Das erwartet Sie hier
Wie Ihre BU in der Elternzeit weiterläuft, wie Sie den Beitrag senken und was mit dem Elterngeld passiert.
Inhalt dieser Seite- Was in Mutterschutz und Elternzeit mit Ihrem Vertrag passiert
- Zahlt die BU bei Schwangerschaft?
- Wird die Berufsunfähigkeitsrente auf das Elterngeld angerechnet?
- Beitrag senken, ohne Schutz zu verlieren
- Wiedereinstieg in Teilzeit
- Neu abschließen in Schwangerschaft oder Elternzeit
- Selbständige, Väter und Alleinerziehende
- Wenn die Berufsunfähigkeit während der Elternzeit eintritt
- Häufige Fragen zur BU in Elternzeit und Schwangerschaft
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre BU läuft in Mutterschutz und Elternzeit unverändert weiter: Sie müssen dem Versicherer nichts melden, und der Beitrag bleibt in voller Höhe fällig.
- Die Beitragsstundung ist bei Geldnot die beste Option, weil der Schutz zu 100 % erhalten bleibt: 13 von 44 geprüften Tarifen nennen Elternzeit ausdrücklich als Grund, die Zahlung länger auszusetzen – eine echte Stundung über 36 Monate bieten davon sechs Tarife.
- Eine Beitragsfreistellung lässt aus 1.500 € versicherter Rente im Modellfall rund 50 € übrig – und bei 22 der 44 geprüften Tarife schließt sich das Rückkehrfenster nach sechs Monaten.
- Nach der Geburt haben Sie bei 42 von 44 Tarifen zwölf Monate Zeit, die BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Nicht sechs Monate, wie im Markt behauptet wird.
- Eine laufende BU-Rente wird zwar auf das Elterngeld angerechnet, aber je Bezugsmonat im Bemessungszeitraum um ein Zwölftel gemindert: Wer die Rente schon ein Jahr bezieht, verliert praktisch nichts.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Elternzeit ändert sich an Ihrer BU von allein gar nichts …
Zwischen Mutterpass, Elterngeldantrag und Haushaltsplanung taucht irgendwann auch der BU-Vertrag auf. Die gute Nachricht zuerst: Er läuft in Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit unverändert weiter, und Sie müssen dem Versicherer nichts melden. Was mitläuft, ist der Beitrag, und der trifft die Phase mit dem niedrigsten Einkommen. Es steht deshalb keine Grundsatzentscheidung an, sondern eine Reihenfolge kleiner Schritte. Sie müssen den Vertrag nicht aufgeben, um durch die Elternzeit zu kommen. Hier lesen Sie, welche Optionen Ihren Schutz erhalten und welche ihn kosten.
Was in Mutterschutz und Elternzeit mit Ihrem Vertrag passiert
An Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ändert sich in Mutterschutz und Elternzeit von allein gar nichts. Der Vertrag läuft mit derselben versicherten Rente, demselben Beitrag und denselben Bedingungen weiter. Es gibt keine Vorschrift, die einen BU-Vertrag an eine neue Lebenssituation anpasst.
Das ist zuerst eine gute Nachricht: Ihr Schutz besteht in vollem Umfang, auch wenn Sie gerade nicht arbeiten. Die zweite Hälfte der Nachricht ist unangenehmer. Die Beitragspflicht läuft mit – und zwar genau in der Phase, in der das Haushaltseinkommen sinkt.
Wenn Sie den Beitrag einfach nicht zahlen, greift eine eigene Mechanik. Der Versicherer darf Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen (Quelle: § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)). Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung endet der Vertrag danach aber nicht. Über § 176 VVG gilt auch hier § 166 VVG, und der wandelt Ihre Versicherung mit der Kündigung des Versicherers in eine beitragsfreie Versicherung um.
Für einen Leistungsfall, der nach Fristablauf im Verzug eintritt, bleibt deshalb nur die beitragsfreie Restleistung, und die ist meist sehr klein (Quelle: § 166 VVG). Wirtschaftlich landen Sie damit dort, wo eine Beitragsfreistellung endet, nur unfreiwillig. Wer den Beitrag nicht aufbringen kann, hat bessere Wege als das Nichtzahlen.
Müssen Sie Elternzeit, Mutterschutz oder Teilzeit melden?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dem BU-Versicherer Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit oder einen Berufswechsel anzuzeigen. In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Gefahrerhöhung nur, was ausdrücklich und in Textform als solche vereinbart ist (Quelle: § 158 VVG in Verbindung mit § 176 VVG).
Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enthalten keine solche Vereinbarung für Berufswechsel, Berufsaufgabe oder Elternzeit (Quelle: GDV). Der Grund ist einfach: Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Der Schutz wandert also mit, ohne dass Sie etwas tun.
Eine freiwillige Meldung kann sich in einem Fall trotzdem lohnen. Wechseln Sie beim Wiedereinstieg in eine überwiegende Bürotätigkeit, prüfen viele Versicherer auf Anfrage eine günstigere Berufsgruppe. Beim Volkswohl Bund entscheidet allein die Schwelle von 80 Prozent Bürotätigkeit über rund 50 Prozent Beitragsunterschied.
Die fünf Phasen und was in jeder zu tun ist
| Phase | Ihre Einkommenslage | Was jetzt zählt |
|---|---|---|
| Schwangerschaft mit Weiterarbeit | Unverändert | Kein Sonderstatus. Bestes Fenster für Abschluss oder Aufstockung |
| Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristen | Mutterschutzlohn beziehungsweise Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss | Noch kein Beitragsdruck. Gute Zeit, die Elternzeit-Anpassung vorzubereiten |
| Elternzeit mit Elterngeld | 65 bis 100 % des Vorgeburtsnettos, höchstens 1.800 € | Beitragsdruck-Phase. Rangfolge der Optionen anwenden |
| Elternzeit ohne Elterngeld | Kein eigenes Einkommen | Härteste Phase. Stundung oder befristete Absenkung prüfen |
| Wiedereinstieg in Teilzeit | Reduziert, aber planbar | Nachversicherung ziehen, Teilzeitklausel prüfen |
Wichtig zur Unterscheidung: Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Elterngeld eine Sozialleistung des Bundes. Beides hat unterschiedliche Dauern. Der Anspruch auf Elternzeit reicht bis zum dritten Geburtstag, Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat. Die Lücke dazwischen ist eine Zeit ohne jedes Einkommen – und der Beitrag läuft weiter.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Schwangerschaft?
