Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige

Ohne Arbeitskraft kein Einkommen – und vom Staat kaum Schutz. So sichern Selbständige ihre Existenz mit der richtigen BU ab.

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Was Selbständige über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen sollten, was sie kostet und wie Sie die passende Absicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Selbständige über die BU wissen
  2. Warum ist die BU für Selbständige sinnvoll?
  3. Wann und wie viel zahlt die BU?
  4. Was kostet die BU für Selbständige?
  5. Berufs­unfähigkeits­­versicherung für Selbständige im Test
  6. Brauchen auch Freiberufler eine BU?
  7. So wählen Selbständige die beste BU
  8. Häufige Fragen von Selbständigen zur BU
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige und Freiberufler haben keine oder nur sehr geringe Ansprüche auf gesetzliche Leistungen, wenn sie berufsunfähig werden.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist für sie besonders sinnvoll und schützt vor dem finanziellen Absturz.
  • Die BU zahlt eine vorher vereinbarte monatliche Rente und hilft so, den Lebensstandard abzusichern.
  • Selbständige sollten beim Vergleich besonders genau hinschauen und auf bestimmte Klauseln wie die Umorganisationsklausel achten.
  • Bei uns können sich Selbständige mit risikoarmem Beruf bereits ab 39 € im Monat versichern.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von uns zur passenden Berufs­unfähigkeits­versicherung beraten. Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen.
Patrick Knittel

Als Selbständiger ist Ihre Arbeitskraft Ihr wichtigstes Kapital …

… denn sie ist die Grundlage für jeden Auftrag und für jeden Euro, den Sie verdienen. Fällt diese Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall dauerhaft aus, steht nicht nur ein Projekt still, sondern Ihr gesamtes Einkommen. Anders als Angestellte können Sie sich dabei kaum auf den Staat verlassen, denn die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente greift für Selbständige nur unter strengen Bedingungen, oft gar nicht. Genau diese Lücke schließt die Berufs­unfähigkeits­versicherung: Sie zahlt eine monatliche Rente, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Worauf es bei den Bedingungen ankommt und was der Schutz für Ihren Beruf kostet, erfahren Sie auf dieser Seite.

Das müssen Selbständige über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen

Für Selbständige ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung die wichtigste Absicherung ihrer Arbeitskraft. Sie ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn ein Selbständiger seinen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann. Da kaum staatliche Leistungen greifen, trägt er das Risiko sonst allein.

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Statistisch wird etwa jede vierte Person im Verlauf ihres Erwerbslebens berufsunfähig (Quelle: GDV). Dieses Risiko besteht auch bei Selbständigen. Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sichern Sie sich gegen den finanziellen Schaden ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben müssen oder ihm nur noch eingeschränkt nachgehen können.

Icon Person mit Denkblasen

Für Selbständige und Freiberufler ist der private Berufs­unfähigkeitsschutz besonders wichtig, da sie einen niedrigen bis kaum einen Anspruch auf gesetzliche Leistungen haben. Ohne diesen Schutz sind sie im Ernstfall zuerst auf ihre Ersparnisse und anschließend auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.


Wie funktioniert sie?

Sie zahlen für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung monatliche Beiträge. Deren Höhe hängt unter anderem von Ihrem Beruf, Risikofaktoren im Alltag sowie Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Liegt langfristig eine mindestens 50-prozentige Einschränkung in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf vor, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente aus.

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung unterscheidet sich von anderen Absicherungen der Arbeitskraft: Versichert ist nicht Ihre Fähigkeit, überhaupt zu arbeiten, sondern Ihr konkreter Beruf. Zudem sind zahlreiche Ursachen von Berufs­unfähigkeit abgedeckt, während andere Absicherungen nur bei einem Unfall oder bestimmten schweren Erkrankungen leisten. Die BU ist damit vergleichsweise teuer, bietet aber die umfassendere Absicherung.

Warum ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige sinnvoll?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Selbständige sinnvoll, weil sie kaum staatlich abgesichert sind. Die gesetzliche Unfall­versicherung greift für sie nicht, und eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente erhalten sie nur unter strengen Bedingungen. Die private BU zahlt dagegen bereits ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit eine monatliche Rente.

Keine ausreichende Absicherung über den Staat

Die gesetzliche Unfall­versicherung greift für Selbständige nicht, weshalb sie bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nicht versichert sind. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente erhalten Selbständige nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.

