D&O-Versicherung für Aufsichtsräte und Beiräte: Haftung und Schutz

Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Wann Aufsichtsräte und Beiräte persönlich haften, warum sie Ansprüche gegen den Vorstand verfolgen müssen und wie eine D&O-Versicherung sie schützt.

Inhalt dieser Seite
  1. Haften Aufsichtsräte persönlich?
  2. Wofür haftet ein Aufsichtsrat?
  3. Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?
  4. Gilt für Aufsichtsräte ein Selbstbehalt in der D&O?
  5. Wie haften Aufsichtsräte in GmbH, kommunalen Unternehmen und Beiräte?
  6. Wer versichert den Aufsichtsrat und wer zahlt?
  7. Brauchen Aufsichtsräte eine persönliche D&O?
  8. Worauf sollten Aufsichtsräte achten?
  9. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Volle Haftung: Aufsichtsräte einer AG haften wie Vorstände unbegrenzt, schon bei leichter Fahrlässigkeit und mit der Beweislast bei sich, Arbeitnehmervertreter eingeschlossen.
  • Ansprüche verfolgen: Der Aufsichtsrat muss Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand grundsätzlich durchsetzen. Lässt er sie verjähren, haftet er selbst.
  • Kein Pflicht-Selbstbehalt: Für Aufsichtsräte schreibt das Gesetz keinen Selbstbehalt in der D&O vor, und der Kodex empfiehlt ihn seit 2020 nicht mehr.
  • Eigene D&O: Bei mehreren Mandaten bündelt eine persönliche D&O die Ämter mit eigener Summe, ein Versicherer gewährt Kontrollorganen dafür einen Nachlass.
Benjamin Mai

Wer im Aufsichtsrat sitzt, haftet nicht nur für eigene Fehler, sondern auch dafür, die des Vorstands nicht zu verfolgen…

… denn nach der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen Vorstände prüfen und grundsätzlich durchsetzen. Lässt er sie verjähren, haftet er selbst, und für ihn beginnt die Verjährung erst, wenn der Anspruch gegen den Vorstand verjährt ist. Dazu kommen Überwachung, Vorstandsvergütung und die Krise des Unternehmens. Einen gesetzlichen Selbstbehalt gibt es für Aufsichtsräte nicht, ein gesetzliches Haftungsprivileg für ehrenamtliche Mitglieder einer AG aber auch nicht. Wir zeigen, wann Aufsichtsräte und Beiräte persönlich haften, was für Arbeitnehmervertreter und kommunale Mandate gilt, wer die D&O bezahlt und wann sich eine eigene persönliche D&O lohnt. Wer Ansprüche gegen ein Organ geltend macht und wie Innen- und Außenhaftung zusammenhängen, erklärt unser Ratgeber zur Organhaftung.

Haften Aufsichtsräte persönlich?

Ja. Aufsichtsratsmitglieder einer AG haften der Gesellschaft nach denselben Regeln wie der Vorstand, nur ohne Pflicht-Selbstbehalt (Quelle: § 116 Aktiengesetz). Das heißt: unbegrenzt, schon bei leichter Fahrlässigkeit und mit der Beweislast bei sich. Wie streng die Haftung im Einzelfall ist, hängt vom Gremium und von der Rechtsform ab.

Wie die D&O grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur D&O-Versicherung. Hier geht es um das, was für Aufsichtsräte und Beiräte gilt: ihre Haftungsrisiken, die Pflicht, Ansprüche gegen den Vorstand zu verfolgen, Mandate in GmbH und kommunalen Unternehmen, Arbeitnehmervertreter und die Frage, ob die D&O der Gesellschaft reicht.

GremiumHaftung nachSatzung kann mildernVerjährung
Aufsichtsrat einer AG§ 116 mit § 93 AktGNein5 Jahre, börsennotiert 10 Jahre
Mitbestimmter Aufsichtsrat einer GmbHDrittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz mit § 116 AktGNein5 Jahre
Freiwilliger Aufsichtsrat einer GmbH§ 52 GmbH-Gesetz mit Teilen des AktiengesetzesJa, im Gesellschaftsvertrag5 Jahre
Aufsichtsrat einer Genossen­schaft§ 41 mit § 34 Genossen­schaftsgesetzNein5 Jahre
BeiratWie freiwilliger Aufsichtsrat, wenn er überwacht, sonst VertragJe nach AusgestaltungJe nach Ausgestaltung

Ob Sie für Ihr Mandat eine Vergütung erhalten, ändert am Maßstab in AG und GmbH nichts. Ein gesetzliches Haftungsprivileg für Ehrenamtliche wie im Verein gibt es dort nicht. Nur in der Genossen­schaft wird eine im Wesentlichen unentgeltliche Tätigkeit bei der Beurteilung der Sorgfalt zugunsten des Mitglieds berücksichtigt (Quelle: § 34 Genossen­schaftsgesetz).

