Das erwartet Sie hier
Ob Sie mit einer Angststörung eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, was in den Antrag gehört und wann die BU-Rente zahlt.
Inhalt dieser Seite- Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angststörung
- Welche Angststörungen stehen wo in Ihrer Akte?
- Angststörung im BU-Antrag angeben?
- BU trotz Angststörung: Wie entscheiden Versicherer?
- Worauf im BU-Vertrag bei einer Angststörung achten?
- Abgelehnt wegen Angststörung?
- Berufsunfähig wegen Angststörung: Wann zahlt die BU?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BU ist trotz Angststörung möglich, wenn die Behandlung einige Jahre zurückliegt. Meist mit einem Ausschluss für psychische Erkrankungen.
- Während einer laufenden Behandlung und kurz danach lehnen viele Versicherer noch ab.
- Angststörungen sind mit 15,4 % die häufigste psychische Erkrankung in Deutschland. 2024 hatten 8,1 % der gesetzlich versicherten Erwachsenen eine solche Diagnose, Frauen fast doppelt so oft wie Männer.
- Panikattacken hinterlassen oft körperliche Spuren in der Akte, etwa Herzrasen, ein EKG oder Schwindel. Diese Einträge gehören auch in die Antworten zu Herz und Kreislauf, wenn der Antrag danach fragt.
- Die BU zahlt bei einer Angststörung, wenn Ihr Vertrag die Psyche nicht ausschließt und Sie Ihren Beruf nach den meisten Verträgen voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
- Im Leistungsfall dauert die Prüfung bei psychischen Erkrankungen im Schnitt 286 Tage bis zur Anerkennung, anerkannt werden rund 75 % der psychisch begründeten Anträge.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Angst ist die häufigste psychische Erkrankung, und trotzdem steht sie im BU-Antrag oft an der falschen Stelle …
Panikattacken, ständige Sorgen oder die Angst vor Menschen und Vorträgen betreffen jedes Jahr Millionen Erwachsene. Die gute Nachricht: Angststörungen lassen sich in vielen Fällen wirksam behandeln. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, wirken sie trotzdem lange nach, und zwar nicht nur über die Psychotherapie. Oft stehen in der Akte zuerst Herzrasen, Schwindel oder eine Krankschreibung. Wer das übersieht, riskiert später die Rente. Wer schon versichert ist und wegen einer Angststörung nicht mehr arbeiten kann, hat andere Fragen: Zahlt die BU, welche Nachweise zählen, wie lange dauert es? Für beide Lagen zeigen wir Ihnen hier, was gilt und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angststörung: Das Wichtigste im Überblick
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angststörung ist möglich, aber selten zu normalen Bedingungen. Liegt die Behandlung einige Jahre zurück, bieten Versicherer meist einen Ausschluss für psychische Erkrankungen an. Kurz nach Therapieende lehnen viele noch ab. Haben Sie Ihre BU dagegen vor der Erkrankung abgeschlossen, ist eine spätere Angststörung voll versichert, solange Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht.
Angststörungen sind die häufigste psychische Erkrankung
Krankhafte Angst ist kein Randthema. Nach den Basisdaten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erfüllen jedes Jahr 15,4 Prozent der Erwachsenen die Kriterien einer Angststörung. Damit liegen sie vor den affektiven Störungen wie der Depression mit 9,8 Prozent. Die Zahlen stammen aus der letzten großen Erhebung des Robert Koch-Instituts mit klinischen Interviews aus den Jahren 2008 bis 2011 (Quelle: DGPPN).
Ärztlich erfasst wird nur ein Teil davon. Eine Diagnose bekamen 2024 laut Robert Koch-Institut 8,1 Prozent der Erwachsenen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Frauen waren mit 10,2 Prozent fast doppelt so oft betroffen wie Männer mit 5,6 Prozent (Quelle: Robert Koch-Institut). Genau diese Diagnosen sehen Versicherer später in Arztberichten.
Psyche ist der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit
Psychische und Nervenerkrankungen verursachen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 38 Prozent der BU-Fälle, mehr als Krebs oder Rückenleiden (Quelle: GDV). Deshalb prüfen Versicherer jede psychische Vorgeschichte genau, auch eine Angststörung, die längst gut behandelt ist.
Die Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg zeigt dasselbe Bild. 2024 gingen 28,35 Prozent aller BU-Leistungsanträge auf psychische Erkrankungen zurück, bei den 18- bis 30-Jährigen sogar 38,44 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Einen eigenen Anteil für Angststörungen weist die Studie im Text nicht aus. Wie sich diese Zahlen auf Depressionen verteilen, zeigt unsere Seite zur BU bei Depressionen.
Was in Ihrer Lage jetzt zählt
Welcher Schritt jetzt sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie schon eine BU haben. Die Übersicht ordnet die häufigsten Lagen und zeigt, in welchem Kapitel dieser Seite Sie die Antwort finden.
| Ihre Lage | Was jetzt zählt | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Angststörung liegt zurück, keine BU | Unterlagen ordnen, Gesundheitsfragen genau lesen, anonym vorab anfragen | Kapitel zu Gesundheitsfragen und Annahme |
| Behandlung läuft noch | Therapie fortsetzen, Antrag später über eine Voranfrage planen | Kapitel zur Annahme |
| Angebot mit Ausschluss liegt vor | Wortlaut des Ausschlusses und Überprüfung prüfen | Kapitel zum Vertrag |
| Antrag wurde abgelehnt | Keinen neuen Direktantrag stellen, weitere Versicherer anonym fragen | Kapitel zur Ablehnung |
| BU besteht, Arbeiten geht nicht mehr | Leistungsfall früh melden, Nachweise und Tätigkeitsbeschreibung vorbereiten | Kapitel zum Leistungsfall |
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Angststörung vorab anonym prüfen
Ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie mit Ihrer Vorgeschichte annehmen würden, klären wir vor jedem Antrag über eine anonyme Risikovoranfrage, kostenfrei und unverbindlich.
- Anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
- Hilfe beim Ordnen von Diagnosen und Behandlungszeiten
- Keine Absage auf Ihren Namen, die Sie später angeben müssten
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Welche Angststörungen gibt es, und wie stehen sie in Ihrer Akte?
Angststörung ist ein Sammelbegriff für mehrere Krankheitsbilder mit eigenen Diagnoseschlüsseln. Ärzte kodieren sie in Deutschland nach der ICD-10-GM, der deutschen Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgibt, unter F40 und F41. Für Ihren Antrag zählt dieser Code im Arztbericht, nicht die Bezeichnung, die Sie selbst für Ihre Beschwerden verwenden.
Die wichtigsten Formen im Überblick
Die Tabelle zeigt die häufigsten Angststörungen mit ihrem Code und dem Anteil der Erwachsenen, die innerhalb eines Jahres davon betroffen sind. Am häufigsten sind spezifische Phobien, etwa vor Höhe, Tieren oder dem Fliegen. Für den Antrag zählt aber nicht die Häufigkeit, sondern wie stark und wie lange Sie eingeschränkt waren (Quellen: BfArM, ICD-10-GM 2026 und S3-Leitlinie).
| Code | Form | Typisches Bild | Erwachsene in 12 Monaten |
|---|---|---|---|
| F41.0 | Panikstörung | Wiederkehrende Angstanfälle mit Herzklopfen, Brustschmerz, Atemnot, Schwindel | 2,0 % |
| F40.0 | Agoraphobie | Angst vor Menschenmengen, öffentlichen Plätzen, allein reisen, oft mit Panik | 4,0 % |
| F41.1 | Generalisierte Angststörung | Anhaltende Sorgen und Anspannung ohne festen Anlass | 2,2 % |
| F40.1 | Soziale Phobie | Furcht vor prüfenden Blicken anderer, Vermeidung von Vorträgen und Gesprächen | 2,7 % |
| F40.2 | Spezifische Phobie | Angst vor eng umschriebenen Situationen wie Höhe, Fliegen, Tieren | 10,3 % |
Die Anteile stammen aus der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland des Robert Koch-Instituts, ausgewertet in der S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen der medizinischen Fachgesellschaften (Quelle: S3-Leitlinie, Langfassung). Daneben gibt es die gemischte Angst und depressive Störung (F41.2), die laut Leitlinie in Hausarztpraxen häufig vergeben wird, und den Code F41.9 für eine nicht näher bezeichnete Angststörung.
Gut behandelbar, aber mit Rückfallrisiko
Die Leitlinie der Fachgesellschaften beschreibt Angststörungen als oft chronisch verlaufend, mit niedriger Spontanheilung. Zugleich sind sie bei richtiger Diagnose und Behandlung in vielen Fällen wirksam behandelbar. Erste Wahl ist eine kognitive Verhaltenstherapie, bei Phobien mit gezielter Konfrontation, dazu bei Bedarf bestimmte Antidepressiva.
Für Ihren Antrag sind beide Seiten wichtig. Der gute Behandlungserfolg ist Ihr stärkstes Argument gegenüber dem Versicherer. Die nach der Leitlinie „nicht unerhebliche“ Rückfallneigung ist dagegen der Grund, warum Versicherer auch nach einer erfolgreichen Therapie vorsichtig bleiben.
Soziale Phobie: früh im Leben, früh in der Akte
Angststörungen beginnen oft in jungen Jahren. Die Leitlinie zitiert eine große Bevölkerungsstudie aus den Vereinigten Staaten. Danach liegt das mittlere Alter bei Beginn für die soziale Phobie bei 13 Jahren, für die spezifische Phobie bei sieben, für die Panikstörung bei 24 und für die generalisierte Angststörung bei 31 Jahren. Wer mit Anfang 20 seine erste BU beantragt, hat deshalb oft schon Einträge aus der Schulzeit.
Ob diese Einträge in Ihren Antrag gehören, hängt allein vom abgefragten Zeitraum der jeweiligen Frage ab. Was für Behandlungen in Kindheit und Jugend gilt und wie Versicherer auf Diagnosen aus dieser Zeit schauen, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zur BU trotz Psychotherapie.
Panikattacken: Wenn zuerst das Herz untersucht wird
Eine Panikattacke fühlt sich oft an wie ein Herzanfall. Laut Leitlinie gehen Betroffene deshalb häufig zuerst mit Herzrasen, Brustschmerz oder Schwindel zum Hausarzt oder zu Fachärzten anderer Richtungen. Vor der Diagnose einer Angststörung empfiehlt die Leitlinie, körperliche Ursachen auszuschließen, unter anderem mit EKG, Blutbild und Schilddrüsenwerten.
