Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Multipler Sklerose: Ist das möglich?

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Ob Sie mit einer MS-Diagnose noch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen, welche Alternativen bleiben und wie Sie das ohne Ablehnungseintrag klären.

Inhalt dieser Seite
  1. Bekomme ich mit Multipler Sklerose noch eine BU?
  2. Warum Versicherer bei MS fast immer ablehnen
  3. Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht
  4. Anonyme Risikovoranfrage: der Schritt vor jedem Antrag
  5. Alternativen zur BU bei MS im Vergleich
  6. Sie haben schon eine BU? Was jetzt gilt
  7. Multiple Sklerose kurz erklärt: was für die Absicherung zählt
  8. Häufige Fragen zur BU bei Multipler Sklerose
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer gesicherten MS-Diagnose lehnen die meisten Versicherer einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab.
  • Stellen Sie deshalb keinen regulären Antrag, sondern zuerst eine anonyme Risikovoranfrage: Sie klärt Ihre Chancen, ohne dass ein Eintrag über eine Ablehnung entsteht.
  • Bestand Ihr Vertrag schon vor der Diagnose, leistet die BU bei MS-bedingter Berufs­unfähigkeit ganz normal. Sie müssen die Diagnose nicht nachmelden.
  • Auch Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung haben eine volle Gesundheitsprüfung. Die private Unfall­versicherung nimmt zwar an, deckt die Krankheit MS aber gerade nicht ab.
  • Mehr als die Hälfte der MS-Erkrankten wird vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig. Genau dieses Risiko ist der Grund für die Ablehnungen.
Patrick Knittel

Multiple Sklerose ist eine der wenigen Diagnosen, bei denen die Antwort ehrlicherweise „meistens nein“ lautet …

Bei vielen Vor­erkrankungen ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss trotzdem zu bekommen. Bei MS ist die Ablehnung dagegen der Regelfall, weil sich der Verlauf über eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren nicht vorhersagen lässt. Das ist keine Vermutung, sondern das, was unsere Berater in den Rückmeldungen der Versicherer lesen. Trotzdem endet die Sache hier nicht: Es gibt Alternativen mit unterschiedlich harter Gesundheitsprüfung, und es gibt einen Weg herauszufinden, was in Ihrem Fall geht, ohne sich mit einem abgelehnten Antrag die Tür zuzuziehen. Diese Seite ordnet beides ein, für Betroffene mit und ohne bestehende Diagnose. Und sie sagt auch, was bleibt, wenn kein Versicherer mitgeht.

Bekomme ich mit Multipler Sklerose noch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

In aller Regel nein. Mit einer gesicherten Diagnose Multiple Sklerose lehnen die meisten Versicherer einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, ab. Der Grund ist der unvorhersehbare Krankheits­verlauf: Mehr als die Hälfte der MS-Erkrankten wird vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig (Quelle: DMSG, MS-Register „EDSS und Berentung“).

Der sinnvolle nächste Schritt ist deshalb nicht der Antrag, sondern die anonyme Risikovoranfrage. Dabei fragt ein Experte Ihren Fall ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern an. Sie erfahren, ob und zu welchen Konditionen jemand mitgehen würde, ohne dass eine Ablehnung sichtbar wird.

Ihren Fall klären lassen, ohne einen Antrag zu riskieren

Wir schildern Ihren Gesundheitszustand ohne Ihren Namen mehreren Versicherern und sagen Ihnen anschließend ehrlich, ob und zu welchen Konditionen etwas möglich ist. Und was bleibt, wenn nichts möglich ist. Kostenfrei und unverbindlich.

  • Anfrage ohne Ihren Namen, es entsteht kein Ablehnungseintrag
  • Rückmeldung der Versicherer meist in ein bis fünf Tagen
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Berater

Warum Versicherer bei MS fast immer ablehnen

Versicherer lehnen Anträge bei Multipler Sklerose ab, weil das Risiko einer Berufs­unfähigkeit rund doppelt so hoch ist wie in der Allgemeinbevölkerung (Quelle: DMSG, MS-Register „EDSS und Berentung“). Dazu kommt, dass sich der Verlauf bei Antragstellung nicht seriös vorhersagen lässt.

