Klagequote der Berufs­unfähigkeits­versicherung: Was die Prozessquote wirklich aussagt

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klagequote, auch Prozessquote genannt, zeigt, wie oft Streit um eine Rente aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) vor Gericht landet.
  • Nur 2,1 % der Fälle landeten 2024 laut Branchenverband GDV vor Gericht, rund 80 % der Anträge auf BU-Rente werden bewilligt.
  • Im Ratingjahrgang 2026 reichen die Prozessquoten der einzelnen Versicherer von 0,00 % bis 11,24 %, der Median liegt bei rund 1,3 %.
  • Rund 60 % aller BU-Prozesse enden mit einem Vergleich, nur gut jeder zehnte Prozess endet mit einem Sieg des Versicherten.
  • Bei einem Totalverlust in erster Instanz kostet eine BU-Klage rund 11.000 € bis 16.000 €, der Versicherungs­ombudsmann ist dagegen kostenfrei, aber nur bis 100.000 € Beschwerdewert zuständig.
Patrick Knittel

Niemand schließt eine BU ab, um später mit dem Versicherer zu streiten …

Sie zahlen jahrelang Beiträge in Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung, damit im Ernstfall Ihr Einkommen gesichert ist. Umso beunruhigender ist der Gedanke, dass der Versicherer genau dann die Leistung ablehnen könnte. Die Klagequote soll zeigen, wie oft so ein Konflikt vor Gericht endet, doch sie misst weniger, als ihr Name verspricht. Wer sie richtig liest, erkennt Auffälligkeiten, findet allein damit aber noch nicht den passenden Versicherer. In diesem Artikel ordnen wir die aktuellen Prozessquoten ein und zeigen, warum Streit meistens schon beim Antrag und in den Bedingungen angelegt ist. Außerdem erklären wir nüchtern, was eine Klage kostet und welche neutralen Anlaufstellen Betroffenen offenstehen.

Was ist die Klagequote der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Neu in 2026

Die Klagequote der Berufs­unfähigkeits­versicherung, auch Prozessquote genannt, zeigt, wie oft Streit um eine BU-Rente vor Gericht landet. Je nach Erheber misst sie Unterschiedliches. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt alle Fälle vor Gericht. Die Ratingagentur Morgen und Morgen zählt nur verlorene Prozesse und einen Teil der Vergleiche, bezogen auf die abgelehnten Leistungsanträge. Im Gesamtmarkt ist der Gang vor Gericht die Ausnahme: 2024 landeten laut GDV nur 2,1 Prozent der Fälle dort (Quelle: GDV).

Die Quoten einzelner Versicherer nach Morgen und Morgen reichen im Ratingjahrgang 2026 von 0,00 bis 11,24 Prozent. Mit der Marktquote des GDV lassen sich diese Werte wegen der unterschiedlichen Bezugsgröße nicht direkt vergleichen.

Die GDV-Angabe beruht auf einer Umfrage, die 78 Prozent des Bestands an Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsverträgen abdeckt. Für 2020 hatte der Verband noch 2,3 Prozent genannt. Das Analysehaus Franke und Bornberg kommt im Drei- und im Fünfjahresdurchschnitt bis 2023 ebenfalls auf 2,1 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Die Analysten folgern daraus, Gerichtsverfahren seien selten.

Wichtig zu wissen: Klagequote und Prozessquote sind keine Rechtsbegriffe. Das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) kennt sie nicht. Die Kennzahlen stammen von Ratingagenturen und vom Branchenverband, und jeder Erheber rechnet anders. Unter demselben Namen kursieren deshalb mindestens drei verschiedene Werte, die sich nicht direkt miteinander vergleichen lassen.


Drei Kennzahlen unter einem Namen

ErheberWas gezählt wirdBezugsgrößeZeitraum
Morgen und MorgenVerlorene Prozesse plus anteilig gewichtete VergleicheAbgelehnte LeistungsanträgeSumme der letzten drei Jahre
GDVFälle vor GerichtNicht ausdrücklich genannt, im Kontext der LeistungsfälleEin Kalenderjahr
Franke und BornbergGerichtsprozesse nach einer LeistungsentscheidungNicht ausdrücklich genanntDurchschnitt über drei und fünf Jahre
Quelle: Morgen und Morgen, sowie die Angaben von GDV und Franke und Bornberg

Der Unterschied ist groß. Die GDV-Quote bezieht sich auf alle Fälle, die Quote von Morgen und Morgen nur auf die abgelehnten Anträge. Ein Versicherer kann bei Morgen und Morgen also fünf Prozent ausweisen, obwohl nur ein Bruchteil seiner Leistungsfälle vor Gericht landet. Wie die Ratingagentur verlorene Prozesse und Vergleiche dabei gewichtet, erklärt der Abschnitt „Wie wird die Prozessquote der BU berechnet?“.


Abschlussantrag und Leistungsantrag: zwei verschiedene Dinge

Bei der Klagequote geht es immer um den Leistungsantrag. Den stellen Sie, wenn Sie berufsunfähig geworden sind und die vereinbarte Rente beantragen. Davon zu trennen ist der Antrag auf Vertragsabschluss, bei dem der Versicherer Ihre Gesundheit prüft. Wer beide Anträge verwechselt, zieht aus Statistiken falsche Schlüsse.

MerkmalAntrag auf VertragsabschlussLeistungsantrag
ZeitpunktVor VertragsschlussNach Eintritt der Berufs­unfähigkeit
Begriff im GesetzVertragserklärung (§ 19 VVG)Leistungsantrag (§ 173 VVG)
PrüfungRisikoprüfung mit GesundheitsfragenLeistungsprüfung: BU-Grad, Beruf, Anzeigepflicht
Mögliches ErgebnisAnnahme, Zuschlag, Ausschluss oder AblehnungAnerkenntnis, befristetes Anerkenntnis oder Ablehnung
Passende KennzahlAnnahmequoteLeistungsquote, Prozessquote
Quelle: VVG § 173 und VVG § 19

Beim Vertragsabschluss nehmen die Versicherer die meisten Anträge an. Laut Marktblick 2026 von Morgen und Morgen wurden 79,88 Prozent aller Anträge ohne Erschwernis angenommen und 2,75 Prozent abgelehnt (Quelle: Morgen und Morgen). Die Quote gilt für alle Anträge, nicht nur für Menschen mit Vor­erkrankungen. Was nach einer Ablehnung beim Abschluss hilft, lesen Sie im Ratgeber BU-Antrag abgelehnt.

Im Leistungsfall fällt die Bilanz ebenfalls positiv aus. Laut GDV werden 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeitsrente bewilligt. Franke und Bornberg kommt in der Leistungspraxisstudie 2026 für Leistungsfälle aus 2024 auf knapp 80 Prozent Anerkennungen (Quelle: Franke und Bornberg). Wie einzelne Versicherer anerkennen, zeigt unsere Seite zur Leistungsquote.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung nach mehr als einer Kennzahl auswählen

Eine Klagequote allein sagt wenig darüber, wie ein Versicherer im Leistungsfall entscheidet. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir legen Prozessquote, Leistungsquote, Bedingungen und Finanzstärke nebeneinander und erstellen Ihnen ein Angebot, kostenfrei und unverbindlich.

