Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Übergewicht: Annahme, Zuschläge und Kosten

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Übergewicht ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) meist möglich: Bis BMI 29,9 nehmen viele Versicherer normal an, ab BMI 30 kommt häufig ein Risikozuschlag hinzu.
  • Dokumentierte Ablehnungsgrenzen einzelner Versicherer liegen zwischen BMI 38 und BMI 42, also erst in Adipositas Grad II und III.
  • Ein Risikozuschlag von 25 bis 100 % ist bei Adipositas die typische Folge, er schlägt prozentual auf den Basisbeitrag Ihres Berufs auf.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage, bei der Ihr Name gegenüber den Versicherern nicht genannt wird, klärt Ihre Chancen bei mehreren Häusern, ohne Antrag und ohne Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS).
  • Eine Gewichtszunahme nach Vertragsschluss müssen Sie in der Regel nicht melden.
Patrick Knittel

Mehr als jeder zweite Erwachsene in Deutschland hat einen BMI über 25

Sie haben Ihr Gewicht auf dem Antragsformular stehen, und plötzlich fühlt sich eine Zahl an wie ein Urteil. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Übergewicht ist in den meisten Fällen möglich, sie kostet nur oft mehr. Genau an dieser Stelle brechen viele Menschen die Suche ab, weil sie eine Absage erwarten und lieber gar nicht erst fragen. Dabei ist die Lage sachlicher, als sie sich anfühlt: Bis BMI 29,9 nehmen viele Versicherer normal an, ab 30 kommt meist ein Beitragszuschlag hinzu. Die dokumentierten Ablehnungsgrenzen beginnen erst zwischen BMI 38 und 42, und wo genau, entscheidet das einzelne Haus. Wir zeigen Ihnen, ab welchem BMI ein Zuschlag üblich ist, worauf er prozentual aufschlägt und wie Sie Ihre Chancen ohne Antragsrisiko klären.

Was gilt als Übergewicht, und welcher BMI ist für die BU entscheidend?

Übergewicht beginnt nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation bei einem Body-Mass-Index (BMI) von 25, Adipositas bei einem BMI von 30 (Quelle: World Health Organization). Für Ihren Antrag zählt aber die Stufe darüber: Bis 29,9 läuft der Antrag meist normal, ab 30 beginnt die Zuschlagszone. Die vollständige Einteilung stammt von der Deutschen Adipositas-Gesellschaft, und mit dieser Tabelle rechnet auch die Risikoprüfung.

BMIGewichtsklassifikationRisiko für Begleit­erkrankungen
Unter 18,5UntergewichtNiedrig
18,5–24,9NormalgewichtDurchschnittlich
25–29,9Übergewicht (Präadipositas)Gering erhöht
30–34,9Adipositas Grad IErhöht
35–39,9Adipositas Grad IIHoch
Ab 40Adipositas Grad IIISehr hoch
Quelle: Deutsche Adipositas-Gesellschaft

Ihren BMI berechnen Sie selbst: Gewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Wie knapp es werden kann, zeigt ein Vergleich: 80 Kilogramm ergeben bei 1,80 Metern einen BMI von 24,7, bei 1,62 Metern aber 30,5. Nach dem Mikrozensus 2025, einer Haushaltsbefragung mit Selbstauskunft, hatten 53,4 Prozent der Erwachsenen einen BMI von 25 oder mehr und 17,9 Prozent einen BMI ab 30 (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Weil die meisten Menschen ihr Gewicht in Kilogramm kennen und nicht in BMI-Punkten, hier die drei wichtigsten Schwellen umgerechnet. Die Werte sind gerundet und aus der BMI-Formel berechnet, es sind keine Annahmegrenzen einzelner Versicherer.

KörpergrößeBMI 30 entspricht etwaBMI 35 entspricht etwaBMI 38 entspricht etwa
1,60 m77 kg90 kg97 kg
1,65 m82 kg95 kg103 kg
1,70 m87 kg101 kg110 kg
1,75 m92 kg107 kg116 kg
1,80 m97 kg113 kg123 kg
1,85 m103 kg120 kg130 kg
1,90 m108 kg126 kg137 kg
1,95 m114 kg133 kg144 kg

100 Kilogramm liegen bei 1,95 Metern noch unter der Zuschlagszone, bei 1,65 Metern schon im Bereich von Adipositas Grad II. Die dritte Spalte ist die interessanteste, denn die dokumentierten Ablehnungsgrenzen der Häuser beginnen erst zwischen BMI 38 und BMI 42.


Warum der BMI Ihre Chancen nur ungenau beschreibt

Der BMI misst kein Fett. Die Lancet-Kommission zur klinischen Adipositas hält fest, er sei „not a direct measure of fat“; Menschen mit hoher Muskelmasse hätten trotz normaler Fettmasse oft hohe Werte, und sie als adipös zu diagnostizieren sei unangemessen (Quelle: The Lancet Diabetes und Endocrinology). Die Kommission trennt preclinical obesity, also erhöhtes Risiko ohne Organfunktionsstörung, von clinical obesity mit messbaren Störungen wie Atemnot oder Knieschmerz.

Das erklärt, warum zwei Menschen mit gleichem BMI verschiedene Voten bekommen: Die Risikoprüfung fragt die Befunde hinter der Zahl ab. Als zweites Maß empfiehlt die Deutsche Adipositas-Gesellschaft den Taillenumfang, ab 88 Zentimetern bei Frauen und 102 Zentimetern bei Männern. Entsteht Ihr hoher BMI aus Muskelmasse, können Sie hier mit Unterlagen gegenhalten.

Mit erhöhtem BMI zur passenden Berufs­unfähigkeits­versicherung

Ihren BMI kennen Sie jetzt. Was einzelne Versicherer daraus machen, ist damit noch nicht gesagt. Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Häusern gleichzeitig an, damit Sie Ihre Konditionen kennen, bevor irgendein Antrag entsteht.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
  • Ihr Name und Ihre Anschrift bleiben dabei ungenannt
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
  • Kostenfrei, ohne Verpflichtung zum Abschluss
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Nach dem Klick: kurzes Formular mit Geburtsjahr, Beruf, Größe, Gewicht und Wunschrente. Ärztliche Details besprechen wir erst persönlich, den Kontaktweg wählen Sie selbst.

