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Was D&O und Vermögensschadenhaftpflicht unterscheidet, für wen welche Pflicht gilt und wann Sie als Berufsträger und Geschäftsführer beide Verträge brauchen.
Inhalt dieser Seite- Was ist der Unterschied zwischen D&O und Vermögensschadenhaftpflicht?
- Worin unterscheiden sich D&O und Vermögensschadenhaftpflicht?
- Wann ist ein Fehler in D&O und Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
- Wer muss eine Vermögensschadenhaftpflicht haben?
- Wer braucht D&O und Vermögensschadenhaftpflicht zusammen?
- Was decken Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung ab?
- Wer zahlt die Beiträge, und was kosten die Verträge?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Beide decken Vermögensschäden: Die D&O schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte als Organ, die Vermögensschadenhaftpflicht Berufsträger bei Fehlern für Kunden und Mandanten.
- Das eigene Unternehmen als Kläger: Ansprüche der eigenen Gesellschaft sind der Hauptfall der D&O, in der Vermögensschadenhaftpflicht sind sie nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
- Pflicht nur für bestimmte Berufe: Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Vermittler und Wohnimmobilienverwalter brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht, eine D&O schreibt kein Gesetz vor.
- Berufsträger als Geschäftsführer brauchen beides: Nach den Musterbedingungen schließt die Berufshaftpflicht Organtätigkeit und Steuerhaftung aus, diese Lücke schließt eine D&O.
Was ist der Unterschied zwischen D&O und Vermögensschadenhaftpflicht?
Beide Versicherungen zahlen für Vermögensschäden, sie schützen aber verschiedene Rollen. Die D&O versichert Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte für Fehler bei der Leitung oder Aufsicht ihres Unternehmens. Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert Berufsträger wie Anwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler für Fehler gegenüber Kunden und Mandanten. Wer beide Rollen hat, braucht beide Verträge.
Welche Versicherung passt zu Ihrer Rolle?
Entscheidend ist nicht die Höhe des Schadens, sondern in welcher Funktion Sie den Fehler machen. Die Tabelle zeigt typische Rollen und den passenden Schutz. Die Fälle, in denen Sie beide Verträge brauchen, beschreiben wir weiter unten ausführlich, mit den Ausschlüssen, die dahinterstehen.
| Ihre Rolle | Was Sie brauchen | Warum |
|---|---|---|
| Geschäftsführer einer GmbH in Handel, Handwerk oder Industrie | D&O, dazu die Betriebshaftpflicht der Firma | Fehler als Organ deckt nur die D&O, Personen- und Sachschäden die Betriebshaftpflicht |
| Selbständiger Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer | Vermögensschadenhaftpflicht, gesetzlich vorgeschrieben | Fehler bei der Arbeit für Mandanten |
| Geschäftsführer der eigenen Kanzlei-GmbH oder Beratungsfirma | Beides | Die Berufshaftpflicht der Gesellschaft schließt Organtätigkeit in der Regel aus |
| Berufsträger im Aufsichtsrat oder Beirat eines Mandanten | D&O des Mandanten oder eine persönliche D&O | Mandate als Organ sind in der Berufshaftpflicht in der Regel ausgeschlossen |
| Vorstand eines Vereins | D&O, oft zusammen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht des Vereins | Die D&O schützt den Vorstand, die Vermögensschadenhaftpflicht in erster Linie den Verein |
Wie die D&O funktioniert, was sie kostet und wie Sie die Summe wählen, erklärt unser Ratgeber zur D&O-Versicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Berufe beschreibt unser Ratgeber zur Vermögensschadenhaftpflicht. Diese Seite zeigt, wo die Grenze zwischen beiden verläuft und wann ein Vertrag allein nicht reicht.
Worin unterscheiden sich D&O und Vermögensschadenhaftpflicht?
Sie unterscheiden sich in der versicherten Tätigkeit, im Versicherungsnehmer, im Anspruchsteller und im Auslöser des Versicherungsfalls. Die D&O zahlt vor allem, wenn das eigene Unternehmen sein Organ auf Schadenersatz verklagt. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn ein Kunde oder Mandant Schadenersatz fordert. Ansprüche des eigenen Unternehmens sind dort gerade ausgeschlossen.