Wofür haftet ein Aufsichtsrat?

Vor allem für eine mangelhafte Überwachung des Vorstands. Daneben haftet der Aufsichtsrat für eine unangemessene Vorstandsvergütung, für sein Verhalten in der Krise und dafür, dass er Ansprüche gegen den Vorstand nicht verfolgt. Jedes Mitglied muss seine Aufgaben persönlich wahrnehmen und kann sie nicht durch andere erledigen lassen.

Überwachen heißt nachfragen

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, darf Bücher einsehen und Sachverständige beauftragen (Quelle: § 111 AktG). Der Vorstand muss ihm regelmäßig berichten. Satzung oder Aufsichtsrat müssen bestimmte Geschäfte an seine Zustimmung binden. Maßnahmen der Geschäftsführung selbst dürfen dem Aufsichtsrat dagegen nicht übertragen werden.

Der Bundesgerichtshof hat diese Pflicht 2025 verschärft (Urteil vom 14.10.2025, II ZR 78/24). Ein Aufsichtsratsvorsitzender hatte seit 2012 keine förmlichen Berichte mehr eingeholt, der Vorstand machte ab 2015 eigenmächtig Grundstücksgeschäfte. Bleiben Berichte aus, muss der Aufsichtsrat aktiv nachfragen und selbst nachforschen. Das trifft jedes Mitglied persönlich, auch wenn das Gremium beschlussunfähig ist.

Der Fall zeigt auch, woher Ansprüche kommen können: Ein Gläubiger der AG hatte deren Ersatzansprüche gegen den Aufsichtsrat pfänden lassen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Wie der Streit ausgeht, ist offen, die Maßstäbe für die Überwachung stehen aber fest.


Mindestkenntnisse und Fachwissen

Jedes Mitglied braucht die Mindestkenntnisse, um die normalen Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe zu verstehen und sachgerecht zu beurteilen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82). Wer besondere Fachkenntnisse hat, wird daran gemessen. Für Kreditinstitute verlangt das Gesetz zusätzlich Zuverlässigkeit, Sachkunde und ausreichend Zeit (Quelle: § 25d Kreditwesengesetz).


Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat muss für angemessene Gesamtbezüge des Vorstands sorgen (Quelle: § 87 AktG). Setzt er eine unangemessene Vergütung fest, haftet er dafür ausdrücklich. Das Gesetz zählt auch Versicherungsentgelte zur Vergütung. Ob der Beitrag der Firmen-D&O für den Vorstand dazugehört, ist umstritten, eine klare Regelung im Anstellungsvertrag hilft.


Aufsichtsrat in der Krise

Erkennt der Aufsichtsrat die Insolvenzreife oder muss er sie erkennen, muss er auf den Vorstand einwirken, verbotene Zahlungen zu unterlassen und rechtzeitig Insolvenz zu beantragen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2009, II ZR 280/07). Seit 2021 verweist das Aktiengesetz für Aufsichtsräte zudem ausdrücklich auf die Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife.

Ist die AG führungslos, hat sie also keinen Vorstand, muss jedes Aufsichtsratsmitglied selbst den Insolvenzantrag stellen, es sei denn, es weiß von der Insolvenzreife oder von der Führungslosigkeit nichts (Quelle: § 15a Insolvenzordnung). Das gilt auch in der Genossen­schaft. In der GmbH trifft diese Pflicht bei Führungslosigkeit die Gesellschafter, nicht den Aufsichtsrat.

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Muss der Aufsichtsrat den Vorstand verklagen?

Grundsätzlich ja. Nach der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss der Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche der AG gegen Vorstandsmitglieder prüfen und grundsätzlich verfolgen (Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95). Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Wer einen Anspruch aus Rücksicht auf die Kollegen liegen lässt, riskiert die eigene Haftung.

