Das erwartet Sie hier
Die Nürnberger Versicherung schließt seit 2017 keine neuen Riester-Verträge mehr ab und plant auch keine Rückkehr. Bestehende Verträge laufen weiter, und mit dem Altersvorsorgereformgesetz haben Sie ab 2027 neue Wahlmöglichkeiten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente der Nürnberger Versicherung ist in unserer Gesamtauswertung nicht vertreten, weil die Nürnberger seit 2017 keine neuen Riester-Verträge mehr abschließt.
- Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter, auch nach dem Start der neuen geförderten Altersvorsorge am 01.01.2027.
- Den Vertrag weiterlaufen lassen passt für Sparer, die ihre Beitragsgarantie behalten oder mit kleinem Einkommen schon über den Sockelbetrag die volle Grundzulage bekommen; wer mehr Renditechance sucht, prüft eine Übertragung zu einem anderen Anbieter.
- Seit Mai 2026 gehört die Nürnberger zur Vienna Insurance Group, Ihr Vertragspartner bleibt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG.
Nürnberger Versicherung im Steckbrief
Reform 2027: Was das für Ihren Nürnberger-Vertrag bedeutet
Ihr Riester-Vertrag bei der Nürnberger läuft ab 2027 mit der bisherigen Förderung und der Beitragsgarantie bis zum Rentenbeginn weiter, eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht. Neu abschließen lässt sich bei der Nürnberger schon seit 2017 keine Riester-Rente mehr. Ob sie ab 2027 eigene geförderte Produkte wie ein Altersvorsorgedepot anbietet, hat die Nürnberger bisher nicht mitgeteilt. Schließen Sie nach dem 31.12.2026 bei einem anderen Anbieter einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Förderrecht automatisch auch für Ihren Nürnberger-Vertrag.
| Merkmal | Nürnberger Versicherung |
|---|---|
| Risikoträger | NÜRNBERGER Lebensversicherung AG, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg |
| Konzern | 100 % Tochter der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG, seit Mai 2026 Teil der Vienna Insurance Group |
| Status Neugeschäft | Riester-Neugeschäft seit 2017 eingestellt, keine Rückkehr geplant, bestehende Verträge laufen weiter |
| Frühere Riester-Tarife | Fondsgebundene ZulagenRente, unter anderem in der Variante Doppel-Invest |
| Solvenzquote | 513 % zum 31.12.2025 (Vorjahr 544 %), ohne Übergangsmaßnahmen |
| Finanzstärke-Rating | A+ mit stabilem Ausblick (Fitch, Mai 2026) |
| BaFin-Beschwerden 2025 | 0,84 je 100.000 Verträge in der Lebensversicherung (Durchschnitt 1,81) |
| Service Lebensversicherung | 0911 531-333 300 |
Die Nürnberger hat das Riester-Neugeschäft laut einer Branchenumfrage der Zeitung Euro am Sonntag Anfang 2017 eingestellt. Im Dezember 2024 bekräftigte sie, dass sie auch nach der Erhöhung des Höchstrechnungszinses nicht in das Geschäft zurückkehrt (Quelle: DAS INVESTMENT). Auf ihrer Website schreibt die Nürnberger, dass sie keine Neuverträge für eine Riester-Rente abschließt und sich ihre Riester-Informationen nur an bestehende Kunden richten.
Die Verträge führt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Laut ihrem Bericht über Solvabilität und Finanzlage 2025 hielt sie Ende 2025 Eigenmittel von 513 Prozent der Solvenzkapitalanforderung, im Vorjahr waren es 544 Prozent. Das ist mehr als das Fünffache dessen, was die Aufsicht verlangt, gerechnet ohne Übergangsmaßnahmen. Die Ratingagentur Fitch bewertet die Finanzstärke der Gesellschaft seit Mai 2026 mit A+ bei stabilem Ausblick.
