Das erwartet Sie hier
Diese Seite zeigt Ihnen, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rheuma abschließen können, wie rheumatische Diagnosen bewertet werden und mehr.
Inhalt dieser Seite- Bekomme ich mit Rheuma noch eine BU?
- Welche rheumatische Diagnose wie bewertet wird
- Gesundheitsfragen mit Rheuma
- Ausschluss für den Bewegungsapparat
- Was eine BU bei Rheuma kostet
- Alternativen, wenn die BU nicht erreichbar ist
- Diagnose erst nach Vertragsabschluss: Was jetzt zu tun ist
- Krankengeld, Reha und Schwerbehinderung
- Leistungsantrag wegen Rheuma
- Häufige Fragen zur BU bei Rheuma
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer gesicherten entzündlich-rheumatischen Diagnose ist ein Vertrag ohne Einschränkung selten: Der häufigste erschwerte Annahmeweg ist der Leistungsausschluss für den Bewegungsapparat, danach folgen Zurückstellung, Risikozuschlag und Ablehnung.
- „Rheuma“ ist ein Laienbegriff. Über Annahme, Ausschluss oder Ablehnung entscheiden die konkrete Diagnose, das Stadium, der Behandlungsstand und der Beruf, nicht das Wort auf dem Arztbrief.
- Ein Ausschluss für den Bewegungsapparat lässt den Beitrag unverändert und nimmt rund 18 bis 19 % des Leistungsrisikos heraus, in der jüngsten ausgewiesenen Altersgruppe 13,12 %. Vier Fünftel bleiben versichert, darunter psychische Erkrankungen und Krebs.
- Im Leistungsfall zählt nicht die Diagnose, sondern der Nachweis, dass Sie mindestens 50 % Ihres zuletzt ausgeübten Berufs nicht mehr schaffen. Knapp 60 % aller Ablehnungen beruhen genau darauf.
- Vor jedem Antrag gehört eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. Sie erfahren vorher, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass ein abgelehnter Antrag entsteht.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Arztbrief mit dem Wort Rheuma verändert die Reihenfolge.
Nach einer rheumatischen Diagnose stellen sich die meisten Menschen zuerst medizinische Fragen und erst viel später die Frage nach der Absicherung. Wenn sie dann kommt, kommt sie oft in einem ungünstigen Moment, nämlich wenn der Antrag längst ausgefüllt vor ihnen liegt. Dabei entscheidet bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht das Wort „Rheuma“ über Annahme, Ausschluss oder Ablehnung, sondern die konkrete Diagnose, ihr Stadium, der Behandlungsstand und Ihr Beruf. Ehrlich gesagt ist ein Vertrag ohne jede Einschränkung bei einer gesicherten entzündlich-rheumatischen Erkrankung die Ausnahme, und wir schreiben Ihnen das lieber offen, als Ihnen Hoffnungen zu machen. Entscheidend ist deshalb die Reihenfolge Ihrer Schritte, denn jede Gesellschaft prüft nach eigenen Richtlinien. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was bei welcher Diagnose realistisch ist, wie Sie Gesundheitsfragen sauber beantworten und wie der Leistungsfall abläuft.
Bekomme ich mit Rheuma noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit einer gesicherten entzündlich-rheumatischen Diagnose ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkung die Ausnahme. Der realistische Weg zu einem Vertrag führt über einen Leistungsausschluss für rheumatische Erkrankungen oder für den Bewegungsapparat. Möglich sind außerdem eine Zurückstellung, ein Risikozuschlag oder eine Ablehnung.
„Rheuma“ ist dabei kein Annahmekriterium, sondern ein Sammelbegriff. Rund 1,8 Millionen Erwachsene in Deutschland haben eine entzündlich-rheumatische Erkrankung, das sind etwa 2,6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Dazu kommen rund 1,5 Millionen Menschen mit Fibromyalgie und etwa 17 Millionen mit muskuloskelettalen Schmerzerkrankungen (Quelle: DGRh). Ein Versicherer bewertet diese Gruppen völlig unterschiedlich.
Deshalb ist die erste Trennlinie nicht medizinisch, sondern formal: Haben Sie eine gesicherte Diagnose oder unklare Beschwerden ohne Befund? Unklare Gelenkbeschwerden, ein auffälliger Laborwert oder ein „Verdacht auf“ führen meist zu einer Zurückstellung. Erst die gesicherte Diagnose löst die harten Voten aus.
Diese fünf Antworten kann ein Versicherer auf Ihren Antrag geben:
| Votum | Was es bedeutet | Bei Rheuma |
|---|---|---|
| Normalannahme | Voller Schutz zum normalen Beitrag | Realistisch nur ohne gesicherte Diagnose |
| Risikozuschlag | Voller Schutz, höherer Beitrag | Eher bei abgeklungenen Beschwerden oder reinem Laborbefund |
| Leistungsausschluss | Normaler Beitrag, definierte Diagnosen oder Körperregionen nicht versichert | Der häufigste Weg zu einem Vertrag |
| Zurückstellung | Entscheidung wird aufgeschoben | Typisch bei laufender rheumatologischer Abklärung |
| Ablehnung | Kein Vertrag | Bei schweren oder fortschreitenden Verläufen |
Über alle BU-Anträge hinweg werden rund zehn Prozent nur mit Ausschlüssen angenommen, drei Prozent mit Zuschlägen und drei Prozent wegen eines nicht kalkulierbaren Risikos abgelehnt (Quelle: GDV). Wichtig: Diese Quoten gelten für alle Antragsteller, nicht für Menschen mit rheumatischer Diagnose. Der Verband nennt die chronische Vorerkrankung selbst als typisches Ausschlussbeispiel.
Vier Zahlen, die Sie vermutlich schon gelesen haben
Zu Rheuma und Berufsunfähigkeit kursieren vier Angaben, die sich nicht belegen lassen:
„Rheuma verursacht 27 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle.“ Diese Angabe wird ohne Grundgesamtheit, Zeitraum und Methode verbreitet und ist mit den Erhebungen der Analysehäuser nicht vereinbar. Belegt ist: Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sind der Grund für insgesamt 18,77 Prozent der BU-Leistungsanträge, und rheumatische Erkrankungen sind darin nur ein Teil neben Arthrose und Rückenleiden (Quelle: Franke und Bornberg).
„20 Millionen Menschen in Deutschland haben Rheuma.“ Für diese Zahl gibt es keine Ursprungsstelle. Belegt sind nach Angaben der DGRh rund 1,8 Millionen Erwachsene mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung und etwa 17 Millionen mit muskuloskelettalen Schmerzerkrankungen. Welche der beiden Größen gemeint ist, entscheidet über alles Weitere, denn Versicherer bewerten die Gruppen unterschiedlich.
„Rheuma kostet das Gesundheitssystem 28 Milliarden Euro im Jahr.“ Auch hier fehlt eine Erhebung, die diesen Wert hervorgebracht hat. Wir ersetzen ihn bewusst nicht durch eine eigene Zahl: Die amtliche Krankheitskostenrechnung gliedert nach Krankheitskapiteln und trennt entzündliches Rheuma nicht von Arthrose, Rückenschmerz und Osteoporose. Für Ihre Absicherung ist die Zahl ohnehin ohne jede Bedeutung.
„Es gibt über 100 rheumatische Erkrankungen.“ Manche Seiten nennen auch bis zu 400. Eine Fachgesellschaft, die eine dieser Zahlen erhoben hat, ist nicht auffindbar, die Angaben widersprechen sich also nur gegenseitig. Für die Risikoprüfung zählt ohnehin nicht die Anzahl der Krankheitsbilder, sondern Ihre konkrete Diagnose samt Stadium und Behandlungsstand.
Und noch eine Erkenntnis gehört dazu, die bei jeder anderen Vorerkrankung genauso gilt: Eine Ablehnung bei einem Versicherer sagt nichts über den Markt, denn jede Gesellschaft prüft nach eigenen Annahmerichtlinien.
Welche Versicherer Ihre Diagnose annehmen, klären wir vorab: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rheuma
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Weil jede Gesellschaft nach eigenen Richtlinien prüft, fragen wir Ihre Diagnose ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an, kostenfrei und unverbindlich.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
- Sie erfahren vorab, ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden
- Kein Antrag, keine Ablehnung, kein Erschwernisvermerk
- Auch bei Verdacht ohne gesicherte Diagnose sinnvoll
Welche rheumatische Diagnose wie bewertet wird
Über Ihren Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden drei Größen gleichzeitig: die konkrete Diagnose, der Behandlungsstand und Ihr Beruf. Dieselbe Diagnose kann bei einer Sachbearbeiterin ein annehmbares Risiko und bei einem Fliesenleger ein unversicherbares sein.
Versicherer veröffentlichen ihre Annahmerichtlinien nicht. Aus dem Bedingungsvergleich unseres Verbunds kennen wir eine unverbindliche Tendenzliste eines Lebensversicherers mit Stand Juni 2020, die einzelne rheumatologische Diagnosen einordnet: „Rheuma/Gelenkrheuma“, Polyarthrose, Weichteilrheumatismus und Psoriasis-Arthritis als annahmefähig, Morbus Bechterew mit erforderlichem Arztbericht, Lupus erythematodes als Ablehnung.
