Das erwartet Sie hier
Wann Sie die eVB-Nummer brauchen, wie Sie sie bekommen und worauf Sie bei der Angabe achten sollten, damit bei der Zulassung alles reibungslos läuft.
Inhalt dieser Seite- Doppelkarte, Deckungskarte, eVB-Nummer: Was ist das?
- Wann Sie eine eVB-Nummer brauchen
- Wie Sie eine eVB-Nummer beantragen
- Versicherungswechsel: Der reibungslose Übergang
- Saison- und Kurzzeitzulassungen: Das ist anders
- Kosten und Gültigkeit einer eVB-Nummer
- Die häufigsten Fragen zu Doppelkarte, Deckungskarte und eVB-Nummer
Das Wichtigste in Kürze
- Die eVB-Nummer weist gegenüber der Zulassungsstelle nach, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
- Sie hat Deckungskarte und Doppelkarte abgelöst und wird elektronisch abgerufen.
- Die siebenstellige Nummer aus Ziffern und Buchstaben bekommen Sie kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer.
- Sie brauchen sie bei Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechsel und Wiederzulassung sowie für Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen.
- Beim reinen Wechsel des Versicherers für ein bereits zugelassenes Fahrzeug brauchen Sie dagegen keine eVB.
- Jede Nummer gilt für ein Fahrzeug und einen Vorgang. Nach der Verwendung ist sie verbraucht.

Martin Hacker
Experte für Kfz
Sie haben eine Kfz-Versicherung abgeschlossen…
… und jetzt brauchen Sie die eVB-Nummer für die Zulassungsstelle. Oder Sie wechseln den Versicherer und fragen sich, ob Sie dafür eine neue Nummer brauchen. Viele Autofahrer kennen das Gefühl: Der Zulassungstermin steht bevor, und Sie sind unsicher, ob alle Unterlagen stimmen. Das Gute ist: Der Versicherungsnachweis läuft heute digital, schneller und sicherer als früher mit Doppelkarte oder Deckungskarte. Trotzdem gibt es Stolperfallen, die Sie kennen sollten, bevor Sie zur Behörde fahren.
Doppelkarte, Deckungskarte, eVB-Nummer: Was ist das?
Egal, ob Sie in Deutschland mit dem Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Lieferwagen unterwegs sind oder einen Anhänger benutzen, Sie benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist Pflicht in Deutschland (Quelle: § 1 PflVG), was Sie mit der sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer, nachweisen. Diese bekommen Sie von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer und benötigen Sie zum Beispiel bei An- und Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Die eVB-Nummer hat die frühere Doppelkarte und Deckungskarte abgelöst.
Wie die eVB-Nummer aussieht
Die eVB-Nummer ist siebenstellig und kann aus Zahlen und Buchstaben bestehen (ohne I und O), beispielsweise B3C6W90. Die ersten beiden Zeichen zeigen an, welcher Versicherer die Nummer ausgestellt hat, die übrigen fünf werden zufällig erzeugt. Betrieben wird das Verfahren von der GDV Dienstleistungs-GmbH (Quelle: GDV). Die eVB-Nummer finden Sie meist gleich oben auf Ihrer Versicherungsbestätigung.
Doppelkarte und Deckungskarte: die Vorläufer der eVB-Nummer
Im März 2008 wurde die eVB-Nummer eingeführt (Quelle: GDV). Vorher benötigten Sie die sogenannte Deckungskarte als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle. Die Doppelkarte ist wiederum der Vorläufer der Deckungskarte. Die Doppelkarte erhielt übrigens ihren Namen, da sie in zweifacher Ausführung ausgestellt wurde: Die Zulassungsstelle forderte den Versicherungsnachweis im Original und leitete eine Durchschrift an den Versicherer weiter, um die Zulassung des Fahrzeugs mitzuteilen.
