Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und Stress­erkrankungen beachten müssen

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Stress ist keine Diagnose: Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) leistet nie wegen des Stresses selbst, sondern wegen der Folgeerkrankung, etwa einer Depression, einer Angststörung oder einem Burn-out.
  • Psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems waren 2024 mit 38 % die häufigste Ursache für Leistungsfälle in der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Eine psychische Vorgeschichte führt in unserer Beratungspraxis meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zur Ablehnung.
  • Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu weniger als 50 % ausüben können; die Höhe Ihrer Rente legen Sie beim Abschluss selbst fest.
Patrick Knittel

Viele fragen sich, ob die BU bei Dauerstress zahlt …

Sie arbeiten viel, schlafen schlecht und merken seit Monaten, dass die Erholung am Wochenende nicht mehr reicht. Genau in dieser Lage stellen sich die meisten die Frage, ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung überhaupt greift, wenn irgendwann nichts mehr geht. Die Antwort beginnt mit einer Klarstellung, die kaum jemand ausspricht: Stress ist keine Diagnose. Berufsunfähig ist niemand allein wegen der Belastung, sondern erst durch eine Erkrankung, die Ihren Beruf verhindert, etwa eine Depression, eine Angststörung oder ein Burn-out. Für Ihren Versicherungsschutz heißt das zweierlei: Was noch nicht in Ihrer Akte steht, lässt sich versichern, und was schon dort steht, entscheidet über die Bedingungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Versicherer Ihr Risiko einschätzen, welche Fragen im Antrag wirklich auf Sie zukommen und was im Leistungsfall zählt.

Was gilt als Stresserkrankung?

Eine Stresserkrankung ist keine eigenständige Diagnose. Versicherer und Ärzte kennen den Begriff nicht als Krankheits­bild, sondern nur die Erkrankungen, die dauerhafter Belastung folgen können: Depressionen, Angststörungen, ein Burn-out, Magen-Darm-Beschwerden oder Bluthochdruck. Genau darauf kommt es später auch beim Versicherungsschutz an.

Kurzfristiger Stress ist zunächst nichts Schlechtes. In fordernden Situationen versetzt der Körper sich in Alarmbereitschaft: Der Herzschlag beschleunigt sich, die Atmung wird schneller, die Muskulatur wird mit Nährstoffen versorgt. So bewältigen Menschen Herausforderungen besser. Problematisch wird es, wenn der Zustand nicht endet. Dauerhafte Belastung überfordert den Körper, und daraus können körperliche wie seelische Erkrankungen entstehen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).


Typische Beschwerden bei chronischem Stress

  • Angstzustände
  • Niedergedrückte Stimmung oder Depression
  • Magen- und Darmbeschwerden
  • Bluthochdruck
  • Erschöpfung
  • Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen
  • Nervosität und Gereiztheit
  • Schlafstörungen
  • Kopfschmerzen oder Migräne

Diese Beschwerden sind Warnsignale, keine Diagnosen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Ob daraus eine Erkrankung wird, die Ihren Beruf gefährdet, entscheidet sich meist über Monate.


Was gegen Dauerstress hilft

Weil jeder Mensch Belastung anders erlebt, wirken auch die Gegenmittel unterschiedlich. Bewährt haben sich das Erkennen und Beseitigen der Auslöser, ein besseres Zeit­management und Entspannungsverfahren wie progressive Muskelentspannung oder Meditation. Dazu kommen Alltagsbewegung und Sport, eine ausgewogene Ernährung und gepflegte soziale Kontakte. Eine ausführliche Übersicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit auf gesund.bund.de.

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung finden, die zu Ihrer Gesundheitsgeschichte passt

Weil nicht der Stress zählt, sondern die Folgeerkrankung, kommt es auf die Bedingungen und die Gesundheitsfragen des Tarifs an. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir vergleichen für Sie den Markt, kostenfrei und unverbindlich.