Andere Erfahrungsberichte führen rheumatoide Arthritis und Fibromyalgie dagegen unter den regelmäßig nicht versicherbaren Diagnosen. Der Widerspruch löst sich über den Begriff: Gemeint sind einmal unspezifische Beschwerden, einmal die gesicherte, immunologisch und radiologisch belegte Erkrankung.
Belastbare diagnosebezogene Zahlen liefert nicht die Versicherungswirtschaft, sondern die Versorgungsforschung. Zwischen fünf und 18 Prozent der behandelten Rheumapatienten sind wegen ihrer rheumatischen Erkrankung vorzeitig berentet, die Erwerbstätigenquote unter 65 Jahren liegt zwischen 58 Prozent bei systemischer Sklerose und 77 Prozent bei axialer Spondyloarthritis (Quelle: Kerndokumentation der Regionalen Kooperativen Rheumazentren).
Das erklärt die Unterschiede in der Risikoprüfung sachlich: Eine axiale Spondyloarthritis, also eine entzündliche Erkrankung von Wirbelsäule und Kreuz-Darmbein-Gelenken, gehört versicherungsmathematisch zu einem anderen Kollektiv als eine ANCA-assoziierte Vaskulitis. Für Ihre Voranfrage heißt das, dass Sie mit einer gut kontrollierten Spondyloarthritis oder Psoriasis-Arthritis die besseren Argumente haben.
| Diagnosegruppe | Was der Risikoprüfer besonders prüft | Knackpunkt im Leistungsfall |
|---|---|---|
| Rheumatoide Arthritis | Verlauf, Schubfrequenz, Dauermedikation | Hand- und Feinmotorikberufe |
| Axiale Spondyloarthritis, Morbus Bechterew | Arztbericht, Organbeteiligung, Krankheitsdauer | Morgensteifigkeit, Frühschichten, Zwangshaltungen |
| Psoriasis-Arthritis | Haut und Gelenke werden getrennt bewertet | Vergleichsweise niedrige Ausfallzeiten |
| Kollagenosen und Vaskulitiden | Organbeteiligung, Therapieintensität | Reichweite des Ausschlusswortlauts |
| Fibromyalgie | Jahrelange Vorgeschichte aus Orthopädie und Schmerztherapie | Fehlende objektivierbare Befunde |
| Gicht | Harnsäurewerte, Anfallshäufigkeit, Begleiterkrankungen | Metabolisch, kein entzündliches Rheuma |
| Arthrose | Betroffene Gelenke, Beruf, Verlauf | Dominiert die Leistungsstatistik des Bewegungsapparats |
| Unklare Beschwerden ohne Diagnose | Abgeschlossene oder laufende Abklärung | Angabepflicht trotz fehlender Diagnose |
Wie sehr das Erkrankungsrisiko in Bewegung ist, zeigt eine Registerauswertung zur rheumatoiden Arthritis: Das Erwerbsminderungsrisiko lag im Zeitraum 2001 bis 2011 rund sechsfach über dem der Allgemeinbevölkerung. Innerhalb dieses Zeitraums fiel es von einem Faktor 12,5 auf 3,2 (Quelle: DRFZ). Moderne Therapien haben die Prognose also deutlich verbessert.
Denselben Effekt zeigt die Erwerbstätigkeit: Bei rheumatoider Arthritis stieg sie von 54 Prozent im Jahr 2010 auf 68 Prozent im Jahr 2022, bei Psoriasis-Arthritis von 58 auf 72 Prozent (Quelle: DRFZ). Das ist Ihr stärkstes Argument gegenüber einer Risikoprüfung, die mit älteren Erfahrungswerten arbeitet.
Dieselbe Diagnose, vier Berufe: Was Ihre Diagnose in Ihrem Beruf bedeutet
Ihr Beruf entscheidet in der Berufsunfähigkeitsversicherung zweimal, und beide Male zu Ihren Ungunsten oder zu Ihren Gunsten: einmal in der Risikoprüfung vor dem Vertrag und einmal im Leistungsfall. Dieselbe Diagnose, etwa eine gut eingestellte rheumatoide Arthritis, führt deshalb bei vier Menschen zu vier völlig verschiedenen Ergebnissen. Was ein Risikoprüfer bei welcher Tätigkeit besonders ansieht, ist nicht veröffentlicht, wir kennen es nur als Erfahrung aus unseren Voranfragen.
| Beruf | Funktion, die der Beruf zwingend braucht | Prüffokus bei rheumatischer Diagnose | Was ein Ausschluss für den Bewegungsapparat praktisch übrig lässt |
|---|---|---|---|
| Zahnärztin | Feinmotorik beider Hände, Präzisionsgriff, Zwangshaltung im Sitzen | Gelenkbefunde an Händen und Handgelenken, Schubfrequenz, Medikation | Sehr wenig, denn der Beruf endet fast immer über die Hände |
| Friseurin | Handkraft, Dauerstehen, Arme über Schulterhöhe | Hand-, Schulter- und Wirbelsäulenbefunde, Ausfalltage | Wenig, weil Hand und Schulter das berufsspezifische Hauptrisiko sind |
| Fliesenleger | Knien, Heben, Rumpfbeugung, Kraftausdauer | Wirbelsäule, Knie- und Hüftbefunde, körperliche Belastbarkeit | Wenig, hier ist der Bewegungsapparat der Hauptrisikoträger |
| Pflegekraft | Heben und Umlagern, Handkraft, Dauerstehen, Schichtdienst | Wirbelsäulen-, Schulter- und Handbefunde, Belastbarkeit im Schichtdienst | Wenig, weil Rücken, Schulter und Hände das Berufsrisiko gemeinsam tragen |
| Sachbearbeiterin | Sitzen, Bildschirmarbeit, Tastatur- und Mausnutzung | Handfunktion, Sitztoleranz, Erschöpfung und Begleiterkrankungen | Viel, weil psychische Erkrankungen, Krebs und innere Erkrankungen versichert bleiben |
Wenn Ihr Beruf in der letzten Spalte schlecht wegkommt, ist ein Ausschluss für den Bewegungsapparat für Sie tatsächlich die schwächere Lösung. Das heißt nicht, dass nichts geht. Es heißt, dass die Reihenfolge wichtiger wird: erst anonym prüfen, welcher Versicherer Ihre Diagnose ohne Ausschluss oder mit einem eng gefassten Ausschluss annimmt, und erst danach über Ersatzlösungen entscheiden.
Für die Risikoprüfung heißt das: Bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten hat eine stabil therapierte Diagnose die besten Argumente, weil die berufliche Belastung die betroffenen Strukturen kaum fordert. Bei Hand-, Kraft- und Knieberufen prüft der Versicherer dieselben Befunde strenger, weil dort schon eine mäßige Funktionsstörung die Tätigkeit beendet. Das ist kein Urteil über Ihre Person, sondern eine Aussage über die Kollektive, in die ein Versicherer Ihre Tätigkeitsbezeichnung einsortiert.
Im Leistungsfall dreht sich derselbe Zusammenhang um. Wer Feinmotorik oder Handkraft zwingend braucht, erreicht die 50-Prozent-Schwelle schneller, weil wenige Teiltätigkeiten den größten Zeitanteil tragen. Am Schreibtisch ist der Nachweis schwerer zu führen, dafür ist der Zugang zum Vertrag leichter. Prüfen Sie deshalb vor jedem Antrag, welche Funktion Ihr Beruf tatsächlich verlangt, und nicht, welche Berufsbezeichnung in Ihrem Arbeitsvertrag steht.
Warum der Behandlungsstand oft mehr zählt als die Diagnose
Der Zeitpunkt Ihres Antrags entscheidet mit. Bei laufender Abklärung folgt in der Regel die Zurückstellung, bei frischer Diagnose mit gerade begonnener Basistherapie sinken die Chancen erheblich, bei stabiler Therapie ohne Alltagseinschränkung ist der Ausschluss der realistische Weg. Bei bereits vorhandenen beruflichen Einschränkungen wird es sehr schwer.
Eine moderne Therapie wirkt dabei in beide Richtungen. Sie verbessert die Prognose, belegt im Antrag aber gleichzeitig eine laufende Dauerbehandlung. Biologika, also biotechnologisch hergestellte Medikamente gegen die Entzündung, sind aus Sicht eines Risikoprüfers gutes und schlechtes Zeichen zugleich.
Besonders unangenehm ist die Lage bei unklaren Beschwerden. Der Zielwert der Fachgesellschaft ist eine rheumatologische Erstvorstellung binnen sechs Wochen, tatsächlich warten Betroffene häufig mehr als drei Monate, weil bundesweit nur rund 725 Rheumatologen ambulant tätig sind (Quelle: DGRh). Wer in dieser Phase einen Antrag stellt, hängt monatelang in der Zurückstellung.