Prüfen, entscheiden, festhalten

Der Aufsichtsrat vertritt die AG gegenüber Vorstandsmitgliedern (Quelle: § 112 AktG). Er muss deshalb prüfen, ob die Gesellschaft einen Ersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied hat, und ihn grundsätzlich durchsetzen. Halten Sie Prüfung und Entscheidung im Protokoll fest. So können Sie später zeigen, dass das Gremium die Frage ernsthaft behandelt hat.

Wie Vorstände haften und welchen Pflicht-Selbstbehalt sie in ihrer D&O tragen, zeigt unsere Seite zur D&O für Vorstände. Für den Aufsichtsrat ist das wichtig, weil er den Anstellungsvertrag mit dem Vorstand schließt, in dem die Zusage einer D&O typischerweise steht, und weil er im Haftungsfall auf der Gegenseite sitzt.


Wer Ansprüche verjähren lässt, haftet selbst

Lässt der Aufsichtsrat Ansprüche gegen den Vorstand verjähren, haftet er der AG selbst. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt erst, wenn der Anspruch gegen den Vorstand verjährt ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2018, II ZR 152/17). Praktisch verlängert das die Haftungszeit des Aufsichtsrats um bis zu fünf oder zehn Jahre, je nachdem, ob die Gesellschaft börsennotiert ist.


Hauptversammlung und Aktionäre können nachhelfen

Verfolgt der Aufsichtsrat einen Anspruch nicht, kann die Hauptversammlung die Geltendmachung mit einfacher Mehrheit erzwingen und besondere Vertreter bestellen (Quelle: § 147 AktG). Aktionäre mit einem Prozent des Grundkapitals oder 100.000 Euro anteiligem Betrag können eine Klagezulassung beantragen. Die Entlastung durch die Hauptversammlung ist kein Verzicht auf Ersatzansprüche, weder für den Vorstand noch für den Aufsichtsrat.


Was das für die D&O bedeutet

Die Gesellschaft verklagt ihr eigenes Organ, und genau diesen Interessenkonflikt deckt die D&O: Ansprüche der eigenen Gesellschaft sind ausdrücklich versichert. Das gilt für Ansprüche gegen den Vorstand wie gegen den Aufsichtsrat. Weil sich alle Organe die Summe der Firmen-D&O teilen, kann ein großer Vorstandsfall sie aufbrauchen, bevor ein Anspruch gegen den Aufsichtsrat kommt.

Gilt für Aufsichtsräte ein Selbstbehalt in der D&O?

Nein, nicht von Gesetzes wegen. Den Pflicht-Selbstbehalt der Vorstände hat der Gesetzgeber für Aufsichtsräte bewusst ausgenommen und die Frage dem Corporate Governance Kodex überlassen, der seine Empfehlung 2020 gestrichen hat. Ein Selbstbehalt für Aufsichtsräte ist heute nur noch freiwillig, durch Satzung, Beschluss oder Vertrag.

Warum es für Aufsichtsräte keinen Pflicht-Selbstbehalt gibt

Für Vorstände muss eine D&O der Gesellschaft einen Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent des Schadens vorsehen, bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung. Das Aktiengesetz verweist für Aufsichtsräte auf die Vorstandshaftung, ausdrücklich „mit Ausnahme“ dieser Regel. Die Gesetzesbegründung sagt, für Aufsichtsräte sei ein Selbstbehalt „nicht zwingend“ (Quelle: Bundestag, Drucksache 16/13433).

Der Kodex 2017 empfahl noch einen Selbstbehalt für Aufsichtsräte. In den Fassungen von 2020 und 2022 steht das Wort Selbstbehalt nicht mehr, auch der Entwurf vom 05.08.2026 enthält keine Regel zur D&O (Quelle: Deutscher Corporate Governance Kodex 2022). Eine Neufassung kommt voraussichtlich 2027. Wer sich heute auf die Empfehlung beruft, argumentiert mit einem veralteten Stand.


Freiwilliger Selbstbehalt in der Satzung

Manche Gesellschaften regeln in der Satzung, dass sie ihre Aufsichtsräte auf eigene Kosten in angemessenem Umfang gegen Haftungsrisiken versichern können, teils mit einem angemessenen Selbstbehalt. Wie hoch ein solcher freiwilliger Selbstbehalt ist, bestimmt allein die Regelung Ihrer Gesellschaft. Lesen Sie deshalb Satzung und Beschlüsse, bevor Sie Ihr Mandat antreten.