Nein – eine Schwangerschaft allein ist kein Leistungsfall. Sie ist keine Krankheit, kein Unfall und kein Kräfteverfall. Berufsunfähigkeit setzt Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall voraus. Der zuletzt ausgeübte Beruf muss dadurch voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise wegfallen (Quelle: § 172 VVG).
Ja – wenn aus der Schwangerschaft oder der Geburt eine dauerhafte Erkrankung wird. Dann gilt derselbe Maßstab wie sonst: Sie müssen Ihren Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ein Beschäftigungsverbot reicht dafür nicht, eine schwere Wochenbettdepression mit Dauerfolgen kann es sehr wohl.
Genau dieser Fall ist statistisch alles andere als exotisch. Rund zehn bis 15 Prozent der Wöchnerinnen entwickeln eine klinisch relevante Depression, Väter sind in bis zu zehn Prozent der Fälle betroffen (Quelle: National Libary of Medicine). Eine amtliche Quelle bestätigt die Größenordnung mit 15 Prozent Depressionen und zwölf Prozent Angststörungen rund um die Geburt (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).
Und psychische Erkrankungen sind die häufigste BU-Ursache überhaupt. Bei Frauen liegt ihr Anteil an den BU-Ursachen bei 29,52 Prozent, bei Männern bei 21,87 Prozent. Zwei Drittel der Leistungsanträge wegen „Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen“ stammen von Frauen (Quelle: Franke und Bornberg).
Eine Grenze müssen wir hier klar ziehen: Keine BU-Statistik schlüsselt nach dem Auslöser rund um die Geburt auf. Es gibt also keine Zahl dazu, wie viele Leistungsfälle auf eine Wochenbettdepression zurückgehen. Belegt ist nur, dass Depressionen mit 34 Prozent die häufigste Einzeldiagnose innerhalb der häufigsten BU-Ursachengruppe sind (Quelle: Franke und Bornberg).
Auch beitragsseitig ist ein Nebeneffekt Ihrer Schwangerschaft ausgeschlossen. Ihr Versicherer darf den Beitrag nicht erhöhen, weil Sie schwanger geworden sind. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Beiträgen oder Leistungen führen (Quelle: § 20 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Seit dem 21. Dezember 2012 gilt zusätzlich die Unisex-Pflicht: Eine Erzieherin zahlt für denselben Tarif dasselbe wie ein Erzieher.
Ist ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ein Leistungsfall?
Nein, und das ist die häufigste Verwechslung zum Thema. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft hat mit Berufsunfähigkeit nichts zu tun (Quelle: § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG)). Wer wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darf, erhält Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber. Maßstab ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft (Quelle: § 18 MuSchG).
Das ist voller Lohnersatz. In dieser Phase entsteht also weder ein Leistungsfall noch ein Beitragsproblem. Die Schutzfristen dauern sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen danach. Auch in dieser Zeit bleibt Ihr Einkommen durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nahe am Netto (Quelle: § 3 MuSchG und § 20 MuSchG).
Experten-Tipp:
Nicht die Geburt entscheidet über die Leistung, sondern was danach bleibt
„Viele Ratgeber beruhigen mit dem Satz, eine Schwangerschaft sei kein Fall für die BU, und lassen die eigentliche Frage weg. In den Leistungsfällen, die wir begleiten, streiten wir fast nie über die Diagnose, sondern über den erreichten BU-Grad. Lassen Sie Dauerfolgen nach der Geburt früh und genau ärztlich dokumentieren – Abwarten kostet hier am meisten.“
Wird die Berufsunfähigkeitsrente auf das Elterngeld angerechnet?
Ja, dem Grunde nach ist eine laufende BU-Rente anrechenbar. In der Praxis bleibt von der Anrechnung aber oft wenig oder nichts übrig, weil drei Schutzmechanismen greifen. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BEEG, der Einnahmen erfasst, die „als Ersatz für Erwerbseinkommen zustehen“.
Der Gesetzestext selbst nennt keine privaten Versicherungsleistungen. Die amtliche Verwaltungsvorschrift tut es. Die Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nennen in der Fassung 07/2026 unter den anrechenbaren Ersatzleistungen ausdrücklich die „Erwerbsminderungsrente und vergleichbare Leistungen privater Versicherungen“. An anderer Stelle rechnen sie sogar mit einer Teilberufsunfähigkeitsrente (Quelle: BMBFSFJ).
Diese Antwort hat eine Einschränkung: Richtlinien sind keine Gesetze. Sie sind Verwaltungspraxis und für Gerichte nicht bindend. Eine veröffentlichte Entscheidung speziell zur Anrechnung einer privaten BU-Rente auf das Elterngeld gibt es nicht. Das Bundessozialgericht hat den Anrechnungstatbestand aber für Krankengeld bestätigt (Quelle: BSG, Urteil vom 18.03.2021, B 10 EG 3/20 R).
Die Zwölftelung: der wichtigste Satz des ganzen Themas
Für jeden Kalendermonat, in dem Sie die Rente bereits im Bemessungszeitraum bezogen haben, wird der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel gemindert (Quelle: § 3 Absatz 1 Satz 3 BEEG). Bemessungszeitraum sind bei Angestellten die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (Quelle: § 2b BEEG).
Rechnen wir das durch: Wer die BU-Rente in allen zwölf Monaten des Bemessungszeitraums bezogen hat, kommt auf zwölf Zwölftel Minderung – also null Anrechnung. Ein Tag Bezug im jeweiligen Kalendermonat genügt für die Zwölftelung. Angerechnet wird damit typischerweise nur eine Rente, die erst kurz vor oder nach der Geburt einsetzt.
Die Begründung der Richtlinien ist logisch: Wenn die Ersatzleistung schon vor der Geburt lief, ersetzt sie nicht das Einkommen, das das Elterngeld ausgleicht. Voraussetzung ist, dass vor und nach der Geburt dieselbe Leistung bezogen wird.
