Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression: Abschluss, Ablehnung und Leistung

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression bekommen Sie meist nur mit einem Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen oder nach einer Wartezeit.
  • Während einer laufenden Therapie lehnen Versicherer in der Regel ab, nach dem Therapieende und einer stabilen Phase bestehen wieder Chancen.
  • Gesundheitsfragen reichen meist fünf Jahre für ambulante und fünf oder zehn Jahre für stationäre Behandlungen zurück, ältere Behandlungen müssen Sie dort nicht angeben.
  • Nach einer Ablehnung wegen Depression hilft eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, denn jeder Versicherer bewertet psychische Vor­erkrankungen anders.
  • Haben Sie die BU vor der Erkrankung abgeschlossen, zahlt die BU-Rente auch bei Depression, sobald Sie Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
  • Psychische Erkrankungen haben im BU-Leistungsfall mit rund 75 % die niedrigste Anerkennungsquote, die Prüfung bis zur Anerkennung dauerte 2024 im Schnitt 286 Tage.
Patrick Knittel

Eine Depression wirkt beim BU-Antrag oft länger nach als im Alltag …

Eine Depression ist eine behandelbare Erkrankung, und viele Betroffene stehen heute wieder mitten im Berufsleben. Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung wirkt sie trotzdem oft noch Jahre nach. Das muss nicht das Ende Ihrer Pläne sein. Oft ist ein Vertrag trotzdem möglich, meist mit Einschränkungen, die Sie genau kennen sollten. Wer seine BU dagegen schon vor der Erkrankung abgeschlossen hat, ist auch bei Depression voll versichert. Für beide Situationen zeigen wir Ihnen hier, was gilt und welcher Schritt als nächster sinnvoll ist.

Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression: Das Wichtigste im Überblick

Das ist neu in 2026

Neue Leistungspraxisstudie: Die Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg gibt erstmals einen Einblick in einzelne Diagnosen: Depression ist die häufigste Einzeldiagnose bei BU-Leistungsanträgen wegen psychischer Erkrankungen. → Mehr dazu im Abschnitt „Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression: Das Wichtigste im Überblick“

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression ist möglich, aber selten zu normalen Bedingungen. Nach einer abgeschlossenen Behandlung bieten Versicherer meist einen Leistungsausschluss für die Psyche an, während einer laufenden Therapie lehnen sie in der Regel ab. Haben Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, dagegen vor der Erkrankung abgeschlossen, ist eine spätere Depression voll mitversichert (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU).


Psychische Erkrankungen sind die häufigste BU-Ursache

Psychische Erkrankungen lösen mehr BU-Leistungsanträge aus als jede andere Krankheits­gruppe. Nach der Leistungspraxisstudie des Analysehauses Franke und Bornberg gingen 2024 28,35 Prozent aller BU-Leistungsanträge auf psychische Erkrankungen zurück (Quelle: Franke und Bornberg). Depression ist dabei die häufigste Einzeldiagnose, auf sie entfiel gut ein Drittel der psychisch begründeten Leistungsanträge. Bei den 18- bis 30-Jährigen liegt der Anteil psychischer Ursachen sogar bei 38,44 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg).

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt für 2024 auf 38 Prozent. Diese Zahl fasst psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zusammen (Quelle: GDV). Beide Werte gelten für psychische Erkrankungen insgesamt, also auch für Angst- oder Anpassungsstörungen. Einen eigenen Anteil nur für Depression weist der GDV nicht aus.

Auch in der gesetzlichen Renten­versicherung dominiert die Psyche. Von den neuen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entfielen 2025 41,1 Prozent auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Frauen sind mit 48,6 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer mit 32,2 Prozent (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).


Was Krankengeld und Erwerbsminderungs­rente leisten

Gesetzlich Versicherte erhalten nach bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld. Es beträgt nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts (Quelle: SGB V § 47). Das ist spürbar weniger als Ihr bisheriges Einkommen.

Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Lohnfortzahlung zählt dabei mit, nach sechs Wochen Lohnfortzahlung bleiben also höchstens 72 Wochen Krankengeld (Quelle: SGB V § 48). Danach endet die Zahlung, auch wenn Sie noch krank sind.

Depressive Erkrankungen dauern oft lange. Ein Fall von Arbeitsunfähigkeit wegen einer rezidivierenden, also wiederkehrenden depressiven Störung dauerte bei Versicherten der Techniker Krankenkasse 2025 im Schnitt 90,6 Tage (Quelle: Techniker Krankenkasse). Bei mehreren Episoden summieren sich die Fehlzeiten schnell.

Nach dem Krankengeld bleibt oft nur die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Sie erhält nur, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, die volle Rente gibt es erst unter drei Stunden (Quelle: SGB VI § 43). Ihr eigener Beruf spielt dabei keine Rolle.

Die Erwerbsminderungs­rente ist außerdem niedrig. Im Rentenzugang 2025 lag die volle Rente im Schnitt bei 1.126 Euro im Monat, die teilweise bei 626 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt diese Lücke, weil sie auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf schaut und die vereinbarte Rente zahlt.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression vorab anonym prüfen lassen

Krankengeld und Erwerbsminderungs­rente fangen den Einkommensausfall nur zum Teil auf. Ob und zu welchen Bedingungen Versicherer Sie mit Ihrer Vorgeschichte annehmen würden, klären wir vorab über eine anonyme Risikovoranfrage. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

  • Anonyme Anfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig
  • Keine Ablehnung auf Ihren Namen, die Sie später angeben müssten
  • Kostenfrei und unverbindlich, auch wenn Sie noch unentschlossen sind
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Berater

Depression: Symptome, Schweregrade und ICD-Codes

Eine Depression ist eine behandelbare psychische Erkrankung, die Ärzte nach Schweregrad und Verlauf einteilen. Für Ihre BU ist genau diese Einteilung entscheidend, denn Versicherer lesen den Diagnoseschlüssel in Ihren Unterlagen. In Deutschland gilt dafür weiterhin die deutsche Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, die ICD-10-GM (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die neuere ICD-11 ist hierzulande noch nicht eingeführt.


Typische Symptome einer Depression

Hauptsymptome sind eine gedrückte Stimmung, Freudlosigkeit und Antriebslosigkeit mit schnellem Ermüden. Dazu kommen oft Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Schuldgefühle, Hoffnungslosigkeit und Gedanken an Suizid. Ärzte sprechen von einer Depression, wenn die Beschwerden mindestens zwei Wochen anhalten (Quelle: gesund.bund.de).

Depressionen sind häufig. 16 bis 20 Prozent der Menschen erkranken mindestens einmal im Leben, und etwa die Hälfte der Ersterkrankten erlebt später einen Rückfall (Quelle: gesund.bund.de). Dieses Rückfallrisiko ist der Hauptgrund, warum Versicherer bei psychischen Vor­erkrankungen vorsichtig sind.

Hilfe in einer akuten Krise:

Wenn Sie an Suizid denken oder in einer seelischen Notlage sind, sprechen Sie mit jemandem. Die TelefonSeelsorge ist kostenfrei, anonym und Tag und Nacht erreichbar unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 (Quelle: TelefonSeelsorge Deutschland). Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 112.

Brauchen Sie außerhalb der Sprechstunden ärztliche Hilfe, erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 (Quelle: 116117.de).