Darum ist der elektronische Abruf ein großer Fortschritt
Früher war die Doppel- oder Deckungskarte ein Papierformular. Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle mussten alle Daten von Hand in den Computer eingeben: Namen, Adresse, Fahrgestellnummer, Versicherungsnummer. Das dauerte lange und Fehler waren garantiert: ein Zahlendreher, ein Tippfehler mit kalten Fingern, ein schlecht lesbares Feld. Der Fahrzeughalter wurde abgelehnt und musste nochmal hin. Heute ist die eVB-Nummer nur eine Zugangsnummer. Die Zulassungsstelle gibt sie ein und erhält sofort alle Daten aus einer zentralen digitalen Datenbank. Keine Handschrift mehr, keine manuellen Fehler, alles validiert. Das ist nicht nur schneller, das ist auch sicherer. Und für Sie heißt das: Wenn Ihre Daten beim Versicherer korrekt sind, brauchen Sie sich bei der Zulassungsstelle keine Sorgen zu machen.
Unterschiede zwischen Doppelkarte, Deckungskarte und eVB-Nummer
| Doppelkarte | Deckungskarte | eVB-Nummer | |
|---|---|---|---|
| Änderungsdatum | Bis 31.12.2002 | Bis 31.03.2008 | Aktuell |
| Dauer bis Erhalt | Meist Postweg | Meist Postweg | Meist sofort |
| Form des Versicherungsnachweises | Datenblatt | Datenblatt | Nummer |
| Datenübertragung bei Zulassungsstelle | Händisch | Händisch | Elektronischer Abruf |
| Mitteilung an Versicherer | Als Durchschlag | Digital | Digital |
Wann brauche ich eine „Grüne Karte“?
Innerhalb Europas weisen Sie Ihre Haftpflichtversicherung in den meisten Ländern allein über das amtliche Kennzeichen nach. Das regelt das Kennzeichenabkommen, dem neben den EU-Staaten auch die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich, Serbien und Bosnien-Herzegowina angehören (Quelle: GDV).
In einigen Staaten müssen Sie dagegen die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr vorlegen, weiterhin oft Grüne Karte genannt. Dazu zählen unter anderem Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, die Türkei und die Ukraine. Die Liste ändert sich, prüfen Sie sie vor der Reise beim Deutschen Büro Grüne Karte. Die Karte stellt Ihnen Ihr Versicherer aus.
Zwei Punkte, die viele nicht kennen:
- Belarus und Russland sind seit dem 30. Juni 2023 aus dem System ausgeschieden, Iran ist seit dem 1. Januar 2024 suspendiert. Die Karte gilt dort nicht mehr als Nachweis, Sie brauchen eine Grenzversicherung.
- Grün ist die Karte nicht mehr, sie wird seit 2021 auf weißem Papier ausgestellt. Viele Versicherer schicken sie als PDF zum Selbstausdrucken. Das PDF nur auf dem Handy zu zeigen, reicht aber nicht: Nehmen Sie den Ausdruck mit (Quelle: GDV).
Das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) ist in Deutschland außerdem zuständig für die Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems.
Wann Sie eine eVB-Nummer brauchen
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Für diese Fahrzeuge brauchen Sie eine eVB-Nummer
Egal, ob neu oder gebraucht: Sie brauchen die eVB-Nummer für diese Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger:
Für diese Vorgänge brauchen Sie eine eVB-Nummer
Jede eVB-Nummer gilt für genau ein Fahrzeug und einen Vorgang. Wollen Sie zwei Autos zulassen, brauchen Sie zwei Nummern. Nach der Verwendung bei der Zulassungsstelle ist die Nummer verbraucht. Sie benötigen eine eVB bei:
- Zulassung eines Fahrzeugs oder Anhängers, neu oder gebraucht
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Halterwechsel
- Ummeldung nach einem Umzug oder bei Namensänderung
- Zulassung mit Saison-, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen
Nicht nötig ist eine eVB, wenn Sie lediglich den Versicherer wechseln und das Fahrzeug zugelassen bleibt.
Expertentipp:
Checkliste für fehlerfreie Dateneingabe
„Viele Antragsteller ärgern sich, wenn die Zulassungsstelle ihre eVB-Nummer ablehnt. Doch der Fehler sitzt fast immer woanders: bei der Eingabe beim Versicherer. Eine falsche Fahrgestellnummer oder ein Tippfehler beim Namen führt zur Ablehnung, und der Versicherer muss das nachträglich korrigieren. Mein Rat: Überprüfen Sie alle Daten (Name, Anschrift, Fahrgestellnummer, Fahrzeugart) vor dem Zulassungstermin. Fordern Sie die Zusammenfassung Ihres Versicherers an und vergleichen Sie sie mit Ausweis und Fahrzeugbrief. Fehler korrigieren Sie schneller, bevor Sie bei der Behörde auflaufen.“
Wie Sie eine eVB-Nummer beantragen
Eine eVB-Nummer erhalten Sie, sobald Sie eine Kfz-Versicherung bei einem Versicherungsanbieter abschließen. Sie müssen sie also nicht beispielsweise bei einer Behörde beantragen.