  • Prozessquote und Leistungsquote gemeinsam bewertet
  • Bedingungen geprüft: befristetes Anerkenntnis, AU-Klausel, Beitragsstundung
  • Anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag
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Berater

Prozessquote BU 2026: Versicherer im Vergleich

Die Prozessquoten der BU-Versicherer liegen im Ratingjahrgang 2026 der Ratingagentur Morgen und Morgen zwischen 0,00 und 11,24 Prozent. Die meisten Werte sind niedrig. Nach unserer Auswertung der 38 gesicherten Werte liegt der Median, also der mittlere Wert, bei 1,31 Prozent. Die Tabelle zeigt die Werte der letzten drei Ratingjahrgänge.

Wichtig für die Einordnung: Morgen und Morgen setzt verlorene Prozesse und einen Teil der Vergleiche ins Verhältnis zu den abgelehnten Leistungsanträgen, nicht zu allen Leistungsfällen. Mit der Marktquote des Branchenverbands lassen sich die Werte deshalb nicht vergleichen.

Beachten Sie beim Lesen: Die Jahreszahl ist der Ratingjahrgang, nicht das Jahr der Prozesse. Morgen und Morgen fragt die Daten einmal jährlich mit dem neuen Bilanzjahrgang ab und summiert jeweils drei Jahre (Quelle: Morgen und Morgen). Dem Ratingjahrgang 2023 lagen laut damaligem Marktblick die Geschäftszahlen von 2021 zugrunde. Die Werte für 2026 bilden also vor allem Prozesse aus den Vorjahren ab.

Versicherer202620252024
Allianz2,34 %2,64 %2,27 %
Alte Leipziger0,92 %0,97 %0,85 %
AXA0,50 %0,48 %0,78 %
Baloise (ehemals Basler)3,05 %3,77 %2,15 %
Bayern Versicherung2,07 %2,50 %2,83 %
BL die Bayerische0,00 %0,34 %Keine Angabe
BY die Bayerische0,79 %0,00 %Keine Angabe
Canada Life0,00 %0,00 %Keine Angabe
Concordia oeco0,00 %0,00 %0,00 %
Condor1,63 %0,00 %0,00 %
Continentale1,30 %0,52 %1,27 %
CosmosDirekt4,98 %8,43 %10,37 %
DBV0,50 %0,48 %0,78 %
Debeka2,82 %2,62 %0,00 %
Deutsche Ärzte­versicherung0,97 %1,63 %1,75 %
DEVK0,00 %0,00 %0,00 %
DEVK Eisenbahn3,01 %3,76 %3,69 %
Dialog0,00 %1,91 %2,00 %
ERGO1,76 %1,60 %1,29 %
Generali Deutschland0,99 %0,87 %1,00 %
Gothaer0,80 %0,56 %0,97 %
Hannoversche0,00 %0,00 %0,00 %
HanseMerkur11,24 %7,89 %7,26 %
HDI0,70 %0,36 %0,39 %
LV18711,63 %2,83 %3,56 %
LVM0,47 %0,81 %1,43 %
Mecklenburgische0,00 %4,23 %2,33 %
Nürnberger0,90 %1,17 %1,00 %
Provinzial1,63 %0,81 %0,65 %
R+V1,63 %1,40 %0,86 %
Sparkassen Versicherung1,99 %1,82 %0,83 %
Standard LifeNicht gesichert12,96 %5,37 %
Stuttgarter2,71 %3,02 %3,39 %
Swiss Life1,32 %1,41 %1,12 %
VGH Versicherungen4,62 %4,57 %3,61 %
Volkswohl Bund2,84 %4,02 %4,13 %
VPV Lebens­versicherung0,00 %0,00 %0,97 %
Württembergische2,60 %4,55 %4,32 %
Zurich3,75 %3,69 %2,94 %
Quelle: Morgen und Morgen, Komponente BU-Prozessquote im Rating Berufs­unfähigkeit, Stand 01.06.2026 (Ratingjahrgang 2026) beziehungsweise Stand 19.05.2025 (Ratingjahrgänge 2025 und 2024). „Nicht gesichert“ bedeutet, dass sich der verfügbare Wert keinem Ratingjahrgang eindeutig zuordnen lässt.

Besonderheiten und fehlende Werte

Einige Besonderheiten der Tabelle: AXA und DBV weisen identische Werte aus. Condor gehört zur R+V-Gruppe, 2026 stimmen die Werte beider überein. Die Bayerische führt Morgen und Morgen seit 2025 getrennt als BL und BY. Für Standard Life gibt es für 2026 keinen gesicherten Wert, weil die Jahrgangszuordnung der verfügbaren Daten nicht eindeutig ist.

Keinen Wert im Ratingjahrgang 2026 haben unter anderem Barmenia, Europa, Helvetia, Inter, Münchener Verein, Öffentliche Braunschweig und Provinzial Rheinland. Für Itzehoer, myLife, uniVersa und WWK weist Morgen und Morgen seit 2021 keine Prozessquote aus. Was ein fehlender Wert genau bedeutet, erklärt die Ratingagentur öffentlich nicht. Nach unserer Einordnung hat der Versicherer dann vermutlich keine ausreichenden Daten geliefert.


Auffällige Entwicklungen einzelner Versicherer

Die Werte schwanken teils stark von Jahrgang zu Jahrgang. Bei CosmosDirekt sank die BU-Prozessquote von 10,37 Prozent im Ratingjahrgang 2024 über 8,43 Prozent auf 4,98 Prozent im Ratingjahrgang 2026. Die HanseMerkur stieg dagegen von 7,26 auf 11,24 Prozent und hat damit den höchsten Wert 2026.

Auch bei weiteren Versicherern gibt es deutliche Sprünge. Die Mecklenburgische fiel von 4,23 auf 0,00 Prozent, die LV1871 von 3,56 auf 1,63 Prozent. Die Debeka stieg von 0,00 auf 2,82 Prozent. Die Continentale weist im Ratingjahrgang 2026 eine BU-Prozessquote von 1,30 Prozent aus, nach 0,52 Prozent im Vorjahr und 1,27 Prozent im Ratingjahrgang 2024.

Bei anderen großen Anbietern bleiben die Werte vergleichsweise stabil. Die BU-Prozessquote der ERGO liegt im Ratingjahrgang 2026 bei 1,76 Prozent, nach 1,60 und 1,29 Prozent in den beiden Vorjahren. Die Nürnberger kommt 2026 auf 0,90 Prozent nach 1,17 und 1,00 Prozent, die Allianz auf 2,34 Prozent nach 2,64 und 2,27 Prozent.