Informationen und Rat zur Erkrankung, nicht für akute Krisen, bietet das Info-Telefon Depression der Stiftung Deutsche Depressionshilfe unter 0800 33 44 533. Es ist kostenfrei und zu festen Sprechzeiten erreichbar: montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr (Quelle: Stiftung Deutsche Depressionshilfe).


Leichte, mittelgradige oder schwere depressive Episode

Eine einzelne depressive Phase trägt in der ICD-10-GM den Code F32. Die Ziffer nach dem Punkt zeigt den Schweregrad: F32.0 steht für eine leichte, F32.1 für eine mittelgradige und F32.2 oder F32.3 für eine schwere depressive Episode (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026). F32 allein bedeutet also nicht „leicht“, sondern ist die Oberkategorie.

CodeBezeichnungWas das bedeutet
F32.0Leichte depressive EpisodeMeist mindestens 2 bis 3 Symptome, die meisten Aktivitäten sind noch möglich
F32.1Mittelgradige depressive Episode4 oder mehr Symptome, große Schwierigkeiten, den Alltag fortzusetzen
F32.2Schwere depressive Episode ohne psychotische SymptomeSuizidgedanken und Suizidhandlungen sind häufig
F32.3Schwere depressive Episode mit psychotischen SymptomenZusätzlich Halluzinationen, Wahn oder Stupor
F33Rezidivierende depressive StörungWiederholte depressive Episoden ohne manische Phasen
F33.4Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiertIn den letzten Monaten keine depressiven Symptome
F34.1DysthymiaChronische, mehrere Jahre andauernde depressive Verstimmung, die nicht schwer genug für F33 ist
(Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026)

Eine mittelgradige depressive Episode (F32.1) macht nicht automatisch berufsunfähig. Für die BU zählt, ob Sie Ihren konkreten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Diagnose ist dafür ein wichtiges Indiz. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung, wie sich die Erkrankung auf Ihre Tätigkeit auswirkt.


Wiederkehrende und chronische Depression

Kehren depressive Episoden wieder, kodieren Ärzte eine rezidivierende depressive Störung mit F33. Eine über Jahre anhaltende, leichtere Verstimmung heißt Dysthymia und trägt den Code F34.1 (Quelle: BfArM). Umgangssprachlich wird beides oft „chronische Depression“ genannt. Im Antrag zählt aber der genaue Code, nicht der Alltagsbegriff.


Abgrenzung: Anpassungsstörung und Burn-out

Nicht jede depressive Verstimmung ist eine depressive Episode. Eine Anpassungsstörung nach einem belastenden Lebensereignis, etwa einer Trennung oder einem Trauerfall, wird mit F43.2 kodiert und ist von F32 ausdrücklich abgegrenzt (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, F40 bis F48). Eine sogenannte reaktive Depression ist dagegen keine eigene Kategorie, als einzelne Episode fällt sie unter F32.

Burn-out ist in der ICD-10-GM keine psychische Diagnose. Es steht unter Z73 bei den Problemen mit Bezug auf die Lebensbewältigung (Quelle: BfArM, ICD-10-GM 2026, Z70 bis Z76). Fragt ein BU-Antrag nach Beratungen oder Behandlungen, kann ein Burn-out-Befund trotzdem anzugeben sein.

Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Burn-out nicht als Krankheit ein, sondern als berufsbezogenes Phänomen (Quelle: WHO). Wie Versicherer mit einem Burn-out in der Vorgeschichte umgehen, beschreibt unsere Seite zur BU bei Burnout.

Für die Risikoprüfung macht der Code einen Unterschied. Das zeigt die Deutsche Rück­versicherung, ein Versicherer, der selbst Versicherer absichert, 2023 am Beispiel ihres Annahme-Handbuchs. Eine einmalige Anpassungsstörung, die mehr als drei Jahre zurückliegt und keine Beschwerden mehr macht, nimmt sie zu normalen Bedingungen an. Eine vergleichbare depressive Episode führt dort zu einem Ausschluss für die Psyche (Quelle: Deutsche Rück­versicherung, Daten.Fakten.Meinungen 09/2023).

Experten-Tipp:
Nicht Ihre Erinnerung zählt, sondern der Code im Arztbrief

„Oft heißt es, vor dem Antrag müssten Sie Ihre komplette Krankenakte anfordern. Das ist keine Pflicht. Ein Blick in Arztbriefe und Akte lohnt sich dennoch, denn der Risikoprüfer liest den Diagnoseschlüssel, nicht Ihre Erinnerung. Ob dort F32.1 oder F43.2 steht, macht einen Unterschied. Ist ein Eintrag fachlich falsch, kann nur Ihr Arzt ihn berichtigen. Die Behandlung selbst geben Sie trotzdem an.“

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Gesundheitsfragen nach einer Depression: Müssen Sie sie angeben?

Sie müssen eine Depression angeben, wenn der Antrag danach fragt und Behandlung oder Beschwerden in den abgefragten Zeitraum fallen. Ungefragt müssen Sie nach § 19 des Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) nichts mitteilen, maßgeblich ist der Wortlaut der Gesundheitsfragen in Textform (Quelle: VVG § 19). Die meisten Tarife fragen ambulante Behandlungen fünf Jahre und stationäre fünf oder zehn Jahre zurück.

Wartezeit nach Depression: Wie lange Versicherer zurückfragen

Eine Depression „verjährt“ nicht im rechtlichen Sinn, es zählt der Abfragezeitraum der jeweiligen Frage. Ambulante Behandlungen werden in der Regel fünf Jahre abgefragt, stationäre Behandlungen fünf bis zehn Jahre. Diese Zeiträume betreffen die allgemeinen Gesundheitsfragen.

Achten Sie zusätzlich auf Fragen speziell zur Psyche. Manche Anträge fragen gesondert nach psychotherapeutischen Behandlungen, teils mit längerem Zeitraum. Ein Mediziner eines Versicherers hält bei Psychotherapie zehn Jahre Abfrage für erforderlich und begründet das mit dem erhöhten Rückfallrisiko. Ein kurzer allgemeiner Zeitraum hilft Ihnen also nur, wenn die Psyche-Frage nicht weiter zurückreicht.


Ab wann Sie eine Therapie nicht mehr angeben müssen

Bei vielen Versicherern besteht eine Chance auf einen Vertrag, wenn seit dem Ende einer ambulanten Psychotherapie mindestens fünf Jahre vergangen sind. Entscheidend ist, ob Behandlung oder Beschwerden in den Zeitraum fallen. Endete Ihre Therapie vor sechs Jahren, liegt sie bei einem Fünfjahreszeitraum außerhalb. Endete sie vor vier Jahren, müssen Sie sie angeben.

Ob eine Tagesklinik als stationäre Behandlung zählt, hängt vom Wortlaut der Frage ab. Im Zweifel klären Sie das vor dem Antrag mit einem Experten. Warten kann sich lohnen, kostet aber Jahre ohne Schutz, und mit dem Alter steigt der Beitrag.

Ob Ihre Therapie noch in den Abfragezeitraum fällt, hängt vom einzelnen Versicherer und vom Wortlaut der Psyche-Frage ab. Diese Unterschiede kennen unsere BU-Experten aus ihrer Beratungspraxis. In einer kostenfreien Beratung gleichen wir Ihre Behandlungsdaten mit den Fragen passender Tarife ab.


