Berufs­unfähigkeits­versicherung für Familien

Einen Familientarif gibt es nicht. Wir sehen Ihren Haushalt trotzdem als Ganzes an, kostenfrei und unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Elternteil versichert seine Arbeitskraft in einem eigenen Vertrag, auch der Elternteil ohne eigenes Einkommen. Einen Familientarif gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht.
  • Die BU-Rente sollte rund 70 bis 80 % des Nettoeinkommens ersetzen. Die Versicherer begrenzen sie zugleich auf etwa 60 % des Bruttoeinkommens.
  • Drei Verträge für zwei Elternteile und ein Schulkind beginnen in unserer Beispielrechnung bei rund 250 € monatlich.
  • Der durchschnittliche Zahlbetrag aller Erwerbsminderungs­renten im Bestand lag Ende 2024 bei 1.027 € monatlich.
  • Zuerst wird abgesichert, wessen Ausfall das Haushaltseinkommen am stärksten trifft. Das Kind kommt zuletzt, weil es kein Einkommen zu ersetzen hat.
Patrick Knittel

Als Eltern denken Sie an alles, nur nicht an den eigenen Ausfall …

Sie planen den Schulwechsel, die Urlaubswoche und die nächste Kreditrate, und in dieser Planung ist Ihre Arbeitskraft die stille Voraussetzung für alles andere. Genau sie steht in keinem Familienkalender. Fällt sie aus, laufen Miete, Betreuung und Kinderkosten unverändert weiter, während das Einkommen fehlt. Einen Familientarif, der das in einem Vertrag löst, gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht: Jeder Erwachsene im Haushalt braucht einen eigenen Vertrag, auch der Elternteil ohne eigenes Gehalt. Auf dieser Seite lesen Sie, wer in Ihrer Familie welche Rente braucht, was mehrere Verträge zusammen kosten und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, wenn das Budget nicht für alle reicht.

Wer in der Familie braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

In einer Familie braucht jeder Erwachsene, dessen Ausfall den Haushalt trifft, eine eigene Berufs­unfähigkeits­versicherung. Das sind in der Regel beide Elternteile, auch der Elternteil ohne eigenes Erwerbseinkommen. Einen gemeinsamen Familienvertrag gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, nicht. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.

Die BU zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. In nahezu allen Tarifen muss die Berufs­unfähigkeit dafür mindestens 50 Prozent betragen (Quelle: BaFin). Für Familien ist diese Rente der wichtigste Einkommensschutz. Sie hält Miete, Kreditrate, Betreuung und Kinderausgaben am Laufen.

Fällt ein Elternteil aus, entstehen zusätzlich Kosten, die vorher niemand eingeplant hat. Dazu gehören Fahrten zu Behandlungen, eine Haushaltshilfe oder ein barrierefreier Umbau der Wohnung. Welche dieser Kosten in welcher Höhe anfallen, hängt vom Einzelfall ab.


Warum die gesetzliche Absicherung für Familien nicht reicht

Die gesetzliche Renten­versicherung schließt diese Lücke nicht. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Erwerbsminderungs­renten im Bestand lag am 31.12.2024 bei 1.027 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Für eine Familie mit Miete, Kredit und Kinderkosten ist das kein Ersatzeinkommen, sondern ein Zuschuss.

Eine gesetzliche Rente wegen Berufs­unfähigkeit erhalten nur noch Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Wer am 2. Januar 1961 oder später geboren ist, fällt bereits nicht mehr darunter. Zusätzlich müssen die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (Quelle: § 240 SGB VI).

Alle anderen erhalten Leistungen nur bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Maßstab sind die Stunden, die Sie täglich noch arbeiten können. Unter sechs Stunden bedeutet teilweise, unter drei Stunden volle Erwerbsminderung (Quelle: § 43 SGB VI). Um welchen Beruf es geht, spielt dabei keine Rolle. Wie die Erwerbsminderungs­rente berechnet wird, entscheidet über die Lücke Ihrer Familie.


Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Kinder sinnvoll?

Für Kinder ist ein früher Abschluss sinnvoll. Der Beitrag ist niedrig, und die Gesundheitsprüfung findet zum Zeitpunkt des Abschlusses statt. Krankheiten, die erst später auftreten, spielen dann keine Rolle mehr. Ab welchem Alter ein Kind versicherbar ist, unterscheidet sich je Tarif deutlich.

Bei Schülern lag die Höchstgrenze lange branchenweit bei 1.500 Euro monatlicher BU-Rente. Nach den Bedingungen eines Anbieters sind seit Anfang 2026 in der gymnasialen Oberstufe bis zu 1.800 Euro möglich, für Grundschüler dort 1.100 Euro. Für Studierende liegt die Grenze bei vereinfachter Gesundheitsprüfung je nach Berufsgruppe bei 2.000 oder 2.500 Euro. Für Eltern heißt das: Die Rente eines Kindes reicht näher an ein späteres Einstiegsgehalt heran als noch vor kurzem.

Für sehr junge Kinder ist die BU oft noch nicht abschließbar. Dann kommen andere Wege in Frage. Die Kinderinvaliditäts­versicherung knüpft an eine dauerhafte Beeinträchtigung an, die Kinderunfall­versicherung deckt nur Unfälle und damit den kleineren Teil des Risikos. Welche Leistungsgrenzen und Beiträge dabei gelten, ist für diesen Artikel nicht recherchiert.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Kinder

Für jedes Familienmitglied die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Einen Familienvertrag gibt es nicht, deshalb sehen wir uns Ihren Haushalt als Ganzes an: wer eine eigene Rente braucht, wer welche Höhe, und was davon heute schon geht. Kostenfrei und unverbindlich.