Versicherte müssen dafür insgesamt mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben (Quelle: § 43 SGB VI). Auf viele Selbständige trifft das nicht zu, weshalb eine private Absicherung sinnvoll ist, um im Ernstfall nicht auf die Grundsicherung angewiesen zu sein.


Reicht die Absicherung durch Versorgungswerke?

Manche Selbständige zahlen in Versorgungswerke ein und können darüber eine Berufs­unfähigkeitsrente beziehen. Beachten Sie jedoch: Versorgungswerke zahlen in der Regel erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können – bei Ärzten oder Anwälten oft erst mit Rückgabe der Zulassung. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet dagegen bereits bei 50-prozentiger Berufs­unfähigkeit.


Die Vorteile einer guten Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige

  • Im Fall einer Berufs­unfähigkeit besser geschützt als über die gesetzliche Absicherung
  • Monatliche Rente bereits bei 50-prozentiger Berufs­unfähigkeit
  • Flexibel wie Ihr Berufsleben: Ein Berufswechsel muss in der Regel nicht angezeigt werden und die Berufs­unfähigkeitsrente ist an Lebensbedingungen anpassbar
  • Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind steuerlich absetzbar

Damit wird deutlich: Wer als Selbständiger berufsunfähig wird, steht ohne private Absicherung schnell ohne Einkommen da. Ob und in welcher Höhe Sie abgesichert sein sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – das lässt sich in einer kostenfreien Beratung schnell klären.

Mit uns die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige finden

Unsere BU-Berater sind von Finanztip empfohlen und finden für Sie als Selbständigen eine leistungsstarke BU zum fairen Beitrag. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Persönlicher Tarifvergleich für Ihren konkreten Beruf
  • Rente, die das Fehlen staatlicher Leistungen ausgleicht
  • Kostenfrei und unverbindlich, ohne Verpflichtung zum Abschluss
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Wann und wie viel zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald eine mindestens 50-prozentige Berufs­unfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf vorliegt (Quelle: VVG § 172). Die Rente wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder bis zum Ende der Berufs­unfähigkeit gezahlt. Die Höhe legen Sie beim Abschluss selbst fest.

Wann gilt ein Selbständiger als berufsunfähig?

Ein Selbständiger gilt als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Maßgeblich ist der konkrete Beruf, wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war – nicht irgendeine andere Tätigkeit, die theoretisch noch möglich wäre.

Wann ist man berufsunfähig?

Umorganisationsklausel

Viele Versicherer prüfen bei berufsunfähigen Selbständigen zunächst, ob eine Umorganisation des Arbeitsplatzes möglich ist. Können sie danach weiterarbeiten, wird keine Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt. Diese Umorganisation muss jedoch zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll sein. Meist wird auf eine Umorganisation verzichtet, wenn die daraus folgenden Einkommenseinbußen 20 Prozent übersteigen oder die selbständige Person weniger als fünf Angestellte hat. Gerade für Solo-Selbständige und kleine Betriebe ist diese Klausel deshalb der entscheidende Prüfstein beim Tarifvergleich.

Beispiel: Umorganisation in den Vertragsbedingungen

Berufs­unfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person Selbstständiger oder Freiberufler ist und nach zumutbarer Umorganisation ihres Betriebs / ihrer Praxis weiterhin als Selbstständiger bzw. Freiberufler tätig ist oder sein könnte. Zumutbar ist eine Umorganisation, wenn sie betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll ist und die versicherte Person unter Berücksichtigung ihrer Gesundheitsverhältnisse, Ausbildung und Erfahrung und der bisherigen Lebensstellung weiterhin leitend tätig ist oder sein könnte. Hierbei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die höchstrichterliche Rechtsprechung. Eine Umorganisation ist nicht zumutbar, wenn sich dadurch das jährliche Einkommen aus beruflicher Tätigkeit um mehr als 20 Prozent gegenüber dem vor Eintritt der Berufs­unfähigkeit erzielten durchschnittlichen jährlichen Einkommen der letzten drei Jahre vermindert.“

(Auszug aus den Vertragsbedingungen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung)

Experten-Tipp:
Ein günstiger Tarif nützt Solo-Selbständigen wenig

„Viele achten beim Vergleich zuerst auf den Beitrag. Doch bei Selbständigen entscheidet die Umorganisationsklausel, ob überhaupt gezahlt wird. Ist sie schwammig formuliert, verweist der Versicherer Sie im Ernstfall auf eine umgebaute Tätigkeit. Achten Sie auf eine feste Grenze: keine Umorganisation bei über 20 Prozent Einkommensverlust oder unter fünf Angestellten. Diese klare Formulierung ist mehr wert als ein paar Euro Ersparnis.“

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Wie hoch sollte die Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente bestimmen Sie selbst. Als Orientierung sollte sie mindestens 1.000 Euro betragen und rund 70 Prozent Ihres Einkommens absichern. Bei Selbständigen muss die Rente in vielen Fällen das Fehlen staatlicher Leistungen komplett ausgleichen – planen Sie deshalb eher großzügig.

