Das erwartet Sie hier
Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr funktioniert, was sie kostet und warum wir in den meisten Fällen davon abraten.
Inhalt dieser Seite- Bekommen Sie bei der BU Geld zurück?
- Überschussbeteiligung in der BU: So kommt Geld zurück
- Was ist eine BU mit Beitragsrückgewähr?
- Was kostet eine BU mit Beitragsrückgewähr?
- Ist eine BU mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?
- Wie wird die Auszahlung besteuert?
- Sie haben bereits eine BU: Kündigung, Laufzeitende und bestehende Beitragsrückgewähr
- So finden Sie die passende Absicherung
- Häufige Fragen zur BU mit Beitragsrückgewähr
Das Wichtigste in Kürze
- Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kündigt oder das Vertragsende erreicht, bekommt kein Geld zurück, solange keine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde.
- Eine BU mit Beitragsrückgewähr zahlt nicht die eingezahlten Beiträge aus, sondern das Kapital, das aus den angesammelten Überschüssen und bei manchen Anbietern zusätzlich aus einem vereinbarten Sparbeitrag entstanden ist.
- Für die Beitragsrückgewähr zahlen Sie während der Laufzeit einen höheren Beitrag. Die Höhe der späteren Auszahlung ist nicht garantiert und hängt von der Kapitalmarktentwicklung ab.
- Überschüsse gibt es auch ohne Beitragsrückgewähr: als Beitragsverrechnung, die Ihren Zahlbeitrag senkt, oder als Bonusrente, die Ihre BU-Rente im Leistungsfall erhöht.
- Wir raten in aller Regel dazu, Risikoschutz und Geldanlage zu trennen, und halten die volle BU-Rente für wichtiger als eine Kapitalbildung im Vertrag.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele BU-Kunden fragen sich, wo ihr Geld eigentlich bleibt …
Wer jahrzehntelang Beiträge für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und nie eine Leistung braucht, fragt sich irgendwann, wo dieses Geld geblieben ist. Die Antwort ist unbequem: Bei einer normalen BU gibt es am Ende nichts zurück, denn sie ist eine reine Risikoversicherung. Genau hier setzen Tarife mit Beitragsrückgewähr an und versprechen eine Auszahlung zum Laufzeitende. Was dabei tatsächlich ausgezahlt wird, ist allerdings nicht die Summe Ihrer Beiträge, sondern ein separat angespartes Kapital. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie eine Beitragsrückgewähr funktioniert, was sie kostet und in welchem Ausnahmefall sie sich wirklich rechnet. Und wir sagen Ihnen offen, warum wir in den meisten Fällen davon abraten.
Bekommen Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück?
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie Ihre Beiträge nicht zurück, wenn Sie nicht berufsunfähig werden. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr zahlt am Ende nicht die eingezahlten Beiträge aus. Sie zahlt nur das Kapital aus, das der Versicherer für Sie angesammelt hat. Es stammt aus Ihren Überschüssen, also Ihrem Anteil an den Gewinnen des Versicherers. Bei manchen Anbietern kommt ein vereinbarter Sparbeitrag dazu.
Verständlich ist der Wunsch trotzdem. Die BU ist eine vergleichsweise teure Versicherung. Wer über Jahrzehnte zahlt, ohne je eine Leistung zu sehen, hat schnell das Gefühl, umsonst gezahlt zu haben. Genau dieses Gefühl bedienen Tarife, die mit einer Geld-zurück-Garantie werben.
Beispiel: BU-Rente und Beiträge im Verhältnis
Wer eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro vereinbart und mit 40 Jahren berufsunfähig wird, erhält bis zum Rentenbeginn mit 67 Jahren rund 648.000 Euro. Dem stehen die Beiträge gegenüber, die er bis dahin gezahlt hat. Bei 100 Euro im Monat und einem Vertragsbeginn mit 30 Jahren sind das 12.000 Euro.
Für diese Rechnung gelten feste Annahmen: ein 30-jähriger Büroangestellter, Endalter 67, keine Vorerkrankungen, keine Dynamik, also keine automatische jährliche Erhöhung von Rente und Beitrag. Der Beitrag von 100 Euro ist nach unserer Beratungserfahrung eine Größenordnung für dieses Profil, kein Marktdurchschnitt. Wie stark der Beitrag nach Beruf und Alter schwankt, zeigen die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum es keine Geld-zurück-Garantie gibt
Ein BU-Versicherer kann die Beiträge nicht vollständig zurückzahlen, weil er sie für zwei Dinge braucht:
- Für die Rentenzahlungen an berufsunfähige Versicherte
- Für die laufenden Kosten des Vertrags und des Unternehmens
Eine BU ist damit eine reine Risikoversicherung, vergleichbar mit einer Kfz-Haftpflicht. Sie bildet kein nennenswertes Deckungskapital, also keinen Sparanteil, der sich über die Jahre ansammelt. Deshalb gibt es bei der Solo-BU, also einer eigenständigen BU ohne Altersvorsorgevertrag, auch keinen nennenswerten Rückkaufswert, wenn Sie kündigen.
