Berufs­unfähigkeits­versicherung und Krebs

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Krebsvorgeschichte ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung schwer: Das Risiko für Ablehnung, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss ist hoch, und der erste Schritt ist eine anonyme Risikovoranfrage.
  • Über den Ausgang entscheiden Krebsart, Stadium und der Abstand zur Therapie. Jeder Versicherer bewertet das einzeln.
  • Wie viele BU-Anträge mit Krebsvorgeschichte abgelehnt werden, veröffentlicht in Deutschland niemand: weder der Branchenverband noch die Ratinghäuser noch die Aufsicht.
  • Wer vor der Diagnose einen Vertrag hat, steht gut da: Bösartige Neubildungen haben mit rund 95 % die höchste Anerkennungsquote aller Diagnosegruppen.
Patrick Knittel

Wie die Absicherungsfrage sich neu stellt

Sie haben eine Krebserkrankung hinter sich oder stecken mitten in der Behandlung, und irgendwann taucht die Frage nach der Arbeitskraft auf. Wer jetzt nach einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sucht, bekommt oft zwei Sorten Antwort: entweder ein pauschales „geht nicht mehr“ oder ein ebenso pauschales „kein Problem“. Beides hilft Ihnen nicht weiter.

Richtig ist: Ein Abschluss ist nach einer Krebserkrankung schwer, das Risiko für eine Ablehnung, einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss ist hoch, und trotzdem bewertet jeder Versicherer Ihren Fall einzeln. Auf dieser Seite finden Sie deshalb keine Prozentzahl, die Ihnen Ihre Chancen ausrechnet, sondern die Punkte, die tatsächlich über den Ausgang entscheiden. Und den einen Schritt, mit dem Sie das klären können, ohne sich etwas zu verbauen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung und Krebs: Wo stehen Sie gerade?

Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Krebs gibt es vier Ausgangslagen, und sie führen zu ganz verschiedenen Antworten. Sortieren Sie sich zuerst ein, sonst lesen Sie an Ihrer Situation vorbei.

Sie wollen eine BU abschließen und hatten Krebs
Dann geht es um Gesundheitsfragen, Abfragezeiträume und die Frage, ob ein Versicherer Sie überhaupt annimmt. → Mehr dazu im Abschnitt „Welche Gesundheitsfragen stellen Versicherer zu Krebs?“

Sie stecken in der laufenden Therapie und haben noch keinen Vertrag
Dann ist die Zurückstellung der Regelausgang, und der sinnvolle Schritt ist die Vorbereitung auf einen späteren Anlauf. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie lange nach der Krebserkrankung ist eine BU möglich?“

Sie haben eine BU und eine Krebsdiagnose bekommen
Dann geht es nicht um die Annahme, sondern um die Leistung. → Mehr dazu im Abschnitt „Wenn die BU schon besteht: Krebs im Leistungsfall“

Sie sind gesund, aber Krebs kommt in Ihrer Familie vor
Dann ist jetzt der Zeitpunkt, an dem die Gesundheitsfragen keine Hürde sind, und die Erkrankungen Ihrer Verwandten spielen im Antrag meist keine Rolle. → Mehr dazu im Abschnitt „Krebs in der Familie und Gentests“

Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Krebs: die ehrliche Antwort

Nach einer überstandenen Krebserkrankung ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung schwer. Das Risiko, dass ein Antrag mit einer Ablehnung, einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss endet, ist hoch.

Unmöglich ist ein Abschluss trotzdem nicht. Es gibt keine Branchenregel, die Krebs pauschal ausschließt, sondern jeder Versicherer bewertet Ihren Fall einzeln. Den Ausschlag geben dabei drei Größen: die Krebsart, das Stadium bei der Diagnose und der Abstand zum Therapieende ohne Rückfall. Wer eine Vorstufe hatte, seit Jahren rezidivfrei ist und stabil arbeitet, kann auch eine Annahme zu normalen Bedingungen erreichen. Häufig ist das nicht, aber es kommt vor.

Eine Zahl dazu gibt es nicht, und das ist wichtig zu wissen: Wie viele BU-Anträge mit Krebsvorgeschichte abgelehnt werden, veröffentlicht in Deutschland niemand. Weder der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) noch die Ratinghäuser noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erheben Antragsergebnisse nach Diagnose. Wer Ihnen eine Prozentzahl für Krebs nennt, hat sie geschätzt.


Warum Versicherer bei Krebs so streng prüfen

Ein Risikoprüfer beantwortet bei jedem Antrag dieselbe Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Vertrag später zahlen muss? Bei einer Krebsvorgeschichte fällt die Antwort aus zwei Gründen ungünstig aus.

  1. Krebs führt häufig zur Berufs­unfähigkeit
    15,18 Prozent aller Berufs­unfähigkeitsfälle gehen auf Krebs­erkrankungen zurück. Der Wert stammt aus den Leistungsfällen des Jahres 2024, ausgewertet über einen Datenbestand mit mehr als 60 Prozent Marktabdeckung (Quelle: Franke und Bornberg).
  2. Bei Krebs wird fast immer geleistet
    Bösartige Neubildungen haben mit rund 95 Prozent die höchste Anerkennungsquote aller Diagnosegruppen, der Gesamtmarkt liegt bei knapp 80 Prozent, so dieselbe Studie. Der Grund ist einfach: Die Befunde sind eindeutig und gut dokumentiert, über Diagnose und Verlauf lässt sich selten streiten. Was für Sie im Leistungsfall der große Vorteil ist, wird im Antrag zum Nachteil.

Dazu kommt, dass dieses Produkt auf eine ganz andere Gruppe zugeschnitten ist. Neu Versicherte schlossen 2024 im Schnitt mit knapp 29 Jahren ab (Quelle: GDV), während das mittlere Erkrankungsalter bei Krebs bei 69 Jahren für Frauen und 71 Jahren für Männer liegt (Quelle: Robert Koch-Institut). Wer jung ist und bereits eine Krebserkrankung hinter sich hat, ist für die Risikoprüfung ein Sonderfall, für den es keine eingespielte Routine gibt.

Ein Randthema ist dieser Sonderfall trotzdem nicht. Rund 4,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit oder nach einer Krebserkrankung der vergangenen 25 Jahre, 1,69 Millionen davon mit einer Diagnose aus den letzten fünf Jahren. Für 2023 weist dieselbe Erhebung des Robert Koch-Instituts 517.800 Neu­erkrankungen aus.

Was nach Ihrer Krebserkrankung möglich ist: anonym klären, bevor Sie einen Antrag stellen

Weil es keine öffentliche Statistik gibt, hilft nur die Anfrage im Einzelfall. Wir schildern Ihre Krankengeschichte anonym mehreren Versicherern und holen deren Einschätzung ein, kostenfrei und unverbindlich.

