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Welche gefährlichen Freizeitaktivitäten Versicherer im BU-Antrag abfragen, was ein Risikozuschlag kostet und wie Sie eine Ablehnung vermeiden.
Inhalt dieser Seite- Welche Hobbys gelten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als gefährlich?
- Wettkampf oder Freizeit: die Trennlinie, die über den Zuschlag entscheidet
- Anonyme Risikovoranfrage: der Schritt vor dem Antrag
- Den BU Antrag richtig ausfüllen: Anzeigepflicht und Zusatzfragebögen
- Was ein Risikozuschlag konkret kostet
- Was passiert nach der Risikoprüfung? Die vier möglichen Ausgänge
- Wenn das Hobby nicht versicherbar ist: welche Alternativen bleiben
- Nachmeldepflicht: Was gilt, wenn Sie ein Hobby später aufnehmen?
- Häufige Fragen zum gefährlichen Hobby in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Als gefährliches Hobby gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jede Freizeitaktivität, nach der der Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt, nicht jede Aktivität, die gefährlich klingt.
- Eine Risikoprüfung hat vier mögliche Ausgänge: normale Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss für das Hobby oder Ablehnung des Antrags.
- Ein Zuschlag von 50 % auf einen Grundbeitrag von 60 € bedeutet 90 € im Monat und über 35 Jahre Laufzeit rund 12.600 € Mehrkosten.
- Eine Nachmeldepflicht für später aufgenommene Hobbys besteht in der Regel nicht. Wirksam wäre sie nur, wenn Ihre Bedingungen sie ausdrücklich in Textform als Gefahrerhöhung vereinbaren.
- Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Antragsfrage: Fragt der Versicherer nach den letzten zwei oder drei Jahren, müssen Sie auch ein aufgegebenes Hobby angeben.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Hobby ist Ihr Ausgleich, für den Versicherer ist es eine Risikoposition
Ein Kletterer mit Hallenabo und ein Kletterer auf ungesicherten Hochtouren beantworten im BU-Antrag dieselbe Frage, bekommen aber zwei völlig verschiedene Ergebnisse. Genau daran scheitern die Hobby-Listen im Netz: Es gibt keine gemeinsame Branchenliste, jede Risikoabteilung entscheidet den Einzelfall nach eigenen Annahmerichtlinien. Für Sie heißt das zunächst Unsicherheit, denn Sie erfahren die Einstufung normalerweise erst mit dem Votum auf Ihren Antrag. Ein abgelehnter Antrag ist dann aber kein neutraler Vorgang, er erschwert jede weitere Anfrage. Deshalb gehen Fachleute den Weg über die anonyme Risikovoranfrage, bevor überhaupt ein Name genannt wird. Was Versicherer im Detail abfragen, wie Zuschlag, Ausschluss und Ablehnung sich unterscheiden und welche Wege bei einer Absage bleiben, erfahren Sie hier.
Welche Hobbys gelten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als gefährlich?
Als gefährliches Hobby gilt in der Berufsunfähigkeitsversicherung jede Freizeitaktivität, nach der der Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt. Versicherer fassen diese gefährlichen Freizeitaktivitäten in ihren Anträgen unter dem Begriff „besondere Gefahren“ zusammen. Entscheidend ist also nicht, ob eine Aktivität riskant klingt, sondern ob sie in der gestellten Frage vorkommt.
Nicht nur das Hobby selbst führt zu Aufschlägen oder zur Ablehnung eines Antrags. Art und Umfang der Ausübung sind ebenso ausschlaggebend. Ein Versicherer bewertet Gerätetauchen im Baggersee anders als Nachttauchen im Meer, und Klettern in der Halle anders als eine ungesicherte Tour im Fels.
Beim Bergsteigen verlangen Versicherer deshalb Angaben zum bevorzugten Gelände. Beim Tauchen fragen sie nach der maximalen Tauchtiefe und nach der Art der Gewässer, in denen Sie tauchen.
Warum es keine allgemeingültige Liste gefährlicher Hobbys gibt
Es existiert keine öffentliche, einheitliche Risikoliste, an der sich alle Versicherer orientieren. Auch in den Leistungsvergleichen, mit denen Versicherungsexperten Tarife gegenüberstellen, findet sich nach unserer Beratungserfahrung kein einziges Vergleichskriterium zu Hobby-, Sport- oder Freizeitrisiken. Verglichen werden dort Vertragsklauseln, nicht die Annahmepraxis.
Genau deshalb widersprechen sich die Listen im Netz. Jede Hobby-Entscheidung ist eine Einzelfallprüfung durch die Risikoabteilung des jeweiligen Versicherers. Die folgende Tabelle zeigt die typische Richtung, nicht eine verbindliche Einstufung.