Wie haften Aufsichtsräte in GmbH, kommunalen Unternehmen und Beiräte?

Hat eine GmbH nach ihrem Gesellschaftsvertrag einen freiwilligen Aufsichtsrat, gilt das Aktienrecht nur teilweise, und der Vertrag kann die Haftung mildern. Ist der Aufsichtsrat wegen der Mitbestimmung Pflicht, gilt das Aktienrecht zwingend. Für Beiräte kommt es auf ihre Aufgaben an, für kommunale Vertreter zusätzlich auf das Gemeinderecht ihres Landes.

Freiwilliger Aufsichtsrat der GmbH

Für den freiwilligen Aufsichtsrat verweist das GmbH-Gesetz auf Teile des Aktienrechts, darunter Sorgfalt und Beweislast, „soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist“ (Quelle: § 52 GmbH-Gesetz). Die strengen Regeln zu Verzicht, Gläubigerrecht und zehnjähriger Verjährung gelten nicht. Ansprüche verjähren in fünf Jahren.

Für Zahlungen nach Insolvenzreife hat der Bundesgerichtshof eine Haftung des freiwilligen GmbH-Aufsichtsrats verneint, soweit nur die Gläubiger und nicht die Gesellschaft geschädigt sind (Urteil vom 20.09.2010, II ZR 78/09). Ob das unter den seit 2021 geltenden Regeln fortgilt, ist nicht geklärt. Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag, denn er kann Ihre Haftung abweichend regeln.


Mitbestimmter Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertreter

Mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern braucht eine GmbH einen Aufsichtsrat, in dem ein Drittel Arbeitnehmervertreter sitzen (Quelle: § 1 Drittelbeteiligungsgesetz). Ab mehr als 2.000 Arbeitnehmern ist er paritätisch besetzt. Dann gilt das Aktienrecht über § 116 AktG vollständig und lässt sich im Gesellschaftsvertrag nicht abbedingen.

Arbeitnehmervertreter haften genauso wie die Vertreter der Anteilseigner. Weder Drittelbeteiligungs- noch Mitbestimmungsgesetz enthalten eine eigene Haftungsregel, Beweislast und Gesamtschuld gelten für alle Mitglieder. Als praktischer Schutz gilt, eine Gegenstimme ausdrücklich zu Protokoll zu geben, eine Enthaltung allein reicht dafür nicht.


Kommunale Mandate

Wer von Stadt oder Gemeinde in einen Aufsichtsrat entsandt wird, muss die Interessen der Gemeinde verfolgen und ist oft an Ratsbeschlüsse gebunden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Mehrere Länder stellen kommunale Vertreter von der Haftung frei. In Nordrhein-Westfalen ersetzt die Gemeinde den Schaden, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Weisung des Rates sogar dann (§ 113 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

In Bayern stellt die Gemeinde ihre Vertreter frei und kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Rückgriff nehmen, außer bei Handeln auf ihre Weisung (Quelle: Artikel 93 Bayerische Gemeindeordnung). Die Freistellung ersetzt keine D&O: Sie hilft nicht bei grober Fahrlässigkeit ohne Weisung, und sie ist ein Anspruch gegen die Kommune, kein eigener Versicherungsschutz.


Beirat

Den Beirat regelt kein Gesetz. Hat er Überwachungsaufgaben, wird er nach verbreiteter Auffassung wie ein freiwilliger Aufsichtsrat der GmbH behandelt, gleich wie er heißt. Ein reiner Beratungsbeirat haftet nur nach Gesellschaftsvertrag, Beiratsordnung oder Beratervertrag. Lesen Sie deshalb zuerst, welche Aufgaben Ihr Beirat laut Satzung oder Beiratsordnung hat.

In der D&O sind Beiräte nicht selbstverständlich versichert. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nennen nur Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung (Quelle: GDV-Musterbedingungen D&O). Mehrere Bedingungswerke am Markt nennen Beiräte ausdrücklich. Prüfen Sie, ob Ihr Beirat im Versicherungsschein genannt ist.