In Ihrer Akte steht dann manchmal gar keine Angststörung, sondern ein körperlicher Befund oder eine Herzneurose. Diese trägt den Code F45.30 und zählt als somatoforme Störung zu den psychischen Diagnosen (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026). Im Antrag können deshalb gleich mehrere Fragen betroffen sein.
Experten-Tipp:
Bei Panikattacken steht oft zuerst das Herz in der Akte
„Viele Menschen mit Panikattacken waren zuerst beim Hausarzt oder beim Kardiologen, nicht beim Psychotherapeuten. In der Akte stehen dann Herzrasen, ein Belastungs-EKG oder eine Herzneurose, im Antrag denken sie aber nur an die Frage zur Psyche. Mein Rat: Gehen Sie auch die Fragen zu Herz, Kreislauf und Nerven durch und legen Sie die unauffälligen Befunde gleich bei. Dann sieht der Risikoprüfer, dass hinter dem Herzrasen kein Herzleiden steckt.“
Müssen Sie eine Angststörung im BU-Antrag angeben?
Sie müssen eine Angststörung angeben, wenn der Antrag danach fragt und Behandlung, Beratung oder Beschwerden in den abgefragten Zeitraum fallen. Ungefragt müssen Sie nach § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) nichts mitteilen, maßgeblich ist der Wortlaut der Fragen in Textform (Quelle: VVG § 19).
Was die Fragen bei Angst typischerweise erfassen
Gesundheitsfragen fragen selten nur nach Diagnosen. Viele erfassen auch Beratungen, Untersuchungen, Medikamente und Krankschreibungen. Bei einer Angststörung können deshalb Einträge relevant sein, an die Sie beim Wort „Psyche“ gar nicht denken. Je nach Wortlaut gehören dazu:
- Psychotherapie, auch probatorische Sitzungen und abgebrochene Behandlungen
- Gespräche beim Hausarzt über Angst, Panik oder Schlafprobleme
- Untersuchungen wegen Herzrasen, Atemnot, Schwindel oder Magenbeschwerden
- Medikamente gegen Angst, auch solche, die Sie nur bei Bedarf nehmen
- Krankschreibungen, wenn der Antrag nach Arbeitsunfähigkeit fragt
Welche Frage ein Eintrag berührt, ist nicht immer offensichtlich. Die Tabelle zeigt typische Spuren einer Angststörung in Arztberichten und die Fragen, unter die sie fallen können. Maßgeblich bleibt immer der genaue Wortlaut Ihres Antrags.
| Eintrag in der Akte | Mögliche Frage im Antrag |
|---|---|
| Panikstörung, Agoraphobie, generalisierte Angststörung | Psyche, Psychotherapie |
| Herzrasen, Belastungs-EKG, Herzneurose | Herz und Kreislauf, zusätzlich Psyche |
| Schwindel, Ohnmachtsgefühl | Nervensystem, Untersuchungen |
| Beruhigungsmittel oder Antidepressivum | Medikamente |
| Krankschreibung wegen Angst oder Erschöpfung | Arbeitsunfähigkeit, Behandlungen |
Lampenfieber, Flugangst, Prüfungsangst: die Grenzfälle
Nicht jede Angst ist eine Krankheit. Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 06.12.2022 (Aktenzeichen 4 U 1215/22), dass leichtes Lampenfieber unterhalb krankhafter Prüfungsangst bei der Frage nach Krankheiten oder Beschwerden nicht anzugeben war, obwohl deswegen ein Arzt aufgesucht wurde. Der Versicherer musste zahlen.
Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Das Urteil betraf einen bestimmten Wortlaut und einen bestimmten Verlauf. Fragt Ihr Antrag nach Beratungen oder Behandlungen, kann schon ein Gespräch über Flugangst darunterfallen. Klären Sie solche Grenzfälle vor dem Antrag mit einem Experten, statt sie selbst wegzulassen. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie auf unserer Seite zu den typischen Gesundheitsfragen.
Wie weit die Fragen zurückreichen
Eine Angststörung „verjährt“ im Antrag nicht, sie fällt nur aus dem Abfragezeitraum der jeweiligen Frage heraus. Diese Zeiträume legt jeder Versicherer selbst fest, je nach Frage meist drei, fünf oder zehn Jahre, für ambulante und stationäre Behandlungen oft unterschiedlich, und manche Anträge fragen die Psyche gesondert ab. Wie Sie Ihre Behandlungsdaten den Zeiträumen zuordnen, beschreiben wir auf der Seite zur BU trotz Psychotherapie.
Eine Pflicht, vorher die eigene Krankenakte anzufordern, gibt es nicht. Bei einer Angststörung lohnt der Blick trotzdem, weil die Spuren oft über mehrere Praxen verteilt sind: Hausarzt, Kardiologe, Psychotherapeut. Erst mit allen Daten lässt sich jede Frage vollständig beantworten.
Was falsche Angaben kosten
Verschweigen Sie eine gefragte Angststörung, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, etwa mit einem nachträglichen Ausschluss der Psyche. Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren. Aber nicht für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind (Quelle: VVG § 21).
