Das erwartet Sie hier
Ob Sie mit einer ADHS-Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, was Sie angeben müssen und welche Ausschlussklausel Sie akzeptieren sollten.
Inhalt dieser Seite- Bekommen Sie mit ADHS eine BU?
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS?
- Müssen Sie Ihre ADHS Diagnose angeben?
- Die anonyme Risikovoranfrage bei ADHS
- Drei ADHS Konstellationen und der jeweils nächste Schritt
- BU für ein Kind mit ADHS: was Eltern wissen müssen
- Alternativen bei ADHS und was sie wirklich leisten
- ADHS im Leistungsfall: was Sie realistisch erwarten müssen
- Häufige Fragen zur BU bei ADHS
Das Wichtigste in Kürze
- Mit ADHS bekommen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber selten zu Normalbedingungen. Das häufigste Ergebnis ist ein gültiger Vertrag, aus dem psychische Erkrankungen herausgenommen sind.
- Die Diagnose kostet Sie also meist Deckung statt Beitrag. Marktweit werden rund 10,5 % aller Anträge mit einem Ausschluss angenommen, nur rund 2,8 % mit einem Zuschlag. Abgelehnt werden knapp 2,8 %.
- Was Ihr Vertrag dann noch wert ist, entscheidet die Reichweite der Klausel: nur ADHS oder das ganze Fachgebiet. Das ist verhandelbar, der Beitrag ändert sich dadurch nicht.
- Angeben müssen Sie nur, wonach der Versicherer in Textform fragt. Eine Kindheitsdiagnose ohne Behandlung fällt oft aus dem Abfragezeitraum heraus, eine laufende Medikation nie.
- Klären Sie Ihren Fall über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen Antrag stellen. Sie ist kein Antrag und hinterlässt keinen Eintrag, der spätere Anträge belastet.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele Menschen mit ADHS rechnen mit einer Ablehnung …
Wer mit einer ADHS-Diagnose nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, findet zuerst Sätze, die Angst machen: kaum versicherbar, aussichtslos, zu spät. Die Zahlen der Risikoprüfung erzählen eine andere Geschichte, und die ist weniger dramatisch und komplizierter zugleich.
Das häufigste Ergebnis ist nämlich kein Nein, sondern ein gültiger Vertrag, aus dem psychische Erkrankungen herausgenommen sind. Genau darin liegt die eigentliche Entscheidung: Welchen Teil Ihres Schutzes Sie abgeben und welchen Sie behalten. Diese Frage beantwortet kein Vergleichsrechner, weil Ausschlussklauseln in keinem Tarifvergleich stehen. Auf dieser Seite lesen Sie, was Sie angeben müssen, welche Klausel Sie akzeptieren sollten und wie Sie vorab erfahren, was ein Versicherer in Ihrem Fall tatsächlich anbietet.
Bekommen Sie mit ADHS eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja, in den meisten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS möglich. Sie bekommen sie aber selten zu Normalbedingungen. Das typische Ergebnis ist ein voll gültiger Vertrag, in dem psychische Erkrankungen als Leistungsursache ausgeschlossen sind.
Ausschluss statt Risikozuschlag: warum ADHS meist Deckung kostet, nicht Beitrag
Bei ADHS ist die typische Mehrbelastung keine Beitragserhöhung, sondern eine Deckungslücke. Ein Risikozuschlag kostet Geld und lässt den Schutz vollständig. Eine Ausschlussklausel kostet keinen Cent extra und nimmt Ihnen einen Teil des Schutzes. Wer nur auf den Monatsbeitrag schaut, hält einen Vertrag mit Psyche-Ausschluss für ein gutes Angebot. Tatsächlich ist es ein kleineres Produkt zum Normalpreis.
Dass Versicherer bei ADHS eher zum Ausschluss greifen, hat einen sachlichen Grund. Ein Zuschlag setzt eine kalkulierbare Risikoerhöhung voraus, ein Ausschluss nicht. Psychische Verläufe sind schwer zu objektivieren. Dazu kommt die hohe Begleiterkrankungsrate: Bei ADHS-Patienten über 30 Jahren finden sich affektive Störungen bei zwei Dritteln, gegenüber einem Fünftel bei Erwachsenen ohne ADHS (Quelle: Universitätsklinikum Frankfurt).
Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Aus Sicht der Risikoprüfung ist ADHS statistisch kaum von Depression und Angststörung zu trennen. Deshalb lautet die Antwort oft nicht „Ausschluss für ADHS“, sondern „Ausschluss für alle psychischen Erkrankungen“. Das Risiko liegt weniger in der ADHS selbst als in ihrer statistisch häufigen Begleitung.
Warum die Reichweite der Klausel über den Wert Ihres Vertrags entscheidet
Ein Ausschluss ist nicht gleich ein Ausschluss. Die Formulierung entscheidet, wie viel von Ihrem Vertrag übrig bleibt. Drei Reichweiten kommen in der Praxis vor, und der Unterschied zwischen der ersten und der dritten ist enorm.
| Reichweite | Typische Formulierung | Was versichert bleibt |
|---|---|---|
| Eng | Ausschluss für ADHS (ICD-10 F90) und deren unmittelbare Folgen | Alles außer F90, auch Depression und Angststörung, sofern nicht als ADHS-Folge qualifiziert |
| Mittel | Ausschluss psychischer Erkrankungen mit ausdrücklichen Rückausnahmen für Alzheimer, Parkinson und Demenz sowie für unfall- und tumorbedingte Ursachen | Alle körperlichen und die ausdrücklich benannten organisch-neurologischen Ursachen |
| Weit | „Psychische und psychosomatische Erkrankungen einschließlich eventueller Folgen und Komplikationen bedingen keinerlei Leistungen“ | Nur körperliche Ursachen, und selbst dort droht Streit über „psychosomatisch“ |
Wie hoch der Preis eines weiten Ausschlusses ist, zeigt die Ursachenstatistik der BU-Leistungsfälle. Psychische Erkrankungen sind mit 28,35 Prozent die größte Ursachengruppe. Bei den 18- bis 30-Jährigen sind es sogar 38,44 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Gezählt sind dort ausschließlich Diagnosen aus dem ICD-10-Kapitel F, Nervenerkrankungen laufen als eigene Gruppe.
Drei Fragen sollten Sie deshalb an jedes Votum stellen, also an jede Rückmeldung, mit der ein Versicherer Ihr Risiko bewertet. Erstens: Nennt die Klausel eine konkrete Diagnose oder das gesamte Fachgebiet? Zweitens: Gibt es Rückausnahmen, also ausdrücklich wieder mitversicherte Ursachen wie Unfälle und Tumorerkrankungen? Drittens: Steht eine spätere Überprüfung schriftlich im Nachtrag?
