Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Diabetes: Chancen, Zuschläge und Alternativen

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Diabetes wird ein BU-Antrag häufig abgelehnt. Kommt eine Annahme zustande, dann meist nur mit Erschwernis.
  • Die drei üblichen Erschwernisse sind Risikozuschlag, Leistungsausschluss und ein verkürztes Endalter.
  • Für Typ-1-Diabetes existiert ein spezialisierter Tarif am deutschen Markt. Für Typ-2-Diabetes gibt es keinen Spezialtarif.
  • Der realistische erste Schritt ist die anonyme Risikovoranfrage: Sie erzeugt keinen Antrag und damit auch keinen Ablehnungseintrag in der Wagnisdatei HIS.
  • Alternativen wie Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung haben ebenfalls eine Gesundheitsprüfung und ersetzen die BU nicht gleichwertig.
Patrick Knittel

Die Diagnose steht, und plötzlich ist die BU eine ganz andere Frage …

Sie haben Diabetes, arbeiten ganz normal und möchten Ihr Einkommen absichern. Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung wird das schwer: Viele Gesellschaften lehnen Diabetes-Anträge ab, und wer angenommen wird, bekommt meist einen Zuschlag, einen Ausschluss oder ein kürzeres Endalter. Das ist unangenehm, aber es ist die ehrliche Ausgangslage. Richtig teuer wird es erst, wenn Sie auf gut Glück einen Antrag stellen, denn eine Ablehnung wird dokumentiert und begleitet Sie in jeden weiteren Antrag. Deshalb beginnt der Weg mit einer anonymen Risikovoranfrage und nicht mit einer Unterschrift. Auf dieser Seite lesen Sie, was Versicherer bei Diabetes bewerten, welche Ergebnisse realistisch sind und welche Alternativen bleiben.

Diabetes und Berufs­unfähigkeit: Wie oft die Erkrankung wirklich zur BU führt

Diabetes ist nur selten die direkt dokumentierte Ursache einer Berufs­unfähigkeit. In keiner Ursachenstatistik der Berufs­unfähigkeits­versicherung taucht die Erkrankung als eigene Kategorie auf. Sie wirkt indirekt: über Folge­erkrankungen und über die erhöhte psychische Belastung. Genau deshalb bewerten Versicherer sie trotzdem streng.

Die großen Ursachengruppen sehen anders aus. Für das Jahr 2024 gehen 38 Prozent aller BU-Fälle auf psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Es folgen Krebs mit 19 Prozent, der Bewegungsapparat mit 16 Prozent und schwere Unfälle mit acht Prozent (Quelle: GDV).

Menschen mit Diabetes finden sich in diesen Gruppen wieder. Nach Angaben des Nationalen Diabetesinformationsportals diabinfo sind rund zehn Prozent von einer nachgewiesenen Depression betroffen, bei etwa 25 Prozent liegt eine depressive Verstimmung vor (Quelle: diabinfo). Dasselbe Portal verweist auf Studien, die einen Zusammenhang zwischen Typ-2-Diabetes und Krebs nahelegen (Quelle: diabinfo). Außerdem haben mehr als 70 Prozent der Menschen mit Typ-2-Diabetes zusätzlich Bluthochdruck (Quelle: Primo Medico). Und bei über 90 Prozent der Diabetes-Typ-2 Fälle ist der Auslöser Übergewicht (Quelle: Max-Planck-Gesellschaft)


Wie viele Menschen in Deutschland Diabetes haben

10,3 Prozent der Erwachsenen ab 18 Jahren berichteten im Jahr 2024 einen ärztlich diagnostizierten Diabetes. Die Altersstaffelung ist für die BU entscheidend. Bei den 18- bis 44-Jährigen sind es 3,1 Prozent, bei den 45- bis 64-Jährigen 9,8 Prozent und bei den 65- bis 79-Jährigen 20,9 Prozent (Quelle: Robert Koch-Institut).

Diabetes ist damit überwiegend eine Erkrankung jenseits des typischen BU-Abschlussalters. Wer jung erkrankt, gehört aus Sicht der Risikoprüfung zu einer kleinen und besonders genau geprüften Gruppe. Etwa 93 Prozent aller Erkrankten haben Typ 2, rund sechs Prozent Typ 1 (Quelle: diabinfo).

Jährlich kommen rund 450.000 Neudiagnosen hinzu (Quelle: diabinfo). Eine Diagnose kann also auch dann fallen, wenn Sie sich gesund fühlen – und danach ist der Weg in die BU deutlich schwerer.

Bei welchen Krankheiten bekommen Antragsteller keine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Eine amtliche Liste gibt es nicht. Jede Gesellschaft führt aber intern Diagnosen, die praktisch immer zur Ablehnung führen – und Diabetes steht auf mehreren dieser Listen. Die Hannoversche zum Beispiel nennt Diabetes ausdrücklich unter den Vor­erkrankungen, die in den meisten Fällen zur Ablehnung führen.