Liste gefährlicher Freizeitaktivitäten und Hobbys (Auswahl)
Die Einstufung unterscheidet sich je Versicherer. Die Tabelle beruht auf unserer Beratungspraxis und ersetzt keine individuelle Prüfung.
| Meist ohne Aufschlag: überschaubare Verletzungsgefahr | Häufig mit Risikozuschlag: erhöhte Verletzungsgefahr | Häufig nur mit Leistungsausschluss: hohes, aber kalkulierbares Risiko | Meist Ablehnung: nicht kalkulierbare Risiken |
|---|---|---|---|
| Wandern | Mountainbiken ohne Wettkampf | Fallschirmspringen | Teilnahme an Auto- und Motorradrennen einschließlich Bergrennen |
| Schwimmen | Radrennen | Kampfsport mit Wettkampfteilnahme (Boxen, Kickboxen, Thaiboxen) | Base Jumping |
| Fußball | Reitsport | Kitesurfen mit Wettkampfteilnahme | Höhlentauchen |
| Volleyball | Eishockey | Motorsport auf der Rennstrecke | Free Fighting |
| Tennis | Rugby | Tauchen in großen Tiefen | Roofing (Klettern auf Dächer und Bauwerke) |
| Fitness und Krafttraining | Football | Bergsteigen im ungesicherten Gelände | Rodeo |
| Golf | Gewichtheben | Canyoning (Begehung von Schluchten mit Seil und Wasser) | Klippenspringen |
| Surfen | Gerätetauchen in geringen Tiefen | ||
| Fechten | Bergwandern und Bergsteigen im gesicherten Gelände | ||
| Squash | Klettern oberhalb von UIAA-Grad 3 | ||
| Lacrosse | Kampfsport im Trainingsbetrieb | ||
| Motorradfahren im Straßenverkehr | |||
| Klettern in der Halle und gesichert bis UIAA-Grad 3 |
Steht Ihre Aktivität in Spalte zwei, drei oder vier, ist das eine Richtung, keine Entscheidung. Die trifft die Risikoabteilung anhand Ihrer konkreten Angaben. Wie Ihr Hobby bei mehreren Versicherern tatsächlich bewertet wird, zeigt eine anonyme Voranfrage.
Ihr Hobby einordnen lassen, bevor der BU-Antrag abgeschickt ist
Die Tabelle zeigt die Richtung, entschieden wird im Einzelfall von der Risikoabteilung. Wir beschreiben Ihr Hobby fachlich und fragen es anonym bei mehreren Gesellschaften an, kostenfrei und unverbindlich.
- Anfrage ohne Ihren Namen, ohne Eintrag beim Versicherer
- Gelände, Häufigkeit, Sicherung und Wettkämpfe sauber beschrieben
- Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen
Wettkampf oder Freizeit: die Trennlinie, die über den Zuschlag entscheidet
Ob Sie ein Hobby im Wettkampf oder in der Freizeit ausüben, ist der wichtigste einzelne Faktor für die Bewertung Ihres Antrags. Dieselbe Sportart landet dadurch in zwei verschiedenen Kategorien. Kampfsport im Trainingsbetrieb ist bei vielen Versicherern mit einem Zuschlag versicherbar, die Teilnahme an Wettkämpfen häufig nur mit Ausschluss.
Der Grund ist die Häufigkeit schwerer Verletzungen. Im Wettkampf steigt die Intensität, die Schutzausrüstung ist oft reduziert, und die Zahl der Einsätze pro Jahr ist höher. Versicherer fragen deshalb in ihren Zusatzfragebögen nach vier Angaben: Ort und Gelände, Häufigkeit, Sicherung und Ausrüstung sowie Wettkampfteilnahme.
Wichtig ist ein zweiter Punkt: Auch die Verletzungsfolgen Ihres Hobbys zählen, nicht nur das Hobby selbst. In einer Umfrage unter Versicherungsexperten betrafen 50 Prozent der angabepflichtigen Vorerkrankungen den Bereich Rücken, Skelett und Bewegungsapparat. Sportverletzungen wie Bänderrisse und Knorpelschäden sind dabei ein Haupttreiber. Ein harmloses Hobby mit einer dokumentierten Knieverletzung kann den Antrag stärker belasten als ein riskantes Hobby ohne Vorgeschichte.
Tauchen
Beim Tauchen entscheiden Tiefe, Gewässer und Häufigkeit. Freizeittauchen mit Brevet, also mit einem anerkannten Tauchschein, in geringen Tiefen ist meist mit einem moderaten Zuschlag versicherbar. Höhlentauchen ist dagegen eine der Aktivitäten, die Versicherer regelmäßig gar nicht annehmen.
Eine öffentlich dokumentierte Tiefengrenze, ab der ein Zuschlag greift, gibt es nicht. Belegt ist dagegen, was abgefragt wird. Der Fragebogen zum Tauchsport der Alte Leipziger erhebt die maximal erreichte Tauchtiefe in Metern und die Tauchstunden der letzten drei Jahre (Quelle: Alte Leipziger Leben, Fragebogen zum Tauchsport, Formular SCP048, Stand 10.2022, abgerufen am 26.08.2026). Erfasst werden außerdem die Gewässer von Baggersee bis Meer, die Tauchart samt Rebreather und Mischgas sowie ausdrücklich Nachttauchen, Wracktauchen mit Innenerkundung, Höhlentauchen und Apnoewettkämpfe.