Die D&O ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer
Die D&O ist selbst eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennen sie „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern“ (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB D&O). Wer eine Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer sucht, meint deshalb in aller Regel die D&O.
Versichert sind in beiden Sparten nur Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht daraus herleiten. Geld und Wertpapiere gelten dabei als Sachen (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB VH). Der Unterschied liegt also nicht in der Schadenart, sondern in der versicherten Tätigkeit: Leitung und Aufsicht bei der D&O, Arbeit für Kunden bei der Vermögensschadenhaftpflicht.
Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht
Bei beratenden Berufen meinen Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht dasselbe. Die Gesetze sprechen von einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Bei Architekten, Ingenieuren und Heilberufen deckt eine Berufshaftpflicht dagegen vor allem Personen- und Sachschäden, bei Architekten kombiniert mit Vermögensschäden. Einen Überblick über alle Berufe gibt unser Ratgeber zur Berufshaftpflichtversicherung.
Wer ist versichert, wer fordert?
Die erste Tabelle vergleicht, wen die Verträge schützen und wer Ansprüche stellt. Die Angaben folgen den Musterbedingungen des GDV und dem Versicherungsvertragsgesetz. Ihr eigener Vertrag kann einzelne Punkte anders regeln, etwa weitere Personen mitversichern oder Ausschlüsse enger fassen.
| Merkmal | D&O | Vermögensschadenhaftpflicht |
|---|---|---|
| Versicherte Tätigkeit | Leitung und Aufsicht als Organ eines Unternehmens | Ausübung eines Berufs oder Gewerbes für Kunden und Mandanten |
| Versicherungsnehmer und Zahler | Das Unternehmen, bei der persönlichen D&O das Organ selbst | Der Berufsträger oder seine Berufsgesellschaft |
| Versicherte Personen | Gegenwärtige und ehemalige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte | Der Versicherungsnehmer, mitversichert gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter für ihre Arbeit im Betrieb |
| Anspruchsteller | Vor allem das eigene Unternehmen, dazu Dritte wie Gläubiger und Finanzamt | Kunden, Mandanten und andere Dritte, nicht das eigene Unternehmen |
| Gesetzliche Pflicht | Keine | Für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Vermittler und Wohnimmobilienverwalter |
Der wichtigste Unterschied steht in der Zeile Anspruchsteller. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sind in der Vermögensschadenhaftpflicht nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Verklagt die Kanzlei-GmbH ihren eigenen Geschäftsführer, zahlt ihre Berufshaftpflicht also nicht. In der D&O ist genau dieser Anspruch des eigenen Unternehmens der Hauptfall.
Wie der Schutz funktioniert
Die zweite Tabelle zeigt, wann und wie viel die Verträge zahlen. Hier liegen die Unterschiede, die im Ernstfall Geld kosten: wann ein Fehler als Versicherungsfall gilt, ob Anwaltskosten die Versicherungssumme verbrauchen und ob die Haftung gegenüber dem Finanzamt mitversichert ist.
| Merkmal | D&O | Vermögensschadenhaftpflicht |
|---|---|---|
| Versicherungsfall | Erste schriftliche Geltendmachung des Anspruchs während der Laufzeit oder Nachmeldefrist | Der Fehler (Verstoß) während der Vertragsdauer |
| Abwehrkosten | Im GDV-Muster auf die Versicherungssumme angerechnet | Im GDV-Muster zusätzlich zur Summe getragen |
| Selbstbehalt | Betrag laut Versicherungsschein, Pflicht-Selbstbehalt für Vorstände von Aktiengesellschaften und gleichgestellten Rechtsformen | Nur falls vereinbart, bei Pflichtversicherungen gesetzlich begrenzt |
| Steuerhaftung des Geschäftsführers | In vielen Tarifen ausdrücklich mitversichert | Im GDV-Muster ausgeschlossen |
| Versicherungssumme | Keine Faustformel, ein Versicherer empfiehlt bis 5.000.000 € Umsatz 1.000.000 € | Gesetzliche Mindestsummen von 250.000 € bis 2.500.000 € je Fall, je nach Beruf |
Bei der Steuerhaftung hilft die Berufshaftpflicht dem Geschäftsführer nicht, die Musterbedingungen schließen Ansprüche aus § 69 Abgabenordnung ausdrücklich aus. In der D&O ist diese Haftung in vielen, aber nicht allen Tarifen mitversichert, solange kein Vorsatz vorliegt (Quelle: § 69 Abgabenordnung). Alle Musterbedingungen sind unverbindlich. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen Ihres Vertrags.