Dass eine reine Risikoversicherung nichts zurückzahlt, ist die eine Hälfte der Antwort. Die andere Hälfte: Etwas fließt trotzdem zu Ihnen zurück, nämlich genau diese Überschüsse. Ob sie Ihren Beitrag sofort senken oder für eine spätere Auszahlung angespart werden, steht in Ihrem Vertrag. Wie diese Überschüsse überhaupt entstehen und welche Wege es für sie gibt, sehen wir uns als Nächstes an.
Was Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich leisten muss
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir sortieren mit Ihnen, welche Bedingungen in Ihrem Fall den Unterschied machen, kostenfrei und ohne Abschlusszwang.
- Wir prüfen die Klauseln, die im Leistungsfall zählen, etwa Verweisungsverzicht und Nachversicherung
- Wir ermitteln die BU-Rente, die Ihr Einkommen wirklich trägt
- Sie erhalten eine schriftliche Einordnung, auch wenn Sie danach nichts abschließen
Überschussbeteiligung in der BU: So kommt Geld zu Ihnen zurück
Die Überschussbeteiligung ist Ihr Anteil an den Gewinnen, die Ihr Versicherer mit dem Kollektiv erwirtschaftet. Sie entsteht, wenn weniger Versicherte berufsunfähig werden als kalkuliert oder wenn die Kapitalanlage besser läuft als geplant. Nahezu jede Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Überschussbeteiligung, auch ohne Beitragsrückgewähr.
Woher die Überschüsse kommen und wem sie zustehen
Versicherer erwirtschaften Überschüsse, weil sie vorsichtig kalkulieren müssen. Die Beiträge müssen so bemessen sein, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen nachkommen kann (Quelle: VAG § 138).
Ihnen steht als Versicherungsnehmer eine Beteiligung an diesen Überschüssen zu, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde. Die Zuteilung an die einzelnen Verträge erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren (Quelle: VVG § 153 Absatz 2).
Zwischenstation ist die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dort sammelt der Versicherer die Überschüsse, bevor sie an die Verträge verteilt werden (Quelle: VAG § 140).
Die Regeln zur Überschussbeteiligung aus § 153 VVG gelten für die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend (Quelle: VVG § 176). Die Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt und ist deshalb nicht garantiert.
Brutto- und Nettobeitrag: der Schlüssel zum Verständnis
Jede BU hat zwei Beiträge. Der Bruttobeitrag, auch Tarifbeitrag genannt, ist der Höchstbetrag, den der Versicherer verlangen darf. Der Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, ist das, was tatsächlich von Ihrem Konto abgeht.
Die Differenz zwischen beiden entsteht durch die Überschüsse. Fallen die Überschüsse geringer aus, darf der Versicherer den Zahlbeitrag bis zum Bruttobeitrag anheben, ohne dass das eine Beitragserhöhung im eigentlichen Sinn wäre. Deshalb lohnt der Blick auf beide Werte im Angebot, nicht nur auf den Zahlbeitrag.
Die vier Wege der Überschussverwendung
| Form | Was passiert mit den Überschüssen | Wann profitieren Sie |
|---|---|---|
| Beitragsverrechnung | Werden direkt mit dem Bruttobeitrag verrechnet | Sofort, jeden Monat |
| Bonusrente (Überschussrente) | Werden gesammelt und erhöhen die BU-Rente | Nur im Leistungsfall |
| Verzinsliche Ansammlung | Werden auf einem Konto verzinst angesammelt | Am Vertragsende |
| Fondsanlage | Werden in Fonds investiert | Am Vertragsende, abhängig vom Kurs |
Die Beitragsverrechnung senkt Ihren monatlichen Zahlbeitrag sofort. Die Bonusrente erhöht Ihre Rente, wenn Sie berufsunfähig werden. Werden Sie es nicht, haben Sie von der Bonusrente nichts. Welche dieser vier Formen für Sie gilt, steht in Ihrem Angebot oder in Ihrem laufenden Vertrag. Ob sich die Verwendung nachträglich noch umstellen lässt, handhabt jeder Versicherer anders.
Die verzinsliche Ansammlung und die Fondsanlage sind die Bausteine der Beitragsrückgewähr. Wer statt der sofortigen Beitragssenkung eine Auszahlung am Laufzeitende möchte, wählt das aus.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr ist eine normale BU, die Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit ein Kapital auszahlt, wenn Sie nicht berufsunfähig geworden sind. Dafür zahlen Sie während der Laufzeit mehr als für den reinen Risikoschutz. Wie dieser Mehrbeitrag zustande kommt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Ausgezahlt wird am Ende nicht die Summe Ihrer Beiträge, sondern das angesammelte Kapital.
Der Begriff wird am Markt auch Beitragsrückerstattung genannt. Beide Bezeichnungen meinen dasselbe Produkt, und beide sind irreführend, denn zurück kommen eben nicht die Beiträge. Wie hoch das Kapital am Ende ausfällt, steht bei Vertragsabschluss nicht fest.
Zwei Bauformen hinter einem Begriff
Hinter „Beitragsrückgewähr“ stecken am Markt zwei verschiedene Konstruktionen. Welche davon in einem Angebot steckt, entscheidet darüber, wofür Sie eigentlich zahlen.
