Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet im Marktdurchschnitt rund 86 bis 88 € im Monat, gerechnet über alle Berufe, Altersgruppen und Rentenhöhen.
  • Für ein festes Profil – 30 Jahre, 1.500 € Monatsrente bis zum 67. Lebensjahr – liegt der Beitrag je nach Beruf zwischen 43 € und 268 € im Monat.
  • Den Beitrag bestimmen Beruf, Rentenhöhe, Endalter, Gesundheitszustand und Eintrittsalter. Einkommen und Geschlecht wirken sich nicht auf den Preis aus.
  • Für dasselbe Profil verlangen verschiedene Versicherer bis zu 105 % unterschiedliche Beiträge, über eine Laufzeit von 40 Jahren rund 48.000 € Unterschied.
  • Abgebucht wird der Nettobeitrag, vertraglich garantiert ist nur der höhere Bruttobeitrag. Bis zu dessen Höhe darf der Versicherer den Zahlbeitrag anheben.
Patrick Knittel

Sie suchen einen Preis und finden überall nur eine Spanne …

Sie wollen wissen, was eine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Monat kostet, und bekommen im Netz zwei Sorten Antworten: einen Durchschnitt, der niemandem gehört, und einen Ab-Preis, der für Sie fast nie gilt. Beides ist nicht falsch, es beantwortet nur Ihre Frage nicht. Ihr Beitrag entsteht erst aus Ihrer Tätigkeit, Ihrem Alter, Ihrer gewünschten Rente und Ihrer Krankengeschichte, und allein zwischen dem günstigsten und dem teuersten Beruf liegt bei einem einzigen Versicherer der Faktor sechs. Auf dieser Seite sehen Sie deshalb keine Wunschzahl, sondern echte Tarifwerte, echte Kundenbeiträge und die Faktoren, die den Preis wirklich bewegen. Sie erfahren auch, wo Sparen harmlos ist und wo es Sie im Leistungsfall teuer zu stehen kommt. Am Ende können Sie einschätzen, in welchem Bereich Ihr eigener Beitrag liegt und welche Fragen Sie vor dem Abschluss stellen sollten.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Monat?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet in Deutschland im Durchschnitt rund 86 bis 88 Euro im Monat. Diese Zahl ergibt sich aus der Bestandsstatistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) für das Berichtsjahr 2024. Dort stehen 6,263 Milliarden Euro laufender Jahresbeitrag 6,04 Millionen Verträgen gegenüber. Das sind 1.037 Euro im Jahr, also rund 86 Euro monatlich. Im Neugeschäft liegt der Wert bei rund 88 Euro (Quelle: GDV, Eigenberechnung aus den beiden GDV-Werten).

Drei Einschränkungen gehören zu dieser Zahl. Sie ist ein Bestandsdurchschnitt über alle Berufe, Alter und Rentenhöhen. Die GDV-Zeile enthält neben der klassischen BU auch verwandte Invaliditätsprodukte, die günstiger sind. Und sie beschreibt den Zahlbeitrag, nicht den garantierten Höchstbeitrag.

Die Abweichung vom Durchschnitt ist dabei vorhersehbar. Azubis und Studenten liegen deutlich darunter, in unserer Beratung etwa eine 16-jährige Mechatronikerin mit 55 Euro für 1.000 Euro Rente. Berufseinsteiger liegen im mittleren Bereich, ein Veranstaltungskaufmann mit 29 Jahren bei 80 Euro für 1.500 Euro Rente. Darüber liegt, wer eine hohe Rente absichert oder körperlich arbeitet: Für einen Dachdecker mit 30 Jahren und 1.500 Euro Rente sind es 268,18 Euro. Die BU ist damit kein Produkt mit einem Preis, sondern eines mit einer Preisspanne.


Durchschnittliche Kosten und die reale Spanne

Für ein festes Profil sieht die Antwort anders aus. Bei 1.500 Euro Monatsrente, Endalter 67, Nichtraucher und ohne Gesundheitsrisiken reicht die Spanne allein nach Beruf von 43,20 Euro bis 268,18 Euro monatlich. Das ist der Faktor 6,2, und zwar innerhalb eines einzigen Tarifs.

Wer sich am oberen Ende wiederfindet, hat zwei Hebel, bevor er den Schutz kleiner macht: Reiner Erwerbsunfähigkeitsschutz kostet in körperlich tätigen Berufen oft weniger als die Hälfte, und derselbe Beruf liegt je nach Versicherer bis zu 105 Prozent auseinander.

Wer im Netz „ab 15 Euro“ liest, sieht keinen Preis, sondern einen Anker. Solche Werte gelten für sehr junge Menschen in Büroberufen mit kleiner Rente. Für Ihr Profil gilt der Ab-Preis fast nie.


Der Ab-Preis-Check: für wen die Werbepreise wirklich gelten

Ein Versicherer nennt ab 25,64 Euro monatlich für einen Mathematiker mit Eintrittsalter 20. Ein zweiter nennt 25,38 Euro für einen 20-jährigen Produktmanager mit 1.000 Euro Rente bis 65, allerdings im Einstiegstarif.

Daneben der wahrscheinliche Fall: Das durchschnittliche Abschlussalter liegt bei knapp unter 29 Jahren, und neu abgeschlossene Verträge sichern im Schnitt 14.600 Euro Jahresrente ab, also rund 1.217 Euro im Monat (Quelle: GDV, Berichtsjahr 2024).

MerkmalDer beworbene FallIhr wahrscheinlicher Fall
Eintrittsalter20 JahreKnapp unter 29 Jahre
BerufGünstigste BerufsgruppeQuer über alle Berufsgruppen
Monatsrente1.000 €Rund 1.217 €
Endalter6567
Monatsbeitrag25,38 € bis 25,64 €Rund 86 bis 88 €

Kein Merkmal ist falsch angegeben, und trotzdem beschreibt der Ab-Preis eine andere Person als Sie. Jede Abweichung wirkt in dieselbe Richtung. Fragen Sie deshalb zu jedem beworbenen Preis nach Beruf, Alter, Rentenhöhe, Endalter und Tarifform.


