Das erwartet Sie hier
Ob Sie sich trotz Long-COVID mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können und wann Ihre BU bei Long-COVID und Berufsunfähigkeit durch Post-COVID zahlt.
Inhalt dieser Seite- Sind Sie hier richtig? Zwei Wege durch dieses Thema
- Long COVID und BU: Wann Corona berufsunfähig macht
- Bekomme ich trotz Long oder Post COVID noch eine BU?
- Zahlt die BU bei Long oder Post COVID?
- Was ist eigentlich Long und Post COVID?
- Praxisbeispiele aus unserer Beratung
- Häufige Fragen zu BU und Long /Post COVID
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Corona-Infektion kann schwerwiegende Spätfolgen wie Long- und Post-COVID haben. Sie können zu einer Berufsunfähigkeit führen.
- Führen die Spätfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion zur Berufsunfähigkeit, kann die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlen.
- Der Neuabschluss einer BU mit einer akuten Long- oder Post-COVID-Erkrankung ist schwierig, mit einer ausgeheilten milden Infektion dagegen meist unproblematisch.
- Lassen Sie sich kostenfrei zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung beraten. Wir sind von Finanztip für die BU-Beratung empfohlen.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach einer Corona-Infektion bleibt oft eine Frage offen …
Eine überstandene Corona-Infektion wirft für viele Menschen dieselbe Frage auf: Was bedeutet das jetzt für meine Absicherung? Wer sich neu versichern will, sorgt sich vor einer Ablehnung – wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, fragt sich, ob sie bei Long- oder Post-COVID überhaupt zahlt. Beides sind berechtigte Sorgen, denn Versicherer prüfen Corona-Fälle inzwischen sehr genau.
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen gibt es einen gangbaren Weg, er hängt nur von Verlauf und Zeitpunkt ab. Genau hier setzen wir an und prüfen Ihre Situation vorab, bevor irgendetwas beim Versicherer aktenkundig wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Wege es gibt und worauf es bei jedem einzelnen Schritt ankommt.
Sind Sie hier richtig? Zwei Wege durch dieses Thema
Diese Seite beantwortet zwei ganz unterschiedliche Fragen. Suchen Sie sich Ihren Weg – so kommen Sie direkt zum passenden Abschnitt.
- Sie wollen sich trotz oder nach einer Corona-Infektion absichern? Dann geht es um Gesundheitsfragen, Annahmepolitik und die anonyme Risikovoranfrage. → Mehr dazu im Abschnitt „BU abschließen trotz Long- oder Post-COVID“
- Sie haben bereits eine BU und fragen sich, ob sie bei Post-COVID zahlt? Dann geht es um Leistungsvoraussetzungen, Vertragsklauseln und die Begleitung im Leistungsfall. → Mehr dazu im Abschnitt „Zahlt die BU bei Long- oder Post-COVID?“
Long-COVID und Berufsunfähigkeit: Wann Corona berufsunfähig macht
Eine Corona-Infektion kann schwerwiegende Krankheiten wie Long- und Post-COVID hervorrufen, die bis zur Berufsunfähigkeit führen. Wie viele Menschen in Deutschland aktuell betroffen sind, lässt sich allerdings nicht eindeutig beziffern.
Die Häufigkeit von Long-COVID wird auf etwa sechs bis 15 Prozent der Infizierten geschätzt (Quelle: Robert Koch-Institut). Eine bevölkerungsbasierte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sechs bis zwölf Monate nach einer SARS-CoV-2-Infektion mindestens 6,5 Prozent von Post-COVID betroffen sind (Quelle: BMJ). Daten der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2022 legen wiederum nahe, dass sieben bis 13 Prozent an einem Post-COVID-Zustand leiden (Quelle: Robert Koch-Institut).
Berufsunfähig durch Corona: Berufs- und Erwerbsunfähigkeit als Folge
Long- und Post-COVID kann Betroffene im Alltag stark einschränken. In vielen Fällen können sie ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen. Oft sind sie zeitweise krankgeschrieben, manchmal werden sie jedoch dauerhaft berufs- oder sogar erwerbsunfähig.