In Deutschland leben rund 300.000 Menschen mit MS, jedes Jahr kommen rund 15.000 Neudiagnosen dazu (Quelle: DMSG). Frauen sind deutlich häufiger betroffen als Männer: Im Berichtsband 2024 des MS-Registers der DMSG liegt ihr Anteil unter den erfassten Betroffenen bei 71,1 Prozent. Die meisten Betroffenen sind bei den ersten Symptomen zwischen 20 und 40 Jahre alt, genau das Alter, in dem eine BU normalerweise abgeschlossen wird.


Wie stark MS die Arbeitsfähigkeit beeinflusst

42,1 Prozent der Befragten im deutschen MS-Register geben an, dass die Erkrankung sie in ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit einschränkt (Quelle: MS-Register der DMSG, Berichtsband 2024). Das ist eine Registerauswertung mit mehr als 12.000 Teilnehmern, keine kleine Umfrage. Von den Betroffenen mit Einschränkung mussten 58,8 Prozent ihre Tätigkeit aufgeben oder unterbrechen, 41,2 Prozent haben sie reduziert.


Die vier Symptome, auf die es beruflich ankommt

Fatigue

Kognitive Einschränkungen

Störungen der Koordination und Feinmotorik

Fatigue ist eine krankheitsbedingte, tiefe Erschöpfung, die sich durch Schlaf nicht beheben lässt und unabhängig von der körperlichen Belastung auftritt. Sie ist das häufigste MS-Symptom überhaupt und zugleich der häufigste Grund für eine vorzeitige Berentung. Unter vorzeitig berenteten MS-Erkrankten berichten nach der Auswertung des MS-Registers der DMSG 71 Prozent von Fatigue. Unter den noch Erwerbstätigen sind es 55 Prozent.

Ähnlich klar ist das Bild bei kognitiven Einschränkungen, also Problemen mit Konzentration, Gedächtnis und Tempo bei der Informationsverarbeitung. 42 Prozent der vorzeitig Berenteten sind davon betroffen, gegenüber 28 Prozent der noch Erwerbstätigen. Beides sind unsichtbare Symptome, und genau daraus entstehen später die Konflikte im Leistungsfall.

Experten-Tipp:
„Mit einem Zuschlag geht fast alles“ stimmt bei MS nicht

„In der Beratung höre ich oft, jede Vorerkrankung lasse sich mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss lösen. Bei Multipler Sklerose trägt dieser Satz nicht. MS zählt für mich neben Hämophilie und Diabetes zu den Diagnosen, die fast garantiert zur Ablehnung führen. Verlieren Sie deshalb keine Zeit mit Anträgen, sondern lassen Sie Ihren Fall zuerst anonym anfragen.“

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Berater

Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht: was Sie angeben müssen

Sie müssen jede Erkrankung angeben, nach der der Versicherer in Textform fragt, und zwar auch dann, wenn sie Ihre Chancen verschlechtert. Das schreibt VVG § 19 Abs. 1 vor. Multiple Sklerose wird in BU-Anträgen praktisch immer abgefragt, meist über die Frage nach Erkrankungen des Nervensystems.

Wer die Diagnose verschweigt, riskiert den gesamten Schutz. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten (VVG § 19 Abs. 2) oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das fällt erfahrungsgemäß erst im Leistungsfall auf, also in dem Moment, in dem Sie das Geld brauchen.

In den Antragsunterlagen, die wir beruflich lesen, lautet die Standardfrage zum Nervensystem sinngemäß so: „Bestehen oder bestanden in den letzten drei Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden der Nerven (auch Epilepsie, Lähmung, Multiple Sklerose)?“ Eine zweite verbreitete Variante fragt nach ärztlicher oder therapeutischer Beratung, Untersuchung und Behandlung der Nerven in den letzten fünf Jahren.


Wenn die Diagnose noch nicht gesichert ist

Auch ein Verdacht muss angegeben werden. Maßgeblich ist nicht, ob eine Krankheit bereits festgestellt wurde, sondern ob sie besteht und ob nach ihr gefragt wird. Was ärztlich dokumentiert ist, gehört in den Antrag: ein auffälliger MRT-Befund, eine Verdachtsdiagnose, eine laufende Abklärung, eine Lumbalpunktion (die Entnahme von Nervenwasser aus dem Rückenmarkskanal), ein Termin in der Neurologie.

Umgekehrt gilt: Einen Befund, den es noch nicht gibt, müssen Sie nicht erfinden. Wenn bei Ihnen bisher weder eine Untersuchung noch ein Verdacht dokumentiert ist, beantworten Sie die Fragen einfach wahrheitsgemäß mit dem, was in Ihrer Akte steht. Einen Antrag zeitlich vor eine anstehende Abklärung zu ziehen, ist dagegen keine Lösung.