Fibromyalgie: warum sie schwierig ist und was trotzdem geht
Bei Fibromyalgie fehlen objektivierbare Befunde wie Entzündungswerte oder radiologische Gelenkschäden. Das wirkt zweimal gegen Sie, in der Risikoprüfung und später im Leistungsfall. Daraus folgen drei Schritte, die bei dieser Diagnose mehr bringen als bei jeder anderen.
- Rekonstruieren Sie Ihre Vorgeschichte vollständig aus der Patientenakte. Der Streit läuft später fast immer über die Antragsangaben, nicht über die Diagnose.
- Fragen Sie bei mehreren Versicherern anonym an, weil die Bewertung genau dieser Diagnose zwischen den Gesellschaften weit auseinandergeht.
- Prüfen Sie parallel die Alternativprodukte, und zwar entlang der Fähigkeitenkataloge. → Mehr dazu im Abschnitt „Alternativen, wenn die BU nicht erreichbar ist“
Ein Ergebnis lässt sich daraus nicht versprechen. Bei Fibromyalgie entscheidet die Dokumentation aber stärker über den Ausgang als bei einer immunologisch belegten Erkrankung, weil Sie den Nachweis nicht über einen Laborwert führen können.
Experten-Tipp:
Wer im Antrag wenig schreibt, bekommt öfter einen Ausschluss
„Im Markt hält sich der Rat, unklare Gelenk- und Rückenbeschwerden im Antrag kurz zu halten. Meine Erfahrung ist das Gegenteil: Detailliert beschriebene Beschwerden führen häufiger zur Normalannahme als eine pauschale Angabe, die der Risikoprüfer ins Ungewisse einordnet. Schildern Sie Anlass, Dauer und Befund aus Ihrer Patientenakte. Bei einer gesicherten Diagnose verschiebt das das Votum nicht, verkürzt aber die Prüfung.“
Gesundheitsfragen mit Rheuma: angeben ja, aber nicht auf Verdacht
Jede dokumentierte rheumatologische Vorgeschichte gehört in den Antrag, sobald der Versicherer in seinen Gesundheitsfragen danach fragt. Anzeigepflichtig sind nur Umstände, nach denen in Textform gefragt wurde (Quelle: § 19 Abs. 1 VVG). Die Fragenkataloge sind allerdings so breit gebaut, dass Gelenkbeschwerden, Rückenepisoden, Dauermedikation und Facharztkontakte praktisch immer erfasst sind.
Marktstandard sind Abfragezeiträume von fünf Jahren für ambulante Behandlungen und zehn Jahren für Krankenhausaufenthalte. In den von uns geprüften Fragenkatalogen fragen einzelne Toptarife nur drei beziehungsweise fünf Jahre ab. Bei einer laufenden chronischen Erkrankung mit Dauermedikation hilft das nicht: Aussitzen funktioniert nicht, kürzere Zeiträume helfen nur bei abgeschlossenen Episoden.
Viele Antragsformulare fragen ausdrücklich auch nach Beschwerden ohne Arztkontakt und nach mehr als zwölf Behandlungen beim Physio- oder Ergotherapeuten, beim Osteopathen oder Chiropraktiker innerhalb von drei Jahren. Letzteres trifft Rheuma-Betroffene auch ohne Diagnose, weil Physiotherapie bei Gelenkbeschwerden Standard ist. Beantworten Sie die Fragen deshalb anhand Ihrer Patientenakte, nicht aus dem Gedächtnis.
Die Folgen einer Falschangabe sind bei Rheuma härter als bei anderen Vorerkrankungen. Wer eine unerhebliche Vorerkrankung verschweigt und später aus anderem Grund berufsunfähig wird, kann einwenden, dass die Lücke für den Leistungsfall nicht ursächlich war (Quelle: § 21 Abs. 2 VVG). Wer eine rheumatologische Vorgeschichte verschweigt und wegen Rheuma berufsunfähig wird, hat diesen Einwand nicht.
Wie scharf das ausgehen kann, zeigt eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Januar 2026 (Aktenzeichen 11 U 57/25): Verschwiegene Dauermedikation sowie Schulter- und Handbeschwerden begründeten Arglist. Der Rücktritt war wirksam, und der Versicherer wurde ohne Kausalitätsnachweis leistungsfrei. Der Sachverhalt trifft das Rheuma-Muster fast wörtlich.
Umgekehrt ist eine Falschangabe nicht automatisch das Ende. Hätte der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis geschlossen, wenn auch mit Ausschluss oder Zuschlag, darf er bei grober Fahrlässigkeit nicht zurücktreten, sondern nur rückwirkend diese Bedingungen verlangen, so § 19 Abs. 4 VVG. Steigt der Beitrag dadurch um mehr als zehn Prozent oder wird der Umstand ausgeschlossen, dürfen Sie nach § 19 Abs. 6 VVG binnen eines Monats fristlos kündigen. Bei Rheuma ist dieses Kündigungsrecht meist eine Falle statt eines Vorteils, weil Sie mit gesicherter Diagnose kaum einen neuen Vertrag bekommen.
Warum Sie Ihren BU-Antrag mit Rheuma nicht selbst stellen sollten
Mehrere Versicherer fragen im Antrag, ob in den letzten fünf Jahren Anträge auf Lebens-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurden. Stellen Sie also direkt einen Antrag und bekommen eine Ablehnung, müssen Sie diese bei jedem weiteren Anbieter offenlegen. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet genau das: Ihre Gesundheitsdaten gehen ohne Namen an mehrere Versicherer, Sie erfahren die Voten vorab, und ein abgelehnter Antrag entsteht nie.
Wir arbeiten bei Vorerkrankungen ausschließlich in dieser Reihenfolge: erst Ihre Unterlagen und Befunde sortieren, dann eine ausformulierte Gesundheitsdarstellung erstellen, dann anonym anfragen. Wird eine Anfrage abgelehnt, suchen wir weiter, statt das Verfahren zu beenden.
Auch die vermeintlichen Nebenwege führen bei Rheuma nicht weiter. In jedem verkürzten Fragenkatalog, den wir bisher geprüft haben, von Aktionen mit erleichterter Gesundheitsprüfung bis zu einem exklusiven Kollektivvertrag mit stark vereinfachter Prüfung, bleibt Rheuma als namentliche Knockout-Frage enthalten.
Was das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer wirklich speichert
Häufig ist zu lesen, jede Ablehnung lande im Hinweis- und Informationssystem (HIS). Belegt ist etwas anderes: Gemeldet wird, wenn ein Versicherer ein erhöhtes Risiko und damit einen Grund für einen erheblich höheren Beitrag feststellt. Gespeichert werden dann die Person und die Tatsache einer besonderen Tarifeinstufung, nicht die Diagnose und nicht der Beruf (Quelle: GDV).
Die Regelspeicherfrist beträgt vier Kalenderjahre ab dem Jahr nach der Speicherung, die Höchstdauer zehn Jahre. Ein Eintrag löst keinen Automatismus aus, sondern führt nur zu einer genaueren Prüfung. Betreiber ist seit dem 1. Oktober 2025 die Besurance HIS GmbH. Ihr Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO können Sie jederzeit nutzen, und genau das ist ein sinnvoller Vorbereitungsschritt, bevor Sie Gesundheitsfragen beantworten.
Damit steht die Reihenfolge, die bei Rheuma über Vertrag oder kein Vertrag entscheidet: vollständig angeben, aber vorher anonym vorfühlen. Welche Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen, ist von außen nicht recherchierbar, sondern nur individuell zu ermitteln.
Erst anonym vorfühlen, dann beantragen: Ihre BU mit rheumatischer Diagnose
Wir sortieren Ihre Befunde, formulieren eine vollständige Gesundheitsdarstellung und fragen anonym an. Wird eine Anfrage abgelehnt, suchen wir weiter, statt das Verfahren zu beenden.
- Vollständige Angaben, aber ohne Ihren Namen im ersten Schritt
- Rückmeldung der von uns bevorzugten Versicherer in ein bis fünf Arbeitstagen
- Kein abgelehnter Antrag, den Sie später offenlegen müssen
- Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Ausschluss für den Bewegungsapparat: Ist so ein Vertrag noch sinnvoll?
Ja, in vielen Fällen schon, und die Rechnung dahinter ist überprüfbar. Ein individueller Leistungsausschluss verteuert Ihren Beitrag nicht. Er nimmt Leistung heraus, und zwar nur für die Ursachen, die er benennt. Wie viel Schutz übrig bleibt, entscheidet der Wortlaut.
Über die Reichweite solcher Klauseln streiten Versicherer und Versicherte regelmäßig, und die Gerichte legen sie eher weit als eng aus. Das Oberlandesgericht Jena hat am 2. Oktober 2020 (Aktenzeichen 4 U 633/18) eine Wirbelsäulen-Klausel so ausgelegt, dass auch eine Entzündung darunterfiel, die aus degenerativen Veränderungen entstanden war.