Aktuelle Zahlen zu Fehlzeiten und Erwerbsminderung aufgrund von Long- und Post-COVID:
- Viele Fehltage: Wer Post-COVID hat, fällt lange aus. Beschäftigte mit dieser Diagnose waren im Schnitt 31,7 Tage je Fall arbeitsunfähig, bei Long COVID waren es 36,6 Tage – zusammen mit der vorangegangenen Akutinfektion sogar 64,6 Tage. Von 7,03 Millionen ausgewerteten erwerbstätigen AOK-Versicherten waren zwischen März 2020 und Dezember 2023 insgesamt 126.154 Menschen (1,8 Prozent) mindestens einmal wegen Long COVID, Post-COVID oder einem chronischen Fatigue-Syndrom krankgeschrieben (Quelle: WIdO).
- Erwerbsminderungsrenten: 2023 gingen rund 1.500 Menschen mit Post-COVID-Syndrom als Hauptdiagnose neu in die Erwerbsminderungsrente, 2024 waren es bereits rund 2.070 – gegenüber 610 im Jahr 2022 mehr als eine Verdreifachung in zwei Jahren (Quelle: Bundestags-Drucksache 21/1037 vom 25.07.2025).
Folgeerkrankungen von COVID-19-Infektionen
Neben Long- und Post-COVID können weitere Folgeerkrankungen auftreten, die zur Berufsunfähigkeit führen können:
- Schlafstörungen
- Psychische Probleme wie Depression und Angststörung
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Lungenfibrose
- Diabetes mellitus
- Autoimmunerkrankungen
- Erkrankungen und Störungen des Nervensystems
Allgemein sind die häufigsten Ursachen für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Erkrankungen der Psyche und des Nervensystems mit rund 38 Prozent. Es folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats sowie Krebs mit rund 19 Prozent (Datenjahr 2024) (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)).
Berufe mit einem hohen Risiko für Long- und Post-COVID
Die Krankenkasse AOK hat ausgewertet, in welchen Berufsfeldern Menschen am häufigsten aufgrund von Long- oder Post-COVID oder chronischem Erschöpfungssyndrom krankgeschrieben waren (Quelle: AOK/WIdO):
- Berufe in der Ergotherapie
- Berufe in der Kinderbetreuung und Erziehung
- Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Fachkrankenpflege
- Berufe in der Altenpflege
Ist Long- oder Post-COVID als Berufskrankheit anerkannt?
Ja, COVID-19-Erkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sich die betroffene Person im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus infiziert hat. Das gilt auch für Long- beziehungsweise Post-COVID.
Möglich ist das allerdings nur für Berufsgruppen mit hoher Ansteckungsgefahr, also in der Wohlfahrtspflege, im Gesundheitsdienst und im Labor. Betroffene haben dann Anspruch auf spezielle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)).
Finanzielle Belastungen durch Berufsunfähigkeit
Menschen mit Long- oder Post-COVID haben mitunter Anspruch auf gesetzliche Leistungen, für die jedoch hohe Anforderungen gelten und die niedrig ausfallen können:
- Erwerbsminderungsrente: Die durchschnittliche Rente wegen voller Erwerbsminderung lag 2023 bei rund 995 Euro netto vor Steuern pro Monat. Von rund 345.000 Anträgen wurden im selben Jahr knapp 44 Prozent abgelehnt (Quelle: Versicherungsbote).
- Unfallrente: Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit durch eine Berufskrankheit erhalten Betroffene laufend zwei Drittel ihres Bruttojahresverdienstes als Rente (Quelle: DGUV).
Diese Zahlen zeigen: Die staatliche Absicherung reicht selten aus, um den Lebensstandard zu halten. Deshalb lohnt es sich, zusätzlich privat vorzusorgen – etwa mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie hoch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Einzelfall ausfällt, hängt stark von Ihrem Erwerbsverlauf ab.
Ihre Arbeitskraft mit der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung absichern
Die gesetzliche Absicherung reicht selten, um Ihren Lebensstandard zu halten. Wir finden für Sie eine leistungsstarke BU und beraten Sie dabei kostenfrei. Wir sind von Finanztip für die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
- Kein Ablehnungseintrag, weil Ihr Name anonym bleibt
- Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute
Bekomme ich trotz Long- oder Post-COVID noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten erstellt. Wir sind von Finanztip für die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
Ja, ein Abschluss ist möglich – wie einfach, hängt von Schwere und Aktualität der Erkrankung ab. Eine ausgeheilte milde Infektion ist meist unproblematisch, bei einem bestehenden Post-COVID-Zustand ist der Neuabschluss dagegen schwierig.
Wie können Sie sich mit Long- oder Post-COVID absichern?