Bekommen Sie trotz Übergewicht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ja, in den meisten Fällen. Ein erhöhter BMI führt in der Regel zu einem Beitragszuschlag, nicht zu einer Absage. Ein Lebens­versicherer benennt für seinen eigenen Tarif ausdrücklich, dass ein Zuschlag vollen Schutz bei höherem Beitrag bedeutet und zum Beispiel bei erhöhtem BMI erfolgt. Am Ende der Risikoprüfung steht eines von fünf Ergebnissen.

ErgebnisWas es bedeutet
Annahme zu NormalbedingungenVoller Schutz, normaler Beitrag
Annahme mit RisikozuschlagVoller Schutz, höherer Beitrag
Annahme mit LeistungsausschlussNormaler Beitrag, ein Bereich ist nicht versichert
ZurückstellungNoch keine Entscheidung, der Versicherer wartet ab
AblehnungEs kommt kein Vertrag zustande

Über alle Gesundheitsbilder hinweg ist die glatte Annahme der Normalfall. Nach einer Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) endeten 2023 drei Prozent der BU-Anträge mit einem Beitragszuschlag, zehn Prozent mit einem Leistungsausschluss, drei Prozent wurden nicht weiter verfolgt und drei Prozent abgelehnt (Quelle: GDV). Rechnerisch bleiben 81 Prozent glatte Annahmen, die der GDV nicht eigens ausweist.

Die Quoten gelten aber nur für eingereichte Anträge. Wer nach einer negativen Voranfrage nie beantragt, kommt darin nicht vor. Die Statistik zeigt den Ausgang der Anträge, nicht die Chancen aller Interessenten.


Was gilt bei Übergewicht plus Bluthochdruck, Diabetes oder Rückenbeschwerden?

Kommt zum Gewicht eine dokumentierte Folgeerkrankung hinzu, wird aus dem Zuschlagsfall meist ein Fall mit Arztbericht. Erst mit einer solchen Diagnose kommt überhaupt ein Leistungsausschluss in Betracht, bei reinem Übergewicht bleibt es beim Beitragszuschlag. Typisch sind Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes und Beschwerden an Wirbelsäule oder Knie.

Entscheidend ist dann nicht die Diagnose, sondern ihre Dokumentation. Aktuelle Blutdruck- und Blutzuckerwerte, ein Gewichtsprotokoll und der Nachweis einer stabilen Behandlung verschieben die Entscheidung von der Schablone zur Einzelfallprüfung. Fehlen sie, entscheidet der Prüfer nach Aktenlage, und die ist im Zweifel gegen Sie.

Reichen Sie diese Unterlagen deshalb schon mit der ersten Anfrage ein und nicht erst auf Nachfrage. Liegen Werte und Behandlungsnachweis bei, entfällt eine ganze Rückfragerunde. Sinnvoll ist außerdem, den Ausschluss-Wortlaut im Votum sofort gegen Ihr Berufsbild zu prüfen: Ein Wirbelsäulenausschluss trifft einen Handwerker anders als einen Bürokaufmann.


Ab welchem BMI lehnen Versicherer ab?

Bei starkem Übergewicht, also ab Adipositas Grad II, liegen die dokumentierten Ablehnungsgrenzen einzelner Häuser zwischen BMI 38 und BMI 42. Ein Versicherer nennt Zuschlag ab BMI 31 und Ablehnung ab 38, ein zweiter Zuschlag ab 30 und keinen Schutz über 38. Ein dritter lehnt ab 40 ab, ein vierter ab 42, weitere prüfen ohne feste Grenze einzeln. Bei einem BMI von 39 entscheidet also allein die Wahl des Versicherers über Vertrag oder Absage.

Wie weit die Häuser auseinanderliegen, zeigt eine Detailfrage. Ob das Geschlecht bei der BMI-Bewertung zählt, beantworteten drei Versicherer dreimal verschieden: einmal mit Unterschieden in der Berechnung, einmal mit einem klaren Nein, einmal mit der Auskunft, das Geschlecht spiele keine Rolle.


Warum der Beruf den Zuschlag nicht verändert, aber alles andere

Beruf und Gewicht wirken auf zwei getrennten Stufen. Die Berufsgruppe bestimmt Ihren Basisbeitrag, das Gewicht den prozentualen Zuschlag darauf. Als Bewertungsfaktoren für den BMI nennen Versicherer Alter, Größe, Gewicht, Raucherstatus und vor allem Begleit­erkrankungen, den Beruf nur selten.

Der Unterschied entsteht davor und dahinter: Der Dachdecker startet in einer teureren Berufsgruppe, und ein Knieschaden beendet seine Tätigkeit auf dem Dach, während derselbe Schaden im Büro meist keine Berufs­unfähigkeit auslöst. Leistungsauslöser ist nach § 172 Absatz 2 VVG immer der zuletzt ausgeübte Beruf (Quelle: § 172 VVG).

Experten-Tipp:
Ein hoher BMI ist der seltenste und trotzdem der härteste Fall

„BMI-Fälle gelten als Kleinigkeit, weil sie selten sind: Fragen Sie deshalb nie bei einem einzigen Haus an, sondern parallel und anonym bei mehreren. Die Spannweite der Voten ist Ihr größter Hebel.“

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Diese Gesundheitsfragen stellen Versicherer zu Ihrem Gewicht

Ihr Gewicht wird im Antrag nicht als Diagnose erfasst, sondern als Zahl: Größe und Gewicht ergeben den BMI, und ein erhöhter Wert wird von dort an wie jede andere Vorerkrankung bewertet. Dazu kommen Fragen, die auf gewichtsbezogene Befunde zielen. Diese Formulierungen sind typisch:

  • „Hat sich Ihr Gewicht im letzten Jahr verändert? Falls ja: Um wie viel Kilogramm?“
  • „Leiden oder litten Sie innerhalb der letzten fünf Jahre an folgenden Erkrankungen: Herzerkrankung, Blutgefäßerkrankung, Bluthochdruck, Nierenerkrankung, Schilddrüsenerkrankung, Diabetes, Stoffwechselstörung, Essstörung.“
  • „Haben Sie in den letzten fünf Jahren wegen einer Ess- oder Verdauungsstörung Medikamente ohne ärztliche Verordnung eingenommen (zum Beispiel Abführmittel, Appetitzügler)?“
  • „Wurden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren Blutdruckwerte über 140/90 mmHg gemessen?“
  • „Wurde bei Ihnen in den letzten fünf Jahren eine Leberwerterhöhung oder eine Lebererkrankung (zum Beispiel Fettleber) festgestellt?“
  • „Bestehen oder bestanden innerhalb der letzten fünf Jahre Beschwerden seitens des Bewegungsapparates (zum Beispiel Knie, Wirbelsäule)?“

Typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Gibt es eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne BMI-Abfrage?

Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ersetzen die Gewichtsfrage nicht, sie stellen sie strenger: Sie fragen Größe und Gewicht ab und setzen zusätzlich eine BMI-Zugangsschwelle. Ein Anbieter verlangt einen BMI zwischen 18 und 27, ein zweiter einen „BMI im Normalbereich“. Vereinfachte Verfahren filtern erhöhtes Gewicht also vorab heraus, statt zu helfen.

In der vollen Gesundheitsprüfung entscheidet dagegen die Annahmerichtlinie des einzelnen Hauses, und die fällt von Anbieter zu Anbieter verschieden aus. Bei erhöhtem Gewicht arbeitet diese Spannweite für Sie, ein vereinfachtes Verfahren gegen Sie. Der Weg zu einer Annahme führt deshalb nicht über ein Verfahren ohne Gewichtsfrage, sondern über die Wahl des Hauses.


Was die vorvertragliche Anzeigepflicht für Sie bedeutet

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist Ihre Pflicht, alle gefahrerheblichen Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie gilt bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung, und für Fragen, die der Versicherer danach bis zur Vertragsannahme in Textform stellt, auch darüber hinaus (Quelle: § 19 VVG).

Zwei Folgerungen sind für Sie günstig. Gefragt ist die Zahl, nicht die Diagnose: Wer Größe und Gewicht wahrheitsgemäß angibt, hat seine Anzeigepflicht erfüllt, auch ohne das Wort Adipositas zu verwenden. Und bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nicht zurücktreten, wenn er auch bei Kenntnis abgeschlossen hätte, nur zu anderen Bedingungen.

Beim Gewicht gilt trotzdem eine Warnung: Es ist der einzige Gesundheitsdatenpunkt, bei dem Sie sich praktisch nicht auf Unwissenheit berufen können. Wer sein Gewicht bewusst zu niedrig angibt, riskiert den Vorwurf der Arglist. Dann hilft kein Kausalitätsgegenbeweis, und der Versicherer kann seine Rechte zehn Jahre lang geltend machen (Quelle: § 21 VVG). 2023 scheiterten zehn Prozent der abgelehnten Leistungsanträge an einer Verletzung der Anzeigepflicht, so der GDV.


Wie funktioniert eine anonyme Risikovoranfrage bei Übergewicht?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine Abfrage bei mehreren Versicherern, bei der Ihr Name und Ihre Anschrift nicht genannt werden. Sie erfahren vorab, ob und zu welchen Bedingungen jedes Haus Sie versichern würde, ohne dass ein Antrag entsteht. Das funktioniert, weil nur anzeigepflichtig ist, wonach der Versicherer in Textform fragt, und weil er Gesundheitsdaten bei Ärzten, Kassen oder anderen Versicherern nur mit Ihrer Einwilligung erheben darf (Quelle: § 213 VVG).

Ihren BU-Antrag sollten Sie deshalb nicht selbst stellen: Wer direkt bei einem Haus anfragt, erfährt genau ein Votum von vielen und riskiert dabei einen Eintrag. Wir fragen parallel an und legen aktuelle Blutwerte, ein Gewichtsprotokoll und bei sportlich bedingt hohem BMI eine Eigenerklärung mit bei. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen, und wir haften für Beratungsfehler mit Schadensersatz (Quelle: § 63 VVG).

Der BU-Antrag mit Übergewicht: der Ablauf Schritt für Schritt

Ein BU-Antrag mit Übergewicht läuft in sechs Stationen, von der Vollständigkeitsprüfung bis zu Ihrer Entscheidung über das Votum. Über die Dauer entscheidet fast immer eine einzige Station: die Nachforderung von Arztunterlagen.

Eine Zahl gehört richtiggestellt: Die häufig zitierten 110 Tage aus der Erhebung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschreiben die Leistungsprüfung, also den Weg von der gemeldeten Berufs­unfähigkeit bis zur Rentenentscheidung (Quelle: GDV). Für die Antragsprüfung gilt der Wert nicht, eine belastbare Statistik dazu ist öffentlich nicht verfügbar.


Station 1 bis 3: Eingang, Vorprüfung und Rückfrage zum Gewicht

Station 1, Eingang und Vollständigkeitsprüfung. Der Versicherer prüft zuerst nur Felder und Unterschriften: Zeitfresser sind hier unvollständige Formulare, nicht der BMI.

Station 2, Vorprüfung nach Größe und Gewicht. Aus Ihren Angaben entsteht der BMI, und dieser Wert wird gegen die Annahmerichtlinie des Hauses gehalten. Liegt er unter der ersten Schwelle, läuft der Antrag oft ohne Rückfrage durch. Liegt er darüber, wird der Fall einem Risikoprüfer zugeteilt, und ab hier ist es eine Einzelfallbewertung.

Station 3, Zusatzfragebogen zum Gewicht. Viele Häuser schicken bei erhöhtem BMI einen eigenen Fragebogen nach: Gewichtsverlauf, Höchst- und Tiefstgewicht, Diätversuche, Medikamente, Begleit­erkrankungen wie Blutdruck, Blutzucker und Leberwerte. Antworten Sie hier vollständig und mit Datumsangaben, denn jede Lücke löst die nächste Rückfrage aus.


Station 4 bis 6: Arztunterlagen, Votum und Ihre Entscheidung

Station 4, Arztunterlagen. Ab einer bestimmten Zuschlagshöhe fordern Häuser standardmäßig einen Hausarztbericht an, ein Versicherer nennt dafür 50 Prozent Risikozuschlag, und eine hohe Wunschrente kann je nach Anbieter ab etwa 2.500 bis 3.000 Euro Monatsrente zusätzlich eine ärztliche Untersuchung auslösen.