1. Vergleichen
Sie vergleichen verschiedene Kfz-Haftpflichtversicherungen mit einem kostenlosen Tarifrechner. Das gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Angebote, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen.
2. Abschließen
Sie wählen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und schließen sie online ab. Der Abschluss dauert meist nur wenige Minuten.
3. eVB-Nummer erhalten
Sie erhalten von der Versicherung den Versicherungsschein samt eVB-Nummer. Das geht mittlerweile meist sehr schnell: per Kundenkonto, E‑Mail, SMS oder auch telefonischer Abfrage. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, welche Optionen er anbietet.
Kfz-Versicherungstarife in wenigen Minuten vergleichen
Der erste Schritt zur eVB-Nummer ist der richtige Tarifvergleich. Mit unserem Vergleichsrechner sehen Sie die relevanten Angebote auf einen Blick.
- Alle großen und kleinen Versicherer im Vergleich
- Vollständiger Überblick: Beitrag, Deckungssummen, Selbstbeteiligungen
- Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort nach Abschluss, digital und ohne Wartezeit
Kostenlos, unverbindlich, in wenigen Minuten. Danach erhalten Sie sofort die digitale eVB-Nummer.
Angaben sorgfältig prüfen: Checkliste gegen Fehler bei der Zulassung
Möchten Sie sich an- oder ummelden, ruft die Zulassungsstelle Ihre Daten anhand der eVB-Nummer direkt aus der Versichererdatenbank ab. Stimmen diese Daten nicht mit Ihrem Personalausweis oder Fahrzeugbrief überein, lehnt die Zulassungsstelle die An- oder Ummeldung ab. Das ist frustrierend und unnötig, denn die meisten Fehler entstehen bei der Eingabe. Nur der Versicherer kann falsche Daten nachträglich ändern. Vor Ihrem Zulassungstermin sollten Sie diese Punkte überprüfen:
Ihre Daten (Versicherungsnehmer):
- Vorname, Nachname und Geburtsdatum müssen genau wie im Personalausweis stehen. Achtung: Manchmal unterscheidet sich der Name im Ausweis vom Alltagsnamen (zum Beispiel im Ausweis steht „Josef“, Sie heißen aber „Sepp“). Der Versicherer braucht den Namen aus dem amtlichen Ausweis.
- Anschrift muss korrekt sein, besonders wichtig bei Umzügen, bevor Sie sich ummelden.
- E‑Mail und Telefon müssen stimmen, damit der Versicherer Sie erreichen kann, falls noch Fragen offen sind.
Fahrzeugdaten:
- Fahrgestellnummer (FIN): Muss zu 100 % mit dem Fahrzeugbrief übereinstimmen. Diese Nummer ist eindeutig, ein einzelner Zahlendreher führt zur Ablehnung.
- Fahrzeugart: Handelt es sich um einen Pkw, Motorrad, Lieferwagen, Lkw oder Anhänger? Das muss exakt stimmen.
- Kennzeichenart: Ist es ein Normal-, Saison-, Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen? Beim Saisonkennzeichen muss der Saisonzeitraum hinterlegt sein. Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen brauchen eine eigene Versicherung mit eigener eVB.
Unternehmensart (falls Selbstständiger/Unternehmer):
- Ist die Unternehmensart korrekt eingetragen? Unterschiede zwischen „Einzelunternehmer“, „GmbH“ oder „GbR“ können zu Ablehnung führen.
- Umlaute und Sonderzeichen: Falls Ihr Name Umlaute enthält (ö, ä, ü) oder Sie beispielsweise ein Unternehmen mit Bindestrich im Namen haben, prüfen Sie, dass diese korrekt eingegeben wurden.
Handlungsempfehlung: Fordern Sie vor Ihrem Zulassungstermin eine Zusammenfassung der bei Ihrem Versicherer hinterlegten Daten an, per E‑Mail oder über das Kundenkonto. Vergleichen Sie diese direkt mit Ihrem Personalausweis und Fahrzeugbrief. Fehler lassen sich so vor dem Zulassungstermin korrigieren.