  • Tarife mit kurzen Abfragezeiträumen bei den Gesundheitsfragen
  • Vorab-Klärung Ihrer Versicherbarkeit ohne Eintrag beim Versicherer
  • Persönlicher Ansprechpartner statt Formularstrecke
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Berater

Wie oft führt Stress zur Berufs­unfähigkeit?

Psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems sind die häufigste Ursache für eine Berufs­unfähigkeit. 38 Prozent aller Leistungsfälle in der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung gingen im Jahr 2024 darauf zurück. Es folgten Krebs mit 19 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

Wichtig ist die Abgrenzung: Diese Quote beschreibt Leistungsfälle in der privaten Absicherung, nicht die gesetzliche Erwerbsminderung. Beide Systeme messen Berufs­unfähigkeit unterschiedlich und lassen sich nicht in einen Topf werfen.

Dass Belastung so verbreitet ist, zeigt der TK-Stressreport 2025: 66 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich mindestens manchmal gestresst, 31 Prozent sogar häufig. Stressauslöser Nummer eins sind inzwischen die eigenen Ansprüche mit 61 Prozent, Schule, Studium oder Beruf folgen mit 58 Prozent erst dahinter (Quelle: Techniker Krankenkasse).

Die Belastung schlägt auf die Gesundheit durch. Von den 31 Prozent, die sich häufig gestresst fühlen, bewerten 24 Prozent ihren Gesundheitszustand als weniger gut oder schlecht. Bei den nur manchmal Gestressten sind es sieben Prozent. Wer unter Dauerdruck steht, achtet erfahrungsgemäß außerdem weniger auf die eigene Gesundheit, was Folge­erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigt.


Warum die Zahlen zur Psyche so weit auseinandergehen

Wenn Sie sich weiter umsehen, werden Sie für dieselbe Frage Werte von rund 30 bis knapp 50 Prozent finden. Das ist kein Widerspruch, sondern eine Frage der Erhebungsgrundlage. Manche Zahlen stammen aus der Leistungsfallstatistik eines einzelnen Versicherers, andere aus Branchenstatistiken, wieder andere aus Auswertungen von Analysehäusern. Rechnet eine Statistik Nerven­erkrankungen zur Psyche hinzu, fällt der Anteil höher aus. Und ein Versicherer mit vielen Akademikern im Bestand hat ein anderes Ursachenprofil als einer mit vielen Handwerkern. Wir arbeiten deshalb mit der Verbandszahl und nennen ihr Erhebungsjahr.

Experten-Tipp:
Die häufigste BU-Ursache ist nicht in jedem Tarif versichert

„Ob 36 oder 38 Prozent: Die Ursachenquote nützt Ihnen nichts, wenn Ihr Tarif genau diese Ursache nicht versichert. Einer von 25 im Leistungsvergleich geprüften Tarifen schließt Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art komplett aus, unabhängig von Ihrer Vorgeschichte. Bei den 24 anderen fand sich das nicht. Lesen Sie vor dem Abschluss deshalb das Feld Besonderheiten in den Bedingungen.“

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Wann sind Sie wegen Stress berufsunfähig?

Berufsunfähig wegen Stress ist niemand allein aufgrund der Belastung. Entscheidend ist, dass eine diagnostizierte Erkrankung Sie daran hindert, Ihren Beruf auszuüben. Ob diese Erkrankung durch Stress entstanden ist, spielt für den Anspruch keine Rolle. Die Ursache ist ­versicherungstechnisch gleichgültig, die Auswirkung auf Ihre Tätigkeit ist alles.

Das Gesetz stellt auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie ihn infolge Krankheit ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können (Quelle: VVG § 172).

Die bekannte 50-Prozent-Schwelle steht nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen nahezu aller Versicherer. Sie ist gleichzeitig der häufigste Grund für eine Leistungsablehnung, weil viele Betroffene ihren Beruf noch zu mindestens der Hälfte ausüben können (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).