Warum die kursierende 3-Prozent-Quote für Sie nichts bedeutet

Im Netz kursiert eine beruhigende Zahl: Nur rund drei Prozent aller BU-Anträge würden abgelehnt. Belegt ist sie durchaus. Der Marktblick Berufs­unfähigkeit 2026 weist 79,88 Prozent Normalannahmen ohne Erschwernis und 2,75 Prozent Ablehnungen wegen Vor­erkrankungen aus, auf Basis von 59 Versicherern (Quelle: MORGEN und MORGEN). Der Haken liegt im Bezug.

Diese Quote gilt für alle Anträge, und die allermeisten stammen von gesunden Menschen. Über Ihre Chance mit einer konkreten Diagnose sagt sie nichts. Eine Ablehnung ist trotzdem kein Endpunkt. Entscheidend ist, dass sie nicht als Antrag entsteht, sondern als anonymes Votum, das nirgendwo gespeichert wird.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt, was nun?

Experten-Tipp:
Der häufigste Fehler im BU-Antrag ist der Antrag selbst

„Der häufigste Antragsfehler in unserer Praxis ist nicht die Diagnose, sondern der Antrag selbst – gestellt, bevor irgendein Haus votiert hat. Eine Ablehnung ist dann dokumentiert und begleitet jeden weiteren Antrag. Fragen Sie deshalb erst anonym an. Danach wissen Sie, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.“

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Berater

Diabetes Typ 1 und Typ 2 in der Risikoprüfung

Versicherer prüfen nicht „Diabetes“, sondern ein Merkmalsbündel. Ausschlaggebend sind Typ, Jahr der Erstdiagnose, der HbA1c-Verlauf (der Langzeit-Blutzuckerwert der letzten zwei bis drei Monate), die Therapieform, dokumentierte Folge­erkrankungen, Begleitrisiken und der ausgeübte Beruf. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb völlig unterschiedliche Voten bekommen.

Welche Diabetes-Merkmale die Risikoprüfung bewertet

  • Diabetes-Typ und Jahr der Erstdiagnose
  • Therapieform: diätetisch, mit Tabletten oder insulinpflichtig
  • HbA1c-Verlauf über mehrere Jahre statt eines Einzelwerts
  • Folge­erkrankungen: Nierenschwäche, Nervenschädigung, diabetische Retinopathie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Begleitrisiken: Übergewicht, Bluthochdruck, erhöhte Blutfettwerte, Rauchen
  • Beruf und dessen Gefährdungsgrad

Die Häufigkeiten sind dabei geringer, als viele Ratgeber nahelegen. Eine chronische Nierenschwäche haben 15 von 100 Menschen mit Diabetes, eine Nervenschädigung etwa 13 von 100, Herz-Kreislauf-Begleit­erkrankungen über ein Drittel (Quelle: diabinfo). Für die Augen ist ­versicherungsseitig nicht der graue Star relevant, sondern die diabetische Retinopathie, also eine Schädigung der Netzhaut. Deshalb verlangen Versicherer häufig eine Augenhintergrund-Untersuchung.

Einen öffentlich genannten HbA1c-Grenzwert kennen wir aus unserer Beratung von keinem deutschen BU-Versicherer. In Ratgebern kursieren mindestens drei unterschiedliche Korridore. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Zahl aus dem Netz, sondern auf Ihren dokumentierten Verlauf.


Diabetes Typ 1: im Normalgeschäft meist Ablehnung, aber ein Spezialtarif

Wer Typ-1-Diabetes hat, wird im regulären BU-Geschäft überwiegend abgelehnt. Der Grund ist die lebenslange Insulinpflicht und das damit verbundene Unterzuckerungsrisiko, das Versicherer schlecht kalkulieren können. Genau diese Lücke hat ein Anbieter mit einem eigenen Produkt geschlossen.

Die myLife Diabetes-BU der myLife Lebens­versicherung AG richtet sich an gut eingestellte Typ-1-Diabetiker, die nicht rauchen. Vorausgesetzt wird außerdem die jährliche Kontrolluntersuchung beim Diabetologen. Wer den Check-up nachweist, erhält eine Präventionsrente von bis zu 30 Prozent der versicherten Rente. Wir nennen das Produkt, weil es die Frage vieler Typ-1-Diabetiker beantwortet – eine Empfehlung ist das nicht.


Diabetes Typ 2: der Markt widerspricht sich

Bei Typ 2 finden Sie im Netz zwei gegensätzliche Aussagen: „Für Typ 2 gibt es kein Angebot“ und „Typ 2 ist häufig mit einem Zuschlag versicherbar“. Beides steht nebeneinander, niemand löst den Widerspruch auf. Wir ordnen die Trennlinie hier ein und sagen dazu, was belegt ist und was aus unserer Beratung kommt.