Station 5, das Votum. Am Ende steht eines der fünf möglichen Ergebnisse, bei reinem Übergewicht meist der Zuschlag. Wichtig ist, was sonst im Votum steht: eine Ausschlussformulierung im Wortlaut und gegebenenfalls eine datierte Nachprüfungszusage. Dieses Dokument ist der einzige Teil Ihres Vertrags, über den sich verhandeln lässt.

Station 6, Annahme, Nachverhandlung oder anderes Haus. Sie sind an ein Votum nicht gebunden, sondern können es annehmen, nachverhandeln oder ein anderes Haus prüfen lassen. Über eine anonyme Risikovoranfrage liegen mehrere Voten gleichzeitig vor. Wer Gewichtsverlauf, Blutwerte und Blutdruckmessungen schon bei der ersten Anfrage mitschickt, überspringt zwei bis drei Rückfragerunden.


Was passiert nach einer Ablehnung? HIS-Eintrag und Ihre Rechte

Eine Ablehnung schließt weitere Anträge nicht aus, hinterlässt aber Spuren. Andere Versicherer fragen im Antrag nach früheren Ablehnungen, und es kann eine Meldung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer erfolgen, kurz HIS. Ein HIS-Eintrag ist ein Vermerk in einer Auskunftei der Versicherungswirtschaft, betrieben von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden (Quelle: BfDI).

Zwei Punkte nehmen dieser Zielgruppe die größte Sorge. Auslöser ist der erheblich höhere Beitrag, nicht die Ablehnung. Und es steht keine Diagnose darin: Vermerkt wird die Person, Krankheit oder Beruf nicht, ein erhöhtes Risiko erscheint nur als „Erschwernis“ ohne Grund. Eine Meldung löse zudem keinen Automatismus aus und bedeute nicht, dass die Person keinen neuen Vertrag erhält, so der GDV. Die Regelfrist bis zur Löschung beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre (Quelle: GDV).

Bei Anträgen ohne Vertragsschluss ist die Frist kürzer: Gelöscht wird spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Antragsjahr (Quelle: GDV-Verhaltensregeln). Ihr wichtigstes Recht ist die Selbstauskunft: Sie erfahren darin, ob Daten gespeichert sind, welcher Versicherer gemeldet hat, wann und warum. Ist eine Meldung unrichtig, haben Sie Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Der erste Antrag ist deshalb der falsche Ort für einen Versuch auf eigenes Risiko.

Berufs­unfähigkeits­versicherung anfragen, ohne einen Eintrag zu riskieren

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Bei einer anonymen Voranfrage entsteht kein Antrag, damit auch kein Meldeanlass für das HIS. Sie sehen die Voten mehrerer Häuser, bevor Sie irgendwo unterschreiben.

  • Kein Antrag, keine Ablehnung, kein HIS-Meldeanlass
  • Voten mehrerer Versicherer im direkten Vergleich
  • Blutwerte, Gewichtsprotokoll und Eigenerklärung reichen wir mit ein
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Im Formular geben Sie nur Basisdaten an, keine Diagnosen. Ihre Gesundheitsangaben nehmen wir erst im Gespräch auf und fragen ausschließlich anonym bei den Versicherern an.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Adipositas?

Ohne Gesundheitszuschlag kostet eine BU-Rente von 1.500 Euro monatlich je nach Beruf zwischen rund 52 und 268 Euro im Monat. Ein Risikozuschlag von 25 bis 100 Prozent ist bei Adipositas die typische Folge, und er schlägt prozentual auf genau diesen Basisbeitrag auf. Die Werte stammen aus veröffentlichten Beiträgen eines Tarifs bis zum 67. Lebensjahr, Eintrittsalter 30 Jahre, Nichtraucher, keine Gesundheitsrisiken, Zahlbeitrag, Stand 22.06.2026. Es sind keine Angebote und kein Marktdurchschnitt.

BerufBasisbeitrag ohne Zuschlag
Dachdecker268,18 €
Erzieher139,12 €
Kfz-Mechatroniker101,08 €
Bürokaufmann72,37 €
Arzt52,45 €

Der Abstand zwischen den Berufen ist größer als jede Zuschlagsstufe: Ein Dachdecker zahlt ohne jeden Gesundheitszuschlag mehr als das Dreifache eines Bürokaufmanns. Weil der Zuschlag prozentual rechnet, wirkt dieselbe Stufe innerhalb einer Berufsgruppe für alle gleich, in Euro trifft sie körperliche Berufe am härtesten.


Wie hoch fällt der Zuschlag aus?

Ein Versicherer beschreibt seine Systematik so: Risikozuschläge staffeln sich in 25-Prozent-Schritten, und ab 50 Prozent Zuschlag wird ein Hausarztbericht angefordert. Der Zuschlag ist keine feine Kurve, sondern eine Treppe.

Zur Höhe nach BMI-Band gibt es keine belastbare Markterhebung, weil Annahmerichtlinien interne Regelungen sind. Aus einzelnen Risikoabfragen bei jeweils 19 Gesellschaften ergibt sich dieses Bild:

BMI-BandTypische Voten
25–29,9Überwiegend normale Annahme
30–32,9Kein Zuschlag oder 25 %
33–34,925 bis 50 %, Schwerpunkt 50 %
35–37,950 bis 100 %, oft zuerst Arztbericht statt Votum
Ab 38Erste harte Ablehnungsgrenzen

Bemerkenswert ist, was in dieser Übersicht fehlt: Bei reinem Übergewicht taucht keine Ausschlussklausel auf.


Der Hebel, der mehr bringt als jede Beitragsoptimierung

Der stärkste Kostenhebel bei erhöhtem BMI ist die Wahl des Versicherers, nicht das Feilschen um die Zuschlagsstufe. Dasselbe Gewicht führt im BMI-Band von 33 bis 34,9 je nach Haus zu 25 oder zu 50 Prozent Zuschlag, und bei einem BMI von 39 zu einem Vertrag oder zu einer Absage. Wer nur bei einem Haus anfragt, sieht von dieser Spannweite nichts.

Ein Punkt gehört dazu, den kaum jemand erwähnt: Ein Zuschlag hebt nicht nur Ihren Zahlbeitrag, sondern auch den Tarifbeitrag, also die Obergrenze, bis zu der der Beitrag später steigen kann. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Was Sie am Ende zahlen, sagt Ihnen nur eine Voranfrage.