Sie haben erst einen Verdacht?

Ein auffälliger MRT-Befund ist noch keine Diagnose, im Antrag zählt er trotzdem. Ob Ihre Ausgangslage anders bewertet wird als eine gesicherte MS, klärt eine anonyme Voranfrage, bevor irgendein Antrag existiert. Warten verbessert die Lage dabei nicht, ein voreiliger Antrag verschlechtert sie.


Vereinfachte Gesundheitsfragen sind nicht automatisch harmlos

Aktionsangebote mit vereinfachter Gesundheitsprüfung existieren tatsächlich, meist für einzelne Berufsgruppen wie Ärzte, Handwerksbetriebs-Inhaber, Juristen oder junge Leute. Ein Teil dieser Aktionen stellt nur eine einzige Krankheits­frage, in der Multiple Sklerose namentlich gar nicht vorkommt. So steht es in den Antragsunterlagen, die uns als Versicherungsexperten vorliegen.

Nach unserem Vergleich der aktuellen Bedingungswerke fragt der andere Teil dieser Aktionen Multiple Sklerose ausdrücklich ab. Mal mit einem Rückblick von bis zu zehn Jahren, mal über den Umweg „Erkrankungen des Immunsystems“. „Vereinfacht“ sagt also nichts darüber aus, ob Ihre Diagnose erfasst wird. Es kommt allein auf den Wortlaut der konkreten Fragen an.

Und selbst wenn MS nicht abgefragt wird, ist die Sache nicht erledigt. Das Landgericht Heidelberg hat den Fall eines Mannes entschieden, dessen Vertrag keine echten Gesundheitsfragen enthielt. Er war seit 2002 an MS erkrankt und hatte zugleich erklärt, „in vollem Umfange“ berufstätig sein zu können (LG Heidelberg, Urteil vom 08.11.2016, Az. 2 O 90/16). Das Landgericht sah eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und wies seine Klage ab. Der Versicherer musste nicht leisten.

In der Berufung blieb es beim Verlust des Schutzes, allerdings mit anderer Begründung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte eine arglistige Täuschung durch das Verschweigen der MS, weil bei verkürzten Gesundheitsfragen nicht offengelegt werden muss, wonach nicht gefragt wird. Die Täuschung bejahte es bezogen auf die Erklärung, den Beruf in vollem Umfang ausüben zu können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018, Az. 12 U 156/16).

Als Warnung taugt der Fall damit umso mehr: Ein Aktionstarif, der Ihre Diagnose nicht abfragt, ist kein sicherer Schutz, sondern ein Streitfall auf Vorrat. Genau deshalb empfehlen wir Aktionstarife bei bestehender MS-Diagnose nicht als Ausweg. Wer wissen will, ob eine Ablehnung bereits vorliegt und wie es weitergeht, findet die nächsten Schritte unter BU-Antrag abgelehnt, was nun.

Gesundheitsfragen vorher prüfen lassen, nicht nachträglich streiten

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch, bevor irgendetwas unterschrieben wird, und stellen die Anfrage anonym.

  • Wir ordnen Befunde, Verdachtsdiagnosen und laufende Abklärungen ein
  • Anfrage ohne Namen, deshalb kein Vorgang und kein Eintrag über eine Ablehnung
  • Als Versicherungsexperte haften wir für unsere Beratung, das schreibt VVG § 63 vor
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Anonyme Risikovoranfrage: der Schritt vor jedem Antrag

Bei einer anonymen Risikovoranfrage schildert ein Experte Ihren Gesundheitszustand mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Die Versicherer geben ein Votum ab: Annahme, Annahme mit Zuschlag oder Ausschluss, oder Ablehnung. Weil kein Antrag gestellt wird, entsteht kein Vorgang auf Ihren Namen.

Das ist der entscheidende Unterschied zum regulären Antrag. Wird ein regulärer Antrag abgelehnt oder nur erschwert angenommen, kann das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft einen Eintrag erhalten. Gemeldet wird dabei eine Erschwernis, nicht die Ablehnung, und die Krankheit wird nicht genannt (Quelle: GDV).