Icon Geld Stapel

In Ihrem Erwerbsleben kann sich noch einiges ändern: Ihr Einkommen kann steigen oder sinken, und durch eine Heirat oder Nachwuchs kann Ihr Bedarf wachsen. Ihr Vertrag sollte deshalb eine Nach­versicherungsgarantie enthalten, mit der Sie die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können.

Experten-Tipp:
Bei Selbständigen greift die 70-Prozent-Faustregel zu kurz

„Als Angestellter reicht oft eine Rente von rund 70 Prozent des Netto. Als Selbständiger haben Sie im Ernstfall aber kein staatliches Netz darunter. Rechnen Sie deshalb Ihre echten Fixkosten plus Kranken- und Altersvorsorgebeiträge zusammen. Diese laufen weiter. Setzen Sie die Rente lieber etwas höher an und sichern Sie sich über eine Nach­versicherungsgarantie spätere Erhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung.“

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Weitere Leistungen

  • Achten Sie darauf, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Andernfalls kann Ihnen im Falle einer Berufs­unfähigkeit eine alternative Berufstätigkeit aufgedrückt werden, statt dass die Rente gezahlt wird. Bei der konkreten Verweisung darf der Versicherer die Zahlung erst einstellen, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit gefunden haben.
  • Für Selbständige interessant ist die Wiedereingliederungshilfe. Manche Versicherer bieten sie als Unterstützung für den Übergang von Berufs­unfähigkeit in einen neuen Job an.
  • Versicherungen mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel zahlen auch bei einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit, selbst wenn Sie nicht berufsunfähig sind. Verfügen Sie bereits über eine Krankentagegeld­versicherung, kann diese Klausel jedoch redundant sein.

Alle wichtigen Klauseln und Regelungen

Wie wertvoll die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist, zeigt ein Fall aus unserer Praxis: Ein selbständiger Fotograf Anfang 40 war wegen einer Sehnenscheiden­entzündung rund sieben Monate krankgeschrieben, ohne bereits berufsunfähig zu sein. Über die Arbeitsunfähigkeitsklausel leistete sein Versicherer – die Alte Leipziger – anstandslos und zahlte 16.359,12 Euro nach. Genau diese Lücke zwischen langer Krankschreibung und dauerhafter Berufs­unfähigkeit schließt die Klausel.

Was kostet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige kostet je nach Beruf zwischen rund 39 und über 250 Euro im Monat. Entscheidend ist die Risikoeinstufung des Berufs: Ein Softwareentwickler zahlt für 1.000 Euro Rente ab etwa 39 Euro, ein körperlich tätiger Handwerker für dieselbe Absicherung ein Vielfaches. Alter, Rentenhöhe und Gesundheit beeinflussen den Beitrag zusätzlich.


Kostenbeispiel: BU für einen Softwareentwickler

  • Eintrittsalter: 30 Jahre
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Softwareentwickler (risikoarmer Bürojob)
BU-RenteMonatsbeitrag*
1.000 €39 €
1.200 €47 €
2.000 €79 €
*gerundet

Kostenvergleich: verschiedene Berufe von Selbständigen

Der Beruf ist der größte Hebel beim Beitrag. Die folgende Tabelle zeigt zur Orientierung, wie stark sich der monatliche Beitrag für 1.500 Euro Berufs­unfähigkeitsrente (Eintritt mit 30 Jahren, Laufzeit bis 67, Nichtraucher) je nach Tätigkeit unterscheidet.