Ihre Berufshaftpflicht und D&O abgleichen
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- Abgleich von Berufshaftpflicht und D&O
- Prüfung von Organ-Ausschluss, Steuerhaftung und Nachmeldefrist
- Angebote mehrerer Versicherer im Vergleich
Wann ist ein Fehler in D&O und Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
In der Vermögensschadenhaftpflicht zählt, ob beim Fehler ein Vertrag bestand. In der D&O zählt, ob beim Anspruch ein Vertrag besteht. Die Betriebshaftpflicht knüpft an ein drittes Datum an, an das Schadenereignis. Diese drei Prinzipien entscheiden, ob ein später Anspruch nach einem Wechsel oder einer Kündigung noch versichert ist.
Verstoßprinzip in der Vermögensschadenhaftpflicht
Nach den Musterbedingungen ist versichert, wer wegen eines Verstoßes in Anspruch genommen wird, den er während der Vertragsdauer begangen hat. Verstoß ist das Tun oder Unterlassen, das Haftpflichtansprüche auslösen kann (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB VH). Bei einem Unterlassen gilt im Zweifel der letzte Tag, an dem Sie hätten handeln müssen.
Für Pflichtversicherungen schreibt das Gesetz diese Anknüpfung vor. Steuerberater brauchen Schutz für jede einzelne, während der Vertragsdauer begangene Pflichtverletzung (Quelle: § 53 Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz). Fehler aus der Vertragszeit sind also versichert, auch wenn der Anspruch Jahre später kommt. Bis wann Sie ihn melden müssen, regelt Ihr Vertrag mit einer Nachmeldefrist.
Bei freiwilligen Tarifen, etwa für IT-Dienstleister oder Unternehmensberater, kann der Versicherungsfall anders geregelt sein. Prüfen Sie deshalb, an welches Datum Ihr Vertrag anknüpft. Beim Wechsel kommt es auf die Rückwärtsversicherung des neuen Vertrags an: Sie gilt nur, wenn sie vereinbart ist, und nur für Verstöße, die Ihnen bei Abschluss nicht bekannt waren.
Anspruchserhebung in der D&O
In der D&O ist Versicherungsfall die erste schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs während der Vertragsdauer oder einer Nachmeldefrist (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB D&O). Die Pflichtverletzung darf vor Vertragsbeginn liegen, wenn sie bei Abschluss nicht bekannt war. Diese Rückwärtsdeckung ist in den Musterbedingungen zeitlich unbegrenzt.
Endet die D&O, sind spätere Ansprüche nur noch über die Nachmeldefrist versichert. Sie reicht in heutigen Bedingungswerken der Unternehmens-D&O von wenigen Jahren in Basistarifen bis unbegrenzt. Nach einem Insolvenzantrag oder einer Übernahme gibt es nach den Musterbedingungen kein Recht, eine Nachmeldefrist zuzukaufen. Wer kündigt oder wechselt, achtet deshalb auf lückenlose Anschlussdeckung.