Hinzu kommt, und das sehen wir in der Beratung regelmäßig: Versicherer fragen in ihren Anträgen selbst danach, ob früher schon einmal ein Antrag abgelehnt oder nur erschwert angenommen wurde. Ein einziger unbedachter Antrag belastet damit alle späteren Anträge, auch die auf Alternativprodukte wie eine Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Nach einer Absage hört unsere Arbeit nicht auf: Wir fragen aktiv beim nächsten Haus weiter und verhandeln bei Bedarf mit einer fachärztlichen Stellungnahme nach. Ein automatisierter Online-Vergleich beendet den Vorgang an dieser Stelle in der Regel. Als Versicherungsexperte und Beratungsportal haften wir für unsere Beratung, das schreibt VVG § 63 vor. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wie das konkret abläuft, lesen Sie unter kostenfreie BU-Beratung.

Experten-Tipp:
Den Antrag „einfach mal probieren“ ist der teuerste Fehler

„Der häufigste vermeidbare Fehler in meiner Praxis ist der Antrag ohne Voranfrage. Eine Ablehnung bleibt sichtbar und belastet später auch Anträge auf Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Die anonyme Voranfrage kostet Sie nichts und erzeugt keinen Vorgang auf Ihren Namen. Rückmeldung bekomme ich meist in ein bis fünf Tagen. Eine Zusage ersetzt sie nicht, aber sie schafft Klarheit.“

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Alternativen zur BU bei MS im Vergleich

Es gibt Alternativen, aber keine davon ist ein vollwertiger Ersatz, und fast alle haben ebenfalls eine Gesundheitsprüfung. Die folgende Übersicht ist nach der realistischen Aufnahmechance bei bestehender MS-Diagnose sortiert.

AlternativeChance auf Annahme mit MS-DiagnoseWas abgedeckt istWas nicht abgedeckt istFür wen sinnvoll
Private Unfall­versicherungHoch, meist ohne umfangreiche GesundheitsprüfungInvalidität nach einem UnfallMultiple Sklerose und alle anderen KrankheitenErgänzung, ausdrücklich kein MS-Schutz
Funktionelle Invaliditätsabsicherung (Multirente)Mittel, Prüfung weniger streng als bei BU und GrundfähigkeitKombination aus Unfall-, Grundfähigkeits-, Pflege- und Schwere-Krankheiten-LeistungDer zuletzt ausgeübte Beruf als MaßstabAuffangnetz, wenn BU, EU und Grundfähigkeit abgelehnt wurden
KrankentagegeldGering bis mittel, mit GesundheitsprüfungEinkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit, zeitlich begrenztDauerhafte Berufs­unfähigkeitSelbständige zur Überbrückung
Grundfähigkeits­versicherungGering, volle GesundheitsprüfungVerlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hände gebrauchenDie Krankheit selbst, Einschränkungen unterhalb der definierten SchwelleMenschen ohne MS-Diagnose, deren Körper das Arbeitswerkzeug ist
Erwerbsunfähigkeits­versicherungGering, Prüfung so streng wie bei der BURente, wenn Sie praktisch keine Tätigkeit mehr ausüben könnenEinschränkung allein im zuletzt ausgeübten BerufMenschen, die sich die BU-Beiträge nicht leisten können
Dread-Disease-VersicherungGering, volle GesundheitsprüfungEinmalzahlung bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, SchlaganfallMultiple Sklerose meist als Leistungsauslöser, psychische Erkrankungen fast immerAbsicherung eines Kapitalbedarfs, kein BU-Ersatz
Staatliche Erwerbsminderungs­renteKein Abschluss nötig, gesetzlicher AnspruchRente bei allgemeiner ErwerbsminderungEinschränkung allein im bisherigen BerufAlle gesetzlich Versicherten, die die Wartezeiten erfüllen

Zwei Sätze, die Sie sonst nirgends lesen

Erstens: Wer auf Grundfähigkeit oder Dread Disease ausweicht, umgeht die Gesundheitsprüfung nicht. Beide prüfen die Gesundheit vor Abschluss genauso wie die BU, und bei einer bestehenden MS-Diagnose ist die Ablehnung auch dort der Regelfall. Bei der Dread Disease kommt hinzu, dass Multiple Sklerose in den üblichen Leistungskatalogen gar nicht als auslösende Krankheit steht.

Zweitens: Die private Unfall­versicherung nimmt Sie an, hilft bei MS aber nicht. Sie leistet ausschließlich nach einem Unfall. Eine Krankheit wie Multiple Sklerose ist kein Unfall, egal wie schwer sie verläuft. Wer sie als Ersatz für die BU abschließt, kauft eine Absicherung für genau das falsche Risiko.