Experten-Tipp:
Das erste Votum eines Versicherers ist ein Angebot, kein Urteil
„In der Beratung wird ein Votum meist nach dem Beitrag verglichen. Bei ADHS entscheidet aber die Reichweite der Klausel: Ausschluss für eine Diagnose oder für das ganze Fachgebiet? Mit einer fachärztlichen Stellungnahme lässt sich nachverhandeln. So habe ich eine vertraglich fixierte Überprüfung nach drei Jahren erreicht, wo zuvor alle Häuser sie abgelehnt hatten. Mein Rat: Lassen Sie jede Klausel nachverhandeln, bevor Sie unterschreiben.“
Kann ein Ausschluss später wieder verschwinden?
Ja, das kommt vor, und es ist anbieterabhängig. Ein Versicherer, die Alte Leipziger, stellt nach Angaben des Anbieters in Aussicht, dass sich je nach psychischer Erkrankung nach zwölf bis 36 Monaten prüfen lässt, ob die Ausschlussklausel entfallen kann (abgerufen am 01.09.2026). Ein anderer Anbieter kann denselben Ausschluss auf Dauer setzen. Fragen Sie das also vor dem Abschluss und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Mit ADHS zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Was in Ihrem Fall herauskommt, klären wir vor jedem Antrag bei mehreren Versicherern, kostenfrei und unverbindlich.
- Anonyme Risikovoranfrage, ohne einen Ablehnungseintrag zu riskieren
- Mehrere Versicherer parallel angefragt, statt Stopp beim ersten Nein
- Sie erfahren vorab, wer Normalbedingungen, Zuschlag oder Ausschluss anbietet
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS?
Meistens genauso viel wie ohne Diagnose. Das häufigste Ergebnis der Risikoprüfung ist bei ADHS ein Leistungsausschluss, und ein Ausschluss ist beitragsneutral. Sie zahlen dann den normalen Beitrag für ein kleineres Produkt. Nur ein Risikozuschlag erhöht den Beitrag tatsächlich, und der ist bei psychischen Vorerkrankungen der seltenere Fall.
Warum es keinen ADHS-Preis gibt
Was eine BU mit ADHS kostet, veröffentlicht niemand, und zwar aus einem strukturellen Grund: Kein Versicherer, kein Verband und kein Analysehaus weist Zuschlagshöhen für psychische Vorerkrankungen aus. Die Höhe eines Zuschlags ist eine Einzelfallentscheidung. Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie mit der Größenordnung Ihres Normalbeitrags und lassen Sie den Rest über eine Voranfrage klären.
Beziffern lässt sich dagegen die Spreizung zwischen den Anbietern. Beim identischen Profil liegt zwischen dem günstigen und dem teuren Anbieter nach den Modellrechnungen der Stiftung Warentest etwa der doppelte Beitrag. Ein Zuschlag beim günstigen Anbieter kann deshalb unter dem Normalbeitrag des teuren liegen.
Müssen Sie Ihre ADHS-Diagnose angeben?
Sie müssen genau das angeben, wonach der Versicherer Sie in Textform fragt. Nicht mehr. Eine spontane Offenbarungspflicht gibt es nicht. Das steht in § 19 Abs. 1 VVG, und es ist die wichtigste Norm des ganzen Themas. Daraus folgt: Die Formulierung der Antragsfrage ist die Grenze Ihrer Anzeigepflicht.
Was das bei ADHS bedeutet: Eine Diagnose, eine Testung, eine Ergotherapie oder ein Kontakt zum schulpsychologischen Dienst sind nur dann anzeigepflichtig, wenn eine Antragsfrage sie zeitlich und sachlich erfasst. (Quelle: § 19 VVG)
§ 19 Abs. 1 Satz 1 VVG im Wortlaut lesen
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. […]“
Praktisch heißt das, dass zwei Fragetypen völlig verschiedene Dinge sind. Eine zeitlich begrenzte Frage lautet: „Sind Sie in den letzten fünf Jahren wegen psychischer Beschwerden beraten, untersucht oder behandelt worden?“ Eine offene Zustandsfrage lautet: „Wurde bei Ihnen jemals eine ADHS festgestellt?“ Bei der ersten kann eine alte Kindheitsdiagnose herausfallen. Bei der zweiten fällt sie auch nach 20 Jahren nicht heraus.
Wird eine ADHS-Diagnose aus der Kindheit noch abgefragt?
Nur dann, wenn sie in den Abfragezeitraum fällt, also in die Zeitspanne, nach der die Antragsfrage ausdrücklich fragt. Häufig sind gestaffelte Zeiträume von fünf Jahren für ambulante und zehn Jahren für stationäre Behandlungen. Diese Staffelung ist aber kein Gesetz und kein Standard. Eine Kindheitsdiagnose ohne Behandlung in den letzten Jahren fällt bei einer zeitlich begrenzten Frage komplett heraus.
Zwei Fallen sind bei ADHS besonders häufig. Erstens ist ein einzelnes Diagnostikgespräch eine Behandlung im Sinne der Antragsfragen, auch wenn es nur ein Termin war. Zweitens ist die Medikamentenfrage eine eigene Frage. Wer die Diagnose korrekt aus dem Abfragezeitraum herausrechnet, die laufende Einnahme von Methylphenidat aber nicht angibt, hat trotzdem eine Anzeigepflichtverletzung begangen.
Was passiert, wenn Sie eine Behandlung vergessen haben?
Vergessen ist nicht verschweigen. Drei Gerichtsentscheidungen markieren die Grenzen zwischen einer unverschuldet falschen Antwort, dem Verschweigen und dem Abwarten. Alle drei betreffen psychische Vorerkrankungen, eine davon ausdrücklich ADHS. Wir stellen sie nach demselben Raster dar, damit Sie sehen, wo ein Fall Ihnen hilft und wo er endet.