Wie diese Regeln im Leistungsfall wirken, haben wir am Beispiel der Depression ausführlich beschrieben. Für Sie zählt eine Faustregel: Im Antrag nicht verharmlosen und im Leistungsfall nicht dramatisieren. Wer beide Male dieselben Fakten schildert, bleibt glaubwürdig.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Angststörung: Wie entscheiden Versicherer?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Angststörung bekommen Sie bei vielen Versicherern, wenn die Behandlung einige Jahre zurückliegt, meist mit Einschränkung. Der häufigste Weg ist ein Ausschluss für psychische Erkrankungen, ein reiner Zuschlag ist die Ausnahme. Wie ein Versicherer entscheidet, hängt von Form, Schwere, Verlauf und Abstand zur letzten Behandlung ab.
Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung
Über alle BU-Anträge wurden 2023 laut GDV drei Prozent abgelehnt, zehn Prozent mit Ausschluss und drei Prozent mit Zuschlag angenommen (Quelle: GDV). Schon über alle Vorerkrankungen hinweg ist der Ausschluss also häufiger als der Zuschlag.
Unser BU-Experte Patrick Knittel beobachtet in seinen Risikovoranfragen, dass psychische Vorerkrankungen meist zu einer Ausschlussklausel führen und seltener zu einer Ablehnung. Feste Annahmeregeln je Angstform veröffentlicht kein Versicherer. Was die Ergebnisse im Einzelnen bedeuten und wie ein Zuschlag später wieder sinken kann, zeigt unsere Seite zur BU trotz Vorerkrankung.
Was Risikoprüfer bei einer Angststörung wissen wollen
Ein Risikoprüfer entscheidet nicht nach dem Wort „Angst“, sondern nach den Details. Je vollständiger und datierter Ihre Angaben sind, desto belastbarer ist seine Einschätzung. Diese Punkte sollten Sie mit Belegen bereithalten:
| Angabe | Warum sie zählt |
|---|---|
| Diagnose mit Code | Eine spezifische Phobie wiegt anders als eine Panikstörung oder eine generalisierte Angststörung |
| Beginn und Ende der Behandlung | Der Abstand zur letzten Behandlung ist einer der wichtigsten Faktoren |
| Verlauf | Eine einzelne Phase wird anders bewertet als wiederkehrende Beschwerden |
| Medikamente | Laufende Einnahme zählt als laufende Behandlung, wenn danach gefragt wird |
| Krankschreibungen | Dauer und Zahl zeigen, wie stark der Beruf betroffen war |
Hilfreich ist eine kurze ärztliche Bestätigung über den Abschluss der Behandlung und den heutigen Zustand. Liegen Untersuchungen wegen Herzbeschwerden vor, gehören die unauffälligen Befunde dazu. So muss der Versicherer nicht raten, ob hinter einem Eintrag ein körperliches Leiden steckt.
Laufende Therapie und Medikamente
Solange Ihre Behandlung läuft, ist ein Antrag selten sinnvoll, weil Versicherer dann meist zurückstellen oder ablehnen. Brechen Sie eine Therapie aber niemals aus Versicherungsgründen ab und schieben Sie sie nicht auf. Ihre Gesundheit geht vor, und eine unbehandelte Angststörung verbessert keinen Antrag.
Bei Angststörungen endet die Behandlung oft nicht mit der letzten Therapiestunde. Die S3-Leitlinie sieht vor, Medikamente nach dem Abklingen der Beschwerden noch mindestens sechs bis zwölf Monate fortzuführen, um Rückfällen vorzubeugen (Quelle: S3-Leitlinie Angststörungen). Wie lange Sie Ihr Medikament nehmen, entscheiden Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Für den Antrag zählt: Auch diese Phase gehört zur Behandlung.
Experten-Tipp:
Die letzte Therapiestunde ist noch nicht das Ende der Behandlung
„Viele planen den Antrag für die Woche nach der letzten Sitzung. Für den Versicherer ist die Behandlung dann oft noch nicht vorbei, denn das Medikament läuft zur Vorbeugung weiter, und genau danach fragt der Antrag. Setzen Sie nichts wegen der Versicherung ab, das schadet Ihnen mehr als jeder Ausschluss. Mein Rat: Lassen Sie anonym prüfen, ob ein Versicherer Sie schon in dieser Phase nimmt, statt auf einen Termin zu warten, den Ihnen niemand garantiert.“
Warum dieselbe Angst unterschiedlich bewertet wird
Versicherer bewerten Gesundheitsangaben nicht einheitlich. Die Verbraucherzentrale beschreibt Tests, in denen dieselbe Person mit identischen Angaben bei einem Versicherer normal versichert, beim nächsten mit Zuschlag angenommen und beim dritten abgelehnt worden wäre (Quelle: Verbraucherzentrale). Gerade bei einer psychischen Vorgeschichte lohnt es sich deshalb, mehrere Versicherer zu fragen.
Deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage der wichtigste Schritt vor dem Antrag. Ein Experte schickt Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen an mehrere Versicherer und erhält unverbindliche Voten. Weil kein Name übermittelt wird, entsteht keine Ablehnung, die Sie bei späteren Anträgen angeben müssten.
Bei Angststörung Annahme, Ausschluss oder Zuschlag vorher kennen
Jeder Versicherer bewertet eine Angststörung anders. Wir schicken Ihre Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer und besprechen die Antworten mit Ihnen in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben.
- Antworten mehrerer Versicherer im direkten Vergleich
- Wortlaut jedes angebotenen Ausschlusses geprüft
- Begleitung bis in den Leistungsfall
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Worauf achten Sie im BU-Vertrag bei einer Angststörung?