So lesen Sie die Tabelle richtig

Die Tabelle eignet sich, um Auffälligkeiten zu erkennen, nicht um den besten Versicherer zu finden. Diese fünf Punkte helfen Ihnen beim Lesen:

  • Ausreißer ernst nehmen:
    Ein sprunghafter Anstieg ist ein Anlass zum Nachfragen, allein aber kein Ausschlussgrund.
  • Trends statt Einzelwerte:
    Vergleichen Sie mindestens drei Jahrgänge. Ein einzelner hoher Wert kann auf wenigen großen Verfahren beruhen.
  • 0,00 Prozent richtig deuten:
    Der Wert bedeutet, dass im Zeitraum kein Prozess verloren wurde. Bei kleinen Versicherern kann er auch schlicht auf sehr wenigen Fällen beruhen.
  • Fehlende Werte richtig deuten:
    Morgen und Morgen erklärt fehlende Werte öffentlich nicht. Nach unserer Einordnung liegen dann vermutlich keine ausreichenden Daten vor. Über die Leistungspraxis des Versicherers sagt ein fehlender Wert deshalb weder etwas Gutes noch etwas Schlechtes.
  • Gleiche Leistungsprüfung, andere Quote:
    AXA, DBV und Deutsche Ärzte­versicherung prüfen Leistungsfälle gemeinsam (Quelle: Franke und Bornberg). Trotzdem liegt die Deutsche Ärzte­versicherung bei 0,97 Prozent, AXA und DBV bei 0,50 Prozent. Der Kundenbestand prägt die Quote mit.

Ein auffälliger Wert bei Ihrem Wunsch­versicherer ist deshalb ein Prüfauftrag, kein Urteil. Entscheidend ist, wie Prozessquote, Leistungsquote, Bedingungen und Finanzstärke zusammenpassen. Das lässt sich nur für Ihren konkreten Tarif und Ihre persönliche Situation beurteilen.

Die Daten liefern die Versicherer selbst per Erhebungsbogen. Eine Prüfung durch Dritte im Sinne eines Audits gibt es nicht, Morgen und Morgen bewertet nach eigener Aussage die Plausibilität der Daten. Die Prozessquoten einzelner Versicherer veröffentlicht die Agentur nicht auf ihren frei zugänglichen Seiten, sondern nur in ihrer Software für Vermittler.

Wie wird die Prozessquote der BU berechnet?

Morgen und Morgen berechnet die BU-Prozessquote aus den verlorenen Prozessen eines Versicherers und einem Teil seiner Vergleiche. Diese Summe setzt die Ratingagentur ins Verhältnis zu allen abgelehnten Leistungsanträgen. Gezählt werden jeweils die letzten drei Jahre (Quelle: Morgen und Morgen). Eine niedrige Quote ist also besser. Gewonnene Prozesse erhöhen den Wert nicht.

Vergleiche fließen nur anteilig ein. Morgen und Morgen gewichtet sie mit dem Verhältnis der verlorenen Prozesse zu allen entschiedenen Prozessen. Die Begründung der Agentur: Vergleiche seien „per se weder gut noch schlecht“. Verliert ein Versicherer viele Urteile, zählen seine Vergleiche stärker. Gewinnt er meistens, zählen sie kaum.

Formel der Prozessquote lesen

Prozessquote = [A + B × (A ÷ (A + C))] ÷ D

  • A: Anzahl verlorener Prozesse
  • B: Anzahl Vergleiche
  • C: Anzahl gewonnener Prozesse, einschließlich Klagerücknahmen
  • D: Anzahl abgelehnter Leistungsanträge
  • Alle vier Werte werden über die letzten drei Jahre summiert.

Rechenbeispiel: So entsteht eine Prozessquote von 8,0 Prozent

Ein Versicherer lehnt in drei Jahren 1.000 Leistungsanträge ab. Daraus entstehen 240 Prozesse: 30 verliert er, 60 gewinnt er, 150 enden mit einem Vergleich. Das Vergleichsgewicht beträgt 30 geteilt durch 90, also ein Drittel. Von den 150 Vergleichen zählen damit 50. Die Prozessquote liegt bei (30 + 50) ÷ 1.000 = 8,0 Prozent.

Dasselbe Unternehmen hätte, gemessen an Prozessen pro Ablehnung, eine Quote von 24 Prozent. Bezogen auf alle Leistungsanträge läge der Wert dagegen deutlich niedriger. Werte von Morgen und Morgen gehören deshalb nie neben eine GDV-Quote.

Experten-Tipp:
Eine hohe Prozessquote kann auch für einen großzügigen Versicherer sprechen

„Die Prozessquote gilt als Streitbarometer. Doch sie misst verlorene Prozesse nur an den abgelehnten Anträgen. Ein Versicherer, der großzügig anerkennt und nur wenige strittige Fälle ablehnt, hat einen kleinen Nenner. Jeder verlorene Prozess wiegt dann schwer. Eine hohe Quote bleibt für mich ein Warnsignal, aber kein Urteil. Legen Sie deshalb immer die Leistungsquote daneben: Erst beide Werte zusammen zeigen, wie ein Versicherer tatsächlich reguliert.“

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Wie aussagekräftig ist die Klagequote bei der Versichererwahl?

Die Klagequote ist bei der Wahl eines BU-Versicherers ein Nebenkriterium. Das sagen die Ratinghäuser selbst: Morgen und Morgen warnt vor einer „isolierten Betrachtungsweise“ einzelner Kennzahlen wie Prozessquoten (Quelle: Morgen und Morgen). Das Analysehaus Franke und Bornberg hält die Quote als Auswahlkriterium für „nur sehr bedingt“ geeignet.

Aus unserer Beratung sehen wir das genauso. Eine niedrige Prozessquote zeigt, dass ein Versicherer im Verhältnis zu seinen Ablehnungen selten Prozesse verliert. Eine hohe ist für unseren BU-Experten Patrick Knittel ein Anlass zum Nachfragen, zusammen mit der Leistungsquote. Pauschale Urteile über einzelne Versicherer lehnt er aber ab. Jeder Leistungsfall sei individuell: Beim selben Versicherer könne es bei einem Kunden reibungslos laufen und beim nächsten haken.


Sieben Gründe, warum die Quote täuschen kann

Die Prozessquote hat klare Grenzen. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie einen Versicherer wegen seiner Quote bevorzugen oder ausschließen:

  • Kleine Fallzahlen:
    Bei kleinen Versicherern verändern wenige Prozesse die Quote stark.
  • Momentaufnahme:
    Die Werte schwanken erheblich.
  • Bestandsalter und Neugeschäft:
    Laut Franke und Bornberg wird die Quote „stark durch Faktoren wie das Alter eines Bestands und den Neugeschäftsanteil beeinflusst“ (Quelle: Franke und Bornberg).
  • Bezugsgröße Ablehnungen:
    Weil die Quote nur an den abgelehnten Anträgen gemessen wird, kann ein großzügiger Versicherer schlechter dastehen als einer, der viel ablehnt. Die Prozessquote ergibt deshalb nur zusammen mit der Leistungsquote ein Bild.
  • Selbstauskunft:
    Die Versicherer liefern ihre Zahlen selbst. Ein externes Audit gibt es bei Morgen und Morgen nicht.
  • Berechtigte Abwehr:
    Laut Morgen und Morgen muss ein Versicherer ungerechtfertigte Ansprüche notfalls vor Gericht abwehren dürfen, verlorene Prozesse seien aber in jedem Fall zu vermeiden. Die Abwehr unberechtigter Forderungen schützt die Beiträge aller Versicherten.
  • Unternehmenswert statt Tarifeigenschaft:
    Die Quote gilt für alle Tarife eines Versicherers, auch für alte Verträge mit ganz anderen Bedingungen. Über Ihren konkreten Tarif sagt sie wenig.