Fall 1: Unverschuldet falsch geantwortet. Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.12.2022, Aktenzeichen 4 U 1215/22
- Sachverhalt:
Eine Antragstellerin gab fünf probatorische Sitzungen wegen Lampenfieber vor dem Abitur nicht an. Bei Antragstellung lagen die Termine einige Jahre zurück. - Entscheidung:
Anzeigepflichtverletzung ja, aber unverschuldet. Das Gericht hat die falsche Angabe objektiv als Anzeigepflichtverletzung eingeordnet, sie aber nach § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG als unverschuldet gewertet: Die Antragstellerin durfte sich auf die Einschätzung ihres Psychotherapeuten verlassen, dass ein alterstypisches Lampenfieber unterhalb der Schwelle zur krankhaften Prüfungsangst keine psychische Krankheit ist. Die rückwirkende Vertragsanpassung war deshalb unwirksam. - Was das für Sie heißt:
Genau diese Konstellation ist bei ADHS-Biografien häufig, also vereinzelte Kontakte in der Schulzeit, deren Krankheitswert unklar war. Entlastend wirkt nicht das Vergessen selbst, sondern die nachvollziehbare Fehleinschätzung. - Wo der Fall nicht trägt:
Bei einer laufenden Medikation, einer aktuellen Behandlung oder einer Diagnose, die Ihnen bekannt ist, trägt er nicht.
Vom Vergessen handelt eine andere Entscheidung, die Sie daneben kennen sollten: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.09.2019, Aktenzeichen IV ZR 247/18, klargestellt, dass die positive Kenntnis eines Umstands zum Tatbestand der Anzeigepflichtverletzung gehört und der Versicherer sie beweisen muss. Was Ihnen tatsächlich unbekannt ist, können Sie also nicht anzeigepflichtig verschweigen. Die Beweislast liegt beim Versicherer, nicht bei Ihnen.
Fall 2: Verschweigen. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.01.2025, Aktenzeichen 4 U 1361/24
- Sachverhalt:
Ein Vater füllte für seinen gerade volljährig gewordenen Sohn die Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung aus und verneinte alle Vorerkrankungsfragen. Er wusste von der ADHS-Behandlung mit Ritalin, der laufenden psychiatrischen Betreuung und einem massiven Substanzkonsum. - Entscheidung:
Arglistige Täuschung. Der Vater füllte die Fragen im Namen seines Sohnes aus, sein Verschweigen wurde dem Sohn deshalb zugerechnet, und der Versicherer konnte den Vertrag rückwirkend beenden. Rechtsgrundlage der Anfechtung ist § 22 VVG in Verbindung mit § 123 BGB, der Rücktritt folgt aus § 19 Abs. 2 VVG. - Was das für Sie heißt:
Wer für ein Kind unterschreibt, unterschreibt mit seinem eigenen Wissen. Bei Arglist entfällt jeder Schutz, auch der bei fehlender Ursächlichkeit. - Wo der Fall nicht trägt:
Entschieden wurde über Arglist, nicht über ADHS. Der Fall sagt nichts darüber, ob Menschen mit ADHS eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Fall 3: Abwarten. Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 11.10.2023, Aktenzeichen 11 U 316/21
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof am 23.10.2024 zurückgewiesen, Aktenzeichen IV ZR 229/23, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
- Sachverhalt:
Ein Versicherungsnehmer verneinte die Fragen nach psychischen Beschwerden, obwohl vor Vertragsschluss psychische Probleme dokumentiert waren. Den Leistungsantrag stellte er erst nach Ablauf der zehnjährigen Anfechtungsfrist. - Entscheidung:
Die Klage wurde abgewiesen. Anfechten konnte der Versicherer nicht mehr, das gezielte Abwarten war aber rechtsmissbräuchlich, sodass dem Versicherer ein Leistungsverweigerungsrecht zustand (Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig). - Was das für Sie heißt:
Der in Foren beliebte Rat, einfach zehn Jahre abzuwarten, funktioniert nicht. Fristablauf heilt eine bewusst falsche Angabe nicht. - Wo der Fall nicht trägt:
Er betrifft bewusstes Verschweigen. Auf eine unverschuldete Fehleinschätzung oder ein echtes Nichtwissen lässt er sich nicht übertragen.
Vier Verschuldensstufen und ihre Folgen lesen
Die §§ 19 bis 22 VVG unterscheiden vier Stufen, und die Unterschiede sind gravierend.
| Verschulden | Recht des Versicherers | Frist ab Vertragsschluss | Leistung bei fehlender Ursächlichkeit |
|---|---|---|---|
| Schuldlos oder einfach fahrlässig | Kündigung mit Monatsfrist, gegebenenfalls Vertragsanpassung | 5 Jahre | Vertrag bleibt für die Vergangenheit bestehen |
| Grob fahrlässig | Rücktritt, ausgeschlossen bei hypothetischer Annahme zu anderen Bedingungen | 5 Jahre | Ja |
| Vorsätzlich | Rücktritt | 10 Jahre | Ja |
| Arglistig | Rücktritt und Anfechtung | 10 Jahre | Nein |
Die dritte Spalte enthält die entlastendste Information des ganzen Themas. Nach § 21 Abs. 2 VVG bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn sich die Anzeigepflichtverletzung auf einen Umstand bezieht, der für Eintritt, Feststellung und Umfang der Leistungspflicht nicht ursächlich war. Wer eine ADHS nicht angegeben hat und später wegen Krebs oder eines Unfalls berufsunfähig wird, kann trotz Rücktritt Geld bekommen. Bei Arglist entfällt dieser Schutz vollständig.
Was das bei ADHS bedeutet: Eine nicht angegebene ADHS kostet Sie den Anspruch nicht automatisch, wenn die Berufsunfähigkeit eine völlig andere Ursache hat. (Quelle: § 21 VVG)
§ 21 Abs. 2 VVG im Wortlaut lesen
„Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.“
Bei ADHS ist dieser Schutz allerdings schwächer, als er aussieht. Wegen der hohen Begleiterkrankungsrate liefert jede psychische BU-Ursache dem Versicherer ein Argument für einen Zusammenhang. Der Gegenbeweis ist Ihre Sache. Zwei weitere Punkte sollten Sie kennen: Ohne gesonderte Belehrung in Textform hat der Versicherer nach § 19 Abs. 5 VVG keine Rechte aus einer Anzeigepflichtverletzung. Und wenn er nachträglich einen Ausschluss einführt oder den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht, dürfen Sie nach § 19 Abs. 6 VVG fristlos kündigen.
Was das bei ADHS bedeutet: Wird ein Psyche-Ausschluss nachträglich in Ihren laufenden Vertrag eingefügt, dürfen Sie sofort kündigen. Nutzen Sie das Recht aber nur, wenn eine Alternative bereits gesichert ist, sonst stehen Sie ohne Schutz da.