Bei der BaFin gingen 2025 rechnerisch 0,84 Beschwerden je 100.000 Verträge über die Nürnberger ein, weniger als die Hälfte des Branchendurchschnitts von 1,81 (Quelle: BaFin). Die Statistik erfasst die gesamte Lebensversicherung, nicht nur Riester-Verträge.
Was für bestehende Verträge gilt
Die Nürnberger führt bestehende Riester-Verträge wie bisher fort. Ob Sie wegen der Reform etwas ändern, entscheiden Sie selbst.
Ihr Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter
Für Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter. So steht es im neuen § 52 Absatz 50a des Einkommensteuergesetzes (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 156). Ihr Vertrag bei der Nürnberger wird dafür als Bestandsvertrag gemeldet. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung gibt es nicht.
Sie erhalten also weiter die Grundzulage von 175 Euro im Jahr und je Kind 185 Euro Kinderzulage, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro (Quelle: § 85 EStG). Beiträge und Zulagen können Sie bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben abziehen. Auch die Garantie bleibt: Zum Rentenbeginn stehen Ihnen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung.
Wechsel in die neue Förderung
Sie können gegenüber der Nürnberger unwiderruflich erklären, dass für Ihre Bestandsverträge das neue Förderrecht gelten soll. Die Erklärung gilt einheitlich für alle Ihre Riester-Verträge, auch bei anderen Anbietern, und wirkt ab dem Beitragsjahr, in dem sie der Nürnberger vorliegt. Die bisher erhaltene Förderung müssen Sie laut Deutscher Rentenversicherung nicht zurückzahlen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Neu ist die beitragsabhängige Zulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere bis zu 1.440 Euro. Das ergibt höchstens 540 Euro Grundzulage. Je Kind kommt ein Euro je gespartem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro dazu.
Rechnen Sie vor dem Wechsel nach. Bisher gibt es die volle Grundzulage schon mit dem Sockelbetrag von 60 Euro, wenn Sie wenig oder kein Einkommen haben (Quelle: § 86 EStG). Im neuen System zahlen Sie mindestens 120 Euro im Jahr, bei kleinem eigenem Einkommen gibt es dafür nur 60 Euro Grundzulage. Sind Sie über Ihren Ehepartner mittelbar begünstigt, richtet sich Ihre Zulage dann nach seinen Beiträgen. Wer dagegen 1.800 Euro im Jahr spart, erhält künftig 540 Euro statt 175 Euro Grundzulage.
Vorsicht bei einem neuen Vertrag ab 2027
Schließen Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag ab, etwa ein Altersvorsorgedepot, gilt das neue Recht automatisch für alle Verträge. Das betrifft dann auch Ihren Riester-Vertrag bei der Nürnberger, so regelt es das Altersvorsorgereformgesetz. Wer heute mit dem Sockelbetrag die volle Zulage bekommt, sollte das vor einem Neuabschluss prüfen.
Beiträge anpassen, Sonderzahlung oder Pause
Den Beitrag ändern Sie bei der Nürnberger mit dem Formular Beitragsneuberechnung. Für die volle Förderung zahlen Sie nach Angaben der Nürnberger mindestens vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens ein, abzüglich der Zulagen. Der tarifliche Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Eine Sonderzahlung ist jederzeit möglich, per schriftlicher Abbuchungserklärung oder per Überweisung mit Vertragsnummer und Namen.
Sie haben außerdem bis zum Rentenbeginn einen gesetzlichen Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, also keine Beiträge mehr zu zahlen (Quelle: § 1 AltZertG). Das Guthaben bleibt dann im Vertrag. Ohne eigene Beiträge fließen aber keine neuen Zulagen, und Sie können den Vertrag später wieder mit Beiträgen fortführen.
Übertragung zu einem anderen Anbieter
Wollen Sie das Guthaben mitnehmen, kündigen Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres. Das Kapital geht dann direkt auf einen zertifizierten Vertrag, der auf Ihren Namen läuft. Der bisherige Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen (Quelle: § 1 AltZertG).