Risikozuschlag oder Ausschlussklausel: was Sie annehmen sollten

Wenn Sie zwischen Zuschlag und Ausschluss wählen können, nehmen Sie im Zweifel den Zuschlag. Der Grund ist eine Asymmetrie: Ein Zuschlag ist bei Gewicht rückholbar, ein Ausschluss ohne Nachprüfungszusage ist faktisch endgültig.

Zur Einordnung, bevor es unangenehm wird: Bei reinem Übergewicht stellt sich die Frage meist gar nicht, und Ausschlussklauseln sind auch im Leistungsfall selten das Problem. In der Ablehnungsstatistik von Morgen und Morgen, Marktblick Berufs­unfähigkeit 2026, führt die Ausschlussklausel keinen eigenen Ablehnungsgrund. Die Liste führen der Abbruch der Kommunikation durch den Versicherungsnehmer mit 40,61 Prozent und die nicht erreichte 50-Prozent-Schwelle mit 33,03 Prozent an (Quelle: Morgen und Morgen).

Ins Spiel kommt ein Ausschluss erst, sobald eine Folgeerkrankung dokumentiert ist, etwa an Wirbelsäule oder Knie, bei Bluthochdruck oder Diabetes. Dann entscheidet der Wortlaut, und der ist Verhandlungssache. Drei reale Formulierungen aus Annahmevoten verschiedener Versicherer zum gleichen Gesundheitsbild zeigen die Spannweite:

  • Eng, mit Nachprüfungsfrist: Beschwerden der Wirbelsäule und ihres Halteapparates bleiben bei der Bestimmung der Minderung der Berufsfähigkeit unberücksichtigt. Für tumoröse und unfallbedingte Ursachen besteht voller Schutz, dazu kommt die Zusage, die Einschränkung nach einem Jahr zu überprüfen.
  • Breiter, auch für den Arbeitsunfähigkeits-Baustein: Bewegungsstörungen und Schmerzsyndrome der Wirbelsäule einschließlich Bänder, Bandscheiben, Muskeln und Nerven bedingen keinen Leistungsanspruch.
  • Hart, ohne Nachprüfung: Ausgeschlossen sind Erkrankungen der Wirbelsäule einschließlich der beteiligten Muskulatur sowie alle Folgen und Komplikationen.

Achten Sie auf die Wendung „bleiben unberücksichtigt“. Sie wirkt auch dann, wenn das ausgeschlossene Leiden nur mitwirkt. Wer zu 60 Prozent berufsunfähig ist, davon 20 Prozentpunkte aus dem ausgeschlossenen Gebiet, kommt auf anrechenbare 40 Prozent und liegt unter der Schwelle von 50 Prozent. Der Ausschluss kostet dann die gesamte Rente, nicht einen Teil.

Wie eng Gerichte solche Klauseln lesen, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 02.10.2020, Aktenzeichen 4 U 633/18: Die Rückausnahme für neu aufgetretene entzündliche Erkrankungen half dort nicht, weil sich der Prozess auf dem Boden degenerativer Veränderungen entwickelt hatte. Genau dieses Muster, Verschleiß mit entzündlicher Komponente an Wirbelsäule, Hüfte und Knie, ist die typische gewichtsassoziierte Folgeerkrankung.

Prüfen Sie deshalb drei Punkte: Trifft das ausgeschlossene Gebiet Ihr Berufsbild? Wie breit ist es formuliert? Steht eine datierte Nachprüfungsoption im Votum?

Was bringt Abnehmen für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Abnehmen kann einen Risikozuschlag senken oder beseitigen, aber es gibt darauf in der Berufs­unfähigkeits­versicherung keinen durchsetzbaren Anspruch. Grundsätzlich dürfen Versicherungsnehmer eine Herabsetzung verlangen, wenn gefahrerhöhende Umstände weggefallen sind (Quelle: § 41 VVG).

In der Lebens- und Berufs­unfähigkeits­versicherung greift jedoch eine Sonderregel: Eine Herabsetzung ist nur wegen einer Minderung möglich, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrminderung gelten soll (Quelle: § 158 VVG in Verbindung mit § 176 VVG). Fehlt diese Vereinbarung, und die Musterbedingungen enthalten keine, bleibt nur der Antrag beim Versicherer. Genau deshalb spricht der Markt von Kulanz.

Es gibt aber einen dokumentierten Weg. Ein Versicherer verlangt für Reduktion oder Wegfall eines Zuschlags wegen Übergewicht mindestens zwei ärztlich bestätigte Messwerte im Abstand von zwölf Monaten. Das ist die Praxis eines einzelnen Hauses, kein Branchenstandard, aber eine konkrete Handlungsanweisung.

Medizinisch lohnt sich schon wenig: Nach der deutschen S3-Leitlinie zur Adipositas sind Effekte bereits bei drei bis fünf Prozent Gewichtsverlust klinisch signifikant nachweisbar (Quelle: AWMF S3-Leitlinie 050-001). Für einen Antrag auf Herabsetzung reicht das allein aber nicht, dort zählt der über zwölf Monate dokumentierte Verlauf.


Abnehmspritzen in der Risikoprüfung

Wenn Sie ein GLP-1-Medikament nehmen, kann Ihr Antrag zunächst zurückgestellt werden. Ein Versicherer beschreibt seine eigene Praxis so: Nutzt eine antragstellende Person die Abnehmspritze erst seit einem bis drei Monaten, sei die weitere Entwicklung noch nicht zuverlässig beurteilbar, deshalb komme eine vorübergehende Zurückstellung in Betracht. Das ist die Sichtweise eines einzelnen Hauses, nicht die Regel der Branche.

Derselbe Versicherer nennt, was er sehen will: medizinische Indikation, Diagnosen, Behandlungsdauer, Nebenwirkungen, dokumentierten Gewichtsverlauf und begleitende Lebensstiländerungen. Wichtig ist die Kehrseite: Solange kein Vertrag geschlossen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit ist eine Schutzlücke.

Die Skepsis der Häuser hat eine Datenbasis. In der Studienreihe zu Semaglutid, die die S3-Leitlinie referiert, verloren Teilnehmende 10,6 Prozent ihres Körpergewichts. Nach dem Absetzen nahmen sie im Mittel 6,9 Prozent wieder zu.


Müssen Sie eine Gewichtszunahme melden?