Erwerbsunfähigkeits­versicherung mit MS

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt erst, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, nicht schon bei Berufs­unfähigkeit. Sie ist deutlich günstiger als eine BU, wird bei den Gesundheitsfragen aber genauso streng geprüft, weil viele Tarife eine spätere Wechseloption in die BU enthalten. Eine lockerere Risikoprüfung sollten Sie hier also nicht erwarten.


Grundfähigkeits­versicherung: es zählt das Kleingedruckte

Bei der Grundfähigkeits­versicherung entscheidet die Definition der einzelnen Fähigkeit über den Leistungsfall. Die meisten Bedingungswerke lösen bei der Fähigkeit Gehen aus, wenn Sie keine 400 Meter mehr schaffen. Einzelne Anbieter verlangen zusätzlich, dass diese Strecke ohne Pause zurückgelegt wird, andere setzen ein Zeitlimit von 20 Minuten.

Für MS-Betroffene ist das der springende Punkt, weil Gangstörungen zu den häufigsten Symptomen zählen. Ähnlich eng ist es bei psychischen Erkrankungen. Ein Teil der Anbieter versichert sie inzwischen mit, meist aber nur mit einem Bescheid über volle Erwerbsminderung. Fatigue und kognitive Einschränkungen fallen damit häufig durch das Raster.

Experten-Tipp:
Grundfähigkeit und Dread Disease sind keine Hintertür

„Beide Produkte werden gern als Ausweg für Menschen mit Vorerkrankung angeboten. Tatsächlich prüfen sie die Gesundheit genauso streng wie die BU. Beim Gehen verlangen einzelne Bedingungswerke 400 Meter ohne Pause, andere ein Zeitlimit von 20 Minuten, und Multiple Sklerose steht in den Dread-Disease-Katalogen, die uns vorliegen, meist gar nicht. Lassen Sie die Bedingungen vorher prüfen, nicht erst im Leistungsfall.“

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Was die Dread-Disease-Versicherung wirklich leistet

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine einmalige Summe bei bestimmten schweren Krankheiten, klassisch bei Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Multiple Sklerose steht in den gängigen Leistungskatalogen nicht als Auslöser, psychische Erkrankungen so gut wie nie. Als Ersatz für eine BU ist sie damit nicht geeignet, als Baustein für einen einmaligen Kapitalbedarf kann sie sinnvoll sein.


Die staatliche Erwerbsminderungs­rente reicht selten

Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente greift erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, nicht schon bei Einschränkungen in Ihrem Beruf (SGB VI § 43). Wer die Wartezeit nicht erfüllt oder als Selbständiger nicht eingezahlt hat, bekommt gar nichts.

Die Höhe ist der zweite Haken. Im Rentenbestand lag der durchschnittliche Zahlbetrag einer Erwerbsminderungs­rente Ende 2025 bei 1.091 Euro im Monat, bei teilweiser Erwerbsminderung nur bei 683 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Wer heute 2.400 Euro netto verdient, steht mit einer vollen Erwerbsminderungs­rente also bei knapp der Hälfte. Eine BU-Rente von 1.800 Euro hätte rund 75 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt.

Welche Absicherung in Ihrem Fall noch realistisch ist

Welche der Alternativen für Sie infrage kommt, hängt von Verlaufsform, Zeit seit der Diagnose und Ihrem Beruf ab. Wir prüfen sie der Reihe nach durch, gemeinsam mit Ihnen und ohne Antrag.

  • Prüfung von Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Multirente und Krankentagegeld
  • Einordnung von Erwerbsminderungs­rente und staatlichen Leistungen
  • Ehrliche Rückmeldung auch dann, wenn kein Versicherer mitgeht
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Sie haben schon eine BU? Was jetzt gilt

Wenn Ihr Vertrag vor der Diagnose zustande gekommen ist, ändert die MS-Diagnose nichts an Ihrem Schutz. Sie müssen die Diagnose nicht nachmelden, Ihr Beitrag bleibt gleich, und der Versicherer kann den Vertrag deswegen nicht kündigen. Die Anzeigepflicht nach VVG § 19 endet mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung.