§ 19 Abs. 5 VVG im Wortlaut lesen
„Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.“
§ 19 Abs. 6 VVG im Wortlaut lesen
„Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. […]“
Dass diese Stufen mehr als Theorie sind, zeigt die Ablehnungsstatistik im Leistungsfall: 27,0 Prozent aller Leistungsablehnungen gehen auf Anfechtung oder Rücktritt wegen falscher oder unvollständiger Antragsangaben zurück (Quelle: Franke und Bornberg). Damit ist die Anzeigepflichtverletzung der zweitwichtigste Ablehnungsgrund. Und der einzige, den Sie vollständig selbst in der Hand haben.
Hier liegt die unbequeme Pointe für diese Zielgruppe. Die Kernsymptome einer ADHS sind Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit und Aufschieben. Das sind genau die Eigenschaften, die das lückenlose, aktengestützte Beantworten von 15 Gesundheitsfragen erschweren. Ihre Diagnose erhöht ausgerechnet das Risiko, den Antrag falsch auszufüllen. Die Gegenmaßnahme ist unspektakulär: Antworten Sie nicht aus dem Gedächtnis, sondern aus den Akten. Fordern Sie Ihre Patientenakten über das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO an, holen Sie einen Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich Ihren Medikationsverlauf aus der Apotheke geben.
Gesundheitsangaben ordnen, bevor Ihr Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung rausgeht
Wir sortieren mit Ihnen Diagnosezeitpunkt, Therapien und Medikationsverlauf, bevor irgendetwas an einen Versicherer geht. Erst danach fragen wir an, in der Regel als anonyme Voranfrage ohne Ihren Namen.
- Unterstützung bei Patientenakten, Kassenauszug und Medikationsverlauf
- Ergebnis der anonymen Voranfrage wird dem späteren Antrag beigelegt
- Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Die anonyme Risikovoranfrage bei ADHS
Eine Risikovoranfrage ist eine Anfrage bei einem oder mehreren Versicherern vor dem Antrag, bei der Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen eingereicht werden. Der Versicherer gibt ein unverbindliches Votum ab: Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Bei ADHS ist das der Schritt, der über alles Weitere entscheidet, weil Sie sonst blind in eine Prüfung gehen, deren Ergebnis vom einzelnen Anbieter abhängt.
Ein positives Votum ersetzt nicht die korrekte Beantwortung der Antragsfragen. Die Anzeigepflicht entsteht erst mit Ihrer Vertragserklärung. Legen Sie das Voranfrage-Ergebnis deshalb dem Antrag bei.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, entsteht ein Vorgang. Für nicht zustande gekommene Verträge werden Daten im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert, das die informa HIS GmbH betreibt. In der Sparte Leben, zu der die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt, werden sie erst am Ende des dritten Jahres nach der erstmaligen Speicherung gelöscht (Quelle: informa HIS GmbH). Dazu kommt ein Vorgang in der internen Antragsdatenbank des Versicherers, der Ihren Zweitantrag dort belastet.
Eine anonyme Voranfrage ist kein Antrag. Weil das System personenbezogene Daten speichert, kann eine Anfrage ohne Ihren Namen dort keinen Eintrag zu Ihrer Person erzeugen. Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.
Faktencheck: vier Behauptungen zum Hinweis- und Informationssystem
Zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherer kursieren vier Sätze, die so nicht stimmen. Wir stellen sie dem gegenüber, was der Systembetreiber selbst zu seinem System veröffentlicht.
| Behauptung, die Sie im Netz finden | Was belegt ist |
|---|---|
| „Alle anderen Versicherer sehen dann meine ADHS-Diagnose.“ | Gemeldet werden können in der Lebens- und BU-Sparte laut Systembetreiber Informationen zu möglichen Erschwernissen ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten sowie Versicherungssumme und Rentenhöhe. Die Diagnose wird nicht übermittelt. |
| „Du landest auf einer schwarzen Liste.“ | Es ist ein Hinweissystem mit Löschfristen, keine Sperrliste. Für nicht zustande gekommene Verträge werden die Daten am Ende des dritten Jahres nach der erstmaligen Speicherung gelöscht, für sonstige Einträge am Ende des vierten Kalenderjahres, Höchstdauer zehn Jahre. |
| „Der Eintrag bleibt für immer und ich erfahre nie davon.“ | Eine Selbstauskunft ist kostenfrei, schriftlich oder online möglich. Sie können also jederzeit prüfen, ob und was gespeichert ist. |
| „Eine Risikovoranfrage ist genauso schlimm wie ein Antrag.“ | Eine anonyme Voranfrage ist kein Antrag. Sie kommt ohne Ihren Namen aus, und ohne Personenbezug kann im System kein Eintrag zu Ihrer Person entstehen. |
Aktencheck: acht Positionen, die vor den Gesundheitsfragen vorliegen sollten
Diese acht Unterlagen brauchen Sie, um die Antragsfragen aus den Akten statt aus dem Gedächtnis zu beantworten. Arbeiten Sie die Liste in beliebiger Reihenfolge ab, jede Position ist einzeln abschließbar. Vollständigkeit ist das Ziel, kein Zwang: Was Sie nicht bekommen, besprechen wir im Gespräch.
- Patientenakte Ihres Hausarztes, angefordert über das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO.
- Patientenakte des Facharztes oder der Psychotherapie, in der die ADHS-Diagnostik dokumentiert ist.
- Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse über die abgerechneten Leistungen der letzten zehn Jahre.
- Medikationsverlauf Ihrer Apotheke, weil die Medikamentenfrage im Antrag eine eigene Frage ist.
- Alte Arztrechnungen, soweit Sie sie noch haben, denn sie datieren einzelne Termine genau.
- Testungsberichte aus Schulzeit, Ausbildung oder Studium, einschließlich Berichten des schulpsychologischen Dienstes.
- Ärztliche Stellungnahme zur aktuellen Stabilität, wenn Behandlung oder Medikation abgeschlossen sind.
- Rückfrage bei Ihren Eltern zu Kontakten in der Kindheit, also Testungen, Ergotherapie, Logopädie oder Lerntherapie.
Wenn Sie in einem Punkt nicht weiterkommen, ist das kein Grund, den Antrag zu verschieben. Melden Sie sich mit dem, was Sie haben. Ein offener Punkt ist besser als eine Antwort aus dem Gedächtnis.
Bis hierhin kennen Sie das Verfahren. Was fehlt, sind die Voten zu Ihrer eigenen Akte, und die bekommen Sie nur, wenn jemand sie einholt. Wir ordnen Ihre Unterlagen, fragen anonym an und besprechen die Rückmeldungen mit Ihnen, ohne dass daraus ein Antrag wird.