Gute Bedingungen bedeuten nicht automatisch eine niedrige Quote

Ein Zusammenhang zwischen guten Versicherungs­bedingungen und einer niedrigen Klagequote lässt sich nicht belegen. Einzelne Versicherer passen ins Bild, andere nicht. Die Quote spiegelt zudem Leistungsfälle aus Altbeständen wider, deren Bedingungen mit heutigen Tarifen wenig gemein haben. Prüfen Sie Bedingungen und Quote deshalb getrennt voneinander.


Diese Kennzahlen gehören mit auf den Zettel

KennzahlWas sie zeigtWorauf Sie achten sollten
ProzessquoteVerlorene Prozesse und anteilige Vergleiche im Verhältnis zu den AblehnungenAusreißer und Trends über mindestens drei Jahrgänge
LeistungsquoteAnteil anerkannter LeistungsanträgeNur zusammen mit der Prozessquote und über mehrere Jahre aussagekräftig
AnnahmequoteAnteil angenommener Anträge auf VertragsabschlussNur gemeinsam mit der Leistungsquote aussagekräftig
SolvenzquoteFinanzielle Stärke des VersicherersGesetzlich mindestens 100 %, deutlich mehr und ein stabiler Verlauf sind ein gutes Zeichen
BedingungenWas im Leistungsfall konkret giltBefristetes Anerkenntnis, AU-Klausel, Beitragsstundung, Verweisung
Quelle: Gesetzliche Mindestanforderung nach dem Versicherungs­aufsichts­gesetz: VAG § 89

Morgen und Morgen empfiehlt ausdrücklich, Leistungs- und Annahmequote gemeinsam zu betrachten. Überdurchschnittlich hohe Quoten wertet die Ratingagentur sogar leicht ab, weil aus Sicht des Kollektivs nicht jeder Antrag anerkannt werden sollte. Eine sehr hohe Leistungsquote ist also nicht automatisch besser als eine im Mittelfeld.

Experten-Tipp:
Die Prozessquote gehört ans Ende Ihrer Prüfliste, nicht an den Anfang

„Viele Ranglisten sortieren BU-Versicherer nach der Prozessquote. Ich schaue sie mir erst an, wenn Bedingungen und Finanzstärke passen. Bei der Finanzstärke gilt: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Solvenzquote von mindestens 100 Prozent. Prozess- und Leistungsquote nutze ich danach als Plausibilitätscheck über mehrere Jahrgänge. Fällt ein Wert aus dem Rahmen, frage ich nach, statt den Versicherer sofort auszusortieren.“

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Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung im Gesamtbild prüfen lassen

Wir ordnen die Prozessquote eines Versicherers über mehrere Jahrgänge ein und stellen sie neben Leistungsquote, Bedingungen und Solvenzquote. Passt das Gesamtbild nicht, zeigen wir Ihnen Alternativen anderer Anbieter.

  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Quoten und Trends verständlich eingeordnet
  • Kein Versicherer allein wegen einer Kennzahl empfohlen oder aussortiert
  • Kostenfrei und unverbindlich
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Warum kommt es zum Streit mit dem BU-Versicherer?

Streit mit dem BU-Versicherer entsteht meist an zwei Punkten: beim Nachweis des BU-Grads und bei falschen Gesundheitsangaben im Antrag. Das zeigen die Ablehnungsgründe aller großen Erheber. Der BU-Grad gibt dabei an, wie stark Sie in Ihrem Beruf eingeschränkt sind. Ein großer Teil der Ablehnungen ist allerdings gar kein Streit, denn viele Antragsteller melden sich schlicht nicht mehr beim Versicherer.

Ablehnungsgrund (Ratingjahrgang 2026)Anteil an allen Ablehnungen
Keine Reaktion der Kunden40,61 %
BU-Grad von 50 % nicht erreicht33,03 %
Sonstige Gründe9,36 %
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht8,46 %
Anfechtung oder Betrugsfall6,21 %
Ausschlussklauseln1,81 %
Konkrete Verweisung0,44 %
Abstrakte Verweisung0,08 %
Quelle: Morgen und Morgen, Marktblick Berufs­unfähigkeit 2026

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht für 2023 nur drei Gründe. In 44 Prozent der Ablehnungen war der BU-Grad nicht erreicht, in 25 Prozent reagierte der Antragsteller nicht mehr. In zehn Prozent lag eine Verletzung der Anzeigepflicht vor (Quelle: GDV). Weil GDV und Morgen und Morgen andere Versicherer und Jahre erfassen, weichen die Anteile voneinander ab.

Das Analysehaus Franke und Bornberg trennt die Fälle ohne Mitwirkung offenbar von den Ablehnungen und kommt deshalb zu anderen Anteilen. Für 2024 waren dort fast 60 Prozent der Ablehnungen medizinisch begründet, Anfechtung und Rücktritt machten 27,0 Prozent aus (Quelle: Franke und Bornberg). Verweisungen spielen bei allen drei Erhebern kaum eine Rolle.


Psychische Erkrankungen: der Leistungsfall mit dem größten Streitpotenzial

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache einer Berufs­unfähigkeit. Laut GDV gingen 2024 insgesamt 38 Prozent der BU-Fälle auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Morgen und Morgen kommt im Marktblick 2026 auf 32,34 Prozent psychische Erkrankungen. Beide Werte stammen aus unterschiedlichen Erhebungen und stehen deshalb getrennt nebeneinander.

Gleichzeitig werden psychische Erkrankungen am seltensten anerkannt. Laut Franke und Bornberg lag die Anerkennungsquote bei Leistungsanträgen aus 2024 bei rund 75 Prozent, bei Krebs dagegen bei rund 95 Prozent. Die Analysten nennen dafür eine strukturelle Ursache: Bei psychischen Krankheits­bildern sind der BU-Grad und ein belastbarer Prognosezeitraum schwer zu bestimmen. Beides muss für eine Anerkennung feststehen.

Ein verbreitetes Vorurteil bestätigen die Daten dagegen nicht. Psychisch Erkrankte brechen die Kommunikation mit dem Versicherer besonders selten ab. Nur 17 Prozent der Gründe, aus denen der Versicherer bei ihnen nicht leistet, sind eine verletzte Mitwirkungspflicht. Bei Krebs sind es 46 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg).


Anzeigepflicht: der Streitpunkt, den Sie selbst in der Hand haben

Wer im Antrag Fragen falsch beantwortet, riskiert im Leistungsfall Rücktritt oder Anfechtung. Der Versicherer darf bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (Quelle: VVG § 21).

Jeder Leistungsantrag kann eine Prüfung der damaligen Angaben auslösen, auch ohne konkreten Verdacht. Dafür darf der Versicherer Auskünfte einholen, etwa zu Arztbesuchen vor Vertragsschluss. Mitwirken müssen Sie aber nur bei Daten, die für diese Prüfung relevant sind, und zunächst nur mit weniger weitreichenden Vorinformationen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Quelle: BGH, Urteil vom 22.02.2017, IV ZR 289/14).