Was Sie angeben müssen und was nicht

Anzugeben ist alles, wonach der Versicherer in Textform fragt und was Sie wissen. Dazu gehören je nach Frage auch Gespräche beim Hausarzt über depressive Beschwerden, verordnete Antidepressiva und Probesitzungen (probatorische Sitzungen) bei einem Psychotherapeuten. Auch Beratungen, die nicht über die Krankenkasse laufen, etwa bei der psychologischen Beratungsstelle einer Hochschule, können erfasst sein. Lesen Sie jede Frage deshalb Wort für Wort.

Wie wichtig der Wortlaut ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 06.12.2022 (Aktenzeichen 4 U 1215/22). Eine Versicherte hatte fünf Sitzungen wegen Lampenfiebers ohne behandlungsbedürftige Diagnose nicht angegeben. Das Gericht sah darin keine Verletzung der Anzeigepflicht, der Versicherer musste zahlen.


Was passiert, wenn Sie eine Depression verschweigen

Verschweigen Sie eine gefragte Depression, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (Quelle: VVG § 19). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen. Hätte der Versicherer bei richtigen Angaben mit Ausschluss angenommen, wird dieser Ausschluss dann rückwirkend Teil Ihres Vertrags. Genau dieser nachträgliche Psyche-Ausschluss kostet Sie im Leistungsfall wegen Depression die Rente.

Die Rechte des Versicherers erlöschen in der Regel fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (Quelle: VVG § 21). Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Fristen eintreten, gilt das nicht. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag außerdem anfechten und muss dann gar nicht leisten.

Wie oft das passiert, zeigt die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft: 2023 scheiterten zehn Prozent der abgelehnten Leistungsanträge an einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht (Quelle: GDV). Auch gute Tarife helfen dann kaum. Den Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung sehen ihre Bedingungen in der Regel nur bei unverschuldeter Verletzung vor.


Behandlungshistorie vor dem Antrag klären

Nach Jahren wissen viele Menschen nicht mehr genau, wann welche Diagnose gestellt wurde. Ihre Behandlungsakte dürfen Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Arzt einsehen, die erste Abschrift ist kostenlos (Quelle: BGB § 630g). Bei psychotherapeutischen Akten kann die Einsicht aus erheblichen therapeutischen Gründen eingeschränkt sein.

Zusätzlich können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Auskunft über die abgerechneten Leistungen verlangen (Quelle: SGB V § 305). Die Auskunft kann auch Diagnosen enthalten. Ist ein Code falsch, brauchen Sie einen ärztlichen Nachweis. Damit muss die Krankenkasse die Diagnose in ihren Daten berichtigen. Die Behandlung selbst bleibt anzugeben, wenn danach gefragt wird.

Eine Pflicht, die Akte vorher anzufordern, gibt es nicht. Sie hilft aber, Diagnosen und Behandlungszeiten sauber zeitlich einzuordnen.


Depression im BU-Antrag richtig beschreiben

Beschreiben Sie Ihre Depression vollständig, sachlich und mit Belegen. Risikoprüfer brauchen nach unserer Beratungserfahrung vor allem Daten, Diagnosen und den aktuellen Stand, keine ausführliche Schilderung Ihres Leidenswegs. Diese Angaben sollten Sie bereithalten:

  • Diagnose mit ICD-Code, so wie sie im Arztbrief oder in der Akte steht
  • Schweregrad und Verlauf: einzelne depressive Episode oder wiederkehrende Störung
  • Beginn und Ende der Beschwerden sowie das Datum des Therapieendes
  • Art der Behandlung: ambulant oder stationär, Zahl der Sitzungen, Behandler
  • Medikamente mit Wirkstoff und Datum des Absetzens
  • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
  • Möglicher Auslöser, zum Beispiel Trauerfall, Mobbing oder Prüfungsstress
  • Aktueller Stand: beschwerdefrei seit wann, am besten mit ärztlicher Bestätigung

Diese Beschreibung brauchen Sie auch für die anonyme Risikovoranfrage, dort gelten dieselben Angaben, nur ohne Ihren Namen. Je präziser Ihre Unterlagen sind, desto belastbarer ist das Votum, also die Einschätzung der Versicherer.

Beispiel: So unterscheiden sich vage und präzise Angaben

VagePräzise
„Leichte Depression, ausgeheilt“Mittelgradige depressive Episode (F32.1) laut Arztbrief, Beginn März 2022 nach einem Trauerfall
„Kurz in Therapie“Ambulante Verhaltenstherapie, 24 Sitzungen bei einer psychologischen Psychotherapeutin, beendet im Juni 2023
„Tabletten genommen“Antidepressivum (Wirkstoff laut Rezept), April 2022 bis Januar 2023, ärztlich begleitet abgesetzt
„Etwas krankgeschrieben“Arbeitsunfähig von März bis Mai 2022, zehn Wochen am Stück
„Geht mir wieder gut“Seit Juni 2023 beschwerdefrei und ohne Behandlung, fachärztliche Bestätigung vom August 2026 liegt bei

Ein vager Satz wie „leichte Depression, ausgeheilt“ führt eher zu Rückfragen oder zu vorsichtigen Entscheidungen. Die präzise Fassung ist nicht schönfärberisch, sie ist nur vollständig und datiert. Genau das brauchen Risikoprüfer für ein belastbares Votum.

Experten-Tipp:
Die unterschätzte Frage nach Beschwerden ohne Arztbesuch

„Bei einer Depression ist der Impuls verständlich, sie im Antrag kleinzuschreiben. Genau das kann Sie später den Schutz kosten. Die am meisten unterschätzte Frage betrifft Beschwerden ohne Arztbesuch: Berichten Sie Ihrem Arzt später von monatelangen Beschwerden aus dem Abfragezeitraum, war die Antragsfrage falsch beantwortet. Meine Regel: im Antrag nicht verharmlosen, im Leistungsfall nicht dramatisieren. Wer beide Male dieselben Fakten schildert, bleibt glaubwürdig.“

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Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Depression: So entscheiden Versicherer

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Depression bekommen Sie bei vielen Versicherern, aber meist nur mit Einschränkung. Der häufigste Weg ist ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen, ein Teil der Versicherer lehnt ab. Ein reiner Risikozuschlag ist bei Depression die Ausnahme. Wie ein Versicherer entscheidet, hängt von Schweregrad, Verlauf und Zeitabstand ab.

Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung

Nach der Prüfung Ihrer Gesundheitsangaben gibt es fünf Grundformen der Entscheidung, dazu kommt der Ausschluss mit Prüfoption. Wie oft welche Entscheidung fällt, zeigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für alle BU-Anträge, nicht nur bei Depression. 2023 wurden zehn Prozent mit Leistungsausschluss angenommen, drei Prozent mit Zuschlag und drei Prozent abgelehnt (Quelle: GDV). Schon allgemein ist der Ausschluss also häufiger als der Zuschlag. Die rechte Spalte der Tabelle zeigt, was die verfügbaren Quellen für Depression ergeben.