Monatliche Kosten in echten Kundenfällen

Als Versicherungsexperte und Beratungsportal sehen wir keine Modellrechnungen, sondern abgeschlossene Verträge. Die folgenden Beiträge stammen aus unserer Beratung, Endalter jeweils 67.

BerufAlterBU-RenteMonatlicher Beitrag
Mechatronikerin (Azubi)161.000 €55 €
Lehrer311.000 €76 €
Selbständiger Dolmetscher451.100 €65 €
Veranstaltungskaufmann291.500 €80 €
Ingenieurin362.000 €97 €
Anästhesistin412.000 €108 €
Geschäftsführerin (angestellt)322.000 €140 €

Was Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung kostet, sagt kein Durchschnitt

Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir rechnen Ihren Beitrag mit Ihren eigenen Daten durch, kostenfrei und unverbindlich.

  • Beitrag für Ihren Beruf, Ihr Alter und Ihre Wunschrente
  • Mehrere Versicherer im Blick statt eines Ab-Preises
  • Sie entscheiden erst, wenn Ihre Zahl auf dem Tisch liegt
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Welche Faktoren bestimmen den Beitrag?

Den Beitrag einer Berufs­unfähigkeits­versicherung bestimmen elf Faktoren, und zwei davon dominieren alle anderen: die Berufsgruppen-Einstufung und die Wahl des Versicherers. Die folgende Rangfolge leitet sich aus dokumentierten Beitragsspreizungen ab.

RangFaktorBelegte Größenordnung
1Beruf und EinstufungFaktor 6,2 zwischen günstigstem und teuerstem Beruf
2Anbieterwahl bei gleichem ProfilBis zu +105 %
3RentenhöheAnnähernd linear zum Beitrag
4EndalterBis 67 rund doppelt so teuer wie bis 60
5Gesundheitszustand3 % Ablehnungen, 3 % Zuschläge, 10 % Ausschlüsse (GDV)
6Eintrittsalter+15 % von 30 auf 40 Jahre
7Karenzzeit10 bis 20 % Ersparnis
8Raucherstatus10 bis 20 % Zuschlag
9ZahlweiseRund 5 % Zuschlag bei monatlicher Zahlung
10BeitragsdynamikMeist 1 bis 5 % pro Jahr
11ZusatzbausteineBis +36 %

Zwei verbreitete Annahmen sind falsch. Ihr Einkommen bestimmt den Beitrag nicht. Es legt nur fest, wie viel Rente Sie überhaupt versichern dürfen. Ein Versicherer rechnet mit 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis 60.000 Euro und 50 Prozent darüber. Ein anderer rechnet mit zwei Dritteln bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Auch das Geschlecht spielt keine Rolle. Seit Dezember 2012 müssen Lebens­versicherer nach Unisex-Tarifen kalkulieren, Männer und Frauen zahlen für dasselbe Profil denselben Beitrag.

Experten-Tipp:
Der Beruf setzt den Preis nicht allein, die Einstufung tut es

„Der Satz ‚Ihr Beruf bestimmt den Beitrag‘ ist nur die halbe Wahrheit. Dieselbe Bürotätigkeit landet je nach Haus mehrere Berufsgruppen auseinander, und zwei Versicherer drehen sogar die Reihenfolge zweier Berufe um. Nennen Sie deshalb nie nur den Berufsnamen. Lassen Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, Büroanteil, körperliche Arbeit, Verantwortung, und die Einstufung bei mehreren Häusern parallel abfragen.“

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Was kostet die Berufs­unfähigkeits­versicherung in Ihrem Beruf?

Der Beruf ist der stärkste Einzelfaktor im BU-Beitrag. Bei einem Versicherer, gleichem Alter, gleicher Rente und gleichem Endalter zahlt ein Dachdecker das 6,2-Fache eines Informatikers. Die folgenden Werte gelten für 30 Jahre, 1.500 Euro Monatsrente bis zum 67. Lebensjahr, Nichtraucher, keine Gesundheitsrisiken.

BerufZahlbeitrag pro MonatFaktor
Informatiker43,20 €1,00
Ingenieur48,55 €1,12
Arzt52,45 €1,21
Kaufmann72,37 €1,68
Elektrotechniker72,37 €1,68
Kfz-Mechatroniker101,08 €2,34
Erzieher139,12 €3,22
Koch184,07 €4,26
Kraftfahrer224,97 €5,21
Dachdecker268,18 €6,21
Angaben des Versicherers Allianz zu eigenen Tarifbeiträgen, Tarif „BU Komfort“, Tarifstand 22.06.2026, abgerufen am 24.08.2026

Steht Ihr Beruf im unteren Drittel dieser Tabelle, ist der nächste Schritt nicht der Verzicht, sondern der Abschnitt „Wenn die BU für den Beruf zu teuer ist“ weiter unten: Erwerbsunfähigkeitsschutz und Anbieterwahl senken genau diese Beiträge, ohne dass Sie die Rente symbolisch klein machen müssen.


Die Berufsbezeichnung ist ein Preisregler

Am stärksten unterschätzt wird, wie sehr die Bezeichnung Ihrer Tätigkeit wirkt. Praktisch heißt das: Lassen Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, nicht nur Ihren Berufsnamen nennen. Fünf Angaben genügen dafür: Büroanteil in Prozent der Wochenarbeitszeit, vorkommende körperliche Tätigkeiten (Heben, Höhe, Maschinen, Gefahrstoffe, Fahrtätigkeit), Führungsverantwortung mit Zahl der unterstellten Personen, Ausbildungsabschluss und zwei bis drei zutreffende Alternativbezeichnungen. Diese Beschreibung geben Sie unverändert an jeden Versicherer. Unterschiedliche Beiträge sind dann ein Unterschied der Einstufung und nicht ein Unterschied Ihrer Angaben.