Nein, in der Regel nicht. In der Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt als Gefahrerhöhung nur eine Änderung, die nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform als solche angesehen werden soll. Die Musterbedingungen der Branche enthalten keine Gefahrerhöhungsklausel und keine Pflicht, Gewicht, Gesundheitszustand oder Beruf nachzumelden (Quelle: GDV-Musterbedingungen). Ihr Prüfsatz: Suchen Sie in Ihren Bedingungen nach dem Wort „Gefahrerhöhung“. Finden Sie es nicht, müssen Sie nichts melden.

Zwei Ausnahmen gibt es. Die Anzeigepflicht lebt wieder auf, wenn Ihr Schutz später erweitert wird und dafür erneut geprüft wird. Und wer nach einer Abnahme einen neuen Vertrag beantragt, kauft die bessere Bewertung mit höherem Eintrittsalter und längerer Gesundheitshistorie.

Experten-Tipp:
„Erst abnehmen, dann versichern“ ist der teuerste Plan

„Der gut gemeinte Rat, vor dem Antrag noch zehn Kilogramm abzunehmen, kostet Sie Monate ohne Schutz. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Herabsetzung gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ohnehin nicht, und bei frisch begonnener Abnehmspritze stellen Häuser den Antrag zurück. Sichern Sie den Vertrag jetzt mit Zuschlag und beantragen Sie die Nachprüfung später, mit zwei ärztlich bestätigten Messwerten im Abstand von zwölf Monaten.“

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Zahlt die BU, wenn Übergewicht zur Berufs­unfähigkeit führt?

Ja, aber nicht wegen des Übergewichts selbst. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (Quelle: § 172 VVG). Adipositas ist kein Leistungsauslöser, eine daraus entstandene Erkrankung sehr wohl. Typ-2-Diabetes und Gonarthrose, also Knieverschleiß, stehen in der deutschen S3-Leitlinie in der höchsten Risikoklasse mit mehr als dreifach erhöhtem Risiko (Quelle: AWMF S3-Leitlinie 050-001).

Damit gezahlt wird, muss der vereinbarte Grad der Berufs­unfähigkeit erreicht und ärztlich nachgewiesen sein, die Beeinträchtigung voraussichtlich andauern und die auslösende Erkrankung darf nicht ausgeschlossen sein. Wichtig ist außerdem der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, bei der der Versicherer auf eine gleichwertige Tätigkeit verweisen darf, die Sie gar nicht ausüben. Für körperlich Arbeitende zählt dieser Verzicht besonders.

Schwelle und Prognosezeitraum stehen nicht im Gesetz: Meist genügt ein Grad von 50 Prozent, der Prognosezeitraum kann zwischen drei Monaten und drei Jahren liegen (Quelle: BaFin). Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen für Berufs­unfähigkeit.

Auf die gesetzliche Absicherung können Sie sich nicht verlassen. Im Rentenzugang 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der vollen Erwerbsminderungs­rente bei 1.099 Euro monatlich, so die Publikation „Renten­versicherung in Zahlen 2025″ (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Sie fragt zudem nicht nach dem Beruf: Ein Dachdecker mit BMI 37, der noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann, ist gesetzlich nicht erwerbsgemindert, privat aber berufsunfähig. Mehr dazu auf unserer Seite zur Erwerbsminderungs­rente.


Wenn der Versicherer nicht zahlen will

Vier von fünf Leistungsanträgen werden nach Angaben des GDV bewilligt. Nach der Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg für 2024 war der fehlende Nachweis der Berufs­unfähigkeit mit rund 60 Prozent der wichtigste Ablehnungsgrund (Quelle: Franke und Bornberg). Kommt es dazu, prüfen wir die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch beim Leistungsantrag durch.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Experten-Tipp:
Im Leistungsfall streitet niemand über Ihren BMI

„Viele befürchten, der Versicherer werde später das Gewicht gegen sie verwenden. Gestritten wird aber über den Nachweis der Berufs­unfähigkeit, laut Franke und Bornberg der Grund für rund 60 Prozent der Ablehnungen, und über den Wortlaut Ihrer Ausschlussklausel. Lassen Sie Knie, Rücken oder Blutdruck deshalb berufsbezogen dokumentieren: welche Tätigkeit wie lange nicht mehr geht. Das entscheidet, nicht die Diagnose allein.“

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Beamte mit Übergewicht: zweimal geprüft, einmal abgesichert

Beamte und Beamtenanwärter mit erhöhtem BMI müssen zwei Prüfungen bestehen. Der Dienstherr prüft die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit, und der private Versicherer bewertet dasselbe Gewicht ein zweites Mal für die Dienstunfähigkeits­versicherung. Diese doppelte Hürde gibt es bei Angestellten nicht.

Der Maßstab des Dienstherrn stammt vom Bundes­verwaltungsgericht: Die gesundheitliche Eignung fehlt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Person werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (Quelle: Bundes­verwaltungsgericht). Entschieden wurde der Fall einer Lehrerin auf Probe mit einem BMI von 37,5, die deshalb entlassen worden war. Das Gericht hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.

Zwei Anforderungen daraus helfen Ihnen: Statistiken brauchen eine belastbare Basis, also eine über längere Zeit beobachtete, signifikante Anzahl von Personen, und Besonderheiten des individuellen Krankheits­verlaufs sind zu berücksichtigen. Ein BMI-Wert allein trägt die Prognose damit nicht. Die Kehrseite: Der amtsärztliche Befund existiert dann und ist bei späteren Gesundheitsfragen anzugeben.

Beim privaten Vertrag entscheidet der Klauseltyp. Eine echte Dienstunfähigkeits­klausel folgt der Entscheidung des Dienstherrn, eine unechte prüft selbst weiter, und dann kann die Pensionierung feststehen, während die Rente offen ist. In den Ruhestand versetzt wird, wer dauernd dienstunfähig und nicht anderweitig verwendbar ist (Quelle: § 26 BeamtStG, Absatz 1 Satz 3, für Bundesbeamte § 44 BBG). Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug muss zusätzlich die spezielle Dienstunfähigkeit eingeschlossen sein, sonst bleibt dieser Fall unversichert.