Bei einer Angststörung entscheiden wenige Klauseln darüber, wie viel Ihr Vertrag im Ernstfall wert ist. Besonders wichtig sind die Reichweite eines Ausschlusses, eine Überprüfungsoption, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und ein kurzer Prognosezeitraum. Mit diesen Punkten vergleichen Sie die Angebote nach einer Risikovoranfrage.
Wie weit der Ausschluss reicht
Ein Ausschluss bedeutet: Werden Sie wegen der ausgeschlossenen Erkrankung berufsunfähig, zahlt die BU nicht. Alle anderen Ursachen wie Krebs, Rückenleiden oder Unfälle bleiben versichert. Wie weit er reicht, steht im Wortlaut der Klausel. Eng gefasst betrifft er nur Angststörungen, weit gefasst alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen samt Folgen.
Bei Angst ist diese Unterscheidung besonders heikel, weil sie selten allein auftritt. Nach den Daten der Leitlinie hatten 78,9 Prozent der Menschen mit einer generalisierten Angststörung im selben Jahr auch eine depressive Störung, bei der sozialen Phobie waren es 65,3 Prozent (Quelle: S3-Leitlinie, Langfassung). Ein enger Ausschluss hilft deshalb nur, wenn die Diagnosen im Leistungsfall sauber getrennt sind.
Experten-Tipp:
Bei Angst schaut der Versicherer im Leistungsfall auch auf die Depression daneben
„Angst kommt selten allein. Bei einer generalisierten Angststörung haben fast acht von zehn Betroffenen im selben Jahr auch eine depressive Störung. Ein Ausschluss nur für Angststörungen klingt deshalb besser, als er im Ernstfall wirkt, wenn beide Diagnosen ineinandergreifen. Mein Rat: Bitten Sie um eine möglichst enge Formulierung. Und lassen Sie im Leistungsfall jede Diagnose fachärztlich getrennt beschreiben, damit sichtbar wird, welche Erkrankung Sie wirklich am Arbeiten hindert.“
Die wichtigsten Klauseln im Vergleich
Neben dem Ausschluss lohnt der Blick auf die Klauseln, die bei psychischen Erkrankungen über Dauer und Höhe der Leistung entscheiden. Die Tabelle fasst sie zusammen. Wie jede Klausel im Detail wirkt, erklären wir auf der Seite zu den Klauseln der BU.
| Klausel | Warum sie bei Angst zählt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Ausschluss | Trifft genau die häufigste Ursache | So eng wie möglich, neurologische Erkrankungen ausdrücklich versichert |
| Überprüfungsoption | Gute Behandelbarkeit spricht für eine spätere Streichung | Frist und Verfahren schriftlich im Vertrag |
| Arbeitsunfähigkeitsklausel | Überbrückt die lange Prüfung psychischer Fälle | Leistungsdauer und Facharztpflicht, Geltung des Ausschlusses |
| Prognosezeitraum | Verlauf in Phasen erschwert eine Dauerprognose | Sechs Monate genügen, Leistung rückwirkend ab Beginn |
| Meldefrist | Vermeidung verzögert oft den Antrag | Kein Leistungsverlust bei später Meldung |
Überprüfungsoption: den Ausschluss später streichen lassen
Eine Überprüfungsoption macht aus einem dauerhaften einen möglicherweise vorläufigen Ausschluss. Nach einer vereinbarten Frist prüft der Versicherer auf Ihren Antrag, ob der Ausschluss wegfallen kann. Eine Garantie gibt es nicht, und ohne Option im Vertrag haben Sie keinen Anspruch auf Streichung.
Für Angststörungen ist die Option besonders wertvoll, weil sie sich gut behandeln lassen. Notieren Sie den frühesten Termin gleich bei Vertragsschluss und sammeln Sie bis dahin fachärztliche Nachweise über einen stabilen Verlauf. Die Fallstricke dieser Option haben wir auf der Seite zur BU bei Depressionen beschrieben, sie gelten hier genauso.
Arbeitsunfähigkeitsklausel und Prognose
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel zahlt die Rente schon bei einer längeren Krankschreibung, ohne dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit abschließend festgestellt hat. Weil psychische Leistungsfälle im Schnitt am längsten geprüft werden, ist das bei Angst ein echter Vorteil. Wie die Klausel funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Prüfen Sie dabei, ob ein vereinbarter Psyche-Ausschluss auch für die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit gilt. In vielen Bedingungen ist das so. Dann hilft Ihnen die Klausel bei einer Angststörung nicht, wohl aber bei allen anderen Ursachen.
Abgelehnt wegen Angststörung: Welche Wege bleiben?
Nach einer Ablehnung wegen Angststörung sollten Sie nicht sofort beim nächsten Versicherer neu beantragen. Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig, denn eine Absage sagt wenig über die anderen. Bleibt die BU versperrt, kommen Alternativen infrage, die aber bei psychischen Erkrankungen oft nicht leisten.
So gehen Sie nach einer Ablehnung vor
Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber selten das letzte Wort. Wichtig ist die Reihenfolge, damit aus einer Absage nicht mehrere werden:
1. Keinen neuen Direktantrag stellen
Viele Anträge fragen nach früheren Ablehnungen oder Einschränkungen. Jeder weitere Antrag unter Ihrem Namen kann Ihre Lage verschlechtern.