Wenn die BU für den Beruf zu teuer ist

Für körperlich tätige Berufe ist die Erwerbsunfähigkeits­versicherung die realistischste bezahlbare Alternative, und die Differenz ist bezifferbar. Ein 17-jähriger Dachdecker-Azubi zahlt für 1.000 Euro Monatsrente rund 49,59 Euro für reinen EU-Schutz gegenüber 130,54 Euro für reinen BU-Schutz. Bei einer 30-jährigen Krankenschwester stehen 69,59 Euro gegen 136,19 Euro.

Der Preis dafür ist ein deutlich engerer Leistungsauslöser: Die EU fragt nicht nach Ihrem Beruf, sondern ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Bei einer Rücken- oder Gelenkerkrankung ist der Unterschied maximal. Eine Grundfähigkeits­versicherung ist die dritte Stufe, deckt psychische Erkrankungen aber in der Regel nicht ab.

Zwei Gruppen brauchen zusätzlich eine besondere Klausel. Beamte brauchen eine echte Dienstunfähigkeits­klausel, die Zurruhesetzung und Entlassung umfasst, für rund fünf bis zehn Prozent Mehrbeitrag. Selbständige treffen auf die Umorganisationsklausel, also die Prüfung, ob sich der eigene Betrieb im Leistungsfall zumutbar umbauen lässt.

In welcher Berufsgruppe landen Sie bei Ihrer BU?

Ihre Einstufung entscheidet über den Beitrag, und sie fällt bei jedem Versicherer anders aus. Wir beschreiben Ihre Tätigkeit so, wie die Versicherer sie bewerten, und fragen mehrere Häuser parallel an.

  • Tätigkeitsbeschreibung statt bloßer Berufsbezeichnung
  • Einstufung bei mehreren Versicherern gleichzeitig geprüft
  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
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Wie wirken Eintrittsalter und Endalter auf die Kosten?

Der Alterseffekt auf den Beitrag ist deutlich kleiner, als die meisten erwarten. Bei gleichem Beruf, gleicher Rente und konstantem Endalter 67 zahlt ein 40-Jähriger rund 15 Prozent mehr als ein 30-Jähriger, ein 50-Jähriger rund 27 Prozent mehr.

EintrittsalterZahlbeitrag pro MonatGegenüber 30 Jahren
20 Jahre63,54 €−12,2 %
30 Jahre72,37 €Referenz
40 Jahre83,38 €+15,2 %
50 Jahre91,94 €+27,0 %
Berechnungsgrundlage: Elektrotechniker, 1.500 Euro Monatsrente bis zum 67. Lebensjahr, Versicherungsbeginn 1. Juli 2026, Nichtraucher, keine Gesundheitsrisiken. Angaben des Versicherers Allianz zu eigenen Tarifbeiträgen, Tarifstand 22.06.2026, abgerufen am 24.08.2026

Wichtig zur Einordnung: Wo Beitragsreihen einen Sprung von 50 auf 100 Euro innerhalb von fünf Lebensjahren zeigen, steckt fast immer ein Starter-Tarif in den unteren Zeilen. Der Sprung ist dann der Wegfall des Einstiegsrabatts, kein Alterseffekt.


Der teure Teil des Wartens ist die Gesundheitsprüfung

Wer wartet, zahlt nicht vor allem mehr Beitrag. Wer wartet, riskiert, den Vertrag gar nicht mehr oder nur mit Einschränkung zu bekommen. Nach den GDV-Zahlen für das Jahr 2023 werden drei Prozent der Anträge abgelehnt, drei Prozent nur mit Risikozuschlag und zehn Prozent nur mit Leistungsausschluss angenommen (Quelle: GDV). Diese Quoten treffen mit steigendem Alter mehr Menschen.

Für Studenten und Azubis ist deshalb nicht der Beitragsvorteil das Argument, sondern die Gesundheit: Wer mit 20 statt mit 30 abschließt, zahlt im Beispiel oben nur rund zwölf Prozent weniger.


Endalter: der größte Spareffekt mit der schlechtesten Bilanz

Ein niedrigeres Endalter senkt den Beitrag stärker als jeder andere Vertragsparameter. Als Richtwert gilt: bis 67 rund 15 Prozent mehr als bis 65 und etwa das Doppelte einer Absicherung nur bis 60. Dagegen stehen drei Nebenwirkungen. Nach Angaben des GDV liegt das Durchschnittsalter bei Eintritt der Berufs­unfähigkeit bei 48 Jahren, ein Endalter 60 schneidet also die riskantesten Jahre weg. Bei 2.500 Euro Monatsrente und sieben Jahren kürzerer Laufzeit fehlen 210.000 Euro Leistung. Und wer ab 60 keine Rente bekommt, zahlt auch nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein.

Was kostet die BU mit Vor­erkrankungen, als Raucher oder mit riskantem Hobby?

Eine Vorerkrankung macht die BU meist teurer oder lückenhafter, nur selten unmöglich. Wie sich die vier möglichen Ergebnisse eines Antrags verteilen, zeigen die GDV-Zahlen für 2023: die große Mehrheit wird normal angenommen, zehn Prozent nur mit Leistungsausschluss, je drei Prozent mit Risikozuschlag oder gar nicht (Quelle: GDV). Zuschlag und Ausschluss stecken dabei in den bewilligten Anträgen, die Werte addieren sich nicht. Eine Ratingagentur misst strenger und kommt auf 79,88 Prozent Annahmen ohne jede Einschränkung und 10,51 Prozent mit Leistungsausschluss (Quelle: Morgen und Morgen).

ErgebnisBeitragswirkungDeckungswirkung
Annahme normalGrundbeitragVollständig
RisikozuschlagHöherer BeitragVollständig
LeistungsausschlussBeitrag wie bei GesundenDiagnose ausgeschlossen
Ablehnung oder ZurückstellungEntfälltKein Schutz

Wie hoch ein Zuschlag ausfällt

Eine Zuschlagstabelle nach Diagnose veröffentlicht keine erhebende Stelle. Greifbar ist die Größenordnung trotzdem: Ein Zuschlag von 20 Prozent auf einen Beitrag von 100 Euro bedeutet 120 Euro. Ein Zuschlag ist meist die bessere Nachricht als ein Ausschluss, weil der Schutz vollständig bleibt. Endgültig ist beides nicht.