Ob für bestehende Verträge ab dem 01.01.2027 eine kostenfreie Übertragung gilt, ist noch nicht geklärt. Der neue Anbieter darf auf das übertragene, geförderte Kapital keine Abschlusskosten mehr verrechnen, sondern höchstens eine Verwaltungspauschale von 150 Euro.
Ab 2027 kommt auch ein Altersvorsorgedepot als Ziel in Frage. Beachten Sie: Die Garantie auf Beiträge und Zulagen gilt zum Rentenbeginn, vor diesem Zeitpunkt kann das übertragene Guthaben darunter liegen. Ein Depot ohne Garantie schwankt mit den Kursen.
Wohin Sie sich heute wenden
Ihr Vertragspartner bleibt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Sie arbeitet auch nach der Übernahme durch die Vienna Insurance Group eigenständig vom Standort Nürnberg aus.
Fragen zu Ihrem Vertrag
Das Team Leben der Nürnberger erreichen Sie unter 0911 531-333 300, einen Rückruf können Sie online vereinbaren. Viele Änderungen wie Adresse oder Bankverbindung erledigen Sie im Kundenportal Meine NÜRNBERGER, dort finden Sie auch die Details Ihres Riester-Vertrags. Post geht an die NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg. Einen Todesfall melden Hinterbliebene unter 0911 531-65715.
Fragen zur Zulage
Den Antrag auf Zulage reichen Sie bei der Nürnberger ein, am einfachsten als Dauerantrag auf Altersvorsorgezulage, für Kinder mit dem Kinderergänzungsbogen. Die Frist endet laut Nürnberger mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Die jährliche Bescheinigung über gutgeschriebene Zulagen verschickt die Nürnberger im zweiten Quartal.
Über die Zulagen selbst entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung (Quelle: ZfA). Dort können Sie online eine Auskunft über erhaltene Zulagen anfordern oder eine Festsetzung beantragen.
Wenn es Ärger gibt
Kommen Sie mit der Nürnberger nicht weiter, können Sie sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden (Quelle: Versicherungsombudsmann). Beschwerden über Versicherer nimmt außerdem die BaFin entgegen.
Wenn Sie neu vorsorgen wollen
Eine neue Riester-Rente lässt sich nur noch bis zum 31.12.2026 abschließen, bei der Versicherungskammer Bayern sogar nur bis zum 11.12.2026. In der Gesamtauswertung der fondsgebundenen Riester-Rente stehen die Allianz und die Continentale mit je 92 von 100 Punkten an der Spitze. Alle bewerteten Anbieter finden Sie im Riester-Rente Test.
Ab dem 01.01.2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuabschlüsse, dazu kommt ein Standardprodukt mit Effektivkosten von höchstens 1,0 Prozent im Jahr (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Ob die Nürnberger selbst solche Verträge anbieten wird, hat sie bisher nicht mitgeteilt. Ob sich für Sie ein Wechsel oder ein letzter Riester-Abschluss noch lohnt, klären unsere Experten kostenfrei mit Ihnen. Die Grundlagen erklärt unsere Seite zur Riester-Förderung.
Häufige Fragen zur Riester-Rente der Nürnberger Versicherung
Was ändert die Übernahme durch die Vienna Insurance Group an meinem Riester-Vertrag?
Ihr Vertragspartner bleibt die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG. Die Vienna Insurance Group hat im Mai 2026 die Aktien der Muttergesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-AG übernommen, nicht Ihren Vertrag. Die Nürnberger arbeitet nach eigenen Angaben weiter eigenständig mit ihrer Marke auf dem deutschen Markt. Ansprechpartner, Kundenportal und Formulare bleiben dieselben.
Wie beantrage ich die Zulagen für meinen Riester-Vertrag bei der Nürnberger?