2. Unterlagen vervollständigen
Fehlte im ersten Antrag ein Abschlussbericht oder ein unauffälliger Herzbefund, ergänzen Sie ihn, bevor erneut angefragt wird.
3. Anonym breit anfragen
Lassen Sie Ihre Angaben ohne Namen bei möglichst vielen Versicherern prüfen, die für Ihren Beruf infrage kommen.
4. Zeitpunkt planen
Fällt Ihre letzte Behandlung bald aus den Abfragezeiträumen, kann ein neuer Anlauf später ganz anders ausgehen.
Wie Sie nach einer Absage weiter vorgehen und was im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert wird, erklärt unsere Seite BU abgelehnt: was nun? ausführlich.
Zeit als wichtigster Hebel
Mit jedem Jahr Abstand fällt eine abgeschlossene Behandlung bei mehr Versicherern aus dem Abfragezeitraum. Warten kostet aber selbst etwas: Der Beitrag steigt mit dem Alter, und jede neue Behandlung in der Zwischenzeit verschlechtert die Ausgangslage. Lassen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen prüfen, ob sich ein neuer Anlauf lohnt.
Bis dahin können Sie Teile des Risikos anders absichern, etwa mit einem Krankentagegeld für die Zeit einer Krankschreibung. Welche Kombination zu Ihrem Beruf und Einkommen passt, lässt sich nur mit Blick auf Ihre Unterlagen beurteilen.
Alternativen und ihre Grenzen bei Angst
Alle Alternativen zur BU prüfen ebenfalls Ihre Gesundheit, und die meisten leisten bei einer Angststörung nicht. Die Übersicht zeigt, was Sie realistisch erwarten können. Alle Varianten vergleichen wir auf der Seite zu den Alternativen zur BU.
| Alternative | Leistet bei Angststörung? | Der Haken |
|---|---|---|
| BU mit Ausschluss Psyche | Nein bei Angst, ja bei anderen Ursachen | Schließt die häufigste Ursache aus |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Ja, wenn die Psyche nicht ausgeschlossen ist und kaum noch eine Tätigkeit möglich ist | Sehr strenger Maßstab, ebenfalls Gesundheitsfragen |
| Grundfähigkeitsversicherung | Meist nein | Knüpft vor allem an körperliche Fähigkeiten an |
| Private Unfallversicherung | Nein | Zahlt nur Unfallfolgen |
| Krankentagegeld | Ja, wenn die Psyche nicht ausgeschlossen ist, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit | Endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt |
Von allen Lösungen ist eine BU mit Ausschluss oft die beste Wahl, weil sie den übrigen Schutz voll erhält. Ein Ausschluss mit Überprüfungsoption kann später sogar zum vollen Schutz führen. Eine Ersatzlösung ohne Psyche ist dagegen dauerhaft lückenhaft.
Nach einer Absage Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter anfragen
Wer einmal abgelehnt wurde, hat oft nur einen Versicherer gefragt. Wir stellen Ihre Angaben anonym bei weiteren Versicherern vor und ordnen Alternativen ehrlich ein, wenn eine BU derzeit nicht erreichbar ist.
- Kein weiterer Antrag unter Ihrem Namen
- Prüfung, wann Behandlungen aus den Abfragezeiträumen fallen
- Einordnung von Alternativen wie der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Berufsunfähig wegen Angststörung: Wann zahlt die BU?
Die BU zahlt bei einer Angststörung, wenn Ihr Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt und Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese Grenzen stehen in den meisten Verträgen, nicht im Gesetz. Die Diagnose allein reicht nicht, entscheidend ist, was Sie im Beruf nicht mehr können.
Sie haben schon eine BU und erkranken jetzt
Eine Angststörung, die nach Vertragsschluss beginnt, ist versichert. Ihre Anzeigepflicht gilt bis zum Vertragsschluss und nur für Fragen, die der Versicherer in Textform stellt. Eine spätere Erkrankung müssen Sie dem Versicherer nicht melden (Quelle: VVG § 19). Kündigen oder ersetzen Sie Ihren Vertrag deshalb nicht: Ein neuer Vertrag würde mit der Angststörung kaum noch ohne Einschränkung zustande kommen.
Berufsunfähig ist nach § 172 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (Quelle: VVG § 172). Haben Sie wegen der Angst schon Aufgaben abgegeben oder Stunden reduziert, zählt der Beruf davor.
Was im Beruf zählt: Vermeidung sichtbar machen
Angststörungen schränken weniger über Kraft oder Ausdauer ein als über Vermeidung. Die S3-Leitlinie beschreibt, dass arbeitsbezogene Ängste, besonders eine Phobie vor dem Arbeitsplatz selbst, über Vermeidungsverhalten oft zu langer Arbeitsunfähigkeit führen. Für den Leistungsantrag heißt das: Ihre Tätigkeitsbeschreibung muss zeigen, welche Teile der Arbeit Sie meiden müssen.
| Form | Was im Beruf oft nicht mehr geht | Was die Beschreibung zeigen sollte |
|---|---|---|
| Soziale Phobie | Kundentermine, Präsentationen, Telefonate, Führung | Anteil dieser Aufgaben an der Arbeitszeit |
| Agoraphobie | Dienstreisen, Außentermine, Arbeit in vollen Räumen | Wie oft und wie lange diese Situationen anfallen |
| Panikstörung | Verlässliche Präsenz, Termine, Arbeiten ohne Ausweichmöglichkeit | Häufigkeit der Attacken und ihre Folgen im Ablauf |
| Generalisierte Angststörung | Konzentration, Entscheidungen unter Druck, Verantwortung | Fehler, Pausen, abgegebene Aufgaben |
Die Tabelle ist eine Orientierung, kein Maßstab. Den Grad der Berufsunfähigkeit bestimmt der Versicherer, meist mit einem Gutachter, für jede Teiltätigkeit einzeln. Wie Sie eine solche Beschreibung aufbauen, zeigt unsere Seite zur BU bei Burnout mit einem ausführlichen Beispiel.