Wann chronischer Stress berufsunfähig macht

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen, damit Ihre Versicherung zahlt:

  • Umfang: Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben.
  • Dauer: Die Einschränkung besteht voraussichtlich auf Dauer oder sie hält bereits sechs Monate ununterbrochen an. Beide Varianten stehen in den Bedingungen alternativ, nicht zusammen.
  • Nachweis: Sie legen ärztliche Befunde und eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit vor. Die Beurteilung, ob Berufs­unfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt, trifft dann der Versicherer, nicht Ihr Arzt.

Prüfen Sie zusätzlich Ihren Vertrag auf Klauseln und Regelungen, die Ihre Chancen schmälern. Dazu gehören eine abstrakte Verweisung, also der Verweis auf einen anderen vergleichbaren Beruf, und vereinbarte Leistungsausschlüsse.


Wovon Sie leben, bis die BU-Rente kommt

Zwischen dem ersten Krankheits­tag und der ersten Rentenzahlung liegt eine lange Strecke. Als Angestellter erhalten Sie zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung (Quelle: EntgFG § 3), danach Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Erst wenn die Berufs­unfähigkeit anerkannt ist, zahlt Ihr Versicherer die Berufs­unfähigkeitsrente, rückwirkend ab dem festgestellten Beginn. Für Selbständige und Freiberufler fällt die Lohnfortzahlung ganz weg: Wer kein Krankentagegeld vereinbart hat, steht ab dem ersten Ausfalltag ohne Einkommen da.

Ein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente besteht nur unter zwei Bedingungen. Sie müssen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben (Quelle: SGB VI § 43). Sie fällt außerdem gering aus. Im Bestand zum 31.12.2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 1.027 Euro monatlich (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).


Erwerbsminderungs­rente und BU-Rente im Vergleich

KriteriumGesetzliche Erwerbsminderungs­rentePrivate BU-Rente
MaßstabArbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen ArbeitsmarktDer zuletzt ausgeübte Beruf
SchwelleUnter 6 Stunden täglich für die teilweise, unter 3 Stunden für die volle RenteIn der Regel unter 50 % der letzten Tätigkeit
HöheDurchschnittlich 1.027 € im Bestand zum 31.12.2024Die im Vertrag vereinbarte Rente
Wer legt die Höhe festDer Gesetzgeber über Ihre BeitragsjahreSie selbst beim Abschluss
VoraussetzungWartezeit und PflichtbeitragsjahreEin gültiger Vertrag und der Nachweis im Leistungsfall

Der entscheidende Unterschied ist nicht die Schwere der Erkrankung, sondern der Bezugsrahmen. Die private Absicherung fragt nach Ihrem Beruf, die gesetzliche Rente fragt, wie viele Stunden Sie irgendeine Tätigkeit noch ausüben könnten. Ein Bürokaufmann mit schwerer Depression kann berufsunfähig sein und trotzdem keine volle Erwerbsminderungs­rente erhalten. Wann Sie als berufsunfähig gelten, hängt im Detail an Ihrer Tätigkeitsbeschreibung.

Experten-Tipp:
Die 50-Prozent-Schwelle ist bei der Psyche selten Ihr Problem

„Bei schweren psychischen Erkrankungen wird über die 50-Prozent-Schwelle kaum gestritten, denn wer gar nicht mehr arbeiten kann, erreicht sie deutlich. Das eigentliche Nadelöhr ist die Zeit bis zur Anerkennung. Achten Sie deshalb auf eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, kurz AU-Klausel: Sie leistet in vielen Tarifen bereits nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung, bevor Ihr BU-Grad überhaupt geprüft ist.“

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So prüft der Versicherer Ihr Risiko

Eine psychische Vorgeschichte bedeutet in den meisten Fällen keine Ablehnung. In unserer Beratungspraxis führen psychische Vor­erkrankungen meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zu einer Absage. Das überrascht viele, weil im Netz vor allem der Eindruck „Psyche gleich abgelehnt“ gepflegt wird.