Belegt ist, dass die Schwere zählt und nicht die Diagnose an sich. Die Alte Leipziger nennt ausdrücklich „schweren Diabetes“ als Ablehnungsgrund, nicht Diabetes allgemein. Medizinisch hängt die Schwere vor allem an der Therapieform. Neuere Medikamente für Typ 2 senken den Blutzucker, ohne Unterzuckerungen auszulösen. Eine Insulintherapie bringt dieses Risiko dagegen mit (Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft).

Entlang dieser Linie verlaufen auch die Voten, die wir sehen. Ein diätetisch oder mit Tabletten eingestellter Typ 2 ohne Folge­erkrankungen hat eine reale Chance auf eine Annahme mit Zuschlag. Ein insulinpflichtiger Typ 2 oder einer mit Folge­erkrankungen wird überwiegend abgelehnt. Ihre Annahmerichtlinien zu Typ 2 veröffentlicht keine deutsche Gesellschaft. Für Typ-2-Diabetes existiert am deutschen Markt kein Spezialtarif.

KonstellationRealistische Erwartung
Typ 2, diätetisch oder mit Tabletten eingestellt, keine Folge­erkrankungenAnnahme möglich, in aller Regel mit Risikozuschlag, teils zusätzlich mit Ausschluss
Typ 2, insulinpflichtig oder mit Folge­erkrankungenÜberwiegend Ablehnung
Typ 1, gut eingestellt, Nichtraucher, 18 bis 50 JahreIm Normalgeschäft überwiegend Ablehnung, Spezialtarif verfügbar
Typ 1 mit Folge­erkrankungen, Raucher oder über 50 JahreKeine bekannte Lösung am Markt
Prädiabetes ohne DiagnoseEinzelfallprüfung, Chancen deutlich besser als nach der Diagnose

Kinder, Schüler und Studenten mit Typ-1-Diabetes

Für Eltern eines Kindes mit Typ-1-Diabetes gilt eine unangenehme Wahrheit: Nach der Diagnose ist eine reguläre BU kaum noch zu bekommen. Wer vor der Diagnose abschließt, sichert dagegen das gesamte spätere Berufsleben ab. Voraussetzung ist eine Nach­versicherungsgarantie im Vertrag, also das Recht, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Bei einzelnen Gesellschaften sind für Studenten sowie Schüler in der gymnasialen Oberstufe seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro BU-Rente versicherbar statt bisher 1.500 Euro. Besteht die Diagnose bereits, bleibt der Weg über eine Voranfrage und über die Alternativen weiter unten.

Zuschlag, Ausschluss oder kürzeres Endalter: Was Versicherer bei Diabetes anbieten

Wer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Diabetes bekommt, bekommt sie fast nie zu normalen Bedingungen. Die drei üblichen Erschwernisse sind Risikozuschlag, Leistungsausschluss und ein verkürztes Endalter. Welche davon Sie treffen, hängt vom Merkmalsbündel Ihres Falls ab und unterscheidet sich von Haus zu Haus erheblich.

Risikozuschlag: was er kostet und wie er gerechnet wird

Die Alte Leipziger hält in ihrem Leitfaden zur Antrags- und Risikoprüfung fest: Bei gegebener Versicherbarkeit ist in der Regel ein Zuschlag von 100 Prozent nötig. Das ist die Annahmerichtlinie eines einzelnen Hauses, keine Marktregel.

Eine marktweite Bandbreite für Diabetes-Zuschläge ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Auswertung der Risikoprüfung von MORGEN und MORGEN weist aus, wie häufig Zuschläge vorkommen, nicht aber, wie hoch sie ausfallen (Quelle: MORGEN und MORGEN). Nach unserer Beratungserfahrung liegen die Voten bei Diabetes meist zwischen 50 und 150 Prozent des Grundbeitrags.

Der Zuschlag ist ein Aufschlag auf Ihren individuellen Grundbeitrag, kein fester Eurobetrag. Der Rechenweg: Grundbeitrag plus X Prozent. Aus einem Grundbeitrag von 100 Euro werden bei 100 Prozent Zuschlag also 200 Euro im Monat. Wie hoch Ihr Grundbeitrag ausfällt, hängt vor allem von Beruf, Alter und Rentenhöhe ab.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung


Verkürztes Endalter statt Laufzeitfenster

Häufig heißt es, Diabetes sei nur 20 bis 30 Jahre nach dem erstmaligen Auftreten versicherbar. Der Vermittler-Leitfaden der Alten Leipziger nennt tatsächlich maximal 30 Jahre nach Erstauftreten. In der Vertragspraxis wird diese Begrenzung aber meist als verkürztes Endalter umgesetzt, etwa Leistung bis 60 statt bis 67.

Der Unterschied ist für Sie handfest. Ein verkürztes Endalter bedeutet eine Versorgungslücke in den letzten Berufsjahren, also genau dann, wenn das Risiko am höchsten ist. Prüfen Sie deshalb bei jedem Angebot zuerst, bis zu welchem Alter geleistet wird.