Experten-Tipp:
Der teuerste Fehler ist der Antrag aus dem Gedächtnis
„Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist in meiner Praxis nicht die Diagnose, sondern der Antrag ohne vorherige Voranfrage. Bei ADHS kommt ein zweiter Punkt hinzu: Antworten aus der Erinnerung statt aus den Patientenakten. Holen Sie Akte, Kassenauszug und Medikationsverlauf, korrigieren Sie falsche Einträge, und fragen Sie erst danach anonym an.“
Drei ADHS-Konstellationen und der jeweils nächste Schritt
Die Antwort auf die Frage „Bekomme ich eine BU?“ fällt bei ADHS je nach Lebenslage völlig unterschiedlich aus. Entscheidend sind drei Dinge: wie lange die letzte Behandlung zurückliegt, welchen Erwerbsstatus Sie haben und wie stark Ihr Beruf von Aufmerksamkeit und Organisation lebt. Die Diagnose allein sagt wenig.
| Ihre Situation | Realistische Erwartung | Ihr nächster Schritt |
|---|---|---|
| Erstdiagnose als Erwachsener, Behandlung läuft | Psyche-Ausschluss oder Zurückstellung, also eine Entscheidung erst nach einer Wartezeit | Behandlungsabschluss dokumentieren lassen, dann Voranfragen |
| Kindheitsdiagnose, seit Jahren keine Behandlung | Normalbedingungen sind möglich | Anbieter mit kurzem Abfragezeitraum suchen, Akten der Kindheit beschaffen |
| Laufende medikamentöse Behandlung | Vollschutz praktisch geschlossen, BU mit Ausschluss oft offen | Stabilität der Medikation belegen, Ausschluss-Review verhandeln |
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz ADHS: welche Konstellation Ihre Chancen bestimmt
Die Erstdiagnose als Erwachsener ist die schwierigste Konstellation. Sie ist per Definition frisch und liegt damit im Abfragezeitraum jedes Anbieters. Erschwerend kommt hinzu, was vor der Diagnose in der Akte steht: Erschöpfung, Überforderung, depressive Verstimmung, Angstsymptome. Genau das war ja der Anlass, sich testen zu lassen.
Die Kindheitsdiagnose ohne aktuelle Behandlung ist die günstigste Konstellation, und das ist keine Kulanz, sondern § 19 Abs. 1 VVG. Liegt die Frage zeitlich begrenzt und die letzte Behandlung außerhalb, gibt es keine Anzeigepflicht. Ihre Aufgabe ist deshalb Recherche, nicht Verhandlung: Fragen Sie Ihre Eltern nach tatsächlich stattgefundenen Testungen, Ergotherapie, Lerntherapie oder Kontakten zum schulpsychologischen Dienst. Sie selbst wissen davon oft weniger als Ihre Akte.
Laufende Medikation: was Sie vorlegen können und was realistisch drin ist
Bei laufender Medikation ist ein Vertrag ohne Einschränkung praktisch nicht zu bekommen, also einer, der unabhängig von der Ursache der Berufsunfähigkeit zahlt. Das realistische Ziel ist eine BU mit Psyche-Ausschluss. Die deckt weiterhin Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebs, Unfälle und Herz-Kreislauf-Ursachen ab, und diese Gruppen machen zusammen die Mehrheit aller Leistungsfälle aus.
Entscheidend ist dann die Verlaufsqualität: Eine stabile Medikation ohne häufige Präparat- und Dosiswechsel wird günstiger bewertet als ein unruhiger Verlauf. Vorlegen können Sie dafür drei Dinge: einen fachärztlichen Bericht zur aktuellen Stabilität, den Medikationsverlauf Ihrer Apotheke als Nachweis, dass Präparat und Dosis gleich geblieben sind, und einen Nachweis Ihrer beruflichen Stabilität, etwa eine ununterbrochene Beschäftigung ohne längere Ausfälle.
Was wir nicht wissen, sagen wir auch: Ob Medikationsfreiheit oder Stabilität schwerer wiegt, wird in der Beratungspraxis unterschiedlich beurteilt, belastbare Zahlen gibt es dazu nicht. Auch wie Risikoprüfer zwischen Wirkstoffen, Dosis und Absetzversuchen unterscheiden, ist öffentlich unbeantwortet. Genau deshalb ist die Voranfrage bei mehreren Häusern hier kein Formalschritt, sondern der einzige Weg zu einer belastbaren Antwort.
Ihre Konstellation prüfen lassen, statt Erfahrungsberichte zu vergleichen
Ob Erstdiagnose als Erwachsener, Kindheitsdiagnose ohne Behandlung oder laufende Medikation: Für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung fragen wir mehrere Versicherer an und legen Ihnen die Voten nebeneinander. Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen.
- Voten mehrerer Versicherer aus anonymen Voranfragen im direkten Vergleich
- Reichweite der Ausschlussklausel und Überprüfungsoption verhandeln
- Nachversicherungsgarantie und Höchstrente für Studierende im Blick
BU für ein Kind mit ADHS: was Eltern wissen müssen
Wenn Sie als Eltern eine BU für Ihr Kind abschließen, wird Ihre eigene Kenntnis dem Kind zugerechnet. Das steht in § 20 VVG, und es ist der Punkt, an dem die meisten Familien stolpern. Alles, was Sie über Testungen, Verdachtsdiagnosen, Ergotherapie, Logopädie, Lerntherapie oder schulpsychologische Kontakte wissen, ist anzeigepflichtig. Auch dann, wenn nie eine ADHS kodiert wurde. Ihr Kind kann sich später nicht auf eigenes Unwissen berufen.