Bei Hobbys sind die Größenordnungen dokumentiert: Freizeitreiten, Karate ohne Wettkampf und Pressluft-Tauchen bis 40 Meter führen in der Regel zur normalen Annahme. Quad rund zehn Prozent Zuschlag, Thaiboxen rund 25 Prozent, Gleitschirmfliegen mindestens 75 Prozent, Fallschirmspringen 100 Prozent. Höhlentauchen, Kunstflug und Rennsport gelten als nicht versicherbar.

Rauchen kostet im Schnitt zehn bis 20 Prozent Zuschlag, im Einzelfall bis 30 Prozent. Als Nichtraucher gilt üblicherweise, wer zwölf Monate kein Nikotin konsumiert hat, einschließlich E-Zigarette und Shisha. Der Raucherstatus ist damit der einzige Preisfaktor, den Sie selbst aktiv verbessern können.


Warum wir mehr Ablehnungen sehen als die Statistik

In unserer eigenen Praxis endet rund jede fünfte BU-Risikovoranfrage mit einer Ablehnung, etwa die Hälfte mit Zuschlag oder Ausschluss, nur rund 20 Prozent mit normaler Annahme. Das widerspricht den drei Prozent des GDV nicht. Es ist ein Selektionseffekt: Der GDV zählt gestellte Anträge, wir zählen Voranfragen. Zu uns kommen gerade die Fälle, die vorab geprüft werden, weil sie schwierig sind.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, kann das im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt werden. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, auch bei anderen Anbietern. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Bei einer anonymen Risikovoranfrage fällt Ihr Name nicht, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab


Vom Ab-Preis zum echten Angebot: drei Profile, drei Wege

Ob ein genannter Beitrag am Ende hält, entscheidet die Risikoprüfung und nicht der Rechner. In allen drei Fällen aus unserer Beratung stand am Ende ein Weg, und in keinem blieb ein Ablehnungseintrag zurück.

ProfilErgebnis der VoranfrageEndergebnis
Jura-Studentin, BandscheibenvorwölbungAusschluss der Wirbelsäule ohne Überprüfung, bei allen HäusernAusschluss mit Überprüfungsoption nach drei Jahren, nach fachärztlichem Attest
Kundin Mitte 20, IT-ProjektassistenzAttest gefordert wegen einer Falschdiagnose in der AkteSchutz nach Korrektur der Krankenakte über die Krankenkasse
Schülerin, 14 Jahre, Asperger-SyndromAbsage bei allen angefragten VersicherernZusage eines Hauses auf erneute Prüfung bei Ausbildungs- oder Studienbeginn

Zwei Beobachtungen aus derselben Praxis nehmen Angst: Psychische Vor­erkrankungen führen häufiger zu einer Ausschlussklausel als zu einer Ablehnung, und detailliert beschriebene Rückenbeschwerden eher zur Normalannahme als zum Ausschluss. Bei Hämophilie, Diabetes und Multipler Sklerose ist eine BU dagegen kaum zu bekommen. Dann werden Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Multi-Renten­versicherung geprüft. Welche Gesundheitsfragen gestellt werden, entscheidet über alles Weitere.

Anonym anfragen, bevor Sie einen BU-Antrag stellen

Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Versicherern an: ohne Ihren Namen, ohne Ablehnungseintrag und ohne dass Sie sich zu etwas ver­pflichten.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
  • Rückmeldung in der Praxis binnen einem bis fünf Tagen
  • Sie sehen Normalannahme, Zuschlag oder Ausschluss vorab
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Bleibt der Beitrag stabil? Brutto, Netto und Beitragserosion

Der Beitrag, den Sie heute zahlen, ist nicht garantiert. Garantiert ist nur der Bruttobeitrag, also der kalkulierte Höchstbeitrag. Abgebucht wird der Nettobeitrag: Bruttobeitrag minus der aktuell zugeteilten Überschussbeteiligung, also des Anteils am Gewinn, den der Versicherer an Sie weitergibt. Bis zur Höhe des Bruttobeitrags darf der Versicherer den Zahlbeitrag anheben, indem er weniger Überschuss zuteilt.

Der Rabatt zwischen Brutto und Netto ist damit kein Preisnachlass, sondern eine Prognose. Die GDV-Musterbedingungen sagen das ausdrücklich: „Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.“ (Quelle: GDV)


Zwei verschiedene Wege der Beitragserhöhung

Weg eins ist der reale Fall: Der Versicherer senkt die Überschussbeteiligung, der Zahlbeitrag steigt, maximal bis zum Bruttobeitrag. Dafür braucht er weder einen Treuhänder noch besondere Voraussetzungen. Dokumentiert sind zwei Fälle aus Kundenanschreiben der Versicherer: Ein Haus hob den Zahlbeitrag zum 1. Januar 2018 von 74,88 auf 100,34 Euro an, ein zweites im Frühjahr 2018 von 93,06 auf 100,48 Euro. In beiden Fällen geschah das allein über eine gesenkte Überschussbeteiligung, ohne Treuhänder.

Weg zwei ist die Erhöhung des Bruttobeitrags nach § 163 VVG. Sie ist nur zulässig, wenn sich der Leistungsbedarf dauerhaft und unvorhersehbar verändert hat, der neue Beitrag angemessen und erforderlich ist und ein unabhängiger Treuhänder das bestätigt. Manche Häuser verzichten vertraglich darauf. Dieser Verzicht ist weniger wert, als er klingt: Weg eins bleibt davon unberührt, und genau darüber liefen die dokumentierten Erhöhungen.