  • Ohne Namen und Geburtsdatum, deshalb kein Eintrag in der Hinweisdatenbank der Versicherer
  • Mehrere Häuser parallel, weil die Abfragezeiträume zu Krebs weit auseinanderliegen
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Welche Gesundheitsfragen stellen Versicherer zu Krebs?

Versicherer fragen im BU-Antrag mit ihren Gesundheitsfragen nach ärztlichen Behandlungen und Diagnosen in festgelegten Zeiträumen, und Krebs­erkrankungen sind dabei immer ausdrücklich genannt. Entscheidend ist nicht Ihre Krankengeschichte allein, sondern die Kombination aus Frage und Zeitraum. Anzuzeigen ist nur, wonach der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: § 19 Abs. 1 VVG).

Die Abfragezeiträume unterscheiden sich massiv

Einen Marktstandard gibt es nicht. Ein Versicherer fragt ambulante Behandlungen über drei Jahre und stationäre über zehn Jahre ab, ein anderer legt andere Fristen an. In Vertriebsaktionen mit erleichterter Gesundheitsprüfung reichen die krebsbezogenen Zeiträume sogar von 24 Monaten bis zu zehn Jahren.

Das ist keine Formalie, sondern der entscheidende Unterschied. Liegt Ihre Diagnose vier Jahre zurück, entscheidet allein das Formular darüber, ob Sie sie angeben müssen. Genau deshalb bringt eine Anfrage bei mehreren Häusern etwas.


Nachsorge schlägt Abfragezeitraum

Der Punkt, an dem die meisten Rechnungen kippen: Auch wenn die Erstdiagnose außerhalb des Abfragezeitraums liegt, fallen die Nachsorgeuntersuchungen regelmäßig hinein. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beschreibt die Nachsorge als Zeitraum von etwa fünf Jahren (Quelle: Krebsinformationsdienst). Solange sie läuft, produziert sie Arztkontakte.

Fragt ein Versicherer nach Behandlungen, die Sie „untersucht, behandelt oder beraten“ haben, ist jede Nachsorgeuntersuchung ein solcher Kontakt. Ein Onkologie-Zusatzfragebogen fragt sogar ausdrücklich, ob regelmäßige Kontrolluntersuchungen wie Tumormarker-Bestimmungen nötig sind, und in welchen Abständen.


Der Zusatzfragebogen zu Krebs­erkrankungen

Kreuzen Sie die Krebsfrage an, folgt fast immer ein eigener Fragebogen. Er ist keine Schikane, sondern die einzige Chance auf eine differenzierte statt pauschale Entscheidung. Abgefragt werden die Art der Erkrankung, die betroffenen Organe und das Stadium nach der TNM-Klassifikation, also nach Tumorgröße, Lymphknotenbefall und Metastasen. Dazu kommen alle Therapien mit Behandlungsende, Bildgebung, Nachsorgerhythmus, Rezidive (Rückfälle), verbliebene Einschränkungen und die Krebs­erkrankungen von Verwandten ersten und zweiten Grades.


Zählt ein gutartiger Tumor als Krebs?

Für die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist bei einem Tumor entscheidend, wonach der Versicherer konkret fragt, nicht die medizinische Einordnung allein. Bösartige Tumoren wachsen in gesundes Gewebe hinein und können Metastasen bilden. Gutartige Tumoren verdrängen Gewebe nur und streuen nicht. Dazwischen liegen Vorstufen und In-situ-Befunde, also Zellveränderungen, die die Grenze zum Nachbargewebe noch nicht überschritten haben.

Welche dieser Formen Sie angeben müssen, definiert nicht die Medizin, sondern die konkrete Frage. Fragt ein Versicherer nach „bösartigem Tumor, Leukämie, Lymphome“, ist ein Basaliom (die häufigste Form von weißem Hautkrebs) Auslegungssache. Fragt ein anderer breit nach „Tumor­erkrankungen“, ist die Grenze eine andere. Die Praxisregel lautet: Im Zweifel angeben und erläutern. Eine Angabe zu viel kostet im schlimmsten Fall einen Zuschlag, eine Angabe zu wenig den Vertrag.


Krebs in der Familie und Gentests

Die Gesundheitsfragen der BU zielen auf Ihre eigene Krankengeschichte. Steht die Frage nach Erkrankungen in der Familie nicht im Antrag, müssen Sie sie auch nicht beantworten. Nach der Familienanamnese wird typischerweise erst im Onkologie-Zusatzfragebogen gefragt, den nur bekommt, wer selbst erkrankt war.

Ein positiver BRCA-Befund, also ein nachgewiesener erblicher Risikofaktor für Brust- und Eierstockkrebs, ist zusätzlich geschützt: Versicherer dürfen genetische Untersuchungen weder verlangen noch deren Ergebnisse entgegennehmen, solange die vereinbarte Jahresrente 30.000 Euro nicht übersteigt (Quelle: § 18 GenDG). Das entspricht 2.500 Euro Monatsrente und liegt über dem, was üblicherweise versichert wird. Erkrankungen und Behandlungen sind trotzdem anzuzeigen. Wer wegen eines Genbefunds prophylaktisch operiert wurde, hat eine Operation, nach der gefragt wird.


Was passiert bei falschen Angaben

Die Versuchung, eine lang zurückliegende Diagnose wegzulassen, ist verständlich und teuer. 27 Prozent aller Leistungsablehnungen gehen auf Anfechtung und Rücktritt zurück, also auf falsche oder unvollständige Angaben im Antrag (Quelle: Franke und Bornberg). Franke und Bornberg formuliert dazu einen Satz, der den Kern trifft: „Oft nicht in böser Absicht, aber trotzdem folgenreich.“

  • Die Rechtsfolgen sind gestaffelt
    Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag anpassen oder kündigen, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zurücktreten, bei Arglist anfechten. Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (Quelle: § 21 Abs. 3 VVG).
  • Das oft gehörte „zehn Jahre aussitzen“ funktioniert nicht
    Meldet jemand einen längst eingetretenen Versicherungsfall gezielt erst nach Fristablauf, kann der Versicherer die Leistung verweigern. So entschieden vom OLG Braunschweig am 11.10.2023 (Az. 11 U 316/21). Der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen am 23.10.2024 zurück (Az. IV ZR 229/23).

Auch die Datenerhebung beim Arzt braucht Ihre Einwilligung. Sie können jederzeit verlangen, dass jede einzelne Abfrage gesondert genehmigt wird (Quelle: § 213 Abs. 3 VVG). Bei einer umfangreichen Onkologie-Akte ist das ein Recht, das sich zu nutzen lohnt.