Drei Musterfälle: was die Anrechnung konkret kostet
Alle drei Fälle rechnen mit 1.500 Euro monatlicher BU-Rente. Es sind Modellrechnungen mit offengelegten Annahmen, keine Anbieterangaben. Alle Werte sind Bruttowerte, ohne Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.
| Fall | Rentenbeginn | Bezugsmonate im Bemessungszeitraum | Minderung | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vor 3 Jahren | 12 | 12/12 | Anrechnung 0 € |
| 2 | Im 3. Lebensmonat des Kindes | 0 | Keine | Anrechnung greift, es bleibt der Mindestbetrag von 300 € Elterngeld |
| 3 | Mitten im Bemessungszeitraum | 5 | 5/12 | 7/12 des Anrechnungsbetrags, davon geht der Freibetrag ab |
Fall zwei enthält die wichtigste Handlungsaussage dieses Artikels. Das Elterngeld sinkt auf 300 Euro, die Rente ersetzt es aber mit 1.500 Euro um das Fünffache. Wer den Leistungsantrag aus Angst vor der Anrechnung verschiebt, verliert bei 286 Tagen durchschnittlicher Regulierungsdauer bei psychischen Erkrankungen jeden Monat die volle Rente (Quelle: Franke und Bornberg).
Fall drei ist der unübersichtlichste und in der Praxis der häufigste. Fünf Bezugsmonate mindern den Anrechnungsbetrag um fünf Zwölftel, angerechnet werden also sieben Zwölftel. Davon geht der Freibetrag noch ab. Rechnen Sie diesen Fall schriftlich durch – die Elterngeldstelle prüft ihn Lebensmonat für Lebensmonat.
Die beiden Freibeträge
Zusätzlich bleiben bis zu 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei, beim Elterngeld Plus 150 Euro (Quelle: § 3 Absatz 2 BEEG und § 4a BEEG). Eine Einschränkung wird im Markt regelmäßig unterschlagen: In den Lebensmonaten, in denen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss angerechnet werden, greift dieser Freibetrag nicht.
Beginnt die Rente erst nach der Geburt und beruht sie auf einem geringeren Bemessungseinkommen als das Elterngeld, bleibt ein weiterer Anteil frei. Maßgeblich ist der Prozentsatz der Differenz beider Bemessungseinkommen, bestimmt netto für netto (Quelle: § 3 Absatz 1 Satz 4 BEEG).
Was nicht passiert
- Die BU-Rente kostet Sie keinen Elterngeldmonat. Als verbrauchte Basiselterngeld-Monate gelten nur Monate mit Mutterschaftsleistungen und mit Krankentagegeld nach § 192 Absatz 5 Satz 2 VVG (Quelle: § 4 BEEG).
- Der Rentenbezug gefährdet Ihren Elterngeldanspruch nicht. Eine Rente ist keine Erwerbstätigkeit (Quelle: § 1 BEEG).
- Monate mit BU-Rentenbezug lassen sich nicht aus dem Bemessungszeitraum ausklammern (Quelle: § 2b BEEG).
- Umgekehrt wird das Elterngeld nicht auf die BU-Rente angerechnet. Die BU-Rente ist eine vertraglich zugesagte Leistung, die Bedingungen kennen keine Anrechnung von Sozialleistungen.
Eine Pflicht haben Sie allerdings: Den Rentenbezug müssen Sie der Elterngeldstelle mitteilen. Wer Sozialleistungen erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und Änderungen unverzüglich mitzuteilen (Quelle: § 60 SGB I).
BU-Beitrag und Elterngeld: was das Budget hergibt
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro im Monat (Quelle: § 2 BEEG). Der BU-Beitrag sinkt in dieser Zeit nicht mit. Genau daraus entsteht der Druck: Der Anteil des Beitrags am Haushaltseinkommen steigt, obwohl sich am Vertrag nichts geändert hat.
Ein Beispiel mit dem Modellfall dieser Seite, gerechnet mit einem Nettoeinkommen von 2.600 Euro als Annahme: 80 Euro Beitrag sind rund drei Prozent des Einkommens. Sinkt das Einkommen auf 1.800 Euro Elterngeld, sind es 4,4 Prozent. Bei zwei Verträgen im Haushalt verdoppelt sich dieser Anteil.
Zwei Zeitpunkte entscheiden über die Wahl der Option. Solange Elterngeld fließt, reichen die schutzerhaltenden Stufen meist aus: jährliche Zahlweise, ausgesetzte Dynamik, notfalls Stundung. Nach dem 14. Lebensmonat endet das Basiselterngeld, während der Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag reicht (Quelle: § 4 BEEG und § 15 BEEG). Für diese Phase ohne eigenes Einkommen planen Sie die Stundung besser vorher ein.
Der Elterngeld-Check in vier Fragen
Vier Fragen genügen, um Ihre Anrechnung einzuordnen. Arbeiten Sie sie in dieser Reihenfolge ab, jede Antwort führt zu einer klaren Konsequenz.
- Bezogen Sie die BU-Rente schon im Bemessungszeitraum, also in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat? Lautet die Antwort nein, greift keine Zwölftelung und die Anrechnung setzt am vollen Betrag an.
- In wie vielen dieser Monate lief die Rente? Jeder Kalendermonat mindert den Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel. Alle zwölf Monate bedeuten null Anrechnung, und ein Tag Bezug im Monat genügt.
- Beziehen Sie Basiselterngeld oder Elterngeld Plus? Beim Basiselterngeld bleiben bis zu 300 Euro anrechnungsfrei, beim Elterngeld Plus 150 Euro.
- Fällt der Lebensmonat in die Zeit, in der Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss angerechnet werden? Dann greift dieser Freibetrag nicht.
Das Ergebnis liegt immer zwischen zwei Enden. Eine seit über einem Jahr laufende Rente führt zu null Anrechnung. Eine Rente, die erst nach der Geburt beginnt, wird bis auf den Mindestbetrag angerechnet (Quellen: § 3 BEEG, § 2b BEEG, § 4a BEEG).
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit: Wir lesen den Wortlaut
Ausscheidensklausel, Hausfrauenklausel und Teilzeitklausel entscheiden gemeinsam darüber, an welchem Beruf Ihr Versicherer später messen darf. Wir lesen Ihre Bedingungen Satz für Satz und sagen Ihnen, wo Ihr Vertrag die Elternzeit sauber abdeckt und wo eine Lücke bleibt. Unsere Beratung ist kostenfrei, und wir haften für sie nach den §§ 60 bis 63 VVG.
- Bedingungscheck der fünf entscheidenden Klauseln, für Ihren bestehenden Vertrag
- Einordnung, ob Ihr Bedingungswerk den Erhalt der Prüfkriterien überhaupt zusagt
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Beitrag senken, ohne Schutz zu verlieren
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Liste. Wenn das Geld in der Elternzeit knapp wird, gehen Sie so vor: Zahlweise umstellen, Dynamik aussetzen, Beiträge stunden. Erst danach kommen Rentenabsenkung und Beitragsfreistellung infrage. Kündigen ist nie die Antwort.