Was bedeutet „vorläufige Deckungszusage“?
Mit der eVB-Nummer erhalten Sie zunächst eine vorläufige Deckung (Quelle: § 49 VVG). Ihr Fahrzeug ist damit ab der Zulassung haftpflichtversichert, obwohl der Hauptvertrag noch nicht policiert ist.
Der eigentliche Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherer Ihren Antrag annimmt und Ihnen den Versicherungsschein schickt. Entscheidend ist dann die erste Beitragszahlung: Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (Quelle: § 37 VVG), und die vorläufige Deckung entfällt rückwirkend.
Für die Kfz-Haftpflicht gilt dabei eine Besonderheit: Ein Unfallgegner wird trotzdem entschädigt, weil er einen Direktanspruch hat. Der Versicherer holt sich das Geld anschließend bei Ihnen. Zahlen Sie die erste Rechnung also pünktlich.
Versichererwechsel: Warum Sie dafür keine eVB brauchen
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung für ein bereits zugelassenes Fahrzeug bleibt die Zulassungsstelle außen vor. Sie brauchen weder eine neue eVB-Nummer noch einen Behördentermin. Der Ablauf im Hintergrund: Ihr neuer Versicherer meldet den Beginn des Versicherungsschutzes elektronisch, Ihr bisheriger Versicherer zeigt das Vertragsende an. Beides läuft über das Datenaustauschverfahren zwischen Versicherern und Zulassungsbehörden. Für Sie ändert sich nichts außer der Beitragsabbuchung. Worauf Sie achten sollten:
Kündigungsfrist einhalten
Üblich ist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres, bei den meisten Verträgen also der 30. November (Quelle: § 11 VVG). Daneben gibt es außerordentliche Kündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.
Lückenlos anschließen
Der neue Vertrag muss nahtlos an den alten anschließen. Eine Lücke von auch nur einem Tag führt dazu, dass die Zulassungsstelle das Fahrzeug außer Betrieb setzt.
Erst kündigen, wenn der neue Vertrag steht
Die umgekehrte Reihenfolge ist der häufigste Fehler. Eine eVB brauchen Sie beim Wechsel nur dann, wenn gleichzeitig ein Zulassungsvorgang ansteht, etwa weil Sie das Fahrzeug zusammen mit dem Versicherer wechseln.
Expertentipp:
Der Fehler beim Wechsel ist fast immer die Lücke
„Viele glauben, ein Versichererwechsel sei ein Behördenvorgang. Ist er nicht. Sie brauchen keine eVB und müssen zu keiner Zulassungsstelle. Was Sie brauchen, ist ein sauberer Anschluss. Ich sehe regelmäßig Fälle, in denen jemand zum 31. Dezember kündigt und den neuen Vertrag erst zum 2. Januar beginnen lässt. Einen Tag Lücke, und die Zulassungsstelle setzt das Fahrzeug außer Betrieb, weil der alte Versicherer das Vertragsende meldet. Meine Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, den Beginn auf den Tag nach dem Ende des alten legen, dann kündigen. In dieser Reihenfolge geht nichts schief.“
Kfz-Versicherung nahtlos wechseln
Beim Wechsel zählt ein lückenloser Anschluss. Mit unserem Vergleich finden Sie einen neuen Tarif und legen den Versicherungsbeginn so fest, dass er direkt an Ihren bisherigen Vertrag anschließt.
- Transparente Tarifvergleiche: Alle Konditionen auf einen Blick
- Versicherungsbeginn selbst wählen: Anschluss ohne Lücke
- Steht gleichzeitig eine Zulassung an: eVB-Nummer direkt nach Vertragsabschluss
Alle Tarife in unserem Vergleich sind unverbindlich und kostenlos. Ihre Daten sind sicher verschlüsselt.
Praxisbeispiel 1: Anna wechselt den Versicherer ohne eVB und ohne Lücke
Anna ist seit fünf Jahren beim selben Versicherer. Im Oktober findet sie einen günstigeren Tarif. Sie schließt den neuen Vertrag zuerst ab und legt den Beginn auf den 1. Januar. Erst danach kündigt sie ihren alten Vertrag fristgerecht zum 31. Dezember. Eine eVB-Nummer braucht sie nicht, zur Zulassungsstelle muss sie auch nicht. Ihr Auto bleibt zugelassen, die Versicherer melden Beginn und Ende elektronisch. Für Anna ändert sich nur die Abbuchung.