Die Schwelle bildet also nicht eine Meterzahl allein, sondern die Kombination aus Tiefe, Häufigkeit, Tauchart und Ausbildung.
Bergsteigen und Klettern
Bei Bergsport ist die Sicherung das entscheidende Kriterium. Klettern in der Halle und gesichertes Klettern bis Grad 3 der UIAA-Skala versichern die meisten Anbieter ohne Risikozuschlag. Die UIAA-Skala ist die im deutschsprachigen Raum übliche Bewertung der Kletterschwierigkeit und beginnt bei Grad 1.
Bergwanderungen ohne steile Aufstiege bleiben in der Regel unproblematisch. Ungesichertes Klettern im Fels und Hochtouren führen häufig zu einem Leistungsausschluss für den Bergsport. Die Angabe „Bergsteigen“ allein sagt einem Risikoprüfer wenig, deshalb lohnt eine genaue Beschreibung des Geländes.
Kampfsport
Kampfsport wird nach Trainingsbetrieb und Wettkampf getrennt bewertet. Reines Training in Boxen, Kickboxen oder Thaiboxen ist häufig mit einem Zuschlag versicherbar, die Wettkampfteilnahme dagegen meist nur mit einem Ausschluss für kampfsportbedingte Ursachen. Free Fighting ist der Vollkontakt-Wettkampf mit weitgehend freigegebenen Techniken und wird von Versicherern regelmäßig abgelehnt.
Wer Kampfsport betreibt, sollte im Antrag zwischen Trainingsstunden und Wettkämpfen pro Jahr unterscheiden. Das ist der Unterschied zwischen einem Zuschlag und einer Absage.
Motorradfahren
Motorradfahren im Straßenverkehr wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung üblicherweise ohne Zuschlag versichert. Nach Angaben der Signal Iduna, Fachbeitrag „Wie sich Risikosportarten auf BU-Beiträge auswirken“, abgerufen am 26.08.2026, führt Motorradfahren im normalen Straßenbetrieb meist nur zu einer geringen Beitragserhöhung.
Abgefragt und anders bewertet werden dagegen Einsätze auf der Rennstrecke. Trackdays, also freie Fahrten auf einer abgesperrten Rennstrecke, Instruktorentätigkeit und erst recht die Teilnahme an Rennen fallen unter die besonderen Gefahren. Wer nur zweimal im Jahr ein freies Fahren auf einer Rennstrecke absolviert, sollte genau das so angeben. Zwischen einem Trackday und einer Rennlizenz liegt in der Bewertung eine ganze Kategorie.
Experten-Tipp:
Nicht das Hobby entscheidet, sondern Wettkampf und Verletzungsakte
„Die ewige Frage, welches Hobby als gefährlich gilt, führt in die falsche Richtung. Über Zuschlag oder Ausschluss entscheidet meist die Wettkampfteilnahme, und noch häufiger die Verletzungsgeschichte: Rücken und Bewegungsapparat machen die Hälfte der angabepflichtigen Vorerkrankungen aus, Bänderrisse und Knorpelschäden eingeschlossen. Trennen Sie im Antrag deshalb Training und Wettkampf, und lassen Sie alte Sportverletzungen vorab prüfen.“
Anonyme Risikovoranfrage: der Schritt vor dem Antrag
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Eine Risikovoranfrage ist eine Anfrage beim Versicherer ohne persönliche Angaben, aber mit allen relevanten Risikodaten. Sie ist kein Antrag und bindet Sie zu nichts. Ihr Ergebnis ist ein Votum: Der Versicherer sagt vorab, ob und zu welchen Bedingungen er Sie annehmen würde.
Unter Versicherungsexperten ist dieser Weg der Normalfall. In einer Branchenumfrage gaben 88 Prozent an, BU-Anträge nur nach einer vorherigen Voranfrage zu stellen. In einzelnen Verfahren erhalten wir sogar ein Sofort-Votum, das für den Versicherer 14 Tage bindend ist. Das gilt ausdrücklich auch für riskante Hobbys und Sportarten.
So läuft eine Voranfrage bei uns ab
Wir nehmen Ihr Hobby zuerst schriftlich auf: Ort, Häufigkeit, Sicherung, Ausrüstung, Wettkämpfe, dazu Verletzungen und Behandlungen der letzten Jahre. Diese Beschreibung geht anonymisiert an mehrere Gesellschaften gleichzeitig. Die Rückmeldungen brauchen je Haus meist zwei bis fünf Arbeitstage. Anschließend legen wir Ihnen die Voten nebeneinander. Sie entscheiden, bei welchem Versicherer wir den Antrag stellen, und Ihr Name taucht bis zu dieser Entscheidung bei keinem Haus auf.