ErgebnisWas es bedeutetBei Depression
Annahme zu NormalbedingungenVoller Schutz zum normalen BeitragMeist erst, wenn die Behandlung außerhalb des Abfragezeitraums liegt
LeistungsausschlussBU aus psychischer Ursache ist nicht versichert, alle anderen Ursachen schonHäufigste Form der Annahme
Ausschluss mit PrüfoptionDer Ausschluss wird nach einer Frist auf Antrag überprüftNur bei einem Teil der Versicherer
RisikozuschlagHöherer Beitrag, die Psyche bleibt versichertSelten, teils mit einem Ausschluss kombiniert
ZurückstellungDer Versicherer entscheidet vorerst nichtMöglich, Dauer und Häufigkeit sind nicht öffentlich
AblehnungKein VertragBei laufender Therapie die Regel

Wie Versicherer allgemein mit Vor­erkrankungen umgehen, erklärt unsere Seite zur BU trotz Vorerkrankung.


Ausschluss oder Ablehnung sind der Regelfall

Bei psychischen Vor­erkrankungen ist die Annahme mit Ausschluss oder die Ablehnung der Regelfall, nicht der Zuschlag. Eine Umfrage eines Verbraucher-Ratgebers unter 17 Versicherern im Oktober 2025 ergab: Sechs lehnen pauschal ab, sieben bieten eine BU mit Leistungsausschluss an, vier haben eine Prüfoption. Ein Risikozuschlag kommt im veröffentlichten Ergebnis nicht vor.

In unserer Beratung zeigt sich ein etwas günstigeres Bild. Psychische Vor­erkrankungen führen bei unseren Kunden meist zu einer Ausschlussklausel, nicht zur Ablehnung. Unser BU-Experte Patrick Knittel ist dabei regelmäßig positiv überrascht: Versicherer machen öfter mit, als viele Berater vor dem Antrag erwarten.


Risikozuschlag: bei Depression selten

Beim Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag, dafür bleibt die Psyche voll versichert. Aus Kundensicht ist das besser als ein Ausschluss, bei Depression aber selten. Wie hoch Zuschläge wegen psychischer Vor­erkrankungen ausfallen, veröffentlicht kein Versicherer.

Für einen Zuschlag sieht das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) grundsätzlich vor, dass Sie eine Herabsetzung des Beitrags verlangen können, wenn der Grund wegfällt (Quelle: VVG § 41). Das passiert nicht automatisch, Sie müssen es beantragen. In der BU gilt diese Regel aber nur eingeschränkt.

Über § 176 VVG greift für die BU eine Sonderregel. Sie können eine Herabsetzung nur verlangen, wenn im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist, welche Veränderung als Gefahrminderung zählt, also als geringeres Risiko (Quelle: VVG § 158). Fragen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob der Versicherer eine spätere Überprüfung des Zuschlags vertraglich zusagt. Für einen Leistungsausschluss gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Streichung.


Während einer laufenden Therapie

Solange Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind, haben Sie kaum Chancen auf eine BU. In der Umfrage unter 17 Versicherern lehnten alle Befragten ab, wenn die Therapie noch lief. Stellen Sie in dieser Phase deshalb keinen Antrag, denn eine Ablehnung kann Sie bei späteren Anträgen begleiten.

Wichtig ist uns dabei ein Punkt: Brechen Sie eine Therapie niemals aus Versicherungsgründen ab und schieben Sie sie auch nicht auf. Ihre Gesundheit geht vor. Planen Sie den Antrag lieber für die Zeit nach dem Therapieende und einer stabilen Phase, dann über eine anonyme Risikovoranfrage. Ein unverbindliches Gespräch mit uns ist schon vorher möglich, ganz ohne Antrag und ohne Anfrage bei einem Versicherer.

Weniger eindeutig ist die Lage, wenn die Psychotherapie beendet ist, Sie aber noch ein Antidepressivum zur Vorbeugung eines Rückfalls nehmen. Wie Versicherer eine solche Erhaltungsmedikation werten, veröffentlichen sie nicht. Fragt der Antrag nach Medikamenten, geben Sie die laufende Einnahme an. Setzen Sie ein Medikament nie wegen des Antrags ab. Ob sich ein Antrag schon lohnt, klärt eine anonyme Risikovoranfrage, ohne dass eine Ablehnung auf Ihren Namen entsteht.


Typische Entscheidung je nach Verlauf

Feste Annahmeregeln je Schweregrad veröffentlichen die Versicherer nicht. Die Tabelle zeigt, was sich aus unserer Beratung ableiten lässt. Sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

VerlaufTypische Entscheidung
Laufende PsychotherapieAblehnung
Behandlung liegt außerhalb des AbfragezeitraumsMuss beim jeweiligen Versicherer nicht angegeben werden, Annahme ohne Einschränkung möglich
Kurze Belastungsreaktion, etwa nach Trauerfall oder bei PrüfungsangstBei einzelnen Tarifen Annahme, anfangs mit Ausschluss und späterer Überprüfung
Einmalige Anpassungsstörung (F43.2), über 3 Jahre zurück, beschwerdefreiBei einem Rück­versicherer Normalannahme
Einmalige depressive Episode (F32), abgeschlossen, im AbfragezeitraumMeist Ausschluss Psyche, teils Ablehnung oder Prüfoption
Rezidivierende depressive Störung (F33), schwere Episoden, Dysthymia (F34.1)Bei schwerwiegendem Verlauf Ablehnung, sonst Einzelfallentscheidung

Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht direkt stellen sollten

Wer direkt beim Versicherer einen Antrag stellt und abgelehnt wird, trägt diese Ablehnung weiter. Nach unserer Beratungserfahrung fragen viele BU-Anträge, ob ein früherer Antrag abgelehnt, zurückgestellt oder nur eingeschränkt angenommen wurde. Außerdem kann der Versicherer das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) informieren, gespeichert wird dort aber keine Diagnose (Quelle: GDV, HIS-Broschüre).

Die anonyme Risikovoranfrage vermeidet beides. Ein Experte schickt Ihre Gesundheitsangaben ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer, die unverbindlich antworten, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. Weil kein Name übermittelt wird, entsteht keine Ablehnung, die Sie später angeben müssten.

Ihre BU bei Depression: vorab wissen, wie Versicherer entscheiden

Ob Annahme zu normalen Bedingungen, Ausschluss mit Prüfoption oder Zuschlag: Jeder Versicherer entscheidet bei Depression anders. Wir schicken Ihre Angaben ohne Namen an mehrere Versicherer und besprechen die Antworten in Ruhe mit Ihnen.

  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
  • Antworten mehrerer Versicherer statt einer einzelnen Absage
  • Hilfe beim sachlichen Beschreiben Ihrer Behandlungshistorie
  • Wir haften für unsere Empfehlung
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Angebot prüfen: Worauf Sie im BU-Vertrag bei Depression achten sollten

Bei Depression entscheiden einige Klauseln darüber, ob die BU im Ernstfall wirklich zahlt. Besonders wichtig sind ein eng formulierter Ausschluss mit Prüfoption, ein Prognosezeitraum von sechs Monaten, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und rückwirkende Leistung ohne Meldefrist. Diese Punkte helfen beim Vergleich der Angebote nach einer Risikovoranfrage.

Leistungsausschluss Psyche: Reichweite und enge Formulierung

Bei einem Leistungsausschluss zahlt die BU nicht, wenn Sie wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig werden. Alle anderen Ursachen wie Krebs, Rückenleiden oder Unfälle bleiben versichert (Quelle: GDV). Der Ausschluss trifft allerdings genau die Ursache, die statistisch am häufigsten zur BU führt. Das ist der große Nachteil dieser Annahmeform.