§ 20 VVG im Wortlaut lesen (Vertreter des Versicherungsnehmers)
„Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. […]“
Was das bei ADHS bedeutet: Was Sie als Eltern über Testungen, Verdachtsdiagnosen und Therapien Ihres Kindes wissen, gilt versicherungsrechtlich als Wissen Ihres Kindes. (Quelle: § 20 VVG)
Vier Kinderprodukte, und was sie beim ADHS-Risiko wirklich leisten
Liegt die Diagnose schon vor, kippt die Produktrangfolge: Die Schüler-BU verlangt die umfangreichste Gesundheitsprüfung und ist dann das schwierigste der vier Produkte. Die drei üblichen Ausweichprodukte sind leichter zu bekommen, treffen das ADHS-Risiko aber schlechter. Die Angaben stammen aus den Antragsunterlagen und Bedingungen der Anbieter.
| Produkt | Gesundheitsprüfung | Trifft es das ADHS-Risiko? |
|---|---|---|
| Schüler-BU (Eintritt ab 6 Jahren) | Umfangreich, vollständiger Fragenkatalog | Ja, sie zahlt bei berufsbezogener Berufsunfähigkeit jeder Ursache, sofern kein Psyche-Ausschluss vereinbart ist |
| Kinderinvaliditätsversicherung (ab 7. Lebenswoche) | Mittel, anonyme Voranfrage möglich | Kaum, Leistungsauslöser ist ein hoher Grad der Behinderung |
| Grundfähigkeitsversicherung für Kinder (ab 7. Monat) | Gering, bei Abschluss vor dem 3. Geburtstag teils nur eine Frage | Nur mit Zusatzbaustein oder Katalog für kognitive Fähigkeiten |
| Kinderunfallversicherung (ab 2. Lebenstag) | Sehr gering | Nein, sie deckt ausschließlich Unfallfolgen |
Warum die Kinderinvaliditätsversicherung als Ersatz ausfällt, lässt sich genau beziffern. Sie leistet typischerweise erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Die amtliche Bewertungsgrundlage sieht für hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität aber nur 10 bis 20 vor, solange die Integrationsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist, und 30 bis 40 bei Auswirkungen in mehreren Lebensbereichen. Erst wenn eine Integration ohne umfassende Unterstützung oder Beaufsichtigung nicht möglich ist, werden 50 bis 70 erreicht (Quelle: Anlage zu § 2 VersMedV). Die Kinderinvaliditätsversicherung deckt also schwere Invaliditätsfälle mit anderen Ursachen, und das ist wertvoll. Nur eben nicht für das ADHS-Risiko, wegen dessen sie empfohlen wird.
Praxisbeispiel: Schüler mit ADS bekommt einen Ausschluss statt einer Ablehnung
Ein Schüler im Alter von rund 16 Jahren mit diagnostiziertem ADS wurde mit einer Ausschlussklausel versichert, nicht abgelehnt. Unser BU-Experte Patrick Knittel beschreibt das als typisches Muster: Psychische Vorerkrankungen führen in seiner Praxis meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zu einer Ablehnung, was viele Familien positiv überrascht.
Es gibt aber auch die Gegenseite, und sie gehört dazu. Eine Schülerin im frühen Jugendalter mit Asperger-Syndrom wurde bei allen angefragten Versicherern abgelehnt; ein Versicherer räumte die Möglichkeit einer erneuten Prüfung ein, sobald eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Das ist ein Fall unter mehreren und keine allgemeine Regel. Er zeigt, dass Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum in der Risikoprüfung strenger behandelt werden als ein ADS, und dass eine spätere Neuprüfung ein realer Weg ist.
Experten-Tipp:
Bei Kinderanträgen zählt Ihr Wissen als Eltern, nicht die kodierte Diagnose
„Die Antragsfragen wirken so, als ginge es allein um eine ärztlich kodierte ADHS. Nach § 20 VVG wird Ihr eigenes Wissen dem Kind zugerechnet, also auch Testungen und Lerntherapie oder Kontakte zum schulpsychologischen Dienst. Tragen Sie die Historie vollständig zusammen und lassen Sie anonym anfragen. In meiner Praxis endet das meist mit einer Ausschlussklausel, nicht mit einer Ablehnung.“
Alternativen bei ADHS und was sie wirklich leisten
Wenn eine BU nicht erreichbar ist, wird meist die Grundfähigkeitsversicherung empfohlen. Bei ADHS ist dieser Rat mit Vorsicht zu behandeln. Die Verbraucherzentrale formuliert es deutlich: „[…] psychische Erkrankungen, die heute eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit sind, sind in vielen Tarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert“ (Quelle: Verbraucherzentrale). Der empfohlene Ausweg löst also genau das Problem nicht, wegen dessen er empfohlen wird.
Prüfen Sie deshalb zwei Punkte. Erstens, ob der Tarif einen Zusatzbaustein für psychische Erkrankungen anbietet. Zweitens, ob er einen dritten Fähigkeitenkatalog mit Auffassungsgabe, Konzentration, Gedächtnis, Orientierung und eigenständigem Handeln führt. Genau dieser dritte Katalog benennt die Funktionen, um die es bei ADHS geht. Nicht jeder Anbieter führt ihn.
Ein Detail sollten Sie kennen: Ein Teil der Anbieter fragt psychische Erkrankungen dort zehn Jahre zurück ab, während der übrige Fragenkatalog meist drei oder fünf Jahre umfasst. Insgesamt ist der Fragebogen dabei oft kürzer als bei einem BU-Antrag. Für eine ADHS-Diagnose ist genau diese eine lange Frage aber der entscheidende Punkt, weil sie den Zeitraum trifft, um den es bei Ihnen geht.
Die weiteren Alternativen im Überblick lesen
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Sie leistet erst, wenn Sie praktisch keine Tätigkeit mehr ausüben können. Als Maßstab dient in den Bedingungen üblicherweise die Grenze der vollen Erwerbsminderung, also ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. Die Gesundheitsprüfung ist oft weniger streng, die Leistungshürde deutlich höher. Eine ADHS-bedingte Berufsunfähigkeit in einem konzentrationsintensiven Beruf führt gerade nicht zur Erwerbsunfähigkeit. - Dread-Disease-Versicherung:
Sie zahlt eine Einmalleistung, aber nur bei Diagnose einer Krankheit aus einem festen, vertraglich aufgelisteten Katalog. Weil diese Kataloge schwere körperliche Erkrankungen auflisten, ist das Risiko, wegen dessen Sie keine BU bekommen, dort in der Regel nicht enthalten. - Private Unfallversicherung:
Sie versichert ausschließlich Unfallfolgen. Unfälle machen nur rund acht Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle aus, weshalb sie günstig ist und als Ersatz nicht taugt (Quelle: GDV). - Doppelstrategie:
Eine BU mit Psyche-Ausschluss und zusätzlich eine Grundfähigkeitsversicherung sind kombinierbar. Beide Verträge leisten unabhängig voneinander. Achten Sie auf die Summenprüfung: Versicherer prüfen, ob die Gesamtabsicherung zu Ihrem Einkommen passt.
Eine Rangfolge hilft bei der Entscheidung. Erste Wahl ist immer die BU zu Normalbedingungen. Zweite Wahl ist die BU mit Risikozuschlag, weil die Leistung dann unabhängig von der Ursache bleibt: Der Zuschlag kostet Geld, aber keinen Schutz. Dritte Wahl ist die BU mit engem Ausschluss. Erst danach kommen ein weiter Ausschluss, die Erwerbsunfähigkeits- und die Grundfähigkeitsversicherung.