Leistungsausschluss für Folge­erkrankungen

Der Versicherer kann bestimmte Ursachen einer Berufs­unfähigkeit vertraglich ausschließen. Bei Diabetes betrifft das typischerweise Nervenschäden, Sehverschlechterung und Nierenschäden. Der Mechanismus ist branchenüblich: Bei rund zehn Prozent aller BU-Anträge kommt ein Leistungsausschluss zustande (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

Rechnen Sie hier ehrlich nach. Sind genau die Erkrankungen ausgeschlossen, die bei Ihnen am wahrscheinlichsten zur Berufs­unfähigkeit führen, kann der Vertrag im Ernstfall wenig wert sein. Besser als eine Ablehnung ist er trotzdem, weil Psyche, Krebs und Rücken weiter versichert bleiben.


Welche Berufe darf ich als Diabetiker nicht ausüben?

Ein pauschales Berufsverbot gibt es nicht, und ein fahrerlaubnisrechtliches Hindernis auch nicht. Anlage 4 Nummer 5.4 der Fahrerlaubnis-Verordnung erlaubt bei medikamentöser Therapie mit hohem Unterzuckerungsrisiko auch die Gruppe 2 samt Fahrgastbeförderung. Das schließt die Insulintherapie ausdrücklich ein, verlangt aber eine gute Stoffwechselführung und eine ungestörte Unterzuckerungswahrnehmung (Quelle: Anlage 4 FeV).

Versicherer bewerten diese Berufsgruppen dennoch besonders kritisch. Die Alte Leipziger schließt Tätigkeiten mit Personenbeförderung, Absturzgefahr oder Gefahrguttransport bei Diabetes generell aus. Das ist die Richtlinie eines Hauses – andere Gesellschaften entscheiden anders.

Für Sie als Berufskraftfahrer heißt das: Lassen Sie mehrere Gesellschaften parallel anfragen, statt sich von einer Absage stoppen zu lassen. Prüfen Sie zusätzlich die Alternativen weiter unten, weil eine Grundfähigkeits­versicherung den Verlust der Fahrfähigkeit teilweise mit abbildet.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Berufskraftfahrer


Was kostet eine BU mit Diabetes?

Eine belastbare Beitragstabelle für Diabetiker gibt es nicht. Was sich sagen lässt: Schon bei identischer Versicherungsleistung liegen die Tarife weit auseinander. Die Spannen zwischen günstigstem und teuerstem Tarif kann mehr als 1.000 Euro im Jahr betragen.

Bei Diabetes kommt der Zuschlag obendrauf, und der fällt von Haus zu Haus unterschiedlich aus. Der Vergleich mehrerer Gesellschaften ist deshalb kein Spartipp, sondern Voraussetzung für ein tragfähiges Angebot.

Sie wissen jetzt, dass Zuschlag, Ausschluss und verkürztes Endalter drei völlig verschiedene Verträge ergeben. Welches dieser Ergebnisse in Ihrem Fall herauskommt, kann Ihnen kein Ratgeber sagen, auch dieser nicht. Das zeigt erst die Rückmeldung mehrerer Gesellschaften zu Ihrem konkreten Verlauf. Genau dafür ist die anonyme Risikovoranfrage da.

Zuschlag, Ausschluss oder Absage: Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Diabetes vorab klären

Welches der drei Ergebnisse Sie bekommen, entscheidet jede Gesellschaft nach eigenen Richtlinien. Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Versicherern an, bevor überhaupt ein Antrag entsteht. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Anfrage ohne Ihren Namen, ohne Eintrag in die Wagnisdatei HIS
  • Mehrere Gesellschaften parallel statt einer einzelnen Absage
  • Sie erfahren die Bedingungen, bevor Sie sich festlegen
  • Von Finanztip empfohlene Beratung
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Berater

Gesundheitsfragen zu Diabetes im BU-Antrag

Im Antrag für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung beantworten Sie eine Reihe von Gesundheitsfragen. Der Abfragezeitraum unterscheidet sich je nach Versicherer, häufig sind es drei, fünf oder zehn Jahre.

So sieht eine marktübliche Frage sinngemäß aus – der Wortlaut eines konkreten Antrags kann abweichen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäureerhöhung)?“

Ist Ihre Antwort „Ja“, füllen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zur Zuckerkrankheit aus. Darin machen Sie Angaben zu Diagnosejahr, Therapie, Medikation, HbA1c-Werten und Folge­erkrankungen. Ein wichtiger Denkfehler vorweg: Eine bestehende Erkrankung verschwindet nicht durch Zeitablauf. Abwarten, bis ein Abfragezeitraum vorbei ist, hilft bei einem laufenden Diabetes nicht.

Typischen Gesundheitsfragen der BU


Was passiert bei falschen Angaben?

Beantworten Sie die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist in den §§ 19 bis 22 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) geregelt, und die Rechtsfolgen einer Verletzung sind gestaffelt. Möglich sind Rücktritt, Kündigung, eine Vertragsanpassung oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (Quelle: § 19 VVG, § 22 VVG).