  • Alle Erwachsenen im Haushalt in einem Termin, auch ohne eigenes Erwerbseinkommen
  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag, ohne Eintrag bei den Versicherern
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Berater

Wie hoch sollte die Berufs­unfähigkeitsrente für eine Familie sein?

Nach unserer Beratungserfahrung sollte die BU-Rente rund 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens ersetzen. Die Versicherer begrenzen die Rente zugleich nach oben. Sie sollte etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen (Quelle: BaFin). Zwischen diesen beiden Werten liegt der Bereich, in dem ein Vertrag zeichenbar ist, also vom Versicherer angenommen wird.

Für Familien ist die Prozentregel aber nur der Startpunkt. Ein Haushalt mit Kindern hat Ausgaben, die auch dann weiterlaufen, wenn ein Einkommen wegfällt. Deshalb lohnt sich eine kurze Bedarfsrechnung, bevor Sie eine Rentenhöhe festlegen.


So rechnen Sie den Bedarf Ihrer Familie

  • Nettoeinkommen des Elternteils, um den es geht, als Ausgangswert nehmen.
  • Kosten abziehen, die bei Berufs­unfähigkeit wegfallen, etwa Fahrten zur Arbeit.
  • Kinderkosten addieren, und zwar bis zum Ende von Ausbildung oder Studium.
  • Kosten für Betreuung oder eine Haushaltshilfe addieren, die die Arbeitsleistung im Haushalt ersetzen.
  • Das Ergebnis gegen die Laufzeit prüfen: Bei 20 oder 30 Jahren verliert eine feste Rente durch die Inflation an Wert.

An einem Haushalt durchgerechnet sieht das so aus. Beispiel: ein Elternteil mit 2.500 Euro netto und 4.000 Euro brutto monatlich, zwei Kinder im Grundschulalter, Wohnung zur Miete. Alle Ausgangswerte dieser Rechnung sind Modellannahmen und keine Marktwerte.

SchrittWert
Nettoeinkommen monatlich2.500 €
Berufsbedingte Kosten abziehen, die bei Berufs­unfähigkeit wegfallen150 €
Kinderkosten bis zum Ende von Ausbildung oder Studium addieren300 €
Betreuung und Haushaltshilfe addieren, die die eigene Arbeitsleistung ersetzen250 €
Bedarf der Familie2.900 €
Gegenprobe: etwa 60 % von 4.000 € brutto als Zeichnungsgrenze2.400 €

Das Ergebnis ist unbequem, und genau deshalb gehört es an den Anfang der Planung. Der Bedarf liegt bei 2.900 Euro, zeichenbar sind in diesem Beispiel rund 2.400 Euro. Es bleibt eine Lücke von 500 Euro monatlich, die der Haushalt anders schließen muss, etwa über Rücklagen, geringere Fixkosten oder eine zweite Absicherung im Haushalt. Wer nur mit einer Prozentregel rechnet, sieht diese Lücke nie.

Der letzte Punkt der Anleitung führt zur Frage der Dynamik. Die Leistungsdynamik ist die vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung der versicherten Rente. In der Beratungspraxis unseres Sparten-Experten Patrick Knittel gilt dafür eine Faustregel: die Dynamik nicht über einem Prozent ansetzen. Sonst steigt der Beitrag über die Jahre stark.


Gestaffelte BU-Rente über die Familienphasen

Eine Familie braucht nicht in jeder Phase dieselbe Rente. Solange Kinder im Haushalt leben und ein Kredit läuft, ist der Bedarf am höchsten. Sind die Kinder aus der Ausbildung und der Kredit abbezahlt, sinkt er. Ein Vertrag kann diese Staffelung abbilden: Statt die Rente von Anfang an auf das Maximum zu setzen, erhöhen Sie sie später über die Nach­versicherungsgarantie. Das ist die vertragliche Möglichkeit, ohne neue Gesundheitsprüfung aufzustocken.

Der Vorteil liegt beim Beitrag. Sie starten mit einer Rente, die Sie sich heute leisten können, und wachsen mit den Familienereignissen mit. Der Preis dafür ist Disziplin, denn eine Erhöhung, die niemand veranlasst, findet nicht statt.


Wenn der Elternteil mit dem kleineren Einkommen ausfällt

Viele Familien sichern nur den Hauptverdiener ab. Das unterschätzt den zweiten Fall. Fällt der Elternteil mit dem kleineren Einkommen aus, entfällt nicht nur dessen Gehalt. Es entstehen zusätzlich Kosten für Betreuung und Haushalt, die vorher dieser Elternteil übernommen hat. Diese Kosten fressen einen Teil des größeren Einkommens mit auf.

Rechnen Sie deshalb für beide Elternteile den Ausfall einmal durch. Erst danach entscheiden Sie, wer welche Rentenhöhe bekommt. Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zur Haushaltshilfe nur für einen begrenzten Zeitraum und nur bei jüngeren Kindern.

Experten-Tipp:
Eine Prozentformel kennt Ihre Kinderkosten nicht

„Fast jeder Ratgeber leitet die BU-Rente aus einem Gehalt ab. Ein Haushalt mit Kindern funktioniert anders: Betreuung, Ausbildung und Kreditrate laufen weiter, egal welches Einkommen wegfällt. Rechnen Sie deshalb den Bedarf Ihres Haushalts, nicht einen Prozentsatz vom Netto. Und prüfen Sie das Ergebnis gegen die Grenze der Versicherer von etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens, sonst ist die Rente nicht zeichenbar.“

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Berater

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für eine Familie?

Die Kosten werden für jede Person einzeln berechnet. Alter, Beruf, Gesundheitszustand, gewünschte BU-Rente und Laufzeit bestimmen den Beitrag. Weil jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag braucht, addieren sich im Haushalt zwei oder drei Beiträge.