Experten-Tipp:
Die Grundfähigkeitsversicherung ist bei ADHS der falsche erste Ausweg
„Als Alternative wird fast reflexhaft die Grundfähigkeitsversicherung genannt. Psychische Erkrankungen deckt sie aber nur über einen Zusatzbaustein oder einen dritten Fähigkeitenkatalog, und ein Teil der Tarife fragt sie besonders lang zurück. Prüfen Sie deshalb zuerst die BU mit möglichst engem Ausschluss, denn dort bleiben Muskel-Skelett- und Krebserkrankungen versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist die Ergänzung, nicht der erste Ausweg.“
Kann ich eine BU mit ADHS-Ausschluss trotzdem sinnvoll nutzen?
Ja, und das ist die wichtigste Botschaft für alle, deren psychisches Risiko nicht versicherbar ist: Eine BU mit Psyche-Ausschluss ist deutlich mehr als nichts. Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 18,77 Prozent, Krebserkrankungen mit 15,18 Prozent und die übrigen körperlichen Ursachen machen zusammen die Mehrheit aller Leistungsfälle aus (Quelle: Franke und Bornberg). Diese Risiken bleiben abgesichert.
Rechnen Sie es an Ihrem eigenen Einkommen durch: Ein Vertrag, der bei einem Bandscheibenvorfall, einer Krebserkrankung oder einem Unfall Ihre Rente zahlt, ersetzt in diesen Fällen genau so viel Einkommen wie ein Vertrag ohne Ausschluss. Der Unterschied wird erst in dem einen Szenario sichtbar, das ausgeschlossen ist. Ein Vertrag mit Lücke schlägt deshalb jeden nicht abgeschlossenen Vertrag.
ADHS im Leistungsfall: was Sie realistisch erwarten müssen
Psychische Erkrankungen haben die niedrigste Anerkennungsquote aller Diagnosegruppen. Rund 75 Prozent der Leistungsanträge werden anerkannt, gegenüber rund 95 Prozent bei Krebserkrankungen und rund 90 Prozent bei Kreislauferkrankungen. Über alle Gruppen liegt die Quote bei rund 80 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg).
Auch die Dauer ist relevant. Bei psychischen Erkrankungen liegt die Regulierungsdauer bis zur Anerkennung im Schnitt bei 286 Tagen, bei einer Ablehnung bei 278 Tagen; über alle Leistungsfälle sind es 201 Tage (Quelle: Franke und Bornberg). Sie warten also mit einer psychischen Diagnose rund neun bis zehn Monate auf eine Entscheidung, und zwar auch dann, wenn am Ende eine Ablehnung steht. Planen Sie dafür Rücklagen ein, achten Sie im Vertrag auf eine zinslose Beitragsstundung während der Leistungsprüfung und prüfen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Überbrückung.
Ein zweiter, unterschätzter Punkt betrifft ausgerechnet diese Zielgruppe. Der häufigste einzelne Ablehnungsgrund in einer der beiden großen Erhebungen ist nicht der fehlende Berufsunfähigkeitsgrad, sondern der Abbruch der Kommunikation: Antragsteller melden sich nicht weiter (Quelle: Morgen und Morgen). Wer eine Leistungsprüfung mit ihren Fragebogenpaketen in einer depressiven Phase nicht durchhält, verliert den Anspruch faktisch. Bei ADHS mit Begleiterkrankung ist das kein Randrisiko.
Was Sie im Leistungsfall brauchen, sind belastbare Unterlagen. Krankschreibungen genügen bei psychischen Diagnosen nicht. Erforderlich sind fachärztliche Berichte mit Diagnosecodes, ein dokumentierter Therapieverlauf, konkrete Funktionseinschränkungen und ein Profil Ihres Arbeitsplatzes.
Wann bin ich mit ADHS berufsunfähig?
Der Maßstab ist nicht die Arbeitszeit, sondern die Leistungsfähigkeit in den prägenden Tätigkeiten. Bei ADHS heißt die Frage also nicht „Wie viele Stunden schaffe ich noch?“. Sie heißt: Welche prägenden Aufgaben wie Priorisierung, Termintreue und Konzentration unter Störreizen bewältigen Sie noch, und zu welchem Anteil? Gemessen wird der Beruf so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Wer seine Stelle schon heruntergefahren hat, wird am Zustand davor gemessen. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Berufsunfähigkeitsrente.
Eine gute Nachricht gehört auch hierher. Verweisung auf einen anderen Beruf, Umorganisation und Ausschlussklauseln spielen nach Franke und Bornberg bei den Leistungsentscheidungen eine untergeordnete Rolle. Die verbreitete Annahme, Versicherer würden systematisch „wegverweisen“, trifft nicht zu. Und der Versicherer muss sich nach § 173 VVG in Textform erklären; ein befristetes Anerkenntnis darf er nur einmal aussprechen (Quelle: § 173 VVG). Eine Kette aus Zwischenlösungen ist nicht zulässig.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit, und bei psychischen Diagnosen sind sie es noch weniger. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir in diesem Fall die Ablehnung, fordern die Begründung an, ordnen die medizinischen Unterlagen und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.,Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.
Vom Antrag bis zum Leistungsfall bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie gut Ihr Vertrag im Leistungsfall trägt, entscheidet sich beim Abschluss. Ihre Annahmechancen klären wir vorab über eine anonyme Voranfrage, wir prüfen die Bedingungen und begleiten Sie später, wenn der Versicherer Unterlagen anfordert oder ablehnt.
- Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beitragsstundung während der Leistungsprüfung im Vertrag prüfen
- Wir fordern die Ablehnungsbegründung an und ordnen Ihre Unterlagen
- Beratungshaftung nach den §§ 60 bis 62 VVG
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei ADHS
Wie bewertet die Risikoprüfung ADHS im Vergleich zu anderen psychischen Erkrankungen wie einer Depression?
Grundsätzlich nicht anders. ADHS fällt unter die Diagnosegruppe F90 der Internationalen Klassifikation der Krankheiten und wird wie jede andere psychische Erkrankung behandelt. Ausschlaggebend ist dabei weniger die Kernsymptomatik selbst als die hohe Zahl an Begleiterkrankungen. Bei ADHS-Betroffenen über 30 Jahren entwickeln zwei Drittel eine zusätzliche affektive Störung wie eine Depression, gegenüber nur einem Fünftel bei Menschen ohne ADHS, wie eine Studie des Universitätsklinikums Frankfurt zeigt.