Sie reichen den Antrag bei der Nürnberger ein, die ihn an die Zulagenstelle weiterleitet. Am bequemsten ist der Dauerantrag auf Altersvorsorgezulage, den die Nürnberger in ihrem Bereich Formulare und Downloads bereitstellt, für Kinder zusammen mit dem Kinderergänzungsbogen. Ohne Dauerantrag gilt eine Frist: Für Beiträge eines Jahres muss der Antrag bis zum Ende des übernächsten Jahres vorliegen.
Kann ich bei meiner Riester-Rente der Nürnberger noch Geld nachzahlen?
Ja, eine Sonderzahlung ist jederzeit möglich. Sie überweisen den Betrag mit Vertragsnummer und Namen oder erteilen der Nürnberger schriftlich den Auftrag, ihn abzubuchen. Steuerlich gefördert sind Beiträge und Zulagen zusammen bis 2.100 Euro im Jahr, so legt es § 10a EStG fest. Das gilt auch nach 2026, solange Ihr Vertrag nach altem Recht gefördert wird.
Wie nutze ich mein Riester-Guthaben bei der Nürnberger für eine Immobilie?
Sie können das Guthaben als Wohn-Riester für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen, vor Rentenbeginn für Kauf oder Bau, zu Rentenbeginn auch zur Entschuldung. Den Antrag stellen Sie online bei der Zulagenstelle und zusätzlich formlos bei der Nürnberger. Bei einer Teilentnahme müssen laut § 92a EStG mindestens 3.000 Euro gefördertes Kapital im Vertrag bleiben. Die Entnahme verringert die spätere Rente.
Was kostet es, den Vertrag zu kündigen und mir das Geld auszahlen zu lassen?
Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist eine schädliche Verwendung: Der Staat fordert dann alle Zulagen und Steuervorteile zurück, so regelt es § 93 EStG. Dazu können Kosten aus Ihrem Vertrag kommen. Wer nur nicht mehr einzahlen will, lässt den Vertrag besser ruhen oder überträgt das Guthaben auf einen anderen Altersvorsorgevertrag.
Was muss ich als Beamter mit einem Riester-Vertrag bei der Nürnberger beachten?
Als Beamter brauchen Sie für die Förderung eine Einwilligungserklärung gegenüber Ihrer Besoldungsstelle. Sie erlaubt Ihrem Dienstherrn, Ihre Daten an die Zulagenstelle zu übermitteln, weil Ihr Einkommen nicht bei der Rentenversicherung gespeichert ist. Haben Sie die Erklärung schon abgegeben, müssen Sie nichts tun. Wechselt Ihre Besoldungsstelle, geben Sie sie neu ab, das Formular stellt auch die Nürnberger bereit.
Welche Änderungen muss ich der Nürnberger melden?
Melden Sie alles, was Ihren Zulagenanspruch verändern kann: Umzug, Heirat oder Scheidung, Berufswechsel, die Geburt eines Kindes und den Wegfall des Kindergelds. Auch wenn die Kinderzulage künftig beim anderen Elternteil gutgeschrieben werden soll, braucht die Nürnberger eine Mitteilung. Ihr Einkommen müssen Sie nicht melden, das ermittelt die Zulagenstelle selbst.
Was tue ich, wenn die Zulagenstelle eine Zulage nicht auszahlt?
Sie können gegen den Bescheid Einspruch bei der Zulagenstelle einlegen, das geht online über das Formular der Deutschen Rentenversicherung. Die Frist beginnt mit Erhalt des Bescheids und ist kurz, warten Sie deshalb nicht. Zweifeln Sie an der Höhe früherer Zulagen, beantragen Sie bei der Zulagenstelle eine Festsetzung der Altersvorsorgezulage.
Lassen Sie Ihre Riester-Rente prüfen
Oliver Karp prüft kostenfrei, ob Sie Ihren Vertrag behalten, noch bis 31.12.2026 einen neuen Riester-Vertrag abschließen oder ab 2027 besser ins Altersvorsorgedepot gehen.
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