- Umgestellte Überschussverwendung
Der Tarif bleibt derselbe, der Bruttobeitrag ebenfalls. Nur werden die Überschüsse verzinslich angesammelt und am Laufzeitende ausgezahlt, statt den Beitrag sofort zu senken. Sie zahlen deshalb den vollen Bruttobeitrag. Einen eigenen Beitrag für die Rückgewähr gibt es in dieser Bauform nicht. - Eigener Sparbeitrag
Hier kommt ein zusätzlich vereinbarter Sparanteil oben auf den Risikobeitrag. Diese Bauform gibt es am Markt ebenfalls. Ihre Konditionen sind allerdings stark anbieterabhängig und lassen sich nur am konkreten Angebot ablesen, deshalb nennen wir für sie hier keine Zahlen.
Alle Beitragszahlen weiter unten im Kostenkapitel beziehen sich deshalb auf Bauform 1. Genau daran zeigt sich, warum der Begriff so verwirrend ist: Er bezeichnet je nach Anbieter Unterschiedliches, und kaum eine Seite im Netz trennt die beiden Fälle sauber. Fragen Sie deshalb im Angebotsgespräch konkret nach, ob ein eigener Sparbeitrag vereinbart wird oder ob lediglich die Überschussverwendung umgestellt ist.
Wichtig ist der Unterschied zum Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entsteht, wenn Sie einen kapitalbildenden Vertrag vorzeitig beenden. Die Beitragsrückgewähr dagegen ist eine vereinbarte Leistung zum regulären Vertragsende. Was bei einer Kündigung tatsächlich übrig bleibt, lesen Sie weiter unten im Abschnitt für Bestandskunden.
Welche Überschussverwendung steht in Ihrem Angebot?
In einem kostenfreien Beratungsgespräch klären wir, welche der vier Formen zu Ihrer Situation passt, und rechnen Ihnen ein Angebot, in dem die Überschussverwendung offen ausgewiesen ist. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.
- Wir zeigen Ihnen, an welcher Stelle der Bedingungen die Überschussverwendung steht
- In unserem Angebot stehen Bruttobeitrag und Zahlbeitrag getrennt nebeneinander
- Vor jedem Antrag fragen wir anonym an, damit keine Ablehnung in Ihrer Akte landet
Was eine BU mit Beitragsrückgewähr nicht ist
- Keine Geld-zurück-Garantie
Beitragsrückgewähr bedeutet nicht, dass Ihnen die Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantiert wird. - Keine Leistung im Leistungsfall
Wenn Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie die BU-Rente und keine Beitragsrückgewähr. - Keine Standardleistung
Anders als die allgemeine Überschussbeteiligung müssen Sie die Beitragsrückgewähr ausdrücklich vereinbaren, und Sie zahlen während der Laufzeit mehr.
Wie wird das Kapital ausgezahlt?
In der Regel erhalten Sie das angesparte Kapital am Ende der Vertragslaufzeit als Einmalzahlung. Manche Tarife bieten stattdessen eine Verrentung oder eine Überführung in einen Altersvorsorgevertrag an. Nach unserer Beratungserfahrung ist die Einmalzahlung der Regelfall.
Wie hoch diese Auszahlung ausfällt, sagt Ihnen bei Abschluss niemand zu. Fest steht nur der Preis während der Laufzeit, und der lässt sich auf den Cent genau beziffern. Genau diesen Preis rechnen wir Ihnen jetzt vor.
Was kostet eine BU mit Beitragsrückgewähr?
Eine BU mit Beitragsrückgewähr kostet in unserem Musterfall rund 29,9 Prozent mehr im Monat als derselbe Tarif ohne diese Auszahlung. Gerechnet ist Bauform 1, also die umgestellte Überschussverwendung. Diese Differenz ist kein Aufschlag für einen zusätzlichen Baustein, sie entsteht allein daraus, was der Vertrag mit seinen Überschüssen macht. Der kalkulierte Bruttobeitrag ist in beiden Varianten exakt gleich hoch.
Die Zahlen stammen aus einem Tarifrechner unserer Genossenschaft VEMA, abgerufen am 22.09.2026. Gerechnet ist der Tarif „BerufsunfähigkeitPolice Komfort (BU)“ der Allianz. Der Bruttobeitrag liegt in beiden Varianten bei 145,59 Euro. Mit der Überschussverwendung Beitragsverrechnung senken die Überschüsse den Zahlbeitrag sofort auf 112,10 Euro. Mit verzinslicher Ansammlung werden dieselben Überschüsse stattdessen angespart, und Sie zahlen die vollen 145,59 Euro.
Dahinter steht ein Musterprofil: 30 Jahre, männlich, Bürokaufmann mit reiner Bürotätigkeit, Nichtraucher, 2.000 Euro monatliche BU-Rente, Laufzeit bis zum Endalter 67, keine Dynamik und keine Zusatzbausteine. Ein anderes Profil ergibt andere Beiträge. Das Verhältnis der beiden Varianten zueinander bleibt aber ähnlich.
Die Differenz von 33,49 Euro im Monat ist also der Preis dafür, auf die sofortige Beitragssenkung zu verzichten. Dieser Verzicht ist sicher und wirkt ab dem ersten Monat. Was am Ende aus der Ansammlung wird, ist dagegen offen, denn ihre Höhe hängt am Überschussverlauf und ist nicht garantiert.