Experten-Tipp:
Der abgelaufene Abfragezeitraum ist die falsche Rechnung

„Der verbreitete Rat, nach Ablauf des Abfragezeitraums sei die Krebshistorie erledigt, geht an der Praxis vorbei. Die Nachsorge erzeugt Arztkontakte, die fast immer im gefragten Zeitraum liegen. Fordern Sie deshalb vor jeder Anfrage Ihre Patientenakten an, ordnen Sie Befunde und Therapieenden chronologisch und legen Sie den Pathologiebefund bei. Im Zweifel gilt: angeben und erläutern.“

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Fünf mögliche Antragsergebnisse und was eine Ablehnung kostet

Ein BU-Antrag endet nicht mit Ja oder Nein, sondern mit einem von fünf Ergebnissen. Das gilt für jede Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung, bei Krebs aber besonders deutlich. Wer eine Krebsvorgeschichte hat, sollte alle fünf kennen, weil sie in einem Ablehnungsschreiben regelmäßig verwechselt werden.

ErgebnisWas es bedeutetBewertung nach Krebs
NormalannahmeVertrag zu regulären Bedingungen und BeiträgenSelten
RisikozuschlagVoller Schutz, erhöhter Beitrag, Vorerkrankung bleibt versichertDas beste realistisch erreichbare Ergebnis
LeistungsausschlussNormaler Beitrag, Krebs und oft auch dessen Folgen sind nicht versichertKritisch bis untragbar
ZurückstellungKeine Entscheidung, sondern Vertagung auf einen späteren ZeitpunktDer einzige Ausgang mit Perspektive
AblehnungKein VertragEndgültig nur bei diesem Versicherer

Marktweit sind diese Ergebnisse selten: Für das Datenjahr 2023 wurden rund drei Prozent aller Anträge abgelehnt, zehn Prozent nur mit einem Leistungsausschluss angenommen, drei Prozent mit einem Zuschlag. Häufigster Ablehnungsgrund ist ein „zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko“ (Quelle: GDV). Diese Werte gelten für alle Anträge, also ganz überwiegend für junge gesunde Menschen. Für eine Krebsvorgeschichte sagen sie nichts aus, außer dass sie der Lehrbuchfall genau dieses Ablehnungsgrunds ist.


Zwei Dinge heißen Krebsklausel, und sie sind das Gegenteil voneinander

Der Begriff „Krebsklausel“ meint am Markt zwei entgegengesetzte Dinge. Gemeint ist entweder ein Leistungsausschluss für Krebs, den Antragsteller mit einer Krebsvorgeschichte angeboten bekommen, oder eine Sofortleistung bei Krebs, mit der einzelne Versicherer um gesunde Kunden werben.

Der Ausschluss nimmt Ihnen Schutz weg: Krebs und meist auch dessen Folgen sind dann nicht versichert. Die Sofortleistung gibt Schutz dazu: Sie zahlt nach einer Krebsdiagnose für eine befristete Zeit, ohne dass der Grad der Berufs­unfähigkeit feststehen muss. Wer eine Krebsvorgeschichte hat, verhandelt fast immer über die erste Variante, denn die zweite setzt einen Vertragsabschluss ohne Vorerkrankung voraus.


Warum ein Zuschlag besser ist als ein Ausschluss

Bei Krebs ist die Antwort eindeutig. Ein Risikozuschlag hält die Vorerkrankung im Schutz, ein Leistungsausschluss nimmt sie heraus. Und Ausschlussklauseln sind bei Krebs selten eng gefasst. Formulierungen wie „einschließlich aller Folgen und Komplikationen“ erfassen auch den Rückfall (Rezidiv), den Zweittumor, Nervenschäden nach einer Chemotherapie (Polyneuropathie), das Lymphödem, Strahlenfolgen und die tumorbedingte Erschöpfung (Fatigue).

Ein solcher Vertrag ist nicht wertlos, denn Unfall, Psyche und Bewegungsapparat bleiben versichert. Er lässt aber genau die Ursache offen, wegen der Sie sich sorgen. Wenn Ihnen ein Ausschluss angeboten wird, verlangen Sie vor der Annahme eine Überprüfungsoption mit konkreter Frist im Vertrag. Danach hängt jede Änderung vom Wohlwollen des Versicherers ab.

Für den Zuschlag gilt das Gegenteil: Fällt der gefahrerhöhende Umstand später weg oder wird er bedeutungslos, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Beitrags (Quelle: § 41 VVG). Nach mehreren rezidivfreien Jahren mit ärztlichem Nachweis ist das ein realistischer Weg. Für den Wegfall eines Leistungsausschlusses gibt es diesen Anspruch nicht, dort hilft nur eine vereinbarte Option oder Kulanz.

Wie hoch ein Zuschlag ausfällt, lässt sich seriös nicht in einer Tabelle nach Krebsart darstellen. Annahmerichtlinien sind unternehmensinterne Regelwerke, die kein Versicherer veröffentlicht. Über alle Vor­erkrankungen hinweg sind Aufschläge von zehn bis 50 Prozent üblich, bei schweren Vorgeschichten sind nach unserer Beratungserfahrung auch 100 Prozent und mehr dokumentiert.


Was ein abgelehnter Antrag in der Hinweisdatenbank auslöst

Versicherer betreiben gemeinsam das Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. In der Sparte Leben, zu der die BU zählt, werden dort erhöhte Risiken, sogenannte Erschwernisse, sowie bestimmte Versicherungssummen und Rentenhöhen vermerkt. Die Krankheit selbst wird ausdrücklich nicht genannt (Quelle: GDV). Im HIS steht also keine Krebsdiagnose. Von einer schwarzen Liste zu sprechen, trifft die Sache nicht.

Belastend ist trotzdem etwas anderes: Fast jeder BU-Antrag fragt, ob ein früherer Antrag abgelehnt oder erschwert angenommen wurde. Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Ein einziger unüberlegter Antrag verschlechtert damit alle folgenden.

Die Löschfrist im HIS beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre, gerechnet ab dem Jahr nach der Speicherung. Bei einer erneuten Meldung verlängert sie sich, die Höchstspeicherdauer liegt bei zehn Jahren, so die HIS-Broschüre des GDV. Eine Selbstauskunft können Sie bei der Systembetreiberin kostenfrei anfordern.

Erst das Votum, dann der Antrag: Ihre Risikovoranfrage ohne ablehnbaren Antrag

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir fragen für Sie anonym vor, damit Sie erst dort einen Antrag stellen, wo die Chancen tatsächlich stehen.