Bevor ein Versicherer Ihnen einen Vertrag anbietet, schätzt er Ihr individuelles Risiko für eine Berufs­unfähigkeit ein. Aus dieser Einschätzung folgt einer von vier Ausgängen. Wie häufig welches Ergebnis eintritt, sehen wir an den Voranfragen, die wir für unsere Kunden stellen:

Einschätzung des VersicherersWas Ihnen angeboten wirdAnteil in unseren Voranfragen
Durchschnittliches RisikoVertrag zu normalen Bedingungen20 %
Erhöhtes RisikoVertrag mit Risikozuschlag oder mit Ausschlussklausel50 %
Hohes RisikoAblehnung des Antrags20 %
Kein VotumKeine Rückmeldung oder Anfrage zurückgezogen10 %

Die Ablehnung ist damit nicht der häufigste Ausgang. Auch innerhalb der mittleren Gruppe gibt es große Unterschiede, denn ein Zuschlag auf den Beitrag ist etwas anderes als ein dauerhafter Ausschluss der Psyche. Welche Zuschlagshöhen üblich sind, lässt sich seriös nicht pauschal beantworten. Hier fehlt eine belastbare Erhebung zu Risikozuschlägen und dazu, was eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet.

Zur Häufigkeit gibt es dagegen Marktzahlen. 2023 wurde nur in drei Prozent der Fälle ein Beitragszuschlag erhoben. In zehn Prozent wurde ein Leistungsausschluss vereinbart, in drei Prozent der Antrag abgelehnt (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Diese Werte umfassen alle Anträge, unsere Voranfrage-Verteilung dagegen nur Fälle mit Vor­erkrankungen. Daher die Abweichung zur Tabelle darüber.


Was bei kleinen Anlässen passiert

Die häufigste Frage in unserer Beratung lautet: Zählt das überhaupt schon? Die Antworten aus unserer Erfahrung, die je Versicherer und Tarifgeneration abweichen können:

  • Coaching ohne medizinischen Anlass wird meist nicht als Behandlung gewertet, wenn es nachweisbar der beruflichen Entwicklung diente und keine Diagnose gestellt wurde.
  • Probatorische Sitzungen, also die Vorgespräche vor einer Psychotherapie, sind heikel, weil sie ärztlich beziehungsweise psychotherapeutisch dokumentiert werden. Sie fallen in der Regel unter die Antragsfragen.
  • Eine kurze Arbeitsunfähigkeit wegen eines Arbeitskonflikts ist angabepflichtig, führt aber häufig nur zu einer Nachfrage, nicht zu einem Ausschluss.
  • Eine abgeschlossene Therapie, die länger als fünf Jahre zurückliegt, ist je nach Abfragezeitraum des Tarifs unter Umständen gar nicht mehr anzugeben.

Auffällig ist außerdem, dass detailliert beschriebene Rückenbeschwerden, etwa Muskelverspannungen, häufiger zur Normalannahme führen als zu einer Ausschlussklausel. Wie präzise Sie formulieren, verändert also das Ergebnis.


Praxisbeispiel: Annahme trotz sozialer Phobie mit Angststörung

Ein kaufmännischer Angestellter Anfang bis Mitte 20 kam mit einer sozialen Phobie mit Angststörung und zusätzlich einem angeborenen körperlichen Merkmal zu uns. Auf dem Papier eine Kombination, bei der die meisten mit einer Absage rechnen. Das Ergebnis war ein Vertrag mit einer Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen. Der Schutz für alle anderen Ursachen, und das sind rund zwei Drittel aller Leistungsfälle, stand damit.

Vorab klären, wer Sie trotz psychischer Vorgeschichte versichert

Ob ein Coaching, eine Sitzung oder eine alte Behandlung Ihr Votum verändert, beantwortet jeder Versicherer anders. Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Anbietern an, bevor irgendwo ein Antrag liegt.

  • Anonyme Risikovoranfrage, Ihr Name taucht nicht auf
  • Kein Ablehnungseintrag, der weitere Anträge belastet
  • Rückmeldungen in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Welche Gesundheitsfragen kommen auf Sie zu?