Aufsichtsrat einer Genossen­schaft

Für den Aufsichtsrat einer eingetragenen Genossen­schaft gelten eigene Regeln im Genossen­schaftsgesetz, mit Prüfungsverband, Generalversammlung und einer Berücksichtigung des Ehrenamts bei der Sorgfalt. Was das für die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bedeutet und was eine D&O dort leisten muss, erklären wir auf der Seite zur D&O für Genossen­schaften.

Wer versichert den Aufsichtsrat und wer zahlt?

In der Regel die Gesellschaft über ihre Firmen-D&O. Nach den Musterbedingungen sind gegenwärtige und ehemalige Mitglieder von Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung versichert. Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin ist die Gesellschaft, sie entscheidet über Summe, Verlängerung und Kündigung, nicht das einzelne Aufsichtsratsmitglied.

Ist der Beitrag Teil der Vergütung?

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt (Quelle: § 113 AktG). Ob der D&O-Beitrag Vergütung ist und deshalb diesen Beschluss braucht, ist umstritten. Ohne Regelung in der Satzung muss die Gesellschaft dem Aufsichtsrat keine Versicherung verschaffen. Viele Gesellschaften regeln es deshalb in der Satzung, dann ist die Frage erledigt.

Davon zu trennen ist die Steuer. Die Finanz­verwaltung sieht den Beitrag einer Firmen-D&O als Leistung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft, wenn das Management als Ganzes versichert ist und sich der Beitrag nach Betriebsdaten richtet. Für Aufsichtsräte gilt das entsprechend. Die aktienrechtliche Frage nach der Vergütung beantwortet das nicht.


Das Risiko wächst

2025 meldeten die Versicherer rund 3.000 D&O-Schäden, 13 Prozent mehr als im Vorjahr, bei einem Durchschnittsschaden von rund 113.400 Euro (Quelle: GDV). Die Schadenquote nach Abwicklung lag mit 105,8 Prozent auf dem höchsten Wert der letzten zehn Jahre. Für Aufsichtsräte zählt deshalb, wie viel von der gemeinsamen Summe im Ernstfall übrig ist. Wie neun D&O-Versicherer bei Service, Schadenbearbeitung und Bedingungen abschneiden, zeigt unser D&O-Test.

Zahl der D&O-Schäden in Deutschland 2023 bis 2025
  • 20232.200
  • 20242.500
  • 20253.000

Quelle: GDV, D&O-Statistik 2025, Werte 2023 und 2024 laut Fachpresse

Brauchen Aufsichtsräte eine persönliche D&O?

Sie ist sinnvoll, wenn Sie mehrere Mandate haben, die Firmen-D&O knapp bemessen ist oder Sie ausscheiden. Die Firmen-D&O bleibt das Fundament, die persönliche D&O ist Ihre eigene Sicherheitsebene mit eigener Summe. Über ihren Fortbestand entscheiden Sie selbst, nicht die Gesellschaft, in deren Aufsichtsrat Sie sitzen.

Wann die Firmen-D&O nicht reicht

Die Summe der Firmen-D&O wird mit allen Organen geteilt und gilt nach den Musterbedingungen für alle Fälle eines Jahres. Die Gesellschaft kann den Vertrag kündigen oder nicht verlängern. Nach einem Insolvenzantrag besteht dort nur noch Schutz für frühere Pflicht­verletzungen. Und bei einem Anspruch der eigenen Gesellschaft ist Ihr Gegner zugleich Versicherungsnehmer des Vertrags, der Sie schützen soll.


Mehrere Mandate in einem Vertrag

In der persönlichen D&O eines Versicherers lassen sich bis zu drei Mandate in einem Vertrag versichern, Ehrenamtsmandate beitragsfrei, für drei Mandate verlangt er 15 Prozent Zuschlag. Kontrollorgane erhalten dort bis zu zehn Prozent Nachlass. Die persönliche D&O leistet meist nachrangig: wenn die Firmen-D&O nicht deckt oder ihre Summe verbraucht ist.


Was die persönliche D&O kostet

Die veröffentlichte Beitragstabelle eines Versicherers zeigt Jahresbeiträge netto, je nach Summe und Umsatz der Mandatsunternehmen (Stand 10/2024 bis 01/2025). Dazu kommen 19 Prozent Versicherungsteuer (Quelle: § 6 Versicherungsteuergesetz). Für Aufsichtsräte kann der Nachlass für Kontrollorgane abgehen. Ein zweiter Versicherer liegt mit rund 400 bis 5.000 Euro netto für 100.000 Euro bis fünf Millionen Euro Summe ähnlich.