Auf den Wortlaut kommt es dabei bis in die Rückausnahmen an. Wie unterschiedlich zwei Ausschlüsse wirken, die beide „Bewegungsapparat“ heißen, zeigt der Vergleich im nächsten Abschnitt. Prüfen Sie jedes angebotene Votum deshalb an vier Fragen:
- Knüpft der Ausschluss an eine Diagnose, an eine Körperregion oder an eine Funktion an? Funktionsbezogen und regional eng ist am besten.
- Sind auch „Folgen“, „Folgezustände“ oder „nachgewiesene Folgen“ mit ausgeschlossen? Jede dieser Formulierungen erweitert die Klausel erheblich.
- Erfasst die Formulierung auch Organbeteiligungen? Bei Kollagenosen und Vaskulitiden, also Bindegewebs- und Gefäßentzündungen, betrifft das Herz, Lunge, Nieren, Nervensystem und Augen.
- Sind Rückausnahmen und eine spätere Überprüfung ausdrücklich vereinbart?
Zwei Ausschlüsse, zwei völlig verschiedene Verträge
Ausschlüsse für den Bewegungsapparat werden in zwei Grundformen formuliert, und die Wahl zwischen ihnen verändert Ihren Schutz stärker als jede andere Vertragsfrage. Die eine Variante knüpft an eine Körperregion an, die andere an eine Diagnosegruppe. Welche für Sie die schlechtere ist, hängt allein von Ihrer Erkrankung ab.
Die regionale Variante knüpft an die Wirbelsäule an. Der vom Oberlandesgericht Jena ausgelegte Wortlaut versagte die Leistung, „sofern Erkrankung und Funktionsstörung der Wirbelsäule (einschließlich Bandscheiben) und nachgewiesene Folgen die Ursache bilden“ (Urteil vom 2. Oktober 2020, Aktenzeichen 4 U 633/18). Die diagnosebezogene Variante lautet dem Sinn nach „rheumatische Erkrankungen und deren Folgen“; sie ist eine aus unserer Beratungserfahrung typisierte Formulierung, kein Zitat aus einem bestimmten Tarif.
| Frage an die Klausel | Regional: Wirbelsäule samt nachgewiesenen Folgen | Diagnosebezogen: rheumatische Erkrankungen samt Folgen |
|---|---|---|
| Was sie erfasst | Alles, was von der Wirbelsäule ausgeht, auch Entzündungen, die aus degenerativen Veränderungen entstehen, samt nachgewiesenen Folgen | Jede rheumatische Erkrankung, unabhängig davon, welche Körperregion oder welches Organ betroffen ist |
| Was sie offen lässt | Hände, Knie, Hüften und Schultern. Primär entzündliche Erkrankungen der Wirbelsäule und Unfälle nur, wenn sie erst nach Vertragsbeginn neu auftreten | Bandscheiben, Arthrose und Unfallfolgen, also die klassischen degenerativen Rückenleiden |
| Für wen sie die schlechtere ist | Axiale Spondyloarthritis und Morbus Bechterew, hier trifft sie das Hauptrisiko fast vollständig | Kollagenosen und Vaskulitiden, hier greift sie bis in die Organbeteiligung hinein |
Für eine axiale Spondyloarthritis (Morbus Bechterew) ist der Wirbelsäulen-Ausschluss deshalb praktisch ein Totalausschluss des eigenen Hauptrisikos. Die Erkrankung spielt sich genau dort ab, wo die Klausel die Leistung wegnimmt, und der Zusatz „nachgewiesene Folgen“ verlängert ihre Reichweite über die Wirbelsäule hinaus. Die Rückausnahme für primär entzündliche Erkrankungen hilft Ihnen hier nicht, denn sie greift nur, wenn die Erkrankung erst nach Vertragsbeginn neu auftritt.
Bei einer Kollagenose ist es umgekehrt. Ein Wirbelsäulen-Ausschluss lässt die entscheidenden Risiken offen. Ein Ausschluss für rheumatische Erkrankungen samt Folgen kann dagegen eine Herz-, Lungen-, Nieren- oder Augenbeteiligung mit erfassen. Bei einem Wort wie „Gelenkerkrankung“ erwartet das kein Leser. Lassen Sie in dieser Diagnosegruppe deshalb ausdrücklich klären, ob Organbeteiligungen vom Wortlaut umfasst sind, und lassen Sie die Antwort schriftlich geben.
Wie viel Risiko ein Ausschluss für den Bewegungsapparat wegnimmt, ist gut belegt. Erkrankungen des Bewegungsapparats sind der Grund für 18,77 Prozent der BU-Leistungsanträge, psychische Erkrankungen für 28,35 Prozent und Krebs für 15,18 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Vier Fünftel des Ursachenspektrums bleiben also versichert.
Noch deutlicher wird es nach Alter. In der jüngsten ausgewiesenen Gruppe verursacht der Bewegungsapparat 13,12 Prozent der Fälle, in der ältesten 21,40 Prozent (Quelle: Morgen und Morgen). Je jünger Sie sind, desto sinnvoller ist ein Vertrag trotz Ausschluss, und desto teurer wird das Warten.
Diese Rechnung hat allerdings eine berufliche Grenze. Bei einer Zahnärztin, einem Physiotherapeuten, einer Friseurin oder einem Fliesenleger ist der Bewegungsapparat der berufsspezifische Hauptrisikoträger. Dort bleibt statistisch viel versichert, praktisch aber wenig von dem, was den Beruf beendet. In Bürotätigkeiten ist es umgekehrt.
Zusätzlichen Wert behält ein Vertrag mit Ausschluss durch andere Bausteine: eine Krebsklausel, die schon bei der Diagnose leistet, eine Leistung ab Pflegegrad 2 und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Bei der AU-Klausel lohnt eine genaue Nachfrage, denn sie ist eine Leistung aus demselben Vertrag und kann von einem Bewegungsapparat-Ausschluss mit erfasst sein.
Experten-Tipp:
Eine Ausschlussklausel ist ein Angebot, kein Urteil
„Viele Berater erklären den Ausschluss für den Bewegungsapparat als beste erreichbare Lösung und lassen es dabei. Bei einer Studentin mit Bandscheibenprotrusion haben wir mit fachärztlichem Attest eine Überprüfung nach drei Jahren erreicht. Lassen Sie deshalb den Wortlaut Satz für Satz prüfen, besonders Folgezustände und Organbeteiligungen, und vereinbaren Sie eine Prüfoption schriftlich beim Antrag.“
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rheuma kostet
Einen öffentlichen Beitrag für eine BU mit rheumatischer Vorerkrankung gibt es nicht. Kein Versicherer, kein Analysehaus und kein Portal veröffentlicht Beiträge nach Risikozuschlag. Und in den meisten Fällen ist die Frage auch die falsche: Der Regelweg bei chronischer Vorerkrankung ist der Ausschluss, nicht der Zuschlag, und ein Ausschluss lässt den Beitrag unverändert.
Nach unserer Beratungserfahrung bewegen sich dokumentierte Risikozuschläge in Einzelfällen zwischen 20 und 150 Prozent des Normalbeitrags, je nach Erkrankung und Versicherer. Wie hoch ein Zuschlag bei einer rheumatischen Diagnose ausfällt, veröffentlicht niemand, weil dort fast immer über Ausschluss oder Ablehnung entschieden wird.
Was sich belegen lässt, sind die Beiträge für Antragsteller ohne einschlägige Vorerkrankung. Sie sind für Sie die Untergrenze, nicht die Erwartung. Den größten Einfluss hat der Beruf. Bei identischem Alter, gleicher Rente und gleichem Tarif reicht die Spanne von 43,20 Euro für eine Informatikerin bis 268,18 Euro für einen Dachdecker. Das ist ein Faktor von mehr als sechs. Krankenpfleger liegen bei 83,70 Euro, Physiotherapeuten bei 78,69 Euro. Diese Werte stammen aus unseren Vergleichsrechnungen.
Wie unsicher die Einstufung ist, zeigt ein Vergleich zweier Versicherer beim identischen Profil. Für eine 30-jährige Erzieherin mit 1.500 Euro Monatsrente bis 67 nennt die Allianz 139,12 Euro monatlich (Stand Juni 2026), die Hannoversche 53,68 Euro (Stand März 2025). Derselbe Beruf, dieselbe Rente, mehr als der doppelte Beitrag. Beide Werte stammen aus den Angebotsrechnungen der beiden Häuser und aus verschiedenen Monaten. An der Größenordnung des Unterschieds ändert das nichts, denn die Ursache ist allein die Berufsgruppeneinstufung.
Der zweite große Faktor ist das Eintrittsalter, und das ist bei Rheuma der eigentliche Kostenpunkt. Nach den Beitragsrechnern der Versicherer zahlt ein Industriekaufmann mit 25 Jahren 48,01 Euro und mit 50 Jahren 126,63 Euro für dieselbe Rente. Parallel sinkt die Annahmewahrscheinlichkeit, und das ist der teurere Teil. Wer den Abschluss aufschiebt, riskiert, dass die Diagnose vor dem Antrag kommt. Wer wartet, zahlt also nicht nur mehr, sondern bekommt dieses Risiko meist gar nicht mehr versichert.
