Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer überzeugende Vorteile.
Arbeitgeber stärken die Attraktivität des Unternehmens und binden qualifizierte Mitarbeiter. Arbeitnehmer erhalten eine umfangreiche Gesundheitsversorgung zu günstigen Konditionen, die vom Chef bezahlt wird.
Nachteile ergeben sich für Arbeitnehmer, wenn sie das Unternehmen verlassen: Dann ist ein höherer Beitrag möglich.
Attraktivität des eigenen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt steigt
Bindung von qualifizierten Mitarbeitern
Beitragszahlungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
Wenig Verwaltungsaufwand: Das Versicherungsunternehmen kümmert sich um alles.
Beitragsbefreiung bei entgeltfreien Zeiten
Ausfallzeiten der Mitarbeiter sinken, Produktivität und Zufriedenheit steigen
Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung
Experten-Tipp:
„Der Arbeitgeber entscheidet maßgeblich über die Vertragsgestaltung. Er kann seinen Angestellten zwar verschiedene Formen der betriebliche Krankenversicherung anbieten. Letztendlich obliegt es dem Arbeitgeber, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll, wer der Versicherungsanbieter ist und damit auch indirekt, wie hoch die Kosten sein sollen.“
Steuerliche Behandlung erfordert Überlegungen, welches Besteuerungsmodell für das Unternehmen und den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Eventuell wird mehr administrativer Aufwand fällig. Mehr dazu hier: Betriebliche Krankenversicherung in der Steuer.
Experten-Tipp:
„Die steuerlichen Aspekte der betrieblichen Krankenversicherung spielen eine wichtige Rolle und sollten bereits bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden. So sollte bereits im Beratungsgespräch geklärt werden, ob die Mitarbeiter bereits Sachwertzuwendungen wie beispielsweise Tankgutscheine erhalten, und ob im Topf der Sachbezüge noch Platz für die bKV ist, damit Sie von der 50-Euro-Freigrenze profitieren.“
Arbeitgeber zahlt in der Regel die Versicherungsbeiträge
Ehe-/Lebenspartner und Kinder können günstig mitversichert werden
Experten-Tipp:
„Arbeitnehmer haben die Gelegenheit, über eine betriebliche Krankenversicherung sehr gute Konditionen und teilweise vollwertige Krankenversicherungsprodukte zu erhalten, die nur so im Rahmen von Gruppenverträgen möglich sind. In jedem Fall profitieren Sie von niedrigeren Hürden und besseren Konditionen, als wenn sie selbst eine private Krankenzusatzversicherung, wie etwa eine Zahnzusatzversicherung abschließen würden.“
Welche Nachteile kann es für den Arbeitnehmer geben?
Möglicherweise höhere Versicherungsbeiträge bei Austritt aus dem Unternehmen (die meisten Versicherer bieten mit einem Umstellungsangebot dennoch günstigere Konditionen als bei einem privaten Abschluss an, wenn der Vertrag bei Austritt aus der Firma auf den Mitarbeiter umgeschrieben wird).
Berufliche Auszeiten wie zum Beispiel ein Sabbatjahr bzw. Elternzeit verpflichtet eventuell zur Zahlung des gesamten Versicherungsbeitrags, es sei denn, der Arbeitgeber hat mit dem Versicherer eine Beitragsbefreiungsoption bei entgeltfreien Zeiten vereinbart.
Experten-Tipp:
„Entscheidet sich ein Arbeitnehmer dazu, die Firma zu verlassen – oder geht in den Ruhestand – dann kann der Vertrag auf ihn umgeschrieben werden. Unter Umständen verändern sich dadurch die Konditionen. In jedem Fall zahlt der Arbeitnehmer nun den Beitrag, den vorher sein Arbeitgeber übernommen hat. Das gleiche passiert in der Regel auch, wenn die Firma Insolvenz anmeldet.“
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