Insgesamt gibt es sieben Wege: sechs abgestufte Optionen am Vertrag und den Bonus Ihrer Krankenkasse, der den Vertrag überhaupt nicht berührt. Eine der sechs Stufen taugt in der Elternzeit ausdrücklich nicht, nämlich die Karenzzeit. In dieser Phase wird kein Arbeitsentgelt fortgezahlt, das eine Wartezeit überbrücken könnte.
Warum diese Reihenfolge? Weil die drei Optionen, die am meisten Geld sparen, exakt die drei sind, die den Schutz zerstören. Die Optionen, die den Schutz erhalten, sparen zwischen rund 22 und 1.920 Euro. Für die meisten Haushalte reicht das.
Zwei Dinge gehören vor jede dieser Entscheidungen. Lesen Sie den Wortlaut Ihrer Ausscheidens-, Hausfrauen- und Teilzeitklausel. Und lassen Sie sich Stundungsdauer, Zinsfrage und Rückkehrfrist schriftlich bestätigen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Vier Sätze, die im Netz kursieren und nicht stimmen
Diese vier Behauptungen stehen auf zahlreichen Ratgeberseiten. Alle vier sind belegbar falsch.
- „Bei einer Ruhendstellung bleibt der Schutz bestehen.“ Falsch: Im Ruhezeitraum besteht kein Versicherungsschutz. Erkrankungen und Unfälle aus dieser Zeit lösen keine Leistung aus
- „Für die Nachversicherung nach der Geburt sind sechs Monate marktüblich.“ Falsch: Bei 42 von 44 geprüften Tarifen sind es zwölf Monate, sechs Monate gelten nur bei zwei Tarifen
- „Wer auf die abstrakte Verweisung verzichtet, ist in der Elternzeit sicher.“ Falsch: Der Verzicht wirkt auf einer anderen Prüfstufe als die Frage, welcher Beruf überhaupt der Maßstab ist
- „Wer zweimal der Dynamik widerspricht, verliert sie.“ Falsch: Das gilt bei sechs von 44 geprüften Tarifen, bei den übrigen 38 ist der Widerspruch unbegrenzt möglich
(Quelle: GDV)
Stunden, pausieren, ruhen lassen, beitragsfrei stellen: was welcher Begriff bedeutet
Im Alltag werden diese Begriffe synonym benutzt, versicherungsrechtlich sind sie es nicht. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie in dieser Zeit überhaupt versichert sind.
| Begriff im Alltag | Was versicherungsrechtlich gemeint ist | Schutz in dieser Zeit? | Rückgängig zu machen? |
|---|---|---|---|
| Stunden, aussetzen | Die Zahlung wird aufgeschoben und später nachgeholt | Ja, vollständig | Ja, mit Nachzahlung |
| Pausieren | Meist eine Stundung, manchmal eine Ruhendstellung – nachfragen | Kommt auf die Einordnung an | Kommt auf die Einordnung an |
| Ruhen lassen, stilllegen | Der Vertrag ruht, es besteht kein Risikoschutz | Nein | Ja, nach der Vertragsregelung |
| Beitragsfrei stellen | Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung mit sehr niedriger Rente | Ja, aber nur in Höhe der Restrente | Nur innerhalb der tariflichen Rückkehrfrist |
Die wichtigste Trennung liegt zwischen den beiden Enden dieser Tabelle. Die vertragliche Beitragspause ist Kulanz und steht ausschließlich in Ihren Bedingungen. Die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ist ein gesetzlicher Anspruch und praktisch eine Einmalentscheidung (Quelle: § 165 VVG).
Anspruch oder Kulanz? Die Trennung, die kaum jemand macht
Bevor Sie mit dem Versicherer sprechen, sollten Sie wissen, worauf Sie ein Recht haben und worauf nicht. Die Unterscheidung verändert die Verhandlungsposition.
| Option | Rechtsgrundlage | Anspruch oder Kulanz? |
|---|---|---|
| Beitragsfreistellung | § 165 in Verbindung mit § 176 VVG | Gesetzlicher Anspruch |
| Kündigung | § 168 Absatz 1 in Verbindung mit § 176 VVG | Gesetzlicher Anspruch |
| Herabsetzung der Rentenhöhe | Teilweise Umwandlung nach den Bedingungen, hergeleitet aus § 165 VVG | Kein ausdrücklicher gesetzlicher Anspruch |
| Beitragsstundung | Keine VVG-Norm | Reine Vertrags- oder Kulanzregelung |
| Ruhendstellung, Beitragspause | Keine VVG-Norm | Reine Vertrags- oder Kulanzregelung |
| Dynamik aussetzen | Keine VVG-Norm | Reine Vertragsregelung |
Alle Rechenbeispiele folgen einem Modellfall
Die Zahlen in diesem Abschnitt sind Modellrechnungen mit offengelegten Annahmen. Kein Versicherer hat sie so veröffentlicht.
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Person | Erzieherin, 30 Jahre, angestellt |
| Versicherte BU-Rente | 1.500 € monatlich |
| Endalter | 67 Jahre, Restlaufzeit 37 Jahre |
| Nettobeitrag | 80 € monatlich |
| Elternzeit | 24 Monate |
| Beitragsdynamik | 5 % jährlich |
Der Nettobeitrag von 80 Euro liegt in der Mitte der belegten Spanne von 65 bis 100 Euro für dieses Profil. Zwei Annahmen schönen das Ergebnis, und das sagen wir offen: Wir unterstellen einen unveränderten Gesundheitszustand nach der Elternzeit und die Möglichkeit eines Neuabschlusses.
Sechs Optionen zur Beitragssenkung der BU
Stufe 1: Jährliche Zahlweise – bis 52,80 Euro pro Jahr, kein Nachteil am Vertrag
Wer jährlich statt monatlich zahlt, spart den Ratenzahlungszuschlag. Eine Auswertung über 38 Gesellschaften zeigt eine Spanne von 0 bis 5,5 Prozent. Am oberen Ende liegen ERGO mit 5,5 Prozent, InterRisk mit 5,1 Prozent sowie die Bayerische und WGV mit je 4,7 Prozent. Der Median liegt bei 2,25 Prozent. Sechs Gesellschaften geben gar keinen Nachlass.