Rechenbeispiel: Familie mit einem Kind

Elternteil 1Elternteil 2Kind
Ausgangssituation36 Jahre, angestellte Ingenieurin, 4.000 € brutto monatlich37 Jahre, angestellt im kaufmännischen Bereich, 5.000 € brutto monatlich10 Jahre, Schulkind, Gymnasium
Monatliche BU-Rente2.000 €2.500 €1.000 €
Monatlicher BeitragAb 97 €Ab rund 120 €Ab rund 35 €

Die 97 Euro für Elternteil 1 und die rund 35 Euro für das Schulkind stammen aus unseren eigenen Beitragsübersichten zu Kosten der Berufs­unfähigkeits­versicherung und zur Kinder-Absicherung. Bei 13 Jahren Gymnasium liegt der Kinderbeitrag bei rund 45 Euro. Der Wert für Elternteil 2 ist hochgerechnet und nicht separat belegt.

Alle drei Werte sind Einstiegsbeiträge, keine Endpreise. Zusammen beginnen die drei Verträge bei rund 250 Euro monatlich, also bei rund 3.000 Euro im Jahr. Das ist die Untergrenze dieser Beispielrechnung. Was Ihre Familie tatsächlich zahlt, hängt von Beruf, Alter und Gesundheitszustand jedes Einzelnen ab.


Mehrere BU-Verträge im Haushalt und die Steuer

Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Quelle: § 10 EStG). In der Praxis bringt das Familien mit mehreren Verträgen meist wenig. Bei Angestellten ist der Höchstbetrag in der Regel schon durch die Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge ausgeschöpft. Rechnen Sie die Steuerwirkung deshalb nicht in Ihr Budget ein. Details stehen auf unserer Seite dazu, wann BU-Beiträge steuerlich absetzbar sind.


Wo Familien beim Beitrag sparen, ohne Leistung zu verlieren

Es gibt drei Stellen, an denen Familien in der BU regelmäßig Geld liegen lassen. Erstens die Überprüfungsoption nach einem Berufswechsel: Wer eine günstigere Berufsgruppe erreicht, kann eine Neueinstufung verlangen. Zweitens ein Vergleich mit anderen Anbietern, wenn das Gesundheitsbild es zulässt. Drittens eine zu hoch angesetzte Leistungsdynamik. Diese Hebel stammen aus der Bestandsbetreuung unseres Sparten-Experten Patrick Knittel. Was davon in Ihrem Fall trägt, lässt sich nur an Ihren Verträgen und Ihrem Gesundheitsbild beurteilen.

Den Beitrag für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung je Familienmitglied durchrechnen

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir rechnen den Beitrag für jede Person einzeln und zeigen Ihnen, was der Haushalt zusammen trägt.

  • Beitrag je Person nach Alter, Beruf, Laufzeit und gewünschter Rente
  • Rentenhöhe aus Ihrer Haushaltsrechnung, nicht aus einer Faustformel
  • Nach­versicherungsgarantie, Stundung und Beitragspause im Angebot ausgewiesen
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Berater

Wer wird zuerst abgesichert, wenn das Budget nicht für alle reicht?

Zuerst wird abgesichert, wessen Ausfall das Haushaltseinkommen am stärksten trifft. Danach folgt der zweite Elternteil, zuletzt das Kind. Das Kind steht hinten, weil es kein Einkommen zu ersetzen hat. Der Ausfall eines Elternteils schlägt dagegen sofort auf Miete, Kreditrate und Kinderkosten durch.

Ratgeberseiten nennen dazu unterschiedliche Rangfolgen, meist ohne Begründung. Wer zwei dieser Seiten liest, hat am Ende zwei Antworten und kein Kriterium für den eigenen Haushalt. Die Reihenfolge hängt nämlich davon ab, wie Ihr Haushalt aufgebaut ist.


Warum die Antworten im Netz auseinandergehen

Zur Frage, welche Absicherung eine Familie zuerst braucht, kursieren mindestens vier verschiedene Rangfolgen. Verbraucherschutzverbände setzen die Privat­haftpflicht oder die Arbeitskraft nach vorn und die Kinder ausdrücklich zuletzt. Versicherer- und Vermittlerseiten stellen häufig die Risikolebens­versicherung auf Platz eins und die Berufs­unfähigkeits­versicherung auf Platz zwei oder drei. Begründet wird keine dieser Reihenfolgen.

Der Widerspruch löst sich mit einem Blick auf die Voraussetzung: Jede Rangfolge geht unausgesprochen von einem anderen Haushalt aus. Entscheidend ist deshalb eine einzige Frage. Was bringt Ihre Familie finanziell zuerst in Not, der Ausfall eines Einkommens oder ein Todesfall? Läuft ein Immobilienkredit auf zwei Namen, wiegt der Todesfallschutz schwer. Trägt eine Arbeitskraft den Haushalt, steht die Berufs­unfähigkeits­versicherung vorn.


Die Reihenfolge nach Ihrer Familienkonstellation

Drei Fragen genügen, um Ihren Haushalt einzuordnen. Jede führt auf eine Zeile der Übersicht darunter.

  1. Trägt ein Einkommen den Haushalt und läuft ein Immobilienkredit? Dann gilt Zeile eins.
  2. Verdienen beide Elternteile und wohnen Sie zur Miete? Dann gilt Zeile zwei.
  3. Verdient ein Elternteil und führt der andere den Haushalt? Dann gilt Zeile drei.

Sind Sie alleinerziehend, gilt Zeile vier, gleich wie die übrigen Antworten ausfallen. Zeile fünf betrifft Kinder und Jugendliche und kommt in jeder Konstellation zuletzt.