Die Zeitreihe, die kein Wettbewerber zeigt

Für zwei von drei Musterkunden ist die BU über elf Jahre nominal günstiger geworden. So entwickelten sich die durchschnittlichen Brutto-Monatsbeiträge:

Musterkunde201520252026Veränderung
Bankkaufmann107,99 €111,55 €111,84 €+3,6 %
Maschinenbauingenieur103,34 €81,85 €81,67 €−21,0 %
Tischler228,94 €220,55 €217,75 €−4,9 %
Quelle: Franke und Bornberg, map-report 943, BU-Stabilitätsrating 2026, veröffentlicht 19.03.2026; Veränderungsspalte Eigenberechnung

Die Warnung steht in derselben Erhebung. Der Abstand zwischen Brutto- und Nettobeitrag ist marktweit von 36,1 Prozent (2016) über 33,9 Prozent (2019) auf 31,7 Prozent (2025) geschrumpft. Das Analysehaus nennt das Beitragserosion, und Michael Franke formuliert es so: „Ein Tarif, der heute im Vergleichsrechner glänzt, kann morgen im Bestand unter Druck geraten.“ Ein schrumpfender Abstand heißt: Der Sicherheitspuffer wird kleiner. Wer allein auf den niedrigsten Zahlbeitrag optimiert, kauft womöglich den Tarif mit dem geringsten Spielraum.

Experten-Tipp:
Der Brutto-Netto-Rabatt ist kein Preisnachlass, sondern eine Prognose

„Ein großer Abstand zwischen Brutto und Netto gilt als Gütesiegel. Ich lese ihn umgekehrt: Er ist eine Prognose, kein Rabatt, und marktweit schrumpft der Puffer seit 2016. Vergleichen Sie deshalb den Bruttobeitrag mit, nicht nur den Zahlbeitrag. Und fragen Sie, wie der Überschuss verwendet wird. Nur die Beitragsverrechnung senkt wirklich Ihren Beitrag, Bonusrente und Fondsanlage tun das nicht.“

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Ihr Beitrag im Lebensverlauf: was passiert, wenn sich etwas ändert?

Sie haben bereits eine BU und fragen sich, was Ihr Vertrag hergibt, wenn sich Beruf, Familie oder Einkommen ändern? Ihr Beitrag wird beim Abschluss festgelegt und ändert sich durch Lebensereignisse nicht automatisch. Was sich ändert, sind Ihre Rechte aus dem Vertrag: erhöhen, aussetzen, günstiger eingestuft werden. Diese Rechte stehen nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen, und sie unterscheiden sich von Haus zu Haus erheblich.

LebensereignisWirkung auf den BeitragIhr Recht im Vertrag
BerufswechselKeineDer Schutz folgt dem neuen Beruf
Qualifikation oder AufstiegBeitrag kann sinkenBesserstufungsoption
Heirat, Geburt, Immobilienkauf, GehaltssprungBeitrag steigt mit der RenteNach­versicherungsgarantie, typische Frist 12 Monate
Elternzeit, Teilzeit, PflegezeitBeitrag kann befristet sinkenBeitragsreduzierung mit Wiederanhebungsrecht
Arbeitslosigkeit oder EngpassBeitrag läuft unverändert weiterStundung, Reduzierung, Beitragsfreistellung

Besserstufung und Nach­versicherung: die beiden Rechte, die den Preis bewegen

Ein Berufswechsel verändert Ihren Beitrag nicht, und der Schutz gilt trotzdem für den neuen Beruf. Maßgeblich für den Leistungsfall ist die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Berufs­unfähigkeit (Quelle: § 172 Abs. 2 VVG). Wer als Auszubildender im Büro abschließt und später ins Handwerk wechselt, behält seinen Vertrag ohne neue Prüfung und ohne neue Bepreisung.

Nach unten geht es über die Besserstufungsoption: Sie erlaubt den Wechsel in eine günstigere Berufsgruppe nach einer Qualifikation und ist der einzige Mechanismus, mit dem der Beitrag im Bestand sinkt, ohne dass Sie Leistung abgeben. Manche Bedingungen prüfen dabei Gesundheit und Raucherstatus neu. Nach oben führt die Nach­versicherungsgarantie, typischerweise binnen zwölf Monaten nach dem Ereignis, kalkuliert allerdings zum dann erreichten Eintrittsalter.


Teilzeit, Arbeitslosigkeit und die Reihenfolge der Notausgänge

Wer die Arbeitszeit reduziert, kann in vielen Tarifen den Beitrag befristet senken, mit einem Wiederanhebungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung. Arbeitslosigkeit selbst löst keine Leistung aus, versichert sind Krankheit, Körper­verletzung und Kräfteverfall, so regelt es § 172 Abs. 2 VVG. Der Beitrag läuft unverändert weiter.

Die Rangfolge der Notausgänge lautet dann: Besserstufung prüfen, Beitrag in einer Teilzeitphase reduzieren, Rentenhöhe senken, stunden, freistellen, kündigen. Die besseren Wege sind rein vertraglich und damit anbieterabhängig, nur die beiden schlechtesten sind gesetzlich garantiert, die Beitragsfreistellung nach § 165 VVG und die Kündigung.

Der teuerste Fehler ist trotzdem ein anderer: einfach nicht mehr zu zahlen. Ein Vertrag, dessen Beitrag Sie sich dauerhaft leisten können, ist mehr wert als ein maximal hoher Schutz mit Ausfallrisiko. Wie stark eine Beitragsdynamik die Belastung steigen lässt, gehört zu dieser Rechnung dazu.

Bestehender Vertrag: was Ihre BU wirklich hergibt

Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung. Wir lesen Ihre Bedingungen, sagen Ihnen, welche Rechte darin stehen, und ordnen ein, welcher Weg in Ihrer Situation der beste ist, kostenfrei und unverbindlich.

  • Besserstufung und Nach­versicherungsgarantie in Ihren Bedingungen geprüft
  • Wege, den Beitrag in Elternzeit oder Teilzeit zu senken
  • Erst der Bestand, dann die Frage nach einem neuen Vertrag
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Wie Sie sparen, ohne den Schutz zu ruinieren

Es gibt sechs wirksame Preisregler in der BU, und sie unterscheiden sich massiv darin, was sie kosten. Jeder Tipp hier trägt deshalb beides: die Ersparnis und die Nebenwirkung.