Bei der Rentenhöhe hilft ein Realitätscheck. Im Markt sind durchschnittlich 14.600 Euro Jahresrente versichert, also rund 1.217 Euro monatlich (Quelle: GDV). Als Zielgröße empfehlen wir aus der Beratung 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Für Betroffene mit Immobilienfinanzierung ist der Marktdurchschnitt deutlich zu wenig, und eine spätere Erhöhung mit neuer Gesundheitsprüfung fällt nach der Diagnose weg.
Ein Sparposten, der sich bei Rheuma nicht lohnt, ist das Endalter. Der Anteil des Bewegungsapparats an den Leistungsursachen steigt mit dem Alter deutlich, von 13,12 Prozent in der jüngsten auf 21,40 Prozent in der ältesten ausgewiesenen Gruppe, wo er seinen Höchstwert erreicht (Quelle: Morgen und Morgen). An die erste Stelle rückt er dabei nie, psychische Erkrankungen bleiben in allen Altersgruppen die häufigste Ursache. Für Ihr Endalter zählt trotzdem der Anstieg, nicht die Rangfolge. Wer den Vertrag bei 60 enden lässt, spart genau die Jahre weg, in denen sein rheumabezogenes Risiko am höchsten ist.
Steuern auf die BU-Rente
Bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird nur der Ertragsanteil einer abgekürzten Leibrente besteuert. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit 48 Jahren, dem statistischen Durchschnittsalter, und Rente bis 67 beträgt die Restlaufzeit 19 Jahre, der Ertragsanteil liegt dann bei 20 Prozent (Quelle: § 55 Abs. 2 EStDV).
Anders sieht es bei einer Basisrenten-Konstruktion aus. Dort gilt der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns, bei Rentenbeginn 2026 sind das 84,0 Prozent (Quelle: § 22 EStG). Wenn Sie mit rheumatischer Diagnose nur bei einem Anbieter mit dieser Konstruktion annahmefähig sind, muss die Bruttorente höher sein, um netto dasselbe zu leisten.
Ein günstiger Tarif ist nicht automatisch ein Tarif, der Sie annimmt
Aus den Beitragsspannen folgt eine unangenehme, aber nützliche Erkenntnis: Bedingungsqualität und Annahmepolitik sind zwei verschiedene Dinge. Ein Tarif, der in Vergleichen und Ratings gut abschneidet, nimmt Sie mit einer gesicherten rheumatischen Diagnose nicht automatisch an. Welcher Beitrag und welches Votum für Ihre Diagnose, Ihren Beruf und Ihre Tätigkeitsbezeichnung herauskommt, lässt sich nirgends ablesen, sondern nur individuell ermitteln.
Ihr Beitrag hängt an Diagnose, Beruf und Tarif: Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen öffentlichen Beitrag für eine BU mit rheumatischer Vorerkrankung gibt es nicht, deshalb rechnen wir Ihnen keinen vor, sondern ermitteln ihn.
- Beitrag und Votum für Ihre konkrete Diagnose und Tätigkeitsbezeichnung
- Prüfung Ihrer Berufsgruppeneinstufung, bei gleichem Beruf lagen zwei Versicherer um den Faktor 2,6 auseinander
- Rentenhöhe, Endalter und Nachversicherungsgarantien im Blick
- Kostenfrei und ohne Verpflichtung zum Abschluss
Alternativen, wenn die BU nicht erreichbar ist
Die naheliegenden Alternativen sind bei Rheuma keine gleichwertigen Ersatzlösungen und in aller Regel auch nicht billiger. Für die Grundfähigkeitsversicherung nennt Stiftung Warentest Tarife mit sehr hohem Leistungsniveau für unter 1.000 Euro Jahresbeitrag, also rund 83 Euro im Monat. Geprüft wurden 37 Tarife von 19 Anbietern bei einem 25-jährigen Modellkunden mit 1.500 Euro Monatsrente bis Endalter 67 (Quelle: Stiftung Warentest).
Einen Beitragsvorteil sieht Stiftung Warentest gezielt bei körperlich Tätigen und in Pflege- und Sozialberufen, also genau dort, wo rheumatische Beschwerden besonders schwer wiegen. Einen generellen Preisvorteil gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es dagegen nicht.
| Produkt | Leistet bei Rheuma? |
|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Ja, sofern nicht ausgeschlossen. Maßstab ist der konkrete Beruf |
| Grundfähigkeitsversicherung | Nur bei Verlust definierter Fähigkeiten, Annahme mit Diagnose unklar |
| Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Erst wenn keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr möglich ist |
| Krankentagegeld | Nur vorübergehend, greift bei kurzen Schubzeiten meist nicht |
| Dread Disease | Nein, rheumatische Erkrankungen stehen nicht in den Katalogen |
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist beitragsseitig die günstigste Alternative, weil ihre Leistungsschwelle sehr viel höher liegt, und genau daran scheitern Rheuma-Betroffene typischerweise. Wer wegen geschädigter Hände seinen Beruf verliert, aber am Schreibtisch arbeiten könnte, bekommt daraus nichts. Es ist dieselbe Lücke wie in der gesetzlichen Rente. Die Grundfähigkeitsversicherung knüpft an Fähigkeiten wie Greifen, Gehen, Knien oder Heben an, nicht an den Beruf. Inhaltlich passt das zu rheumatischen Einschränkungen.
Die Verbraucherzentrale weist aber darauf hin, dass jeder Versicherer eigene Fähigkeitenkataloge definiert, Hilfsmittel angerechnet werden und psychische Erkrankungen kaum abgedeckt sind (Quelle: Verbraucherzentrale). Sie empfiehlt, immer zuerst die BU über mehrere Versicherer zu versuchen.
Für Sie kommt eine offene Frage hinzu: Auch die Grundfähigkeitsversicherung hat eine Gesundheitsprüfung, und sie versichert gerade jene Funktionen, die rheumatische Erkrankungen treffen. Ob und mit welchen Einschränkungen Sie dort angenommen werden, ist öffentlich nicht belegt und muss individuell abgefragt werden.
Ein Krankentagegeld ist die günstigste Teilabsicherung, passt zeitlich aber schlecht. In den letzten zwölf Monaten waren je nach Diagnosegruppe 19 bis 38 Prozent der dokumentierten Rheumapatienten arbeitsunfähig, der Median lag bei 14 bis 28 Tagen (Quelle: Kerndokumentation). Eine Karenzzeit, also die Wartezeit bis zur ersten Zahlung, ab dem 43. Tag greift bei solchen Schubzeiten gerade nicht, kürzere Karenzen sind zu prüfen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit juveniler idiopathischer Arthritis, rund 14.000 Betroffenen, verschiebt sich die Logik vollständig. Die Diagnose liegt vor, bevor ein Beruf existiert. Für diese Gruppe sind Kinderinvaliditätsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und später betriebliche Kollektivverträge nicht die Notlösung, sondern der Hauptweg.
Vier Kriterien, an denen Sie eine Alternative messen
Weil zur Annahme rheumatischer Diagnosen bei den Alternativprodukten keine öffentlichen Daten existieren, hilft kein Tarifname weiter, sondern nur eine Prüfliste. Diese vier Punkte entscheiden bei rheumatischen Einschränkungen darüber, ob eine Grundfähigkeitsversicherung für Sie überhaupt etwas leistet:
- Enthält der Fähigkeitenkatalog das Greifen und die Feinmotorik der Hände als eigene Positionen? Fehlen sie, ist gerade die Funktion nicht versichert, die entzündliches Rheuma zuerst trifft.
- Werden Hilfsmittel angerechnet, und wenn ja, welche? Wenn eine Orthese, eine Griffhilfe oder ein angepasstes Werkzeug die Fähigkeit als erhalten gelten lässt, verschiebt sich die Leistungsschwelle nach oben.
- Wie ist der Katalog bei Erschöpfung und psychischen Begleiterkrankungen aufgestellt? Beides gehört zum typischen Verlauf, und die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass psychische Erkrankungen in diesen Katalogen kaum abgedeckt sind.
- Gibt es eine Gesundheitsprüfung mit eigener Rheuma-Frage? Auch dieses Produkt fragt Ihre Vorgeschichte ab, und die Antwort entscheidet wie bei der BU über Annahme, Ausschluss oder Ablehnung.
Beim Krankentagegeld kommt ein fünfter Punkt hinzu: die Karenzzeit. Eine Karenz ab dem 43. Tag greift bei Medianausfällen von 14 bis 28 Tagen gerade nicht, kürzere Karenzen kosten mehr, passen aber zum Schubverlauf. Prüfen Sie diese Frist, bevor Sie über den Beitrag entscheiden.