Ein Fehler, drei Ergebnisse
Ein Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Prinzipien wirken. Ein Fehler passiert im ersten Jahr, der Vertrag endet im dritten Jahr, der Anspruch kommt im vierten Jahr. Welche Versicherung zahlt, hängt allein davon ab, woran der Versicherungsfall anknüpft und ob eine Frist für spätere Meldungen vereinbart ist.
| Versicherung | Versicherungsfall ist | Zahlt sie im Beispiel? |
|---|---|---|
| Vermögensschadenhaftpflicht | Der Verstoß | Ja, der Fehler lag in der Vertragszeit, sofern Sie innerhalb der vereinbarten Frist melden |
| D&O | Die erste schriftliche Geltendmachung | Nur mit Nachmeldefrist, weil der Anspruch nach Vertragsende kommt |
| Betriebshaftpflicht | Das Schadenereignis | Nur, wenn der Schaden beim Dritten in der Vertragszeit eingetreten ist |
Für die D&O heißt das: Kündigt das Unternehmen den Vertrag oder verlängert es ihn nicht, hängt Ihr Schutz für alte Fehler an der Nachmeldefrist. Darauf haben Sie als Organ keinen Einfluss. Wer ausscheidet oder mehrere Mandate hat, prüft deshalb eine persönliche D&O, die er selbst abschließt und kündigt.
Wer muss eine Vermögensschadenhaftpflicht haben?
Pflicht ist sie für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare sowie für Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter. Vermittler und Verwalter bekommen ohne Nachweis keine Erlaubnis. Architekten und Ingenieure sind je nach Land und Kammer versicherungspflichtig, in Nordrhein-Westfalen etwa freischaffende Architekten. Eine D&O schreibt dagegen kein Gesetz vor, weder für die GmbH noch für Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder Verein.
Die gesetzlichen Mindestsummen je Versicherungsfall reichen von 250.000 Euro für Rechtsanwälte und Steuerberater bis 2.500.000 Euro für größere Anwaltsgesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Die Grafik zeigt die Rangfolge über alle Pflichtberufe. Beachten Sie: Die Mindestsumme ist eine gesetzliche Untergrenze und keine Empfehlung für die Höhe Ihres eigenen Risikos.
- Anwaltsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (über zehn Berufsträger)2.500.000 €
- Versicherungsvermittler1.564.610 €
- Finanzanlagenvermittler1.276.000 €
- Wirtschaftsprüfer1.000.000 €
- Wohnimmobilienverwalter500.000 €
- Immobiliardarlehensvermittler460.000 €
- Rechtsanwalt250.000 €
- Steuerberater (selbständig)250.000 €
Quelle: Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüferordnung, Steuerberatungsgesetz, Gewerbeordnung mit Verordnungen und Delegierter Verordnung (EU) 2024/896, Stand 26.10.2026
Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare
Für die Kammerberufe stehen die Mindestsummen in den Berufsgesetzen. Rechtsanwälte brauchen 250.000 Euro je Versicherungsfall, die Leistung im Jahr darf auf das Vierfache begrenzt werden (Quelle: § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung). Berufsausübungsgesellschaften haben eine eigene Pflicht mit höheren Summen. Angestellte Steuerberater erfüllen ihre Pflicht über die Versicherung ihres Arbeitgebers.
| Beruf | Je Versicherungsfall | Im Jahr mindestens | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Rechtsanwalt | 250.000 € | 1.000.000 € | § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung |
| Anwaltsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung | 2.500.000 €, bei höchstens zehn tätigen Berufsträgern 1.000.000 € | Summe mal Zahl der anwaltlichen Gesellschafter und Geschäftsführer, mindestens das Vierfache | § 59n und § 59o Bundesrechtsanwaltsordnung |
| Steuerberater (selbständig) | 250.000 € | 1.000.000 € | § 67 Steuerberatungsgesetz, § 52 Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz |
| Wirtschaftsprüfer | 1.000.000 € | Das Vierfache | § 54 Wirtschaftsprüferordnung |
| Notar | 500.000 € | Begrenzung auf das Doppelte zulässig | § 19a Bundesnotarordnung |
Steuerberatungsgesellschaften brauchen 1.000.000 Euro je Versicherungsfall, wenn ihre Haftung beschränkt ist, sonst 500.000 Euro (Quelle: § 55f Steuerberatungsgesetz). Den Selbstbehalt begrenzt das Gesetz: bei Anwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern auf ein Prozent der Mindestsumme, bei Steuerberatern auf 1.500 Euro. Mehr zu einzelnen Berufen lesen Sie bei der Berufshaftpflicht für Steuerberater.