Im Modellfall sind das 52,80 Euro pro Jahr beim Marktbestwert und 21,60 Euro im Median. Über 37 Jahre Restlaufzeit ergibt der Bestwert rund 1.953 Euro – ohne jeden Schutzverlust. Eine im Markt kursierende Zahl gilt hier ausdrücklich nicht. Die häufig genannten „acht bis elf Prozent“ Ratenzahlungszuschlag stammen aus der Sach- und Kreditversicherung, nicht aus der BU.
Der Haken liegt im Timing. Die jährliche Zahlweise verlangt 960 Euro auf einen Schlag. In einem Monat mit 1.200 Euro Elterngeld ist das nicht machbar. Stellen Sie deshalb vor der Elternzeit um oder nach dem Wiedereinstieg – nicht mitten drin. Zweiter Nachteil: Bei jährlicher Zahlweise können Sie den Vertrag auch nur noch jährlich kündigen.
Stufe 2: Dynamik aussetzen – 297 Euro in drei Jahren, reparierbar
Zuerst die Faktenkorrektur, weil hier fast überall das Gegenteil steht. Die Regel „zweimal aussetzen, dann verfällt die Dynamik“ gilt für eine klare Minderheit. Der Dynamikwiderspruch ist unbegrenzt möglich bei 38 von 44 geprüften Tarifen. Nur sechs Tarife lassen das Erhöhungsrecht entfallen, und zwar einheitlich nach höchstens zweimaligem Widerspruch in Folge. Betroffen sind Dialog (Advocard) mit SBU-professional, SBU-go-professional und SBU-solution in einer Tarifzeile, HanseMerkur SBU 2025 M, Münchener Verein in beiden Handwerker-Tarifen und Öffentliche Braunschweig in beiden Tarifen (Quelle: eigene Auswertung des VEMA-Leistungsvergleichs Berufsunfähigkeitsversicherung, Version 12697, Stand 24.06.2026).
Bei fünf Prozent Dynamik sparen Sie im ersten Jahr 48 Euro, kumuliert über drei Jahre 297,72 Euro. Bei drei Prozent Dynamik sind es 176,28 Euro. Wichtig zu verstehen: Das Aussetzen senkt Ihren Beitrag nicht, es verhindert nur seinen Anstieg. Wer die 80 Euro akut nicht aufbringen kann, ist damit nicht geholfen.
Der Preis wirkt allerdings länger als die Elternzeit. Drei ausgesetzte Stufen bedeuten, dass alle künftigen Erhöhungen auf einer niedrigeren Basis aufsetzen: nach 20 Jahren rund 542 Euro weniger Monatsrente. Diese Rechnung unterstellt vereinfachend, dass Beitrags- und Rentendynamik gleichlaufen, und überschätzt den Rentenverlust damit. Der qualitative Befund bleibt: Der Schaden wirkt dauerhaft. Er ist aber der einzige, den Sie später über die Nachversicherungsgarantie vollständig heilen können.
Eine zweite Dynamik wird dabei regelmäßig mit der ersten verwechselt. Die fünf Prozent aus dem Modellfall sind die Beitrags- oder Anpassungsdynamik vor dem Leistungsfall. Sie hebt Beitrag und versicherte Rente an, solange Sie gesund sind. Die Leistungsdynamik ist etwas anderes: ein eigener, mitbezahlter Tarifbaustein, der die BU-Rente erst während des Rentenbezugs erhöht. Beide Zahlen widersprechen sich also nicht.
Stufe 3: Stundung – 1.920 Euro in 24 Monaten, Schutz bleibt vollständig
Die Stundung ist die stärkste Option unter allen, die Ihren Schutz zu 100 Prozent erhalten. Sie zahlen für eine vereinbarte Zeit nichts, der Versicherungsschutz bleibt komplett bestehen, und Sie zahlen die Beiträge später nach. Marktstandard sind 24 Monate, wie die Tarifübersicht weiter unten zeigt.
Im Modellfall sparen Sie 960 Euro in zwölf Monaten, 1.920 Euro in 24 Monaten und 2.880 Euro in 36 Monaten. Die Stundung verschiebt die Last aber, sie beseitigt sie nicht. Bei einer Ratenzahlung über die maximal möglichen 48 Monate zahlen Sie vier Jahre lang 40 Euro extra – also 50 Prozent mehr als vorher (Quelle: LV 1871).
Das trifft ausgerechnet die Phase des Teilzeit-Wiedereinstiegs. Die große Mehrheit der Mütter arbeitet dann reduziert und verdient entsprechend weniger, wie der Abschnitt zum Wiedereinstieg zeigt. Rechnen Sie die Nachzahlung deshalb von Anfang an mit ein.
Stufe 4: Karenzzeit – wirksam, in der Elternzeit aber nicht zu empfehlen
Eine Karenzzeit senkt den Beitrag dauerhaft, ohne die Rentenhöhe anzutasten: Die Rente beginnt dann erst nach einer vereinbarten Wartezeit.
Verfügbar ist die Option unter anderem bei Allianz und HDI mit einem bis 24 Monaten. Alte Leipziger reicht bis 36 Monate, Münchener Verein von sechs bis 24 Monaten. Canada Life bietet drei oder sechs Monate, HanseMerkur sechs, zwölf oder 24 Monate. Nicht möglich ist sie bei Condor, drei ERGO-Tarifen und Helvetia BP 25.
Für Eltern in Elternzeit hat diese Option einen unangenehmen Haken. Eine Karenzzeit funktioniert nur, wenn Sie in der Wartezeit Entgeltfortzahlung oder Krankentagegeld beziehen. In der Elternzeit gibt es kein Arbeitsentgelt und damit keine Entgeltfortzahlung. Für diese Phase ist die Karenzzeit deshalb die gefährlichste der scheinbar harmlosen Optionen. Wie stark sie den Beitrag senkt, ist in keiner Quelle beziffert.
Stufe 5: Rentenhöhe absenken – nur befristet akzeptabel
Senken Sie die versicherte Rente von 1.500 auf 1.000 Euro, spart das im Modellfall 24,80 Euro monatlich, also 595 Euro in 24 Monaten. Das Verhältnis ist ungünstig: Die Rente sinkt um 33,3 Prozent, der Beitrag nur um 31,0 Prozent, weil Verwaltungskostenanteile nicht mitsinken.
Entscheidend ist die andere Seite der Rechnung. Versicherte werden im Durchschnitt mit 48 Jahren berufsunfähig. Die Rente läuft dann knapp 20 Jahre (Quelle: GDV). 500 Euro weniger Rente über 228 Monate sind 114.000 Euro. Sie tauschen also 595 Euro gegen 114.000 Euro – ein Verhältnis von eins zu 192.