Diagnose erst nach Vertragsabschluss: Was jetzt zu tun ist
Ihr Schutz bleibt bestehen, und Sie müssen die Diagnose nicht melden. Die Anzeigepflicht endet mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Quelle: § 19 Abs. 1 VVG). In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine laufende Meldepflicht für neue Erkrankungen, gute Tarife sagen zusätzlich ausdrücklich zu, dass auch gesundheitliche Verbesserungen nicht gemeldet werden müssen.
Eine Restgefahr bleibt rückwärts gerichtet. Hatten Sie bei Antragstellung Gelenkbeschwerden, Physiotherapien oder Facharztkontakte, die nicht im Antrag stehen, kann der Versicherer im Leistungsfall darauf zurückkommen. Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, allerdings nicht für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind (Quelle: § 21 Abs. 3 VVG). Ein Blick in die Antragskopie ist deshalb der erste sinnvolle Schritt.
Der wichtigste Schritt ist der zweite: Rente erhöhen, solange es ohne Gesundheitsfragen geht. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt die Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, typische Anlässe sind Heirat, Geburt, Berufsstart, Gehaltssprung oder Immobilienkauf. Fristen von sechs bis zwölf Monaten nach dem Ereignis und Altersgrenzen bei 45 oder 50 Jahren sind üblich. Jedes ungenutzte Fenster ist nach der Diagnose endgültig verloren.
Prüfen Sie die Nachversicherungsgarantie deshalb konkret auf offene Optionen, Höchstrenten und Altersgrenzen. Achten Sie auch auf die Beitragsdynamik: Wer ihr mehrfach widerspricht, verliert das Erhöhungsrecht bei vielen Tarifen dauerhaft. Das ist ein stiller Verlust, der niemandem auffällt.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten: kündigen oder wechseln. Ein Tarifwechsel bedeutet immer einen Neuantrag mit neuer Gesundheitsprüfung. Ihr bestehender Vertrag ist mit gesicherter Diagnose wertvoller als jeder theoretisch bessere Vertrag, den Sie nicht mehr bekommen. Nach unserer Beratungserfahrung gilt dabei eine feste Regel: Der alte Vertrag darf erst enden, wenn der neue Vertrag ausgestellt ist.
Wenn Beiträge knapp werden, weil Sie Stunden reduzieren, gibt es eine klare Reihenfolge:
- Eine Beitragsstundung erhält den Schutz vollständig und löst keine neue Gesundheitsprüfung aus.
- Eine Beitragsfreistellung senkt dagegen die Rente: Die beitragsfreie Leistung wird neu berechnet und damit herabgesetzt (Quelle: § 165 VVG), und diese Vorschrift gilt über § 176 VVG auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie lange Sie den Vertrag danach noch ohne neue Gesundheitsprüfung zurückholen können, regelt jeder Versicherer selbst. Ein großes Haus beschreibt seine eigene Praxis so: Nach sechs Monaten beitragsfreier Zeit ist für die Wiederinkraftsetzung eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, nach 18 Monaten ist sie gar nicht mehr möglich (Quelle: Swiss Life). Für Sie heißt das: Mit gesicherter Diagnose läuft eine solche Prüfung auf ein Ausschluss- oder Ablehnungsrisiko zu. Prüfen Sie die Frist in Ihren Bedingungen, bevor Sie freistellen.
Die Falle, die diese Gruppe fast immer übersieht, ist der leidensbedingte Berufswechsel. Maßstab im Leistungsfall ist Ihr Beruf, „so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“ (Quelle: § 172 Abs. 2 VVG). Wer wegen Beschwerden Stunden reduziert oder Aufgaben abgibt, muss später den unbeeinträchtigten Zustand durchsetzen, sonst wird die eigene Anpassungsleistung gegen ihn verwendet.
Der Bundesgerichtshof hat am 14. Dezember 2016 (Aktenzeichen IV ZR 527/15) bestätigt, dass für die Prüfung der Berufsunfähigkeit die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend bleibt, so wie sie „in gesunden Tagen“ ausgestaltet war. Ein ausschließlich leidensbedingter Wechsel verschiebt diesen Anknüpfungspunkt also nicht. Praktisch heißt das: Dokumentieren Sie, warum Sie reduziert haben. Arztberichte, Krankmeldungen, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber und Unterlagen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gehören in eine eigene Mappe.
Experten-Tipp:
Nach der Diagnose ist Tarifoptimierung der falsche Reflex
„Der übliche Rat, den Vertrag regelmäßig gegen ein besseres Angebot zu tauschen, wird nach einer rheumatischen Diagnose zum Risiko: Jeder Wechsel ist ein Neuantrag mit neuer Gesundheitsprüfung. Nutzen Sie stattdessen, was Ihr Vertrag ohne Gesundheitsfragen hergibt, also die Nachversicherungsgarantie und die Beitragsdynamik. Wer der Dynamik mehrfach widerspricht, verliert das Erhöhungsrecht bei vielen Tarifen dauerhaft.“
Der Vertrag steht, die Diagnose kam später: Jetzt Ihre Nachversicherungsgarantie prüfen
Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir lesen Ihren bestehenden Vertrag und sagen Ihnen, welche Erhöhungen ohne neue Gesundheitsfragen noch offenstehen und wie lange. Jedes ungenutzte Fenster ist nach der Diagnose zu.
- Prüfung aller offenen Erhöhungsoptionen ohne neue Gesundheitsprüfung
- Fristen nach Heirat, Geburt, Berufsstart oder Gehaltssprung, üblich sind sechs bis zwölf Monate
- Altersgrenzen Ihrer Nachversicherungsgarantie, häufig bei 45 oder 50 Jahren
- Blick in Antragskopie und Beitragsdynamik, statt in einen Wechsel mit neuer Gesundheitsprüfung
Krankengeld, Reha und Schwerbehinderung: Was neben der BU greift
Vor der BU-Rente stehen mehrere Stufen, und bei einem schubförmigen Verlauf durchlaufen Sie sie oft mehrfach. Zuerst greift die Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, dann Krankengeld bis zu einem Höchstanspruch von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (Quelle: § 48 SGB V), dazu kommen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Läuft das Krankengeld aus, greift die Nahtlosigkeitsregelung: Arbeitslosengeld trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit, verbunden mit der Auflage, binnen eines Monats Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente zu beantragen (Quelle: § 145 SGB III). Wer diese Auflage nicht erfüllt, verliert den Anspruch.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt die BU nicht, und bei Rheuma ist die Lücke besonders groß. Voll erwerbsgemindert sind Sie erst, wenn Sie unter drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen, teilweise erwerbsgemindert unter sechs Stunden (Quelle: § 43 SGB VI). Einen Berufsschutz kennt die gesetzliche Rente für ab dem 2. Januar 1961 Geborene nicht mehr.
Wer als Pflegekraft, Friseurin oder Dachdecker durch Gelenk- und Handschäden seinen Beruf verliert, aber noch sechs Stunden am Schreibtisch sitzen könnte, bekommt also keine Erwerbsminderungsrente. Und selbst wenn: Die neu zugegangenen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit lagen 2024 bei durchschnittlich 1.041 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Wie stark die Systeme auseinanderlaufen, zeigt ein Vergleich: In der privaten BU sind Erkrankungen des Bewegungsapparats nach Franke und Bornberg der Grund für 18,77 Prozent der Leistungsanträge, bei den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten stehen sie 2024 nur hinter 9,7 Prozent der Neuzugänge (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Der Unterschied ist kein Widerspruch, sondern der Preis des fehlenden Berufsschutzes.
Was davon für Selbständige gilt
Für Selbständige fallen diese Vorstufen fast alle weg, die BU ist damit die erste und einzige Stufe. Eine Entgeltfortzahlung kennt nur das Arbeitsverhältnis. Krankengeld erhalten hauptberuflich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nur, wenn sie es gegenüber der Kasse ausdrücklich gewählt haben (Quelle: § 44 Abs. 2 SGB V).
Auch die beiden folgenden Stufen greifen nicht. Arbeitslosengeld und mit ihm die Nahtlosigkeitsregelung setzen ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis voraus. Und eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, so § 43 Abs. 1 SGB VI. Wer ohne Pflichtbeiträge selbständig ist, hat also keine gesetzliche Auffanglinie.
Ein Schwerbehindertenausweis ist wiederum eine eigene Welt. Für entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Gelenke und Wirbelsäule gelten Anhaltswerte von 10 ohne wesentliche Funktionseinschränkung über 20 bis 40 bei leichter, 50 bis 70 bei mittelgradiger und 80 bis 100 bei schwerer irreversibler Funktionsstörung (Quelle: Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung). Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und weitere Rechte.
Wichtig gegen ein verbreitetes Missverständnis: Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet nicht Berufsunfähigkeit, und ein niedriger Wert schließt sie nicht aus. Der Grad der Behinderung bewertet die Funktionsbeeinträchtigung im Alltag, die BU-Bedingungen die Beeinträchtigung in Ihrem konkret zuletzt ausgeübten Beruf. Im Leistungsverfahren ist der Bescheid dennoch ein nützliches Beweismittel, weil er Befunde bündelt.