KonstellationWer zuerstWarum
Alleinverdiener mit ImmobilienkreditDer erwerbstätige Elternteil, mit einer Rente, die Kreditrate und Kinderkosten decktFällt dieses Einkommen aus, wird die Immobilie zum ersten Problem
Zwei Verdiener zur MieteBeide, beginnend mit dem größeren Einkommen, der zweite Vertrag möglichst kurz danachBeide Einkommen tragen den Haushalt, keines ist verzichtbar
Ein Verdiener plus HaushaltsführungErst der erwerbstätige Elternteil, danach der haushaltsführendeZum Einkommensverlust kommen die Ersatzkosten für Betreuung und Haushalt
AlleinerziehendDer alleinerziehende Elternteil, vor jeder anderen freiwilligen VorsorgeEs gibt kein zweites Einkommen, das einspringt
Kind oder JugendlicherNach den Eltern, sobald deren Schutz stehtKein Einkommensersatz nötig, aber die günstigste Gesundheitsprüfung

Welche Zeile der Tabelle zu Ihnen passt, entscheidet sich an Einkommen, Kredit und Betreuung in Ihrem Haushalt. In einem kostenfreien Gespräch gehen wir Ihre Konstellation durch und legen die Reihenfolge fest, mit der Sie starten.


Derselbe Haushalt in drei Budgetstufen

Eine Reihenfolge hilft nur, wenn auch die kleinste Stufe ein fertiges Ergebnis ist. Deshalb hier derselbe Haushalt in drei Stufen: zwei Elternteile, ein Schulkind, ein volles Einkommen und ein kleineres Teilzeiteinkommen. Die Übersicht zeigt Rentenhöhen und Reihenfolge, keine Beiträge.

StufeWer startetRentenhöheWas jetzt geschützt istWelches Risiko offen bleibt
Stufe 1: wenig Budget freiElternteil mit dem größeren EinkommenStartrente, die Wohnkosten und laufende Kinderkosten deckt, mit Nach­versicherungsgarantieDas Dach über dem Kopf und der Alltag der KinderDer Ausfall des zweiten Elternteils, also Betreuung und Haushalt
Stufe 2: etwas mehr freiZusätzlich der Elternteil in TeilzeitRente aus Teilzeiteinkommen plus Ersatzkosten für Betreuung und HaushaltBeide Arbeitskräfte des HaushaltsDas Kind hat seine Gesundheitsprüfung noch vor sich
Stufe 3: volle AbsicherungZusätzlich das KindRente an der Obergrenze für Schüler und StudierendeAlle drei Personen, das Kind zum niedrigsten Beitrag seines LebensNur noch die Anpassung an künftige Familienereignisse
Jede Stufe ist ein Zustand, in dem Ihre Familie besser dasteht als vorher, und keine halbe Sache. Entscheidend ist, dass Stufe eins die Nach­versicherungsgarantie enthält, denn nur dann sind die späteren Stufen ohne neue Gesundheitsprüfung erreichbar. Was jede Stufe monatlich kostet, hängt von Alter, Beruf und Gesundheitsbild jeder einzelnen Person ab und lässt sich erst mit einer Angebotsrechnung beziffern.

Alleinverdiener-Haushalt mit Immobilienkredit

Im Alleinverdiener-Haushalt mit Kredit gehört die Kreditrate in die Bedarfsrechnung, nicht nur das Nettoeinkommen. Rechnen Sie Rate, Nebenkosten und Betreuungskosten zusammen. Prüfen Sie dann, ob die geplante BU-Rente diese Summe deckt. Liegt die nötige Rente über etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens, ist sie so nicht zeichenbar.

In diesem Fall bleibt der Weg über eine Kombination: BU auf die maximal zeichenbare Rente, dazu eine getrennte Absicherung des Kredits. Welche Variante günstiger ist, entscheidet sich am konkreten Angebot.


Alleinerziehende

Alleinerziehende tragen das höchste Risiko im Verhältnis zum Budget, weil kein zweites Einkommen einspringt. Für sie ist die BU deshalb nicht eine Absicherung unter mehreren, sondern die erste. Drei Punkte wiegen hier schwerer als in Paar-Haushalten: die Betreuung im Leistungsfall, die Absicherung von Unterhaltsverpflichtungen und die Frage, wer den Vertrag im Blick behält, wenn Sie ausfallen.

Wenn das Budget für eine volle Rente nicht reicht, ist eine kleinere Startrente mit Nach­versicherungsgarantie besser als kein Vertrag. Der Schutz existiert dann, und die Gesundheitsprüfung ist erledigt.


Elternteil ohne eigenes Einkommen

Haushaltsführung ist ein versicherbarer Beruf, ein Vertrag ist also auch ohne Erwerbseinkommen möglich. Die Rentenhöhe ist allerdings begrenzt. Bei den meisten Versicherern liegt die Obergrenze für Haushaltsführende bei rund 1.000 Euro monatlich, in Ausnahmen bei 1.500 Euro.

Das klingt niedrig. Setzen Sie den Betrag aber gegen die Kosten, die im Ausfall entstehen, dreht sich das Bild. Betreuung und Haushaltsleistung müssen dann eingekauft werden.

Rechnen Sie es offen durch: Stunden pro Woche, mal Stundensatz, mal 4,3 Wochen im Monat. Bei 20 Stunden Betreuung und Haushalt pro Woche und einem angenommenen Stundensatz von 20 Euro sind das rund 1.720 Euro monatlich. Der Stundensatz ist eine offengelegte Annahme und kein erhobener Marktwert. Setzen Sie Ihren eigenen Wert ein, die Rechnung bleibt dieselbe.

Der Vergleich macht die Obergrenze verständlich: Eine Rente von rund 1.000 Euro deckt einen großen Teil dieser Ersatzkosten, aber nicht alle. Sie schließt damit mehr als die Hälfte einer Lücke, die sonst vollständig offen bliebe. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente besteht ohne ausreichende Beitragszeiten dagegen nicht.