Praxisbeispiel 2: Marcus wird bei der Zulassung abgelehnt
Marcus kauft ein gebrauchtes Auto und schließt schnell eine Versicherung ab. Bei der Zulassungsstelle gibt er seine eVB-Nummer an, aber der Sachbearbeiter schüttelt den Kopf: „Die Daten passen nicht.“ Die Zulassungsstelle akzeptiert die eVB-Nummer nicht. Die Fahrgestellnummer stimmt bei seiner Versicherung nicht mit dem Fahrzeugbrief überein. Das war ein Tippfehler beim Versicherer. Marcus ruft sofort an. Der Versicherer korrigiert die Fahrgestellnummer und stellt eine neue eVB-Nummer aus. Marcus kann am nächsten Tag wieder zur Zulassungsstelle. Diesmal geht alles glatt.
Saison- und Kurzzeitzulassungen: Das ist anders
Besitzen Sie ein Wohnmobil mit Saisonkennzeichen, ein Motorrad, das Sie nur im Sommer fahren, oder benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen für eine Probefahrt oder den Transport? Dann gelten für die eVB-Nummer Besonderheiten. Beim Saisonkennzeichen ist es eine reguläre eVB, bei der Ihr Versicherer den Saisonzeitraum hinterlegt. Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sind dagegen eigene Deckungsarten mit eigener eVB.
Was sind Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist gültig für maximal fünf Tage (Quelle: § 42 FZV). Typische Anwendungsfälle sind Probefahrten vor dem Kauf, Überführungsfahrten vom Autohändler zu Ihnen nach Hause oder Überführungen von einem Ort zum anderen. Die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen muss speziell beantragt werden, sie ist nicht austauschbar mit einer Standard-eVB-Nummer. Wichtig: Das Fahrzeug braucht eine gültige Hauptuntersuchung. Das ist in der Praxis die häufigste Hürde.
Gültigkeitsdauer:
Fünf Tage
Beantragung:
Beim Versicherer, oft per Telefon oder Online-Formular, da schnelle Verfügbarkeit wichtig ist. Voraussetzung ist eine gültige Hauptuntersuchung.
Expertentipp:
Kurzzeitkennzeichen richtig einsetzen
„Wer eine Probefahrt plant oder ein Auto überführen muss, denkt oft: Normale eVB-Nummer reicht. Das ist ein teurer Fehler, weil sich das Kurzzeitkennzeichen rechtlich und administrativ völlig unterscheidet. Die Standard-eVB-Nummer ist an ein Normalkennzeichen gebunden und ungültig für eine Probefahrt mit Kurzzeitkennzeichen. Das führt zur Ablehnung bei der Zulassungsstelle. Mein Rat: Sagen Sie Ihrem Versicherer ausdrücklich, dass Sie ein Kurzzeitkennzeichen brauchen, nicht einfach „eine eVB-Nummer“. Der Versicherer stellt dann eine eigene Nummer aus, die exakt fünf Tage gültig ist und wirklich funktioniert.“
Was sind Saisonkennzeichen?
Saisonkennzeichen richten sich an Fahrzeughalter, die ihr Auto oder Motorrad nur während bestimmter Jahreszeiten nutzen. Das ist besonders beliebt bei Motorradfahrern, die im Winter weniger fahren, oder bei Wohnmobil-Besitzern.
Mit einem Saisonkennzeichen zahlen Sie die Versicherung nur für die aktiven Monate. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen (Quelle: § 10 FZV). Eine besondere Nummer brauchen Sie dafür nicht: Es ist eine reguläre eVB, bei der Ihr Versicherer den Saisonzeitraum hinterlegt, zum Beispiel „März bis Oktober“.
Betriebszeitraum:
Zwischen zwei und elf Monaten pro Jahr
Beantragung:
Beim Versicherer; besser im Voraus planen, da der Saisonzeitraum hinterlegt werden muss
Was sind Exportkennzeichen?