Arbeitsplatzanpassungen sind der wirksamste Hebel, um im Beruf zu bleiben. In einer Befragung unter Rheuma-Betroffenen im Job nennen die Teilnehmer körperliche Belastung und langes Stehen als größte Hürden, dicht gefolgt von Feinmotorik und langem Sitzen (Quelle: REHADAT). Höhenverstellbare Tische, angepasste Tastaturen, flexible Arbeitszeiten für Arzttermine und eine andere Aufgabenverteilung im Schub werden von Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt finanziert.
Hier liegt die Zwickmühle dieser Zielgruppe. Anpassung und Stundenreduzierung sind medizinisch und beruflich richtig, versicherungstechnisch erschweren sie den späteren BU-Nachweis, weil sie Ihren Beruf umgestalten. Die Auflösung ist nicht, darauf zu verzichten, sondern jede Anpassung samt Anlass schriftlich festzuhalten.
Experten-Tipp:
Erst Krankengeld ausschöpfen, dann die BU melden, kostet Sie Monate
„Üblich ist der Rat, zuerst Krankengeld und Reha auszuschöpfen und die Berufsunfähigkeit danach zu melden. Bei Rheuma ist das teuer: Die Regulierung dauerte 2024 im Schnitt 201 Tage, und viele kurze Schübe füllen die Krankengeldkette nie. Melden Sie den Fall deshalb parallel und halten Sie jede Stundenreduzierung samt Anlass schriftlich fest.“
Leistungsantrag wegen Rheuma: So weisen Sie Berufsunfähigkeit nach
Entscheidend ist nicht Ihre Diagnose, sondern der Nachweis, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich sechs Monate lang nicht mehr ausüben können. Berufsunfähig ist, wer den Beruf, „so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war“, ganz oder teilweise dauerhaft nicht mehr ausüben kann (Quelle: § 172 Abs. 2 VVG). Sie müssen dafür nicht erst sechs Monate ausfallen.
Das Dokument, an dem Ihr Fall gewonnen oder verloren wird, ist die Tätigkeitsbeschreibung. Sie muss Ihre Teiltätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit aufschlüsseln, am besten als Wochenplan mit Zeitanteilen. Der Bundesgerichtshof hat am 21. April 2021 (Aktenzeichen IV ZR 88/20) klargestellt, dass die Anforderungen daran nicht überspannt werden dürfen: Wer die handwerkliche Arbeit nicht mehr leisten kann, verliert auch die daran hängenden Nebenarbeiten.
Bei einem schleichenden Krankheitsbeginn ist das der härteste Punkt. Wenn Sie über Jahre Aufgaben abgegeben haben, müssen Sie den Zustand vor diesen Anpassungen rekonstruieren und belegen. Alte Stellenbeschreibungen, Dienstpläne, Schriftverkehr und Aussagen von Kollegen sind dafür brauchbarer als Erinnerungen.
Die Ablehnungsgründe zeigen, worauf Sie Ihre Energie richten sollten. Knapp 60 Prozent der Ablehnungen erfolgen, weil der versicherte BU-Grad von 50 Prozent nicht erreicht wird, 27 Prozent wegen Anfechtung oder Rücktritt nach falschen Antragsangaben. Ausschlussklauseln, Umorganisation und Verweisungen spielen dagegen nach Franke und Bornberg eine untergeordnete Rolle (Quelle: Franke und Bornberg). Die verbreitete Angst, auf einen Bürojob verwiesen zu werden, prägt die Ablehnungsstatistik also kaum.
Rechnen Sie mit Zeit. Die durchschnittliche Regulierungsdauer lag 2024 bei 201 Tagen und steigt seit 2020, gemessen ab Kenntnis des Leistungsfalls einschließlich der Zeit, die Sie für den Fragebogen brauchen (Quelle: Franke und Bornberg). Der zeitintensivste Schritt sind ärztliche Rückfragen. Bei Wartezeiten von über drei Monaten auf einen rheumatologischen Termin ist dieser Schritt bei Rheuma strukturell langsamer als bei anderen Diagnosen.
Beim Datenschutz haben Sie mehr Rechte, als die meisten Formulare vermuten lassen. Sie können verlangen, dass Gesundheitsdaten nur nach Einwilligung im Einzelfall erhoben werden, und die Unterlagen selbst beschaffen (Quelle: § 213 Abs. 3 VVG). Das ist bei Rheuma wertvoll, weil Ihre Akte oft Jahre unspezifischer Vorbefunde enthält, in denen ein Versicherer nach Anzeigepflichtverletzungen sucht.
Diese Kontrolle hat aber eine Grenze. Der Bundesgerichtshof hat am 22. Februar 2017 (Aktenzeichen IV ZR 289/14) entschieden, dass der Versicherer eine Schweigepflichtentbindung auch verlangen darf, um die Wirksamkeit des Vertrags zu prüfen. Verweigern Sie die erforderlichen Erklärungen vollständig, wird Ihr Anspruch nicht fällig. Die richtige Linie ist deshalb Kontrolle, nicht Blockade.
Ein eigenes Thema ist die Therapie. Manche Bedingungen verlangen, ärztliche Anordnungen zu befolgen. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 26. November 2021 (Aktenzeichen 20 U 67/21) entschieden, dass eine Behandlung nur verpflichtend ist, wenn sie einfach, gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sichere Aussicht auf Besserung bietet.
Ob dieser Maßstab eine immunsuppressive Basistherapie oder ein Biologikum erfasst, ist gerichtlich nicht entschieden. Die Entscheidung zeigt nur, worauf die Rechtsprechung abstellt, und umgekehrt gilt: Wer eine wirksame Therapie ablehnt, muss mit dem Einwand des Versicherers rechnen.
Ist ein Rheumaschub eine dauerhafte Berufsunfähigkeit?
Ein einzelner Schub allein reicht nicht, entscheidend ist der Prognosezeitraum in Ihren Bedingungen. Genau hier setzen Versicherer bei Rheuma am häufigsten an: Ein Schub sei kein Dauerzustand. Der verbraucherfreundliche Standard lautet sechs Monate Prognose plus eine rückwirkende Anerkennung, wenn die Beeinträchtigung sechs Monate ununterbrochen bestanden hat. Dann genügt der tatsächlich abgelaufene Zeitraum, und niemand muss mehr in die Zukunft schauen.
Bei einem schubförmigen Verlauf zählt deshalb nicht der einzelne Schub, sondern das Gesamtbild aus Häufigkeit, Dauer und verbleibender Leistungsfähigkeit zwischen den Schüben. Halten Sie jeden Ausfall mit Datum fest, auch die kurzen. Aus vielen kurzen Episoden wird nur dann ein tragfähiger Antrag, wenn sie dokumentiert sind.
Rechnen Sie umgekehrt mit der Nachprüfung. Weil moderne Therapien häufig eine Remission erreichen, also ein weitgehendes Abklingen der Krankheitsaktivität, ist Rheuma die Musterdiagnose für spätere Überprüfungen. Der Versicherer wird nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform darlegt, und frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung (Quelle: § 174 VVG). Diese Schutzvorschrift ist unabdingbar, abweichende Klauseln sind unwirksam.
Leistungsantrag als Selbständiger: die Umorganisation
Als Selbständiger müssen Sie zusätzlich darlegen, dass Sie Ihren Betrieb nicht zumutbar so umorganisieren können, dass Sie weiterarbeiten könnten. Diese Umorganisationsobliegenheit ist in der Ablehnungsstatistik selten, im selbständigen Einzelfall aber die zentrale Hürde. Sie entscheidet häufiger über den Antrag als die Diagnose.
Brauchbar sind dafür Unterlagen, die Ihren Betrieb nachvollziehbar machen: Auftrags- und Kundenstruktur, Mitarbeiterzahl und Qualifikationen, die Zeitanteile Ihrer Teiltätigkeiten und der Ertragsanteil, der an jeder einzelnen hängt. Wer allein oder mit sehr kleinem Team arbeitet, hat die besseren Argumente, weil sich Aufgaben nicht verteilen lassen. Rechnen Sie vor, was eine Umorganisation Ihren Betrieb kosten würde.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Ablehnungen sind keine Seltenheit, und bei Rheuma ist der Streit über Umfang und Dauer der Einschränkung der Regelfall. Wir prüfen die Begründung, ordnen die medizinischen Unterlagen, schärfen die Tätigkeitsbeschreibung nach und verhandeln direkt mit dem Versicherer.
Ein Streitpunkt, den kaum jemand erwartet, ist in den von uns begleiteten Leistungsfällen die Definition der Erkrankung selbst. Ob eine Einschränkung als Wirbelsäulenproblem oder als allgemeiner Kräfteverfall geführt wird, entscheidet darüber, welche Klausel greift und welcher Facharzt den Befund erhebt. Wer diese Zuordnung nicht prüft, streitet unter Umständen über die falsche Frage.