  • Sie erfahren vorab, ob ein Versicherer Sie annehmen würde und zu welchen Konditionen
  • Kein Antrag, der abgelehnt werden könnte, und keine Frage danach in künftigen Anträgen
  • Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass der Risikoprüfer nichts schätzen muss
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Wie lange nach der Krebserkrankung ist eine BU möglich?

Es gibt keine Frist, nach der eine Berufs­unfähigkeits­versicherung automatisch wieder möglich wird. Wer Ihnen sagt, nach drei oder fünf Jahren gehe es wieder, kennt die Annahmerichtlinien nicht, denn kein Versicherer veröffentlicht sie. Was es gibt, sind drei Fristen, die miteinander verwechselt werden und nichts miteinander zu tun haben.

Heilungsbewährung ist nicht gleich Annahmefrist

Die Heilungsbewährung von in der Regel fünf Jahren bei Tumor­erkrankungen stammt aus dem Schwerbehindertenrecht. Sie steht in der Versorgungsmedizin-Verordnung und beschreibt den Zeitraum, in dem allein wegen des Rückfallrisikos ein Grad der Behinderung anerkannt wird (Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung). Danach wird der Grad überprüft und meist herabgesetzt.

Diese fünf Jahre binden private Versicherer in keiner Weise. Viele Betroffene glauben, nach fünf Jahren gelte die Erkrankung als abgehakt und die Versicherungsfrage sei erledigt. Im Schwerbehindertenrecht stimmt das. Bei der privaten Risikoprüfung stimmt es nicht. Es gibt dort schlicht keine gesetzliche Frist, und genau deshalb müsste eine solche Frist politisch erst geschaffen werden.

FristWoher sie stammtWas sie bewirkt
5 Jahre HeilungsbewährungSchwerbehindertenrechtDer Grad der Behinderung wird danach überprüft, Kündigungsschutz und Zusatzurlaub können entfallen
2 bis 10 Jahre AbfragezeitraumVertragspraxis der VersichererEntscheidet, ob die Krebshistorie im Antrag anzugeben ist
5 Jahre, bei Arglist 10 Jahre§ 21 Abs. 3 VVGDanach erlöschen die Rechte des Versicherers aus dem bestehenden Vertrag

Sieben Fragen, die Ihren Zeitpunkt bestimmen

  1. Ist die aktive Therapie abgeschlossen? Solange sie läuft, ist die Zurückstellung der Regelausgang.
  2. Wie lange liegt das Therapieende zurück, und gab es ein Rezidiv?
  3. Welche Krebsart, welches Stadium? In-situ-Befunde werden anders bewertet als invasive Tumoren.
  4. Läuft die Nachsorge noch, und in welchem Rhythmus?
  5. Wie formuliert der jeweilige Versicherer seine Abfragezeiträume?
  6. Sind Sie wieder im Beruf, und seit wann ohne Einschränkung?
  7. Hat sich der Rechtsrahmen geändert?

„Nach X Jahren klappt es“ ist keine belastbare Aussage. Belastbar ist: Diese sieben Punkte entscheiden über Ihren Zeitpunkt, und weil jeder Versicherer sie anders gewichtet, ist eine Anfrage bei mehreren Häusern die einzige Methode, es herauszufinden.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab

Zwei Sonderfälle lohnen die Erwähnung. Weißer Hautkrebs, also Basalzell- und Plattenepithelkarzinome, gilt in der Risikoprüfung als deutlich weniger risikoreich als das maligne Melanom, obwohl beides umgangssprachlich Hautkrebs heißt. Und wer im Freien arbeitet, sollte prüfen, ob eine Anerkennung als Berufskrankheit in Betracht kommt. Multiple aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome durch natürliche UV-Strahlung sind seit 2015 anerkannt, Basalzellkarzinome und Melanome dagegen nicht (Quelle: DGUV).

Experten-Tipp:
„Nach fünf Jahren geht es wieder“ ist ein Irrtum

„Die fünf Jahre Heilungsbewährung stammen aus dem Schwerbehindertenrecht und binden private Versicherer nicht. Wer Ihnen eine feste Wartezeit nennt, schätzt. Belastbar sind drei Punkte: Therapieende ohne Rückfall, abgeschlossene Nachsorge, stabile Rückkehr in den Beruf. Sind sie erfüllt, lohnt ein neuer Anlauf. Und der beginnt mit einer anonymen Voranfrage, nie mit einem Antrag, der abgelehnt werden kann.“

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Anonyme Risikovoranfrage bei Krebs: So läuft sie ab

Die anonyme Risikovoranfrage ist der einzige Weg, Ihre Chancen zu klären, ohne einen Antrag zu riskieren. Ihre Gesundheitsdaten gehen ohne Namen und Anschrift an mehrere Versicherer, die ein Votum abgeben: ob und zu welchen Konditionen sie Sie annehmen würden. Es entsteht kein Antrag, der abgelehnt werden könnte.

Die fünf Schritte der anonymen Risikovoranfrage

1. Gesundheitsangaben vollständig aufnehmen

Auch anonym gilt: Nur eine vollständige Historie führt zu einem belastbaren Votum.

2. Unterlagen beschaffen

Patientenakten aller Praxen im Abfragezeitraum anfordern, Diagnosen und ICD-Codes, also die amtlichen Diagnoseschlüssel, prüfen, Behandlungshistorie chronologisch ordnen.

3. Anonymisiert versenden

Die aufbereiteten Unterlagen gehen an mehrere Versicherer, üblich sind drei bis fünf Häuser.

4. Voten einsammeln und vergleichen

Rückmeldungen kommen in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei den von uns am häufigsten angefragten Versicherern liegen sie zwischen einem und fünf Arbeitstagen.

5. Gezielt beantragen

Der reguläre Antrag geht nur an das Haus mit dem besten Votum.


Unterlagen-Checkliste für eine Voranfrage nach Krebs

  • Pathologiebefund mit histologischem Typ und TNM-Stadium
  • Entlassungsbrief der behandelnden Klinik
  • Protokoll der Tumorkonferenz, falls vorhanden
  • Übersicht aller Therapien mit Beginn und Ende, einschließlich Bestrahlung, Chemo-, Immun- und Antihormontherapie
  • Datum des Therapieendes
  • Aktueller Nachsorgebericht und Nachsorgerhythmus
  • Angaben zu verbliebenen Beschwerden und zur beruflichen Belastbarkeit
  • Patientenakten aller behandelnden Praxen im Abfragezeitraum

Wer diese Unterlagen vorher zusammenstellt, bekommt bessere Voten. Ohne sie votieren Risikoprüfer im Zweifel negativ, weil ein unklarer Sachverhalt genau das ist, was der GDV als häufigsten Ablehnungsgrund nennt: ein nicht kalkulierbares Risiko (Quelle: GDV). Prüfen Sie Ihre Patientenakte vorher auf Fehler. Falsche Diagnosen, von denen Betroffene nichts wissen, sind häufiger, als viele erwarten, und lassen sich vor einem Antrag noch mit der Praxis klären.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das erfasst. Bei jedem weiteren Antrag, auch bei anderen Anbietern, müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich.