Welche Folge eintritt, hängt vom Verschuldensgrad und von Fristen ab. Fehlt ein Zusammenhang zwischen dem verschwiegenen Umstand und dem Leistungsfall, muss der Versicherer nach § 21 Absatz 2 VVG trotz Rücktritt leisten (Quelle: § 21 VVG). Wer Diabetes verschweigt und wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig wird, verliert also nicht automatisch seinen Anspruch.


Vereinfachte Gesundheitsfragen sind für Diabetiker kein Weg

Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen verkürzen den Abfragezeitraum und die Zahl der Fachgebiete. Sie helfen bei abgeschlossenen, ausgeheilten Vor­erkrankungen. Bei einer laufenden chronischen Erkrankung wirken sie nicht. Ein verkürzter Rückblick lässt einen bestehenden Diabetes nicht aus dem Fenster fallen, und in den Aktionstarifen, die wir prüfen, werden Stoffwechsel­erkrankungen ausdrücklich abgefragt.

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen

Experten-Tipp:
Knapp antworten ist bei einer Vorerkrankung der schlechtere Weg

„Viele raten, Gesundheitsfragen so knapp wie möglich zu beantworten. In unseren Voranfragen ist es umgekehrt: Eine detailliert eingeordnete Vorerkrankung führt eher zur Annahme als ein Halbsatz im Formular. Legen Sie HbA1c-Verlauf, Therapie und Augenbefund vollständig dazu. Mein Merksatz: im Antrag nicht verharmlosen, im Leistungsfall nicht dramatisieren.“

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Anonyme Risikovoranfrage bei Diabetes

Die anonyme Risikovoranfrage ist bei Diabetes der realistische erste Schritt – nicht der Antrag. Wir fragen mehrere Gesellschaften an, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie erfahren vorab, ob und zu welchen Bedingungen jemand zeichnen würde, ohne dass dabei ein Antrag und damit eine dokumentierte Ablehnung entsteht.

Warum ein selbst gestellter Antrag teuer werden kann

Versicherer tauschen Informationen über das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft aus, kurz HIS, umgangssprachlich Wagnisdatei. Wird ein Antrag abgelehnt oder nur erschwert angenommen, kann das dort eingemeldet werden. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei einer anderen Gesellschaft – fragt der Versicherer diese Auskunft ab und Sie müssen die Vorgeschichte angeben.

Das verschlechtert Ihre Ausgangslage dauerhaft. Die Voranfrage vermeidet genau das: Es gibt keinen Antrag, keinen Vorgang und keinen Eintrag. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale, weil beide keine Anfrage im Namen eines Kunden stellen können.

Ein selbst gestellter Antrag ist damit die teuerste Art, sich Klarheit zu verschaffen. Die anonyme Voranfrage liefert dieselbe Information, ohne einen Vorgang zu erzeugen, den andere Versicherer später abfragen. Ob danach überhaupt ein Antrag gestellt wird, entscheiden Sie.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab

Klarheit über Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung, ohne Eintrag in die Wagnisdatei

Ein selbst gestellter Antrag kann eine Ablehnung erzeugen, die jeder weitere Versicherer abfragt. Die anonyme Voranfrage liefert dieselbe Information, ohne diesen Vorgang. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Wir fragen ohne Nennung Ihres Namens an
  • Keine Ablehnung, die Sie jahrelang begleitet
  • Sie entscheiden erst nach den Voten, ob ein Antrag gestellt wird
  • Von Finanztip empfohlene Beratung
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Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Diabetes

Wenn die BU nicht zustande kommt, gibt es Alternativen – aber keine gleichwertige. Der Punkt, den fast alle Ratgeber auslassen: Auch diese Produkte haben eine Gesundheitsprüfung. Ein Diabetes wird dort ebenfalls abgefragt und bewertet, nur nach anderen Maßstäben.

ProduktLeistungsauslöserSchutzumfangGesundheitsprüfung bei DiabetesLücke gegenüber der BU
Erwerbsunfähigkeits­versicherungKeine Tätigkeit mehr möglich, unabhängig vom erlernten BerufRenteVolle Prüfung, Diabetes wird abgefragtKein Berufsschutz, Leistung setzt erst sehr spät ein
Grundfähigkeits­versicherungVerlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Greifen, AutofahrenRenteKürzerer Fragenkatalog, Diabetes wird abgefragtKein Berufsbezug, psychische Erkrankungen meist nicht versichert
Dread-Disease-VersicherungDiagnose einer der im Katalog genannten schweren KrankheitenEinmalzahlungVolle Prüfung, Diabetes wird abgefragtKeine Rente, enger Krankheits­katalog, Diabetes selbst löst nicht aus
Multi-Risk-VersicherungKombination aus Grundfähigkeiten, schweren Krankheiten, Unfall und PflegeRente oder EinmalzahlungVolle Prüfung, Diabetes wird abgefragtKein Berufsschutz, Leistungsauslöser je nach Tarif sehr unterschiedlich
Unfall­versicherungAusschließlich UnfälleEinmalzahlung oder RenteMeist geringe PrüfungDeckt Krankheiten nicht ab – für Diabetiker keine Lösung