Akzeptabel ist die Absenkung deshalb nur, wenn Ihr Tarif sie befristet und mit automatischer Rückkehr vorsieht. Belegt ist diese Konstruktion bei der Dialog: Beitragsreduzierung durch Absenken der BU-Rente bis zwölf Monate, bei Elternzeit bis zu 36 Monate. Bei allen übrigen Tarifen ist die Absenkung dauerhaft. Ob die Nachversicherungsgarantie eine Rückerhöhung nach eigener Absenkung überhaupt abdeckt, ist anbieterindividuell und öffentlich nicht geklärt.
Stufe 6: Beitragsfreistellung – gesetzlicher Anspruch, wirtschaftlich fast ein Totalverlust
Sie können jederzeit die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung verlangen, „sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird“ (Quelle: § 165 VVG). Was dabei übrig bleibt, sagt der Branchenverband selbst – im Fettdruck seiner eigenen Musterbedingungen:
„In der Anfangszeit Ihres Vertrages sind wegen der Verrechnung von Kosten, insbesondere der Abschluss- und Vertriebskosten, keine oder nur geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente vorhanden. Auch in den Folgejahren stehen daher wegen der benötigten Risikobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente zur Verfügung.“ (Quelle: GDV, AVB BUV, § 15 Absatz 3)
Übersetzt in den Modellfall: Nach fünf Jahren und 4.800 Euro eingezahlten Beiträgen bleiben im günstigsten Fall rund 50 Euro beitragsfreie Rente übrig. Das sind 3,3 Prozent der ursprünglichen 1.500 Euro. Der wahrscheinlichere Fall ist schlechter: Wird der vertragliche Mindestbetrag nicht erreicht, gibt es den Rückkaufswert „soweit vorhanden“ – und der Vertrag endet. Bei einer reinen Risiko-BU ist ein nennenswerter Rückkaufswert nicht zu erwarten.
Die zweite Kostenseite ist noch wichtiger und steht auf kaum einer Verbraucherseite. Zwar erlauben alle 44 geprüften Tarife eine Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Unterschied liegt allein in der Frist. Bei 22 der 44 Tarife und damit bei genau der Hälfte beträgt sie sechs Monate, bei zwölf Tarifen zwölf Monate, bei sechs Tarifen 24 Monate und bei vier Tarifen 18 Monate. Eine Elternzeit von 14 Monaten überlebt die kürzeste Frist damit nicht.
Nur drei Tarife von zwei Versicherern öffnen dieses Fenster speziell für die Elternzeit auf 36 Monate: HDI HBV26 mit einer Regelfrist von zwölf Monaten sowie InterRisk ABV XL und ABV XXL mit einer Regelfrist von je sechs Monaten. Der dritte InterRisk-Tarif ABV S-M.A.R.T. gehört ausdrücklich nicht dazu, er bleibt bei sechs Monaten. Ohne jede Anlassbindung großzügig sind BarmeniaGothaer und Hannoversche mit 24 Monaten sowie ERGO mit 18 Monaten.
Wie viele BU-Verträge in Deutschland tatsächlich beitragsfrei gestellt werden, veröffentlicht niemand. Der GDV weist die Stornoquote nur für die Lebensversicherung insgesamt aus, für 2024 mit 2,72 Prozent (Quelle: GDV). Eine BU-spezifische Quote existiert nicht – die Branche legt nicht offen, wie oft Menschen ihren BU-Schutz reduzieren oder aufgeben.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlbar halten, ohne Schutz zu verlieren
Welche der sechs Beitragsoptionen für Sie am wenigsten kostet, hängt an Restlaufzeit, Berufsgruppe, Bedingungsstand und geplanter Dauer Ihrer Elternzeit. Wir rechnen das mit Ihren Zahlen durch und zeigen Ihnen, welche Fristen Ihr Tarif dabei setzt. Finanztip empfiehlt uns für die Berufsunfähigkeitsversicherung, und unsere Beratung kostet Sie nichts.
- Alle sechs Optionen plus den Bonus Ihrer Krankenkasse, mit Ersparnis und Preis gerechnet auf Ihren Vertrag
- Prüfung, welche Fristen Ihr Tarif für Stundung, Absenkung und Rückkehr vorsieht
- Rückkehrfenster geklärt, bevor Sie eine Änderung beantragen
Und was Sie auf keinen Fall tun sollten
Eine Ruhendstellung klingt harmlos und ist es nicht. Im Ruhezeitraum besteht kein Versicherungsschutz. Neu auftretende Erkrankungen oder Unfälle lösen keine Leistung aus. Das gilt auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit erst nach der Elternzeit festgestellt wird, die Ursache aber in den Ruhezeitraum fällt. Nur sechs der 44 geprüften Tarife nennen überhaupt ein solches Instrument, und sie gehören zu vier Anbietern: Continentale, BarmeniaGothaer im Tarif FSBU25 (Invest), ERGO und Volkswohl Bund.
Die Kündigung ist die teuerste Option von allen. Die allgemeinen Regeln zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten in der Elternzeit unverändert, nur die Folgen sind hier härter. Sie können jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, aber „die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen“ (Quelle: § 168 VVG und GDV-AVB BUV § 15 Absatz 10).
Auch ein Wechsel in einen Billigtarif ist keine Lösung. Einzelne Versicherer unterschreiten den Marktdurchschnitt beim Beitrag um 40 Prozent und mehr. Franke und Bornberg bewertet das ausdrücklich als Stabilitätsrisiko und hat den mehrjährigen Beitragsvergleich 2026 neu als Abwertungskriterium eingeführt (Quelle: Franke und Bornberg). Sie tauschen dann einen bestehenden Schutz gegen einen kalkulatorisch riskanteren – zusätzlich zur neuen Gesundheitsprüfung.
Ein letzter Hinweis zur Steuer, weil die Frage in dieser Phase oft kommt: Der Sonderausgabenabzug hilft Ihnen in der Elternzeit nicht. Elterngeld ist steuerfrei, und Sonderausgaben mindern nur steuerpflichtiges Einkommen. Bei Angestellten ist der Höchstbetrag von 1.900 Euro ohnehin meist allein durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sobald das Bruttojahreseinkommen etwa 18.600 Euro übersteigt (Quelle: § 10 Absatz 4 EStG). Eintragen können Sie die Beiträge, abziehen in den meisten Fällen nicht.
Wiedereinstieg in Teilzeit: Wird Ihre BU jetzt an der Teilzeit gemessen?