Ein Versicherungsexperte stellt die Voranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale. In unserer Beratungspraxis ist die Antragstellung ohne vorherige Voranfrage der häufigste Fehler, der zur Ablehnung führt.

Welche Alternativen bleiben nach einer Krebserkrankung?

Es gibt Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, aber keine davon ist eine offene Tür. Alle privaten Produkte stellen Gesundheitsfragen, und eine Krebsvorgeschichte kann auch dort zu Ausschluss oder Ablehnung führen. Diesen Satz spart der Markt regelmäßig aus, wenn er auf Alternativen verweist.

ProduktLeistungsauslöserLeistungsformAnnahmechance nach KrebsvorgeschichteTypischer Haken
Berufs­unfähigkeits­versicherungBerufs­unfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, üblich ab 50 % für 6 MonateMonatliche RenteSehr schwierig, strengste Prüfung am MarktNachsorge macht die Vorgeschichte fast immer sichtbar
Erwerbsunfähigkeits­versicherungKeine Tätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich möglichMonatliche RenteSchwierig, Gesundheitsprüfung ähnlich detailliert wie bei der BU, krebsbezogen nicht belegtLeistungsschwelle sehr hoch, Verweisung auf jeden Beruf
Grundfähigkeits­versicherungVerlust definierter Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen, Sprechen, HandgebrauchMonatliche RenteEtwas besser, kürzerer Fragebogen, Zuschläge und Ausschlüsse möglichFatigue nach Krebs löst keine Leistung aus
Dread-Disease-VersicherungDiagnose einer definierten schweren Krankheit ab bestimmtem StadiumEinmalzahlung, Vertrag endet danachKrebsausschluss praktisch zu erwartenOhne Krebs bleibt ein teurer Vertrag über Herzinfarkt und Schlaganfall
Krebs­versicherungKrebsdiagnose nach WartezeitEinmalzahlung oder KostenerstattungFrühere Krebserkrankung führt meist zu Ausschluss oder AblehnungVorsorgeprodukt für Gesunde, ersetzt kein Einkommen
Private Unfall­versicherungDauerhafter Gesundheitsschaden nach einem UnfallKapital oder RenteIn der Regel annahmefähigDeckt Krebs prinzipbedingt nicht ab
Gesetzliche Erwerbsminderungs­renteUnter 3 oder 6 Stunden Leistungsvermögen am allgemeinen ArbeitsmarktMonatliche RenteKeine Gesundheitsprüfung, aber ­versicherungsrechtliche VoraussetzungenPrüft den allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht Ihren Beruf

Was die Tabelle für Sie bedeutet

Grundfähigkeits­versicherung

Die Grundfähigkeits­versicherung ist der Kandidat, der nach einer Krebserkrankung am ehesten erreichbar ist, weil der Gesundheitsfragebogen deutlich kürzer ausfällt. Sie hat aber eine prinzipbedingte Lücke: Die häufigsten Krebs-Spätfolgen sind Fatigue und Polyneuropathie. Wer unter schwerer Fatigue leidet, kann trotzdem gehen, sehen, sprechen und greifen. Dann leistet dieses Produkt nicht, obwohl die Arbeitskraft massiv eingeschränkt ist.

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung ist für Krebsüberlebende meist die schlechteste Wahl. Sie zahlt eine Einmalsumme bei definierten schweren Krankheiten, und Krebs ist ihre tragende Leistungsart. Wird genau diese Erkrankung ausgeschlossen, bleibt ein teurer Vertrag über Herzinfarkt und Schlaganfall.

Hinzu kommt: Eine Krebsdiagnose allein reicht ohnehin nicht. Verlangt werden organspezifische Mindeststadien, meist ab Stadium T2. Vorstufen und Frühstadien sind meist ausgeschlossen, und es gelten Wartezeiten von drei bis sechs Monaten (nach einem Leistungsvergleich von drei Anbietern, der uns vorliegt). Die Verbraucherzentrale kommt zum selben Schluss und stuft das Produkt als keine Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ein (Quelle: Verbraucherzentrale).

Krebs­versicherung

Die Krebs­versicherung ist kein Auffangprodukt für Betroffene, sondern Vorsorge für Gesunde. Eine Krebs­versicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit gibt es nicht, das beschreiben die Anbieter in ihren eigenen Produktunterlagen so.

Private Unfall­versicherung

Die private Unfall­versicherung ist die einzige Alternative, die praktisch sicher annahmefähig ist, und zugleich die einzige, die das Krebsrisiko definitiv nicht abdeckt.


Zwei Wege, die selten genannt werden

Kollektiv- und Gruppenverträge über den Arbeitgeber arbeiten teilweise mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Für Menschen mit Krebsvorgeschichte kann das der realistischste verbliebene Zugang zu einer echten BU sein. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob ein Gruppenvertrag über ein Konsortium oder ein Versorgungswerk besteht und wie dort geprüft wird. Eine Zusage ist das nicht, aber ein Weg, der ohne Nachfrage ungenutzt bleibt.

Selbständige sollten zuerst an einer anderen Stelle ansetzen. Wer hauptberuflich selbständig ist, hat nur mit einer Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld (Quelle: § 44 Abs. 2 SGB V). Diese Erklärung kennt keine Gesundheitsprüfung. Sie ist damit der einzige Absicherungsbaustein in diesem gesamten Themenfeld, der auch nach einer Krebserkrankung offensteht.

Und die staatliche Basis bleibt in jedem Fall: Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente fragt nicht nach Ihrem Beruf, sondern nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Quelle: § 43 SGB VI). Wer nach einer Krebstherapie den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit leisten könnte, bekommt allerdings nichts.

Keine dieser Alternativen ist eine offene Tür, und welche davon in Ihrer Situation überhaupt erreichbar ist, entscheidet sich an Ihren Befunden. In einem kostenfreien Gespräch gehen wir Ihre Vorgeschichte durch und fragen anonym an, was infrage kommt. Wenn ein Produkt für Sie keinen Nutzen hat, sagen wir Ihnen das auch.