Ob Sie mit einer Corona-Infektion oder Folgeerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, entscheidet der Verlauf. Die folgende Übersicht zeigt, wie Versicherer typische Corona-Situationen einordnen. Sie ist eine Orientierung, keine Garantie – jeder Fall wird einzeln geprüft.
| COVID-Situation | Wahrscheinliche Annahmeentscheidung |
|---|---|
| Ausgeheilte, milde Infektion | Normalannahme, meist ohne Zuschlag |
| Schwerer Verlauf (Klinik/Beatmung), inzwischen ausgeheilt | Individuelle Prüfung, gegebenenfalls Zuschlag oder Ausschlussklausel |
| Verdacht auf Long-COVID, Symptome noch in Abklärung | Zurückstellung des Antrags (keine dauerhafte Ablehnung) |
| Bestehendes Post-COVID mit anhaltenden Symptomen | In der Regel Ablehnung – Alternativen prüfen |
Wichtig zum Verständnis: Eine Zurückstellung ist keine Ablehnung. Der Versicherer entscheidet später erneut, sobald der Verlauf klarer ist. Aus unseren anonymen Risikovoranfragen wissen wir, dass rund 20 Prozent mit einer Normalannahme enden, rund 50 Prozent mit Zuschlag oder Ausschluss, rund 20 Prozent mit einer Ablehnung und rund zehn Prozent ohne verwertbare Rückmeldung.
Für junge Menschen bleibt der Einstieg attraktiv: Für Schüler und Studenten haben mehrere Versicherer die absicherbare BU-Rente zuletzt von 1.500 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Je jünger und gesünder Sie einsteigen, desto leichter die Annahme und desto günstiger der Beitrag.
Experten-Tipp:
Eine Corona-Vorgeschichte ist selten das pauschale Aus für die BU
„Viele glauben, nach einer Infektion sei die BU vom Tisch. Unsere Voranfragen zeigen ein anderes Bild: Nur etwa jede fünfte endet mit einer echten Ablehnung, der Großteil läuft mit Zuschlag oder Ausschluss. Entscheidend ist der Verlauf. Wer ausgeheilt und beschwerdefrei einsteigt, sichert sich oft normale Konditionen – vorausgesetzt, der Zeitpunkt stimmt.“
Wie lange sollten Sie nach einer Infektion mit dem BU-Antrag warten?
Als Orientierung gilt: Warten Sie nach einer durchgemachten Infektion idealerweise, bis Sie über mehrere Monate beschwerdefrei sind – häufig sind sechs bis zwölf Monate ohne Symptome sinnvoll, bevor Sie einen Antrag stellen. So lässt sich gegenüber dem Versicherer belegen, dass keine Long- oder Post-COVID-Folgen zurückgeblieben sind.
Wer dagegen mitten in der Abklärung einen Antrag stellt, riskiert eine Zurückstellung. In der Zwischenzeit können Sie mit uns eine anonyme Risikovoranfrage vorbereiten, damit der Antrag zum richtigen Zeitpunkt läuft.
Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Versicherer wollen das BU-Risiko einschätzen und stellen Fragen zu Vorerkrankungen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung ist Pflicht (Quelle: § 19 VVG). Bei Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer die BU-Rente später verweigern.
Angeben müssen Sie auch eine symptomlos verlaufene Corona-Infektion, wenn danach gefragt wird. Welche Erkrankung genau anzugeben ist, hängt von der konkreten Formulierung und dem Abfragezeitraum ab – üblich sind fünf oder zehn Jahre. Genau diese Gesundheitsfragen prüfen wir vorab mit Ihnen, damit Sie nichts falsch oder unvollständig angeben.
Experten-Tipp:
Auch die symptomlose Corona-Infektion gehört in den Antrag
„Manche verschweigen eine mild verlaufene Infektion, weil ja nichts passiert sei. Das ist riskant: Wird danach gefragt, gefährdet jede Lücke später die Rente. Mein Grundsatz lautet: im Antrag nicht verharmlosen und im Leistungsfall nicht dramatisieren. Wer von Anfang an vollständig und sauber angibt, nimmt dem Versicherer jedes spätere Ablehnungsargument.“
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt beim Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich.
Über uns läuft die Risikovoranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Wir stellen im Bereich BU 30 bis 40 solcher anonymen Voranfragen pro Jahr. Die Rückmeldung der marktführenden Versicherer erhalten wir meist innerhalb weniger Tage.
