Berufs­unfähigkeits­versicherung für Landwirte

Auch mit Vorerkrankung oder nach einer Absage: Wir finden Ihren BU-Tarif.

Das erwartet Sie hier

Was die SVLFG zahlt, wo die Lücke liegt und wie Landwirte, mitarbeitende Familienangehörige und Hofnachfolger ihre Arbeitskraft absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Brauchen Landwirte eine BU?
  2. Was zahlt die SVLFG?
  3. Warum reicht die SVLFG für Landwirte nicht?
  4. Muss ein Landwirt den Hof umorganisieren?
  5. Was kostet eine BU für Landwirte?
  6. Worauf bei den Gesundheitsfragen achten?
  7. Alternativen zur BU
  8. Diese Fehler sollten Landwirte bei der BU vermeiden
  9. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Alterskasse zahlt nur bei Erwerbsminderung: Eine Rente gibt es erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Zur Orientierung: Nach 30 Beitragsjahren beträgt die Altersrente als Landwirt etwa 588,66 € brutto im Monat, die Erwerbsminderungs­rente wird ähnlich berechnet, aber mit bis zu 10,8 % Abschlag.
  • Die Berufsgenossenschaft zahlt nur nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Unternehmer bekommen eine Verletztenrente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 %, selbst die Vollrente liegt bei 963,18 € im Monat.
  • Krankengeld gibt es für Landwirte als Unternehmer nicht, stattdessen Betriebshilfe, meist für vier Wochen, bei Krankenhaus oder Reha bis zu 13 Wochen.
  • Als Selbständige achten Landwirte auf die Umorganisationsklausel: Gute Bedingungen setzen eine feste Einkommensgrenze von 20 % und regeln, wie Familie und Aushilfen zählen.
  • Landwirte gelten als körperlicher Beruf und zahlen mehr als Büroberufe. Bei Rücken, Gelenken oder Allergien klärt eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.
Patrick Knittel

Die Alterskasse zahlt erst, wenn Sie auch keinen leichten Bürojob mehr schaffen …

Ein Bandscheibenvorfall, eine kaputte Schulter oder eine Allergie gegen Stallstaub: Für einen Landwirt kann das das Ende der Arbeit im Stall und auf dem Feld sein. Die Sozial­versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zahlt in diesem Fall aber meist nichts. Ihre Rente wegen Erwerbsminderung misst nicht, ob Sie noch melken können, sondern ob Sie irgendeine leichte Arbeit sechs Stunden am Tag schaffen. Die Berufsgenossenschaft springt nur nach einem Arbeitsunfall ein. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, schließt diese Lücke. Auf dieser Seite sehen Sie, was die SVLFG genau leistet, worauf Sie als Betriebsleiter bei der Umorganisation achten, was der Schutz kostet und welche Wege es bei einer Absage gibt.

Brauchen Landwirte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ja, fast jeder, der vom Hof lebt, braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die gesetzliche Absicherung über die SVLFG hängt an strengen Voraussetzungen: Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Wer seinen Beruf auf dem Hof aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bekommt dafür von der SVLFG keine eigene Leistung.

Auf dem Hof ist jeder anders abgesichert

2023 zählte das Statistische Bundesamt rund 876.000 Arbeitskräfte, davon 398.000 Familienarbeitskräfte und 235.000 ständig Beschäftigte (Quelle: Statistisches Bundesamt). 2023 gab es 255.010 landwirtschaftliche Betriebe, 2025 noch 254.080 (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Ihre RolleRente bei ErwerbsminderungRente nach ArbeitsunfallBei Krankheit
Landwirt als UnternehmerAlterskasse der SVLFGBerufsgenossenschaft, ab 30 %Betriebshilfe statt Krankengeld
Ehegatte des LandwirtsAlterskasse, auch ohne Mitarbeit versichertBerufsgenossenschaft, wenn mitarbeitend, ab 30 %Betriebshilfe statt Krankengeld
Mitarbeitender FamilienangehörigerAlterskasse, halber Beitrag, etwa halbe RentenhöheBerufsgenossenschaft, ab 30 %Krankengeld nur bei Renten­versicherungspflicht
Angestellter LandarbeiterDeutsche Renten­versicherungBerufsgenossenschaft, ab 20 %Krankengeld
Hofnachfolger mit AusbildungsvertragDeutsche Renten­versicherung, Alterskasse erst ab 18Berufsgenossenschaft, ab 20 %Krankengeld

Die Prozentwerte meinen die Minderung der Erwerbsfähigkeit, ab der die Berufsgenossenschaft eine Rente zahlt. Eine Rente allein dafür, dass der Beruf auf dem Hof nicht mehr geht, kennt die Alterskasse nicht.


Krankheit ist häufiger als der Unfall

Viele Landwirte denken beim Risiko an den Schlepper oder den Bullen im Stall. Unfälle sind auf dem Hof tatsächlich häufig: 2025 meldete die SVLFG in der Landwirtschaft 30.503 meldepflichtige Unfälle, 58 davon tödlich. Meldepflichtig ist ein Unfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit (Quelle: SVLFG, Präventionsbericht 2025).

