verlust wichtiger Kundendokumente

Der Versicherer übernimmt die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz), aber auch des Rechtsstreits bei berechtigten Ansprüchen.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten hängen von Faktoren wie der gewählten Deckungssumme, der Höhe des Selbstbehalts, dem Jahresumsatz und der Mitarbeiterzahl ab. Je höher das versicherte Risiko und die Deckungssumme, desto höher ist der Beitrag.

Was ist der Unterschied zur Betriebs­haftpflicht?

Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung deckt finanzielle Schäden durch Beratungsfehler. Die Betriebs­haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden (zum Beispiel wenn ein Kunde in Ihrem Büro stürzt oder Sie bei einer Besichtigung etwas beschädigen). Da beide Risiken bestehen, ist eine Kombination beider Versicherungen für Immobilienmakler zu empfehlen.

Was muss ich tun, wenn ein Schadenfall droht?

Melden Sie jeden potenziellen Schadenfall oder eine Kundenforderung unverzüglich Ihrem Versicherer. Wichtig: Geben Sie gegenüber dem Kunden kein Schuldeingeständnis ab und leisten Sie keine Zahlungen, da dies Ihren Versicherungsschutz gefährden kann. Überlassen Sie die gesamte Kommunikation und Prüfung des Falls Ihrem Versicherer, den Sie wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände informieren müssen.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilienmakler?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
transparent-beraten.de GmbH 684 Bewertungen auf ProvenExpert.com