Wie weit der Ausschluss reicht, steht im Wortlaut. Eng gefasst gilt er nur für die konkrete Diagnose, etwa depressive Erkrankungen. Weit gefasst schließt er alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen samt ihrer Folgen aus. In der Annahmerichtlinie eines Versicherers sind dabei Alzheimer, Parkinson und Demenz ausdrücklich wieder eingeschlossen. Bei Mischursachen wie Rückenschmerzen und Depression kann im Leistungsfall Streit entstehen, welche Ursache die BU auslöst.

Müssen Sie einen Ausschluss akzeptieren, ist einer nur für depressive Erkrankungen besser als einer für alle psychischen und psychosomatischen Erkrankungen samt Folgen. Neurologische Krankheiten wie Parkinson oder Demenz sollten ausdrücklich versichert bleiben.


Prüfoption: Die Psyche später wieder einschließen

Eine Prüfoption macht aus einem dauerhaften einen möglicherweise vorläufigen Ausschluss: Die Psyche wird zunächst ausgeschlossen. Nach einer Frist prüft der Versicherer auf Ihren Antrag, ob der Ausschluss wegfallen kann. Eine solche Option bietet nur ein Teil der Versicherer an. Eine Garantie auf den Wegfall gibt es nicht.

Zwei Fallstricke sollten Sie kennen. Die Überprüfung müssen Sie selbst beantragen, der Versicherer leitet sie nicht von sich aus ein. Kommt es in der Wartezeit zu einem Rückfall oder einer neuen Behandlung, erfährt der Versicherer das über den Fragebogen und kann den Ausschluss beibehalten. Notieren Sie sich den frühestmöglichen Termin deshalb gleich bei Vertragsschluss.


Prognosezeitraum von sechs Monaten

Nach dem Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) liegt Berufs­unfähigkeit vor, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können (Quelle: VVG § 172). Bei Depression stellen Ärzte ungern eine solche Dauerprognose, weil die Erkrankung oft in Phasen verläuft. Gute Tarife verlangen deshalb nur eine Prognose über sechs Monate.

Wichtig ist außerdem die Fortdauer-Regel. Konnten Sie Ihren Beruf eine bestimmte Zahl von Monaten ununterbrochen zu einem vertraglich festgelegten Grad, meist 50 Prozent, nicht ausüben, gilt dieser Zustand als Berufs­unfähigkeit, auch ohne Dauerprognose (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Monatszahl und Grad legt jeder Versicherer selbst fest, üblich sind sechs Monate. Achten Sie darauf, dass dann rückwirkend ab Beginn dieses Zeitraums gezahlt wird.


Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente schon bei Krankschreibung

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, kurz AU-Klausel, zahlt die vereinbarte Rente schon bei einer längeren Krankschreibung. Je nach Tarifbedingungen reicht eine Krankschreibung von sechs Monaten, die Leistung ist meist auf 18 bis 36 Monate begrenzt. Für Depression ist das wertvoll, weil die BU-Prüfung bei psychischen Erkrankungen besonders lange dauert.

Drei Fallstricke finden sich in den Bedingungen. Die Krankschreibung muss meist ununterbrochen sein, ein verpasster Folgetermin kann die Frist neu starten. Manche Tarife verlangen Bescheinigungen eines Facharztes der passenden Fachrichtung. Nach dem Ende der AU-Leistung zahlt die BU nicht automatisch weiter, der BU-Antrag muss deshalb parallel laufen.


Keine Meldefrist und rückwirkende Leistung

Antriebslosigkeit gehört zur Depression, Fristen geraten dann leicht aus dem Blick. Nach den GDV-Musterbedingungen entsteht der Anspruch bei verspäteter Meldung erst ab dem Monat der Mitteilung, es sei denn, die Verspätung war nicht verschuldet (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Den Nachweis müssen Sie selbst führen. Bessere Tarife verzichten in ihren Bedingungen auf eine Meldefrist und zahlen rückwirkend für die nachgewiesene Zeit.


Verweisung: Was aktuelle Tarife regeln

Mit der abstrakten Verweisung dürfte ein Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. In aktuellen Tarifen ist der Verzicht darauf Standard.

Die konkrete Verweisung greift nur, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Das kann relevant werden, wenn Sie nach einer Depression eine weniger belastende Stelle annehmen.

Ablehnung wegen Depression: Was tun?

Nach einer Ablehnung wegen Depression sollten Sie nicht sofort beim nächsten Versicherer neu beantragen. Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern gleichzeitig, denn eine Ablehnung bei einem Anbieter sagt wenig über die anderen. Bleibt der Weg zur BU versperrt, kommen Alternativen wie die Erwerbsunfähigkeits­versicherung infrage. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  1. Ablehnungsschreiben und Begründung aufbewahren
  2. Keinen weiteren Direktantrag stellen
  3. Unterlagen zur Depression vollständig zusammenstellen
  4. Bei Bedarf eine Selbstauskunft beim HIS einholen
  5. Anonyme Risikovoranfrage bei möglichst vielen Versicherern stellen lassen
  6. Angebote mit Ausschluss und Prüfoption ernsthaft prüfen
  7. Erst danach Alternativen oder das Abwarten des Abfragezeitraums abwägen

Warum Versicherer wegen Depression ablehnen

Versicherer lehnen ab, wenn sie das Risiko als zu hoch oder nicht kalkulierbar einschätzen. Das ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der häufigste Ablehnungsgrund bei BU-Anträgen, insgesamt wurden 2023 drei Prozent aller Anträge abgelehnt (Quelle: GDV). Diese Zahl gilt für alle Vor­erkrankungen zusammen.

Bei Depression liegt die Vorsicht vor allem am hohen Rückfallrisiko. Etwa die Hälfte der Menschen, die einmal an einer Depression erkranken, erlebt einen Rückfall (Quelle: gesund.bund.de).


Was im HIS gespeichert wird

Viele Betroffene fürchten einen Eintrag in einer zentralen Datei der Versicherer. Gemeint ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Besurance HIS GmbH. Bei Lebens- und BU-Versicherungen kann dort vermerkt werden, dass ein erheblich höheres Risiko vorlag, die Krankheit selbst wird nicht genannt (Quelle: GDV, HIS-Broschüre). Eine HIS-Meldung allein führt nicht zur Ablehnung, der nächste Versicherer prüft nur genauer.

Gespeichert wird in der Regel bis zu vier Jahre und 364 Tage, bei erneuter Meldung bis zu zehn Jahre (Quelle: GDV, HIS-Broschüre). Was über Sie gespeichert ist, erfahren Sie per schriftlicher Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH. So wissen Sie, was andere Versicherer sehen.


Alternativen zur BU bei Depression

Alle Alternativen prüfen ebenfalls Ihre Gesundheit, und die meisten leisten bei Depression nicht. Am ehesten passt eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung. Sie zahlt aber erst, wenn Sie nicht nur Ihren Beruf, sondern praktisch jede Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Eine Psychotherapie in den vergangenen Jahren kann auch hier zur Ablehnung führen.