Was Sie jetzt tun sollten, ist etwas anderes: Ihre Bedingungen lesen. Haben Sie eine Karenzzeit vereinbart, um Beitrag zu sparen, zahlt der Versicherer erst nach Ablauf dieser Frist. Enthält Ihr Vertrag eine abstrakte Verweisung, kann er Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen (VVG § 172 Abs. 3).


MS und BU-Rente: wann der Versicherer zahlt

Die BU-Rente wird fällig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die 50-Prozent-Schwelle und die Sechs-Monats-Prognose stehen nicht im Gesetz, sondern in den marktüblichen Versicherungs­bedingungen. Das Gesetz selbst verlangt nur „voraussichtlich auf Dauer“ (VVG § 172 Abs. 2).

Wichtig ist der Unterschied zwischen Prognose und Rückwirkung: Die sechs Monate sind ein Blick nach vorn. Waren Sie bereits sechs Monate ununterbrochen in diesem Umfang eingeschränkt, leisten viele Verträge rückwirkend ab Beginn. Den Grad der Berufs­unfähigkeit stellt der Versicherer fest, seine Entscheidung ist aber gerichtlich überprüfbar.


Fatigue nachweisen: der schwierigste Punkt bei MS

Fatigue ist der häufigste MS-bedingte Grund für Berufs­unfähigkeit und zugleich der am schlechtesten belegbare. Die typischen Einwände lauten, die Erschöpfung sei subjektiv und nicht messbar, und die Schübe kämen und gingen ja wieder. Beides ist im Streit um die 50 Prozent ein starkes Argument gegen Sie, wenn Sie nichts dagegensetzen.

Dagegen hilft Dokumentation. Führen Sie über mehrere Monate ein Fatigue-Tagebuch mit Uhrzeiten, Belastung und Ausfällen. Lassen Sie standardisierte Testverfahren durch Ihre Neurologie durchführen und kognitive Einschränkungen neuropsychologisch testen. Sammeln Sie außerdem, was im Betrieb sichtbar wurde: reduzierte Stunden, verschobene Aufgaben, Fehlzeiten.

Experten-Tipp:
Die MS-Diagnose allein bringt Ihnen noch keine Rente

„Viele erwarten, dass der Arztbrief den Leistungsfall entscheidet. Der Versicherer rechnet aber Ihren Arbeitstag durch, und Fatigue taucht in keinem Befund als Prozentwert auf. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit wie einen Stundenplan, mit Zeitanteilen je Aufgabe, und führen Sie über Monate ein Fatigue-Tagebuch. Genau daran entscheidet sich die 50-Prozent-Schwelle, nicht an der Diagnose.“

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Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will

Leistungsablehnungen sind bei der BU keine Seltenheit. Kommt es dazu, begleiten wir Sie durch das Widerspruchsverfahren. Die Streitpunkte sind aus unserer Praxis fast immer dieselben: die vorvertragliche Anzeigepflicht, der BU-Grad und die Einordnung der Krankheit. Wie Sie den Leistungsantrag ausfüllen, erklären wir Schritt für Schritt auf einer eigenen Seite.

Multiple Sklerose kurz erklärt: was für die Absicherung zählt

Für die Absicherung sind drei Eigenschaften der Krankheit entscheidend. Multiple Sklerose ist bislang nicht ursächlich heilbar, sie verläuft von Person zu Person völlig unterschiedlich, und sie beginnt meist im Berufsleben. Genau diese Kombination macht sie für Versicherer schwer kalkulierbar.

Bei MS greift das Immunsystem die Myelinscheide an, also die äußere Schicht der Nervenfasern im Zentralnervensystem (Quelle: DMSG). Weil daraus fast jedes neurologische Symptom entstehen kann, heißt MS auch „Krankheit mit den 1.000 Gesichtern“. Typisch für den Beginn sind Schübe, deren Beschwerden sich ganz oder teilweise zurückbilden können.

Behandelbar ist die Erkrankung heute gut, und viele Betroffene arbeiten über Jahrzehnte weiter. Für die Risikoprüfung zählt das trotzdem wenig: Der Versicherer kalkuliert nicht Ihren persönlichen Verlauf, sondern die Bandbreite aller möglichen Verläufe über die gesamte Vertragslaufzeit von oft 30 Jahren und mehr.