Unsere Risikovoranfrage für Sie
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Der häufigste Antragsfehler, der zu einer Ablehnung führt, ist nach unserer Beratungserfahrung nicht das Risiko selbst. Es ist der Antrag ohne vorherige Voranfrage. Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen, wird ein erhöhtes Risiko im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) vermerkt. Ein solcher Eintrag führt nicht automatisch zu einer Ablehnung, er löst aber bei jedem weiteren Antrag eine genauere Prüfung aus (Quelle: GDV). Betrieben wird das HIS von der Besurance HIS GmbH.
Bei einer anonymen Voranfrage werden keine personenbezogenen Daten übermittelt, eine HIS-Meldung ist damit ausgeschlossen. Sie können also ohne Folgen für künftige Anträge prüfen, wer Sie zu welchen Konditionen versichert. Was in Ihrer eigenen HIS-Auskunft steht, können Sie mit einer Selbstauskunft beim Betreiber des HIS erfragen.
Warum wir nach einer Absage weiterfragen
Wir sind als Versicherungsexperte und Beratungsportal nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden. Das ist bei Risikosport der praktische Unterschied: Fällt ein Votum negativ aus, fragen wir bei weiteren Gesellschaften an, statt die Suche zu beenden. Kunden berichten uns regelmäßig, dass Online-Wege nach der ersten Absage aufhören. Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen.
Erst anonym anfragen, dann die Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir stellen Ihre Voranfrage bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig und legen Ihnen die Voten nebeneinander.
- Rückmeldung je Haus meist in zwei bis fünf Arbeitstagen
- Ihr Name fällt erst, wenn Sie sich für ein Haus entschieden haben
- Nach einem negativen Votum fragen wir bei weiteren Gesellschaften an
Den BU-Antrag richtig ausfüllen: Anzeigepflicht und Zusatzfragebögen
Sie müssen im BU-Antrag genau das angeben, wonach der Versicherer in Textform gefragt hat, und diese Angaben müssen richtig und vollständig sein. Das ist keine Höflichkeit, sondern eine gesetzliche Pflicht (Quelle: VVG § 19 Abs. 1). Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist der rechtliche Kern des gesamten Antragsverfahrens.
Das fragen Versicherer im Antrag ab
Der folgende Wortlaut ist ein typischer Formulierungsstil aus einem BU-Antrag. Die Abkürzungen sind gegenüber dem Original ausgeschrieben.
„Angaben zu besonderen Gefahren: Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (zum Beispiel Wettfahrten, Motorsport, Flugsport, Fallschirmspringen, Wasser-/Tauchsport, Kampfsport, Berg-/Klettersport, Pferdesport, Radsport, Fun-/Extremsport, Leistungs-/Profisport)? Bitte gegebenenfalls entsprechenden Fragebogen beifügen.“
Was nicht gefragt wird, muss nicht angegeben werden
An diesem Wortlaut lässt sich die wichtigste Regel des Antragsverfahrens ablesen. Die Anzeigepflicht besteht nur für Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: VVG § 19 Abs. 1). Eine allgemeine Pflicht, von sich aus alles zu erzählen, gibt es nicht.
Praktisch heißt das: Eine geschlossene Frage nach einer aufgezählten Liste erfasst nur die dort genannten Bereiche. Eine offen formulierte Frage nach „besonderen Gefahren in der Freizeit“ ist dagegen weit und erfasst auch Aktivitäten, die in der Klammer nicht stehen. Lesen Sie die Frage deshalb Wort für Wort, bevor Sie „nein“ ankreuzen.
Das gilt auch für die Vergangenheit. Maßgeblich ist nicht, ob Sie ein Hobby heute noch ausüben, sondern worauf sich die Frage bezieht. Fragebögen erheben regelmäßig die letzten zwei oder drei Jahre, etwa die Anzahl der Tauchstunden in den letzten drei Jahren (Quelle: Alte Leipziger Leben, Fragebogen zum Tauchsport, Formular SCP048, Stand 10.2022, abgerufen am 26.08.2026). Ein vor einem Jahr aufgegebenes Hobby ist dann anzugeben.
Experten-Tipp:
„Aufgegeben heißt erledigt“ ist der teuerste Irrtum im BU-Antrag
„Der verbreitete Rat, ein aufgegebenes Hobby sei kein Thema mehr, kann Sie den Schutz kosten. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Frage. Ein Tauchfragebogen erhebt die Tauchstunden der letzten drei Jahre, damit gehört auch das Hobby von vorgestern in den Antrag. Lesen Sie jede Frage bis zum genannten Zeitraum, und geben Sie im Zweifel an, statt zu deuten.“
Zusätzliche Fragebögen ausfüllen
Bei vielen Hobbys liegt es im Ermessen der Risikoprüfung, ob und zu welchem Aufschlag ein Versicherer annimmt. Gerade bei Tauchen, Bergsteigen und Klettern fragen Versicherer daher gesondert nach. Dem Antrag ist dann der entsprechende Fragebogen ausgefüllt beizufügen.