Beruf (selbständig)RisikoeinstufungMonatsbeitrag für 1.500 € BU-Rente*
Softwareentwickler / ITrisikoarm (Bürojob)rund 44–55 €
Akademiker (zum Beispiel Arzt, Ingenieur, Berater, Architekt)risikoarm bis mittelrund 44–80 €
Grafiker / Kreativermittel (hoher Büroanteil günstiger)rund 50–70 €
Handwerker / Elektromeisterkörperlich, erhöhtrund 80–120 € (körperlich extreme Berufe bis 250 €)
Künstler / Musikerschwer versicherbaroft nur über Alternativen absicherbar
*Beitragsbeispiele, für 1.500 € Monatsrente bei Eintritt mit 30 Jahren und Laufzeit bis 67. Die Werte variieren je nach Anbieter und Gesundheitsprüfung.

Für Künstler und Musiker bieten viele Versicherer keine klassische Berufs­unfähigkeits­versicherung an. Hier ist häufig eine Alternative zur BU wie die Grundfähigkeits­versicherung der realistische Weg zur Absicherung.


Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Die konkrete Höhe der Kosten für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Alter bei Abschluss
  • Vertragslaufzeit
  • Höhe der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente
  • Gesundheitszustand bei Abschluss
  • Konkrete berufliche Tätigkeit und deren Risikoklasse
  • Weitere Besonderheiten der Vertragsgestaltung

Die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind zudem steuerlich absetzbar – als sonstige Vorsorgeaufwendungen. In der Praxis ist der jährliche Höchstbetrag bei Selbständigen allerdings oft schon durch die Kranken- und Pflege­versicherung ausgeschöpft, sodass sich die BU-Beiträge steuerlich häufig nicht mehr auswirken.

Ihren persönlichen BU-Beitrag als Selbständiger erfahren

Was Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich kostet, hängt von Beruf, Alter und Gesundheit ab. Wir vergleichen die Tarife für Sie und erstellen ein Angebot auf Basis Ihrer konkreten Daten.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige im Test

Es liegen zahlreiche Testergebnisse und Rankings zur Berufs­unfähigkeits­versicherung vor. Wir haben die aktuellen Ergebnisse für Sie zusammengetragen und ausgewertet.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut92
Logo HDIHDIFFF+HervorragendExzellentSehr gutGut88
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendSehr gutSehr gutSehr gut87

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Experten-Tipp:
Der Testsieger ist selten der beste Tarif für Ihren Beruf

„Ratings bewerten Tarife pauschal, nicht Ihre Berufsgruppe. Ein Anbieter, der Handwerker günstig annimmt, stuft einen Architekten teuer ein und umgekehrt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Bestenliste, sondern auf einen berufsspezifischen Vergleich. Wir prüfen für Ihre konkrete Tätigkeit, welcher Versicherer Sie am fairsten einstuft. Das spart oft mehr, als jedes allgemeine Rating verspricht.“

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Brauchen auch Freiberufler eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ja. Freiberufler wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte haben oft ein Versorgungswerk, das aber meist erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit zahlt. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt diese Lücke und leistet bereits ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit. Für Freiberufler ohne Versorgungswerk ist sie noch wichtiger.

Gerade verkammerte Freiberufler sollten prüfen, ab wann ihr Versorgungswerk tatsächlich leistet. In vielen Fällen ist das erst der Fall, wenn die Berufszulassung zurückgegeben wird. Bis dahin klafft ohne private BU eine große Versorgungslücke, obwohl der Beruf längst nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann.

Manche Versicherer rechnen eine spätere Rente aus dem Versorgungswerk auf die private Berufs­unfähigkeitsrente an. Einzelne Anbieter wie Helvetia/Baloise verzichten auf diese Anrechnung – so bleiben im Leistungsfall beide Renten nebeneinander erhalten.

So wählen Selbständige die beste Berufs­unfähigkeits­versicherung

Selbständige wählen die beste Berufs­unfähigkeits­versicherung, indem sie zuerst ihren Bedarf berechnen, dann die Klauseln prüfen und bei Vor­erkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Besonders wichtig sind eine faire Umorganisationsklausel, der Verzicht auf die abstrakte Verweisung und eine ausreichend hohe Rente.