Der Versicherer prüft Ihr Risiko über Fragen zu Vor­erkrankungen, Behandlungen und Untersuchungen. Für eine psychische Erkrankung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist dabei nicht die Diagnose allein wichtig, sondern jeder dokumentierte Kontakt zu Ärzten und Therapeuten im abgefragten Zeitraum.

Dieser Zeitraum ist der am meisten unterschätzte Punkt im ganzen Antrag. Der ambulante Abfragezeitraum liegt je nach Tarif zwischen drei und zehn Jahren, der stationäre zwischen fünf und zehn Jahren. Ältere Tarife großer Anbieter fragen häufig ambulant fünf und stationär zehn Jahre ab, neuere Tarifgenerationen teilweise nur ambulant drei und stationär fünf Jahre.

Für Sie heißt das: Bei einer älteren, ausgeheilten Episode entscheidet der Abfragezeitraum darüber, ob überhaupt etwas anzugeben ist. Ein Tarifvergleich lohnt sich also nicht nur wegen des Beitrags, sondern wegen der Frage selbst. So sehen typische Gesundheitsfragen zu stressbedingten Erkrankungen aus (Formulierungen aus Antragsunterlagen mehrerer Versicherer):

„Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen des Herzens, des Kreislaufs oder der Blutgefäße (zum Beispiel erhöhter Blutdruck, Schmerzen in der Herzgegend, Migräne, Herzfehler, Herzinfarkt, Herzkranzgefäße, Durchblutungsstörungen, Venenleiden)?“

„Fanden in den letzten fünf Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen: der Psyche (zum Beispiel Depressionen, Angstzustände, Schlafstörungen, Essstörungen, Suizidversuch, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Burn-out, Erschöpfungszustände), oder wurden oder werden Sie wegen einer Suchterkrankung (Konsum von Drogen, drogenähnlichen Substanzen, Medikamenten oder Alkohol) behandelt oder beraten?“

„Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen des Rückens, der Wirbelsäule und Bandscheiben (zum Beispiel Skoliose, HWS-/BWS-/LWS-Syndrom, Rücken-/Nackenschmerzen, Lumbago, Hexenschuss, Bandscheibenvorfall, Ischias)?“


Auch die selbst bezahlte Therapie zählt

Ein teurer Irrtum: Wer seine Psychotherapie privat bezahlt hat, damit nichts bei der Krankenkasse landet, muss sie im Antrag trotzdem angeben. Gefragt wird nach Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen, nicht nach abgerechneten Leistungen. Dasselbe gilt für Beschwerden, wegen derer Sie nie einen Arzt aufgesucht haben, wenn danach ausdrücklich gefragt wird.

Der Impuls, hier etwas zu glätten, ist verständlich, aber teuer. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: VVG § 19). Stellt der Versicherer später fest, dass Ihre Angaben unvollständig waren, kann er vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung verweigern. Das Rücktrittsrecht entfällt allerdings, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Außerdem muss der Versicherer Sie vorher gesondert in Textform auf die Folgen hingewiesen haben.


Anonyme Risikovoranfrage: Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, auch bei anderen Anbietern. Ihre Chancen sinken damit deutlich.

Wir stellen deshalb eine anonyme Risikovoranfrage. Ihr Name taucht nicht auf, nichts wird gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Die Antragstellung ohne vorherige Voranfrage ist nach unserer Erfahrung der häufigste vermeidbare Ablehnungsgrund.

Lange dauert das nicht. Die Rückmeldungen kommen in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage:

VersichererRückmeldung auf eine anonyme Voranfrage
Hannoversche1 bis 2 Tage
HDI2 bis 4 Tage
Allianz2 bis 5 Tage

Experten-Tipp:
Im Antrag steht eine Zeile, über die kaum jemand spricht

„Alle bereiten sich auf die Psyche-Frage vor. Riskanter ist die Drogenfrage. Seit der Teillegalisierung fragen Versicherer Cannabis granular ab: Gelegentlicher Konsum wird ab 25 Jahren meist ohne Zuschlag angenommen, zwischen 18 und 24 Jahren mit Zuschlag. Verschwiegener Konsum gilt als arglistige Täuschung. Geben Sie ihn offen an und klären Sie Ihr Votum vorab anonym.“