Vier Angaben gehören in jeden dieser Fragebögen: Ort und Gelände, Häufigkeit pro Jahr, Sicherung und Ausbildung sowie die Teilnahme an Wettkämpfen. Je präziser Sie beschreiben, desto besser fällt die Einschätzung in der Regel aus. Eine detaillierte, sachliche Beschreibung führt nach unserer Erfahrung häufiger zur normalen Annahme als eine pauschale Angabe.
Was passiert, wenn Sie ein Hobby verschweigen?
Verschweigen Sie eine Angabe, nach der gefragt wurde, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ihn rückwirkend zu anderen Bedingungen fortsetzen (Quelle: VVG § 19 Abs. 2 bis 4). Bei einer arglistigen Verletzung der Anzeigepflicht ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Diese Rechte des Versicherers erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre (Quelle: VVG § 21 Abs. 3). Im Leistungsfall prüft der Versicherer die Antragsangaben.
Den sichereren Weg gehen Sie vor dem Antrag, nicht mit ihm. Eine anonyme Risikovoranfrage, also eine Anfrage ohne Ihren Namen, klärt vorab, welcher Versicherer Ihr Hobby wie bewertet. Ergänzend lohnt der Blick auf die typischen Gesundheitsfragen, denn sie werden im selben Antrag gestellt.
Was ein Risikozuschlag konkret kostet
Ein Risikozuschlag ist meist eine prozentuale Erhöhung Ihres Beitrags. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Hobby und von der Intensität ab. In unserer Beratungspraxis liegen die Aufschläge meist zwischen 25 und 100 Prozent des regulären Beitrags.
Typische Größenordnungen aus unserer Beratung, jeweils bezogen auf den Grundbeitrag:
- Mountainbiken ohne Wettbewerbe: plus 25 Prozent
- Radrennen oder Eishockey: plus 50 Prozent
- Kitesurfen mit Wettbewerben: plus 50 Prozent
- Kampfsport wie Boxen oder Kickboxen: plus 100 Prozent oder Ausschluss
Der Zuschlag ist nicht immer ein Prozentsatz. Versicherer weisen ihn auch als absoluten Betrag oder je 1.000 Euro Jahresrente aus. Statt eines Zuschlags kommen außerdem eine Verkürzung der Leistungsdauer oder ein Leistungsausschluss in Betracht. Die Höhe des Zuschlags steht vor Vertragsabschluss fest, der Versicherer nennt sie in seinem Votum. Der Zuschlag wird Teil des Vertrags und steht im Versicherungsschein, den Sie in Textform erhalten (Quelle: VVG § 3 Abs. 1).
Rechenbeispiel: Was plus 50 Prozent über die Laufzeit bedeuten
Ein Beispiel macht die Prozentzahlen greifbar. Die Beispielrechnung nimmt einen Grundbeitrag von 60 Euro monatlich und eine Laufzeit von 35 Jahren an. Mit einem Zuschlag von 50 Prozent werden aus 60 Euro dann 90 Euro monatlich. Das sind 30 Euro mehr pro Monat und 360 Euro mehr pro Jahr.
Über eine Laufzeit von 35 Jahren summiert sich das auf rund 12.600 Euro Mehrkosten. Diese Summe ist der eigentliche Maßstab für die Frage, ob Sie den Zuschlag zahlen oder das Hobby ausschließen lassen. Wie sich Beitrag und Rentenhöhe grundsätzlich zusammensetzen, zeigen die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail.
Zuschlag oder Ausschluss: So entscheiden Sie
Unsere Position dazu ist klar. Der Zuschlag ist die bessere Wahl, wenn das Hobby zu Ihrem Alltag gehört und die Verletzungsgefahr genau dort liegt, wo Ihre Berufsfähigkeit hängt. Ein Handwerker mit Kletterhobby versichert mit dem Ausschluss genau die Ursache weg, die ihn am wahrscheinlichsten berufsunfähig macht.
Umgekehrt kann ein Ausschluss sinnvoll sein, wenn das Hobby eine Randerscheinung ist, ein Zeitfenster hat oder ohne diesen Ausschluss gar kein Vertrag zustande käme. Bei 12.600 Euro Mehrkosten über die Laufzeit ist das eine echte Rechnung, keine Formsache. Prüfen Sie zusätzlich, ob der Versicherer den Zuschlag später wieder senkt. Entfällt der risikoerhöhende Umstand, weil Sie das Hobby aufgeben, können Sie eine Herabsetzung des Zuschlags verlangen (Quelle: VVG § 41).
Experten-Tipp:
Der Leistungsausschluss ist die scheinbar günstige Lösung
„Wer 12.600 Euro Mehrkosten hört, greift reflexhaft zum Ausschluss. Für einen Handwerker mit Kletterhobby ist das der schlechteste Handel: Er streicht genau die Ursache aus dem Vertrag, die ihn am ehesten berufsunfähig macht. Entscheiden Sie nach Ihrem Beruf, nicht nach dem Beitrag. Geben Sie das Hobby später auf, können Sie die Herabsetzung des Zuschlags verlangen.“
Was passiert nach der Risikoprüfung? Die vier möglichen Ausgänge
Eine Risikoprüfung endet mit einem von vier Ergebnissen: normale Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine umfassende Risikoprüfung der Standard, und sie umfasst neben Gesundheitsfragen auch Ihre Freizeitaktivitäten.