Wovon Ihr Beitrag sonst noch abhängt
Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt bei einer BU mit Beitragsrückgewähr, wie bei einer BU ohne diese Zusatzleistung, von diesen Faktoren ab:
- Ihrem Alter bei Vertragsbeginn
- Ihrem Gesundheitszustand
- Der gewünschten Höhe der BU-Rente
- Ihrem Beruf und Ihrer Tätigkeit
Was der Verzicht auf die Beitragsverrechnung kostet
| Kriterium | BU ohne Beitragsrückgewähr | BU mit Beitragsrückgewähr |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 112,10 € Zahlbeitrag (Überschüsse senken den Beitrag) | 145,59 € Zahlbeitrag (voller Bruttobeitrag) |
| Beitragssumme über die Laufzeit | ≈ 49.324 € (440 Monatsbeiträge) | ≈ 64.060 € (440 Monatsbeiträge) |
| Auszahlung am Laufzeitende | Keine | Angespartes Kapital, Höhe nicht garantiert |
| Mehrkosten in Prozent | Referenz | ≈ 29,9 % höherer Zahlbeitrag |
| Zugriff während der Laufzeit | Entfällt | Nicht vorgesehen |
| Überschussverwendung | Beitragsverrechnung | Verzinsliche Ansammlung, muss bei Abschluss gewählt werden |
Für einen Späteinsteiger sieht das Bild ähnlich aus. Ein 45-Jähriger mit sonst gleichem Profil zahlt im selben Tarif 136,97 Euro mit Beitragsverrechnung und 177,89 Euro mit verzinslicher Ansammlung. Der Bruttobeitrag liegt hier bei ebenfalls 177,89 Euro. Über die kürzere Laufzeit von rund 22 Jahren, gerechnet mit 260 Monatsbeiträgen, sind das rund 35.612 Euro gegenüber rund 46.251 Euro Beitragssumme. Der prozentuale Unterschied bleibt mit rund 29,9 Prozent praktisch gleich.
Die Gegenrechnung: Erstattung am Laufzeitende oder selbst anlegen
Die ehrliche Vergleichsrechnung stellt zwei Wege mit identischem Risikoschutz gegenüber. Weg eins: BU mit Beitragsrückgewähr, Auszahlung am Laufzeitende. Weg zwei: BU ohne Beitragsrückgewähr, die Beitragsdifferenz wandert in eine eigene Anlage. Verglichen wird das Endkapital nach derselben Zahl an Jahren.
Eine Zahl können wir dabei nicht liefern: Was der Versicherer am Laufzeitende aus der Ansammlung auszahlt, weist der Tarifrechner nicht aus. Diese Höhe ist auch nicht garantiert, sie hängt am Überschussverlauf der kommenden Jahrzehnte. Die andere Seite der Rechnung lässt sich dagegen beziffern.
Beispielrechnung, keine Prognose: Unser 30-jähriger Bürokaufmann zahlt mit verzinslicher Ansammlung 33,49 Euro mehr im Monat. Legt er diese Differenz über rund 440 Monate selbst an, kommen bei angenommenen 7,8 Prozent jährlich rund 84.000 Euro zusammen. Bei angenommenen 2,37 Prozent wären es rund 23.400 Euro. Eingezahlt hätte er in beiden Fällen rund 14.700 Euro.
Diese Spanne zeigt das eigentliche Entscheidungsproblem. Die Beitragsverrechnung senkt Ihren Zahlbeitrag sicher und sofort um 33,49 Euro. Die Ansammlung im Vertrag muss dieses sichere Minus über Jahrzehnte erst einmal schlagen. Ob sie das tut, steht bei Abschluss nicht fest, und zugesagt wird es Ihnen auch nicht.
Welche Zinsannahmen wir dabei zugrunde legen
Offenlegen können wir Ihnen schon jetzt die Zinsannahmen, mit denen wir rechnen würden. Garantiert ist im Versicherungsvertrag höchstens der Rechnungszins, und der liegt derzeit bei einem Prozent (Quelle: DeckRV § 2). Alles darüber hängt an der jährlichen Überschussdeklaration und ist eine Annahme, keine Prognose.
Zur Einordnung der Versichererseite: Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen deutscher Lebensversicherer lag 2024 bei 2,37 Prozent (Quelle: GDV). Das ist die Rendite des Versichererportfolios, nicht die Rendite, die bei Ihnen ankommt. Dazwischen liegen Kosten und die Entscheidung des Versicherers über die Zuteilung.
Für die Eigenanlage nehmen wir Vergangenheitswerte als Orientierung. Das Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts weist zum Stand 31.12.2025 für monatliche Sparpläne auf den DAX im Schnitt 9,0 Prozent jährlich über 20 Jahre aus (Quelle: Deutsches Aktieninstitut). Über 30 Jahre sind es 7,8 Prozent, über 40 Jahre 8,0 Prozent. Diese Werte sind vor Kosten und Steuern gerechnet.
Ein Vorbehalt gehört dazu: Wer diese Zahlen nebeneinanderstellt, vergleicht Aktienrisiko mit einer Zinsanlage samt Garantie. Das sind zwei verschiedene Risiken. Eine solche Gegenrechnung bleibt deshalb immer eine Annahme und ist nie eine Zusage.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?