Diese Nachweise braucht der Versicherer
Nach den Musterbedingungen des GDV braucht der Versicherer eine Darstellung der Ursache, ausführliche Arztberichte über Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer, eine Beschreibung Ihres Berufs, Angaben zum Einkommen und eine Aufstellung der Ärzte und Arbeitgeber (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Der Versicherer darf zusätzlich Untersuchungen durch eigene Ärzte auf seine Kosten verlangen.
Bei einer Angststörung zählen vor allem Berichte aus Psychiatrie oder Psychosomatik mit einer Aussage zur Dauer, dazu der Bericht Ihres Psychotherapeuten. Liegen Angst und Depression zugleich vor, sollte jeder Bericht beide Diagnosen und ihre Folgen getrennt beschreiben. Wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen, erklärt unsere Anleitung zum Leistungsantrag.
Wie lange die Prüfung dauert und wie oft sie gelingt
Psychische Leistungsfälle dauern am längsten. 2024 vergingen laut Franke und Bornberg im Schnitt 286 Tage bis zur Anerkennung und 278 Tage bis zur Ablehnung (Quelle: Franke und Bornberg). Anerkannt wurden rund 75 Prozent der psychisch begründeten Anträge, über alle Ursachen nahezu 80 Prozent.
Ein Teil der Zeit liegt bei Ihnen: Den Fragebogen hatten Versicherte 2024 im Schnitt 43,6 Tage in der Hand (Quelle: Franke und Bornberg, Regulierungsdauer). Eine Abschlagszahlung nach § 14 VVG können Sie erst verlangen, wenn die Prüfung länger als einen Monat dauert, und nur in Höhe des Betrags, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss. Solange er noch prüft, ob Sie überhaupt berufsunfähig sind, greift die Regel in der Praxis meist nicht, und die Frist ruht, solange Unterlagen von Ihrer Seite fehlen (Quelle: VVG § 14).
Ein Vorurteil räumt die Studie aus: Dass Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Mitwirkungspflichten besonders oft verletzen, sieht Franke und Bornberg als widerlegt. Gefährlicher ist der stille Abbruch. Im Marktblick 2026 von Morgen und Morgen war ein abgebrochener Kontakt mit 40,61 Prozent sogar der häufigste Ablehnungsgrund (Quelle: Morgen und Morgen). Andere Erhebungen sehen den nicht erreichten BU-Grad vorn, beim GDV folgte 2023 die fehlende Reaktion mit 25 Prozent der Ablehnungen auf Platz zwei (Quelle: GDV).
Experten-Tipp:
Im Leistungsfall entscheidet oft, wer die Post öffnet
„Bei einer Angststörung ist schon der Leistungsantrag eine Hürde: lange Fragebögen, Rückrufe, ein Termin beim Gutachter in einer fremden Stadt. Ausweichen gehört bei Angst oft zur Erkrankung, im Leistungsfall kann es aber dazu führen, dass der Fall liegen bleibt. Bitten Sie eine Vertrauensperson mit Vollmacht, Post und Fristen mitzulesen. Und überfordert Sie ein Termin, schreiben Sie dem Versicherer rechtzeitig, was Sie brauchen, statt einfach nicht hinzugehen. Ein Fall, der liegen bleibt, wird nicht anerkannt, so klar die Diagnose auch ist.“
Wenn es besser wird: Nachprüfung und Rückkehr
Angststörungen lassen sich oft gut behandeln, deshalb ist eine Besserung realistisch. Der Versicherer darf auch nach der Anerkennung prüfen, ob Sie weiter berufsunfähig sind. Stellt er eine Besserung fest, muss er sie in Textform darlegen und wird frühestens drei Monate nach Zugang leistungsfrei (Quelle: VVG § 174).
Kehrt die Angst später zurück, stellen Sie einen neuen Leistungsantrag. Ihr Vertrag läuft nach einer Einstellung mit Beiträgen weiter, der Schutz bleibt also bestehen. Wie Rückfall und Nachprüfung bei psychischen Erkrankungen zusammenhängen, beschreibt unsere Seite zur BU bei Depressionen ausführlich.