Vermittler und Verwalter
Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter bekommen ihre Erlaubnis nur mit Nachweis einer Berufshaftpflicht. Für Versicherungsvermittler gelten seit dem 09.10.2024 höhere Summen, weil sie an einen europäischen Standard gekoppelt sind (Quelle: Industrie- und Handelskammer Magdeburg). Der Text der Verordnung nennt noch die alten Beträge.
| Beruf | Je Versicherungsfall | Im Jahr | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Versicherungsvermittler und Versicherungsberater | 1.564.610 € | 2.315.610 € | § 34d Gewerbeordnung |
| Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater | 1.276.000 € | 1.919.000 € | § 34f und § 34h Gewerbeordnung |
| Immobiliardarlehensvermittler | 460.000 € | 750.000 € | § 34i Gewerbeordnung |
| Wohnimmobilienverwalter | 500.000 € | 1.000.000 € | § 34c Gewerbeordnung |
| Freischaffende Architekten in Nordrhein-Westfalen | 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden | Das Doppelte | Baukammerngesetz des Landes |
Keine gesetzliche Pflicht haben Unternehmensberater, IT-Dienstleister, Immobilienmakler und Verwalter reiner Gewerbeobjekte. Auftraggeber verlangen den Schutz trotzdem oft. Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Pflicht dagegen weiter (Quelle: § 34c Gewerbeordnung). Die Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020 hat nur den zertifizierten Verwalter eingeführt und an der Versicherungspflicht nichts geändert.
Was eine Pflichtversicherung anders macht
Bei einer Pflichtversicherung bleibt der Versicherer gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet, auch wenn er gegenüber seinem Kunden leistungsfrei ist, allerdings nur bis zur Mindestsumme. Endet der Vertrag, wirkt das gegenüber dem Mandanten erst einen Monat nach der Anzeige an die Kammer oder die zuständige Stelle (Quelle: § 117 Versicherungsvertragsgesetz).
Für die D&O gibt es diese Regeln nicht, weil sie keine Pflichtversicherung ist. Das Aktiengesetz regelt nur den Selbstbehalt, wenn eine Aktiengesellschaft für ihren Vorstand eine D&O abschließt. In der Praxis verlangen Investoren, Banken und Kandidaten für ein Organamt eine D&O trotzdem oft, bevor sie Geld geben oder ein Amt übernehmen.
Wer braucht D&O und Vermögensschadenhaftpflicht zusammen?
Beide Verträge brauchen Sie, wenn Sie als Berufsträger arbeiten und zugleich eine Gesellschaft leiten oder überwachen. Typisch sind Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Geschäftsführer ihrer Berufsgesellschaft und Berufsträger mit einem Beiratsmandat bei einem Mandanten. Die Berufshaftpflicht schließt Organtätigkeit nach den Musterbedingungen ausdrücklich aus, diese Lücke schließt eine D&O.
Berufsträger als Geschäftsführer der eigenen Gesellschaft
Führen Sie Ihre Kanzlei als GmbH, ist die Gesellschaft Versicherungsnehmerin der Berufshaftpflicht. Als Geschäftsführer sind Sie mitversichert, aber nur für Fehler bei der Arbeit für Mandanten. Fordert die eigene Gesellschaft Schadenersatz von Ihnen, zahlt die Berufshaftpflicht nicht, denn Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen sind ausgeschlossen.
Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen auch Schäden aus organschaftlichem Handeln, also aus Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB VH). Dazu gehören Zahlungen nach Insolvenzreife, nicht abgeführte Lohnsteuer und Fehler bei Personal, Investitionen oder Organisation der Kanzlei. Für diese Fälle brauchen Sie eine D&O; die Steuerhaftung schließen viele, aber nicht alle Tarife ein, Vorsatz keiner.
Mandat im Aufsichtsrat oder Beirat eines Mandanten
Sitzen Sie als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt zusätzlich im Aufsichtsrat oder Beirat eines Mandanten, schützt Sie Ihre Berufshaftpflicht dort in der Regel nicht. Auch hier greift nach den Musterbedingungen der Ausschluss für Organtätigkeit. Schutz bietet die D&O des Mandanten, wenn sie Beiräte einschließt, oder eine persönliche D&O, die mehrere Mandate in einem Vertrag bündeln kann.