Wichtig ist der Übergang. Wer aus einer Berufstätigkeit in die Haushaltsführung wechselt, sollte den bestehenden Vertrag behalten und nicht kündigen. Die dort versicherte Rente knüpft an das frühere Einkommen an. Ein neuer Vertrag würde nach dem Wechsel nur noch die Haushaltsführenden-Grenze hergeben.

Geburt, Elternzeit und Teilzeit: was Eltern rechtzeitig regeln

Familienereignisse ändern den Bedarf, und die BU kann mitwachsen. Der Schlüssel dafür ist die Nach­versicherungsgarantie. Sie erlaubt es, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn ein festgelegtes Ereignis eintritt. Dazu zählen typischerweise Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hauskauf und Studienabschluss.

Für Familien ist das nach Einschätzung unseres Sparten-Experten Patrick Knittel die wichtigste Klausel im Vertrag, weil jedes dieser Ereignisse ein Familienereignis ist. Wie weit Sie erhöhen dürfen, ist im Tarif begrenzt. Meist gilt außerdem eine Frist nach dem Ereignis.


Die Teilzeitfalle nach der Geburt

Wer nach der Elternzeit die Arbeitszeit reduziert und danach abschließt oder anpasst, bekommt die Rente am Teilzeiteinkommen gemessen. Der Bedarf der Familie sinkt dadurch nicht, die versicherbare Rente aber schon. Dieser Fehler lässt sich später kaum korrigieren.

Die Handlungsanweisung ist deshalb einfach: Absicherung vor dem Wechsel in Teilzeit klären, nicht danach. Was während der Elternzeit mit Beitrag und Schutz passiert, steht ausführlich auf unserer Seite zur Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Elternzeit. Dort stehen auch die Optionen Stundung, Beitragsfreistellung und Weiterzahlung im Vergleich.

Steht bei Ihnen eine Geburt, ein Wechsel in Teilzeit oder ein Hauskauf an? Dann ist die Absicherung jetzt Thema, nicht danach. Wir prüfen vorab, welche Rentenhöhe heute noch zeichenbar ist, und halten sie für Sie fest.

Experten-Tipp:
Ohne Nach­versicherungsgarantie ist ein Familienvertrag unfertig

„In Angeboten steht die Nach­versicherungsgarantie oft als Komfort-Extra am Rand. Für Eltern ist sie das Gegenteil: Geburt, Hochzeit, Hauskauf und Studienabschluss sind die Momente, in denen die Rente ohne neue Gesundheitsprüfung steigen muss. Prüfen Sie deshalb drei Dinge vor der Unterschrift: welche Anlässe genannt sind, welche Frist danach gilt und wie weit der Tarif die Erhöhung begrenzt.“

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Berater

Vor­erkrankungen und Gesundheitsprüfung in der Familie

Über die Annahme entscheidet nicht der Preis, sondern das Gesundheitsbild jeder einzelnen Person. In der Beratung von Patrick Knittel endet nur eine Minderheit der Risikovoranfragen mit einer Annahme zu normalen Bedingungen. Rund 20 Prozent kommen ohne Einschränkung zurück, etwa die Hälfte mit Zuschlag oder Ausschluss, rund 20 Prozent als Ablehnung.

Für Eltern heißt das: In acht von zehn Fällen weicht das Ergebnis von der Normalannahme ab. Das ist kein Grund, den Antrag zu verschieben. Es ist ein Grund, ihn nicht ungeprüft zu stellen.


Was Eltern im Antrag am häufigsten unterschätzen

Der häufigste Fehler ist nicht die Vorerkrankung selbst, sondern der Antrag ohne vorherige Voranfrage. Direkt danach kommen Beschwerden, die nie einem Arzt vorgetragen wurden. Wer später beim Arzt angibt, die Rückenschmerzen bestünden schon seit Monaten, bekommt ein Problem. Fällt dieser Zeitraum in die Antragsphase, war die Gesundheitsfrage nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Die Regel dazu lautet: im Antrag nichts verharmlosen, im Leistungsfall nichts dramatisieren. Für Eltern gilt sie doppelt, weil sie den Fragebogen für sich selbst und für ihr minderjähriges Kind ausfüllen.

Eine Krankenakte müssen Sie vorher nicht anfordern. Dieser Irrtum begleitet viele Erstgespräche. Die Akte hilft, Diagnosen zeitlich einzuordnen, sie ist aber keine Pflicht vor dem Antrag.


Rücken, Psyche und die Frage, ob es überhaupt geht

Zwei Vor­erkrankungen prägen die Elternphase besonders: Rückenbeschwerden und psychische Vorgeschichte. Beide gehen häufiger durch, als Eltern erwarten. Psychische Vor­erkrankungen führen in der Praxis meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zur Ablehnung. Eine ausführlich beschriebene Rückengeschichte führt oft sogar zur Normalannahme. Entscheidend ist die Beschreibung, nicht das Stichwort in der Akte.

Es gibt Diagnosen, bei denen eine BU in unserer Beratungspraxis so gut wie nie zustande kommt. Dazu gehören Hämophilie, Multiple Sklerose und Diabetes. Dann endet die Absicherung nicht, sondern wechselt das Produkt. Als Plan B kommen drei Wege in Frage. Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Sie einzelne Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen oder Greifen verlieren. Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt erst, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Eine Absicherung schwerer Krankheiten zahlt eine Einmalsumme bei einer der im Vertrag genannten Diagnosen.