Für die meisten Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr nicht sinnvoll. Der Mehrbeitrag, in unserem durchgerechneten Musterfall eines 30-Jährigen 33,49 Euro im Monat, geht dem Budget für die eigentliche Absicherung verloren. Die Rendite der Kapitalbildung im Vertrag ist dabei selten besser als die einer eigenen Anlage.
Vorteile
- Ein Vertrag statt zwei. Absicherung und Sparen laufen über eine Abbuchung, ohne dass Sie sich um eine zweite Anlage kümmern müssen.
- Auszahlung am Laufzeitende, wenn der Anbieter gut anlegt und die Marktentwicklung mitspielt.
- Verbindlichkeit durch Vertrag. Wer erfahrungsgemäß keine Sparrate durchhält, spart hier automatisch mit.
Nachteile
- Höhere Beiträge für denselben Risikoschutz.
- Kein garantierter Ertrag. Die Auszahlung hängt an der Überschussdeklaration und an der Kapitalmarktentwicklung.
- Wenig Einfluss auf die Anlage. Nach unserer Beratungserfahrung wählen Sie meist nur zwischen festverzinslicher Anlage und Fonds, nicht aber die konkrete Anlagestrategie oder einzelne Fonds.
- Kein flexibler Zugriff auf das angesparte Kapital während der Laufzeit.
- Nachträgliches Herauslösen ist schwierig. Ob sich die Beitragsrückgewähr später aus einem laufenden Vertrag lösen lässt, etwa durch eine Umstellung der Überschussverwendung, hängt allein von Ihren Tarifbedingungen ab. Viele Versicherer sehen das nach unserer Beratungserfahrung nicht vor.
Zur Klarstellung beim letzten Punkt: Unmöglich ist ein Ausstieg nicht. Sie dürfen Ihren Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (Quelle: VVG § 168). Das reale Problem ist ein anderes: Wer kündigt und neu abschließt, muss die Gesundheitsfragen erneut beantworten und zahlt wegen des höheren Eintrittsalters mehr.
Experten-Tipp:
Trennen Sie Risikoschutz und Geldanlage
„Eine Risikoversicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Geldanlage. Nach unserer Beratungserfahrung rechnet sich die Beitragsrückgewähr fast nie: Was Sie an Mehrbeitrag zahlen, fehlt bei der Rentenhöhe. Nutzen Sie stattdessen die Beitragsverrechnung der Überschüsse, die Ihren Zahlbeitrag sofort senkt, und legen Sie die Differenz selbst an. Das bleibt flexibler und meist ertragreicher.“
Den Mehrbeitrag für die Beitragsrückgewähr schwarz auf weiß sehen
Wir holen zwei vergleichbare Angebote ein, einmal mit Beitragsverrechnung und einmal mit verzinslicher Ansammlung, und stellen Beitrag, Beitragssumme und mögliche Auszahlung nebeneinander.
- Wir zeigen Ihnen, um wie viel Ihre BU-Rente sinken müsste, damit der volle Bruttobeitrag ins Budget passt
- Sie sehen Brutto- und Nettobeitrag beider Varianten, nicht nur den Zahlbeitrag
- Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Wie wird die Auszahlung aus einer BU mit Beitragsrückgewähr besteuert?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, in welchem Vertrag die Beitragsrückgewähr steckt. Entscheidend ist, ob es sich um eine eigenständige Risiko-BU handelt oder um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in einem Altersvorsorgevertrag. Die beiden Fälle laufen steuerlich über unterschiedliche Vorschriften.
Welche Steuernorm im Einzelfall greift
Bei einer eigenständigen Risiko-BU mit Beitragsrückgewähr ist § 20 Absatz 1 Nummer 6 des Einkommensteuergesetzes einschlägig. Besteuert wird danach nicht die gesamte Auszahlung, sondern nur der Ertrag. Das ist die Differenz zwischen der Auszahlung und der Summe der darauf entrichteten Beiträge (Quelle: EStG § 20). Wer weniger herausbekommt, als er eingezahlt hat, hat gar keinen steuerpflichtigen Ertrag.
Bei langer Bindung halbiert sich die Bemessungsgrundlage. Wird die Leistung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. Diese Altersgrenze gilt für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden (Quelle: EStG § 52 Absatz 28). Ein niedriges Endalter kann die Halbierung also kosten.
Werden die Überschüsse in Fonds angelegt, bleiben zusätzlich 15 Prozent des Unterschiedsbetrags steuerfrei, soweit er aus Investmenterträgen stammt. Das regelt § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 9 EStG.
Steckt die Berufsunfähigkeitsabsicherung dagegen in einem Altersvorsorgevertrag, gilt § 22 EStG. Renten aus Riester-Verträgen, Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds werden nachgelagert besteuert, soweit sie auf gefördertem Kapital beruhen (Quelle: EStG § 22). Eine selbständige private BU-Rente erfasst das Gesetz dagegen nur mit dem Ertragsanteil, der sich nach der Restlaufzeit der Rente bemisst.
| Vertragsvariante | Einschlägige Norm | Was besteuert wird |
|---|---|---|
| Eigenständige Risiko-BU mit Beitragsrückgewähr | § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG | Nur der Ertrag, also Auszahlung minus eingezahlte Beiträge |
| Selbständige private BU-Rente | § 22 Nummer 1 EStG | Nur der Ertragsanteil nach Restlaufzeit |
| BU-Rente aus einem Basisrentenvertrag (Rürup) | § 22 Nummer 1 EStG | Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns |
| BU-Rente aus Riester, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds | § 22 Nummer 5 EStG | Nachgelagert, soweit auf gefördertem Kapital beruhend |
In einer Rürup-BU gibt es keine Beitragsrückgewähr
Eine klare Grenze zieht das Gesetz beim Basisrentenvertrag, also der Rürup-Rente mit eingeschlossener BU. Die Ansprüche aus einem solchen Vertrag dürfen nicht kapitalisierbar sein (Quelle: EStG § 10 Absatz 1). Eine Kapitalauszahlung am Laufzeitende ist damit rechtlich ausgeschlossen.