Wie häufig die vier Ausgänge vorkommen
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden 2023 rund 81 Prozent aller Anträge ohne Erschwernis angenommen. Drei Prozent erhielten einen Beitragszuschlag, zehn Prozent einen Leistungsausschluss, drei Prozent wurden abgelehnt und drei Prozent nicht weiterverfolgt (Quelle: GDV).
Diese Zahl erzählt allerdings nicht die ganze Geschichte: Weil Versicherungsexperten fast immer vorab anonym anfragen, werden Anträge mit absehbarer Erschwernis oft gar nicht erst gestellt. Die Quote beschreibt also eine vorselektierte Menge.
1. Normale Annahme
Die normale Annahme bedeutet: Ihr Hobby ist im Vertrag mitversichert, ohne Aufschlag und ohne Einschränkung. Das ist bei Freizeitsport ohne Wettkampf und ohne Verletzungsgeschichte der häufigste Ausgang. Sie erhalten den Vertrag zu den regulären Konditionen Ihrer Berufsgruppe.
2. Risikozuschlag
Beim Risikozuschlag preist der Versicherer das höhere Risiko in den Beitrag ein, meist als prozentualen Aufschlag. Ihr Hobby bleibt dabei vollständig versichert. Das ist der wichtige Unterschied zum Ausschluss: Sie zahlen mehr, bekommen aber im Ernstfall auch dann eine Rente, wenn die Berufsunfähigkeit auf das Hobby zurückgeht.
3. Leistungsausschluss
Ein Leistungsausschluss nimmt eine bestimmte Ursache aus dem Versicherungsschutz heraus, etwa eine einzelne Sportart. Werden Sie infolge dieses Hobbys berufsunfähig, haben Sie keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente. Für alle anderen Ursachen bleibt der Schutz vollständig bestehen.
Einen Anspruch auf einen Ausschluss haben Sie nicht, der Versicherer muss ihn nicht anbieten. Wichtig ist aber: Ein Ausschluss ist selten das letzte Wort. Mit einer fachlichen Begründung und einer Überprüfungsoption im Vertrag lässt sich eine Einschränkung oft nach einigen Jahren wieder aufheben.
4. Ablehnung
Eine Ablehnung folgt, wenn der Versicherer das Risiko als unverhältnismäßig einstuft. Häufigster Grund für eine Ablehnung ist nach Angaben des GDV ein zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko. Ursache können besonders riskante Freizeitbeschäftigungen sein, aber auch besonders gefahrträchtige Berufe.
Welche Berufe darunter fallen, etwa Soldat oder Sprengmeister, entscheidet jeder Versicherer nach seiner eigenen Annahmerichtlinie. Für gefahrgeneigte Tätigkeiten lohnt deshalb der Blick auf die BU für risikoreiche Berufe.
Annahme, Zuschlag oder Ausschluss: Ihr BU-Votum vorab klären
Welcher der vier Ausgänge in Ihrem Fall kommt, bewertet jede Gesellschaft anders. Wir holen mehrere Voten ein und liefern bei einem Ausschluss eine fachliche Begründung nach.
- Voten mehrerer Versicherer im direkten Vergleich
- Überprüfungsoption statt harter Ausschlussklausel verhandelt
- Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
Wenn das Hobby nicht versicherbar ist: welche Alternativen bleiben
Eine Absage bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass Sie ohne Einkommensschutz bleiben. Es gibt vier Wege, und sie sind in dieser Reihenfolge zu prüfen: anderer Versicherer, Ausschluss statt Ablehnung, vereinfachte Gesundheitsprüfung, andere Produktart.
1. Anderer Versicherer
Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich erheblich, und für Hobbys gibt es keine gemeinsame Branchenliste. Was ein Haus ablehnt, nimmt das nächste mit einem Zuschlag an. Deshalb ist eine breite Voranfrage bei Risikosport der wichtigste Hebel überhaupt.
2. Ausschluss statt Ablehnung
Fragen Sie ausdrücklich, ob der Versicherer den Vertrag mit einem Leistungsausschluss für das Hobby anbietet. Eine BU mit ausgeschlossenem Klettern deckt Rücken, Psyche und Krebs weiterhin ab, und das sind die statistisch häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit.
3. Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Mehrere Anbieter führen dauerhaft oder zeitweise Aktionen mit erleichterter Prüfung. Solche Wege haben Grenzen bei der Rentenhöhe, können aber der einzige Zugang zu einem Vertrag sein.