Unsere Empfehlung in einem Satz

Stellen Sie mit einer gesicherten MS-Diagnose keinen BU-Antrag auf eigene Faust. Lassen Sie Ihren Fall anonym anfragen, und lassen Sie sich das Ergebnis ehrlich sagen, auch wenn es negativ ausfällt. Von Aktionstarifen mit angeblich harmlosen Gesundheitsfragen raten wir ab, von der Unfall­versicherung als BU-Ersatz ebenfalls. Was realistisch bleibt, ist die Prüfung der Alternativen in der Reihenfolge der Tabelle, und im Zweifel die Erwerbsminderungs­rente plus eigene Rücklagen.

Nach einer Absage ist der Weg noch nicht zu Ende

Ein Vergleichsportal fragt in der Regel einen Versicherer an und beendet den Vorgang nach einer Absage. Wir fragen weiter, verhandeln bei Bedarf mit einer fachärztlichen Stellungnahme nach und begleiten Sie später auch, wenn Ihr Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen will. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.

  • Weitersuche bei weiteren Versicherern statt Abbruch nach der ersten Absage
  • Zweitmeinung zu einer bereits erfolgten Ablehnung
  • Begleitung im Leistungsfall, von der Tätigkeitsbeschreibung bis zur Leistungsakte
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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Multipler Sklerose

Bekomme ich trotz Multipler Sklerose eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Mit einer gesicherten MS-Diagnose ist ein Abschluss nicht ausgeschlossen, aber die Ausnahme. Die meisten Versicherer lehnen ab, weil sich der Krankheits­verlauf über eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren nicht seriös vorhersagen lässt. Verlässlich lässt sich das nur für den Einzelfall klären: Eine anonyme Risikovoranfrage fragt Ihren Gesundheitszustand bei mehreren Versicherern an, ohne dass ein Vorgang auf Ihren Namen entsteht.

Zählt eine anonyme Risikovoranfrage als abgelehnter Antrag?

Nein. Bei einer anonymen Risikovoranfrage wird kein Antrag gestellt, sondern ein Gesundheitszustand ohne Namen bei mehreren Versicherern angefragt. Es entsteht deshalb kein Vorgang, der später als abgelehnter oder erschwert angenommener Antrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft auftauchen könnte. Erst ein regulärer, unterschriebener Antrag kann dort einen Eintrag auslösen.

Was ist der HIS-Eintrag und wie lange bleibt er?

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine gemeinsame Datei der deutschen Versicherer, in der bestimmte Auffälligkeiten aus Anträgen gemeldet werden. Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung wird eine Erschwernis gemeldet, also dass ein Antrag abgelehnt oder nur mit Zuschlag beziehungsweise Ausschluss angenommen wurde, wie der GDV beschreibt. Die konkrete Krankheit wird dabei nicht genannt.

Wie lange ein Eintrag bleibt, hängt von der Sparte ab. Eine reine HIS-Anfrage, wie sie bei jeder Antragsprüfung entsteht, löscht die Betreiberin Besurance HIS GmbH taggenau nach zwei Jahren. Zur Sparte Leben zählt die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Kommt es dort zu einer Einmeldung, weil der Vertrag nicht zustande gekommen ist, wird der Eintrag am Ende des dritten Jahres nach der erstmaligen Speicherung gelöscht. In der Sach­versicherung sind die Fristen länger: dort wird erst am Ende des vierten Kalenderjahres gelöscht, bei wiederholter Einmeldung spätestens nach zehn Jahren.

Praktisch relevanter ist ohnehin ein anderer Effekt: Versicherer fragen im eigenen Antrag ausdrücklich, ob früher schon einmal ein Antrag abgelehnt oder erschwert angenommen wurde, unabhängig vom HIS-Eintrag.

Was passiert, wenn ein BU-Antrag wegen MS abgelehnt wurde?

Eine abgelehnte oder erschwerte BU wegen MS ist nicht das Ende der Absicherung, aber jeder weitere Antrag muss diese Vorgeschichte angeben. Sinnvoll ist zunächst eine Zweitmeinung: Ein Experte ordnet die bisherige Ablehnung ein und fragt anonym bei weiteren Versicherern an, statt selbst erneut einen Antrag zu stellen. Parallel lohnt sich der Blick auf Alternativen wie die Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung, auch wenn diese ebenfalls eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.

Ich habe erst einen MS-Verdacht oder ein CIS, bekomme ich noch eine BU?