PreisreglerErsparnisNebenwirkung
Jährlich statt monatlich zahlenRund 5 %Jahresbeitrag im Voraus fällig
Anbieter passend zum Profil wählenBis 50 %Keine, außer dem Aufwand des Vergleichs
Karenzzeit vereinbaren10 bis 20 %Bis zu 2 Jahresrenten Leistungsverlust
Endalter senkenBis 50 %Schneidet die riskantesten Jahre weg
Rente staffeln statt kürzenRund 20 %Weniger Rente ab 55
Rente dauerhaft kürzenAnnähernd linearWiederanhebung nur mit Gesundheitsprüfung

Der Spareffekt ohne Preis: Zahlweise und Anbieterwahl

Die jährliche Zahlweise spart den Ratenzahlungszuschlag. Branchentypisch sind fünf Prozent bei monatlicher, drei Prozent bei vierteljährlicher und zwei Prozent bei halbjährlicher Zahlung. Auf das Profil Elektrotechniker mit 72,37 Euro sind fünf Prozent über 37 Jahre rund 1.600 Euro. Der Preis dafür: rund 830 Euro auf einmal. Der zweite Regler ohne Schutzverlust ist die Anbieterwahl.


Karenzzeit: die einzige Klausel mit belegter Ersparnis

Eine Karenzzeit ist die Wartezeit zwischen Eintritt der Berufs­unfähigkeit und erster Rentenzahlung. Zwölf Monate senken den Beitrag typischerweise um zehn bis 20 Prozent. Die Nebenwirkung ist nachrechenbar: Bei 3.000 Euro Rente und 24 Monaten Karenzzeit gehen 72.000 Euro Leistung verloren.

Dazu kommt ein Effekt, den fast niemand erklärt: Prognosezeitraum und Karenzzeit addieren sich. Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, für den ein Arzt die Berufs­unfähigkeit voraussagen muss. Bei sechs Monaten Prognose und zwölf Monaten Karenz liegt die faktische Verzögerung bei rund 18 Monaten.

Gesetzliches Krankengeld läuft für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, also ebenfalls rund 18 Monate, und liegt unter dem vorherigen Einkommen (Quelle: § 48 SGB V). Die Überbrückung passt damit rechnerisch gerade so, aber nur, solange das Krankengeld bis zum Ende läuft. Eine Karenzzeit ist deshalb vertretbar, wenn eine gesicherte Überbrückung existiert, und riskant, wenn genau die fehlt.


Starter-Tarife: niedriger Einstieg, höhere Gesamtkosten

Starter- und Einstiegstarife senken den Anfangsbeitrag drastisch und steigen dann planmäßig. Für einen 16-jährigen Auszubildenden mit 1.000 Euro Rente bis 67 sind zwei Verläufe nachrechenbar:

StartbeitragEndbeitragNormaltarif ab Tag einsMehrkosten über 51 Jahre
44,70 €59,00 € ab dem 11. Jahr54,44 €+1.074,72 €
31,36 €62,72 € in 5 Stufen55,37 €+2.616,60 €

Bemerkenswert ist die Reihenfolge: Der Tarif mit dem niedrigeren Startbeitrag ist über die Laufzeit der teurere. Die Reihenfolge im Vergleichsrechner sagt über die Gesamtkosten nichts aus.


Zwei Klauseln, nach denen Sie ausdrücklich fragen sollten

Die Nach­versicherungsgarantie wird als Erhöhung „ohne erneute Gesundheitsprüfung“ beworben. Im Bedingungsvergleich sechs marktgängiger Tarife ist bei allen sechs weiterhin eine Risikoprüfung nötig. Fragen Sie deshalb: Was genau wird bei der Erhöhung geprüft?

Die zweite Klausel ist die Leistungsdynamik, also die jährliche Erhöhung Ihrer Rente, während Sie berufsunfähig sind. Sie klingt nach einem Detail, entscheidet aber darüber, ob Ihre Rente nach zehn Jahren Leistungsbezug noch dieselbe Kaufkraft hat. Unser Versicherungsexperte Patrick Knittel ordnet die Erwartung so ein: „Eine Leistungsdynamik von mehr als einem Prozent ist in guten Tarifen eher die Ausnahme als die Regel.“

Fragen Sie deshalb nicht, ob eine Leistungsdynamik enthalten ist, sondern mit welchem Satz sie rechnet und ob dieser Satz garantiert ist. Ein Angebot, das hier deutlich über einem Prozent liegt, ist erklärungsbedürftig und nicht automatisch das bessere.

Experten-Tipp:
Drei der bekanntesten BU-Spartipps bezahlen Sie mit Leistung

„Kleinere Rente, Karenzzeit, Endalter 60: Diese drei Spartipps stehen in jedem Ratgeber, und alle drei bezahlen Sie mit Leistung. Bei 3.000 Euro Rente kosten 24 Monate Karenzzeit 72.000 Euro. Kostenlos sind nur zwei Regler: die jährliche Zahlweise und die Wahl des Versicherers. Sichern Sie voll ab, und nutzen Sie bei einem Engpass die Stundung statt der dauerhaften Kürzung.“

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Anbieterspanne und Gesamtkosten: der teuerste Fehler beim Abschluss

Der teuerste Fehler beim BU-Abschluss ist nicht der falsche Zeitpunkt, sondern der falsche Anbieter. Für dasselbe Profil sind Aufschläge bis zu 105 Prozent möglich.

Profil, 1.000 € Rente bis 65Günstigster AnbieterTeuerster AnbieterAufschlag
Fliesenleger, 25 Jahre95 €195 €+105 %
Pflegefachfrau, 25 Jahre64 €117 €+83 %

Vier namentlich verglichene Qualitätsanbieter liegen für dasselbe Musterprofil dagegen nur zwölf bis 21 Prozent auseinander. Gute Anbieter liegen eng zusammen, der Gesamtmarkt spreizt weit.


Was die BU über die gesamte Laufzeit kostet

Keine Statistikstelle weist BU-Gesamtkosten aus. Die folgenden Summen sind unsere eigene Rechnung: Monatsbeitrag mal zwölf mal Zahljahre, ohne Dynamik und ohne Beitragsanpassung.