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Ausschluss psychischer Erkrankungen und Plan B

Eine Ausschlussklausel für die Psyche bedeutet: Ihr Vertrag leistet bei allen anderen Ursachen, aber nicht bei psychischen Erkrankungen. Werden Sie später wegen einer Depression berufsunfähig, zahlt der Versicherer nicht, obwohl Ihr Vertrag gültig ist und Sie Beiträge gezahlt haben. Das ist der Punkt, den die meisten Anbieter beim Abschluss erklären und im Leistungsfall nicht mehr.

Wie weit ein Ausschluss reicht, hängt an seinem Wortlaut. Manche Klauseln nennen eine konkrete Diagnose, andere schließen pauschal alle Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art aus. Der Unterschied entscheidet im Ernstfall über Ihre Rente, und er ist verhandelbar. Einige Versicherer lassen zudem eine Überprüfung der Klausel nach 12 bis 36 Monaten zu, wenn Sie beschwerdefrei geblieben sind. Ein Ausschluss kann also rückholbar sein


Wenn der Zuschlag zu hoch ist: die Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Bleibt am Ende nur ein hoher Zuschlag oder ein Ausschluss, ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine ernsthafte Alternative. Sie leistet erst, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, kostet dafür aber deutlich weniger. Für eine 30-jährige Krankenschwester mit 1.500 Euro Monatsrente nennt ein Vergleich zweier Tarife desselben Anbieters 69,59 Euro gegenüber 136,19 Euro netto. Mit Zusatzpaketen liegen die Beiträge bei 101,69 gegenüber 184,75 Euro.

Zwei Punkte gehören dazu:

  • Erstens scheitern Leistungsfälle wegen schwerer psychischer Erkrankungen in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung praktisch nie an einer Prozentgrenze, weil Betroffene dann gar nicht mehr arbeiten.
  • Zweitens ist die Gesundheitsprüfung nicht laxer, denn manche Tarife bieten eine Wechseloption in die Berufs­unfähigkeits­versicherung, etwa in den ersten beiden Vertragsjahren oder für Studenten. Als weitere Alternative kommt eine Grundfähigkeits­versicherung in Betracht.

Welche Klausel Ihnen angeboten wird, steht nicht im Prospekt, sondern im Votum des Risikoprüfers. Und die Formulierungen der Anbieter gehen weiter auseinander, als die Beitragsunterschiede vermuten lassen. Wir holen mehrere Voten ein und vergleichen die Wortlaute. Danach besprechen wir mit Ihnen, ob ein Ausschluss, ein Zuschlag oder ein Plan B der bessere Weg ist.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag eine abstrakte Verweisung enthält. Ist sie vereinbart, darf der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen. Diese muss zu Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten passen und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen (Quelle: VVG § 172).

Den Wortlaut Ihrer Ausschlussklausel nicht einfach hinnehmen

Zwischen einer Klausel für eine einzelne Diagnose und einem pauschalen Ausschluss aller psychischen Ursachen liegt im Leistungsfall Ihre Rente. Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wir prüfen die Bedingungen und verhandeln, was verhandelbar ist.

  • Vergleich der Klausel-Formulierungen mehrerer Anbieter
  • Prüfung, ob eine Überprüfung der Klausel nach 12 bis 36 Monaten möglich ist
  • Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeits­versicherung als Plan B im Vergleich
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Leistungsfall: Welche Nachweise nötig sind

Bei psychischen Diagnosen entscheidet die Qualität der Unterlagen darüber, wie lange die Prüfung dauert. Versicherer erwarten in der Regel eine Bescheinigung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ein Attest des behandelnden Psychotherapeuten allein reicht häufig nicht aus, weil es die Diagnose beschreibt, aber nicht die berufliche Leistungsfähigkeit beurteilt.