Über alle Berufe gesehen beendet aber meist eine Krankheit das Arbeitsleben. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gingen 2024 nur acht Prozent der BU-Fälle auf Unfälle zurück, 16 Prozent auf Skelett und Bewegungsapparat, 19 Prozent auf Krebs und 38 Prozent auf psychische und Nerven­erkrankungen (Quelle: GDV). Gegen diese Fälle hilft die Berufsgenossenschaft nicht.

Als Landwirt die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Wir zeigen Ihnen, wo die SVLFG für Sie aufhört, und vergleichen viele Versicherer für Ihre Tätigkeit auf dem Hof. Kostenfrei und unverbindlich.

  • Vergleich vieler Versicherer für landwirtschaftliche Berufe
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  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Berater

Was zahlt die SVLFG, wenn Sie als Landwirt nicht mehr arbeiten können?

Die SVLFG kennt drei Leistungen für diesen Fall: die Rente wegen Erwerbsminderung der Alterskasse, die Verletztenrente der Berufsgenossenschaft und die Betriebs- und Haushaltshilfe. Jede hat enge Voraussetzungen, eine Leistung für den Verlust des Berufs ist nicht dabei.

Rente wegen Erwerbsminderung der Alterskasse

Eine Rente der Alterskasse bekommen Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige nur, wenn sie erwerbsgemindert sind, die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. So steht es in § 13 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Quelle: § 13 ALG).

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, voll erwerbsgemindert ist, wer unter drei Stunden schafft. Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der Hof. Vorher prüft die Alterskasse, ob eine Reha die Erwerbsfähigkeit wiederherstellt (Quelle: SVLFG).


Wie hoch die Rente ist und was seit dem Wegfall der Hofabgabe gilt

Die Rente richtet sich nach den gezahlten Beiträgen. Zur Orientierung: Für 30 Beitragsjahre zahlt die Alterskasse als Altersrente etwa 588,66 Euro brutto im Monat als Landwirt und 294,69 Euro als mitarbeitender Familienangehöriger, Stand 1. Juli 2026 (Quelle: SVLFG). Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach denselben Regeln berechnet. Bei früher Erwerbsminderung kommt eine Zurechnungszeit dazu, der Abschlag beträgt höchstens 10,8 Prozent. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch.

Seit Ende 2018 müssen Landwirte ihren Hof für eine Rente nicht mehr abgeben. Das Qualifizierungschancengesetz hat die Hofabgabe rückwirkend zum 9. August 2018 gestrichen, auch für Renten wegen Erwerbsminderung (Quelle: SVLFG, Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft 2019). Seitdem werden diese Renten in der Regel befristet bewilligt.

Wer weiterwirtschaftet, dem wird der Gewinn aus dem Hof als Hinzuverdienst angerechnet. 2026 bleibt die volle Erwerbsminderungs­rente nur bis 1.740,20 Euro Hinzuverdienst im Monat ungekürzt, ab 4.231,86 Euro entfällt sie ganz (Quelle: SVLFG). Von der Alterskasse gibt es für Rentenbezieher außerdem keine Betriebs- und Haushaltshilfe mehr.


Unfall­versicherung: Rente erst ab 30 Prozent

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt nur nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Anders als die meisten Selbständigen sind Landwirte als Unternehmer dort pflichtversichert (Quelle: § 2 SGB VII). Für angestellte Landarbeiter gilt die allgemeine Regel: Rente ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent über die 26. Woche hinaus (Quelle: § 56 SGB VII).

Für Unternehmer, mitarbeitende Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige liegt die Schwelle bei 30 Prozent, Unternehmer bekommen in den ersten 26 Wochen keine Rente (Quelle: § 80a SGB VII). Gerechnet wird mit einem festen Jahresarbeitsverdienst von 17.337,20 Euro (Quelle: SVLFG).

Beispielrechnung unserer Redaktion, Stand 1. Juli 2026: Die Vollrente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, für Unternehmer also 963,18 Euro im Monat, und zwar nur bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit. Bei einer Minderung von 30 Prozent sind es 288,95 Euro, bei 50 Prozent 481,59 Euro im Monat, jeweils ohne Zuschläge für Schwerverletzte.

Welche Krankheiten als Berufskrankheit angezeigt und anerkannt werden, zeigt die Statistik der SVLFG.

BerufskrankheitAnzeigen 2025Anerkannt 2025
Hautkrebs durch Sonnenstrahlung2.7431.473
Lendenwirbelsäule durch Heben, Tragen oder Schwingungen1.01372
Lärmschwerhörigkeit784393
Parkinson durch Pflanzenschutzmittel460413
Von Tieren übertragene Krankheiten452214

Die Zahlen gelten für alle Versicherten der SVLFG, also auch Forst und Gartenbau (Quelle: SVLFG, Präventionsbericht 2025). Ein Bandscheibenschaden vom jahrelangen Heben ist danach selten eine anerkannte Berufskrankheit, kann aber sehr wohl Ihren Beruf beenden.