Besonders betroffen sind junge Versicherte. Laut Franke und Bornberg wird die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis zum Alter von 35 Jahren ausgesprochen (Quelle: Franke und Bornberg). Eine vergessene Krankschreibung aus der Studienzeit kann so Jahre später zum Problem werden.

Fall aus der Rechtsprechung: Auch die Diagnose des Hausarztes zählt

Wie streng Gerichte das sehen, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin. Ein Versicherter hatte die Frage nach Behandlungen der Psyche verneint, weil nur sein Hausarzt eine Erkrankung festgestellt hatte, kein Psychiater. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Anzeigepflicht, denn wer die Diagnose stellt, sei unerheblich. Der Versicherte trug die Kosten des Rechtsstreits (Quelle: Landgericht Berlin, Urteil vom 15.01.2020, 7 O 35/19).


Weitere Streitpunkte: befristetes Anerkenntnis und Nachprüfung

Auch nach einer Anerkennung kann es Streit geben. Der Versicherer darf die Leistung einmalig zeitlich begrenzt anerkennen, bis zum Fristende ist er daran gebunden (Quelle: VVG § 173). Danach müssen Sie die Berufs­unfähigkeit erneut belegen.

Für die Befristung hat der BGH zwei klare Grenzen gezogen:

In der späteren Nachprüfung kontrolliert der Versicherer, ob die Berufs­unfähigkeit noch besteht. Laut der Ombudsfrau des Versicherungs­ombudsmanns geht es dabei oft um Formalien und um die Frage, ob der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen durfte (Quelle: Versicherungs­ombudsmann, Jahresbericht 2025).

Prüffragen bei Befristung und Nachprüfung

Erhalten Sie ein Schreiben zur Befristung oder zur Nachprüfung, helfen Ihnen diese Fragen:

  • Nennt der Versicherer schriftlich einen sachlichen Grund für die Befristung?
  • Ist es die erste Befristung? Eine zweite lässt § 173 Absatz 2 VVG nicht zu.
  • Gilt die Befristung nur für die Zukunft? Für einen bereits abgelaufenen Zeitraum ist sie unzulässig.
  • Entfallen durch die Befristung Zusatzleistungen, die Ihr Vertrag sonst vorsieht?
  • Stellt der Versicherer die Rente in der Nachprüfung ein? Dann gilt: Stützt er sich auf eine konkrete Verweisung, und entspricht der neue Beruf Ihrer bisherigen Lebensstellung, vor allem beim Einkommen?

Bleibt eine dieser Fragen offen, lassen Sie das Schreiben von einem Fachanwalt für Versicherungs­recht oder kostenfrei beim Versicherungs­ombudsmann prüfen.

Wie Sie Streit im Leistungsfall vermeiden

Den besten Schutz vor einem BU-Prozess bieten saubere Antragsangaben, streitfeste Bedingungen und eine gut vorbereitete Leistungsmeldung. Die Klagequote Ihres Versicherers spielt dagegen eine Nebenrolle. Alle drei Punkte können Sie selbst beeinflussen, am besten schon beim Abschluss.

Beim Abschluss

Die wichtigste Vorsorge gegen Streit treffen Sie, bevor der Vertrag zustande kommt. Drei Dinge zählen dabei: vollständige Angaben im Antrag, eine anonyme Risikovoranfrage bei Vor­erkrankungen und Bedingungen, die typische Streitpunkte von vornherein entschärfen.

Vollständige Angaben im Antrag

Mit zwei einfachen Gewohnheiten schließen Sie Lücken im Antrag:

  • Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und prüfen Sie im Zweifel die Leistungsauskunft Ihrer Krankenkasse.
  • Erläutern Sie Unklarheiten schriftlich im Antrag und bewahren Sie Antrag und Anlagen vollständig auf.

Vor dem Antrag: anonym anfragen statt direkt beantragen

Viele Anzeigepflicht-Streitigkeiten entstehen beim Antrag, nicht erst im Leistungsfall. Stellen Sie einen BU-Antrag direkt beim Versicherer und werden abgelehnt, müssen Sie das bei weiteren Anträgen angeben. Über eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Versicherungsexperten erfahren Sie vorab, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie annimmt. Ihr Name taucht dabei nicht auf. Diesen Weg bieten weder KI-Tools noch Vergleichsportale.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab

Bedingungen, die Streit im Leistungsfall vorbeugen

Viele Verbraucherschutz-Klauseln sind heute Marktstandard. Laut Marktblick 2026 von Morgen und Morgen tragen 537 von 636 Tarifen fünf Sterne, und dafür müssen sie elf Mindestkriterien erfüllen (Quelle: Morgen und Morgen). Echte Unterschiede gibt es bei Klauseln, die kein Stern abbildet. Welche Klauseln wichtig sind, erklärt unser Ratgeber zu BU-Klauseln.

KlauselWas sie regeltVerbraucherfreundliche Variante
Befristetes AnerkenntnisDer Versicherer erkennt die BU nur auf Zeit anVerzicht auf die Befristung
AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel)Vorläufige Leistung bei längerer KrankschreibungLeistung ab 6 Monaten Krankschreibung
BeitragsstundungBeiträge während der LeistungsprüfungZinslose Stundung ab Leistungsmeldung, im besten Fall bis zum rechtskräftigen Urteil
KräfteverfallOb altersbedingter Kräfteverfall versichert istLeistung ohne Einschränkung auf „mehr als altersentsprechenden“ Kräfteverfall
Konkrete VerweisungDie Rente endet, wenn Sie einen vergleichbaren Beruf ausübenVerzicht oder klare Einkommensgrenze
AnzeigepflichtFolgen unverschuldeter FalschangabenVerzicht auf Kündigung und Vertragsanpassung nach § 19 VVG
Quellen: VEMA-Leistungsvergleich Berufs­unfähigkeit, Stand 09/2026; Morgen und Morgen, Mindestkriterien 2026

Im Leistungsfall

Melden Sie eine Berufs­unfähigkeit früh und in Textform. Ab der Meldung ist die Verjährung gehemmt (Quelle: VVG § 15). Sind die Erhebungen des Versicherers nach einem Monat nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen (§ 14 VVG).

Wie lange die Leistungsprüfung dauert

Bis der Versicherer über einen Leistungsantrag entscheidet, vergehen oft mehrere Monate. Laut GDV lagen 2023 im Mittel 110 Tage zwischen Antrag und Entscheidung. Liegen alle Unterlagen vor, braucht der Versicherer im Schnitt nur zehn Tage. Franke und Bornberg misst in der Leistungspraxisstudie 2026 für Leistungsfälle aus 2024 im Schnitt 201 Tage (Quelle: Franke und Bornberg).

Die Werte weichen voneinander ab, weil beide Häuser andere Versicherer, andere Jahre und womöglich andere Messpunkte erfassen. Allein das Ausfüllen des Fragebogens dauerte laut Franke und Bornberg 2024 im Schnitt 43,6 Tage (Quelle: Franke und Bornberg). Wer schnell vollständige Unterlagen liefert, verkürzt die Prüfung also spürbar.