Darauf sollten Sie achten

  • Achten Sie auf die Klausel zur Umorganisation des Arbeitsplatzes oder Betriebs: Ist sie angemessen und eindeutig formuliert? Darin sollte stehen, dass bei mehr als 20-prozentigem Einkommensverlust oder bei Betrieben mit unter fünf Angestellten keine Umorganisation stattfinden muss.
  • Ist eine Arbeitsunfähigkeits­versicherung Bestandteil des Vertrages, und wenn ja, besitzen Sie bereits eine Krankentagegeld­versicherung? Wenn ja, prüfen Sie, ob Sie auf die Arbeitsunfähigkeitsklausel verzichten und Kosten sparen können.
  • Kalkulieren Sie Ihre Berufs­unfähigkeitsrente so, dass Sie Ihre festen monatlichen Kosten davon decken können. Eine Rente unter 1.000 Euro lohnt sich meist nicht.
  • Die Versicherungs­bedingungen sollten keine nachteiligen Verweisungsklauseln enthalten, mit denen der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen kann.
  • Achten Sie auf den Unterschied zwischen Netto- und Bruttobeitrag. Beide Beträge sollten nicht zu weit auseinanderliegen, damit keine zu starken Beitragserhöhungen drohen.

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse:
    Rechnen Sie nach, wie viel Geld Sie monatlich brauchen und wie viel Einkommen im Fall einer Berufs­unfähigkeit entfallen würde. Prüfen Sie auch, wie Sie für eine längere Arbeitsunfähigkeit abgesichert sind. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, wie hoch Ihre Rente sein sollte.
  2. Gesundheitsprüfung vorbereiten:
    Holen Sie Informationen von Ihren Ärzten und Ihrer Krankenkasse ein, damit Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten können. Bei Vor­erkrankungen oder einem gefährlichen Beruf lassen Sie am besten eine anonyme Risikovoranfrage stellen – wir unterstützen Sie dabei.
  3. Persönliche Beratung:
    Lassen Sie sich bei Auswahl, Gesundheitsprüfung und Antrag von unseren erfahrenen Experten kostenfrei und individuell unterstützen. Unsere BU-Beratung wird Ihnen von Finanztip empfohlen.
  4. Versicherer auswählen und Antrag stellen:
    Haben Sie sich entschieden, beantragen Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Achten Sie auf korrekte Angaben.
  5. Vertragsprüfung:
    Prüfen Sie den Vertrag noch einmal, bevor Sie ihn unterschreiben.
  6. Beitrag und Dokumentation:
    Zahlen Sie Ihre Beiträge pünktlich und bewahren Sie Ihre Unterlagen sorgfältig auf.
  7. Überprüfung:
    Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherung noch zu Ihrem Bedarf passt. Bei großen Veränderungen kann es sinnvoll sein, die Nach­versicherungsgarantie zu nutzen.

Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen erheblich verschlechtert. Über eine anonyme Risikovoranfrage erfahren Sie dagegen vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde – ohne dass Ihr Name gespeichert wird. Das ist besonders für Selbständige mit Vorerkrankung wichtig und wird weder von AI-Tools noch von Vergleichsportalen geboten.

Experten-Tipp:
Der schnelle Online-Antrag kann Sie dauerhaft aussperren

„Gerade Selbständige wollen den BU-Schutz oft schnell online abschließen. Doch wird Ihr Antrag wegen einer Vorerkrankung abgelehnt, landet das in einer Versichererdatei und belastet jeden weiteren Antrag. Der bessere Weg: eine anonyme Risikovoranfrage. Sie klärt vorab und ohne Namensnennung, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt. So sichern Sie sich Ihren Schutz, ohne sich den Markt zu verbauen.“

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Schwer versicherbare Berufe: Künstler, Musiker und Risikoberufe

Selbständige Künstler und Musiker sind in der Berufs­unfähigkeits­versicherung Härtefälle. Für Versicherer ist oft nicht klar abgrenzbar, wann ein Künstler berufsunfähig ist und wann nicht – viele lehnen diese Berufsgruppe ab oder verlangen hohe Zuschläge. Ähnliches gilt für körperlich stark belastende Risikoberufe.

Icon Malpalette

Bekommen Sie keine klassische BU, gibt es Alternativen: Häufig ist die Grundfähigkeits­versicherung eine Lösung, die grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Handgebrauch absichert. So sind Sie im schlimmsten Fall dennoch geschützt. Wurde Ihr Antrag bereits abgelehnt, zeigen wir Ihnen, was Sie jetzt tun können.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau. Als Ihre Experten stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Gerade Selbständige profitieren davon, weil sie im Ernstfall keinen Arbeitgeber im Rücken haben. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Diese Fehler sollten Selbständige beim Abschluss unbedingt vermeiden