Wer seine Berufsunfähigkeit über eine Rürup-Rente absichert, kann dort also keine Beitragsrückgewähr vereinbaren, unabhängig davon, was er zahlt. Pauschale Aussagen zur Steuerfreiheit, wie sie im Netz kursieren, helfen an dieser Stelle nicht weiter. Ob Ihr Vertrag als Kapitalversicherung mit Sparanteil eingeordnet wird, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab.
Experten-Tipp:
„Steuerfrei“ hängt am Vertragsmantel, nicht am Produkt
„Sie lesen an vielen Stellen pauschal, die Auszahlung sei steuerfrei. Das hängt aber nicht am Produkt, sondern am Vertragsmantel: Eine eigenständige Risiko-BU wird anders behandelt als ein BU-Baustein in einem Altersvorsorgevertrag. Lassen Sie sich vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, welche Vertragsart Ihr Angebot ist. Erst danach lässt sich die Steuerfrage überhaupt sinnvoll stellen.“
Sie haben bereits eine BU: Kündigung, Laufzeitende und bestehende Beitragsrückgewähr
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, stellt die Geld-zurück-Frage aus einer anderen Lage heraus als jemand vor dem Abschluss. Dieser Abschnitt beantwortet die drei häufigsten Fälle.
Bekommen Sie Geld zurück, wenn Sie die BU kündigen?
Bei einer eigenständigen BU bekommen Sie bei Kündigung nichts zurück. Sie bildet kein Deckungskapital, also gibt es keinen nennenswerten Rückkaufswert. Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Solo-BU
Kein Rückkaufswert, die gezahlten Beiträge sind verbraucht. - BU-Zusatzversicherung in einem Altersvorsorgevertrag
Ein Rückkaufswert kann entstehen, aber nur aus dem Sparteil des Hauptvertrags, nicht aus dem BU-Baustein. - BU mit Beitragsrückgewähr
Sonderfall. Ob und in welcher Höhe Sie an das angesparte Kapital kommen, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Prüfen Sie diese vor jeder Kündigung.
Wie eine Kündigung formal richtig läuft und welche Fristen gelten, steht auf unserer Seite zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
Am Laufzeitende endet der Versicherungsschutz, und es gibt drei mögliche Ausgänge. Ohne vereinbarte Beitragsrückgewähr erhalten Sie keine Auszahlung. Mit vereinbarter Beitragsrückgewähr erhalten Sie das angesparte Kapital. Und viele Tarife enthalten eine Verlängerungsoption, mit der Sie den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern können, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt.
Diese Verlängerungsoption ist der Punkt, den Bestandskunden am häufigsten übersehen. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Vertrag sie hat und bis wann Sie sie ziehen müssen.
Der Beitrag ist zu hoch? Das sind die Alternativen zur Kündigung
Kündigen ist fast immer die teuerste Lösung. Wer mit 35 Jahren kündigt und später neu abschließen will, zahlt wegen des Alters mehr und muss die Gesundheitsfragen neu beantworten. Bei zwischenzeitlich aufgetretenen Diagnosen kann das den Neuabschluss unmöglich machen. Vorher sollten Sie diese Wege prüfen:
- Beitragsfreistellung
Der Vertrag ruht, der Schutz sinkt oder entfällt zeitweise, der Vertrag bleibt aber bestehen. - Stundung
Die Beiträge werden für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt und später nachgezahlt. - Reduzierung der versicherten Rente
Sie senken die BU-Rente und damit den Beitrag, behalten aber den Vertrag und die alte Gesundheitsprüfung. - Streichung
Von Zusatzbausteinen wie einer Dynamik, oder eine Umstellung der Überschussverwendung, wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart ist.
Sie haben bereits eine BU mit Beitragsrückgewähr?
Kündigen Sie nicht vorschnell. Ihr Risikoschutz ist zu den Konditionen von damals abgeschlossen, und die bekommen Sie heute nicht wieder. Sinnvoll sind stattdessen drei Schritte. Prüfen Sie zuerst die Bedingungen darauf, ob sich die Beitragsrückgewähr isoliert stoppen lässt, etwa durch eine Umstellung auf Beitragsverrechnung. Fragen Sie dann den aktuellen Stand des angesparten Kapitals beim Versicherer ab. Und entscheiden Sie erst danach, ob ein Neuabschluss überhaupt einen Vorteil brächte.