Betriebshilfe statt Krankengeld

Landwirtschaftliche Unternehmer haben in ihrer Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld (Quelle: § 12 KVLG 1989). Stattdessen stellt die SVLFG eine Ersatzkraft oder erstattet deren Kosten, damit der Betrieb weiterläuft. Bei Krankheit gilt das meist für vier Wochen, bei Krankenhaus, Vorsorge oder Reha bis zu 13 Wochen, jeweils mit möglicher Verlängerung (Quelle: SVLFG).

Die Betriebshilfe ist eine Überbrückung, keine Rente. Sie setzt unter anderem die Mindestgröße des Betriebs und einen Antrag vor dem Einsatz voraus. Wer ständig Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige beschäftigt, kann ganz leer ausgehen. Für Verwandte bis zum zweiten Grad als Ersatzkraft zahlt die SVLFG keine Einsatzkosten.


Angestellte und Auszubildende in der Landwirtschaft

Angestellte Landarbeiter und Auszubildende mit Ausbildungsvertrag sind in der Deutschen Renten­versicherung versichert. Auch dort gibt es eine Rente nur bei Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Quelle: § 43 SGB VI). Wer 2025 neu eine volle Erwerbsminderungs­rente bekam, erhielt im Schnitt 1.126 Euro als Zahlbetrag. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zur Erwerbsminderungs­rente.

Für junge Leute ist die Wartezeit von fünf Jahren eine Hürde. Sie gilt aber als erfüllt, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall eintritt oder wenn Sie innerhalb von sechs Jahren nach der Ausbildung voll erwerbsgemindert werden und in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge liegt (Quelle: § 53 SGB VI).

Warum reicht der Schutz der SVLFG für Landwirte nicht?

Der Schutz der SVLFG misst an der falschen Stelle: die Alterskasse am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Berufsgenossenschaft am Unfall, die Betriebshilfe in Wochen. Eine BU fragt dagegen, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können.

SVLFG und private BU im Vergleich

Ihre LageLeistung der SVLFGPrivate BU
Rücken lässt keine Stallarbeit mehr zu, sechs Stunden leichte Arbeit gingenKeine Rente der AlterskasseZahlt, wenn der BU-Grad Ihres Vertrags erreicht ist
Bandscheibenvorfall ohne UnfallKeine VerletztenrenteVersichert wie jede andere Krankheit
Arbeitsunfall, Erwerbsfähigkeit um 25 % gemindertKeine Rente für UnternehmerPrüft die Folgen für Ihren Beruf
Krankheit dauert ein JahrBetriebshilfe für Wochen, kein KrankengeldRente bei Berufs­unfähigkeit, mit Arbeitsunfähigkeitsklausel schon bei langer Krankschreibung

Gemessen wird am allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht am Hof

Für die private BU gilt nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war (Quelle: § 172 VVG). Für einen Milchviehhalter zählen also Melken, Füttern, Ausmisten und Feldarbeit. Die Alterskasse fragt dagegen, ob Sie an einer Pforte oder in einem Büro noch sechs Stunden arbeiten könnten.

Wer nach einem Bandscheibenvorfall keine Lasten mehr heben darf, ist deshalb in der Regel nicht erwerbsgemindert. Eine BU mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung prüft dagegen Ihren tatsächlichen Arbeitsalltag. Ab wann Sie dabei als berufsunfähig gelten, erklärt unser Ratgeber zur Berufs­unfähigkeit.


Die Alterskasse ist als Teilsicherung gedacht

Selbst wenn die Alterskasse zahlt, reicht das Geld nicht zum Leben. Die SVLFG beschreibt die Alterssicherung der Landwirte selbst als Teilsicherung, die durch Altenteil und Erlöse aus der Hofabgabe ergänzt werden soll (Quelle: SVLFG, Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft 2019). Wer mit 40 erwerbsgemindert wird, hat diese Ergänzungen meist noch nicht.


Die laufenden Kosten des Hofs bleiben

Solange Sie den Hof als Unternehmer weiterführen, bleiben Sie in der Alterskasse ­versicherungspflichtig, auch wenn Sie selbst nicht mehr mitarbeiten. 2026 kostet das 325 Euro im Monat, mitarbeitende Familienangehörige zahlen 162,50 Euro (Quelle: SVLFG). Einen Zuschuss von bis zu 195 Euro gibt es nur bei einem Jahreseinkommen unter 28.476 Euro (Quelle: SVLFG).

Experten-Tipp:
Der Beitrag zur Alterskasse gehört in die BU-Rente

„Wenn ich mit Landwirten die Rentenhöhe plane, fehlt fast immer ein Posten: der Beitrag zur Alterskasse. Wer berufsunfähig ist, den Hof aber als Unternehmer weiterführt, bleibt dort ­versicherungspflichtig und zahlt weiter, dazu die Krankenkasse. Eine Erwerbsminderungs­rente gibt es erst, wenn Sie auch keine leichte Arbeit mehr schaffen. Mein Rat: Rechnen Sie diese Beiträge und die Kosten einer Ersatzkraft in Ihre BU-Rente ein, bevor Sie den Antrag stellen. Sonst fehlt das Geld genau dann, wenn der Hof weiterlaufen soll.“

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Berater

Muss ein Landwirt seinen Hof umorganisieren, bevor die BU zahlt?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele Tarife prüfen bei Selbständigen, ob Sie nach einer zumutbaren Umorganisation Ihres Betriebs weiter tätig sein könnten. Dann zahlen sie keine Rente. Gute Bedingungen begrenzen diese Prüfung eng, mit fester Einkommensgrenze und ohne Pflicht zu großen Investitionen.

Was Umorganisation auf einem Hof bedeutet

Gemeint ist eine Umverteilung der Arbeit im eigenen Betrieb. Ein Milchviehhalter mit kaputter Schulter übergibt das Melken an den Sohn und übernimmt Büro, Futterplanung und Vermarktung. Bleibt er dabei Betriebsleiter und verliert er kaum Einkommen, kann der Versicherer argumentieren, er sei nicht berufsunfähig.

Eine feste Regel dafür gibt das Gesetz nicht vor. Die Musterbedingungen des GDV sehen die Umorganisation nur als mögliche Ergänzung jedes Versicherers vor und verweisen auf die Rechtsprechung, nach der eine Einkommensminderung von bis zu 20 Prozent im Regelfall noch zumutbar ist (Quelle: GDV-Musterbedingungen).


Was der Versicherer nicht verlangen darf

Eine Umorganisation muss zumutbar sein. Ihre Stellung als Betriebsleiter muss erhalten bleiben, das Einkommen darf nicht deutlich sinken. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Versicherter eine Umorganisationsmöglichkeit nicht anrechnen lassen muss, die er erst durch eine Betriebserweiterung mit Kapitaleinsatz geschaffen hat (BGH, Urteil vom 28. April 1999, IV ZR 123/98).

Gute Bedingungen schreiben das ausdrücklich fest. Sie verlangen keine Umorganisation mit erheblichem Kapitalaufwand, etwa den Kauf eines Melkroboters, und nennen eine feste Grenze für den Einkommensverlust. Das Bedingungswerk des Volkswohl Bunds etwa erklärt eine Minderung um 20 Prozent oder mehr in jedem Fall für unzumutbar (Quelle: Volkswohl Bund).


Familie und Saisonkräfte in der Klausel

Manche Tarife verzichten bei kleinen Betrieben ganz auf die Prüfung. Im genannten Bedingungswerk prüft der Versicherer eine mögliche Umorganisation nur, wenn ein Gewerbe angemeldet ist, mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt sind und weniger als 90 Prozent der Arbeitszeit auf Büro und Organisation entfallen. Auszubildende, Praktikanten und Aushilfen zählen dabei nicht als Mitarbeiter.

Für Höfe stellt sich deshalb eine eigene Frage. Landwirtschaft gilt als Urproduktion und ist in der Regel kein angemeldetes Gewerbe, erst Verarbeitung oder zugekaufte Ware im Hofladen ändern das (Quelle: Landratsamt Erlangen-Höchstadt). Ob ein Versicherer einen Hof ohne Gewerbeanmeldung deshalb von der Prüfung ausnimmt und wie er mitarbeitende Familienangehörige und Erntehelfer zählt, steht oft nicht klar im Vertrag. Lassen Sie sich beides vor dem Abschluss schriftlich bestätigen.


Ihre Mitarbeit im Betrieb belegen

Im Leistungsfall müssen Sie zeigen, wie Ihr Hof vorher organisiert war und wie viel Sie selbst mitgearbeitet haben. Das hat der Bundesgerichtshof für mitarbeitende Betriebsinhaber so entschieden. Sie müssen auch darlegen, dass eine zumutbare Umorganisation keine Tätigkeit eröffnet, die Sie gesundheitlich noch schaffen (BGH, Urteil vom 3. November 1993, IV ZR 185/92).

  • Arbeitsplan mit Stundenanteilen für Stall, Feld, Maschinen, Büro und Vermarktung
  • Liste, wer in der Familie welche Arbeiten übernimmt und in welchem Umfang
  • Gewinne der letzten drei Jahre aus den Jahresabschlüssen
  • Nachweise für Saisonkräfte und Lohnunternehmer, die Sie beauftragen

In der Praxis scheitern Leistungsanträge selten an der Umorganisation. Verweisung und Umorganisation zusammen waren 2024 nur bei 0,87 Prozent der Ablehnungen der Grund (Quelle: Franke und Bornberg). Gerade auf Familienbetrieben lohnt der Blick in die Klausel trotzdem, weil dort Arbeit leicht verteilt werden kann.

Experten-Tipp:
Auf dem Hof zählt bei der Umorganisation die ganze Familie

„Bei Handwerkern geht es in der Umorganisationsklausel meist um Angestellte. Auf einem Hof arbeiten oft Eltern, Partner und Kinder mit, zur Ernte kommen Aushilfen dazu. Genau da werden Bedingungen unscharf: Zählt der Sohn, der nach Feierabend melkt, als Mitarbeiter? Ich lasse mir vom Versicherer vor dem Antrag schriftlich bestätigen, wie er Familie und Saisonkräfte zählt. Mein Rat: Unterschreiben Sie keinen Vertrag, dessen Umorganisationsklausel Ihren Hof nicht eindeutig einordnet.“

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Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung mit fairer Umorganisationsklausel

Wir lesen die Klauseln mit Blick auf Ihren Hof, Ihre Familie und Ihre Saisonkräfte und vergleichen die Tarife, die dazu passen.

  • Umorganisationsklausel für Familienbetriebe geprüft
  • Tätigkeitsbeschreibung mit Stundenanteilen vorbereitet
  • Tarife mit Verzicht auf die abstrakte Verweisung verglichen
  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Landwirte?

Landwirte zahlen mehr als Büroberufe, weil Versicherer die körperliche Arbeit höher einstufen. Wie viel genau, entscheidet jeder Versicherer über seine eigene Berufsgruppe und Ihre Tätigkeitsanteile. Öffentliche Beitragsbeispiele für Landwirte gibt es nicht, ein konkretes Angebot klärt deshalb erst der Vergleich.

Wie Versicherer Landwirte einstufen

Für die Einstufung zählt Ihr tatsächlicher Arbeitsalltag: Wie viel Zeit verbringen Sie im Stall, auf dem Feld, an Maschinen und im Büro? Ein Betriebsleiter mit hohem Büroanteil kann günstiger liegen als ein Landwirt, der selbst täglich melkt. Geben Sie die Anteile ehrlich an, denn im Leistungsfall zählt genau dieser Alltag.

Manche Versicherer haben eigene Gruppenverträge für die Landwirtschaft. Die R+V nennt auf ihrer Produktseite etwa Verträge mit dem Deutschen Bauernverband, die den Arbeitnehmern der Mitgliedsbetriebe Sonderkonditionen bieten: Statt einer vollen Gesundheitsprüfung werden nur wenige Risikofragen gestellt (Quelle: R+V). Wer genau dazugehört und bis zu welcher Rente, regelt der Gruppenvertrag. Vergleichen Sie solche Angebote trotzdem mit dem freien Markt.


Was körperliche Berufe zum Vergleich kosten

Wie stark der Beruf den Beitrag bestimmt, zeigt das Beispiel der Allianz für 1.500 Euro Rente bis 67 bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren. Landwirte stehen nicht in der Liste, die Werte zeigen nur die Spanne zwischen Büro und körperlicher Arbeit (Quelle: Allianz).

BerufMonatsbeitrag Allianz BU KomfortArt der Arbeit
Dachdecker268,18 €Schwer körperlich, Absturzgefahr
Kraftfahrer224,97 €Körperlich, viel unterwegs
Kfz-Mechatroniker101,08 €Handwerklich
Elektrotechniker72,37 €Gemischt
Informatiker43,20 €Büro

Der Dachdecker zahlt das 6,2-Fache des Informatikers. Stand der Werte ist Juni 2026, Nichtraucher, Zahlbeitrag nach Überschüssen. Was den Beitrag sonst bestimmt und wie Sie ihn senken, erklärt unser Ratgeber zu den Kosten der BU.


Die richtige Rentenhöhe und die Stellschrauben

Planen Sie die Rente vom Bedarf aus: private Fixkosten, Alterskasse, Krankenkasse und die Kosten einer Ersatzkraft für den Hof. Sparen Sie lieber über die Rentenhöhe als über die Laufzeit. Ein Vertrag bis 67 kostet zwar etwa das 1,7- bis 2-Fache eines Vertrags bis 60, doch mit dem Vertrag endet auch die Rente, und bis zur Altersrente blieben Jahre ohne Einkommen.

Eine Karenzzeit von zwölf Monaten senkt den Beitrag um 10 bis 20 Prozent. Sie lohnt sich nur, wenn Sie diese Zeit aus Rücklagen überbrücken können, denn die Betriebshilfe der SVLFG endet meist nach wenigen Wochen.


Nebenerwerbslandwirte

Wer angestellt ist und den Hof nebenher führt, ist über den Arbeitgeber in der Deutschen Renten­versicherung versichert. In der Alterskasse ist er zusätzlich pflichtig, wenn der Hof die Mindestgröße erreicht. Liegt sein Lohn regelmäßig über der Minijob-Grenze, kann er sich dort auf Antrag befreien lassen (Quelle: § 3 ALG). Für die BU zählt die ganze Arbeit, die Sie zuletzt tatsächlich geleistet haben.

Experten-Tipp:
Im Nebenerwerb gehört der Hof in die Berufsangabe

„Viele Nebenerwerbslandwirte geben im Antrag nur ihren Hauptberuf an, weil der Hof ja nur nebenher läuft. Das sehe ich kritisch. Wer abends und am Wochenende Stall und Feld macht, arbeitet körperlich, und im Leistungsfall wird geprüft, was Sie zuletzt tatsächlich getan haben. Mein Rat: Nennen Sie beide Tätigkeiten mit ihren Wochenstunden. Dann passen Einstufung und Leistungsprüfung zusammen, und später gibt es keinen Streit über eine Tätigkeit, die im Antrag fehlt.“

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Welche Versicherer unsere Experten empfehlen

Unsere Experten empfehlen derzeit die LV 1871, den HDI und die Hannoversche. Diese Empfehlungen stammen aus der Beratungspraxis. In der Gesamtauswertung aller Tests erreichen die drei 92, 88 und 87 von 100 Punkten. Eine Bewertung speziell für Landwirte gibt es nicht. Ob ein Versicherer Ihren Hof fair einstuft und eine passende Umorganisationsklausel hat, zeigt erst der Vergleich für Ihre Tätigkeit.

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
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Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut92
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Logo HDIHDIFFF+HervorragendExzellentSehr gutGut88
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendSehr gutSehr gutSehr gut87
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Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Worauf müssen Landwirte bei den Gesundheitsfragen achten?

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und genau, auch zu Beschwerden ohne Arztbesuch. Bei Landwirten stehen typischerweise Rücken, Gelenke, Unfälle, Allergien und Haut in der Akte. Wer diese Einträge vorher ordnet und anonym anfragt, bekommt öfter faire Bedingungen.

Was in der Akte eines Landwirts oft steht

Die Tabelle zeigt, worauf Sie sich vor dem Antrag vorbereiten sollten. Welche Fragen die Anträge genau stellen, erklärt unser Ratgeber zu den typischen Gesundheitsfragen.

ThemaTypischer EintragSo bereiten Sie sich vor
Rücken und BandscheibenHexenschuss, Physiotherapie, Krankschreibung nach dem HebenDiagnose, Dauer, Behandlung und Beschwerdefreiheit seit wann
Knie, Hüfte, SchulterArthrose, Meniskus, SchulterproblemeBefunde und Röntgenberichte bereithalten
ArbeitsunfälleBericht des Durchgangsarztes, VerletztengeldFolgen und Ausheilung belegen
Allergien und AtemwegeHeuschnupfen, Stauballergie, AsthmaMedikamente und Lungenfunktion angeben
Haut und ZeckenSonnenschäden der Haut, Hautpilz, BorrelioseHautarztbefunde und Abschluss der Behandlung

Bei der SVLFG gingen 2025 allein 2.743 Verdachtsanzeigen auf Hautkrebs durch Sonnenstrahlung ein, 1.013 zur Lendenwirbelsäule und 452 zu Krankheiten, die von Tieren übertragen werden. Bei den angezeigten Zoonosen liegt Borreliose im Mittel der Jahre 2021 bis 2025 mit 64,5 Prozent vorn (Quelle: SVLFG, Präventionsbericht 2025).


Warum Ehrlichkeit im Antrag den Leistungsfall entscheidet

Falsche oder unvollständige Antragsangaben waren 2024 bei 27,0 Prozent der Leistungsablehnungen der Grund (Quelle: Franke und Bornberg). Wer Rückenschmerzen nach der Ernte für normal hält und nicht angibt, riskiert später die Rente. Geben Sie deshalb auch Beschwerden an, mit denen Sie nicht beim Arzt waren, wenn der Antrag danach fragt.


Mit Vorgeschichte zur BU

Am Gesamtmarkt endet nur ein kleiner Teil der Anträge mit einer Ablehnung. 2023 wurden laut GDV drei Prozent der Anträge abgelehnt, zehn Prozent mit Ausschluss und drei Prozent mit Zuschlag angenommen (Quelle: GDV). In unserer Beratung wird nur etwa jede fünfte Risikovoranfrage zu normalen Bedingungen angenommen, rund die Hälfte mit Zuschlag oder Ausschluss.

Ein Ausschluss für die Wirbelsäule klingt harmlos, trifft aber in körperlichen Berufen genau das größte Risiko. Warum ein Zuschlag dann oft die bessere Wahl ist, zeigen wir am Beispiel der Dachdecker auf unserer Seite zur BU für Handwerker. Wie die anonyme Voranfrage abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Risikovoranfrage.

Mit Rücken, Knie oder Allergie zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ob Ihre Vorgeschichte zu einer normalen Annahme, einem Zuschlag oder einem Ausschluss führt, klären wir vorab anonym bei mehreren Versicherern.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  • Gesundheitsangaben gemeinsam vollständig vorbereitet
  • Angebote mit Zuschlag und Ausschluss nebeneinander
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Was tun, wenn die BU abgelehnt wird oder zu teuer ist?

Fragen Sie zuerst weitere Versicherer an, denn die Annahme unterscheidet sich stark. Bleibt die BU unerreichbar, sind eine Grundfähigkeits­versicherung oder eine Multi-Rente die naheliegenden Alternativen für körperliche Berufe. Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung misst wie die Alterskasse am allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist günstiger, zahlt aber erst, wenn Sie kaum noch irgendeine Arbeit schaffen, und kommt deshalb erst nach den anderen Wegen in Frage.

Alle Alternativen im Überblick

AbsicherungZahlt, wennFür Landwirte
BU mit Ausschluss oder ZuschlagBerufs­unfähigkeit außerhalb des AusschlussesOft besser, außer der Ausschluss trifft das Hauptrisiko
Grundfähigkeits­versicherungEine versicherte Fähigkeit wie Gehen, Heben oder Greifen verloren gehtOft eine Lösung nach einer Absage, prüft aber ebenfalls die Gesundheit, auf Ausschlüsse für Rücken und Gelenke achten
Multi-RenteSchwere Unfallfolgen, bestimmte Krankheiten, Grundfähigkeiten, PflegeAlternative nach Absagen, kein BU-Ersatz
Erwerbsunfähigkeits­versicherungSie kaum noch irgendeine Arbeit schaffenGleicher Maßstab wie die Alterskasse, wenn BU und andere Wege ausscheiden
Unfall­versicherungNur nach einem UnfallErgänzung, deckt Krankheiten nicht

Grundfähigkeit und Multi-Rente

Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit eine versicherte Fähigkeit verlieren, unabhängig vom Beruf. Für Landwirte passt das, weil ihre Arbeit an Gehen, Heben und den Händen hängt. Psychische Erkrankungen sind dagegen meist nicht oder nur eingeschränkt erfasst. Auch die Grundfähigkeits­versicherung stellt Gesundheitsfragen. Achten Sie bei Rückenbeschwerden darauf, ob der Versicherer die Wirbelsäule ausschließt.

Eine Multi-Rente zahlt bei schweren Unfallfolgen, bestimmten Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit. Die Janitos Multi-Rente ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr abschließbar, im Neugeschäft gibt es zum Beispiel die Multi PROTECT der Bayerischen, die der Versicherer selbst nicht als vollwertigen BU-Ersatz bezeichnet. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zu den Alternativen zur BU, Details stehen auf der Seite zur Multi-Rente.


Unfallschutz nur als Ergänzung

Die SVLFG bietet eine freiwillige Zusatz­versicherung an, die Verletztengeld und Renten erhöht. Sie greift aber nur nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit (Quelle: SVLFG). Dasselbe gilt für eine private Unfall­versicherung. Weil Unfälle nur 8 Prozent der BU-Fälle verursachen, ersetzen beide die BU nicht. Mehr dazu lesen Sie unter BU oder Unfall­versicherung.


Hofnachfolger in der Ausbildung

Für Hofnachfolger ist die Ausbildung der beste Zeitpunkt für die BU. Die Krankenakte ist meist noch kurz, und das Eintrittsalter drückt den Beitrag. In der Alterskasse ist vor dem 18. Geburtstag niemand versichert, und in der Renten­versicherung fehlt am Anfang die Wartezeit. Mehr zum Start in den Beruf lesen Sie auf unserer Seite für Auszubildende.

Experten-Tipp:
Für Hofnachfolger zählt der Ausbildungsbeginn, nicht die Hofübergabe

„Viele Familien denken an die BU erst, wenn der Hof übergeben wird. Bis dahin hat der Nachfolger oft viele Jahre Stall und Feld hinter sich, und mit jedem Jahr wächst die Krankenakte: Rücken, Knie, ein Unfall mit dem Schlepper. Mein Rat: Schließen Sie die BU zu Beginn der Ausbildung ab, solange die Akte kurz ist, und achten Sie auf eine Nach­versicherungsgarantie, die auch die Selbständigkeit als Anlass kennt. Dann wächst der Schutz mit, wenn Sie den Hof übernehmen.“

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BU, Grundfähigkeit oder Multi-Rente: der richtige Schutz für Ihren Hof

Wir fragen zuerst bei allen passenden Versicherern die BU an und rechnen erst danach Alternativen, auch für Hofnachfolger in der Ausbildung.

  • Erst die BU bei vielen Versicherern geprüft, dann Alternativen
  • Absicherung für Hofnachfolger früh geplant
  • Bestehende Verträge auf Umorganisation und Verweisung geprüft
  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Welche Fehler sollten Landwirte bei der BU vermeiden?

Die teuersten Fehler entstehen vor dem Antrag: falsches Vertrauen in die SVLFG, eine zu knapp geplante Rente und eine ungelesene Umorganisationsklausel. Prüfen Sie diese Punkte vor dem Abschluss.

Diese Fehler können Landwirte machen

  • Sich auf die Alterskasse verlassen, die nur bei Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zahlt
  • Nur einen Unfallschutz abschließen, obwohl Krankheiten die meisten Berufs­unfähigkeiten verursachen
  • Die Rente ohne Beitrag zur Alterskasse, Krankenkasse und Ersatzkraft planen
  • Die Umorganisationsklausel nicht lesen und nicht klären, wie Familie und Aushilfen zählen
  • Im Nebenerwerb nur den Hauptberuf angeben
  • Den Antrag ohne anonyme Risikovoranfrage stellen, gerade mit Rücken- oder Gelenkbeschwerden
  • Den Ehepartner auf dem Hof vergessen, der oft genauso körperlich mitarbeitet

Ehegatten von Landwirten sind in der Alterskasse auch ohne Mitarbeit versichert, haben dort aber denselben schwachen Schutz. Wer im Haushalt und auf dem Hof mitarbeitet, findet Hinweise auf unserer Seite zur BU für Hausfrauen und Hausmänner. Weitere Berufe finden Sie in der Übersicht der Berufsgruppen.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Landwirte

Zahlt die landwirtschaftliche Alterskasse bei Berufs­unfähigkeit?

Nein, eine Rente wegen Berufs­unfähigkeit kennt die Alterskasse nicht. Sie zahlt nur bei Erwerbsminderung, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und nur nach fünf Jahren Wartezeit mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren (§ 13 ALG). Wer nicht mehr im Stall arbeiten kann, aber noch einen leichten Bürojob schaffen würde, bekommt nichts.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungs­rente für Landwirte?

Sie hängt von den gezahlten Beiträgen ab. Als Orientierung nennt die SVLFG für 30 Beitragsjahre eine Altersrente von etwa 588,66 Euro brutto im Monat als Landwirt und 294,69 Euro als mitarbeitender Familienangehöriger, Stand 1. Juli 2026. Die Erwerbsminderungs­rente wird gleich berechnet, aber mit einem Abschlag von höchstens 10,8 Prozent. Bei früher Erwerbsminderung erhöht eine Zurechnungszeit die Rente. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch.

Was zahlt die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall auf dem Hof?

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zahlt sie Heilbehandlung, Verletztengeld oder Betriebshilfe und gegebenenfalls eine Verletztenrente. Unternehmer, mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige bekommen die Rente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent über die 26. Woche hinaus (§ 80a SGB VII). Bei 30 Prozent sind das für Unternehmer 2026 rund 288,95 Euro im Monat.

Ist die Ehefrau eines Landwirts gegen Erwerbsminderung abgesichert?

Ja, aber nur schwach. Der Ehegatte eines Landwirts gilt in der Alterskasse selbst als Landwirt und ist auch ohne Mitarbeit versichert, solange das Paar nicht dauernd getrennt lebt (§ 1 ALG). Ist er nicht befreit, etwa wegen eines eigenen Einkommens außerhalb des Hofs, zahlt er 2026 ebenfalls 325 Euro im Monat und bekommt eine Rente nur bei Erwerbsminderung. Eine eigene BU schließt die Lücke für den Beruf auf dem Hof.

Darf ich mit Erwerbsminderungs­rente den Hof weiterführen?

Ja, seit dem Wegfall der Hofabgabe rückwirkend zum 9. August 2018 müssen Sie den Hof nicht mehr abgeben. Der Gewinn aus dem Hof zählt aber als Hinzuverdienst. 2026 bleibt die volle Erwerbsminderungs­rente bis 1.740,20 Euro Hinzuverdienst im Monat ungekürzt, darüber wird sie stufenweise gekürzt und entfällt ab 4.231,86 Euro ganz (SVLFG).

Bekommen Landwirte Krankengeld?

Landwirte als Unternehmer bekommen von ihrer Krankenkasse kein Krankengeld (§ 12 KVLG 1989). Stattdessen gibt es Betriebs- und Haushaltshilfe, bei Krankheit meist für vier Wochen und bei Krankenhaus oder Reha bis zu 13 Wochen. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU kann diese Lücke bei langer Krankschreibung schließen.

Ab wann sollten Hofnachfolger eine BU abschließen?

Am besten zu Beginn der Ausbildung oder schon als Schüler. Dann ist die Krankenakte kurz und das Eintrittsalter niedrig, beides senkt den Beitrag und erhöht die Chance auf normale Bedingungen. Eine Nach­versicherungsgarantie erlaubt später eine höhere Rente ohne neue Gesundheitsfragen, aber mit Prüfung von Anlass und Einkommen.

Ist eine Grundfähigkeits­versicherung für Landwirte sinnvoll?

Als Alternative nach einer Absage oft ja, als Ersatz für eine gute BU meist nicht. Sie zahlt, wenn Sie eine versicherte Fähigkeit wie Gehen, Heben oder den Gebrauch der Hände verlieren. Krankheiten, die den Beruf beenden, ohne eine Fähigkeit ganz zu nehmen, bleiben aber außen vor, ebenso meist die Psyche.

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Lena Mierbach
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