Profil, 1.500 € Rente bis 67MonatsbeitragZahljahreBeitragssumme
Informatiker, 30 Jahre43,20 €3719.180,80 €
Elektrotechniker, 30 Jahre72,37 €3732.132,28 €
Erzieher, 30 Jahre139,12 €3761.769,28 €
Dachdecker, 30 Jahre268,18 €37119.071,92 €
Elektrotechniker, 40 Jahre83,38 €2727.015,12 €

Die 119.071,92 Euro in der Dachdecker-Zeile sind kein Endpreis, sondern der Ausgangspunkt für drei Hebel: Die Anbieterwahl bewegt dasselbe Profil um bis zu 105 Prozent, reiner Erwerbsunfähigkeitsschutz kostet in körperlich tätigen Berufen oft weniger als die Hälfte, und eine gestaffelte Rente senkt den Beitrag um rund 20 Prozent. Rechnen Sie diese drei Varianten durch, bevor Sie die Summe als Absage lesen.


Wofür Sie eigentlich zahlen

Wird der Elektrotechniker mit 48 Jahren berufsunfähig, hat er rund 15.632 Euro eingezahlt und könnte bis Endalter 67 noch 342.000 Euro Rente erhalten, ein Verhältnis von rund 1 zu 22. Real endet ein Leistungsbezug im Durchschnitt nach rund sechs Jahren, dann sind es rund 1 zu 7.

Zum Vergleich die staatliche Seite: Der durchschnittliche Zahlbetrag der 2024 neu zugegangenen Erwerbsminderungs­renten lag bei 1.041 Euro monatlich, bei 171.732 Neuzugängen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Dieser Betrag ist nicht frei gewählt und regelmäßig befristet.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Rund 80 Prozent der Leistungsanträge werden bewilligt, gemessen an 36.128 Leistungsfällen des Jahres 2024 (Quelle: Franke und Bornberg). Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir im Ablehnungsfall die Begründung und setzen Ihren Anspruch durch. In unserer Praxis reicht die Zeit vom Antrag bis zur ersten Auszahlung von vier bis sechs Wochen bis zu mehreren Monaten, in einem begleiteten Fall dauerte sie zweieinhalb Jahre. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.


Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind formal absetzbar, wirken sich bei den meisten Arbeitnehmern aber steuerlich nicht aus. Sie zählen als Sonderausgaben zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und bei 2.800 Euro für Selbständige ohne Zuschuss. Weil die Basiskranken- und Pflegepflichtbeiträge zuerst angerechnet werden, ist er überschritten, bevor der erste Euro BU-Beitrag angesetzt wird.

Eine Ausnahme: Hängt die BU an einer Basisrente, fallen die Beiträge unter die Alters­vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 30.826 Euro im Jahr 2026 nach § 10 Abs. 3 EStG und werden zu 100 Prozent abgezogen. Der Preis dafür ist die nachgelagerte Besteuerung.

Steuerlichen Absetzbarkeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Auf die BU-Rente selbst zahlen Sie wenig Steuer: Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil, also der rechnerische Zinsanteil der Rente. Er richtet sich nach der voraussichtlichen Restlaufzeit (Quelle: § 55 Abs. 2 EStDV).

Der größere Posten sind die Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge auf die Rente. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten zählt die private BU-Rente zu den beitragspflichtigen Einnahmen (Quelle: GKV-Spitzenverband). Das ist der stärkste Grund, die Rente nicht knapp zu kalkulieren.


Sechs Sätze über BU-Kosten, die so nicht stimmen

Sechs Aussagen über die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung halten sich hartnäckig, obwohl die Zahlen dagegen sprechen.

  • „Je früher, desto billiger.“
    Über die gesamte Laufzeit zahlt der spätere Einsteiger weniger: rund 27.015 Euro bei Beginn mit 40 gegen rund 32.132 Euro bei Beginn mit 30. Das Argument für den frühen Abschluss ist die Gesundheitsprüfung, nicht der Preis.
  • „Frauen zahlen mehr als Männer.“
    Seit Dezember 2012 müssen Lebens­versicherer nach Unisex-Tarifen kalkulieren. Das Geschlecht ist kein Preisfaktor mehr.
  • „Ihr Einkommen bestimmt den Beitrag.“
    Es legt nur fest, wie viel Rente Sie versichern dürfen. Den Beitrag bestimmen Berufseinstufung, Rentenhöhe, Endalter und Gesundheitszustand.
  • „Es gibt feste Risikoklassen mit festen Prozentwerten.“
    Ein marktweites Prozentraster existiert nicht, weil jeder Versicherer eigene Berufsgruppen führt.
  • „Ein großer Abstand zwischen Brutto- und Nettobeitrag ist ein Rabatt.“
    Er ist eine Prognose, und marktweit schrumpft er von 36,1 Prozent (2016) auf 31,7 Prozent (2025).
  • „Eine kleine Rente ist besser als keine.“
    Ohne anderes Einkommen mindert eine BU-Rente von 400 Euro den Bürgergeld-Anspruch um 370 Euro, weil nur die Versicherungspauschale von 30 Euro abzusetzen ist. Eine BU-Rente wirkt wirtschaftlich erst, wenn sie den Bürgergeld-Bedarf übersteigt.

48.000 Euro Unterschied: den passenden BU-Anbieter finden

Welcher Versicherer für Ihr Profil der günstige ist, zeigt sich erst im Vergleich von Einstufung, Bedingungen und Beitragsstabilität. Wir übernehmen diese Prüfung und haften nach § 63 VVG für unsere Empfehlung.

  • Angebote mehrerer Versicherer für Ihr konkretes Profil
  • Blick auf die Beitragsstabilität, nicht nur auf den Startbeitrag
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
Foto von Patrick Knittel
Berater

Häufige Fragen zu den Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie wird der Beitrag einer Berufs­unfähigkeits­versicherung berechnet?