Welcher Weg für Sie realistisch bleibt: BU oder Alternative, im Einzelfall geprüft

Ob Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder doch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung: Was für Sie erreichbar ist, zeigt keine Tabelle, sondern die Anfrage mit Ihren Befunden. Wir klären das anonym und sagen Ihnen auch, wenn ein Produkt für Sie keinen Sinn ergibt.

  • Vergleich der Voten für BU und die infrage kommenden Alternativen
  • Ehrliche Einordnung, welche Lücke ein Produkt bei Krebsfolgen offen lässt
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Berufs­unfähigkeits­versicherung und Brustkrebs

Brustkrebs ist die häufigste Krebsdiagnose hinter BU-Leistungsanträgen wegen Krebs, gefolgt von Dickdarm- und Lungenkrebs (Quelle: Franke und Bornberg). Das hat einen einfachen Grund: Mit 75.090 Neu­erkrankungen bei Frauen im Jahr 2023 ist Brustkrebs die häufigste Krebsart bei Frauen, und etwa jede sechste Betroffene erkrankt vor dem 50. Lebensjahr (Quelle: Robert Koch-Institut).

Die Prognose ist gut. Die relative Fünf-Jahres-Überlebensrate liegt bei Frauen mit Brustkrebs bei 88 Prozent, nach zehn Jahren bei 83 Prozent, so dieselbe Erhebung des Robert Koch-Instituts. Für die Risikoprüfung zählt trotzdem etwas anderes.


Was bei Brustkrebs im Antrag den Unterschied macht

Abgrenzung zwischen Vorstufe und invasivem Tumor

Ein duktales Carcinoma in situ, kurz DCIS, ist eine Vorstufe und kein invasiver Krebs. In der internationalen Bewertungspraxis liegen zwischen beiden Formen ein bis drei Jahre Frist und der Unterschied zwischen Normaltarif und Zuschlag. Wer ein DCIS hatte, sollte das im Antrag ausdrücklich als solches benennen und den Pathologiebefund beilegen.

Die Antihormontherapie

Sie läuft oft Jahre nach dem Ende der eigentlichen Behandlung weiter und fällt damit unter die Medikamentenfrage jedes Antrags. Viele Betroffene fühlen sich fertig behandelt und sind es aus Sicht der Gesundheitsfragen noch nicht.

Der Beruf

Nach einer Brustkrebserkrankung entscheidet die ausgeübte Tätigkeit messbar darüber, ob die Rückkehr in den Job dauerhaft gelingt: Frauen in Dienstleistungsberufen schaffen sie deutlich seltener als Führungskräfte (Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft). Für die Risikoprüfung ist das relevant, weil ein Versicherer bei körperlich fordernden Berufen mit einem höheren Leistungsrisiko rechnet.

Krebs am Berufsstart: die Gruppe, die es am härtesten trifft

Junge Erwachsene mit Krebsvorgeschichte stoßen genau dann auf die Hürden beim BU-Abschluss, wenn sie den Vertrag zum ersten Mal brauchen. Jährlich erkranken in Deutschland rund 16.500 Menschen zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs, und über 80 Prozent der jungen Erkrankten sind heilbar (Quelle: DGHO). Medizinisch geheilt, im Antrag trotzdem vorbelastet: So startet diese Gruppe ins Berufsleben.

Was in dieser Lebensphase realistisch hilft

Der stärkste Hebel ist Zeit, und die haben junge Betroffene. Wer als Kind oder Jugendlicher erkrankt war, seit vielen Jahren rezidivfrei ist, die Nachsorge abgeschlossen hat und stabil arbeitet, erfüllt genau die Punkte, die ein Risikoprüfer bewerten kann. Diese Konstellation ist die aussichtsreichste, die es nach einer Krebserkrankung gibt.

Wo eine BU nicht erreichbar ist, lohnt der Blick auf Grundfähigkeitstarife mit einer Wechseloption in die Berufs­unfähigkeits­versicherung, teilweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. Solche Optionen sind an Bedingungen geknüpft, etwa an eine Annahme ohne Zuschlag und ohne Ausschluss im Ursprungstarif. Prüfen lässt sich das nur im konkreten Bedingungswerk, und auch dafür ist die anonyme Voranfrage der erste Schritt.

Ein Wort an Berufseinsteiger ohne Diagnose: Der Abschluss vor der ersten Erkrankung ist der einzige Zeitpunkt, an dem die Gesundheitsfragen keine Hürde sind. Neu Versicherte schlossen 2024 im Schnitt mit knapp 29 Jahren ab (Quelle: GDV). Wer früher abschließt, sichert sich die Annahme, nicht nur den niedrigeren Beitrag.

Wenn die BU schon besteht: Krebs im Leistungsfall

Wer bei der Diagnose bereits eine Berufs­unfähigkeits­versicherung hat, steht besser da als bei fast jeder anderen Erkrankung. Bösartige Neubildungen haben rund 95 Prozent Anerkennungsquote. Anerkennungen fallen dort im Schnitt nach 104 Tagen ab Erstmeldung, das ist die kürzeste Dauer aller Diagnosegruppen. Die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer aller Entscheidungen im Markt lag 2024 bei 201 Tagen (Quelle: Franke und Bornberg). Franke und Bornberg führt das ausdrücklich auf vereinfachte Prüfverfahren zurück, die viele Versicherer bei Krebsdiagnosen eingeführt haben.

Wichtig zu wissen: In den marktüblichen BU-Bedingungswerken ist Krebs nicht als Ausschluss aufgeführt. Ausgeschlossen sind Krieg, Vorsatz, Straftaten und Kernenergie. Wenn Krebs bei Ihnen nicht versichert ist, dann nur durch eine individuell vereinbarte Klausel in Ihrem Versicherungsschein.


Soforthilfe im Vertrag: Geld, während die BU-Prüfung noch läuft

Eine Soforthilfe-Klausel gehört aus unserer Beratungspraxis in jeden guten BU-Vertrag: Bei einer Krebsdiagnose gibt es sofort Geld, während die eigentliche BU-Prüfung noch läuft. Wer Monate ohne Entscheidung überbrücken muss, für den ist das der Unterschied zwischen Ruhe und Druck.

Dabei hilft eine Unterscheidung, weil am Markt zwei völlig verschiedene Dinge „Krebsklausel“ heißen. Auf der Antragsseite ist damit ein Leistungsausschluss gemeint, der Ihnen Schutz wegnimmt. Auf der Leistungsseite ist die Sofortleistung eine Zusatzleistung, die Ihnen Zeit kauft. Sie ersetzt die BU-Prüfung nicht und macht sie auch nicht überflüssig: Ob Sie dauerhaft berufsunfähig sind, entscheidet sich weiterhin an der Prognose. Prüfen lohnt sich trotzdem, denn die Klausel kostet Sie im Ernstfall nichts und verschafft Ihnen früh Liquidität.