Exportkennzeichen, amtlich Ausfuhrkennzeichen, erkennen Sie am roten Feld mit dem Ablaufdatum. Sie sind für Fahrzeuge gedacht, die Sie dauerhaft ins Ausland bringen möchten, und nicht für den regulären Straßenverkehr in Deutschland. Versicherungstechnisch ist das eine eigene Deckungsart: Die Haftpflichtversicherung muss den gesamten Zulassungszeitraum abdecken.
Gültigkeitsdauer:
So lange wie die nachgewiesene Haftpflichtversicherung, längstens ein Jahr (Quelle: § 45 FZV)
Beantragung:
Beim Versicherer in Abstimmung mit dem geplanten Export
Wie beantrage ich eine eVB-Nummer für ein Sonderkennzeichen?
Kontaktieren Sie Ihren Versicherer, telefonisch oder über dessen Online-Portal. Teilen Sie mit, welche Art von Kennzeichen Sie benötigen (Saison, Kurzzeit oder Ausfuhr) und für welchen Zeitraum. Beim Saisonkennzeichen hinterlegt der Versicherer den Saisonzeitraum in Ihrer regulären eVB. Für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen schließen Sie eine eigene Versicherung ab und erhalten dafür eine eigene eVB, die nur für diese Kennzeichenart gilt.
Achtung: Nutzen Sie eine eVB-Nummer für die falsche Kennzeichenart, wird die Zulassungsstelle den Antrag ablehnen. Es ist daher wichtig, beim Antrag genau anzugeben, welche Kennzeichenart Sie benötigen.
Kosten und Gültigkeit einer eVB-Nummer
Die eVB-Nummer ist kostenfrei
Die eVB-Nummer erhalten Sie, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Für die Nummer selbst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie zahlen nur die Beiträge in die Kfz-Versicherung ein.
Gültigkeit der eVB-Nummer
Die eVB-Nummer ist in der Regel sechs Monate gültig, einzelne Versicherer setzen kürzere oder längere Fristen. Maßgeblich ist, dass sie an Ihrem Zulassungstermin noch gültig ist.
Wichtiger als die Frist ist eine andere Eigenschaft: Die eVB ist eine Einmalnummer. Sobald die Zulassungsstelle sie verwendet hat, ist sie verbraucht. Für den nächsten Vorgang, etwa eine spätere Ummeldung, brauchen Sie eine neue. Die bekommen Sie bei laufendem Vertrag jederzeit kostenlos von Ihrem Versicherer, meist innerhalb von Minuten per E‑Mail oder im Kundenkonto.
Nutzen Sie eine Nummer nicht, verfällt sie ohne Folgen. Auf Ihren Versicherungsschutz hat das keine Auswirkung: Die Gültigkeit der eVB und die Laufzeit Ihres Vertrags sind zwei verschiedene Dinge.
Die häufigsten Fragen zu Doppelkarte, Deckungskarte und eVB-Nummer
Was ersetzt die Doppelkarte?
Die Doppelkarte galt bis Ende 2002, ab 2003 übernahm die Deckungskarte. Seit 2008 benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer oder auch VB-Nummer, um Ihre Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle nachzuweisen.
Wann brauche ich eine Doppelkarte?
Sie benötigen eine eVB-Nummer (früher Doppelkarte oder Deckungskarte), wenn Sie einen Pkw, ein Motorrad, Wohnmobil, Lieferwagen, Lkw oder Anhänger an- oder ummelden möchten, sich der Fahrzeughalter ändert oder wenn Sie ein Kraftfahrzeug wieder zulassen wollen. Auch für Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen brauchen Sie eine. Wechseln Sie für ein zugelassenes Fahrzeug nur den Versicherer, brauchen Sie keine eVB-Nummer.
Wie bekomme ich die Doppelkarte?
Früher brauchten Sie eine Doppel- oder Deckungskarte. Heute benötigen Sie stattdessen eine eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.
Ab wann bin ich mit der eVB-Nummer versichert?
Ihr Kraftfahrzeug oder Anhänger ist ab Zulassung über die vorläufige Deckung haftpflichtversichert. Der eigentliche Vertrag kommt zustande, wenn der Versicherer Ihren Antrag annimmt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer zurücktreten, und die vorläufige Deckung entfällt rückwirkend. Ein Unfallgegner wird trotzdem entschädigt, der Versicherer holt sich das Geld dann bei Ihnen zurück.
Wie lange ist die eVB gültig?