Der entscheidende Unterschied zu einem Online-Portal: Lehnt ein Versicherer ab, fragen wir aktiv bei möglichst allen weiteren infrage kommenden Anbietern nach. Vergleichsportale hören nach der ersten Absage oft auf. Diesen Weg über eine anonyme Risikovoranfrage bietet weder ein AI-Auskunftstool noch ein Vergleichsportal.
Experten-Tipp:
Der teuerste Fehler ist der Antrag ohne Risikovoranfrage
„Wer nach einer Corona-Infektion direkt einen Antrag stellt, riskiert einen Ablehnungseintrag, der jeden weiteren Versuch belastet. Deshalb prüfen wir vorab anonym. Und anders als ein Vergleichsportal, das nach der ersten Absage aufhört, fragen wir bei möglichst allen infrage kommenden Versicherern nach. So finden wir auch für schwierige Verläufe oft noch einen Weg.“
Was tun, wenn kein Abschluss möglich ist? Alternativen bei Ablehnung
Auch wenn eine BU nicht zustande kommt, sind Sie nicht schutzlos. Für diesen Fall gibt es mehrere Alternativen, die geringere Anforderungen an die Gesundheit stellen:
- Grundfähigkeitsversicherung: Sie zahlt, wenn Sie bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten verlieren – unabhängig vom Beruf. Mehr dazu erfahren Sie zur Grundfähigkeitsversicherung [REDAKTION: Linkziel für „Grundfähigkeitsversicherung“ prüfen].
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie leistet, wenn Sie generell nicht mehr arbeiten können, und ist oft leichter zu bekommen als eine BU. Details finden Sie zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
- Multi-Risk-Versicherung: Sie bündelt mehrere Risiken wie Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten und Unfall in einem Vertrag. Mehr dazu unter Multi-Risk-Versicherung.
Auch nach einer Absage die passende Absicherung finden
Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Multi-Risk-Versicherung – welche Alternative nach einer BU-Ablehnung realistisch bleibt, hängt von Beruf, Gesundheit und Budget ab. Das prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
- BU-Beratung von Finanztip empfohlen
- Anonyme Voranfrage schützt vor einem weiteren Ablehnungseintrag
- Persönliche Empfehlung mit Haftung nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Zahlt die BU bei Long- oder Post-COVID?
Ja, die BU zahlt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit durch Corona-Folgen oder eine andere Krankheit ausgelöst wurde. Beides muss ärztlich bestätigt werden:
- Mindestens 50 Prozent: Der Beruf kann zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden.
- Mindestens sechs Monate: Die Berufsunfähigkeit hält voraussichtlich auf Dauer und mindestens sechs Monate an.
Wichtig ist der Unterschied zwischen der medizinischen Diagnose und der BU-Voraussetzung. Von Post-COVID sprechen Mediziner, wenn Beschwerden rund drei Monate nach der Infektion fortbestehen, wiederkehren oder neu auftreten und mindestens zwei Monate anhalten. Für eine BU-Leistung zählt dagegen die prognostizierte Dauer der Berufsunfähigkeit: Sie muss voraussichtlich mindestens sechs Monate betragen. Ein bloß wenige Wochen andauernder Verlauf erfüllt diese Voraussetzung noch nicht.
Prüfen Sie Ihren Vertrag
Zwei Klauseln entscheiden häufig darüber, ob der Versicherer zahlt:
- Abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann mit dem Argument ablehnen, ein anderer vergleichbarer Beruf sei theoretisch noch möglich. Was das im Detail bedeutet, klären wir gemeinsam.
- Leistungsausschlüsse: Bestimmte Krankheiten sind als Ursache von vornherein ausgeschlossen.
Ein Sonderfall ist die Infektionsklausel, die viele Bedingungswerke ausdrücklich für Infektionen wie Corona oder Hepatitis vorsehen: Wer wegen einer Infektion ein behördliches Berufsverbot erhält, gilt als berufsunfähig. In der Praxis greift diese Klausel allerdings vor allem bei medizinnahen Berufen mit möglichem Berufsverbot und wird sonst häufig überschätzt.