Bei einer nur vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit muss der Versicherer die Leistungsprüfung auf die Vollzeittätigkeit abstellen. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Quelle: OLG Nürnberg). Bei einer dauerhaften Reduzierung entscheidet dagegen allein Ihre Teilzeitklausel.
Das betrifft nicht eine Randgruppe, sondern die Mehrheit. 73,7 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren arbeiten in Teilzeit. Bei den Vätern sind es 9,1 Prozent. Auch bei Kindern ab sechs Jahren liegt der Teilzeitanteil der Mütter noch bei 62,7 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Und der Trend verstärkt das. Die Elternzeitquote sinkt seit 2023, und zwar ausschließlich bei den Müttern. Das Statistische Bundesamt führt das auf einen früheren Wiedereinstieg in Teilzeit zurück (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Warum die Sorge fachlich berechtigt ist
Das Problem steckt in der Rechnung. Wer acht Stunden am Tag arbeitet und gesundheitsbedingt nur noch vier schafft, ist berufsunfähig. Wer aber schon in Teilzeit mit vier Stunden arbeitet, müsste auf zwei Stunden pro Tag sinken, um dieselbe 50-Prozent-Grenze zu erreichen. Fachlich gilt dieser Umstand als Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften und ist im Leistungsfall deutlich schwieriger darzustellen (Quelle: Franke und Bornberg).
Eine Entlastung liefert die Rechtsprechung. Teilzeittätigkeiten können wegen ihrer geringeren Vergütung und sozialen Wertschätzung nicht als vergleichbare Verweisungstätigkeit herangezogen werden, um BU-Leistungen zu beenden (Quelle: Urteilsbesprechung KG Berlin).
Vier Klauseltypen – und warum grüne Haken nichts sagen
| Typ | Beispiel | Wirkung |
|---|---|---|
| Kinderbetreuung wird als Arbeitszeit angerechnet | LV 1871 | Aus einer 25-Stunden-Woche wird mit dem Betreuungsaufwand rechnerisch eine deutlich längere Woche. Teilzeit gilt dort erst unter 30 Wochenstunden |
| Höchste je vereinbarte Arbeitszeit bleibt Maßstab | Condor, R+V | Dauerhafte, klare Standardlösung |
| Schutz nur für 12 Monate nach der Reduzierung | Württembergische | Nach zwölf Monaten gilt wieder die reduzierte Arbeitszeit als Maßstab |
| Hürden der Teilzeit werden abgesenkt | Volkswohl Bund | Wirkung hängt stark davon ab, wie weit reduziert wird |
Selbsttest: Ihren Klauseltyp am Wortlaut erkennen
Welchen der vier Typen Ihr Tarif verwendet, erkennen Sie an vier Signalwörtern. Suchen Sie in Ihrem Bedingungswerk nach diesen Formulierungen.
| Signalwort im Bedingungstext | Das ist der Typ | Was daraus für Sie folgt |
|---|---|---|
| „Versorgung von kindergeldberechtigten Kindern“ | Anrechnung der Betreuungszeit | Ihr Betreuungsaufwand zählt beim Tätigkeitsbild mit. Als Teilzeit gilt dort erst eine Arbeitszeit unter 30 Wochenstunden |
| „Höchste vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit“ | Fortschreibung der Vollzeit | Der Maßstab bleibt unbefristet erhalten. Das ist die dauerhafte Standardlösung |
| „In den nächsten 12 Monaten“ | Befristung auf ein Jahr | Nach zwölf Monaten gilt die Teilzeit als Maßstab. Für eine dauerhafte Rückkehr in Teilzeit wirkungslos |
| „Kürzer als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten“ | Abgesenkte Hürden statt Maßstabserhalt | Die Wirkung hängt daran, wie weit Sie reduzieren. Bei 32 statt 40 Stunden bringt die Klausel wenig |
Der Umweg über die Suchfunktion lohnt sich, weil die Regel selten so heißt. Viele Bedingungswerke führen gar keine Überschrift „Teilzeitklausel“, sondern verstecken sie im Leistungsteil. Suchen Sie deshalb nach „reduziert“ und „Arbeitszeit“, nicht nach dem Klauselnamen.
Die zwei Fehler, die hier am meisten kosten
Der erste Fehler ist die Rentenabsenkung mit der Begründung, Sie verdienten jetzt ja weniger. Das ist der zentrale Denkfehler des Themas. Die BU-Rente sichert nicht Ihr aktuelles Teilzeitgehalt ab, sondern den Ausfall Ihrer Arbeitskraft. Und der ist mit Kind teurer, nicht billiger, weil Betreuung dann fremdvergeben werden muss.
Der zweite Fehler ist teurer, weil er ein geschenktes Recht vernichtet: die Nachversicherungsgarantie verfallen zu lassen. Halten Sie also die Rentenhöhe und prüfen Sie den Wortlaut Ihrer Teilzeitklausel vor dem Wiedereinstieg. Dokumentieren Sie eine vorübergehende Reduzierung als vorübergehend, etwa über eine Befristung oder eine Rückkehrabsprache.
Experten-Tipp:
Die Teilzeitklausel ist ein Verkaufsargument, kein Schutzversprechen
„Ich habe in der Beratungspraxis noch nicht erlebt, dass die Teilzeitklausel als Verkaufsargument etwas wert war. Sie steht in fast jedem Tarif und sagt für sich genommen nichts. Wert hat nur der Wortlaut: Ein Anbieter rechnet Kinderbetreuung als Arbeitszeit an, andere schützen die Vollzeit nur zwölf Monate nach der Reduzierung. Lesen Sie diesen Satz, bevor Sie reduzieren.“
Vor dem Wiedereinstieg: Wir prüfen die Teilzeitklausel Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Dass eine Teilzeitklausel im Tarif steht, sagt nichts darüber, was sie leistet: Der Leistungsvergleich kennt nur ja oder optional, den Unterschied macht allein der Wortlaut. Wir suchen den entscheidenden Satz in Ihrem Bedingungswerk und sagen Ihnen vor der Reduzierung, was Sie dokumentieren sollten. Offene Punkte wie die Angemessenheit einer Erhöhung klären wir vorab schriftlich mit Ihrem Versicherer. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Ihre Teilzeitklausel im Wortlaut eingeordnet: Maßstabserhalt, Befristung auf zwölf Monate oder nur abgesenkte Hürden
- Zwölf-Monats-Fenster nach der Geburt: Wir sagen Ihnen, ob es für Ihren Tarif noch offen ist
- Änderungs- und Erhöhungsanträge formulieren wir und stellen sie bei Ihrem Versicherer
- Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Anbietern für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Neu abschließen in Schwangerschaft oder Elternzeit
Ein Abschluss ist in beiden Phasen möglich – der Zeitpunkt entscheidet aber über Beitrag und versicherbare Rente. Die Reihenfolge lautet: vor der Schwangerschaft ist besser als in der Schwangerschaft, und in der Schwangerschaft ist besser als in der Elternzeit.