In unserer Beratungspraxis sehen wir eine große Spanne. Unser BU-Experte Patrick Knittel beobachtet bis zur ersten Auszahlung je nach Krankheits­bild vier bis sechs Wochen bis vier bis sechs Monate. In einem begleiteten Extremfall dauerte es 2,5 Jahre bis zur Auszahlung.

Gutachten sind in der Leistungsprüfung die Ausnahme. Laut GDV holten Versicherer 2023 nur in drei Prozent der Fälle ein neutrales Gutachten ein, danach fiel die Entscheidung in 54 Prozent positiv aus (Quelle: GDV). Franke und Bornberg kommt für 2023 mit 2,87 Prozent auf einen fast identischen Wert (Quelle: Franke und Bornberg). 2019 lag die Gutachtenquote dort noch bei 6,01 Prozent.

Unterlagen und Mitwirkung

Einer der häufigsten Fehler aus unserer Praxis: Kunden reichen mehr Unterlagen als nötig ungeprüft beim Versicherer ein. Patrick Knittel rät, nur die tatsächlich erforderlichen Dokumente einzureichen und sie vorher fachlich prüfen zu lassen. Seine Grundregel lautet: im Antrag nicht verharmlosen, in der Leistung nicht dramatisieren.

Wer sich einmal nicht mehr beim Versicherer gemeldet hat, sollte nicht aufgeben. Laut Franke und Bornberg werden 53 Prozent der erneuten Anträge nach einer Verletzung der Mitwirkungspflicht anerkannt (Quelle: Franke und Bornberg).

Experten-Tipp:
Stille in der Leistungsprüfung ist kein Grund zu warten

„Lange Bearbeitungszeiten nehmen viele Betroffene hin, aus Sorge, den Versicherer zu verärgern. Dabei bedeutet Verzögerung nicht Ablehnung, oft steckt schlicht Überlastung dahinter. Reichen Sie nur die erforderlichen Unterlagen ein, geprüft und vollständig. Tut sich danach wochenlang nichts, setzen Sie schriftlich eine Frist von zwei Wochen und kündigen Sie andernfalls eine Beschwerde beim Vorstand an. Das bringt festgefahrene Fälle erfahrungsgemäß schnell in Bewegung.“

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Berater

Leistungsfallbegleitung: ein Vorteil für unsere Kunden

Schließen Sie Ihre BU über uns ab, lassen wir Sie im Leistungsfall nicht allein. Wir prüfen die Unterlagen, bevor sie an den Versicherer gehen, fordern bei einer Ablehnung die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Franke und Bornberg sieht darin einen messbaren Nutzen: Vermittler, die im Leistungsfall aktiv begleiten, leisteten einen konkreten Mehrwert, „der sich in Zahlen messen lässt“.

Wir sind als Versicherungsexperte und Beratungsportal nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Für unsere Beratung haften wir nach § 63 VVG (Quelle: VVG § 63). Diese Verbindlichkeit bietet weder ein Vergleichsportal noch eine KI-Auskunft.

Vieles, was im Leistungsfall zu Streit führt, ist schon beim Abschluss angelegt: in den Antragsangaben und in den Bedingungen des Tarifs. Garantieren kann einen reibungslosen Leistungsfall niemand. Mit einer sauberen Antragstellung verbessern Sie Ihre Ausgangslage aber deutlich. Schließen Sie Ihre BU über uns ab, haben Sie im Leistungsfall zudem einen Ansprechpartner, der Ihren Vertrag kennt.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Begleitung im Leistungsfall abschließen

Viele Streitfälle im Leistungsfall sind schon im Antrag angelegt. Deshalb klären wir Ihre Versicherbarkeit vorab anonym und achten auf Bedingungen, die typische Streitpunkte entschärfen. Schließen Sie Ihre BU über uns ab, begleiten wir Sie später auch im Leistungsfall.

  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
  • Anonyme Risikovoranfrage, ohne dass Ihr Name beim Versicherer auftaucht
  • Leistungsfallbegleitung für unsere Kunden: Unterlagen prüfen, Anspruch gegenüber dem Versicherer vertreten
  • Haftung für unsere Beratung nach § 63 VVG
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Berater

Kann ich meine Berufs­unfähigkeits­versicherung verklagen?

Ja, Sie können Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung verklagen, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt oder einstellt. Zuständig ist bei laufenden BU-Renten wegen des hohen Streitwerts in aller Regel das Landgericht, dort herrscht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) Anwaltszwang (Quelle: ZPO § 78). Vor der Klage stehen zwei günstigere Schritte: die Beanstandung beim Versicherer und die kostenfreie Schlichtung beim Versicherungs­ombudsmann.


Schritt 1: Ablehnung prüfen und beim Versicherer beanstanden

Ein förmliches Widerspruchsverfahren mit Frist wie bei der gesetzlichen Renten­versicherung gibt es bei der privaten BU nicht. Sie können die Entscheidung aber schriftlich beanstanden und fehlende Unterlagen nachreichen. Diese Beanstandung ist Voraussetzung für den Versicherungs­ombudsmann: Er wird erst tätig, wenn Sie Ihren Anspruch beim Versicherer geltend gemacht haben (Quelle: Verfahrensordnung des Versicherungs­ombudsmanns).

Eine Klagefrist gibt es nicht mehr, maßgeblich ist nur die Verjährung. Sie beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wissen oder hätten wissen müssen (Quelle: BGB § 199). Von der Meldung beim Versicherer bis zu seiner Entscheidung in Textform ist die Verjährung gehemmt, ebenso während eines Ombudsmannverfahrens und ab Erhebung der Klage.


Schritt 2: Schlichtung beim Versicherungs­ombudsmann

Der Versicherungs­ombudsmann schlichtet Streit mit dem Versicherer kostenfrei, auch bei der BU. Seit April 2024 leitet eine Ombudsfrau die Stelle, eine frühere Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Quelle: Versicherungs­ombudsmann, Jahresbericht 2025). Das Verfahren soll laut Verfahrensordnung binnen 90 Tagen nach vollständiger Akte abgeschlossen sein. Eigene Anwaltskosten tragen Sie selbst.

BeschwerdewertErgebnis des Verfahrens
Bis 10.000 €Entscheidung, bindend für den Versicherer, nicht für Sie
Über 10.000 € bis 100.000 €Empfehlung, für beide Seiten unverbindlich
Über 100.000 €Kein Verfahren
Quelle: Verfahrensordnung des Versicherungs­ombudsmanns (VomVO)

Beschwerdewert und Erfolgsaussichten

Der Beschwerdewert fällt bei der BU höher aus, als viele denken. Er beträgt das 3,5-Fache der Jahresleistung aus Rente und Beitragsbefreiung, dazu kommen rückständige Leistungen (Quelle: ZPO § 9). Bei 1.500 Euro Rente und 100 Euro Beitrag im Monat ergeben sich 67.200 Euro. Damit ist nur eine unverbindliche Empfehlung möglich. Nur 26,6 Prozent der BU-Beschwerden lagen 2025 unter 5.000 Euro, 54,2 Prozent zwischen 20.000 und 100.000 Euro.