Praxisbeispiel: Vater sichert seine studierende Tochter ab

Ein Vater wollte eine BU für seine Tochter, Studentin, bisher ohne jede Absicherung. Ihr Gesundheitsbild enthielt eine Bandscheibenvorwölbung nach einem Fahrradunfall. Alle angefragten Versicherer votierten zunächst eine dauerhafte Ausschlussklausel für die Wirbelsäule, und das bei über 40 Jahren Laufzeit.

Gemeinsam mit der Kundin wurde daraufhin eine fachärztliche Stellungnahme erstellt und erneut vorgelegt. Ein einzelner Versicherer ließ danach eine Überprüfung der Ausschlussklausel nach drei Jahren zu. Das ist ein Fall unter mehreren und keine Regel. Das Muster zeigt er trotzdem: Ein Ausschluss ist ein Verhandlungsstand, kein Urteil.


Praxisbeispiel: Ablehnung ist nicht Ablehnung für immer

In einem anderen Fall wurde eine Schülerin im Teenageralter mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum von allen angefragten Versicherern abgelehnt. Ein Versicherer räumte ausdrücklich ein, die Versicherbarkeit erneut zu prüfen, sobald eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Für Eltern ist das die praktisch wichtigste Information zu diesem Thema. Eine Ablehnung heute schließt eine Absicherung später nicht aus. Wichtig ist, den Termin für die Wiedervorlage zu setzen.


Warum Sie den BU-Antrag für Ihr Kind nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Wagnisdateien der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag, auch bei anderen Anbietern, müssen Sie diese Ablehnung angeben. Bei einem Kind wirkt so ein Eintrag Jahrzehnte nach. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet das: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, wer zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.


Wie wir Familien dabei unterstützen

Wir stellen vor jedem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage, und zwar bei mehreren Versicherern. Rund 30 bis 40 dieser Voranfragen laufen bei uns pro Jahr allein in der BU. Die Rückmeldungen brauchen bei den Anbietern, mit denen wir am häufigsten arbeiten, zwischen einem und fünf Arbeitstagen.

Kommt von einem Versicherer eine Ablehnung, ist der Vorgang für uns nicht beendet. Wir fragen die nächsten Anbieter an, mit dem Ziel, möglichst alle infrage kommenden gesehen zu haben. Kunden berichten uns regelmäßig, dass bei Online-Portalen nach der ersten negativen Rückmeldung Schluss war. Für unsere Beratung haften wir persönlich (Quelle: §§ 60 bis 62 VVG). Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

Erst anonym prüfen, dann die Berufs­unfähigkeits­versicherung beantragen

Wir fragen für Sie und für Ihr Kind anonym bei mehreren Versicherern an. Sie erfahren vorab, wer zu welchen Konditionen annehmen würde, ohne dass Ihr Name irgendwo auftaucht.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, ohne Ablehnungseintrag
  • Nach einer Absage fragen wir die nächsten Anbieter an, statt aufzuhören
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Berater

Das leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Familien

Der Leistungskern steht oben: eine monatliche Rente, sobald die Berufs­unfähigkeit den in nahezu allen Tarifen geforderten Grad von 50 Prozent erreicht (Quelle: BaFin). Für Familien ersetzt diese Rente das wegfallende Einkommen und hält Miete, Kredit und Kinderkosten am Laufen. Der Unterschied zwischen zwei Tarifen liegt woanders, nämlich im Bedingungswerk. Wie lange der Zustand voraussichtlich andauern muss, steht in den Vertragsbedingungen. Dieser Prognosezeitraum reicht je nach Tarif von drei Monaten bis zu drei Jahren (Quelle: BaFin). Sechs Monate sind der gute Marktstandard, auf den Sie achten sollten.

Über die Rente hinaus bieten manche Tarife weitere Bausteine. Dazu zählen Hilfen für die Rehabilitation, Zuschüsse für eine berufliche Umorientierung und Pflegeleistungen, die an einen Pflegegrad anknüpfen. Diese Bausteine sind kein Standard, sondern ein Unterscheidungsmerkmal der Bedingungswerke. Alle Grundlagen dazu stehen auf unserer Hauptseite zur Berufs­unfähigkeits­versicherung.


Wie lange es bis zur ersten Zahlung dauert

Vom Leistungsantrag bis zur ersten Auszahlung sind es typischerweise vier bis sechs Wochen. Bei schwierigem Gesundheitsbild werden daraus vier bis sechs Monate. In einem begleiteten Fall dauerte es zweieinhalb Jahre.

Für Familien ist das die entscheidende Zahl, denn Miete und Betreuung warten nicht auf die Leistungsprüfung. Zwei Dinge helfen: eine Liquiditätsreserve und eine Soforthilfe-Klausel, die bei schwerer Erkrankung sofort zahlt.


Praxisbeispiel: Leistungsfall eines selbständigen Elternteils

Ein Selbständiger in einem kreativen Beruf, Anfang 40, war wegen einer Sehnenscheiden­entzündung rund sieben Monate krankgeschrieben. Über die Arbeitsunfähigkeits-Klausel seines Vertrags bestand Leistungsanspruch, ohne Streit mit dem Versicherer. Diese Klausel zahlt bereits bei längerer Krankschreibung, bevor über die Berufs­unfähigkeit selbst entschieden ist. Weil er den Anspruch erst rund ein Jahr später geltend machte, kam die Zahlung von rund 16.400 Euro als Nachzahlung. Der Fall zeigt zwei Dinge. Die BU zahlt auch bei einer Diagnose, die zunächst klein wirkt. Und eine verspätete Meldung kostet den Anspruch nicht zwingend.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will

Streit entsteht in der Praxis an drei Punkten: an den Gesundheitsangaben im Antrag, am Nachweis des Berufs­unfähigkeitsgrades von 50 Prozent und an der Einordnung der Erkrankung. Wir übernehmen an dieser Stelle die Auseinandersetzung und setzen Ihren Anspruch durch. Alle drei Streitpunkte entscheiden sich an Unterlagen und Formulierungen, und genau dort greifen wir ein.