Aus Sicht der Risikoprüfung lässt sich ADHS deshalb kaum von Depression oder Angststörung trennen. Genau das ist der Grund, warum ein Ausschluss bei ADHS häufig nicht nur die Diagnose F90 betrifft, sondern psychische Erkrankungen insgesamt.
Was bringt mir eine Nachversicherungsgarantie, wenn ich mit ADHS einen BU-Vertrag abschließe?
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die vereinbarte BU-Rente später zu erhöhen, ohne dass der Versicherer Ihre Gesundheit erneut prüft. Das kann an bestimmte Ereignisse geknüpft sein, etwa Berufseinstieg, Heirat oder Immobilienkauf, oder in den ersten Vertragsjahren auch ereignisunabhängig möglich sein.
Für Menschen mit ADHS ist dieser Baustein besonders wertvoll. Wer einmal angenommen wurde, ob zu Normalbedingungen oder mit Ausschluss, müsste für einen zusätzlichen neuen Vertrag erneut durch die volle Risikoprüfung, inzwischen häufig mit einer längeren Diagnose- und Medikationshistorie. Eine Einschränkung sollten Sie dabei kennen: Ein bereits vereinbarter Ausschluss verschwindet durch die Nachversicherung in aller Regel nicht, er wird bei der höheren Rente üblicherweise mitgezogen.
Wie oft werden Menschen mit ADHS bei der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich abgelehnt?
Deutlich seltener, als die verbreitete Behauptung „fast immer“ vermuten lässt. Diese Behauptung kursiert in Foren und auf manchen Vergleichsportalen, hat aber keine nachvollziehbare Ursprungsquelle. Es fehlt jede Angabe zu Grundgesamtheit, Zeitraum oder Erhebungsmethode. Eine methodisch dokumentierte, speziell auf ADHS bezogene Annahme- oder Ablehnungsquote existiert in Deutschland nicht, weder vom Branchenverband noch von einem Analysehaus.
Belegt ist nur die marktweite Ablehnungsquote über alle BU-Anträge hinweg, und die liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Der Ausschluss psychischer Erkrankungen, nicht die Ablehnung, ist das mit deutlichem Abstand häufigste Ergebnis, wenn eine Risikoprüfung auf eine psychische Vorerkrankung trifft.
Was passiert, wenn meine ADHS-Diagnose erst nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt wird?
Das ist der günstigste Fall. Die Anzeigepflicht endet mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Eine Diagnose, die erst danach gestellt wird, müssen Sie nicht nachmelden, und sie berührt Ihren bestehenden Vertrag nicht.
Etwas anders liegt der Fall, wenn schon vor dem Abschluss Symptome oder Arztkontakte bestanden, die eigentliche Diagnose aber erst später gestellt wurde. Hier kommt es darauf an, ob der Versicherer danach gefragt hat und ob Ihnen die Umstände zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt waren. Eine bereits geplante Untersuchung müssen Sie dagegen angeben: Ein Vertragsabschluss kurz vor einem feststehenden Diagnostiktermin ist keine Strategie, sondern eine Anzeigepflichtverletzung.
Muss ich die Einnahme von Methylphenidat oder Ritalin angeben?
Ja, sobald eine Antragsfrage nach Medikamenten den Zeitraum erfasst, in dem Sie das Präparat eingenommen haben. Die Medikamentenfrage ist eine eigene Frage neben der Frage nach Behandlungen. Wer die Diagnose korrekt aus dem abgefragten Zeitraum herausrechnet, eine laufende oder kürzlich beendete Einnahme aber nicht angibt, begeht trotzdem eine Anzeigepflichtverletzung.
Antworten Sie hier nicht aus dem Gedächtnis. Ihre Apotheke kann Ihnen einen Medikationsverlauf ausdrucken, der Präparat, Dosis und Zeitraum genau datiert. Das ist die einzige Grundlage, mit der Sie die Frage vollständig und nachweisbar beantworten können, und laut § 19 Abs. 1 VVG zählt genau das, was der Versicherer in Textform gefragt hat.
Wie lange dauert die Risikoprüfung bei einer psychischen Vorerkrankung wie ADHS?
Das hängt davon ab, welche der drei Prüfungen Sie meinen. Eine anonyme Risikovoranfrage dauert meistens ein bis fünf Tage. Die anschließende Antragsprüfung verlängert sich, wenn der Versicherer Arztberichte nachfordert.
Deutlich länger dauert die dritte Prüfung, nämlich die im Leistungsfall. Bei psychischen Erkrankungen liegt die Regulierungsdauer bis zur Anerkennung nach der BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg im Schnitt bei 286 Tagen. Verwechseln Sie die drei Zeiträume nicht: Tage bis Wochen vor dem Vertrag, Monate im Leistungsfall.
Was gilt bei ADS ohne Hyperaktivität anders als bei ADHS?
Versicherungstechnisch macht die Risikoprüfung hier keinen grundlegenden Unterschied. ADS wird ebenso wie ADHS als psychische Vorerkrankung eingestuft und unterliegt denselben Mechanismen bei Gesundheitsfragen, Anzeigepflicht und möglichem Ausschluss.
Ein Unterschied besteht allerdings zwischen verschiedenen neurodivergenten Diagnosen: Andere Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum werden in der Risikoprüfung teils strenger behandelt als ein ADS. Das zeigt, dass nicht jede neurologische oder psychische Diagnose gleich bewertet wird, auch wenn sie umgangssprachlich oft in einem Atemzug genannt werden.
Was sollte ich mit einer ADHS-Diagnose vor dem BU-Antrag konkret vorbereiten?
- Eigene Patientenakten nach Art. 15 DSGVO anfordern und aus den Unterlagen antworten, nicht aus dem Gedächtnis.
- Zuerst eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen, statt direkt einen Antrag zu unterschreiben.
- Antragsfragen wörtlich lesen: Nur was tatsächlich in Textform gefragt wird, ist anzeigepflichtig.
- Nichts ungefragt offenlegen, was die konkrete Frage nicht erfasst.
- Voten mehrerer Anfragen nicht nur nach Annahme oder Ablehnung vergleichen, sondern nach Beitrag und Reichweite eines möglichen Ausschlusses.
- Nachversicherungsgarantie und Beitragsdynamik von Anfang an mitverhandeln, denn das ist bei ADHS oft der einzige Weg zu mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung.
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