Wie streng die Gesundheitsprüfung bei den Alternativen ausfällt

Bei der Dread-Disease-Versicherung müssen bereits Erkrankte mit einer Ablehnung oder einem Risikoausschluss rechnen. Bei der Grundfähigkeits­versicherung ist die Gesundheitsprüfungen teilweise weniger streng, der Schutz aber begrenzt – psychische Erkrankungen fehlen in vielen Tarifen. Auch die Erwerbsunfähigkeits­versicherung setzt eine Gesundheitsprüfung voraus, deren Ergebnis direkt in die Beitragsberechnung einfließt.

Wie einzelne Gesellschaften einen Diabetes in diesen Sparten bewerten, hält keine von ihnen öffentlich fest. In unseren Voranfragen fällt das Votum in der Grundfähigkeits­versicherung am häufigsten positiv aus, bei Erwerbsunfähigkeit und Dread Disease deutlich seltener. Bei Multi-Risk-Tarifen hängt es davon ab, welche Bausteine der jeweilige Tarif kombiniert.


Erwerbsunfähigkeit und Grundfähigkeit: die realistischsten Wege

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt erst, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Der Maßstab liegt höher als bei der BU, der Beitrag entsprechend niedriger. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch etwas anderes schafft, bekommt nichts.

Die Grundfähigkeits­versicherung leistet, wenn Sie definierte Fähigkeiten verlieren – etwa Sehen, Gehen, Greifen oder Autofahren. Sie ist bei Vor­erkrankungen häufig leichter zu bekommen, weil der Fragenkatalog kürzer ist. Achten Sie darauf, dass Sehkraft und Autofahren im Katalog stehen: Das sind die Fähigkeiten, die Diabetes-Folge­erkrankungen am ehesten treffen.


Dread Disease, Multi-Risk und Unfall­versicherung

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalsumme bei bestimmten schweren Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Diabetes selbst gehört nicht dazu, seine Folge­erkrankungen teilweise schon. Eine Multi-Risk-Versicherung bündelt mehrere dieser Bausteine, unterscheidet sich aber von Tarif zu Tarif erheblich.

Die Unfall­versicherung ist ausdrücklich keine Lösung. Sie leistet nur bei Unfällen und deckt allmählich entstehende Erkrankungen nicht ab. Auf Unfälle gehen aber nur acht Prozent aller BU-Fälle zurück (Quelle: GDV). Das Risiko, das einen Diabetiker tatsächlich bedroht, bleibt damit unversichert.

Keines dieser Produkte ersetzt die Berufs­unfähigkeits­versicherung, und jedes fragt Ihren Diabetes ab. Was für Sie übrig bleibt, hängt davon ab, wie Ihr Verlauf dokumentiert ist und welchen Beruf Sie ausüben. Wir prüfen BU und Alternativen deshalb in einem Durchgang und sagen Ihnen, welcher Weg realistisch trägt.

Was für Sie übrig bleibt: BU und Alternativen in einem Durchgang prüfen

Auch Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung fragen Ihren Diabetes ab. Wir prüfen anonym, welcher dieser Wege in Ihrem Fall überhaupt offensteht. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • BU und Alternativprodukte in einer Anfrage
  • Keine Empfehlung ohne Votum der Versicherer
  • Ohne Antrag und ohne Eintrag in die Wagnisdatei HIS
  • Von Finanztip empfohlene Beratung
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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Diabetes?

Ja – sofern Ihr Vertrag die Ursache nicht ausschließt und Sie die Voraussetzungen des Bedingungswerks erfüllen. Eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente steht Ihnen dann zu, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Wann Sie als berufsunfähig gelten

Das Gesetz kennt keine feste Prozentschwelle. § 172 Absatz 2 VVG spricht davon, dass jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf „ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer“ nicht mehr ausüben kann (Quelle: § 172 VVG). Die bekannte 50-Prozent-Schwelle stammt aus den Versicherungs­bedingungen, nicht aus dem Gesetz.

In fast allen Bedingungswerken gelten zwei Punkte. Sie können Ihren Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben, und dieser Zustand hält sechs Monate an oder wird voraussichtlich so lange andauern. Die Sechs-Monats-Regel ist ein Vorteil gegenüber dem Gesetz, das Dauerhaftigkeit verlangt. Prüfen Sie trotzdem Ihr eigenes Bedingungswerk.

Nachweisen müssen Sie das gegenüber dem Versicherer, in der Regel über ärztliche Befunde und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung. Ein Attest allein begründet keinen Anspruch.

Wie Sie den Leistungsantrag für eine BU stellen


Sind Folge­erkrankungen in Ihrem Vertrag ausgeschlossen?