Ein guter Vertrag zeigt seinen Wert erst im Leistungsfall, und dort steht kein Vergleichsportal neben Ihnen. Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und verhandeln mit dem Versicherer. Für Ihre Familie heißt das: Sie kümmern sich um Gesundheit und Alltag, wir um den Anspruch.

Experten-Tipp:
Ein dicker Aktenordner beschleunigt die Leistungsprüfung nicht

„Im Leistungsfall gilt der Reflex, dem Versicherer möglichst viele Unterlagen zu schicken. Das bringt nichts, es verlängert die Prüfung. Reichen Sie nur ein, was angefordert ist, und lassen Sie es vorher prüfen. Für Familien zählen zwei Klauseln: eine Soforthilfe bei schwerer Krankheit und die rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufs­unfähigkeit. Beides überbrückt die Wochen, in denen Miete und Betreuung weiterlaufen.“

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Worauf Familien beim Abschluss achten sollten

Für Familien entscheiden vier Punkte über die Qualität eines Vertrags. Der Beitrag ist keiner davon.

  • Ausreichende Rentenhöhe: Nach unserer Beratungserfahrung rund 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens, begrenzt auf etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens (Quelle: BaFin)
  • Nach­versicherungsgarantie mit Familienanlässen: Geburt, Hochzeit, Hauskauf und Studienabschluss sollten als Anlass genannt sein, jeweils ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf einen Beruf verweisen, den Sie tatsächlich nicht ausüben (Quelle: § 172 VVG)
  • Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag: Nur so prüfen Sie das Annahmeverhalten des Marktes, ohne einen Ablehnungseintrag zu riskieren

Die wichtigsten BU-Klauseln

Bedingungen sind dabei kein fester Stand. Ein etablierter BU-Versicherer hat Anfang 2026 seinen Verzicht auf befristete Leistungsanerkenntnisse aufgegeben. Befristet anerkennen bedeutet: Der Versicherer sagt die Rente zunächst nur für einen festgelegten Zeitraum zu und prüft danach erneut. Nach seinen Bedingungen ist das nun einmalig für maximal zwölf Monate möglich, sofern ein sachlicher Grund vorliegt. Für Familien ist das der Grund, das Bedingungswerk vor dem Beitrag zu prüfen.


Familienrelevante Tarifbausteine im Überblick

BausteinWas er für Familien leistetWarum er zählt
Nach­versicherungsgarantieErhöhung der Rente ohne neue Gesundheitsprüfung bei Geburt, Hochzeit, Hauskauf, StudienabschlussDer Bedarf einer Familie steigt in Sprüngen, der Vertrag muss mitgehen
Rückwirkende LeistungZahlung ab Beginn der Berufs­unfähigkeit, auch wenn sie erst später erkannt wirdZwischen Beschwerden und Diagnose liegen oft Monate ohne Einkommen
Soforthilfe bei schwerer KrankheitZahlung, während die Leistungsprüfung noch läuftFixkosten einer Familie warten nicht auf die Prüfung
Verzicht auf abstrakte VerweisungNur der zuletzt ausgeübte Beruf zähltFür Alleinverdiener der Unterschied zwischen Schutz und Papier
Stundung und BeitragspauseVertrag bleibt in Elternzeit oder bei knapper Kasse erhaltenVerhindert die Kündigung eines Vertrags, den Sie später nicht wiederbekommen
VerlängerungsoptionVertragsende lässt sich anpassen, wenn das Rentenalter steigtEin Vertrag für ein Kind muss 40 Jahre und mehr halten
Welche Anbieter welche Fristen, Höchstgrenzen und Beitragsnachlässe gewähren, ist für diesen Artikel nicht aus den Bedingungswerken geprüft.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut92
Logo HDIHDIFFF+HervorragendExzellentSehr gutGut88
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendSehr gutSehr gutSehr gut87

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Experten-Tipp:
Die Teilzeitklausel ist das schwächste Verkaufsargument für Eltern

„Eltern in Teilzeit wird gern eine eigene Teilzeitklausel angeboten. In der Praxis trägt sie selten so weit, wie sie klingt. Achten Sie stattdessen auf zwei Punkte, die im Leistungsfall wirklich entscheiden: den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, damit nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf zählt, und eine Verlängerungsoption für den Fall, dass das gesetzliche Rentenalter weiter steigt.“

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Unsere Empfehlung für Familien

Wenn Sie nur eine Entscheidung treffen wollen, treffen Sie diese: Sichern Sie beide Elternteile ab, bevor Sie an das Kind denken. Ein Kind hat kein Einkommen zu ersetzen, Sie beide schon. Für das Kind bleibt der Schutz auch später erreichbar, solange keine Ablehnung dokumentiert ist.

Reicht das Budget nicht, ist eine kleinere Rente mit Nach­versicherungsgarantie besser als kein Vertrag. Sie ist auch besser als ein billiger Tarif mit schwachem Bedingungswerk. Der Preis ist die eine Größe, die Sie später noch ändern können. Das Gesundheitsbild und die Bedingungen sind es nicht.

Steht eine Veränderung an, also Geburt, Teilzeit, Hauskauf oder Berufswechsel, klären Sie die Absicherung davor. Fast alle Fehler, die wir in der Beratung sehen, entstehen nicht durch die falsche Wahl, sondern durch den falschen Zeitpunkt.

Ihre Reihenfolge für die Berufs­unfähigkeits­versicherung der Familie klären

Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung. Im Gespräch legen wir fest, wer in Ihrer Familie zuerst abgesichert wird und mit welcher Rente Sie starten.