VersicherungssummeNetto bei Umsatz bis 10.000.000 €Netto bei Umsatz bis 100.000.000 €
500.000 €690 €850 €
1.000.000 €860 €1.100 €
2.000.000 €1.670 €2.100 €
5.000.000 €4.000 €5.200 €

Zahlen Sie die persönliche D&O selbst, sind die Beiträge beruflich veranlasst: als Werbungskosten oder, bei selbständigen Aufsichtsräten, als Betriebsausgaben (Quelle: § 9 Einkommensteuergesetz). Ein eigenes Schreiben der Finanz­verwaltung zur persönlichen D&O gibt es nicht. Klären Sie die Einzelheiten deshalb mit Ihrer Steuerberatung.

Worauf sollten Aufsichtsräte achten?

Klären Sie zuerst, nach welchem Recht Ihr Gremium haftet und ob Sie in der Firmen-D&O ausdrücklich versichert sind. Danach zählen Ihr Verhalten im Gremium und Ihre Dokumentation. Bei mehreren Mandaten lohnt der Blick auf eine eigene D&O, die alle Ämter bündelt und auch nach dem Ausscheiden in Ihrer Hand bleibt.

Typische Fehler von Aufsichtsräten

Der Aufsichtsrat haftet vor allem für das, was er nicht tut: nicht nachfragen, nicht prüfen, nicht verfolgen. Die folgenden Fehler ergeben sich direkt aus Gesetz und Rechtsprechung auf dieser Seite. Gehen Sie sie vor der nächsten Sitzung einmal durch und klären Sie offene Punkte mit dem Vorsitz.

  • Ausbleibende Berichte des Vorstands hinnehmen, statt sie einzufordern
  • Ansprüche gegen den Vorstand nicht prüfen oder verjähren lassen
  • Bei bedenklichen Beschlüssen schweigen oder sich enthalten, statt dagegen zu stimmen und das protokollieren zu lassen
  • Sich auf eine Kodex-Empfehlung zum Selbstbehalt berufen, die es seit 2020 nicht mehr gibt
  • Als Beirat nicht prüfen, ob Sie im Versicherungsschein genannt sind
  • Sich als kommunaler Vertreter allein auf die Freistellung durch die Kommune verlassen

So gehen Sie vor

Lassen Sie sich die Bedingungen der Firmen-D&O zeigen und prüfen Sie versicherte Personen, Summe, Nachmeldefrist und Abwehrkosten. Lesen Sie Satzung oder Gesellschaftsvertrag auf Haftungsregeln. Danach entscheiden Sie, ob eine persönliche D&O dazukommt. Wie wir Sie dabei begleiten, lesen Sie auf unserer Seite zur D&O-Beratung.

Experten-Tipp:
Erst die Firmen-D&O lesen, dann entscheiden

„Als Aufsichtsrat sollten Sie die Bedingungen der Firmen-D&O kennen, nicht nur wissen, dass es sie gibt. Ich prüfe zuerst, ob Ihr Gremium ausdrücklich versichert ist, wie hoch die gemeinsame Summe ist und ob Abwehrkosten sie aufzehren. Wer mehrere Mandate hat, ist mit einer persönlichen D&O meist besser aufgestellt, weil sie alle Ämter mit eigener Summe bündelt und auch nach dem Ausscheiden in der eigenen Hand bleibt.“

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Berater

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  • Prüfung von versicherten Personen, Summe und Nachmeldefrist
  • Bündelung mehrerer Mandate in einem Vertrag
  • Begleitung im Haftungsfall
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Berater

Die häufigsten Fragen zur Haftung und D&O-Versicherung für Aufsichtsräte

Was regelt § 116 AktG?

§ 116 AktG erklärt die Haftungsregeln für Vorstände sinngemäß auch für Aufsichtsratsmitglieder anwendbar, mit Ausnahme des Pflicht-Selbstbehalts in der D&O. Ausdrücklich nennt die Vorschrift außerdem die Haftung für eine unangemessene Vorstandsvergütung und die Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife.

Ist die Haftung eines Aufsichtsrats begrenzt?