Der zweite Baustein ist Ihre Tätigkeitsbeschreibung, in der Praxis oft „Stundenplan“ genannt. Darin schildern Sie Ihren konkreten Arbeitstag: welche Aufgaben in welchem Zeitanteil, welche Konzentrations-, Termin- und Kundenanforderungen, welche Verantwortung. Erst daran lässt sich messen, welcher Anteil Ihrer Tätigkeit weggefallen ist.

Bis zur ersten Auszahlung vergehen erfahrungsgemäß vier bis sechs Wochen, bei komplizierten Gesundheitsbildern vier bis sechs Monate. In einem von uns begleiteten Einzelfall dauerte es zweieinhalb Jahre. Reichen Sie nur die tatsächlich angeforderten Unterlagen ein und lassen Sie sie vorher prüfen, statt unaufgefordert alles zu schicken. Wie Sie den Leistungsantrag für die Berufs­unfähigkeits­versicherung aufbauen, entscheidet über den Verlauf.


Der zweithäufigste Ablehnungsgrund ist kein medizinischer

Rund 25 Prozent der abgelehnten Rentenanträge scheiterten 2023 daran, dass Versicherte auf Rückfragen des Versicherers nicht reagiert haben (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Häufiger ist nur die nicht erreichte 50-Prozent-Schwelle. Für Menschen mit einer Depression oder einer Erschöpfungserkrankung ist das die gefährlichste Hürde überhaupt. Denn genau die Fähigkeit, Post zu öffnen und Fristen zu verfolgen, ist krankheitsbedingt eingeschränkt.

Wenn Post öffnen und Fristen verfolgen gerade zu viel ist, ist das kein Organisationsproblem, sondern Teil der Erkrankung. Diesen Teil können Sie abgeben. Wir prüfen, was Ihr Versicherer verlangt, reichen nur die angeforderten Unterlagen ein und halten die Fristen im Blick.

Wenn Sie akut Unterstützung brauchen, hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr und kostenfrei unter 0800 111 0 111. Informationen und Anlaufstellen finden Sie außerdem bei der Deutschen Depressionshilfe und auf psychenet.de. Das ist keine Behandlungsempfehlung, sondern ein Hinweis auf Stellen, die Ihnen sofort zuhören.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Gestritten wird im Leistungsfall fast immer über drei Punkte: über vergessene oder verschwiegene Angaben im Antrag, über das Erreichen der 50-Prozent-Schwelle und über die Zuordnung der Diagnose. Ob ein Versicherer sauber reguliert oder Widerstand leistet, lässt sich dabei nicht pauschal einem Namen zuordnen. Das entscheidet der einzelne Fall.

In dieser Lage stehen wir auf Ihrer Seite. Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an, sortieren die nötigen Befunde und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Experten-Tipp:
Ein spät gestellter Leistungsantrag ist nicht verloren

„Viele schreiben ihren Anspruch ab, weil Monate vergangen sind. Wir haben einen Fall begleitet, in dem die Leistung erst rund ein Jahr nach der Krankschreibung geltend gemacht wurde. Der Versicherer zahlte 16.359,12 Euro rückwirkend nach. Getragen hat das die lückenlose Dokumentation. Sammeln Sie Krankschreibungen und Befunde von Beginn an und lassen Sie den Anspruch prüfen.“

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Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Im Leistungsfall nicht allein mit dem Schriftverkehr

Wenn Sie krank sind, ist das Sortieren von Befunden, Fristen und Rückfragen die eigentliche Hürde. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und setzen Ihren Anspruch durch.

  • Prüfung der Ablehnung und Anforderung der Begründung
  • Aufbau von Tätigkeitsbeschreibung und fachärztlichen Nachweisen
  • Fristen und Rückfragen laufen über uns, nicht über Ihren Küchentisch
  • Auch für Verträge, die Sie nicht über uns abgeschlossen haben
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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Stress

Was muss ich zu Stress und Burn-out bei den Gesundheitsfragen angeben?