Geschäftsführer ohne beratende Tätigkeit
Leiten Sie eine GmbH in Handel, Handwerk oder Industrie, brauchen Sie keine Vermögensschadenhaftpflicht, solange die Firma nicht beratend tätig ist. Personen- und Sachschäden Dritter deckt die Betriebshaftpflicht der Firma, auch für Sie als Geschäftsführer und auch nach Ihrem Ausscheiden. Reine Vermögensschäden aus Ihrer Tätigkeit als Organ deckt nur die D&O.
Vereine und Stiftungen
Vereine bekommen D&O und Vermögensschadenhaftpflicht oft als Paket angeboten. Die beiden Bausteine sind nicht austauschbar: Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt in erster Linie den Verein, die D&O das Privatvermögen von Vorstand und anderen Funktionsträgern. Sportvereine haben in mehreren Bundesländern über die Sportversicherung ihres Landessportbunds eine kleine Grunddeckung, deren Jahreslimit sich viele Vereine teilen.
Unbezahlte oder mit höchstens 3.300 Euro im Jahr vergütete Vorstände haften dem Verein und seinen Mitgliedern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Quelle: § 31a BGB). Gegenüber Dritten wie dem Finanzamt haften sie voll. Wie Sie den Vorstand richtig absichern, zeigt unser Ratgeber zur D&O für Vereine.
Experten-Tipp:
Zwei Verträge für zwei Rollen
„Bei Steuerberatern, Anwälten und Wirtschaftsprüfern mit eigener Berufsgesellschaft lege ich Berufshaftpflicht und D&O immer nebeneinander. Die Berufshaftpflicht schützt die Arbeit für Mandanten, nicht die Leitung der eigenen Gesellschaft. Ich prüfe deshalb, ob Organtätigkeit, Beiratsmandate und die Haftung für Steuern irgendwo versichert sind. Wo eine Lücke bleibt, schließt sie eine D&O, und zwar bevor ein Anspruch auf dem Tisch liegt.“
Was decken Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Die Betriebshaftpflicht zahlt für Personen- und Sachschäden, die Ihr Unternehmen Dritten zufügt, samt Folgeschäden. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Ihrem Unternehmen eigene Verluste durch vorsätzliche Taten, etwa Unterschlagung durch Mitarbeiter. Beide ergänzen D&O und Vermögensschadenhaftpflicht, ersetzen sie aber nicht. Gemeinsam bilden die vier Verträge den Haftungsschutz eines Unternehmens und seiner Führung.
Vier Versicherungen im Vergleich
Die Tabelle stellt die vier Verträge nebeneinander. Achten Sie besonders auf die letzte Spalte: Vorsatz ist in allen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Genau diese Lücke füllt die Vertrauensschadenversicherung, weil sie nicht die Haftung einer Person deckt, sondern den eigenen Schaden des Unternehmens.
| Versicherung | Wer ist geschützt | Typischer Fall | Vorsatz |
|---|---|---|---|
| D&O | Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte | Fahrlässige Fehlentscheidung als Organ | Nicht versichert |
| Vermögensschadenhaftpflicht | Berufsträger und Berufsgesellschaft | Fahrlässiger Fehler bei der Arbeit für einen Mandanten | Nicht versichert, Veruntreuung ebenfalls nicht |
| Betriebshaftpflicht | Das Unternehmen, mitversichert seine gesetzlichen Vertreter | Personen- und Sachschäden Dritter samt Folgeschäden | Nicht versichert |
| Vertrauensschadenversicherung | Das Unternehmen selbst | Unterschlagung, Betrug oder Sabotage durch Mitarbeiter oder Täter von außen | Genau dafür gedacht |
Vertrauensschadenversicherung: Schutz bei Vorsatz
Die Vertrauensschadenversicherung ist keine Haftpflichtversicherung, sondern eine Eigenschadenversicherung: Sie ersetzt dem Unternehmen eigene Verluste. Geschützt sind Schäden durch Vertrauenspersonen vom Vorstand bis zur Aushilfe, teils auch durch Täter von außen, etwa beim Betrug mit gefälschten Zahlungsanweisungen der Geschäftsleitung. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Vertrauensschadenversicherung.