Experten-Tipp:
Die Infektionsklausel wird bei Corona meist überschätzt
„Im Prospekt klingt die Infektionsklausel nach starkem Corona-Schutz. In der Praxis greift sie fast nur bei medizinnahen Berufen mit möglichem Berufsverbot. Verlassen Sie sich nicht darauf. Wichtiger ist eine gute Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie kann bei Long-COVID zahlen, noch bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit feststeht. Genau darauf achten wir bei der Vertragsauswahl.“
Stellen Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Stellen Sie den Leistungsantrag beim Versicherer und fügen Sie alle Belege bei, zum Beispiel ein ärztliches Attest und eine lückenlose Dokumentation Ihrer Symptome. Die Prüfung kann mehrere Monate dauern. Eventuell fordert der Versicherer weitere Unterlagen an oder schaltet einen Gutachter ein. Gerade bei Long- und Post-COVID lohnt sich eine sorgfältige Dokumentation ab dem Zeitpunkt der Infektion, weil die Beschwerden oft schwer objektiv zu messen sind.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau. Bei Long- und Post-COVID argumentieren sie zum Beispiel, die Beschwerden seien „nicht objektivierbar“ oder die Prognose sei „offen“. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch durch.
Manchmal führt sogar eine Arbeitsunfähigkeitsklausel zur Zahlung, bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Diese Begleitung im Leistungsfall bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal – sie erklären allenfalls Ihre Rechte, bearbeiten aber keinen Fall.
Die drei häufigsten Ablehnungsargumente bei Long- und Post-COVID – und wie Sie vorbeugen
Versicherer stützen eine Leistungsablehnung bei Long- und Post-COVID meist auf eines von drei Argumenten. Gegen jedes können Sie vorbeugen, vor allem mit einer lückenlosen Dokumentation ab dem Zeitpunkt der Infektion.
| Argument des Versicherers | So beugen Sie vor |
|---|---|
| „Die Beschwerden sind nicht objektivierbar“ – Erschöpfung oder Konzentrationsstörungen ließen sich nicht messen. | Aussagekräftige Fachbefunde sammeln, etwa neuropsychologische Tests oder Belastungsuntersuchungen, und sich die eindeutige Diagnose U09.9 ärztlich bestätigen lassen. |
| „Die Prognose ist offen“ – es sei noch unklar, ob die Berufsunfähigkeit dauerhaft anhält. | Den Krankheitsverlauf fachärztlich über mehrere Monate dokumentieren und eine ärztliche Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer einholen. |
| „Erst die Reha abwarten“ – die Behandlungsmöglichkeiten seien noch nicht ausgeschöpft. | Bereits erfolgte Behandlungen und Reha-Maßnahmen belegen und darlegen, welche konkrete Berufsanforderung Sie trotz Therapie nicht mehr erfüllen. |
Entscheidend ist bei jedem Punkt, dass Sie jedes Symptom mit einer konkreten Anforderung Ihres Berufs verknüpfen. Erst diese Verbindung macht für den Versicherer nachvollziehbar, warum Sie Ihre Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Ihre BU-Rente durchsetzen, wenn der Versicherer zögert
Wenn der Versicherer bei Post-COVID die Leistung verweigert, lassen wir Sie nicht allein. Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch durch. Wir sind von Finanztip für die BU-Beratung empfohlen.
- Prüfung der Ablehnung und Ihrer Vertragsbedingungen
- Unterstützung bei Attesten, Gutachten und Fristen
- Erfahrung mit „nicht objektivierbar“-Argumenten bei Long-COVID
Was ist eigentlich Long- und Post-COVID?
Long- und Post-COVID bezeichnen Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus (Quelle: gesund.bund.de):
- Long-COVID: Symptome halten länger als vier bis zwölf Wochen an, kehren wieder oder treten neu auf.
- Post-COVID: Beschwerden bestehen rund drei Monate nach der ersten Infektion fort, treten neu auf oder kehren wieder, halten mindestens zwei Monate an und lassen sich nicht anders erklären.
Der „Post-COVID-19-Zustand“ ist unter dem ICD-Code U09.9 erfasst (Quelle: BfArM, ICD-10-GM).
Welche Beschwerden haben Menschen mit Long- oder Post-COVID?
Zu den häufigsten Symptomen zählen (Quelle: Robert Koch-Institut):
Kurzatmigkeit und fortbestehender Husten
Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit
Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
Schlafstörungen
Depressive Verstimmungen, Angststörungen
Chronische Krankheiten wie Autoimmunkrankheiten
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
Praxisbeispiele aus unserer Beratung
Zwei anonymisierte Fälle zeigen, dass eine Absicherung auch nach einer überstandenen Virusinfektion möglich ist.
Studentin Mitte 20 nach Virusinfektionen – Normalannahme: Eine Studentin hatte eine virale Hirnhautentzündung und eine Gürtelrose durchgemacht. Als Grenzfall wurde sie dennoch zu normalen Bedingungen versichert. Der Fall zeigt: Auch nach einer überstandenen Virusinfektion ist eine Normalannahme möglich.