Zur Berufs­unfähigkeit führt bei Diabetes typischerweise nicht die Erkrankung selbst, sondern eine Folgeerkrankung – etwa eine Sehverschlechterung, eine Nervenschädigung oder ein Herz-Kreislauf-Ereignis. Genau diese Ursachen schließen manche Verträge aus. Tritt die Berufs­unfähigkeit dann infolge einer ausgeschlossenen Erkrankung ein, zahlt der Versicherer nicht.

Damit wird die Abschlussentscheidung zur Leistungsentscheidung. Wer einen Vertrag mit Ausschluss der Diabetes-Folge­erkrankungen unterschreibt, kauft Schutz gegen alles außer dem eigenen Hauptrisiko. Das kann trotzdem sinnvoll sein, muss aber eine bewusste Entscheidung sein.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind keine Seltenheit, und bei einer Vorerkrankung im Vertrag steigt das Streitrisiko. Die drei häufigsten Streitpunkte aus unserer Praxis sind die vorvertragliche Anzeigepflicht, das Erreichen des 50-Prozent-Grades und die Einordnung der Erkrankung selbst.

Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir in diesem Fall die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Von der Geltendmachung bis zur ersten Auszahlung vergehen erfahrungsgemäß vier bis sechs Wochen, teils auch mehrere Monate. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Experten-Tipp:
Ein Vertrag ohne Ihre Folge­erkrankungen schützt am Hauptrisiko vorbei

„In der Beratung zählt oft nur: angenommen oder nicht. Der falsche Maßstab. Wer die Diabetes-Folge­erkrankungen ausschließen lässt, kauft Schutz gegen alles außer dem eigenen Hauptrisiko. Lesen Sie deshalb zuerst die Ausschlussklausel, nicht den Beitrag. Und bestehen Sie auf Nach­versicherungsgarantie und Verlängerungsklausel: Mit Diabetes ist das Ihr Weg nach oben ohne neue Gesundheitsprüfung.“

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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Diabetes

Was kann ich tun, wenn mein BU-Antrag wegen Diabetes schon abgelehnt wurde?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein für den gesamten Markt. Jede Gesellschaft prüft nach eigenen Richtlinien, deshalb kann ein anderes Haus zu einem anderen Ergebnis kommen.

Entscheidend ist der Weg dorthin: Stellen Sie keinen weiteren Antrag auf gut Glück. Eine Ablehnung kann im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft dokumentiert werden und belastet jeden späteren Antrag. Der nächste Schritt ist deshalb eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften, weil dabei kein Antrag und kein weiterer Eintrag entsteht.

Wie stehen meine Chancen auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Prädiabetes?

Die Chancen sind bei Prädiabetes deutlich besser als nach einer gesicherten Diagnose. Versicherer bewerten dann einen erhöhten Blutzucker- oder HbA1c-Wert, aber keine chronische Erkrankung.

Ein Risikomerkmal bleibt der Wert trotzdem. Wer in dieser Phase handelt, hat das größte Zeitfenster: Nach einer Diagnose stehen dieselben Türen selten noch offen. Wie die Klärung ohne Antrag abläuft, zeigt die anonyme Risikovoranfrage.

Was bedeutet ein Schwangerschaftsdiabetes für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ein Schwangerschaftsdiabetes ist ­versicherungstechnisch etwas anderes als Typ 1 oder Typ 2. Er tritt erstmals in der Schwangerschaft auf und bildet sich nach der Geburt in aller Regel zurück.

Abgefragt wird er im Antrag trotzdem, weil er als Hinweis auf ein erhöhtes späteres Diabetes-Risiko gilt. Nach der Praxisempfehlung der Deutschen Diabetes Gesellschaft entwickeln 35 bis 60 Prozent der betroffenen Frauen innerhalb von zehn Jahren einen Diabetes. Dieselbe Empfehlung rät zu einem Glukosetoleranztest sechs bis zwölf Wochen nach der Geburt und danach zu Kontrollen etwa alle zwei Jahre.

Öffentliche Annahmekriterien zu einem zurückliegenden Fall gibt es nicht, und auch eine feste beschwerdefreie Frist nennt keine Gesellschaft. Ein abgeklungener Schwangerschaftsdiabetes wird häufig normal angenommen, wenn der Nachsorgetest unauffällig war und seither kein erhöhter Wert dokumentiert ist. Klarheit bringt eine anonyme Voranfrage mit den Befunden aus der Schwangerschaft und einem aktuellen Nachsorgewert.

Wie realistisch ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesundheitsfragen für Diabetiker?

Im frei zugänglichen Markt gibt es keine BU ganz ohne Gesundheitsfragen. Aktionen mit vereinfachten Fragen verkürzen nur den Abfragezeitraum und die Zahl der Fachgebiete. Ein laufender Diabetes fällt dabei nicht heraus, denn Stoffwechsel­erkrankungen werden ausdrücklich abgefragt.