AlternativeLeistet bei Depression?
Erwerbsunfähigkeits­versicherungIn der Regel ja, aber nur bei Erwerbsunfähigkeit
Grundfähigkeits­versicherungMeist nicht oder nur unzureichend
Dread-Disease-VersicherungNein
Private Unfall­versicherungNein, nur Unfallfolgen
Gesetzliche Erwerbsminderungs­renteJa, aber nur bei weniger als 6 beziehungsweise 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich

Psychische Erkrankungen sind in vielen Grundfähigkeitstarifen nicht oder nur unzureichend abgesichert sind. Nach den Bedingungen eines Versicherers greift die Psyche-Leistung zudem erst spät. Sie müssen zwölf Monate lang weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, oder eine schwere Depression muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen.

Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt nur bei schweren Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt. Depressionen sind dort ausdrücklich nicht versichert. Als Ersatz für die BU taugt sie bei Depression deshalb nicht.

Nach einer Ablehnung weitersuchen: Ihre BU bei Depression bei anderen Versicherern anfragen

Eine Absage gilt nur für den Versicherer, der sie ausgesprochen hat. Wir fragen anonym bei weiteren Häusern an und prüfen mit Ihnen auch Angebote mit Ausschluss und Prüfoption. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.

  • Kein weiterer Direktantrag und keine neue Absage auf Ihren Namen
  • Angebote mit Ausschluss und Prüfoption im direkten Vergleich
  • Ehrliche Einschätzung, wenn eine BU derzeit nicht möglich ist
  • Einordnung von Alternativen wie der Erwerbsunfähigkeits­versicherung
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Berater

Schon versichert: Wann und wie die BU-Rente bei Depression zahlt

Sie sind bereits versichert? Dann zahlt die BU-Rente bei Depression, wenn Ihr Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt. Außerdem müssen Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die Diagnose allein reicht nicht, entscheidend sind die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit. Psychische Erkrankungen werden seltener anerkannt als andere Ursachen, und die Prüfung dauert länger. Umso wichtiger ist ein gut vorbereiteter Antrag.

Sie haben schon eine BU und erkranken jetzt an Depression

Über § 176 VVG gilt in der BU eine Sonderregel: Eine Verschlechterung Ihrer Gesundheit ist nur dann eine meldepflichtige Gefahrerhöhung, wenn das ausdrücklich vereinbart ist (Quelle: VVG § 158). Ohne eine solche Vereinbarung bleibt Ihr Schutz unverändert bestehen. Ein neuer Vertrag würde dagegen neue Gesundheitsfragen bedeuten.

Ein ordentliches Kündigungsrecht hat der Versicherer nicht. Gefährlich wird es nur, wenn Sie Beiträge nicht zahlen: Nach einer Mahnung mit Fristsetzung kann der Versicherer kündigen. Leistungsfrei ist er, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Frist eintritt und Sie dann noch im Rückstand sind (Quelle: VVG § 38). Richten Sie deshalb eine Lastschrift ein und informieren Sie eine Vertrauensperson, falls Post in schweren Phasen liegen bleibt.

Über die Nach­versicherungsgarantie können Sie Ihre Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Manche Tarife schließen in ihren Bedingungen die Erhöhung während einer Krankschreibung aus, ein vereinbarter Psyche-Ausschluss gilt auch für die Erhöhung. Sind Sie schon krankgeschrieben, steht der Leistungsantrag im Vordergrund.


Berufsunfähig durch Depression: Wann zahlt die BU-Rente?

Berufsunfähig durch Depression sind Sie nach den meisten Verträgen, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dann zahlt die Berufs­unfähigkeitsrente, kurz BU-Rente, sofern Ihr Vertrag die Psyche nicht ausschließt.

Bei Depression ist der Maßstab wichtig. Wer wegen der Erkrankung erst Stunden reduziert und dann die Stelle wechselt, wird am Beruf vor der gesundheitsbedingten Veränderung gemessen. Das Gesetz stellt ausdrücklich auf den Beruf ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ab. Ob eine Reduzierung krankheitsbedingt war, müssen Sie im Streitfall belegen können.

Erkennt der Versicherer an, zahlt er die Rente längstens bis zum vereinbarten Leistungsende, nicht lebenslang (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Bis zur Entscheidung zahlen Sie Ihre Beiträge weiter. Erkennt der Versicherer an, bekommen Sie diese Beiträge zurück.

Haben Sie die BU mit Psyche-Ausschluss abgeschlossen, zahlt sie bei einer Berufs­unfähigkeit wegen Depression nicht. Bei gemischten Ursachen, etwa Rückenleiden und Depression, kommt es darauf an, welche Erkrankung die BU auslöst. Achten Sie in diesem Fall auf fachärztliche Befunde zu jeder Ursache.


Wie oft Versicherer bei Depression zahlen

Nach der Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg wurden psychische Erkrankungen 2024 mit rund 75 Prozent seltener anerkannt als jede andere Ursachengruppe (Quelle: Franke und Bornberg). Über alle Ursachen lag die Quote bei nahezu 80 Prozent, bei Krebs bei rund 95 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Das Analysehaus begründet das damit, dass sich der Grad der Berufs­unfähigkeit bei diesen Krankheits­bildern schwer bestimmen lässt.


Berufs­unfähigkeit beantragen: Diese Unterlagen braucht der Versicherer

Melden Sie die Berufs­unfähigkeit so früh wie möglich, auch wenn das Ausfüllen schwerfällt. Wie Sie den BU-Leistungsantrag Schritt für Schritt stellen, beschreibt unsere eigene Anleitung. Nach den GDV-Musterbedingungen braucht der Versicherer vor allem diese Unterlagen (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU):

  • Eine Darstellung der Ursache der Berufs­unfähigkeit
  • Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte über Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der Erkrankung sowie über den Grad der Berufs­unfähigkeit
  • Eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs, Ihrer Stellung und Ihrer Tätigkeit
  • Angaben zu Ihrem Einkommen
  • Eine Aufstellung der Ärzte, anderer Versicherer, Sozial­versicherungsträger und Arbeitgeber

Bei Depression zählen vor allem fachärztliche Berichte, etwa aus der Psychiatrie, mit einer Aussage zur voraussichtlichen Dauer. Ein knappes Attest ohne Angaben zu Verlauf und Dauer erfüllt diese Anforderungen nicht. Der Versicherer kann zusätzlich Untersuchungen durch eigene Ärzte auf seine Kosten verlangen.

Prüfen Sie jede Unterlage vor dem Versand und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig ein. Gemeint ist nicht, etwas zurückzuhalten: Ihre Auskunfts- und Mitwirkungs­pflichten bleiben bestehen.

Experten-Tipp:
Ungeprüfte Unterlagen verlängern Ihren Leistungsfall

„Der übliche Reflex im Leistungsfall: alles schnell an den Versicherer schicken. Ich halte das für riskant. Ein knappes Attest ohne Aussage zur Dauer oder ein widersprüchlicher Befund löst Rückfragen aus und kann die Prüfung verzögern. Prüfen Sie jede Unterlage vor dem Versand, vollständig einreichen müssen Sie sie trotzdem. Und stellen Sie den Antrag früh: In einem Fall, den ich begleitet habe, vergingen bis zur ersten Zahlung zweieinhalb Jahre.“

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Tätigkeitsbeschreibung: Geistige Anforderungen sichtbar machen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt im Leistungsfall eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung, aus der Art, Umfang und Häufigkeit Ihrer Aufgaben für Außenstehende nachvollziehbar werden (Quelle: BGH, Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23). Berufsbezeichnung und Arbeitszeit genügen nicht. Der Fall betraf eine selbständige Kommunikationsdesignerin mit psychisch bedingter Berufs­unfähigkeit.