Bürokraft, ausgeheilte milde Corona-Infektion – normale Annahme: Eine kaufmännische Angestellte hatte eine milde, vollständig ausgeheilte COVID-Infektion ohne Folgebeschwerden. Nach mehreren beschwerdefreien Monaten wurde sie über eine anonyme Risikovoranfrage ohne Zuschlag und ohne Ausschluss angenommen.
Häufige Fragen zu BU und Long-/Post-COVID
Was bedeutet der ICD-Code U09.9 bei Post-COVID?
U09.9 ist der offizielle Diagnoseschlüssel für den „Post-COVID-19-Zustand“ in der deutschen Ausgabe der internationalen Krankheitsklassifikation, geführt vom BfArM. Ärzte dokumentieren damit Beschwerden, die nach einer Corona-Infektion fortbestehen. Für einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ist eine solche eindeutige Diagnose hilfreich, weil sie den Verlauf für den Versicherer nachvollziehbar macht.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Erwerbsunfähigkeit setzt später an: Hier können Sie generell keiner Tätigkeit mehr nachgehen, unabhängig vom erlernten Beruf. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet also früher als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung und schützt Ihren konkreten Lebensstandard genauer.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Folgen von Long-COVID?
Für die BU ist nicht die Art der Erkrankung entscheidend, sondern die Auswirkung auf Ihren Beruf. Die Versicherung zahlt, sobald Sie zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sind – das gilt auch für Depressionen, Angststörungen oder anhaltende Erschöpfung nach einer Infektion. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind laut GDV mit rund 38 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel und warum ist sie bei Long-COVID wichtig?
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass die Versicherung schon dann eine Rente zahlt, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben sind. Das kann greifen, bevor eine dauerhafte Berufsunfähigkeit überhaupt feststeht. Gerade bei Long-COVID ist das wertvoll, weil die Beschwerden oft schwanken und eine endgültige Prognose lange dauert. So entsteht in der Zwischenzeit keine Versorgungslücke.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zurückstellung und einer Ablehnung des BU-Antrags?
Eine Zurückstellung bedeutet, dass der Versicherer noch nicht entscheidet, weil der Verlauf unklar ist, zum Beispiel bei einem Verdacht auf Long-COVID. Er prüft später erneut, sobald sich Ihr Gesundheitszustand klarer zeigt. Eine Ablehnung dagegen ist eine endgültige Absage. Wichtig: Eine Zurückstellung ist kein negativer Eintrag und verschließt Ihnen den späteren Zugang zur Versicherung nicht.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Corona-Infektion?
Eine pauschale Summe gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Beruf, gewünschter Rentenhöhe und Laufzeit. Eine ausgeheilte milde Infektion wirkt sich meist gar nicht auf den Preis aus. Bei einem schweren Verlauf kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder bestimmte Folgen ausschließen. Je jünger und gesünder Sie einsteigen, desto günstiger bleibt der Beitrag.
Welche gesetzliche Rente gibt es bei Berufsunfähigkeit durch Post-COVID?
Eine eigene gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für die meisten Jüngeren nicht mehr. Wer nach 1961 geboren ist, kann bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese lag 2023 bei voller Erwerbsminderung im Schnitt bei rund 995 Euro netto vor Steuern monatlich, und knapp 44 Prozent der Anträge wurden abgelehnt.
Wann gilt Long- oder Post-COVID als Berufskrankheit?
Nur unter engen Voraussetzungen. Eine COVID-19-Erkrankung samt ihrer Langzeitfolgen kann laut DGUV als Berufskrankheit gelten, wenn die Ansteckung nachweislich im Beruf erfolgt ist. Das betrifft vor allem Tätigkeiten mit hoher Ansteckungsgefahr, etwa im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege und im Labor. Anerkannte Betroffene erhalten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wann muss ich eine symptomlos verlaufene Corona-Infektion im BU-Antrag angeben?
Immer dann, wenn im Antrag danach gefragt wird. Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist gesetzlich vorgeschrieben, geregelt in § 19 VVG. Das gilt auch für eine milde oder beschwerdefreie Infektion. Verschweigen Sie eine abgefragte Erkrankung, kann der Versicherer die Rente im Leistungsfall verweigern. Welche Zeiträume abgefragt werden, unterscheidet sich je nach Anbieter, üblich sind fünf oder zehn Jahre.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.