Anzugeben ist nicht der Stress selbst, sondern jeder ärztliche oder therapeutische Kontakt deswegen. Der abgefragte Zeitraum liegt meist zwischen drei und zehn Jahren. Waren Sie in dieser Zeit bei einem Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker in Behandlung, Beratung oder Untersuchung, gehört das in den Antrag. Das gilt auch für privat bezahlte Sitzungen, die nirgends bei der Krankenkasse auftauchen. Reiner Stress ohne einen solchen Kontakt muss in der Regel nicht angegeben werden, außer der Versicherer fragt ausdrücklich danach. Lesen Sie deshalb die Gesundheitsfragen genau, bevor Sie unterschreiben.

Wann führt eine psychische Vorgeschichte zu einem Ausschluss in der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Nicht Stress selbst, aber eine bereits diagnostizierte psychische Erkrankung in Ihrer Vorgeschichte kann zu einer Ausschlussklausel führen. Der Vertrag leistet dann bei allen anderen Ursachen weiter, nicht aber bei Erkrankungen der Psyche. Ein solcher Ausschluss ist nicht immer endgültig. Einige Versicherer lassen eine Überprüfung nach 12 bis 36 Monaten zu, wenn Sie in dieser Zeit beschwerdefrei geblieben sind. Ob ein Ausschluss droht, hängt an Ihrer Vorgeschichte und am angefragten Versicherer, nicht an der Belastung selbst.

Wie schließe ich mit einem Burn-out in der Vorgeschichte eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab?

Ein abgeschlossenes Burn-out schließt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind die Zeit seit der letzten Behandlung und der Abfragezeitraum des jeweiligen Tarifs. Liegt die Episode lange genug zurück und ist sie ausgeheilt, kann sie je nach Tarif sogar unter die Meldepflicht fallen. Bei einer noch laufenden oder kurz zurückliegenden Behandlung ist mit einem Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel für die Psyche zu rechnen, seltener mit einer Ablehnung.

Was tun bei Ablehnung wegen psychischer Vorbelastung?

Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber kein Endpunkt. Wichtig zuerst: Stellen Sie nach einer Ablehnung keinen weiteren Antrag direkt bei einem anderen Versicherer. Die Ablehnung wird gespeichert und muss bei jedem weiteren Antrag angegeben werden, was Ihre Chancen dort zusätzlich senkt. Sinnvoller ist eine anonyme Anfrage vor jedem neuen Versuch, weil verschiedene Versicherer dasselbe Risiko unterschiedlich einschätzen. Bleibt es bei mehreren Absagen, kommt eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung als Alternative infrage. Sie leistet erst bei vollständigem Wegfall jeder Erwerbstätigkeit und wird bei schweren psychischen Erkrankungen seltener zum Streitfall.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungs­rente bei stressbedingter Erkrankung?

Die Höhe richtet sich nicht nach der Ursache, sondern nach Ihren Beitragsjahren, eine Stresserkrankung wird also nicht anders bewertet als jede andere Diagnose. Im Bestand zum 31.12.2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag laut Angaben der Deutschen Renten­versicherung bei 1.027 Euro monatlich. Das reicht für die meisten Haushalte nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Zusätzlich müssen Sie nach § 50 Abs. 1 SGB VI fünf Jahre Wartezeit erfüllt und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, damit überhaupt ein Anspruch entsteht.

Was ist eine Risikovoranfrage bei stressbedingten Vor­erkrankungen?

Eine Risikovoranfrage ist eine anonyme Anfrage bei einem oder mehreren Versicherern. Ihr Name wird nicht genannt, und es liegt nirgends ein Antrag mit Ihren Daten. Sie erfahren vorab, ob und zu welchen Konditionen, etwa mit Zuschlag oder Ausschlussklausel, Sie versichert würden. Gerade bei stressbedingten Vor­erkrankungen wie Depression, Angststörung oder Burn-out lohnt sich das, weil das Ergebnis stark vom einzelnen Versicherer abhängt. Eine direkte Antragstellung wird im Ablehnungsfall dagegen in den Versichererdatenbanken vermerkt.

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