In der Regel ist die eVB-Nummer sechs Monate gültig, einzelne Versicherer setzen kürzere oder längere Fristen. Unabhängig davon ist sie eine Einmalnummer: Nach der Verwendung bei der Zulassungsstelle ist sie verbraucht.
Was passiert, wenn ich die eVB nicht nutze?
eVB-Nummern sind nur für eine bestimmte Zeit gültig. Nutzen Sie die Nummer in diesem Zeitraum nicht, verfällt sie ohne Folgen für Ihren Versicherungsschutz. Eine neue, gültige eVB-Nummer erhalten Sie dann von Ihrem Kfz-Versicherer.
Brauche ich für mehrere Fahrzeuge mehrere eVB-Nummern?
Ja. Jede eVB-Nummer gilt für genau ein Fahrzeug und einen Zulassungsvorgang. Wollen Sie zwei Autos zulassen, brauchen Sie zwei Nummern.
Wie viel kostet eine eVB-Nummer?
Für die eVB-Nummer entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie bezahlen nur die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung.
Welche eVB-Nummer brauche ich für ein Saisonkennzeichen?
Für ein Saisonkennzeichen brauchen Sie eine reguläre eVB-Nummer, bei der Ihr Versicherer den Saisonzeitraum hinterlegt, zum Beispiel „März bis Oktober“. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen. Teilen Sie Ihrem Versicherer mit, in welchen Monaten Sie das Fahrzeug nutzen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Saisonkennzeichen und einem Kurzzeitkennzeichen?
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die Sie regelmäßig, aber nur während bestimmter Jahreszeiten nutzen, zum Beispiel Motorräder im Sommer oder Wohnmobile in den Urlaubsmonaten. Sie zahlen Versicherungsbeiträge nur für die aktiven Monate (zwei bis elf Monate pro Jahr), die eVB ist eine reguläre Nummer mit hinterlegtem Saisonzeitraum. Kurzzeitkennzeichen dagegen sind befristet auf maximal fünf Tage und dienen kurzfristigen Fahrten wie Probefahrten oder Überführungen. Dafür schließen Sie eine eigene Versicherung mit eigener eVB ab, außerdem braucht das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung.
Was passiert, wenn meine Daten bei der eVB-Beantragung falsch sind?
Wenn die Daten in Ihrer Versicherung nicht mit Ihrem Personalausweis oder Fahrzeugbrief übereinstimmen, lehnt die Zulassungsstelle Ihre Anmeldung ab. Das ist frustrierend, verhindert aber Betrugsfälle. Häufige Fehler sind: Fahrgestellnummern mit Tippfehlern, Namen, die vom amtlichen Ausweis abweichen, oder eine falsche Fahrzeugart. Überprüfen Sie Ihre Daten vor dem Zulassungstermin direkt bei Ihrem Versicherer und vergleichen Sie sie mit Ihrem Ausweis und Fahrzeugbrief. Nur der Versicherer kann falsche Daten korrigieren, danach stellt er eine neue, korrigierte eVB-Nummer aus.
Brauche ich beim Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?
Nein. Wechseln Sie für ein bereits zugelassenes Fahrzeug nur den Versicherer, brauchen Sie weder eine eVB-Nummer noch einen Behördentermin. Der neue Versicherer meldet den Versicherungsbeginn elektronisch, der bisherige das Vertragsende. Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag lückenlos an den alten anschließt. Eine eVB brauchen Sie nur, wenn gleichzeitig ein Zulassungsvorgang ansteht, etwa beim Kauf eines anderen Fahrzeugs.
Wo finde ich meine eVB-Nummer?
Ihre eVB-Nummer finden Sie an mehreren Stellen: auf Ihrer Versicherungsbestätigung (meist oben), in Ihrem Kundenkonto beim Versicherer oder in der Bestätigungs-E‑Mail, die Sie nach Vertragsabschluss erhalten. Die Nummer ist siebenstellig und besteht aus Ziffern und Buchstaben (ohne I und O), zum Beispiel B3C6W90. Die ersten beiden Zeichen stehen für den Versicherer. Wenn Sie die Nummer nicht finden, rufen Sie Ihren Versicherer an. Er kann sie Ihnen sofort durchgeben oder erneut per SMS oder E‑Mail zuschicken.
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