Vor der Kanzlei stehen dabei zwei kostenfreie Wege offen: der Versicherungsombudsmann e. V. als anerkannte Schlichtungsstelle und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsicht. Nur 2,1 Prozent der Leistungsfälle landen überhaupt vor Gericht, 64 Prozent davon enden mit einem Vergleich (Quelle: GDV).
Ob Ihr Fall die 50-Prozent-Schwelle erreicht, entscheidet sich also an Unterlagen, Formulierungen und Fristen, nicht an der Diagnose. Diese Arbeit lässt sich vorbereiten, und sie ist im laufenden Verfahren deutlich schwerer nachzuholen. Für Ihren Leistungsantrag gilt daher dasselbe wie für den Antrag: Wer die Reihenfolge kennt, hat die besseren Karten. Liegt eine Ablehnung schon vor, prüfen wir die Begründung und gehen den Fall mit Ihnen neu auf.
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
Wenn der Versicherer nicht zahlen will: Begleitung im BU-Leistungsfall
Bei Rheuma streiten Versicherer selten über die Diagnose, fast immer über Umfang und Dauer der Einschränkung. Wir prüfen die Begründung, ordnen die medizinischen Unterlagen und schärfen Ihre Tätigkeitsbeschreibung nach.
- Tätigkeitsbeschreibung mit Zeitanteilen, das Dokument, an dem der Fall hängt
- Verhandlung direkt mit dem Versicherer, davor Ombudsmann und BaFin als kostenfreie Wege
- Fristen und Mitwirkungspflichten im Blick, von der Meldung bis zur späteren Nachprüfung
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rheuma
Wie stehen meine Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei rheumatoider Arthritis?
Rheumatoide Arthritis ist eine gesicherte entzündlich-rheumatische Erkrankung mit Dauermedikation, deshalb prüfen Versicherer hier besonders genau. Pauschal lässt sich weder eine Annahme noch eine Ablehnung vorhersagen: Verlauf, Schubfrequenz, aktuelle Therapie und Ihr Beruf fließen einzeln in die Risikoprüfung ein. Weil die Erkrankung dauerhaft behandelt wird, hilft es nicht, die üblichen Abfragezeiträume von fünf beziehungsweise zehn Jahren auszusitzen, die Medikation bleibt im Antrag sichtbar. Bei länger bestehender rheumatoider Arthritis verlangen Versicherer häufig zusätzliche Facharztberichte oder ein Gutachten. Eine öffentliche Annahmequote für diese Diagnose veröffentlicht keine Gesellschaft, deshalb bleibt nur der individuelle Weg über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Fibromyalgie?
Fibromyalgie ist innerhalb des Rheuma-Formenkreises die schwierigste Diagnose für Risikoprüfung und Leistungsfall, weil objektivierbare Befunde wie Entzündungswerte oder radiologische Gelenkschäden fehlen. Die Diagnose setzt Schmerzen in mehreren Körperregionen über mindestens drei Monate sowie Begleitsymptome wie Erschöpfung und Schlafstörungen voraus. Versicherer bestreiten im Leistungsfall häufig, dass die Gesundheitsfragen bei Antragstellung korrekt beantwortet wurden, deshalb ist eine lückenlose, aus der eigenen Patientenakte rekonstruierte Angabe besonders wichtig. Für die Anerkennung zählen Schweregrad, konkrete Symptome und die Art der Tätigkeit: Körperlich oder psychisch stark belastende Berufe begründen einen tragfähigeren Anspruch als überwiegend sitzende Tätigkeiten. Über die Erfolgsaussicht entscheidet deshalb die Dokumentation von Schweregrad, Symptomen und Alltagseinschränkung, nicht die Diagnose selbst.
Wie kann ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?
Das hängt von der Vertragsart ab. Bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Rentenanteil greift laut § 10 Abs. 1 Nr. 3a in Verbindung mit Abs. 4 EStG grundsätzlich der allgemeine Vorsorgehöchstbetrag von 2.800 Euro, bei Beihilfeberechtigten 1.900 Euro. Für Angestellte bleibt davon in der Praxis meist nichts übrig, weil die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung diesen Höchstbetrag in aller Regel bereits ausschöpfen. Anders sieht es aus, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer Basisrente abgeschlossen wird: Dann fällt der Beitrag unter den großzügigeren Altersvorsorge-Höchstbetrag, dafür ist die spätere Rente nicht kapitalisierbar, nicht vererblich und wird bei Auszahlung vollständig versteuert. Welche Variante sich lohnt, hängt von Einkommen und bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen ab und gehört in eine individuelle steuerliche Prüfung.
Welche rheumatischen Diagnosen muss ich im Antrag angeben, und wie ist es bei Verwandten?
Anzeigepflichtig sind nur Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, so § 19 Abs. 1 VVG. Eine spontane Offenbarungspflicht für alles Mögliche gibt es nicht. In der Praxis sind die Fragen zu Gelenk- und Rückenbeschwerden, Rheuma, Dauermedikation und Facharztkontakten aber so breit gestellt, dass praktisch jede eigene rheumatologische Vorgeschichte erfasst ist, auch bei vereinfachten Gesundheitsfragen-Aktionen. Ob und in welchem Umfang ein Antragsformular auch nach Rheuma bei Eltern oder Geschwistern fragt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und lässt sich nur am jeweiligen Fragebogen ablesen. Fragt der Versicherer ausdrücklich nach der Familienanamnese, gilt dieselbe Regel: vollständig und korrekt beantworten, denn nur gefragte Umstände sind anzeigepflichtig, aber genau diese müssen dann auch stimmen.
Was bedeutet Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Verweisung heißt, dass der Versicherer die Leistung verweigert, weil Sie aus seiner Sicht eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten. Zwei Formen sind zu unterscheiden. Die abstrakte Verweisung erlaubt laut § 172 Abs. 3 VVG den Verweis auf eine theoretisch mögliche Tätigkeit, selbst wenn Sie sie gar nicht ausüben, bei Rheuma heikel, weil eine sitzende Bürotätigkeit oft theoretisch möglich erscheint, auch wenn Handfunktion oder Erschöpfung tatsächlich entgegenstehen. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist bei modernen Tarifen inzwischen weit verbreitet. Die konkrete Verweisung greift dagegen nur, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben, Maßstab ist dabei Ihre bisherige Lebensstellung: Der Bundesgerichtshof hat am 20. Dezember 2017 entschieden (Aktenzeichen IV ZR 11/16), dass eine Vergleichstätigkeit nur zumutbar ist, wenn sie keine deutlich geringeren Kenntnisse erfordert und nicht spürbar unter das bisherige Vergütungs- und Ansehensniveau fällt. Ein vollständiger Verzicht auf die konkrete Verweisung ist dagegen selten, hier lohnt der genaue Blick in die Bedingungen statt einer pauschalen Zusage.
Welche Fehler sollte ich beim BU-Leistungsantrag wegen Rheuma vermeiden?
Drei Fehler treten bei Rheuma besonders häufig auf. Der erste ist ein unklarer Zeitpunkt, ab dem die Berufsunfähigkeit eingetreten sein soll, gerade bei schleichend beginnenden rheumatischen Erkrankungen ist das schwer zu bestimmen. Der zweite ist eine zu pauschale Tätigkeitsbeschreibung anstelle einer nach Zeitanteilen aufgeschlüsselten Aufstellung Ihrer Teiltätigkeiten. Der dritte sind unvollständige oder ungenaue Antworten in den Fragebögen zum Leistungsfall. Aus der Beratungspraxis kommt dazu ein Grundsatz, der beide Seiten des Verfahrens verbindet: im Antrag nicht verharmlosen, in der Leistung nicht dramatisieren, denn Beschwerden, die schon vor der Antragstellung bestanden, aber nicht ärztlich abgeklärt wurden, können bei späterer Offenlegung als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden.
Wie wirkt sich eine spätere Rheuma-Diagnose auf meinen Beitrag aus, wenn ich die BU jung abgeschlossen habe?
Auf den Beitrag wirkt sie sich nicht aus, und das ist einer der zentralen Vorteile eines frühen Abschlusses. Der einmal vereinbarte Beitrag ändert sich nicht rückwirkend, weil bei Ihnen später eine Erkrankung auftritt, eine neue Gesundheitsprüfung findet nur bei bestimmten Vertragsänderungen statt, etwa einer Erhöhung ohne Nachversicherungsgarantie oder einer Wiederinkraftsetzung nach längerer Beitragsfreistellung. § 163 VVG begrenzt zudem eng, wann ein Versicherer den Beitrag einseitig anpassen darf. Unabhängig vom eigenen Gesundheitszustand kann sich allerdings der Netto-Zahlbeitrag ändern, wenn ein Versicherer seine Überschussanteile marktweit senkt, das betrifft dann alle Kunden gleichermaßen, nicht speziell Menschen mit Rheuma. Der eigentliche Gewinn eines frühen Abschlusses ist deshalb weniger ein eingefrorener Beitrag als die Diagnose, die zum Abschlusszeitpunkt noch gar nicht bestand und deshalb mitversichert ist.
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