Beamte mit erhöhtem BMI: Berufs­unfähigkeits­versicherung mit echter Dienstunfähigkeits­klausel

Ob Ihre Klausel echt oder unecht ist und ob die spezielle Dienstunfähigkeit eingeschlossen ist, steht im Bedingungswerk, nicht im Prospekt. Wir lesen beides im Wortlaut, sagen Ihnen, welchen Schutz Ihr Amt braucht, und fragen mit Ihrem BMI anonym bei mehreren Häusern an.

  • Echte Dienstunfähigkeits­klausel und spezielle Dienstunfähigkeit im Bedingungswerk geprüft
  • Amtsärztlichen Befund und BMI gemeinsam sortiert, bevor ein Antrag entsteht
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Im Leistungsfall begleiten wir Sie und setzen Ihren Anspruch durch
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Berater

Nach dem Klick: kurzes Formular mit Geburtsjahr, Laufbahn oder Amt, Größe, Gewicht und Wunschrente. Ihr Bedingungswerk und ärztliche Unterlagen besprechen wir erst im Gespräch, den Kontaktweg wählen Sie selbst.

Alternativen, wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zustande kommt

Geben Sie die BU nicht zu früh auf. Die Verbraucherzentrale rät, nach einer Ablehnung nicht gleich aufzugeben, und bewertet die Grundfähigkeits­versicherung als Notlösung, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel nicht ersetzt (Quelle: Verbraucherzentrale). Unsere eigene Reihenfolge in der Beratung: erst mehrere BU-Angebote, dann eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung, dann eine Grundfähigkeits­versicherung, erst danach eine Dread-Disease-Versicherung.

Der BMI wandert mit. Auch die Alternativen haben Gesundheitsfragen und dieselbe Mechanik aus Zuschlag, Ausschluss und Ablehnung. Ein Versicherer nennt als Bewertungsfaktoren ausdrücklich Größe, Gewicht, Geburtsdatum und die Art des Schutzes. Keine Alternative ist „ohne Gewichtsfrage“, sie bewertet dasselbe Risiko nur meist milder.

Die Grundfähigkeits­versicherung ist keine BU mit weniger Fragen. Nach dem Grundfähigkeits-Rating 2025 von Franke und Bornberg werden Leistungen daraus seltener bewilligt, weil sie erst bei Verlust einer klar definierten Grundfähigkeit greifen. Für einen Maurer mit 30 Jahren und 1.500 Euro Monatsrente bis 67 nennt dasselbe Haus 101,68 € netto im Grundtarif und 151,72 € mit Psyche-Baustein (Quelle: Franke und Bornberg).

Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalsumme nach der Diagnose einer definierten schweren Krankheit und deckt damit Krebs ab, mit 19 Prozent die zweitgrößte BU-Ursachengruppe. Psyche und Bewegungsapparat, zusammen 54 Prozent der Fälle, erfasst sie nicht. Auch eine Unfall­versicherung ist kein Ersatz: Schwere Unfälle waren 2024 für acht Prozent der BU-Fälle verantwortlich (Quelle: GDV).

Für Eltern und junge Erwachsene ist ein Punkt wichtig: Einige Grundfähigkeitstarife erlauben später den Wechsel in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Berufseinstufung lässt sich später verbessern, der Gesundheitszustand nie zurücksetzen.


Vier Kriterien, mit denen Sie jedes Alternativangebot prüfen

Wir nennen hier bewusst keine Tarife, denn zu Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitstarifen für Menschen mit Adipositas liegen keine belastbaren, datierten Marktdaten vor. Diese vier Prüfkriterien wenden Sie auf jedes Angebot an.

PrüfkriteriumGutes ZeichenSchlechtes Zeichen
BMI-ZugangsschwelleKeine feste Obergrenze, Einzelfallprüfung mit UnterlagenFester Korridor, etwa BMI 18 bis 27, oder „BMI im Normalbereich“
Wechseloption in die Berufs­unfähigkeits­versicherungWechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung zugesagt, mit Frist im VertragWechsel nur „auf Antrag“ oder nur mit neuer Gesundheitsprüfung
Leistungskatalog gegen BerufsbildVersicherte Grundfähigkeiten treffen die Tätigkeiten, die Ihren Beruf tragenKatalog aus Fähigkeiten, die Ihr Beruf kaum braucht
Psyche-Baustein und PreisPsyche einschließbar, Mehrbeitrag und Rentenhöhe offen benanntPsyche ausgeschlossen oder nur mit begrenzter Rentenhöhe

Das zweite Kriterium ist für Menschen mit erhöhtem BMI das wertvollste Einzelmerkmal: Es hält den Weg in die Berufs­unfähigkeits­versicherung offen, ohne dass Ihr Gewicht ein zweites Mal bewertet wird.

Auch mit Folge­erkrankungen einen Weg zur Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir fragen anonym bei mehreren Häusern an, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zuerst. Kommt sie nicht zustande, prüfen wir Erwerbsunfähigkeit und Grundfähigkeit in derselben Runde mit.

  • Berufs­unfähigkeits­versicherung zuerst, Alternativen nur wenn nötig
  • Bluthochdruck, Rücken, Knie: Befunde sauber dokumentiert eingereicht
  • Sie erfahren jedes Votum, auch die Absagen, mit Begründung
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Berater

Nach dem Klick: Basisdaten im Formular, dann ein Gespräch zu Ihren Befunden. Was wir dabei erfahren, geht anonym an die Versicherer, nicht mit Ihrem Namen.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Übergewicht

Wie viel Kilogramm darf ich für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wiegen?

Es gibt keine feste Kilogrammgrenze, entscheidend ist der Body-Mass-Index (BMI), das Verhältnis von Gewicht zu Körpergröße im Quadrat. Bei 1,70 Metern beginnt die Zuschlagszone bei BMI 30, das entspricht rund 87 Kilogramm, bei 1,80 Metern rund 97 Kilogramm.

Die Ablehnungsgrenze hängt vom Versicherer ab und schwankt zwischen BMI 38 und 42. Entscheidend bleibt, bei welchem Versicherer Sie anfragen, nicht die genaue Kilogrammzahl.

Warum gibt es keine Berufs­unfähigkeits­versicherung speziell für Menschen mit Übergewicht?