4. Andere Produktart
Bleibt die BU verschlossen, kommen eine Grundfähigkeitsversicherung, eine private Unfallversicherung, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder, für Sportler, eine Sportinvaliditätsversicherung in Betracht. Sie sind kein gleichwertiger Ersatz, weil sie an andere Auslöser anknüpfen.
Experten-Tipp:
Eine Absage ist ein Votum, kein Marktergebnis
„Eine Ablehnung wird behandelt, als hätte der ganze Markt entschieden. Tatsächlich ist sie das Votum eines einzigen Hauses. Online-Wege hören nach der ersten Absage auf, wir fragen weiter, bis die Annahmerichtlinien einer Gesellschaft zu Ihrem Sport passen. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge: anderer Versicherer, Ausschluss statt Ablehnung, erleichterte Prüfung, und erst dann die Grundfähigkeitsversicherung.“
Nachmeldepflicht: Was gilt, wenn Sie ein Hobby später aufnehmen?
In der Regel gibt es keine Nachmeldepflicht für ein Hobby, das Sie erst nach Vertragsbeginn aufnehmen. Eine solche Pflicht wäre nur wirksam, wenn Ihre Bedingungen sie ausdrücklich und in Textform als Gefahrerhöhung vereinbaren, also als nachträgliche Steigerung des versicherten Risikos (Quelle: VVG § 158 Abs. 1).
Diese Norm gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend (Quelle: VVG § 176). Ohne eine solche Vereinbarung ist ein später aufgenommenes gefährliches Hobby im laufenden Vertrag mitversichert. Der Vertrag bleibt gültig, solange Ihre Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung richtig und vollständig waren. Prüfen Sie trotzdem Ihre Vertragsbedingungen, denn genau dort steht, ob eine Gefahrerhöhung vereinbart ist.
Jetzt abschließen oder warten, bis ich das Hobby aufgebe?
Warten ist fast immer die teurere Entscheidung. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Antragstellung, und beides entwickelt sich mit jedem Jahr zu Ihren Lasten. Ein Zuschlag für das Hobby ist gegenüber fünf Jahren mehr Eintrittsalter und einer weiteren Sportverletzung in der Akte oft das kleinere Übel.
Kommt der Vertrag mit Zuschlag zustande und geben Sie das Hobby später auf, können Sie die Herabsetzung des Zuschlags verlangen (Quelle: VVG § 41). Das ist der Weg, den wir empfehlen: jetzt absichern, später anpassen, statt Jahre ohne Schutz zu verbringen.
Wenn das Kind das gefährliche Hobby hat
Beantragen Eltern eine BU für ihr Kind, gelten dieselben Regeln, aber mit zwei Besonderheiten. Erstens beantwortet der gesetzliche Vertreter die Fragen, und die Anzeigepflicht trifft ihn. Turniersport, Vereinszugehörigkeit und Wettkämpfe des Kindes gehören in den Antrag, wenn danach gefragt wird.
Zweitens bleibt ein Ausschluss im Vertrag stehen, auch wenn das Kind den Sport mit 19 Jahren aufgibt. Ein Ausschluss für Reitsport wirkt dann noch Jahrzehnte später. Bei Kindern und Jugendlichen mit Turniersport ist deshalb ein Zuschlag statt eines Ausschlusses meist die klügere Wahl, notfalls bei einem anderen Versicherer.
Ihre BU-Bedingungen auf das neue Hobby prüfen lassen
Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir lesen Ihre Bedingungen zur Gefahrerhöhung und sagen Ihnen, was Ihr neues Hobby für den laufenden Vertrag bedeutet.
- Klausel zur Gefahrerhöhung im Bestandsvertrag geprüft
- Herabsetzung des Zuschlags nach § 41 VVG mitgedacht
- Persönlicher Ansprechpartner, auch im Leistungsfall
Häufige Fragen zum gefährlichen Hobby in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was passiert, wenn ich ein gefährliches Hobby beim BU-Antrag verschweige?
Wurde ausdrücklich in Textform nach Ihrem Hobby gefragt, ist die Antwort Teil Ihrer Anzeigepflicht. Verschweigen Sie sie, kann der Versicherer je nach Schwere vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend zu anderen Bedingungen fortsetzen. Bei einer arglistigen Verletzung entfällt der Leistungsanspruch vollständig. Diese Rechte des Versicherers erlöschen laut § 21 Abs. 3 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren. Sicherer ist deshalb der Weg über eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag: Sie erfahren die Einstufung, bevor Ihr Name irgendwo genannt wird.
Wie bewerten Versicherer Tauchen in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Meist als versicherbares Risiko. Freizeittauchen mit Brevet, also mit einem anerkannten Tauchschein, in geringen Tiefen versichern Versicherer üblicherweise mit einem moderaten Zuschlag. Entscheidend sind die maximale Tauchtiefe, die Gewässerart und die Anzahl der Tauchstunden, nach denen ein Zusatzfragebogen fragt. Höhlentauchen dagegen zählt zu den Aktivitäten, die Versicherer regelmäßig gar nicht annehmen, weil sich das Risiko dort kaum kalkulieren lässt. Welcher Versicherer Ihre konkrete Tauchpraxis wie einstuft, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage zuverlässiger als jede allgemeine Einschätzung.