Experten-Tipp:
Die Soforthilfe zahlt sofort, entschieden ist damit noch nichts

„Krebsklausel ist im Beratungsgespräch ein Wort für zwei Dinge: den Ausschluss im Antrag und die Soforthilfe in den Bedingungen. Die Soforthilfe zahlt schnell, noch während die BU-Prüfung läuft, und gehört in jeden guten Vertrag. Die Prüfung ersetzt sie nicht. Dort entscheidet die Dauerhaftigkeit Ihrer Einschränkung. Stützen Sie den Leistungsantrag deshalb früh auf einen onkologischen Facharztbericht mit Stadienangabe.“

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Berater

Was Sie mit einer bestehenden BU sofort prüfen sollten

Ist noch ein Nach­versicherungsanlass offen?

Eine Nach­versicherungsgarantie erlaubt die Erhöhung der Rente ohne neue Gesundheitsfragen, etwa bei Heirat, Geburt oder Immobilienkauf. Die Fristen sind kurz, oft sechs bis zwölf Monate ab dem Ereignis, und nach einem Leistungsbezug ist die Option meist verbraucht.

Greift eine AU- oder Sofortleistungsklausel?

Schauen Sie in die Bedingungen, bevor Sie einen vollen Leistungsantrag stellen.

Wie halten Sie den Vertrag durch?

Während der Therapie sinkt das Einkommen auf Krankengeldniveau. Beitragspause, Stundung und Beitragsfreistellung halten den Vertrag am Leben.

Kündigen steht auf keiner Position dieser Liste. Eine gekündigte BU bekommen Sie nach einer Krebsdiagnose nicht zurück. Das ist der teuerste Fehler, den Sie in dieser Situation machen können.

Melden Sie die Berufs­unfähigkeit außerdem früh und eindeutig. Manche Verträge zahlen bei später Meldung erst ab dem Monat der Mitteilung. Der typische Krebsverlauf führt genau in diese Falle: Diagnose, Therapie, Krankengeld, Reha, Wiedereingliederungsversuch. Von Berufs­unfähigkeit spricht dabei monatelang niemand.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind keine Seltenheit, und bei Krebs verläuft der Streit oft ungewöhnlich. Statt über den Grad der Berufs­unfähigkeit wird über die Definition der Erkrankung selbst gestritten, etwa über die Einordnung des Stadiums.

Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Ihre BU besteht bereits: Wir bringen den Leistungsfall zur Entscheidung

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir lesen die Bedingungen Ihres Vertrags, ordnen AU- und Ist-Klausel ein und begleiten Sie bis zur Entscheidung des Versicherers.

  • Prüfung, ob AU-Klausel, Ist-Klausel oder eine Sofortleistung greift
  • Aufbereitung der onkologischen Befunde für den Leistungsantrag
  • Begleitung auch dann, wenn der Versicherer bereits abgelehnt hat
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Berater

Was tun, wenn die BU wegen Krebs abgelehnt wurde?

Eine Absage bei einem Versicherer ist keine Aussage über alle anderen, denn Annahmerichtlinien sind unternehmensinterne Regelwerke, die sich erheblich unterscheiden. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor.

1. Lesen Sie genau, was in Ihrem Bescheid steht

Das ist der erste Schritt, wenn ein BU-Antrag abgelehnt wurde. Ablehnung, Zurückstellung, Leistungsausschluss und Risikozuschlag werden regelmäßig verwechselt. Nur die echte Ablehnung ist ein Nein. Eine Zurückstellung ist ein „später noch einmal“ und nennt oft sogar den Zeitpunkt. Steht dort keiner, fragen Sie schriftlich nach, zu welchem Datum und unter welchen Voraussetzungen erneut geprüft wird.

2. Klären Sie, was gespeichert ist

Im HIS steht keine Diagnose, sondern höchstens ein Hinweis auf eine Erschwernis samt beantragter Rentenhöhe. Fordern Sie bei der Systembetreiberin eine Selbstauskunft an, sie ist kostenfrei. Fehlerhafte Einträge müssen berichtigt oder gelöscht werden. Nicht alle Versicherer melden überhaupt ein.

3. Ziehen Sie einen laufenden Antrag zurück, statt ihn ablehnen zu lassen

Solange noch keine Entscheidung gefallen ist, ist das der schonendere Weg. Eine dokumentierte Ablehnung müssen Sie in jedem künftigen Antrag angeben, und diese Frage stellt praktisch jeder Versicherer.

4. Lassen Sie anonym bei anderen Häusern anfragen

Die Abfragezeiträume bei Krebs liegen zwischen zwei und zehn Jahren auseinander. Dieselbe Krankengeschichte kann deshalb bei Versicherer A anzeigepflichtig und bei Versicherer B irrelevant sein. Eine anonyme Risikovoranfrage erzeugt dabei keinen weiteren ablehnbaren Antrag. Wenn Sie schon eine Ablehnung haben, ist das umso wichtiger.

5. Prüfen Sie die Alternativen mit realistischem Blick

Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung haben ebenfalls Gesundheitsfragen. Für sie gilt dasselbe Vorgehen: erst anfragen, dann beantragen.

6. Planen Sie einen neuen Anlauf

Mit weiterem Abstand zur Therapie, abgeschlossener Nachsorge, stabiler Rückkehr in den Beruf und gegebenenfalls geändertem Rechtsrahmen sieht dieselbe Akte anders aus. Notieren Sie sich einen Wiedervorlagetermin.


Lohnt der zweite Anlauf jetzt oder später?

Ob sich ein neuer Anlauf heute lohnt, entscheiden vier Punkte. Gehen Sie die Kette der Reihe nach durch.

  • Wenn in Ihrem Bescheid ein Prüfdatum steht, dann halten Sie keine Ablehnung in der Hand, sondern eine Zurückstellung. Der genannte Termin ist Ihr Startpunkt.
  • Wenn kein Datum darin steht, dann fragen Sie schriftlich nach, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen erneut geprüft wird. Eine unbeantwortete Zurückstellung bleibt sonst ein offener Vorgang ohne Perspektive.
  • Wenn Ihre Nachsorge noch läuft, dann bringt ein Anlauf jetzt selten ein besseres Votum. Die Nachsorgetermine fallen in fast jeden Abfragezeitraum und halten die Erkrankung im Antrag sichtbar.
  • Wenn Sie seit mindestens einem Jahr ohne Einschränkung im Beruf sind und seit dem Therapieende kein Rezidiv aufgetreten ist, dann liegt die Konstellation vor, die Risikoprüfer tatsächlich bewerten können. Dann lohnt der zweite Anlauf.