Eine öffentliche Formel, mit der sich ein Beitrag exakt nachrechnen lässt, gibt es nicht. Jeder Versicherer kalkuliert nach eigenen Rechnungsgrundlagen: Berufsgruppenschlüssel, Alterstafeln, Sterblichkeits- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten sowie dem aufsichtsrechtlichen Höchstrechnungszins. Nachvollziehbar ist aber das Prinzip: Der Versicherer schätzt das statistische Risiko der versicherten Person ein und multipliziert es mit der gewünschten Rentenhöhe und der Laufzeit, dazu kommt ein Kosten- und Sicherheitsanteil. Das Ergebnis ist der Bruttobeitrag, also der kalkulierte Höchstbeitrag.

Wie hoch darf eine Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist die bedarfsgerechte Rentenhöhe. Als Faustregel gelten 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens als sinnvolle Absicherung. Die Marktrealität liegt oft darunter: Neu abgeschlossene Verträge sichern im Schnitt 14.600 Euro Jahresrente ab, also rund 1.217 Euro im Monat, wie der GDV zeigt.

Im Gesamtbestand liegt die durchschnittlich versicherte Rente sogar nur bei rund 1.100 Euro. Diese Summe bewertet Franke und Bornberg selbst als zu niedrig, weil sie in deutschen Großstädten kaum die Miete deckt. Wichtiger als ein Wunschbeitrag ist deshalb die Frage, ob der Beitrag zur benötigten Rente passt, nicht umgekehrt.

Wie wirkt sich ein Berufswechsel auf meinen Beitrag aus?

Ein Berufswechsel allein erhöht den Beitrag nicht automatisch. Maßgeblich für den Leistungsfall ist zwar der zuletzt ausgeübte Beruf zum Zeitpunkt der Berufs­unfähigkeit, so regelt es § 172 VVG. Enthält der Vertrag aber keine ausdrückliche Pflicht, einen Berufswechsel anzuzeigen, bleibt ein Wechsel in eine risikoreichere Tätigkeit beitragsneutral. Der Schutz gilt dann für den neuen Beruf, ohne dass neu geprüft oder neu bepreist wird.

Das funktioniert auch umgekehrt: Wer vom Handwerk ins Büro wechselt, kann über eine sogenannte Besserstufungsoption in eine günstigere Berufsgruppe wechseln, bei guten Bedingungen sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Verbraucherfreundliche Bedingungen sehen dieses Wechselrecht ausdrücklich vor, bei anderen ist es an Voraussetzungen wie eine erneute Risikoprüfung oder eine Altersgrenze geknüpft.

Wie hoch darf die BU-Rente für Studierende und Auszubildende sein?

Weil noch kein eigenes Einkommen vorliegt, deckeln die meisten Versicherer die maximale Rente für Studierende und Auszubildende pauschal. Je nach Versicherer und Studienfach liegt die Grenze bei 2.000 Euro, bei 1.500 Euro oder bei 1.000 Euro im Monat.

Trotz der niedrigen Beiträge in jungen Jahren ist die wichtigste Klausel für diese Gruppe die Nach­versicherungsgarantie: Sie erlaubt, die Rente nach Ausbildung oder Studium zu erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist. So ersetzt sie den teuren Neuabschluss mit dann höherem Eintrittsalter.

Wie wirkt sich die Umorganisationsklausel auf den Beitrag für Selbständige aus?

Einen nachweisbaren Mehrbeitrag für den Verzicht auf die Umorganisationsklausel gibt es nicht. Das liegt schon daran, dass die GDV-Musterbedingungen für die Berufs­unfähigkeits-Versicherung gar keine Umorganisationsregelung enthalten, sondern sie ausdrücklich dem einzelnen Versicherer überlassen. Der Verzicht ist eine Frage der Bedingungsqualität, kein zusätzlicher Preisbaustein: Der Versicherer prüft mit dieser Klausel im Leistungsfall, ob sich der Betrieb zumutbar umorganisieren lässt. Die Tätigkeit wird dann fortgeführt, etwa indem ein Mitarbeiter die körperliche Arbeit übernimmt.

Was gilt bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung als Nichtraucher, und kann ich später umsteigen?

Als Nichtraucher gilt üblicherweise, wer seit mindestens zwölf Monaten kein Nikotin konsumiert hat und dies auch nicht vorhat. Das schließt neben Zigaretten auch E-Zigarette, Shisha, Pfeife und Gelegenheitskonsum ein. Einige Versicherer unterscheiden allerdings gar nicht nach Raucherstatus.

Wer nach einer rauchfreien Zeit von in der Regel zwölf Monaten zum Nichtraucherbeitrag wechseln möchte, kann das vertraglich beantragen. Ein genereller Anspruch darauf besteht aber nicht in jedem Vertrag.

Welche Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge fallen auf die Berufs­unfähigkeitsrente an?

Das hängt vom Versicherungsstatus ab und wirkt oft stärker auf die Nettorente als die Steuer. Bei gesetzlicher Pflicht­versicherung fällt in der Regel kein Krankenkassenbeitrag auf die private BU-Rente an. Denn § 226 Abs. 1 SGB V zählt die beitragspflichtigen Einnahmen abschließend auf, und die private BU-Rente gehört nicht dazu.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten fallen dagegen volle Beiträge an, weil die private BU-Rente im Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands ausdrücklich als beitragspflichtig geführt wird. Bei privater Kranken­versicherung läuft der eigene Beitrag unverändert weiter, gegebenenfalls sogar einschließlich des vorher vom Arbeitgeber getragenen Anteils.

Für freiwillig Versicherte ohne weitere beitragspflichtige Einkünfte summieren sich 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz, 2,9 Prozent durchschnittlicher Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflege­versicherung, wie das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 ausweist. Zusammen sind das rund 21 Prozent der Brutto-BU-Rente, bei 2.000 Euro Rente also rund 420 Euro im Monat. Wer eine Rente absichert, sollte deshalb einplanen, dass davon je nach Versicherungsstatus rund ein Fünftel für Kranken- und Pflege­versicherung abgehen kann.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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