Experten-Tipp:
Die Beitragsrückgewähr stoppen, nicht den ganzen Vertrag
„Kündigen ist für Bestandskunden fast nie die Lösung. Wer nur die Beitragsrückgewähr loswerden will, kündigt oft gleich den ganzen Vertrag, und das ist meist der teuerste Weg. Ihre alten Bedingungen bekommen Sie nicht wieder, und auch Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand von damals sind weg. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob der Versicherer die Überschussverwendung wieder auf Beitragsverrechnung umstellt.“
Wo BU-Kunden unbemerkt Geld verlieren
Nach unserer Beratungserfahrung verlieren Bestandskunden an drei Stellen regelmäßig Geld, ohne es zu merken.
- Ungenutzte Überprüfungsoption bei Berufswechsel
Wer vom Handwerk ins Büro wechselt, kann oft in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft werden. Der Versicherer meldet sich dafür nicht von selbst. - Kein Wechsel-Check nach gesundheitlicher Verbesserung
Wurde ein Ausschluss wegen einer ausgeheilten Erkrankung vereinbart, lohnt eine erneute Prüfung. - Zu hohe Leistungsdynamik
Eine Dynamik von mehr als einem Prozent pro Jahr ist nach unserer Einschätzung nur in Ausnahmefällen sinnvoll und kostet dauerhaft Beitrag.
So finden Sie die passende Absicherung
Trennen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Geldanlage. So sichern Sie Ihr Einkommen mit dem vollen Budget ab und bleiben bei der Anlage flexibel. Unsere Experten raten deshalb in aller Regel von einer Beitragsrückgewähr ab.
Was wir für Sie prüfen
Bis hierhin ging es um das Produkt. Jetzt geht es darum, was wir für Sie tun. Unsere zentrale Aufgabe ist hier eine Rechnung, die Sie allein nicht aufstellen können. Wir prüfen, ob der Mehrbeitrag für eine Beitragsrückgewähr das Budget für die Rentenhöhe auffrisst, die Sie im Ernstfall brauchen.
Für diese Empfehlung stehen wir gerade. Ein Versicherungsexperte ist nach den §§ 60 bis 62 des Versicherungsvertragsgesetzes zur Beratung und zur Dokumentation verpflichtet. Verletzt er eine dieser Pflichten, ist er zum Schadenersatz verpflichtet, auch dann, wenn er einen passenden Tarif übersehen hat (Quelle: VVG § 63).
Das ist der Unterschied zu einem Vergleichsrechner, der Ihnen eine Liste ausgibt und danach nichts mehr mit Ihnen zu tun hat. Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wie eine kostenfreie BU-Beratung bei uns abläuft, lesen Sie auf unserer Beratungsseite.
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, auch bei anderen Anbietern. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Wir stellen die Risikovoranfrage deshalb anonym: Ihr Name taucht nicht auf, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Der häufigste Fehler im BU-Antrag ist nach unserer Erfahrung nicht die Vorerkrankung selbst, sondern der Antrag ohne vorherige Voranfrage.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit. Drei Streitpunkte tauchen in unseren Leistungsfällen am häufigsten auf: der Vorwurf einer verletzten vorvertraglichen Anzeigepflicht, ein angeblich nicht erreichter Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent und die genaue Einordnung einer Erkrankung.
In diesem Fall stehen wir auf Ihrer Seite. Wir prüfen jedes Dokument, bevor es an den Versicherer geht, fordern Begründungen an und setzen Ihren Anspruch durch. Wie lange das dauert, hängt stark vom Krankheitsbild ab: von vier bis sechs Wochen bis zu mehreren Monaten. Einen Extremfall haben wir zweieinhalb Jahre lang begleitet.
Trennen oder kombinieren? Wir rechnen es mit Ihnen durch
Sagen Sie uns im Gespräch, wo Sie gerade stehen. Wir ordnen Ihre Situation ein und rechnen Ihnen auf Wunsch ein eigenes Angebot, mit und ohne Kapitalbildung nebeneinander. Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen und kostet Sie nichts, auch wenn am Ende alles so bleibt, wie es ist.
- Wir bestimmen mit Ihnen zuerst die BU-Rente, die Ihr Einkommen trägt, und danach die Frage der Kapitalbildung
- Sie sehen die Differenz zwischen beiden Varianten in Euro, statt sie schätzen zu müssen
- Wir benennen die Alternativen zur Kündigung, damit Sie einen laufenden Schutz nicht vorschnell aufgeben
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr
Wann bekommen Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück?
Bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen Sie kein Geld zurück, wenn Sie nicht berufsunfähig werden. Sie ist eine reine Risikoversicherung und baut kein nennenswertes Kapital auf. Nur wer ausdrücklich eine Beitragsrückgewähr vereinbart und dafür während der Laufzeit einen höheren Beitrag zahlt, erhält am Ende der Vertragslaufzeit eine Auszahlung. Ausgezahlt werden dann nicht die eingezahlten Beiträge, sondern das daraus angesparte Kapital.
Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?
Für die meisten Versicherten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr nicht sinnvoll, weil der Mehrbeitrag Budget kostet, das besser in eine höhere BU-Rente fließt.
Was passiert mit Ihren Beiträgen, wenn Sie die BU kündigen?
Bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, der Solo-BU, sind die gezahlten Beiträge verbraucht, weil sie kein Deckungskapital bildet. Ist die BU als Zusatzversicherung in einen Altersvorsorgevertrag eingebettet, kann bei Kündigung ein Rückkaufswert entstehen. Der stammt allerdings nur aus dem Sparteil des Hauptvertrags, nicht aus dem BU-Baustein selbst. Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr regeln die individuellen Vertragsbedingungen, ob und in welcher Höhe Sie an das angesparte Kapital kommen.
Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei einer reinen Risiko-BU liegt der Rückkaufswert praktisch bei null Euro. Anders liegt der Fall bei kapitalbildenden Konstruktionen. Bildet eine BU mit Beitragsrückgewähr einen Sparanteil, berechnet sich der Rückkaufswert aus dem Deckungskapital. Eine allgemeingültige Zahl zur Höhe gibt es nicht, weil der Wert individuell berechnet wird. Ihr Versicherer muss ihn Ihnen vor Vertragsschluss mitteilen, er steht also in Ihren eigenen Unterlagen.
Was ist eine Überschussbeteiligung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Überschussbeteiligung ist Ihr Anteil an den Gewinnen Ihres Versicherers. Sie entsteht, wenn weniger Versicherte berufsunfähig werden als kalkuliert oder die Kapitalanlage besser läuft als geplant. Nahezu jede Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Überschussbeteiligung, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Beitragsrückgewähr vereinbart wurde. Wie hoch sie ausfällt, legt der Versicherer jedes Jahr neu fest, ein garantierter Anspruch auf eine bestimmte Höhe besteht nicht.
Was passiert mit dem angesparten Kapital am Ende der Vertragslaufzeit, wenn Sie nicht berufsunfähig geworden sind?
Haben Sie eine Beitragsrückgewähr vereinbart, erhalten Sie das aus den angesammelten Überschüssen entstandene Kapital in der Regel als Einmalzahlung. Einzelne Tarife sehen alternativ eine Verrentung des Kapitals oder eine Überführung in einen Altersvorsorgevertrag vor. Ohne vereinbarte Beitragsrückgewähr endet der Vertrag ohne Auszahlung. Viele Tarife enthalten aber eine Verlängerungsoption, mit der Sie den Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung fortsetzen können, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt.
Wie lösen Sie eine bestehende Beitragsrückgewähr aus einem laufenden Vertrag heraus?
Ob sich die Beitragsrückgewähr isoliert aus einem laufenden Vertrag herauslösen lässt, etwa durch eine Umstellung der Überschussverwendung auf Beitragsverrechnung, hängt allein von Ihren individuellen Tarifbedingungen ab. Viele Versicherer sehen eine solche Umstellung im laufenden Vertrag nicht vor. Dann bleibt nur eine Reduzierung der versicherten Rente oder die Kündigung des gesamten Vertrags. Vor jedem Schritt lohnt die Prüfung, ob eine Beitragsfreistellung oder eine Rentenreduzierung günstiger ist, denn eine Kündigung bedeutet beim Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter.
Worin unterscheiden sich Beitragsrückgewähr und Beitragsverrechnung?
Bei der Beitragsverrechnung senken die jährlichen Überschüsse sofort Ihren monatlichen Zahlbeitrag, ohne dass Sie dafür zusätzlich zahlen. Bei der Beitragsrückgewähr werden dieselben Überschüsse stattdessen bis zum Laufzeitende angesammelt, und Sie zahlen währenddessen den vollen Bruttobeitrag. Bei manchen Anbietern kommt zusätzlich ein eigener Sparbeitrag oben auf den Risikobeitrag. Beitragsverrechnung wirkt sofort und ist beitragsneutral, Beitragsrückgewähr wirkt erst am Vertragsende und kostet währenddessen mehr.
Wie wird die Auszahlung aus einer BU mit Beitragsrückgewähr versteuert?
Die steuerliche Behandlung hängt von der Vertragskonstruktion ab: Handelt es sich um eine eigenständige Risiko-BU oder um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung innerhalb eines Altersvorsorgevertrags? Bei einer eigenständigen Risiko-BU mit Beitragsrückgewähr greift § 20 Absatz 1 Nummer 6 des Einkommensteuergesetzes. Besteuert wird dann nicht die gesamte Auszahlung, sondern nur der Ertrag, also die Differenz zwischen der Auszahlung und der Summe der eingezahlten Beiträge.
Wird die Leistung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt, ist davon nur die Hälfte anzusetzen. Das legt § 52 Absatz 28 EStG für Verträge ab dem Jahr 2012 fest. Steckt die Absicherung in einem Altersvorsorgevertrag, gilt stattdessen § 22 EStG. In einer Rürup-BU ist eine Beitragsrückgewähr ohnehin ausgeschlossen, weil die Ansprüche dort nicht kapitalisierbar sein dürfen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Beitragsrückgewähr und Beitragsrückerstattung?
Einen Unterschied gibt es nicht: Beide Begriffe bezeichnen am Markt dasselbe Produkt und werden austauschbar verwendet. Beide Bezeichnungen sind streng genommen irreführend, weil nicht Ihre eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, sondern ein angespartes Kapital aus Ihren Überschüssen, je nach Anbieter zuzüglich eines eigenen Sparbeitrags. Wie hoch dieses Kapital am Ende ausfällt, steht bei Vertragsabschluss nicht fest.
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