Ohne BU: Was der Staat zahlt
Ohne BU bleiben nach dem Krankengeld oft nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder gar nichts. Die volle Rente gibt es in der Regel nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Wer drei bis unter sechs Stunden schafft und keine passende Teilzeitstelle findet, kann sie befristet als Arbeitsmarktrente bekommen. Ihr eigener Beruf zählt nicht. Im Rentenzugang 2025 lag die volle Rente im Schnitt bei 1.126 Euro Zahlbetrag im Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Wie Sie die gesetzliche Rente beantragen und was sie mit einer privaten BU zu tun hat, erklärt unsere Seite zur Erwerbsminderungsrente. Lehnt Ihr Versicherer ab und lief Ihr Vertrag nicht über uns, sind ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, ein Versicherungsberater auf Honorarbasis oder der Versicherungsombudsmann die richtigen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Angststörung
Bekomme ich mit einer sozialen Phobie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja, das ist oft möglich, wenn die Behandlung einige Jahre zurückliegt, meist mit einem Ausschluss für psychische Erkrankungen. Entscheidend sind Schwere, Behandlung und Abstand zur letzten Therapie. Weil die soziale Phobie nach einer von der S3-Leitlinie zitierten Studie aus den Vereinigten Staaten im Mittel schon mit 13 Jahren beginnt, stehen bei jungen Antragstellern oft Einträge aus der Schulzeit in der Akte. Ob sie in den Antrag gehören, hängt vom Abfragezeitraum der jeweiligen Frage ab. Klären Sie das vorab über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Muss ich Flugangst oder Prüfungsangst im BU-Antrag angeben?
Das hängt vom Wortlaut der Frage ab. Fragt der Antrag nach Behandlungen oder Beratungen und waren Sie deswegen beim Arzt oder Psychologen, gehört der Kontakt meist hinein. Das Oberlandesgericht Dresden hat 2022 leichtes Lampenfieber unterhalb krankhafter Prüfungsangst nicht als anzeigepflichtige Beschwerde gewertet. Verlassen sollten Sie sich auf ein solches Urteil nicht, sondern Grenzfälle vor dem Antrag mit einem Experten klären.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Angststörung?
Ja, wenn Ihr Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt und Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Diagnose allein reicht nicht, maßgeblich sind die Folgen für Ihre Tätigkeit. Psychisch begründete Anträge wurden 2024 laut Franke und Bornberg zu rund 75 Prozent anerkannt, über alle Ursachen zu nahezu 80 Prozent.
Wie lange sollte ich nach einer Angststörung mit dem BU-Antrag warten?
Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Solange Therapie oder Medikamente laufen, ist ein Antrag selten sinnvoll. Die S3-Leitlinie sieht vor, Medikamente nach dem Abklingen der Beschwerden noch mindestens sechs bis zwölf Monate fortzuführen, über die Dauer entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Danach hängt alles vom Abfragezeitraum des jeweiligen Versicherers ab. Warten hat einen Preis, weil der Beitrag mit dem Alter steigt. Ob ein Abschluss schon jetzt möglich ist, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage.
Muss ich meiner BU melden, wenn ich nach dem Abschluss eine Angststörung bekomme?
Nein. Die Anzeigepflicht gilt nach § 19 VVG bis zum Vertragsschluss und nur für Fragen, die der Versicherer in Textform stellt. Eine Angststörung, die erst danach beginnt, ist versichert, und Ihr Vertrag läuft unverändert weiter. Kündigen oder ersetzen Sie ihn deshalb nicht, denn ein neuer Vertrag würde neue Gesundheitsfragen bedeuten. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, stellen Sie früh einen Leistungsantrag.
Bekomme ich wegen einer Angststörung eine Erwerbsminderungsrente?
Möglich ist das, wenn Sie wegen der Erkrankung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können und genug Beitragszeiten haben, die volle Rente gibt es in der Regel erst unter drei Stunden. Ihr bisheriger Beruf spielt dabei keine Rolle. Die volle Erwerbsminderungsrente lag laut Deutscher Rentenversicherung im Rentenzugang 2025 im Schnitt bei 1.126 Euro Zahlbetrag im Monat.
Was gilt, wenn Angst und Depression zusammen auftreten?
Das ist häufig: Laut S3-Leitlinie hatten 78,9 Prozent der Menschen mit einer generalisierten Angststörung im selben Jahr auch eine depressive Störung. Im Antrag geben Sie beide Diagnosen an, wenn danach gefragt wird. Im Leistungsfall sollten fachärztliche Berichte jede Diagnose und ihre Folgen getrennt beschreiben, besonders wenn Ihr Vertrag nur einen Teil der Psyche ausschließt.
Was ist eine Herzneurose, und muss ich sie im BU-Antrag angeben?
Als Herzneurose bezeichnen Ärzte Herzbeschwerden wie Herzrasen oder Brustschmerz ohne organische Ursache. In der ICD-10-GM des BfArM trägt sie den Code F45.30 und zählt zu den psychischen Störungen. Fragt Ihr Antrag nach Herzerkrankungen, Untersuchungen oder psychischen Beschwerden, gehört sie in den Antrag, wenn sie im gefragten Zeitraum liegt. Legen Sie die unauffälligen Befunde der Herzuntersuchung am besten gleich bei.
Bin ich mit einer Angststörung arbeitsunfähig oder berufsunfähig?
Das sind zwei verschiedene Maßstäbe. Arbeitsunfähig sind Sie, solange Sie Ihre Tätigkeit wegen der Erkrankung vorübergehend nicht ausüben können. Als gesetzlich versicherter Angestellter erhalten Sie dann Lohnfortzahlung und Krankengeld. Berufsunfähig sind Sie erst, wenn Ihr Beruf voraussichtlich auf Dauer, vertraglich meist mindestens sechs Monate, zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. Eine lange Krankschreibung macht Sie deshalb nicht automatisch berufsunfähig. Enthält Ihr Vertrag eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und schließt er die Psyche nicht aus, kann er nach meist sechs Monaten Krankschreibung schon in dieser Phase zahlen.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.