Wie wird Motorradfahren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet?
Motorradfahren steht in vielen Anträgen ausdrücklich in der Aufzählung der besonderen Gefahren und wird damit regelmäßig abgefragt. Versichert wird es im normalen Straßenverkehr allerdings meist ohne oder nur mit einem geringen Zuschlag. Anders sieht es bei Einsätzen auf der Rennstrecke aus: Trackdays, Instruktorentätigkeit und erst recht eine Rennlizenz fallen unter die besonderen Gefahren und werden gesondert erfragt. Geben Sie deshalb genau an, wie oft und in welcher Form Sie auf einer Rennstrecke fahren.
Warum ersetzt ein Leistungsausschluss nicht die Angabe des Hobbys im Antrag?
Weil die Anzeigepflicht unabhängig davon besteht, ob Sie später einen Ausschluss wünschen. Nach § 19 Abs. 1 VVG müssen Sie jede in Textform gestellte Frage vollständig und richtig beantworten. Der Leistungsausschluss ist dagegen eine mögliche Reaktion des Versicherers auf diese Angabe. Er nimmt eine bestimmte Ursache aus dem Schutz heraus, statt den Antrag abzulehnen oder einen Zuschlag zu verlangen. Für alle anderen Ursachen bleibt der Vertrag dabei vollständig bestehen. Ein Ausschluss ist damit eines von vier möglichen Ergebnissen der Risikoprüfung, neben normaler Annahme, Risikozuschlag und Ablehnung.
Wann muss ich ein früher ausgeübtes, mittlerweile aufgegebenes Hobby angeben?
Das hängt allein vom Wortlaut der gestellten Frage ab, nicht davon, ob Sie das Hobby heute noch ausüben. Fragebögen erheben regelmäßig einen zurückliegenden Zeitraum, etwa die Anzahl der Tauchstunden in den letzten drei Jahren. Bezieht sich die Frage auf diesen Zeitraum, gehört ein vor einem Jahr aufgegebenes Hobby in den Antrag. Lesen Sie die Frage deshalb Wort für Wort, bevor Sie sie mit „nein“ beantworten.
Wann muss ich ein neues Hobby der Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich melden?
Nur dann, wenn Ihre Bedingungen eine Nachmeldepflicht ausdrücklich in Textform als Gefahrerhöhung vereinbaren, wie es laut § 158 Abs. 1 VVG grundsätzlich möglich ist. Ohne eine solche Klausel bleibt ein später aufgenommenes Hobby einfach mitversichert. Eine Ausnahme gilt bei einer Erhöhung Ihrer Rente über die Nachversicherungsgarantie. Für den erhöhten Teil darf der Versicherer erneut Risikofragen stellen, und dann zählt auch Ihr neues Hobby.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Kampfsport in der BU?
Reines Training in Boxen, Kickboxen oder Thaiboxen versichern viele Häuser mit einem Zuschlag von rund 100 Prozent auf den Grundbeitrag. Die Teilnahme an Wettkämpfen führt dagegen häufiger zu einem Leistungsausschluss für kampfsportbedingte Ursachen statt zu einem Zuschlag. Free Fighting als Vollkontakt-Wettkampf mit weitgehend freigegebenen Techniken lehnen Versicherer regelmäßig ganz ab. Entscheidend ist deshalb immer, ob Sie im Antrag klar zwischen Trainingsstunden und Wettkämpfen pro Jahr unterscheiden.
Warum kann der BU-Antrag wegen eines gefährlichen Hobbys abgelehnt werden?
Eine Ablehnung ist einer von vier möglichen Ausgängen der Risikoprüfung, neben normaler Annahme, Zuschlag und Ausschluss. Sie folgt, wenn ein Versicherer das Risiko als nicht kalkulierbar einstuft, etwa bei Base Jumping, Höhlentauchen oder Free Fighting. Eine Ablehnung bei einem Haus ist aber kein endgültiges Urteil. Weil die Annahmerichtlinien zwischen den Versicherern erheblich abweichen, nimmt ein anderes Haus dieselbe Aktivität oft mit einem Zuschlag oder Ausschluss an.
Welche Sportarten sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar?
Eine einheitliche, für alle Versicherer verbindliche Liste gibt es nicht, weil jede Gesellschaft eigene Annahmerichtlinien anwendet. In der Praxis lehnen die meisten Häuser aber Aktivitäten mit nicht kalkulierbarem Risiko ab. Dazu zählen etwa Base Jumping, Höhlentauchen, Free Fighting, Roofing, Rodeo, Klippenspringen oder die Teilnahme an Auto- und Motorradrennen einschließlich Bergrennen. Ob Ihre konkrete Aktivität darunterfällt, klärt zuverlässig nur eine Anfrage bei mehreren Versicherern parallel.
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