Bei Depression sollte Ihre Beschreibung die geistigen Anteile Ihrer Arbeit zeigen: Konzentration, Kundenkontakt, Verantwortung und Termindruck. Genau diese Fähigkeiten beeinträchtigt eine Depression. Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und gegebenenfalls Aussagen von Kollegen.


Wie lange die Prüfung dauert

Bei psychischen Erkrankungen dauerte die Prüfung 2024 im Schnitt 286 Tage bis zur Anerkennung, über alle Ursachen 192 Tage (Quelle: Franke und Bornberg, Regulierungsdauer). Ein großer Teil der Zeit entfällt auf Unterlagen, der Fragebogen lag im Schnitt 43,6 Tage beim Kunden (Quelle: Franke und Bornberg). Aus unserer Begleitung kennen wir Verläufe von vier bis sechs Wochen ebenso wie von vier bis sechs Monaten.

Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss (Quelle: VVG § 14). Nach einem Leistungsantrag muss sich der Versicherer bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er leistet. Ein Anerkenntnis darf er nur einmal zeitlich befristen, also nur einmal für einen begrenzten Zeitraum zusagen (Quelle: VVG § 173).


Finanziell durch die Zeit der Prüfung

Bis zur Entscheidung leben viele Betroffene vom Krankengeld. Diese Reihenfolge hilft, keine Frist zu verpassen:

  1. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.
  2. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die nächste Krankschreibung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der letzten ausgestellt sein, Samstage zählen nicht (Quelle: SGB V § 46).
  3. Stellen Sie den BU-Antrag früh und nicht erst am Ende des Krankengelds. Hat Ihr Vertrag eine AU-Klausel, beantragen Sie beides parallel.
  4. Fordert die Krankenkasse Sie zu einem Reha-Antrag auf, haben Sie zehn Wochen Zeit, sonst entfällt das Krankengeld (Quelle: SGB V § 51).
  5. Nach höchstens 78 Wochen, die Lohnfortzahlung eingerechnet, endet das Krankengeld (Quelle: SGB V § 48).
  6. Danach kann Arbeitslosengeld trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit fließen, solange die Renten­versicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt hat, die sogenannte Nahtlosigkeit (Quelle: SGB III § 145). Können Sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, ist zusätzlich die Erwerbsminderungs­rente zu prüfen.

Je früher die BU-Prüfung beginnt, desto kürzer ist die Lücke, die Sie aus eigener Tasche überbrücken müssen. Holen Sie sich bei Bedarf Hilfe beim Ausfüllen der Anträge.


Warum Leistungsanträge abgelehnt werden

Die meisten Ablehnungen haben wenig mit der Diagnose selbst zu tun. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren 2023 in 44 Prozent der abgelehnten Fälle die Antragsteller noch zu mindestens 50 Prozent berufsfähig. In 25 Prozent meldeten sie sich nicht mehr, in zehn Prozent lag eine Verletzung der Anzeigepflicht vor (Quelle: GDV). Gerade bei Depression ist der Abbruch des Verfahrens ein Risiko.

Antriebslosigkeit macht lange Fragebögen und Arztkontakte zur Last. Lassen Sie sich deshalb helfen, etwa von Angehörigen mit Vollmacht, einem Experten oder einem Anwalt.


Leistungsantrag abgelehnt: Ihre Möglichkeiten

Ein förmliches Widerspruchsverfahren wie bei der gesetzlichen Renten­versicherung gibt es in der privaten BU nicht. Lesen Sie die Ablehnung genau, fordern Sie Begründung und Gutachten an und notieren Sie alle Fristen. Mit neuen fachärztlichen Befunden oder einer genaueren Tätigkeitsbeschreibung können Sie eine begründete Stellungnahme an den Versicherer schicken.

Haben Sie Ihre BU über uns abgeschlossen, begleiten wir Sie im Leistungsfall. Wir prüfen die Unterlagen vor dem Versand, fordern bei einer Ablehnung die Begründung an und vertreten Ihre Position gegenüber dem Versicherer. Eine KI-Auskunft kann Ihre Rechte erklären, aber keinen Fall bearbeiten.


Ombudsmann, Fachanwalt und Fristen

Für Verträge, die Sie anderswo abgeschlossen haben, sind ein Fachanwalt für Versicherungs­recht, ein Versicherungsberater auf Honorarbasis oder der Versicherungs­ombudsmann die richtigen Ansprechpartner. Ein Versicherungsberater darf sich nur von Ihnen bezahlen lassen, nicht vom Versicherer (Quelle: GewO § 34d).

Kostenlos ist eine Beschwerde beim Versicherungs­ombudsmann, abgesehen von Ihren eigenen Ausgaben. Er ist bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 Euro zuständig, für den Versicherer verbindlich ist seine Entscheidung aber nur bis 10.000 Euro (Quelle: Versicherungs­ombudsmann). Darüber spricht er nur eine Empfehlung aus. Bei einer laufenden Rente ist diese Grenze schnell überschritten. Wiederkehrende Leistungen werden nach der Zivilprozessordnung (ZPO) mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag bewertet (Quelle: ZPO § 9). Bei 1.000 Euro Monatsrente wären das 42.000 Euro.

Ansprüche aus der BU verjähren nach drei Jahren (Quelle: BGB § 195). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten (Quelle: BGB § 199). Entsteht Ihr Anspruch im März 2026, endet die Frist also erst mit Ablauf des Jahres 2029.

Solange der Versicherer über Ihren angemeldeten Anspruch noch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (Quelle: VVG § 15). Die Zeit, in der der Versicherer prüft, zählt also nicht mit. Lassen Sie Fristen trotzdem nicht aus Erschöpfung verstreichen.


Nachprüfung und Rückfall

Auch nach der Anerkennung darf der Versicherer prüfen, ob Sie weiterhin berufsunfähig sind. Er kann Auskünfte verlangen und einmal jährlich eine Untersuchung durch eigene Ärzte auf seine Kosten (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Nehmen Sie wieder eine Tätigkeit auf oder bessert sich Ihre Gesundheit, müssen Sie das unverzüglich mitteilen.

Stellt der Versicherer eine Besserung fest, muss er Ihnen das in Textform darlegen. Leistungsfrei wird er frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung (Quelle: VVG § 174). Danach zahlen Sie wieder Beiträge, der Vertrag läuft weiter. Bei einem Rückfall stellen Sie einen neuen Leistungsantrag. Einzelne Tarife leisten nach ihren Bedingungen dann ohne neue Karenzzeit, also ohne erneute Wartezeit bis zur ersten Zahlung.

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Depression

Zu welchen Bedingungen bekomme ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Depression?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ist trotz Depression möglich, aber selten zu normalen Bedingungen. Nach einer abgeschlossenen Behandlung bieten Versicherer meist einen Leistungsausschluss für die Psyche an, ein Teil lehnt ab. Während einer laufenden Therapie lehnen sie in der Regel ab.