Der Grund liegt in der Einstufung. Bei einem Abschluss vor Mutterschutz oder Elternzeit stuft der Versicherer nach dem bisherigen Beruf und dem bisherigen Arbeitseinkommen ein. Bei einem Abschluss während der Elternzeit erfolgt die Einstufung individuell, abhängig von der beabsichtigten Rückkehr und der künftigen Arbeitszeit (Quelle: LV 1871). Das ist eine Anbieterangabe, kein Marktstandard – die Richtung stimmt aber marktweit.
Was ein Neuabschluss kostet und wie lange er dauert
Der Beitrag hängt stärker am Beruf als am Alter. Zwei belegte Profile zeigen die Spanne:
- Eine Bürokauffrau mit 40 Jahren zahlt für 1.000 Euro Monatsrente je nach Gesellschaft 39 bis 56 Euro netto.
- Eine Krankenschwester mit 30 Jahren zahlt für dieselben 1.000 Euro Rente 90 bis 136 Euro netto.
- Eine Erzieherin mit 1.500 Euro Rente, liegt der Beitrag mit 30 Jahren bei 65 bis 100 Euro und mit 35 Jahren bei 85 bis 130 Euro.
Alle Werte sind Nettobeiträge ohne Zusatzbausteine und ohne Risikozuschläge.
Zur Dauer nennen wir nur den belegbaren Teil. Wie lange Antrag, Risikoprüfung und Annahme insgesamt brauchen, veröffentlicht weder ein Verband noch eine Ratingagentur. Planbar ist dagegen der Startpunkt: Der Antrag gehört vor den Beginn der Untersuchungskette, also vor die 24. Schwangerschaftswoche, oder erst hinter das Vorliegen aller Ergebnisse.
Müssen Sie die Schwangerschaft angeben?
Anzeigepflichtig sind nur Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: § 19 VVG). Eine allgemeine Offenbarungspflicht ohne Frage gibt es nicht. Praktisch fällt die Schwangerschaft aber über die Standardfragen nach Untersuchungen und Behandlungen auf, weil die Schwangerschaftsvorsorge darunter fällt.
Was dann passiert, ist berechenbar: Die meisten Versicherer fragen gezielter nach der Schwangerschaftswoche, dem Verlauf und Risikomerkmalen, einige fordern eine Kopie des Mutterpasses. Bei einer Risikoschwangerschaft wird der Antrag häufig zurückgestellt. Eine Zurückstellung ist keine Ablehnung: Der Antrag kann später erneut gestellt werden. Verläuft die Schwangerschaft normal, ist der Abschluss regelmäßig möglich, und selbst unerwartete Komplikationen bei der Geburt sind dann mitversichert.
Ob eine Zurückstellung allein wegen der Schwangerschaft mit dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbar ist, ist eine offene Rechtsfrage. Rechtsprechung dazu gibt es nicht. Klar ist nur: Das Gesetz verbietet eine auf Schwangerschaftskosten gestützte Beitrags- oder Leistungsdifferenzierung, begründet aber keinen Anspruch auf einen Vertragsschluss (Quelle: § 20 AGG).
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben, und das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Ein Versicherungsexperte stellt stattdessen eine anonyme Risikovoranfrage. Ihr Name taucht nicht auf, und es wird nichts gespeichert. Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde.
Diesen Weg bieten weder Auskunftstools noch Vergleichsportale. Wir haften außerdem für unsere Beratung: Wer die Beratungs- und Dokumentationspflichten der §§ 60 und 61 VVG verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet (Quelle: § 63 VVG). Diese Verbindlichkeit übernimmt kein Vergleichsrechner.
Erst anonym anfragen, dann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen
Wir nehmen Ihre Gesundheitsangaben vollständig auf und fragen damit anonym bei den infrage kommenden Versicherern an. Ihr Name taucht dabei nicht auf, und gespeichert wird nichts. Was am Ende möglich ist, entscheidet der Versicherer, aber Sie wissen es, bevor ein Antrag läuft. Wir sind für die BU-Beratung von Finanztip empfohlen.
- Anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern, ohne Ablehnungseintrag in Ihrer Akte
- Versicherbare Rente ohne Erwerbseinkommen: Wir sagen Ihnen, welcher Tarif wie weit mitgeht
- Antragszeitpunkt geplant: vor dem Beginn der Untersuchungskette oder nach Vorliegen aller Ergebnisse
Selbständige, Väter und Alleinerziehende: Wer anders behandelt wird
Die Zielgruppe zerfällt nicht am Geschlecht, Alter oder Beruf, sondern an einer einzigen Frage: Garantiert jemand Ihre Rückkehr in den alten Beruf? Bei Angestellten tut das der Arbeitgeber kraft Gesetz, bei Beamten der Dienstherr. Bei Selbständigen tut es niemand.
Selbständige und Freiberuflerinnen haben keine Elternzeit
Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern des Unterschieds. Der Anspruch auf Elternzeit besteht ausschließlich für „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ (Quelle: § 15 Absatz 1 BEEG). Selbständige haben Elterngeld und eine selbst gestaltete Betriebspause – keinen Freistellungsanspruch, kein Rückkehrrecht, keinen Kündigungsschutz.
Für die BU folgt daraus ein Nachweisproblem. Der Beleg, dass es sich um eine Unterbrechung und nicht um eine Berufsaufgabe handelt, ist bei Angestellten durch das ruhende Arbeitsverhältnis geführt. Bei Selbständigen muss er aus den Umständen kommen – und diese Umstände müssen Sie selbst dokumentieren.
Selbständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit und können deshalb auch keinen Nachweis darüber führen. Wir prüfen, ob Ihr Tarif eine Stundung ohne Anlassbindung vorsieht. Und wir helfen Ihnen, den Fortbestand Ihres Betriebs so zu dokumentieren, dass er im Leistungsfall trägt.
Väter in kurzer Elternzeit: meist ist Nichtstun richtig
Väter nehmen im Schnitt 3,8 Monate Elterngeld, