Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Arthrose

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Arthrose ist in vielen Fällen möglich, aber selten zu normalen Bedingungen: Üblich sind ein Risikozuschlag auf den Beitrag oder ein Leistungsausschluss für den Bewegungsapparat.
  • Rund 16 bis 19 % aller BU-Fälle in Deutschland gehen auf Erkrankungen des Bewegungsapparats zurück, zu denen auch Arthrose zählt. In den Altersgruppen ab 61 Jahren ist es fast jeder dritte Fall.
  • Eine Ausschlussklausel kostet keinen Cent extra. Sie zahlen denselben Beitrag wie ein gesunder Versicherter, nehmen aber genau den Risikoblock aus dem Schutz, der bei Arthrose zählt.
  • Ein Risikozuschlag lässt sich später streichen, wenn der gefahrerhöhende Umstand wegfällt (§ 41 VVG). Für eine Ausschlussklausel gibt es diesen gesetzlichen Anspruch nicht.
  • Im Leistungsfall entscheidet nicht der Röntgenbefund, sondern die Funktionseinschränkung: Der Versicherer zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
  • Läuft Ihr Vertrag schon und die Diagnose kam später, müssen Sie nichts melden: Nach Vertragsschluss gibt es keine Anzeigepflicht, der Beitrag steigt deswegen nicht und der Vertrag wird nicht angepasst.
Patrick Knittel

Eine Zeile in der Patientenakte, die Sie vielleicht gar nicht kennen …

Arthrose ist keine Diagnose, die Sie an einem bestimmten Tag gestellt bekommen. Oft steht sie schon Jahre in der Akte, als Nebensatz nach einem Röntgenbild, über den niemand mit Ihnen gesprochen hat.

Beim Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wird aus diesem Nebensatz plötzlich die wichtigste Zeile Ihres Vorgangs. Sie entscheidet darüber, ob Sie zu normalen Bedingungen angenommen werden, einen Zuschlag zahlen, einen Ausschluss für den halben Bewegungsapparat akzeptieren sollen oder gar keinen Vertrag bekommen. Das Unangenehme daran: Versicherer bewerten denselben Befund sehr unterschiedlich, und wer einmal offiziell abgelehnt wurde, hat es beim nächsten Haus schwerer. Ganz anders liegt der Fall, wenn Ihr Vertrag längst läuft und die Diagnose erst danach kam. Dann müssen Sie nichts melden, und Ihr Beitrag bleibt unverändert.

Auf dieser Seite lesen Sie außerdem, was bei Arthrose vor dem Abschluss realistisch möglich ist und wann die Versicherung später tatsächlich zahlt.

Bekommen Sie mit Arthrose noch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Das ist neu in 2026

BU-Ursachen: Der Marktblick 2026 von Morgen und Morgen weist für Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats einen Anteil von 17,61 Prozent an den BU-Ursachen aus. Mit dem Alter steigt dieser Anteil deutlich, von 13,12 auf 21,4 Prozent. → Mehr dazu im Abschnitt „Wann Arthrose zur Berufs­unfähigkeit führt“

Ja, ein Abschluss ist mit einer Arthrose-Diagnose in vielen Fällen möglich, aber nur selten zu normalen Bedingungen. Realistisch sind ein Risikozuschlag auf den Beitrag, ein Leistungsausschluss für den Bewegungsapparat oder eine zeitliche Zurückstellung. Bei fortgeschrittenem Befund in einem körperlich belastenden Beruf ist auch eine Ablehnung ein realistisches Ergebnis.


Die fünf möglichen Ergebnisse einer Risikoprüfung

Die Risikoprüfung eines Versicherers endet immer mit einem von fünf Ergebnissen. Wer diese fünf Möglichkeiten kennt, kann ein Angebot einordnen statt hinnehmen.

ErgebnisWas es bedeutet
NormalannahmeVertrag zu regulären Bedingungen, kein Aufschlag, kein Ausschluss
RisikozuschlagVoller Schutz, aber höherer Beitrag
LeistungsausschlussVertrag kommt zustande, Berufs­unfähigkeit infolge der genannten Erkrankung ist nicht versichert
ZurückstellungEntscheidung wird vertagt, Neuprüfung nach einer definierten Frist
AblehnungKein Vertrag

Über den gesamten Markt betrachtet werden 79,88 Prozent aller BU-Anträge ohne Erschwernis angenommen, 10,51 Prozent mit einem Ausschluss, 2,8 Prozent mit einem Risikozuschlag und 2,75 Prozent aufgrund von Vor­erkrankungen abgelehnt (Quelle: Morgen und Morgen). Wichtig ist die Bezugsgröße: Das sind alle Anträge, nicht nur die mit Vorerkrankung.


Warum es zu Arthrose keine belastbare Annahmequote gibt

Eine ehrliche Auskunft gehört an diese Stelle: Zu Annahmen, Ausschlüssen und Ablehnungen speziell bei Arthrose existiert keine öffentliche Statistik. Weder der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) noch die Analysehäuser schlüsseln unterhalb der Gruppe „Bewegungsapparat“ nach einzelnen Diagnosen auf. Jede Prozentzahl, die Ihnen im Netz speziell für Arthrose begegnet, ist geschätzt.

Welches der fünf Ergebnisse bei Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung herauskommt, klären wir vorab

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir fragen Ihren Befund anonym bei mehreren Versicherern an, bevor irgendwo ein Antrag entsteht.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  • Kein dokumentierter Vorgang, kein Ablehnungseintrag
  • Voten schriftlich nebeneinander, danach entscheiden Sie
  • Kostenfrei und unverbindlich
Foto von Patrick Knittel
Berater

Wann Arthrose zur Berufs­unfähigkeit führt

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Definition steht in § 172 Absatz 2 VVG und kennt selbst gar keine Prozentgrenze (Quelle: § 172 VVG). Die 50-Prozent-Schwelle stammt aus den Versicherungs­bedingungen, ebenso der Prognosezeitraum von sechs Monaten.

Für Arthrose folgt daraus der wichtigste Satz dieses Artikels: Nicht die Diagnose löst die Leistung aus, sondern die Funktionseinschränkung im konkreten Beruf. Ein Fliesenleger mit Kniearthrose kann bei mittlerem Befund längst die Schwelle reißen, während ein Sachbearbeiter mit demselben Röntgenbild weiterarbeitet.


Warum der Arthrose-Grad wenig über die Berufs­unfähigkeit sagt

Ärzte stufen Arthrose auf Röntgenbasis nach Kellgren und Lawrence in vier Grade ein, von minimalen Veränderungen (Grad 1) bis zum weitgehend verschwundenen Gelenkspalt (Grad 4). Der Grad beschreibt den Knorpelzustand, nicht die Schmerzen: Befund und empfundene Einschränkung fallen regelmäßig auseinander, und zwar in beide Richtungen (Quelle: IQWiG).

Das ist der Kern des Arthrose-Leistungsfalls. Ein hoher Grad allein trägt den Leistungsantrag nicht, und ein niedriger Grad schließt ihn nicht aus. Auch medizinisch ist der Zusammenhang lockerer als gedacht: Nur 25 bis 45 Prozent aller Hüftschmerzen lassen sich überhaupt auf eine Koxarthrose, auch Coxarthrose geschrieben, zurückführen (Quelle: Deutsches Ärzteblatt).


Spondylarthrose der Wirbelsäule und Berufs­unfähigkeit

Die Spondylarthrose, also der Verschleiß der kleinen Wirbelgelenke, wird von Versicherern wie eine Arthrose behandelt, obwohl sie medizinisch nicht dazu zählt. Formal läuft sie unter M47 der ICD-10, nicht unter dem Arthrose-Block M15 bis M19. Für die Risikoprüfung ändert das wenig: Ein Ausschluss trifft hier fast immer den gesamten Bereich Wirbelsäule, einschließlich Bandscheiben, Bändern und Nerven.

Für die Berufs­unfähigkeit ist die Spondylarthrose deshalb besonders heikel, weil sie selten allein auftritt. Sie steht oft neben Osteochondrose, Bandscheibenveränderungen oder einem Facettensyndrom, und jede weitere Diagnose verschiebt das Votum nach unten. Betroffen sind vor allem Berufe mit Heben, Tragen und Zwangshaltung, also Bau, Pflege, Lager und Logistik.


Rhizarthrose und Polyarthrose: Arthrose in den Händen

Arthrose in den Händen führt schneller zur Berufs­unfähigkeit als jede andere Lokalisation, wenn der Beruf Feinmotorik verlangt. Die Rhizarthrose des Daumensattelgelenks (M18) und die Polyarthrose der Fingergelenke (M15) schränken Griffkraft, Präzision und Ausdauer ein, ohne dass eine große Bewegungseinschränkung sichtbar wäre. Ein Zahnarzt, eine Friseurin oder ein Instrumentalist reißt damit die 50-Prozent-Schwelle bei einem Befund, mit dem ein Lagerist unverändert weiterarbeitet.

Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen. Erstens ist die Rhizarthrose keine anerkannte Berufskrankheit, anders als die Kniearthrose der Bodenleger. Es gibt hier also keinen zweiten Absicherungskanal über die Berufsgenossenschaft. Zweitens entsteht sie nicht nur im Handwerk: Auch Tastatur- und Mausarbeit, das Heben und Stützen von Patienten in der Pflege und das Halten eines Instruments gehören zu den bekannten Belastungsmustern.


Wie groß der Anteil des Bewegungsapparats an den BU-Fällen ist

Erkrankungen des Bewegungsapparats verursachen rund 16 bis 19 Prozent aller Berufs­unfähigkeitsfälle und Leistungsanträge, je nach Erhebung. Die Häuser zählen unterschiedlich: Der GDV nennt 16 Prozent aller Fälle für das Datenjahr 2024 (Quelle: GDV), Morgen und Morgen 17,61 Prozent der Ursachen, Franke und Bornberg 18,77 Prozent der Leistungsanträge. Die Grundgesamtheiten sind verschieden, deshalb ist die Spanne ehrlicher als ein Mittelwert.

Entscheidend für Arthrose ist die Altersdimension. Bei den 61-Jährigen und Älteren steigt der Anteil der Muskel-Skelett-Erkrankungen auf 29,35 Prozent und verdrängt damit die psychischen Erkrankungen vom ersten Platz (Quelle: Franke und Bornberg). Bei den 18- bis 30-Jährigen liegt die Psyche dagegen bei 38,44 Prozent.

Dem steht laut GDV ein durchschnittliches Abschlussalter von knapp 29 Jahren gegenüber, bei einem durchschnittlichen Eintritt der Berufs­unfähigkeit mit 48 Jahren. Zwischen dem typischen Vertragsabschluss und dem typischen Arthrose-Beginn liegen also rund zwei Jahrzehnte.

Für Sie heißt das: Wenn Sie heute jung sind und höchstens einen alten, folgenlosen Befund in der Akte haben, steht Ihnen das Fenster noch offen. Wer es verpasst, verhandelt später nicht mehr über den Beitrag, sondern über den Ausschluss. Jedes Jahr Zuwarten wirkt dabei doppelt, weil es den Beitrag über das Eintrittsalter erhöht und zugleich das Risikovotum verschlechtert.


Welche Berufe es besonders trifft

Der Beruf wirkt bei Arthrose an drei Stellen gleichzeitig, und diese drei Wirkungen laufen nicht parallel. Er erhöht das Risiko, überhaupt Arthrose zu entwickeln. Er senkt die Annahmechance bei bestehender Diagnose. Und er entscheidet, ob dieselbe Diagnose später zur Berufs­unfähigkeit führt.

BerufsgruppeArthrose-RisikoAnnahmechance mit DiagnoseBU-Relevanz derselben Diagnose
Fliesen-, Estrich-, Bodenleger, DachdeckerSehr hoch (Knie)Sehr niedrigSehr hoch
Bau, Gerüstbau, MaurerHochSehr niedrigSehr hoch
PflegeberufeHoch (Rücken, Schulter, Hand)NiedrigHoch
Friseurinnen und FriseureMittel bis hoch (Daumen, Schulter)Niedrig bis mittelHoch
Zahnärzte, ZahntechnikMittel (Hand, Wirbelsäule)MittelSehr hoch (Feinmotorik)
BerufsmusikerMittel (Hand, Schulter)MittelSehr hoch (Feinmotorik)
Büro- und IT-BerufeNiedrig (Rhizarthrose möglich)HochNiedrig bis mittel

Die Zuordnung ist eine Einordnung aus unserer Beratungspraxis, keine erhobene Statistik. Sie zeigt aber das eigentliche Problem: Wer den Schutz am dringendsten braucht, bekommt ihn am schwersten.

Experten-Tipp:
Der Röntgengrad entscheidet weniger als Ihr Arbeitstag

„In der Beratung höre ich oft: nur Grad zwei, also halb so wild. Für die Bewertung zählt das kaum. Entscheidend ist Ihre Tätigkeit: Wer täglich kniet, reißt die 50-Prozent-Schwelle mit einem Befund, bei dem ein Bürojob unverändert weiterläuft. Beschreiben Sie deshalb schon vor dem Antrag Ihren Arbeitstag genau, Stunde für Stunde. Das verändert die Risikoprüfung spürbar.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Arthrose in den Gesundheitsfragen: was vor und was nach dem Vertragsschluss gilt

Ja, Arthrose ist anzeigepflichtig, sobald ein Versicherer vor dem Vertragsschluss in Textform danach fragt und die Diagnose in den abgefragten Zeitraum fällt. Das gilt auch dann, wenn Sie nie behandelt wurden. Maßgeblich ist § 19 Absatz 1 VVG: Sie müssen die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer gefragt hat (Quelle: § 19 VVG).

Diese Anzeigepflicht betrifft ausschließlich die Zeit bis zur Antragstellung. Läuft Ihr Vertrag bereits und die Arthrose kam später dazu, gilt für Sie der nächste Abschnitt.


Sie haben schon eine BU und die Arthrose kam später

Dann müssen Sie nichts tun: Nach dem Vertragsschluss gibt es keine Anzeigepflicht für neu auftretende Erkrankungen. Ihr Versicherer erfährt von der Diagnose erst, wenn Sie selbst Leistung beantragen. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG endet mit Ihrer Vertragserklärung.

Zudem steigt Ihr Beitrag wegen einer später diagnostizierten Arthrose nicht, der Vertrag wird nicht nachträglich um einen Ausschluss ergänzt, und gekündigt werden kann er deswegen auch nicht. Maßgeblich sind allein die Risiken, die zum Antragszeitpunkt bekannt waren. Genau das ist der wirtschaftliche Wert eines frühen Abschlusses.

Eins sollten Sie trotzdem beachten: Wenn Sie Ihre Rente erhöhen wollen, geht das jetzt nur noch über die Nach­versicherungsgarantie Ihres Vertrags. Ein Neuantrag oder ein Anbieterwechsel scheitert mit dokumentierter Arthrose am Befund. Kündigen Sie einen Altvertrag deshalb niemals, bevor ein neuer angenommen ist.


Was beim Antrag gilt: die Abfragezeiträume

Die Abfragezeiträume sind breiter gefächert, als es öffentliche Ratgeber darstellen. Für ambulante Behandlungen liegen sie je nach Versicherer zwischen drei und zehn Jahren, für stationäre Aufenthalte bei fünf oder zehn Jahren. Bei einer sechs Jahre alten Röntgendiagnose entscheidet allein diese Frist darüber, ob Sie die Arthrose überhaupt angeben müssen.


Was Ihr Befund für das Votum bedeutet

Drei Merkmale Ihres Befunds steuern die Bewertung: der Röntgengrad nach Kellgren und Lawrence, die Zahl und Lage der betroffenen Gelenke sowie der Behandlungsverlauf. Entscheidend ist aber erst die Kombination mit Ihrer Berufsbelastung. Derselbe Befund führt bei einem Dachdecker und einer Sachbearbeiterin zu völlig verschiedenen Voten.

Ihr BefundbildBeruf körperlich belastendBeruf gemischtBeruf überwiegend sitzend
Grad 1 bis 2, ein Gelenk, seit Jahren keine BehandlungZuschlag oder enger Ausschluss wahrscheinlichZuschlag oder enger Ausschluss denkbarNormalannahme denkbar
Grad 1 bis 2, mehrere Gelenke oder wiederkehrende BehandlungAusschluss oder Ablehnung wahrscheinlichAusschluss wahrscheinlichZuschlag oder enger Ausschluss wahrscheinlich
Grad 3, ein Gelenk, Therapie abgeschlossenAusschluss oder Ablehnung wahrscheinlichAusschluss wahrscheinlichZuschlag oder enger Ausschluss wahrscheinlich
Grad 3 bis 4, mehrere Gelenke oder laufende TherapieAblehnung wahrscheinlichAusschluss oder Ablehnung wahrscheinlichWeiter gefasster Ausschluss wahrscheinlich
Gelenkersatz eingesetzt, Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossenZurückstellung, danach NeubewertungZurückstellung, danach NeubewertungZurückstellung, danach Neubewertung

Lesen Sie die Tabelle als Erwartungsband, nicht als Zusage. Zwei Dinge verschieben das Ergebnis regelmäßig nach oben oder unten: ein aussagekräftiger fachärztlicher Befund, der einen stabilen Verlauf belegt, und die Frage, bei welchem Haus überhaupt angefragt wird. Ein Erwartungsband ersetzt kein Votum, es schützt Sie nur davor, ein Angebot falsch einzuordnen.


Was eine anonyme Risikovoranfrage leistet

Bei einer anonymen Risikovoranfrage stellt Ihr Versicherungsexperte Ihren Fall mehreren Versicherern ohne Name und Adresse zur Vorprüfung vor. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde, ohne dass ein Antrag und damit ein dokumentierter Vorgang entsteht. Die Voten sind nicht rechtsverbindlich, gelten aber, solange der Sachverhalt vollständig und zutreffend dargestellt wurde.

Der Unterschied zwischen den Versicherern ist beim identischen Sachverhalt erheblich. In einem aus unserer Beratung dokumentierten Fall mit Bluthochdruck lagen die Voten dreier Häuser bei 0 Prozent, 20 Prozent und 50 Prozent Zuschlag. Die Diagnose war eine andere, das Muster gilt aber genauso für Gelenkbefunde: Es hängt davon ab, bei wem Sie anfragen.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab

Erst anfragen, dann beantragen: Ihr Weg zur BU trotz Arthrose

Wir sammeln Befunde und Arztberichte, formulieren die Sachverhaltsdarstellung und legen sie mehreren Versicherern anonym vor. Ihr Name fällt erst, wenn Sie sich für ein Haus entschieden haben.

  • Rückmeldung je nach Versicherer in ein bis fünf Werktagen
  • Wir prüfen vorher Kassenauskunft und Karteikartenauszug mit Ihnen
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Foto von Patrick Knittel
Berater

Risikozuschlag oder Ausschlussklausel: was bei Arthrose besser ist

Ein Risikozuschlag ist bei Arthrose in aller Regel die bessere Wahl, auch wenn er Geld kostet. Der Grund ist rechtlich: Fällt der gefahrerhöhende Umstand später weg, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Herabsetzung des Beitrags nach § 41 VVG (Quelle: § 41 VVG). Für eine Ausschlussklausel gibt es diesen Anspruch nicht. Sie ist Vertragsinhalt und verschwindet nur, wenn der Versicherer zustimmt.

KriteriumRisikozuschlagAusschlussklausel
BeitragHöher, prozentualer AufschlagUnverändert
SchutzumfangVollständigBetroffener Bereich nicht versichert
Streit im LeistungsfallGeringHoch, Kausalitätsdiskussion um jede Diagnose
Nachträglicher WegfallGesetzlicher Anspruch nach § 41 VVGNur per Vereinbarung oder Nachprüfungsklausel
PlanbarkeitVon Anfang an klarUnsicherheit bis zum Ernstfall

Die kontraintuitive Kernaussage lautet: Eine Ausschlussklausel kostet nichts, und genau das ist das Problem. Sie zahlen denselben Beitrag wie ein gesunder Versicherter, während bei einem weit gefassten Ausschluss bis zu 16 bis 19 Prozent der BU-Ursachen aus dem Schutz herausfallen. Das ist keine Beitragsfrage, sondern eine verdeckte Preiserhöhung je abgesichertem Risiko.


Der Wortlaut entscheidet, nicht die Überschrift

Wenn ein Ausschluss unvermeidbar ist, verhandeln Sie über seinen Umfang. Zwischen einer engen und einer weiten Formulierung liegen Welten.

FassungTypischer WortlautWirkung
EngErkrankungen und Funktionsstörungen der Wirbelsäule einschließlich Bändern, Bandscheiben und NervenEin klar umrissener Bereich bleibt ausgeschlossen
WeitZusätzlich Minderbelastbarkeiten sowie alle Bewegungsstörungen und SchmerzsyndromeFaktisch der gesamte Stütz- und Bewegungsapparat ist draußen

Achten Sie außerdem auf den Zusatz „und deren Folgen“. Er nimmt auch Gelenkschäden aus dem Schutz, die sich erst über Jahre aus dem ausgeschlossenen Umstand entwickeln. Genau so verläuft Arthrose.

Verhandeln Sie immer eine Nachprüfungs- oder Nachschauklausel mit, also ein bereits bei Vertragsschluss schriftlich fixiertes Recht, den Ausschluss nach einer definierten beschwerdefreien Zeit streichen zu lassen. Ohne diese Vereinbarung bleiben Sie auf das Wohlwollen des Versicherers angewiesen.

Experten-Tipp:
Das erste Votum eines Versicherers ist ein Angebot, kein Urteil

„Üblich ist, die erste Rückmeldung als Ergebnis zu nehmen und danach nur noch den günstigsten Anbieter zu suchen. Wir verhandeln stattdessen nach. Ein fachärztliches Attest samt ausführlicher Stellungnahme hat bei einem Wirbelsäulenbefund dazu geführt, dass ein zunächst starrer Ausschluss nach drei Jahren überprüfbar wurde. Lassen Sie sich deshalb immer eine Nachprüfungsklausel schriftlich zusagen, bevor Sie unterschreiben.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Ihr Angebot ist schlechter als erhofft: die fünf verbleibenden Stellschrauben

Ein Ausschluss- oder Ablehnungsvotum ist ein Zwischenstand, kein Endergebnis. Fünf Wege stehen danach noch offen, und sie lassen sich der Reihe nach abarbeiten.

  1. Zweite Voranfragerunde
    Fragen Sie denselben Sachverhalt bei weiteren Häusern an. Die Risikoprüfungsrichtlinien sind Betriebsgeheimnis und unterscheiden sich erheblich, deshalb ist die Streuung über mehrere Versicherer der größte einzelne Hebel. Wichtig ist, dass das anonym geschieht, damit kein dokumentierter Vorgang entsteht.
  2. Nachverhandeln mit fachärztlichem Attest
    Ein aktueller Befundbericht, der einen stabilen Verlauf und die abgeschlossene Behandlung belegt, zusammen mit einer ausformulierten Stellungnahme zu Ihrem Arbeitsalltag, verändert die Bewertung häufiger, als Antragsteller vermuten. Ein erstes Votum wird auf dünner Aktenlage gefällt.
  3. Befristung statt dauerhaftem Ausschluss
    Fragen Sie ausdrücklich nach, ob der Ausschluss auf drei oder fünf Jahre befristet werden kann. Manche Häuser lassen das zu, bieten es aber von sich aus nicht an.
  4. Nachschauklausel schriftlich fixieren
    Vereinbaren Sie schon bei Vertragsschluss, nach welcher beschwerdefreien Zeit der Ausschluss überprüft wird und welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen. Ohne diese schriftliche Zusage haben Sie später keinen Anspruch, sondern nur eine Bitte.
  5. Fristen kennen, falls es später zum Streit kommt
    Beruft sich der Versicherer Jahre später auf eine Anzeigepflicht­verletzung, greifen Ausschlussfristen: Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren (Quelle: § 21 VVG).

Ein zweiter rechtlicher Punkt wird selten genutzt. Der Versicherer kann sich auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung nur berufen, wenn er Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf genau diese Folgen hingewiesen hat (Quelle: § 19 Absatz 5 VVG). Fehlt diese Belehrung oder war sie im Antragsformular versteckt, sind seine Rechte ausgeschlossen. Prüfen Sie deshalb im Streitfall zuerst, was Ihnen bei Antragstellung tatsächlich ausgehändigt wurde.


Wenn kein Versicherer annimmt

Für einzelne Berufsgruppen gibt es Kollektiv- und Branchenlösungen mit eigener Annahmelogik, etwa die KlinikRente für Gesundheits- und Pflegeberufe oder branchenbezogene Modelle in Metall und Elektro. In arbeitgeberfinanzierten Modellen und Aktionszeiträumen sind die Gesundheitsfragen teilweise vereinfacht. Die Anzeigepflicht bleibt dabei bestehen: Wer eine Vorerkrankung verschweigt, die später zur Berufs­unfähigkeit führt, bekommt keine Rente (Quelle: MetallRente).

Was die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Arthrose kostet

Der Beitrag hängt bei Arthrose an zwei Stellschrauben: dem Beruf und dem Eintrittsalter. Der Gesundheitszustand kommt als dritter Faktor hinzu, lässt sich aber nicht pauschal beziffern. Für einen 35-jährigen Mann mit 1.500 Euro Monatsrente bis Endalter 67 reichen die Beiträge von rund 36,84 Euro für einen Informatiker bis 191,05 Euro für einen Fliesenleger.

Beruf, 35 Jahre, 1.500 € Rente bis 67Monatsbeitrag im Beispiel
Informatiker36,84 €
Ingenieur43,05 €
Kaufmännischer Angestellter61,63 €
Arzthelfer81,67 €
Fliesenleger191,05 €
Die Werte stammen aus einer Beispielrechnung des Vergleichsprogramms Softfair, Berechnungsstand März 2026.

Der Faktor von mehr als fünf zwischen Bürojob und Fliesenleger ist für dieses Thema die schärfste Zahl überhaupt. Der Fliesenleger ist zugleich der Prototyp des Berufs, in dem Kniearthrose berufsbedingt gehäuft auftritt. Die Gruppe mit dem höchsten Arthrose-Risiko zahlt den höchsten Beitrag und trifft zusätzlich auf die strengste Risikoprüfung.


Wie hoch ein Risikozuschlag bei Arthrose ausfällt

Diese Frage lässt sich seriös nicht beantworten, und das ist selbst eine wichtige Information. Es existiert keine Erhebung mit ausgewiesener Grundgesamtheit zur Höhe von Risikozuschlägen bei Arthrose, und auch wir geben dazu bewusst keine Hausnummer aus unserer Beratung weiter. Belegbar ist nur die Rechenmechanik: Der Zuschlag wird als Prozentsatz auf den Normalbeitrag aufgeschlagen, aus 100 Euro werden bei 20 Prozent Zuschlag also 120 Euro.

Zwei Dinge sind aus der Praxis wichtig. Erstens werden mehrere Risiken nicht einfach addiert: Arthrose plus erhöhter Körpergewichtsindex kann überproportional bewertet werden, weil Adipositas selbst ein Hauptrisikofaktor der Kniearthrose ist. Zweitens streuen die Häuser stark, weshalb die Anfrage bei mehreren Versicherern der größte Hebel bleibt.


Achten Sie auf den Bruttobeitrag

Jeder BU-Vertrag hat zwei Beiträge. Der Zahlbeitrag ist das, was Sie überweisen. Der Bruttobeitrag ist die kalkulatorische Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Beitrag anheben darf, wenn die Überschüsse sinken.

Für Menschen mit Vorerkrankung ist das doppelt wichtig. Wer mit Zuschlag abgeschlossen hat, zahlt den Aufschlag auf einen Beitrag, der später zusätzlich steigen kann, und kann den Vertrag wegen der erschwerten Annahme praktisch nicht mehr gegen einen günstigeren tauschen. Ein niedriger Bruttobeitrag ist deshalb bei sonst gleicher Bewertung ein reiner Zugewinn an Planungssicherheit.


Wenn der Beitrag zu hoch wirkt: vier Stellschrauben

191 Euro im Monat sind für viele Handwerker nicht nebenbei zu stemmen, und ein Risikozuschlag kommt bei Arthrose oft noch obendrauf. Bevor Sie deshalb ganz auf den Schutz verzichten, prüfen Sie diese vier Stellschrauben. Sie senken den Beitrag, ohne den Vertrag wertlos zu machen.

  1. Niedrigere Einstiegsrente plus Nach­versicherungsgarantie
    Starten Sie mit einer kleineren Rente und erhöhen Sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist die wichtigste Stellschraube bei einer Gelenkdiagnose, weil ein Neuantrag Ihnen später verschlossen bleibt.
  2. Zusatzbausteine einzeln bewerten
    Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kostet rund 22 Prozent Aufschlag und ist bei Arthrose ihr Geld meist wert. Weitere Bausteine wie ein Schwere-Krankheiten-Paket sind es seltener.
  3. Dynamik bewusst wählen
    Eine Beitrags- und Leistungsdynamik schützt vor Inflation, hebt den Beitrag aber jedes Jahr an. Wer knapp kalkuliert, startet ohne Dynamik und holt die Erhöhung später über die Nach­versicherung nach.
  4. Berufseinstufung prüfen lassen
    Wer inzwischen überwiegend kaufmännisch oder planend arbeitet, gehört unter Umständen in eine günstigere Berufsgruppe. Zwischen Fliesenleger und Bürojob liegt in den Beispielen oben der Faktor fünf.

Wovon wir abraten: das Endalter zu kürzen. Ein Vertrag bis 62 statt 67 ist billiger, streicht aber genau das Jahrzehnt, in dem Arthrose am häufigsten zur Berufs­unfähigkeit führt. Bei den ab 61-Jährigen stellen Muskel-Skelett-Erkrankungen fast jeden dritten Fall. Sparen Sie an der Rentenhöhe, nicht an der Laufzeit.

Ihren echten Beitrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zeigt nur Ihr eigener Fall

Beruf, Alter, Wunschrente und das Votum zu Ihrem Befund ergeben zusammen eine Zahl, die in keiner Tabelle steht.

  • Beitrag auf Basis Ihrer tatsächlichen Daten statt Beispielrechnung
  • Wir vergleichen auch den Bruttobeitrag, nicht nur den Zahlbeitrag
  • Zuschlag oder Ausschluss: Wir rechnen Ihnen beide Varianten vor
  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen
Foto von Patrick Knittel
Berater

Worauf Sie bei der Tarifauswahl mit Arthrose achten sollten

Mit einer Gelenkdiagnose zählen andere Tarifkriterien als bei einem gesunden Antragsteller. Vier Punkte entscheiden darüber, ob ein Vertrag für Sie funktioniert, und keiner davon steht in einer Werbebroschüre.

Vier Kriterien, die bei einer Gelenkdiagnose zählen

Abfragezeiträume

Je kürzer der abgefragte Zeitraum, desto eher fällt eine alte, folgenlose Diagnose aus der Anzeigepflicht heraus. Die Spanne reicht ambulant von drei bis zehn Jahren. Bei einer einmaligen Röntgendiagnose vor sechs Jahren ist das der Unterschied zwischen Normalannahme und Ausschlussdiskussion.

Nach­versicherungsgarantie

Wer mit Arthrose erschwert angenommen wurde, kann seine Rente später nur noch über diesen Weg erhöhen, weil ein Neuantrag am fortgeschrittenen Befund scheitern würde. Wichtig ist die Prüftiefe: Die Nach­versicherung läuft über eine Risikoprüfung, nicht über eine volle Gesundheitsprüfung. „Ganz ohne Prüfung“ wäre also falsch. Das Höchstalter liegt je nach Versicherer zwischen 45 und 51 Jahren, und genau in dieser Lebensphase tritt Arthrose erstmals auf.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Sie löst die Leistung bereits nach einer durchgehenden Krankschreibung von meist vier bis sechs Monaten aus, ohne dass der 50-Prozent-Nachweis schon geführt sein muss. Weil genau dieser Nachweis bei Arthrose der Engpass ist, kauft der Aufschlag hier eine überdurchschnittlich nützliche Leistung. In einer Beispielrechnung aus den uns vorliegenden Tarifdaten liegt der Mehrbeitrag bei rund 22 Prozent gegenüber dem Basistarif, für einen 35-jährigen Bürokaufmann.

Umorganisationsverzicht und Schutzklausel

Selbständige sollten auf den Verzicht auf die Umorganisationsprüfung bei Kleinbetrieben achten. Einzelne Bedingungswerke regeln außerdem ausdrücklich, dass der Versicherer Rücktritt oder Anfechtung nicht auf nachweislich fehlerhaft dokumentierte Abrechnungsdiagnosen stützt. Bei einem Krankheits­bild, das über Codierungen ohne Behandlung in die Akte kommt, ist das Gold wert.

Der Leistungsfall: wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung wegen Arthrose zahlen soll

Im Leistungsfall entscheidet Ihre Tätigkeitsbeschreibung, nicht Ihr Befund. Der Leistungsprüfer muss nachvollziehen können, wie ein durchschnittlicher Arbeitstag vor der Einschränkung aussah und wie er heute aussieht. Empfehlenswert dafür ist ein regelrechter Stundenplan. Besonderes Augenmerk gilt der Tätigkeit vor der Erkrankung, weil daran der Prozentsatz gemessen wird.

Konkret gehören hinein: Gehstrecken und Treppen pro Tag, Zeiten im Knien oder in Zwangshaltung, Hebe- und Tragelasten, notwendige Pausen, und die Wirkung von Schmerzmedikamenten auf Konzentration und Fahrtauglichkeit. Je genauer diese Angaben sind, desto schwerer fällt es dem Versicherer, Ihre Schmerzen als „nur subjektiv“ abzutun.


So bauen Sie Ihre Tätigkeitsbeschreibung auf

Bauen Sie Ihre Beschreibung in sechs Blöcken auf. Diese Reihenfolge entspricht der Logik, in der ein Leistungsprüfer liest, und sie zwingt Sie zu genau den Angaben, an denen der Prozentsatz gemessen wird.

  1. Arbeitstag vor der Erkrankung, in Stundenschritten von Arbeitsbeginn bis Feierabend, mit der jeweiligen Tätigkeit.
  2. Arbeitstag heute, im selben Raster, damit beide Tage Zeile für Zeile vergleichbar sind.
  3. Gehstrecken und Treppen pro Schicht, in Metern und Stockwerken, vorher und heute.
  4. Zeiten im Knien, Hocken oder in Zwangshaltung, in Minuten oder Stunden je Schicht.
  5. Hebe- und Tragelasten in Kilogramm, mit Häufigkeit je Schicht und Tragestrecke.
  6. Pausenbedarf und Medikamente, einschließlich der Wirkung von Schmerzmitteln auf Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Fahrtauglichkeit.

So sieht eine brauchbare Zeile aus: „7:00 bis 10:30 Uhr Fliesenverlegung im Knien, früher durchgehend, heute höchstens 20 Minuten am Stück, danach zehn Minuten Pause im Stehen.“ Oder: „Materialtransport, früher 15 Säcke à 25 Kilogramm über 30 Meter, heute keiner, der Kollege übernimmt das.“

Auch feinmotorische Berufe lassen sich so beschreiben, und zwar über Stückzahlen und Haltezeiten statt über Kilogramm. „Früher acht bis zehn Füllungen und zwei Kronenpräparationen am Tag, heute höchstens vier Füllungen, Präparationen übernimmt die Kollegin.“ Oder: „Instrumentenhaltung früher 40 Minuten am Stück, heute maximal zehn Minuten, danach 15 Minuten Pause wegen Kraftverlust im Daumen.“

So sieht eine Zeile aus, die ein Leistungsprüfer nicht verwerten kann: „Vormittags Fliesen gelegt, ging früher besser.“ Oder: „Schweres Heben ist kaum noch möglich.“ Beide Sätze enthalten weder eine Zeit noch eine Menge, und ohne Zeit und Menge lässt sich kein Prozentsatz berechnen.


Was gilt, wenn Sie noch arbeiten, aber weniger schaffen

Weiterarbeiten schließt einen BU-Anspruch nicht aus. Gemessen wird Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in gesunden Tagen, nicht der reduzierte Alltag von heute. Sie müssen weder Ihre Praxis aufgeben noch kündigen, um einen Leistungsantrag zu stellen. Genau das ist der Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente und zu vielen berufsständischen Versorgungswerken, die erst bei vollständiger Berufsaufgabe leisten.

Entscheidend ist, dass Sie die Reduzierung sauber belegen. Rechnen Sie den Rückgang in Stückzahlen, Stunden oder Umsatzanteilen vor und ordnen Sie jede weggefallene Tätigkeit dem Zeitanteil zu, den sie früher hatte. Wer nur schreibt, er schaffe „weniger“, gibt dem Versicherer keinen messbaren Prozentsatz.


Muss ich mich operieren lassen?

Nein, eine Endoprothese, also ein künstliches Gelenk, müssen Sie sich nicht einsetzen lassen. Der Maßstab der Rechtsprechung lautet: Zumutbar ist nur eine Maßnahme, die einfach und gefahrlos ist, nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (Quelle: OLG Hamm, 20 U 67/21). Dass ein Gelenkersatz diese Kriterien nicht erfüllt, ist die fachliche Einordnung dieses Maßstabs; die Entscheidung selbst befasst sich nicht mit Endoprothesen.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind bei der BU keine Seltenheit, und bei Gelenk­erkrankungen sind sie besonders wahrscheinlich, weil Schmerz und Funktionseinschränkung schwerer zu objektivieren sind als ein Tumorbefund. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir die Ablehnung, fordern die Begründung an, ordnen die ärztlichen Unterlagen neu und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Sie müssen sich nicht allein durch ein Verfahren kämpfen, das im Schnitt ein halbes Jahr dauert. Genau daran scheitern die meisten Fälle, nämlich am Abbruch der Kommunikation, und genau diesen Abbruch verhindert eine Begleitung.

Experten-Tipp:
Im Leistungsfall gewinnt nicht der dickste Arztbericht

„Bei Gelenk­erkrankungen setzen viele auf Befunde und Bildgebung. Der Leistungsprüfer misst aber Ihren Arbeitstag, nicht Ihr Gelenk. Liefern Sie einen Stundenplan: Gehstrecken, Zeit im Knien, Hebelasten, Pausen und die Wirkung der Schmerzmittel, jeweils vorher und heute. Und brechen Sie die Kommunikation nie ab. Genau daran scheitern die meisten Verfahren, nicht am Befund.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Erwerbsminderungs­rente, Berufskrankheit und Alternativen zur BU

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente ersetzt bei Arthrose in aller Regel keine private Berufs­unfähigkeits­versicherung, weil sie keinen Berufsschutz kennt. Anspruch besteht erst, wenn Sie am allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, unabhängig von Ihrem erlernten Beruf (Quelle: § 43 SGB VI). Wer als Fliesenleger nicht mehr knien kann, aber noch im Büro sitzen könnte, geht leer aus.

Diese Lücke ist auch statistisch sichtbar: Erkrankungen des Bewegungsapparats verursachen rund 16 bis 19 Prozent der privaten BU-Fälle, aber nur rund 10 Prozent der Neuzugänge in die Erwerbsminderungs­rente. Die Renten­versicherung führt sie dort unter der Indikationsgruppe Orthopädie, der Zuschnitt ist also nicht deckungsgleich (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Und selbst wenn die Rente bewilligt wird, ist sie niedrig.


Krankschreibung, Frührente, Berufs­unfähigkeit: drei verschiedene Dinge

Eine Krankschreibung wegen Arthrose sagt nichts über Berufs­unfähigkeit aus. Sie bescheinigt, dass Sie vorübergehend nicht arbeiten können, und wird vom Arzt nach dem aktuellen Beschwerdebild ausgestellt. Berufs­unfähigkeit setzt eine Prognose über mindestens sechs Monate und eine dauerhafte Einschränkung von mindestens 50 Prozent voraus.

Die Frührente wiederum ist ein Sammelbegriff, unter dem die meisten Menschen die Erwerbsminderungs­rente meinen. Sie wird von der Renten­versicherung gezahlt, verlangt Pflichtbeiträge in drei der letzten fünf Jahre und prüft Ihr Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die private BU prüft dagegen nur Ihren konkreten Beruf, und genau darin liegt ihr Wert bei Gelenkverschleiß.

Ab wann Sie berufsunfähig sind


Gonarthrose als Berufskrankheit BK 2112

Für bestimmte Berufe ist Kniearthrose als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung sind Arbeiten im Knien, Hocken, Fersensitz oder Kriechen von mindestens 13.000 Stunden im Arbeitsleben, Orientierungswert mindestens eine Stunde je Schicht (Quelle: DGUV). Betroffen sind unter anderem Boden-, Estrich-, Fliesen- und Parkettleger, Steinsetzer, Pflasterer, Installateure, Dachdecker und Gärtner.

Wenn Sie in einem dieser Berufe arbeiten und die Stundenschwelle erreichen, betreiben Sie das Verfahren bei der Berufsgenossenschaft parallel zur privaten Absicherung. Ärzte sind bei Verdacht nach § 202 SGB VII zur Anzeige verpflichtet. Für die Rhizarthrose des Daumensattelgelenks gilt das ausdrücklich nicht, sie ist keine anerkannte Berufskrankheit. Friseurinnen, Musiker und Zahntechniker haben diesen zweiten Kanal also nicht.


Welche Produkte sonst infrage kommen

ProduktLeistungsauslöserEignung bei bestehender Arthrose
Private BU-VersicherungMindestens 50 % Berufs­unfähigkeit im zuletzt ausgeübten BerufBester Schutz, strengste Gesundheitsprüfung
Grundfähigkeits­versicherungVerlust definierter Grundfähigkeiten, unabhängig vom BerufHäufige Ausweichlösung, aber Vorsicht bei Gelenkfähigkeiten
Erwerbsunfähigkeits­versicherungUnfähigkeit zu jeder ErwerbstätigkeitLeichter annehmbar, deutlich schwächerer Schutz
Dread-Disease-VersicherungDiagnose einer gelisteten schweren KrankheitArthrose steht in der Regel nicht im Katalog
Private Unfall­versicherungInvalidität infolge eines UnfallsDeckt Verschleiß­erkrankungen nicht ab
Gesetzliche Erwerbsminderungs­renteLeistungsvermögen unter sechs beziehungsweise drei Stunden täglichBasisschutz ohne Berufsschutz, niedriges Niveau

Bei der Grundfähigkeits­versicherung lohnt ein zweiter Blick, weil sie Arthrose-Betroffenen besonders gern angeboten wird. Der Preisvorteil ist für körperlich Tätige klein: Ein 30-jähriger Maurer zahlt nach dem Grundfähigkeits-Rating 2025 von Franke und Bornberg im Grundtarif 101,68 Euro monatlich, mit allen Bausteinen 173,88 Euro (Quelle: Franke und Bornberg, Grundfähigkeits-Rating 2025). Eine gut bewertete Handwerker-BU beginnt nach den uns vorliegenden Tarifdaten in derselben Größenordnung.

Der zweite Punkt wiegt schwerer. Wenn Ihr Gelenkbefund in der BU zum Ausschluss führt, prüfen Grundfähigkeits­versicherer genau die gelenkbezogenen Fähigkeiten ebenfalls, also Knien, Bücken, Heben, Tragen und den Gebrauch der Hände. Werden diese ausgeschlossen, ist der Vertrag für Sie praktisch wertlos. Genau diese Konstellation beobachten wir in der Beratung regelmäßig. Lassen Sie das vor Abschluss klären, nicht danach.

Für Arthrose ergibt das ein klares Bild: Die gesetzliche Absicherung greift ohne Berufsschutz kaum, die Berufsgenossenschaft zahlt nur im eng umrissenen Fall der Gonarthrose nach kniender Tätigkeit, und die Ersatzprodukte verlieren genau dort an Wert, wo Ihr Befund sitzt. Welche Kombination für Sie am Ende tatsächlich trägt, hängt an Ihrem Beruf und an Ihrem konkreten Gelenkbefund.

Von der Voranfrage bis zum Leistungsfall: Ihre BU bei Arthrose begleiten wir ganz

Wir klären anonym, wer Sie zu welchen Bedingungen annehmen würde, und stehen später auch dann an Ihrer Seite, wenn der Versicherer die Rente prüft oder ablehnt.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  • Begleitung im Leistungsfall, inklusive Tätigkeitsbeschreibung und Unterlagen
  • Prüfung von Alternativen, wenn die BU nicht zustande kommt
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
Foto von Patrick Knittel
Berater

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Arthrose

Wie unterscheiden sich BU-Versicherung, Erwerbsminderungs­rente und BG-Rente bei Arthrose?

Die drei Systeme setzen an unterschiedlichen Stellen an. Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können, unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch woanders arbeiten könnten (laut § 172 VVG). Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente kennt diesen Berufsschutz nicht: Sie zahlt erst, wenn Sie am allgemeinen Arbeitsmarkt in keinem zumutbaren Beruf mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könnten, dazu müssen Sie mindestens drei Pflichtbeitragsjahre in den letzten fünf Jahren nachweisen.

Die BG-Rente der Berufsgenossenschaft greift nur, wenn Ihre Arthrose als Berufskrankheit anerkannt wird, was in der Praxis fast ausschließlich die Gonarthrose des Knies bei kniender Tätigkeit betrifft. In der Praxis bedeutet das: Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, am Schreibtisch aber noch sechs Stunden durchhält, erhält von der Renten­versicherung nichts und von der privaten BU trotzdem eine Rente. Den Unterschied macht allein der fehlende Berufsschutz im gesetzlichen System.

Wie lange dauert eine Krankschreibung wegen Arthrose, und was bedeutet das für die BU?

Eine allgemeingültige Dauer lässt sich nicht beziffern, sie hängt vom betroffenen Gelenk, dem Schweregrad und der Behandlung ab. Für die BU zählt das ohnehin nicht direkt: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und mindestens 50 Prozent Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit betreffen. Nach einer Knie- oder Hüftendoprothese liegen typische Rückkehrzeiten in den Beruf bei zwei bis drei Monaten, das unterschreitet die Sechs-Monats-Prognose meist deutlich.

Für genau diese Übergangsphase gibt es einen separaten Baustein: die Arbeitsunfähigkeitsklausel. Sie löst die Leistung bereits nach einer durchgehenden Krankschreibung von in der Regel vier bis sechs Monaten aus, ohne dass der volle 50-Prozent-Nachweis der BU geführt werden muss. Die Leistungsdauer liegt typischerweise bei 18 bis 36 Monaten.

Was gilt, wenn Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung schon läuft und die Arthrose-Diagnose erst danach kam?

Dann müssen Sie nichts melden. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG endet mit Ihrer Vertragserklärung. Für Erkrankungen, die erst nach Vertragsschluss auftreten oder diagnostiziert werden, besteht keine Meldepflicht. Ihr Versicherer erfährt von der Diagnose erst, wenn Sie selbst eine Leistung beantragen.

Ihr Beitrag steigt wegen einer später diagnostizierten Arthrose nicht, und der Vertrag wird deswegen auch nicht nachträglich um einen Ausschluss ergänzt oder gekündigt. Maßgeblich bleiben allein die Risiken, die bei Vertragsschluss bekannt waren.

Unter welchen Voraussetzungen führt Arthrose in die Frührente beziehungsweise Erwerbsminderungs­rente?

Die Voraussetzungen sind eng, und einen Berufsschutz gibt es dort nicht. Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungs­rente besteht, wenn Ihr Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt unter sechs Stunden täglich liegt, auf volle Erwerbsminderungs­rente erst unter drei Stunden täglich (laut § 43 SGB VI). Wer trotz Arthrose noch mindestens sechs Stunden in irgendeinem zumutbaren Beruf arbeiten könnte, geht leer aus, selbst wenn der bisherige Beruf längst nicht mehr möglich ist.

Auch die Höhe ist meist ernüchternd: Der durchschnittliche Zahlbetrag lag 2024 nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung bei rund 1.031 Euro monatlich. Für viele Erwerbstätige liegt selbst eine bewilligte Rente damit deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht erfüllen die Voraussetzungen häufig gar nicht erst.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft bei Arthrose eine BG-Rente?

Nur in einem eng abgegrenzten Fall: für die Gonarthrose, also die Kniearthrose, als anerkannte Berufskrankheit BK 2112. Voraussetzung ist eine kniende, hockende oder kriechende Tätigkeit von mindestens 13.000 Arbeitsstunden im gesamten Arbeitsleben, das entspricht etwa 15 Jahren mit täglich vier Stunden kniender Tätigkeit (laut DGUV). Typisch betroffen sind Boden-, Estrich-, Fliesen- und Parkettleger, Steinsetzer, Pflasterer, Installateure, Dachdecker und Gärtner. Der behandelnde Arzt ist laut § 202 SGB VII bei Verdacht zur Anzeige verpflichtet.

Für andere Arthrose-Formen gibt es diesen zweiten Kanal meist nicht. Eine anerkannte Berufskrankheit schließt einen privaten BU-Anspruch übrigens nicht aus. Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung prüft nach ihren eigenen Vertragsbedingungen, nicht nach der Entscheidung der Berufsgenossenschaft.

Warum gilt die Rhizarthrose am Daumensattelgelenk nicht als Berufskrankheit?

Der Verordnungsgeber hat sie schlicht nicht aufgenommen: Anders als die Gonarthrose des Knies ist die Rhizarthrose nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung gelistet. Wer beruflich stark auf die Hand- und Daumenfunktion angewiesen ist, etwa Friseure, Handwerker, Musiker oder Zahntechniker, hat bei einer Rhizarthrose also keinen zweiten, beitragsfreien Absicherungsweg über die gesetzliche Unfall­versicherung. Für diese Berufsgruppen bleibt die private Berufs­unfähigkeits­versicherung damit der einzige Weg zu einem echten Berufsschutz.

Welchen Schutz bietet eine private Unfall­versicherung bei Arthrose?

Als Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung taugt sie nicht. Eine private Unfall­versicherung zahlt nur bei Invalidität infolge eines Unfalls, Arthrose ist als Verschleißerkrankung davon grundsätzlich nicht erfasst. Hinzu kommt der Mitwirkungsanteil: Haben Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung nach Maßgabe seiner Bedingungen um genau diesen Anteil. Laut § 182 VVG muss er die Minderung dabei gesondert ausweisen. Eine vorbestehende Arthrose im betroffenen Gelenk kann eine spätere Unfallleistung deshalb erheblich schmälern.

Der Mitwirkungsanteil bei Gelenkvorschädigungen ist in den Bedingungen der Unfall­versicherung ein eigenständiges, oft übersehenes Kriterium. Wer bereits eine Arthrose-Diagnose hat, sollte sich auf eine Unfall­versicherung bei Gelenkschäden nicht verlassen.

Wie gut eignen sich Dread-Disease-Versicherungen bei Arthrose?

Als gezielte Arthrose-Absicherung eignen sie sich nicht. Diese Produkte zahlen eine Einmalsumme bei Diagnose einer im Vertrag abschließend gelisteten schweren Krankheit, typischerweise Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose. Arthrose gehört üblicherweise nicht zu diesem Katalog. Dread Disease gilt ohnehin nicht als vollwertiger Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, weil die Einmalzahlung keinen laufenden Einkommensersatz bietet.

Welche erleichterten Zugangswege gibt es für Pflegekräfte und andere körperlich stark belastete Berufe?

Für einzelne Berufsgruppen existieren Branchenlösungen mit eigener Annahmelogik. Für Gesundheits- und Pflegeberufe, Ärzte, Therapeuten und den Rettungsdienst ist das die KlinikRente, ein Branchenkonsortium mehrerer Versicherer. In arbeitgeberfinanzierten Modellen und Aktionszeiträumen bietet sie vereinfachte oder teilweise gar keine Gesundheitsfragen. Für Handwerker in der Metall- und Elektrobranche gibt es mit MetallRente eine vergleichbare Lösung.

Wichtig ist die Einschränkung: Auch bei vereinfachter Prüfung bleibt die Anzeigepflicht für bekannte Vor­erkrankungen bestehen. Nach Angaben von MetallRente löst eine verschwiegene Vorerkrankung, die später zur Berufs­unfähigkeit führt, keine Rente aus.

Betrifft Arthrose als BU-Ursache eher Männer oder Frauen?

Prävalenz und BU-Relevanz zeigen hier ein gegenläufiges Bild. Wer überhaupt an Arthrose erkrankt, ist deutlich häufiger weiblich: Nach der Erhebung GEDA 2014/2015 des Robert Koch-Instituts berichten 21,8 Prozent der Frauen, aber nur 13,9 Prozent der Männer eine Arthrose innerhalb von zwölf Monaten, ab 65 Jahren sogar 48,1 Prozent der Frauen gegenüber 31,2 Prozent der Männer.

Bei den BU-Ursachen kehrt sich das Bild um. Muskel-Skelett-Erkrankungen als Auslöser einer Berufs­unfähigkeit treffen laut der BU-Leistungspraxisstudie 2025 von Franke und Bornberg (Datenjahr 2023) überproportional häufig Männer, während psychische Erkrankungen überproportional Frauen treffen.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin

transparent-beraten.de GmbH 685 Bewertungen auf ProvenExpert.com