In der AG nicht. Aufsichtsräte haften unbegrenzt, schon bei leichter Fahrlässigkeit, und müssen im Streit ihre Sorgfalt beweisen. Mehrere Mitglieder haften als Gesamtschuldner. Nur beim freiwilligen Aufsichtsrat einer GmbH kann der Gesellschaftsvertrag die Haftung mildern, in der Genossen­schaft wird ein Ehrenamt bei der Sorgfalt berücksichtigt.

Gibt es für Aufsichtsräte einen Pflicht-Selbstbehalt in der D&O?

Nein. Der Gesetzgeber hat Aufsichtsräte vom Pflicht-Selbstbehalt der Vorstände ausdrücklich ausgenommen, und der Corporate Governance Kodex empfiehlt ihn seit 2020 nicht mehr. Ein Selbstbehalt für Aufsichtsräte gilt nur, wenn Satzung, Beschluss oder Vertrag ihn vorsehen.

Wer zahlt die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat?

In der Regel die Gesellschaft über ihre Firmen-D&O, die Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung mitversichert. Ob der Beitrag als Vergütung einen Beschluss der Hauptversammlung braucht, ist umstritten. Viele Gesellschaften regeln es deshalb in der Satzung. Eine persönliche D&O bezahlen Sie selbst.

Haftet ein ehrenamtlicher Aufsichtsrat weniger?

In AG und GmbH nicht. Ein gesetzliches Haftungsprivileg für Ehrenamtliche wie im Verein gibt es dort nicht, unbezahlte Mitglieder haften nach demselben Maßstab. In der Genossen­schaft wird eine im Wesentlichen unentgeltliche Tätigkeit laut § 34 Genossen­schaftsgesetz bei der Beurteilung der Sorgfalt zugunsten des Mitglieds berücksichtigt.

Haftet der Aufsichtsrat einer GmbH?

Ja. Ein freiwilliger Aufsichtsrat haftet nach § 52 GmbH-Gesetz mit Teilen des Aktienrechts, Ansprüche verjähren in fünf Jahren, und der Gesellschaftsvertrag kann die Haftung abweichend regeln. Ist der Aufsichtsrat wegen der Mitbestimmung Pflicht, gilt das Aktienrecht zwingend.

Wie haftet ein Beirat?

Das hängt von seinen Aufgaben ab. Ein Beirat mit Überwachungsaufgaben wird nach verbreiteter Auffassung wie ein freiwilliger Aufsichtsrat der GmbH behandelt, ein reiner Beratungsbeirat haftet nach Gesellschaftsvertrag, Beiratsordnung oder Beratervertrag. In der D&O ist er nur versichert, wenn die Bedingungen Beiräte nennen.

Haften Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat genauso?

Ja. Weder Drittelbeteiligungs- noch Mitbestimmungsgesetz enthalten eine eigene Haftungsregel, die aktienrechtliche Haftung gilt für alle Mitglieder gleich, einschließlich Beweislast und Gesamtschuld. Als praktischer Schutz gilt, eine Gegenstimme zu Protokoll zu geben. Eine Enthaltung allein reicht nicht.

Wer haftet, wenn die Kommune mich in einen Aufsichtsrat entsendet?

Sie selbst, aber mehrere Länder sehen eine Freistellung durch die Kommune vor. In Bayern stellt die Gemeinde laut Artikel 93 Bayerische Gemeindeordnung ihre Vertreter frei und kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Rückgriff nehmen, außer bei Handeln auf ihre Weisung. Die Freistellung ersetzt aber keine D&O, denn bei grober Fahrlässigkeit ohne Weisung hilft sie nicht.

Wie lange haftet ein Aufsichtsrat?

Ansprüche verjähren in der AG nach fünf Jahren, bei börsennotierten Gesellschaften nach zehn, beim freiwilligen GmbH-Aufsichtsrat nach fünf Jahren. Lässt der Aufsichtsrat Ansprüche gegen den Vorstand verjähren, beginnt die Verjährung seiner eigenen Haftung erst danach. Die Haftung endet nicht mit dem Ausscheiden.

Lohnt sich eine persönliche D&O bei mehreren Aufsichtsratsmandaten?

Oft ja, denn sie bündelt mehrere Mandate mit eigener Summe in einem Vertrag. Bei einem Versicherer lassen sich bis zu drei Mandate versichern, Ehrenamtsmandate beitragsfrei, und Kontrollorgane erhalten bis zu zehn Prozent Nachlass. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur persönlichen D&O.

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