Sie schließt die Lücke, die D&O und Vermögensschadenhaftpflicht bei Vorsatz lassen. Die D&O zahlt nicht, wenn ein Geschäftsführer wissentlich seine Pflichten verletzt, die Vermögensschadenhaftpflicht nicht bei Veruntreuung. Versichert ein Vertrauensschadenvertrag auch Geschäftsführer als Täter, ersetzt er dem Unternehmen diesen Schaden. Notare lösen das Problem über eigene Versicherungen ihrer Kammern.
Betriebshaftpflicht und Vermögensschäden
Manche Betriebshaftpflichtverträge schließen Vermögensschäden ein. Auch dann sind Schäden aus der Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat ausgeschlossen, ebenso aus beratender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit (Quelle: GDV-Musterbedingungen AVB BHV). Für Organe bleibt die D&O, für Beratung die Vermögensschadenhaftpflicht. Was die Betriebshaftpflichtversicherung leistet, erklärt unser Ratgeber.
Keine dieser Haftpflichtversicherungen zahlt für die eigentliche Leistung. Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nacherfüllung oder Minderung und die Rückforderung von Honoraren sind in Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Versichert ist der Schaden, den ein Fehler verursacht, nicht die Nachbesserung der eigenen Arbeit. Wer falsch berät, muss seinen Fehler also selbst korrigieren.
Wer zahlt die Beiträge, und was kosten die Verträge?
Die Unternehmens-D&O zahlt das Unternehmen für seine Organe, die persönliche D&O das Organ selbst. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt der Berufsträger oder seine Berufsgesellschaft als Betriebsausgabe. Angestellte Berufsträger sind über den Vertrag ihres Arbeitgebers versichert. Was die Verträge kosten, hängt bei beiden vor allem von der Tätigkeit, dem Umsatz und der Versicherungssumme ab.
Steuerliche Behandlung
Beiträge des Arbeitgebers zur Unternehmens-D&O sind kein Arbeitslohn, wenn die Versicherung überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt. Zahlen Sie eine persönliche D&O selbst, sind die Beiträge beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, bei selbständig ausgeübten Aufsichts- oder Beiratsmandaten als Betriebsausgaben (Quelle: § 9 Einkommensteuergesetz). Die Einzelheiten Ihres Falls klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Was die Verträge kosten
Für eine kleine GmbH nennen die veröffentlichten Beitragstabellen dreier Versicherer bei 1.000.000 Euro Summe 670 bis 950 Euro netto im Jahr für die Unternehmens-D&O (Stand der Anträge 2024 bis 2026). Mit 19 Prozent Versicherungsteuer sind das rund 797 bis 1.131 Euro brutto. Wovon der Beitrag abhängt, erklärt unser Ratgeber zu den Kosten der D&O.
Eine persönliche D&O kostet nach den Tabellen zweier Versicherer rund 400 bis 5.000 Euro netto im Jahr für 100.000 bis 5.000.000 Euro Summe. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht hängt der Beitrag vor allem vom Beruf ab, dazu von Umsatz, Zahl der Berufsträger, Summe, Selbstbehalt, Auslandsbezug und Rückwärtsversicherung. Beispiele je Beruf zeigt unsere Übersicht der Berufsgruppen.
Ob Sie eine D&O, eine Vermögensschadenhaftpflicht oder beides brauchen, klären wir mit Ihnen in unserer D&O-Beratung. Bringen Sie Ihre bestehenden Verträge mit, dann sehen Sie schnell, wo sich Schutz doppelt und wo eine Lücke bleibt.
Die häufigsten Fragen zu D&O und Vermögensschadenhaftpflicht
Was ist der Unterschied zwischen D&O und Vermögensschadenhaftpflicht?
Beide zahlen für Vermögensschäden, aber für verschiedene Rollen. Die D&O schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei Fehlern als Organ, vor allem gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Berufsträger wie Anwälte oder Steuerberater bei Fehlern gegenüber Kunden und Mandanten.