  • Falsche Angaben:
    Machen Sie korrekte Angaben zu Beruf, Vor­erkrankungen und gefährlichen Hobbys. Verschweigen Sie Informationen, kann Sie das die Leistung im Schadensfall kosten. Holen Sie bei Ihren Ärzten Informationen ein, um Auslassungen zu vermeiden.
  • Zu niedrige Berufs­unfähigkeitsrente:
    Die Rente sollte hoch genug sein, dass sie Sie im Ernstfall wirklich entlastet. Bei Selbständigen muss sie oft das Fehlen staatlicher Leistungen ausgleichen. Wenn Sie sich noch keine hohe Rente leisten können, halten Sie sich über eine Nach­versicherungsgarantie die spätere Erhöhung offen.
  • Wichtige Ausschlüsse und Klauseln übersehen:
    Lesen Sie den Vertrag genau. Achten Sie darauf, dass der Versicherer die abstrakte Verweisung ausschließt, die Umorganisationsklausel fair ist und keine zu lange Karenzzeit vorgesehen ist.

Mit anonymer Risikovoranfrage auf der sicheren Seite

Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Bei Vor­erkrankungen oder einem schwer versicherbaren Beruf klären wir über eine anonyme Risikovoranfrage vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt – ohne dass Ihr Name gespeichert wird.

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Häufige Fragen von Selbständigen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Was passiert mit meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung, wenn ich mich selbständig mache?

Eine bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung läuft beim Wechsel in die Selbständigkeit normal weiter. Ein Berufswechsel muss bei den meisten Tarifen nicht gemeldet werden, und Ihr Beitrag bleibt unverändert. Im Leistungsfall zählt dann Ihre selbständige Tätigkeit. Prüfen Sie, ob die vereinbarte Rente noch zu Ihrem neuen Bedarf passt.

Welchen Anspruch haben Selbständige auf eine Erwerbsminderungs­rente?

Meist keinen. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente erhalten nur Personen, die mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung waren und in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben (laut § 43 SGB VI). Viele Selbständige zahlen nicht ein und haben deshalb keinen Anspruch.

Wann zahlt das Versorgungswerk bei Berufs­unfähigkeit?

Ein Versorgungswerk zahlt in der Regel erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit, wenn Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können. Bei Ärzten oder Anwälten ist dafür oft die Rückgabe der Zulassung nötig. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet dagegen schon ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit und schließt diese Lücke.

Wie wirkt sich die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige steuerlich aus?

Die Beiträge zählen als sonstige Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar (laut § 10 EStG). In der Praxis ist der jährliche Höchstbetrag bei Selbständigen aber häufig schon durch die Kranken- und Pflege­versicherung ausgeschöpft. Dann wirken sich die BU-Beiträge steuerlich meist nicht mehr aus.

Was ist besser für Selbständige: eine BU oder eine Grundfähigkeits­versicherung?

Für die meisten Selbständigen ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung die bessere Wahl, weil sie den konkreten Beruf absichert. Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt nur, wenn Sie grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Handgebrauch verlieren. Sie ist vor allem eine Alternative für schwer versicherbare Berufe wie Künstler oder Musiker.

Was leistet die BU, wenn mein Betrieb insolvent wird?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nur bei gesundheitlich bedingter Berufs­unfähigkeit, nicht bei wirtschaftlichen Problemen wie einer Insolvenz. Sie sichert Ihre Arbeitskraft ab, nicht den geschäftlichen Erfolg Ihres Betriebs. Geraten Sie aus rein finanziellen Gründen in Not, greift dieser Schutz nicht.

Was ist die Karenzzeit bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Karenzzeit ist ein vereinbarter Zeitraum, in dem die Versicherung trotz Berufs­unfähigkeit noch keine Rente zahlt. Für Selbständige lohnt sie sich nur, wenn sie diese Zeit aus Rücklagen oder einer Krankentagegeld­versicherung überbrücken können.

Wann sollten sich Selbständige gegen Berufs­unfähigkeit versichern – und ab welchem Alter?

Am besten so früh wie möglich. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger ist Ihr Beitrag und desto geringer das Risiko von Ausschlüssen oder Zuschlägen. Wer bereits als Gründer oder junger Selbständiger abschließt, sichert sich dauerhaft günstige Konditionen.

Wie kann ich meine BU-Rente später erhöhen?

Das gelingt über eine Nach­versicherungsgarantie in Ihrem Vertrag. Damit erhöhen Sie die Rente zu bestimmten Anlässen wie Heirat, Nachwuchs oder steigendem Einkommen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gerade für Selbständige mit schwankendem Einkommen ist diese Option wichtig, um den Schutz später anzupassen.

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