Weil es kein eigenständiges Produkt dafür braucht: Der gesetzliche Leistungsauslöser aus § 172 VVG gilt für jeden BU-Vertrag gleich. Der BMI fließt nur als ein Gesundheitsfaktor unter mehreren in die Risikoprüfung ein, mit denselben möglichen Ergebnissen wie bei jedem anderen Antrag. Entscheidend bleibt das einzelne Haus und seine Annahmerichtlinie.

Gibt es eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne BMI-Abfrage?

Auch Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ersetzen die Gewichtsfrage nicht: Ein Anbieter setzt dort einen BMI zwischen 18 und 27 voraus, ein zweiter einen „BMI im Normalbereich“. In der vollen Gesundheitsprüfung liegen die dokumentierten Ablehnungsgrenzen dagegen erst zwischen BMI 38 und 42. Der Weg zur Annahme führt deshalb über die Wahl des Versicherers, nicht über ein Verfahren ohne Gewichtsfrage.

Was gilt bei Untergewicht für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation gilt ein BMI unter 18,5 als Untergewicht, laut Deutscher Adipositas-Gesellschaft mit niedrigem Risiko für Begleit­erkrankungen. Auch hier fragt jeder Versicherer Größe und Gewicht ab, denn ein zu niedriges Gewicht kann ebenso auf eine Erkrankung hindeuten wie ein zu hohes.

Wie einzelne Versicherer einen niedrigen BMI bewerten, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage bei Übergewicht?

Eine pauschale Dauer lässt sich nicht seriös nennen: Bei einer anonymen Risikovoranfrage antwortet jedes Haus im eigenen Tempo. Reichen Größe und Gewicht aus, kommt eine erste Rückmeldung meist zügig. Fordert ein Haus zusätzliche Unterlagen wie einen Hausarztbericht an, dauert es entsprechend länger. Wer schnell Klarheit will, liefert Gewichtsverlauf und aktuelle Werte deshalb am besten direkt mit.

Was bedeutet eine bariatrische Operation, zum Beispiel ein Magenbypass oder ein Schlauchmagen, für den BU-Antrag?

Klären Sie die Absicherung möglichst vor dem Eingriff, nicht danach. Eine bariatrische Operation ist ein operativer Eingriff und fällt dauerhaft unter jede Operationsfrage im Antrag, anders als ein Gewichtswert verschwindet sie nicht mehr aus der Krankengeschichte. Wer sie verschweigt, riskiert den Vorwurf der Arglist.

Grund ist eine Schutzlücke: In den Monaten um den Eingriff stellen Versicherer den Verlauf oft zurück, ohne geschlossenen Vertrag besteht kein Versicherungsschutz. Medizinisch ist der Nutzen belegt: Nach der S3-Leitlinie Adipositas sinkt nach dem Eingriff die Gesamtsterblichkeit um 45 Prozent, das Krebsrisiko um 25 Prozent, bei Frauen bei adipositasassoziierten Krebsarten um 41 Prozent, zugleich ist ein erhöhtes Suizidrisiko dokumentiert. Wie Versicherer den Eingriff konkret bewerten, ist öffentlich nicht dokumentiert.

Krankgeschrieben wegen Übergewicht: Was bedeutet das für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine Krankschreibung allein löst noch keine BU-Leistung aus, kann aber über einen mitversicherten Arbeitsunfähigkeits-Baustein relevant werden: Dieser zahlt schon ab einer vereinbarten Mindestdauer ununterbrochener, ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit, ohne dass eine dauerhafte Berufs­unfähigkeit festgestellt werden muss.

Ein individueller Ausschluss wirkt, wenn so vereinbart, auch auf diesen Baustein. Wer einen Ausschluss zu einer gewichtsassoziierten Diagnose akzeptiert, kann damit beide Leistungswege verlieren. Fehlzeiten wegen Stoffwechsel­erkrankungen wie Adipositas sind laut Techniker Krankenkasse selten, dauern im Schnitt aber deutlich länger als der durchschnittliche Krankschreibungsfall.

Welche Besonderheiten gelten für Beamte mit Übergewicht?

Bei Beamten kommt eine zusätzliche Hürde hinzu: Ein hoher BMI kann bereits die Verbeamtung auf Lebenszeit verhindern, weil vorher die gesundheitliche Eignung geprüft wird. Nach einem Beschluss des Bundes­verwaltungsgerichts fehlt diese Eignung, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Person werde vor der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Parallel läuft die private Absicherung über eine Dienstunfähigkeits­versicherung mit eigenem Leistungsauslöser, Beamte sind nach § 5 SGB VI in der gesetzlichen Renten­versicherung ­versicherungsfrei. Angehende Beamte mit erhöhtem BMI stehen die Prüfung damit zweimal bevor: einmal beim Dienstherrn, einmal beim privaten Versicherer.

Ab welchem Alter kann ich für mein Kind mit Übergewicht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Ein Abschluss ist bei einzelnen Anbietern schon ab etwa zehn Jahren möglich. Für Kinder gilt nicht die Erwachsenen-BMI-Klassifikation, sondern altersabhängige Perzentilen: Übergewicht beginnt laut Deutscher Adipositas-Gesellschaft zwischen der 90. und 97. Perzentile, Adipositas ab der 97. Perzentile. Ab 19 Jahren gilt die Erwachsenenklassifikation.

Wichtig: Auch das versicherte Kind ist zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen verpflichtet, laut § 156 VVG werden Kenntnis und Verhalten beider Seiten zugerechnet. Ein früher Abschluss sichert eine günstige Berufseinstufung dauerhaft, auch bei später risikoreicherem Beruf.

Welche zusätzlichen Nachweise wie Gewichtstagebuch oder Arztberichte werden verlangt?

Nicht immer die gleichen, aber in bestimmten Fällen mehr als nur Größe und Gewicht. Ab 50 Prozent Risikozuschlag fordern manche Häuser laut einer Versicherer-Auskunft einen Hausarztbericht an. Auch eine hohe gewünschte BU-Rente kann eine Untersuchung auslösen, je nach Anbieter schon ab etwa 2.500 bis 3.000 Euro Monatsrente.

Bei kürzlich begonnener Gewichtsabnahme kann ein Gewichtstagebuch helfen, weil sich daraus ein Durchschnittsgewicht bilden lässt. Bei hoher Muskelmasse ohne erhöhten Körperfettanteil kann stattdessen der Taillenumfang oder eine kurze Eigenerklärung den BMI-Wert einordnen.

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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