Ist die D&O eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Ja. Die Musterbedingungen des GDV nennen sie Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern. Sie ist also die Vermögensschadenhaftpflicht für Organe, nicht für die Arbeit gegenüber Kunden.
Brauchen Geschäftsführer eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Für Fehler als Geschäftsführer brauchen Sie eine D&O, also die Vermögensschadenhaftpflicht für Organe. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Berufe brauchen Sie zusätzlich nur, wenn Ihre Firma beratend tätig ist oder Sie einen Beruf mit Versicherungspflicht ausüben. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur D&O für Geschäftsführer.
Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht?
Bei beratenden Berufen wie Anwälten, Steuerberatern und Vermittlern meinen beide Begriffe dasselbe: eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden aus der Berufstätigkeit. Bei Architekten, Ingenieuren und Heilberufen deckt die Berufshaftpflicht dagegen vor allem Personen- und Sachschäden, bei Architekten kombiniert mit Vermögensschäden.
Wer muss eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen?
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare sowie Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und Wohnimmobilienverwalter. Für Architekten und Ingenieure gibt es je nach Bundesland und Kammer eine Pflicht nach Landesrecht. Unternehmensberater, IT-Dienstleister und Immobilienmakler haben keine gesetzliche Pflicht.
Ist eine D&O-Versicherung Pflicht?
Nein, kein Gesetz schreibt sie für GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder Verein vor. Schließt eine Aktiengesellschaft eine D&O für ihren Vorstand ab, muss sie laut § 93 Aktiengesetz einen Selbstbehalt vorsehen. In der Praxis verlangen Investoren, Banken und Kandidaten für ein Organamt oft eine D&O.
Deckt die Berufshaftpflicht der Kanzlei auch den Geschäftsführer?
Nur für Fehler bei der Arbeit für Mandanten. Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer, Schäden aus der Tätigkeit als Organ und die Steuerhaftung sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Für diese Fälle brauchen Sie eine D&O der Kanzlei oder eine persönliche D&O.
Zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht bei Steuerhaftung des Geschäftsführers?
In der Regel nicht, die Musterbedingungen schließen Ansprüche aus § 69 Abgabenordnung aus. In der D&O ist diese Haftung in vielen, aber nicht allen Tarifen ausdrücklich mitversichert. Vorsatz ist in beiden Sparten nie versichert.
Bin ich als Steuerberater im Beirat eines Mandanten über meine Berufshaftpflicht versichert?
In der Regel nicht. Die Musterbedingungen schließen die Tätigkeit als Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied ausdrücklich aus, prüfen Sie deshalb Ihre Bedingungen. Schutz bietet die D&O des Mandanten, wenn sie Beiräte einschließt, oder eine eigene D&O, die mehrere Mandate bündeln kann. Mehr in unserem Ratgeber zur D&O für Aufsichtsräte und Beiräte.
Wann ist ein Fehler in der Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
Nach den Musterbedingungen und bei Pflichtversicherungen, wenn der Fehler während der Vertragsdauer passiert ist und der Anspruch innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet wird. Das nennt sich Verstoßprinzip. Freiwillige Tarife können anders geregelt sein. In der D&O kommt es dagegen darauf an, dass der Anspruch während der Vertragsdauer oder einer Nachmeldefrist erhoben wird.
Was ist der Unterschied zwischen Vertrauensschadenversicherung und D&O?
Die D&O ist eine Haftpflichtversicherung: Sie schützt Organe, wenn sie fahrlässig einen Schaden verursachen und dafür haften. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt dem Unternehmen eigene Verluste durch vorsätzliche Taten wie Unterschlagung oder Betrug. Sie greift damit gerade dort, wo die D&O wegen Vorsatz nicht zahlt.
Brauchen Vereine eine D&O oder eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die beiden Bausteine sind nicht austauschbar. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt in erster Linie den Verein, die D&O das Privatvermögen von Vorstand und Funktionsträgern. Was ehrenamtliche Vorstände beachten sollten, zeigt unser Ratgeber zur D&O für Vereine.