Bleibt am Ende dieser Kette ein „später“, ist das kein verlorenes Jahr. Notieren Sie den Zeitpunkt, sammeln Sie bis dahin Nachsorgeberichte und Nachweise über Ihre berufliche Belastbarkeit. Dieselbe Akte sieht mit zwei Jahren Abstand anders aus.

Nach einer Absage: ein zweiter Anlauf, der Ihre Chancen nicht weiter verschlechtert

Eine Ablehnung gilt für einen Versicherer, nicht für den Markt. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir sehen uns Ihren Bescheid an und fragen anonym bei weiteren Häusern nach.

  • Einordnung Ihres Bescheids: Ablehnung, Zurückstellung, Ausschluss oder Zuschlag
  • Anonyme Anfrage bei weiteren Versicherern, ohne neuen ablehnbaren Antrag
  • Wiedervorlage, wenn ein späterer Zeitpunkt die besseren Aussichten hat
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Berater

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Krebs

Wann greift die BU bei Krebs?

Grundsätzlich bei jeder Ursache. Nach § 172 VVG gilt jede Krankheit als möglicher Auslöser für Berufs­unfähigkeit, eine gesonderte Krebsklausel braucht es dafür nicht. Auch Behandlungsfolgen wie Fatigue oder Polyneuropathie zählen mit, weil das Gesetz auf die gesundheitliche Beeinträchtigung abstellt, nicht auf ihre Ursache.

Wichtig: „Greifen“ bedeutet nicht „automatisch zahlen“. Der Grad der Berufs­unfähigkeit muss den vertraglich vereinbarten Mindestgrad erreichen, meist 50 Prozent, und die Beeinträchtigung muss sechs Monate bestehen. Bösartige Neubildungen haben mit rund 95 Prozent die höchste Anerkennungsquote aller Diagnosegruppen, deutlich über dem Marktdurchschnitt von rund 80 Prozent, laut Franke und Bornberg. Diese guten Werte gelten aber nur, wenn der Vertrag bereits vor der Diagnose bestand.

Wie realistisch ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Krebs?

Möglich, aber nie garantiert. Eine belastbare Erfolgsquote für Anträge mit Krebsvorgeschichte veröffentlicht in Deutschland niemand, weder der GDV noch die Ratinghäuser noch die Aufsicht. Wer Ihnen eine feste Prozentzahl nennt, hat sie geschätzt.

Was sich belegen lässt: Marktweit werden nur rund drei Prozent aller BU-Anträge abgelehnt, doch diese Zahl gilt fast ausschließlich für junge, gesunde Antragsteller. Häufigster Ablehnungsgrund ist laut GDV ein „zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko“, genau der Lehrbuchfall bei einer Krebsvorgeschichte.

Was die Chancen tatsächlich bestimmt: Krebsart und Stadium, Zeit seit Therapieende ohne Rückfall und der ausgeübte Beruf. Weil jeder Versicherer diese Punkte anders gewichtet, ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Häusern der einzige Weg, es herauszufinden, ohne einen Antrag zu riskieren.

Warum gilt Krebs als Vorerkrankung?

Eine überstandene oder bestehende Krebserkrankung gilt bei den Gesundheitsfragen als Vorerkrankung, also als ein bei Vertragsschluss bereits bekannter Umstand. Anzuzeigen ist aber nur, wonach der Versicherer laut § 19 VVG in Textform gefragt hat, eine allgemeine Offenlegungspflicht gibt es nicht.

Ob Sie Ihre Krebsgeschichte angeben müssen, hängt vom Abfragezeitraum der jeweiligen Fragen ab, marktüblich zwischen zwei und zehn Jahren, und von der genauen Formulierung. Ein Punkt wird oft übersehen: Selbst wenn die Erstdiagnose außerhalb des Zeitraums liegt, fallen die Nachsorgeuntersuchungen fast immer hinein, weil sie fortlaufend neue Arztkontakte erzeugen. Im Zweifel gilt: angeben und erläutern.

Wie hoch ist die Berufs­unfähigkeitsrente nach Brustkrebs?

Für Brustkrebs oder Krebs allgemein gibt es keine eigene Rentenhöhe. Die Rente richtet sich ausschließlich nach der beim Vertragsabschluss vereinbarten Summe, nicht nach der Diagnose.

Zur Einordnung: Die durchschnittlich versicherte BU-Rente lag 2024 laut GDV bei 14.600 Euro im Jahr, also rund 1.217 Euro im Monat. Wie hoch die vereinbarte Rente ausfallen darf, hängt vor allem vom Einkommen ab. Wichtig für die Übergangszeit: Bei bösartigen Neubildungen fällt eine Anerkennung laut Franke und Bornberg im Schnitt nach 104 Tagen ab Meldung, diese Zeit müssen Krankengeld oder Rücklagen überbrücken.

Wer zahlt bei einer Krebserkrankung?

Mehrere Stellen leisten nacheinander, nicht anstelle voneinander. Zuerst zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse Krankengeld für längstens 78 Wochen.

Bestand vor der Diagnose eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, kommt danach die BU-Rente hinzu, bei bösartigen Neubildungen fällt eine Anerkennung laut Franke und Bornberg im Schnitt nach 104 Tagen ab Meldung. Ohne privaten Schutz bleibt nur die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Sie prüft nicht den erlernten Beruf, sondern die Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, und ihr durchschnittlicher Zahlbetrag lag bei Neubewilligungen 2025 nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung bei 1.066,61 Euro im Monat. Wer nur auf die gesetzliche Absicherung zählen kann, sollte diese Lücke frühzeitig einplanen.

Wie sinnvoll ist eine BU bei Krebs im Vergleich zu Alternativen?

Das hängt davon ab, ob die Diagnose schon feststeht. Vor einer Krebserkrankung bleibt die Berufs­unfähigkeits­versicherung der breiteste Schutz, weil sie jede Ursache abdeckt und eine laufende Rente zahlt, während Alternativen wie die Dread-Disease-Versicherung deutlich lückenhafter sind.

Nach einer Diagnose kippt die Lage: Wenn eine BU kaum erreichbar ist, sind eine Grundfähigkeits­versicherung oder die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente keine bessere Wahl, sondern die einzig realistische. Beide sind ausdrücklich eine Notlösung und kein gleichwertiger Ersatz für den vollen BU-Schutz. Welcher Weg für Sie infrage kommt, entscheidet sich an Ihren konkreten Befunden, nicht pauschal.

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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