  • Reihenfolge für Ihre Konstellation, von Alleinverdiener bis alleinerziehend
  • Startrente mit Nach­versicherungsgarantie, wenn das Budget noch nicht für alles reicht
  • Im Leistungsfall begleiten wir Sie und setzen Ihren Anspruch beim Versicherer durch
Foto von Patrick Knittel
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Häufige Fragen von Familien zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Warum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Familien sinnvoll?

Für Familien ist sie der wichtigste Einkommensschutz, weil die gesetzliche Absicherung die Lücke nicht schließt. Der durchschnittliche Zahlbetrag aller Erwerbsminderungs­renten im Bestand lag Ende 2024 nach Angaben der Deutschen Renten­versicherung bei 1.027 Euro monatlich. Miete, Kreditrate und Kinderkosten laufen dagegen unverändert weiter. Sinnvoll ist ein eigener Vertrag für jeden Erwachsenen im Haushalt, auch für den Elternteil ohne eigenes Gehalt.

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Sie zahlt, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. In nahezu allen Tarifen muss die Berufs­unfähigkeit dafür mindestens 50 Prozent betragen. Zusätzlich muss der Zustand über einen im Vertrag festgelegten Prognosezeitraum andauern, laut BaFin je nach Tarif zwischen drei Monaten und drei Jahren. Sechs Monate sind der gute Marktstandard. Eine Krankschreibung allein löst die Leistung also nicht aus.

Wie lange zahlt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Rente läuft, solange die Berufs­unfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Vertragsende. Dieses Endalter legen Sie beim Abschluss fest. Ein früheres Endalter senkt den Beitrag und verschiebt das Risiko in die Jahre kurz vor der Altersrente. Für Familien ist wichtig: Die Rente endet nicht, wenn die Kinder mit Ausbildung oder Studium fertig sind. Sie läuft bis zum Vertragsende weiter.

Ab wann sollten Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

So früh wie möglich, denn über die Annahme entscheidet Ihr Gesundheitszustand am Tag des Antrags. Krankheiten, die später auftreten, spielen dann keine Rolle mehr, und der Beitrag ist im jüngeren Alter niedriger. Für Familien kommt ein zweiter Punkt dazu: vor einer Veränderung abschließen, nicht danach. Wer nach der Geburt in Teilzeit geht, bekommt die Rente am Teilzeiteinkommen gemessen. Für Schüler und Studierende ist der Abschluss vor dem Berufsstart am günstigsten.

Was passiert mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Elternzeit?

Der Vertrag läuft weiter, und der Beitrag bleibt fällig. Wird das Geld knapp, gibt es drei Wege, die den Schutz erhalten: Stundung, Beitragsfreistellung oder Weiterzahlung. Eine Kündigung ist der teuerste Weg, weil ein neuer Vertrag eine neue Gesundheitsprüfung verlangt.

Wie erhöhen Eltern die Berufs­unfähigkeitsrente, wenn ein zweites Kind kommt?

Über die Nach­versicherungsgarantie, sofern Ihr Vertrag sie enthält. Sie erlaubt es, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, sobald ein festgelegtes Ereignis eintritt. Dazu zählen typischerweise die Geburt eines Kindes, Hochzeit, Hauskauf und Studienabschluss. Wie weit Sie erhöhen dürfen, ist im Tarif begrenzt, und meist gilt eine Frist nach dem Ereignis. Ohne diese Klausel bleibt nur ein neuer Antrag mit neuen Gesundheitsfragen.

Welche Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für ein Elternteil ohne eigenes Einkommen möglich?

Haushaltsführung ist ein versicherbarer Beruf, ein Vertrag ist also auch als Hausfrau oder Hausmann möglich. Die Rentenhöhe ist allerdings begrenzt: Bei den meisten Versicherern liegt die Obergrenze bei rund 1.000 Euro monatlich, in Ausnahmen bei 1.500 Euro. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente besteht ohne ausreichende Beitragszeiten dagegen nicht. Wer aus einer Berufstätigkeit in die Haushaltsführung wechselt, sollte den bestehenden Vertrag behalten.

Ab welchem Alter ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Kinder möglich?

Ein einheitliches Eintrittsalter gibt es nicht, die Grenzen unterscheiden sich je Tarif deutlich. Für sehr junge Kinder ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung meist noch nicht abschließbar. Dann kommen die Kinderinvaliditäts­versicherung oder eine Kinderunfall­versicherung in Frage, die aber nur Unfälle deckt.

Wie weit ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung für ein Kind steuerlich absetzbar?

Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen laut § 10 EStG. In der Praxis bringt das Familien mit mehreren Verträgen meist wenig. Bei Angestellten ist der Höchstbetrag in der Regel schon durch die Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wie der Vertrag eines Kindes dabei behandelt wird, ist nicht belegt.

Wie wirkt eine laufende Berufs­unfähigkeitsrente auf Elterngeld und Unterhalt?

Eine laufende Berufs­unfähigkeitsrente kann als Einkommen gelten und deshalb auf einkommensabhängige Leistungen und auf Unterhaltsberechnungen durchschlagen. Wie Elterngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag und Unterhalt eine solche Rente im Einzelnen behandeln, ist für diesen Artikel nicht recherchiert. Bezieht Ihre Familie parallel Familienleistungen, klären Sie diesen Punkt vor dem Leistungsantrag.

Was ist für eine Familie wichtiger, Berufs­unfähigkeits- oder Risikolebens­versicherung?

Die beiden Verträge sichern verschiedene Risiken und ersetzen sich nicht. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die Risikolebens­versicherung zahlt eine Summe an Ihre Familie, wenn Sie sterben. Welcher Vertrag zuerst kommt, hängt von Ihrer Konstellation ab: Läuft ein Immobilienkredit, wiegt der Todesfallschutz schwerer als in einem Mietverhältnis.

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