Ab rund 2.380 Euro Monatsleistung aus Rente und Beitrag ist die Grenze von 100.000 Euro schon ohne Rückstände überschritten. Laut Jahresbericht 2025 des Versicherungs­ombudsmanns war genau das der häufigste Grund, warum BU-Beschwerden unzulässig waren. Die Grenze begründet der Ombudsmann damit, dass im Schlichtungsverfahren außer Urkunden keine Beweise erhoben werden. Ärztliche Zeugen und medizinische Gutachten bleiben den Gerichten vorbehalten.

Die Erfolgschancen sind bei der BU unterdurchschnittlich. 2025 brachten 31,5 Prozent der beendeten BU-Beschwerden den Versicherten ganz oder teilweise den gewünschten Vorteil. Über alle Sparten ohne Lebens­versicherung waren es 50,2 Prozent. Beschweren dürfen sich Verbraucher und Personen in verbraucherähnlicher Lage. Ob das auf Selbständige zutrifft, entscheidet die Schlichtungsstelle im Einzelfall.


Schritt 3: Klage vor dem Zivilgericht

Bleibt die Schlichtung erfolglos oder kommt sie nicht infrage, bleibt die Klage. Sie können wahlweise am Gericht Ihres Wohnorts klagen (Quelle: VVG § 215). Wegen des hohen Streitwerts landet eine Klage auf laufende BU-Rente fast immer beim Landgericht. Dort brauchen Sie zwingend einen Anwalt.

In BU-Prozessen spielen medizinische Gutachten regelmäßig eine Rolle. Deren Kosten kommen zu den Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Wie lange ein BU-Prozess dauert, erfasst keine öffentliche Statistik. Morgen und Morgen schreibt nur, dass sich BU-Prozesse über mehrere Kalenderjahre ziehen können (Quelle: Morgen und Morgen). Für diese Zeit sollten Sie finanziell planen.

Fälle aus der Rechtsprechung

Dass sich eine Klage lohnen kann, zeigt ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts. Ein selbständiger Tennislehrer mit einer chronisch entzündlichen, fortschreitenden Erkrankung des rechten Handgelenks wurde als berufsunfähig anerkannt. Das Gericht gab ihm mit Urteil vom 12.02.2020 recht, Aktenzeichen 5 U 42/19.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Selbständige. Im Fall einer selbständigen Kommunikationsdesignerin mit psychischer Erkrankung hob er die Entscheidung der Vorinstanz auf. Diese habe überspannte Anforderungen an den Nachweis ihrer beruflichen Tätigkeit gestellt (Quelle: BGH, Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23). Für Selbständige bleibt es trotzdem wichtig, ihr Tätigkeitsprofil laufend zu dokumentieren.


So gehen BU-Prozesse aus

Wer eine Klage erwägt, sollte die realistischen Ausgänge kennen. Die meisten Prozesse enden mit einem Vergleich. Ein Urteil zugunsten des Versicherten ist selten, noch seltener ist nur die Rücknahme der Klage. Die Tabelle zeigt die Ausgänge laut Marktblick der Ratingagentur Morgen und Morgen über vier Ratingjahrgänge.

RatingjahrgangVergleichVersicherer gewinntVersicherter gewinntKlagerücknahme
202360,87 %23,57 %10,79 %4,77 %
202464,00 %22,00 %9,50 %4,50 %
202563,74 %21,79 %10,24 %4,23 %
202660,82 %23,52 %10,38 %5,28 %
Quelle: Morgen und Morgen, Marktblick Berufs­unfähigkeit 2023 bis 2026

Der GDV kommt für 2024 zu einem ähnlichen Bild. 64 Prozent der Verfahren endeten mit einem Vergleich, in 22 Prozent bestätigte das Gericht den Versicherer, in zehn Prozent bekam der Kunde recht (Quelle: GDV). Die fehlenden vier Prozent erklärt der Verband nicht. Weil GDV und Morgen und Morgen unterschiedliche Daten erheben, stehen die Werte hier getrennt.

Ein Vergleich ist für Betroffene kein halber Sieg. Franke und Bornberg schreibt, er bedeute für die versicherte Person eine schnellere Entscheidung, aber möglicherweise nicht die volle Leistung (Quelle: Franke und Bornberg). Einige Versicherer scheuten offenbar ein klares Urteil, um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Gerichte ermutigten die Parteien zudem zur Einigung.

Experten-Tipp:
Eine BU-Klage endet selten mit einem Urteil, planen Sie den Vergleich mit ein

„Eine Klage fühlt sich an wie der Weg zum vollen Recht. Die Praxis sieht anders aus: Rund sechs von zehn BU-Prozessen enden mit einem Vergleich, nicht immer mit der vollen Leistung. Legen Sie deshalb vor der Klage fest, welche Einigung für Sie tragbar wäre. Lassen Sie die Ablehnung, Ihr Kostenrisiko und jedes Vergleichsangebot von einem Fachanwalt für Versicherungs­recht prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.“

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Berater

Vergleich und Individualvereinbarung: was die Prozessquote nicht sieht

Außergerichtliche Einigungen mit dem Versicherer tauchen in der Prozessquote gar nicht auf, gerichtliche Vergleiche nur anteilig. Bei Morgen und Morgen zählt ein Vergleich umso stärker, je mehr Prozesse der Versicherer verliert. Eine Individualvereinbarung ist eine Einigung außerhalb der Versicherungs­bedingungen, die Versicherer und Versicherter ohne Gericht schließen. Wie viele Streitfälle ein Versicherer auf diesem Weg beilegt, bildet die Quote deshalb nicht ab.

Eine Individualvereinbarung ist ein eigener Vertrag. Wer unterschreibt, verzichtet oft auf spätere Ansprüche aus der BU. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift vier Fragen:

  • Auf welche Ansprüche verzichte ich für die Zukunft?
  • Was gilt für die Beitragsbefreiung und für meine laufenden Beiträge?
  • Wer trägt welche Kosten? Die Einigungsgebühr macht den eigenen Anwalt teurer, eine Rechtsschutz­versicherung zahlt bei Vergleichen oft nur anteilig.
  • Hat ein Fachanwalt für Versicherungs­recht die Vereinbarung geprüft?

Was kostet eine Klage gegen die BU?

Eine BU-Klage ist teuer, weil sich die Gebühren nach dem hohen Streitwert richten. Der BGH setzt die künftigen Renten mit 42 Monatsrenten an und rechnet die Rückstände bis zur Klage hinzu (Quelle: BGH, Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10). Wer verliert, zahlt die Gerichtskosten, den eigenen und den gegnerischen Anwalt.