Bei einem Ausschluss bleiben alle anderen Ursachen versichert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beschreibt. Eine Absage gilt nur für den jeweiligen Versicherer, deshalb entscheiden mehrere anonyme Voranfragen besser als ein Direktantrag.

Wie lange fragen Versicherer nach einer Depression zurück?

Entscheidend ist der Abfragezeitraum der jeweiligen Gesundheitsfrage, eine Depression „verjährt“ im rechtlichen Sinn nicht. Üblich sind fünf Jahre für ambulante Behandlungen, bei stationären Aufenthalten fünf oder zehn Jahre. Nach Angaben der Stiftung Warentest besteht bei vielen Versicherern eine Chance auf einen Vertrag, wenn seit dem Ende einer ambulanten Psychotherapie mindestens fünf Jahre vergangen sind.

Manche Anträge fragen zusätzlich gesondert nach der Psyche, teils mit längerem Zeitraum. Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt, je nach Frage auch ein Gespräch beim Hausarzt oder verordnete Antidepressiva.

Wie beschreibe ich meine Depression im BU-Antrag?

Beschreiben Sie Ihre Depression vollständig, sachlich und mit Belegen, ohne zu verharmlosen oder zu dramatisieren. Maßgeblich ist der Wortlaut der Frage: Anzugeben sind die Umstände, nach denen der Versicherer laut § 19 VVG in Textform gefragt hat.

Halten Sie diese Angaben bereit: die Diagnose mit ICD-Code aus Arztbrief oder Akte, Schweregrad und Verlauf, Beginn und Ende der Beschwerden samt Therapieende, die Art der Behandlung, Medikamente mit Datum des Absetzens und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Dazu gehört der aktuelle Stand, am besten mit ärztlicher Bestätigung.

Wie viel teurer wird die BU mit Depression?

Eine belegte Zahl gibt es nicht, denn kein Versicherer veröffentlicht Zuschlagshöhen für psychische Vor­erkrankungen. Bei Depression ist ein reiner Risikozuschlag zudem die Ausnahme, häufiger sind Leistungsausschluss oder Ablehnung. Ein Ausschluss macht die BU in der Regel nicht günstiger: Sie zahlen den vollen Beitrag, sind aber gegen psychische Erkrankungen nicht versichert.

Fällt der Grund für einen Zuschlag später weg, ist laut § 41 VVG eine Herabsetzung grundsätzlich möglich. In der BU schränkt § 158 Abs. 3 VVG das ein: Sie können sie nur verlangen, wenn der Vertrag ausdrücklich festlegt, welche Veränderung als Gefahrminderung gilt.

Wie kann ich einen Psyche-Ausschluss später wieder aufheben lassen?

Das geht nur mit einer Prüfoption im Vertrag. Dabei wird die Psyche zunächst ausgeschlossen, nach einer Frist prüft der Versicherer auf Ihren Antrag, ob der Ausschluss wegfallen kann. Eine Garantie gibt es nicht, und einen gesetzlichen Anspruch auf Streichung eines Leistungsausschlusses ebenfalls nicht.

Die Überprüfung müssen Sie selbst beantragen. Bei einem Rückfall oder einer neuen Behandlung in der Wartezeit erfährt der Versicherer das über den Fragebogen und kann den Ausschluss beibehalten.

Was tun, wenn mein Antrag auf eine BU wegen Depression abgelehnt wird?

Stellen Sie nach einer Ablehnung der BU nicht sofort bei einem anderen Versicherer einen neuen Antrag. Jeder Versicherer bewertet psychische Vor­erkrankungen anders, eine Absage sagt deshalb wenig über die übrigen. Besser ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, bei der keine Ablehnung auf Ihren Namen entsteht.

Prüfen Sie danach auch Angebote mit Ausschluss und Prüfoption. Wer wissen will, was andere Versicherer sehen, kann eine schriftliche Selbstauskunft beim HIS anfordern.

Was gilt, wenn ich schon eine BU habe und jetzt an Depression erkranke?

Eine Depression, die nach Vertragsschluss beginnt, ist versichert. Eine Verschlechterung Ihrer Gesundheit gilt in der BU nach § 158 VVG nur dann als meldepflichtige Gefahrerhöhung, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Kündigen oder ersetzen Sie Ihren Vertrag deshalb nicht, denn ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsfragen und wäre mit der Depression kaum möglich. Zu unterscheiden ist davon der Leistungsantrag: Sind Sie berufsunfähig, sollten Sie ihn früh stellen, damit keine Meldefristen Ihren Anspruch verkürzen.

Wann zahlt die BU bei Depression?

Die BU zahlt, wenn Ihr Vertrag psychische Erkrankungen nicht ausschließt und Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese Grenzen sind marktüblich vertraglich vereinbart und stehen nicht im Gesetz. Entscheidend sind die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit, die Diagnose allein reicht nicht.

Die Prüfung fällt bei Depression strenger aus. Nach der Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg wurden psychische Erkrankungen 2024 mit rund 75 Prozent anerkannt. Über alle Ursachen lag die Quote bei nahezu 80 Prozent.

Wann bin ich bei einer mittelgradigen depressiven Episode berufsunfähig?

Nicht automatisch. Die mittelgradige depressive Episode hat in der ICD-10-GM, der deutschen Fassung der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, den Code F32.1. Nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gehören dazu vier oder mehr typische Symptome und große Schwierigkeiten im Alltag. Für die BU ist der Code ein wichtiges Indiz, ersetzt aber nicht die Prüfung, wie stark die Erkrankung Ihre konkrete Tätigkeit einschränkt.

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungs­rente und BU bei Depression?

Die BU sichert Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab, die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente schaut auf jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Nach § 43 SGB VI gibt es sie teilweise bei unter sechs und voll bei unter drei Stunden Arbeitsfähigkeit am Tag. Hinzu kommt die Höhe: Laut Deutscher Renten­versicherung betrug die volle Rente im Rentenzugang 2025 im Schnitt 1.126 Euro im Monat.

Wie läuft das Gutachten bei Depression ab?

Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft darf der Versicherer weitere Untersuchungen durch von ihm beauftragte Ärzte verlangen und trägt die Kosten. Ohne Ihre Mitwirkung kann die Leistung nicht fällig werden.

Bei Depression sollte ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychosomatik Ihre Beschwerden beurteilen. Der Bundesgerichtshof hob 2024 eine Entscheidung auf, weil trotz vorgetragener depressiver Symptomatik nur orthopädisch begutachtet worden war.

Was kann ich tun, wenn die BU meinen Leistungsantrag bei Depression ablehnt?

In der privaten BU gibt es kein Widerspruchsverfahren wie in der gesetzlichen Renten­versicherung. Fordern Sie die Begründung und das Gutachten an, notieren Sie alle Fristen und reichen Sie bei Bedarf neue fachärztliche Befunde oder eine genauere Tätigkeitsbeschreibung nach.

Danach bleiben der Versicherungs­ombudsmann, dessen Entscheidung für den Versicherer nur bis 10.000 Euro verbindlich ist, und ein Fachanwalt für Versicherungs­recht. Ansprüche verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren ab Jahresende. Laut § 15 VVG ist die Verjährung gehemmt, solange der Versicherer nicht in Textform entschieden hat.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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