Auch ein Verdacht oder ein klinisch isoliertes Syndrom (CIS) muss im Antrag angegeben werden, wenn danach gefragt wird. Das gilt auch dann, wenn er bereits ärztlich dokumentiert ist, etwa durch einen auffälligen MRT-Befund oder eine laufende Abklärung in der Neurologie. Maßgeblich ist nicht, ob eine Diagnose schon feststeht, sondern ob eine Erkrankung besteht. Ob Ihre Ausgangslage bei einem Verdacht anders bewertet wird als eine gesicherte MS-Diagnose, lässt sich am ehesten über eine anonyme Risikovoranfrage klären, bevor überhaupt ein Antrag existiert.

Ich habe schon eine BU, muss ich meine MS-Diagnose melden?

Nein. Die Anzeigepflicht nach VVG § 19 endet mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Ist die MS-Diagnose erst nach Vertragsschluss dazugekommen, müssen Sie sie nicht nachmelden, Ihr Beitrag bleibt gleich und der Versicherer kann den Vertrag deswegen nicht kündigen. Sinnvoll ist stattdessen, die eigenen Vertragsbedingungen zu prüfen, etwa auf eine vereinbarte Karenzzeit oder eine abstrakte Verweisung. Im Leistungsfall selbst kommt es dann auf eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine gute Dokumentation von Symptomen wie Fatigue an.

Bekomme ich eine Grundfähigkeits­versicherung mit MS?

Auch hier ist die Ablehnung bei einer bestehenden MS-Diagnose der Regelfall, denn die Grundfähigkeits­versicherung prüft die Gesundheit vor Abschluss genauso wie die BU. Hinzu kommt die genaue Definition der versicherten Fähigkeiten. Bei der Fähigkeit Gehen verlangen viele Anbieter eine Strecke von 400 Metern, teils ohne Pause, teils mit einem Zeitlimit von 20 Minuten. So steht es in den Bedingungswerken, die uns als Versicherungsexperten vorliegen. Gerade Fatigue und kognitive Einschränkungen, zwei der häufigsten MS-Symptome, fallen häufig durch dieses Raster. Ob im Einzelfall trotzdem etwas geht, zeigt nur eine anonyme Anfrage bei mehreren Anbietern.

Was kostet eine Dread-Disease-Versicherung als Alternative bei MS?

Bei Multipler Sklerose ist die Kostenfrage nachrangig, weil dieses Produkt bei dieser Diagnose in aller Regel gar nicht auslöst. Multiple Sklerose steht in den gängigen Leistungskatalogen der Dread-Disease-Versicherung meist nicht als auslösende Krankheit. Hinzu kommt die volle Gesundheitsprüfung, bei einer bestehenden MS-Diagnose ist die Ablehnung auch hier der Regelfall.

Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt stark von Alter, Versicherungssumme, Laufzeit und Gesundheitszustand ab, eine belastbare Marktspanne dazu gibt es nicht. Als Ersatz für eine BU taugt die Dread-Disease-Versicherung bei MS deshalb ohnehin nicht, allenfalls als Baustein für einen einmaligen Kapitalbedarf bei anderen schweren Krankheiten.

Kann ich als Angehöriger eine anonyme Voranfrage stellen?

Ja, eine anonyme Voranfrage können Sie als Angehöriger stellvertretend anstoßen, etwa als Elternteil oder Partner einer betroffenen Person. Unterschreiben muss am Ende trotzdem die betroffene Person selbst, sobald es um einen tatsächlichen Antrag geht. Bis dahin hilft die Voranfrage bereits, gemeinsam eine realistische Einschätzung zu bekommen, ohne dass die betroffene Person selbst jeden Schritt organisieren muss.

Welche Alternativen gibt es zur BU bei Multipler Sklerose?

Es gibt mehrere Alternativen, aber keine davon ist ein vollwertiger Ersatz für die Berufs­unfähigkeits­versicherung, und fast alle haben ebenfalls eine Gesundheitsprüfung. Dazu zählen die Grundfähigkeits-, die Erwerbsunfähigkeits- und die Dread-Disease-Versicherung sowie Krankentagegeld und die staatliche Erwerbsminderungs­rente. Die private Unfall­versicherung nimmt zwar meist ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung an, deckt die Krankheit MS aber gerade nicht ab, da sie nur nach einem Unfall leistet. Welche Option im Einzelfall überhaupt noch annahmefähig ist, hängt von Verlaufsform, Zeit seit der Diagnose und Beruf ab und lässt sich am besten über eine anonyme Anfrage klären.

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Lena Mierbach
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