Ein geringerer Prüfumfang ist am ehesten in Kollektivverträgen über den Arbeitgeber möglich. Zwei Bedingungen tauchen dabei regelmäßig auf: ein Rahmenvertrag des Unternehmens und eine Mindestzahl teilnehmender Beschäftigter. Ohne Rahmenvertrag bleiben vereinfachte Fragen.

Einen Anspruch auf eine solche Lösung haben Sie nicht, sie hängt allein am Arbeitgeber. Fragen Sie deshalb im Betrieb nach und lassen Sie parallel anonym anfragen.

Wie kann ich meine BU-Rente später erhöhen, wenn bereits ein Diabetes besteht?

Das geht nur, wenn Ihr Vertrag eine Nach­versicherungsgarantie enthält. Diese Klausel erlaubt eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, geknüpft an Anlässe wie Heirat, Geburt eines Kindes, Berufseinstieg oder einen deutlichen Einkommenssprung.

Ohne diese Klausel prüft der Versicherer erneut, und dann steht die Diagnose im Weg. Achten Sie deshalb vor Vertragsschluss auf die Anlässe, die Fristen und die Höchstgrenzen. Fehlt die Klausel im bestehenden Vertrag, bleibt der Versuch einer separaten Zusatzabsicherung bei einer anderen Gesellschaft. Ob dort jemand zeichnet, zeigt wieder eine anonyme Voranfrage.

Wie wirkt sich ein Diabetes aus, den ich erst nach Vertragsabschluss bekomme?

Auf Ihren bestehenden Vertrag wirkt er sich nicht aus, und melden müssen Sie ihn auch nicht. Die Anzeigepflicht betrifft die Zeit vor Vertragsschluss: Anzugeben sind laut § 19 VVG die Umstände, nach denen der Versicherer vor Ihrer Vertragserklärung in Textform gefragt hat.

Erkranken Sie später, ändert das an Ihrem Vertrag nichts. Beitrag, Leistung und Bedingungen bleiben, wie sie sind, und einen nachträglichen Risikozuschlag gibt es nicht. Wichtig wird der Diabetes erst im Leistungsfall, wenn Sie wegen der Erkrankung oder ihrer Folgen berufsunfähig werden.

Woher erfährt der Versicherer von meinem Diabetes, wenn ich ihn nicht angebe?

In den meisten Fällen von Ihren Behandlern. Mit Ihrer Einwilligung darf der Versicherer im Leistungsfall und bei Rückfragen zum Antrag Ärzte, Kliniken und die Krankenkasse befragen. Ein Diabetes ist über Diagnoseschlüssel, Rezepte und Abrechnungsdaten breit dokumentiert und damit leicht nachvollziehbar.

Die Rechtsfolgen einer Falschangabe sind gestaffelt und reichen laut § 19 VVG von der Vertragsanpassung bis zum Rücktritt, bei arglistiger Täuschung bis zur Anfechtung. Der belastbare Weg ist deshalb die vollständige Angabe – und vorab eine anonyme Voranfrage, damit Sie das Votum kennen, bevor ein Antrag entsteht.

Wie sinnvoll ist es, vor dem Antrag meine Krankenakte anzufordern?

Eine Pflicht dazu gibt es nicht. In unserer Beratungspraxis ist das einer der häufigsten Irrtümer, die Interessenten mitbringen.

Sinnvoll ist die Einsicht trotzdem. Ein Auszug Ihrer Krankenkasse zeigt, welche Diagnosen wann dokumentiert sind. Bei Diabetes hilft das, Diagnosejahr, Therapiewechsel und Folgebefunde sauber einzuordnen. Wer seine Angaben belegen kann, beantwortet die Gesundheitsfragen präziser und vermeidet Streit im Leistungsfall.

Welche Rolle spielt ein Grad der Behinderung wegen Diabetes für die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Praktisch keine – beides hat nichts miteinander zu tun. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt fest, für Diabetes nach Teil B Nummer 15.1 der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Maßgeblich sind der Therapieaufwand und die Einschränkung im Alltag.

Für die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist ein festgestellter Grad weder Eintrittskarte noch Ausschlussgrund, denn der Versicherer bewertet Ihre Befunde selbst. Umgekehrt ersetzt ein Schwerbehindertenausweis keine private Absicherung, weil er kein Einkommen ersetzt. Was in Ihrem Fall versicherbar ist, zeigt allein das Votum der Gesellschaften.

Was zahlt die gesetzliche Renten­versicherung, wenn ich mit Diabetes berufsunfähig werde?

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente greift, ist aber an strengere Voraussetzungen geknüpft als eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Laut § 43 SGB VI kommt es nicht auf Ihren erlernten Beruf an, sondern darauf, wie viele Stunden täglich Sie noch irgendeine Tätigkeit ausüben können.

Wer täglich mindestens sechs Stunden arbeiten kann, erhält in der Regel nichts. Zusätzlich müssen ­versicherungsrechtliche Zeiten erfüllt sein. Für den gewohnten Lebensstandard reicht die Leistung meist nicht aus – genau diese Lücke soll eine private Absicherung schließen.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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