BeispielProfil AProfil BProfil C
Monatsrente1.000 €1.500 €2.000 €
Monatsbeitrag80 €100 €120 €
Rückstand bis zur Klage12 MonateKeiner24 Monate
Streitwert58.320 €67.200 €139.920 €
Gerichtskosten bei Urteil (Vorschuss)2.334 €2.754 €4.434 €
Totalverlust in erster Instanz11.048 €12.060 €16.108 €
Vergleich mit Kostenaufhebung, je Seite6.479 €6.964 €8.901 €
Totalverlust in zwei Instanzen23.914 €26.149 €35.089 €
Eigene Berechnung nach den Gebührentabellen von Gerichtskostengesetz (GKG) und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gebührenstand 2025 (Quelle: GKG Anlage 2). Annahmen: erste Instanz am Landgericht mit drei Gerichtsgebühren; je Anwalt Verfahrens- und Terminsgebühr (1,3 und 1,2) plus Auslagenpauschale und 19 Prozent Umsatzsteuer; beim Vergleich ermäßigte Gerichtsgebühr und zusätzlich eine Einigungsgebühr je Anwalt; zweite Instanz mit den Berufungsgebühren; ohne Gutachter-, Zeugen- und Reisekosten.

Gutachterkosten sind in den Beispielen nicht enthalten, das tatsächliche Risiko liegt also höher. Auch ein Vergleich ist nicht billig: Mit der Einigungsgebühr kostet der eigene Anwalt mehr als bei einem Urteil. Wer den Prozess gewinnt, zahlt dagegen nichts, denn die unterliegende Partei trägt die Kosten (Quelle: ZPO § 91).

Eine Rechtsschutz­versicherung mit Vertrags­rechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Sie hilft aber nur, wenn sie schon vor dem Streit bestand. Die GDV-Musterbedingungen sehen drei Monate Wartezeit vor. Außerdem schließen sie Fälle aus, in denen Sie den BU-Leistungsantrag vor Versicherungsbeginn gestellt haben (Quelle: GDV-Musterbedingungen Rechtsschutz ARB 2021).

Bei geringem Einkommen gibt es Prozesskostenhilfe, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Quelle: ZPO § 114). Verlieren Sie, müssen Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts trotzdem tragen (§ 123 Zivilprozessordnung). Eine erste Beratung beim Anwalt kostet Verbraucher ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG).


Beiträge während des Streits weiterzahlen?

Hören Sie während eines Streits nicht einfach auf, Beiträge zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer nach einer Frist von mindestens zwei Wochen kündigen und wird für spätere Versicherungsfälle leistungsfrei (Quelle: VVG § 38). Ob Sie Beiträge stunden können, regeln Ihre Versicherungs­bedingungen. Wer die Beiträge nicht mehr tragen kann, sollte sich vor einer Kündigung von einem Fachanwalt für Versicherungs­recht beraten lassen.

Die GDV-Musterbedingungen verlangen volle Zahlung bis zur Entscheidung, bei Anerkennung gibt es das Geld zurück (Quelle: GDV-Musterbedingungen BU). Viele Tarife erlauben eine Stundung auf Antrag. Einzelne Versicherer stunden sogar bis zum rechtskräftigen Urteil.


Neutrale Hilfe, wenn Ihr Versicherer nicht zahlt

Wenn Ihr Versicherer die Leistung ablehnt, finden Sie bei diesen Stellen fachkundige Unterstützung:

  • Fachanwalt für Versicherungs­recht:
    Er prüft Ablehnung, Erfolgsaussichten und Kostenrisiko. Bietet der Versicherer eine Individualvereinbarung an, sollten Sie diese vor der Unterschrift prüfen lassen, weil Sie damit oft auf spätere Ansprüche verzichten.
  • Versicherungs­ombudsmann:
    Die Schlichtung ist kostenfrei und bis 100.000 Euro Beschwerdewert möglich.
  • Rechtsschutz­versicherung:
    Sie übernimmt die Kosten, wenn der Vertrag schon vor dem Leistungsantrag bestand und die Wartezeit abgelaufen ist.

Häufige Fragen zur Klagequote der BU

Was bedeutet es, wenn mein BU-Versicherer in der Prozessquoten-Tabelle gar nicht auftaucht?

Für einige Versicherer weist Morgen und Morgen im aktuellen Ratingjahrgang keinen Wert aus, darunter Barmenia, Europa, Helvetia, Inter und Münchener Verein. Was ein fehlender Wert bedeutet, erklärt die Ratingagentur öffentlich nicht. Vermutlich liegen dann keine ausreichenden Daten vor. Fragen Sie in diesem Fall gezielt nach der aktuellen Leistungsquote und den Vertragsbedingungen Ihres Tarifs. Beide sagen über die Leistungspraxis mehr aus als eine fehlende Prozessquote allein.

Wie hat sich die BU-Klagequote auf Marktebene über die Jahre entwickelt?

Auf Marktebene, also bezogen auf alle BU-Leistungsfälle, ist die vom Branchenverband gemessene Klagequote seit Jahren stabil niedrig. 2020 lag sie laut GDV bei 2,3 Prozent, 2021 bei 2,2 Prozent, für 2023 und 2024 nennt der Verband jeweils 2,1 Prozent. Für 2022 veröffentlichte der GDV keinen eigenen Wert. Der leichte Rückgang zeigt sich damit nur auf Marktebene, bei einzelnen Versicherern schwanken die Werte von Jahrgang zu Jahrgang deutlich stärker.

Welcher BU-Versicherer hat aktuell die niedrigste Prozessquote?

Mehrere Versicherer weisen im Ratingjahrgang 2026 eine Prozessquote von 0,00 Prozent aus, darunter Concordia oeco, DEVK, Hannoversche und Canada Life. Das bedeutet, dass dort in den vergangenen drei Jahren kein Prozess verloren wurde. Bei kleineren Versicherern mit wenigen BU-Verträgen kann ein solcher Wert aber auch schlicht auf geringen Fallzahlen beruhen und ist kein automatisches Gütesiegel. Ein einzelner Bestwert ersetzt deshalb nicht den Blick auf mehrere Jahrgänge und die Bedingungen.

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren, wenn ich meine BU-Versicherung verklage?

Eine öffentliche Statistik zur Verfahrensdauer gibt es nicht. Laut Morgen und Morgen können sich Gerichtsverfahren rund um die Berufs­unfähigkeits­versicherung über mehrere Kalenderjahre ziehen, eine genauere Zeitspanne nennt die Ratingagentur nicht. Ein wesentlicher Grund dafür sind medizinische Gutachten, die in BU-Prozessen fast immer eine Rolle spielen und die Verhandlung erheblich verlängern können. Planen Sie deshalb schon vor einer Klage finanziell einen längeren Zeitraum ein.

Was kostet ein medizinisches Gutachten in einem BU-Prozess zusätzlich?

Gerichtsgutachter werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet, mit Stundensätzen zwischen 87 und 131 Euro je nach Schwierigkeitsgrad der medizinischen Fragestellung. Diese Kosten zählen zu den Gerichtsauslagen und werden in voller Höhe erhoben, sie kommen bei einem verlorenen Prozess also zusätzlich zu Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Wie viele Stunden ein einzelnes Gutachten insgesamt beansprucht, ist nicht öffentlich erfasst, in der Praxis übersteigen die Gesamtkosten aber häufig die reinen Verfahrensgebühren deutlich.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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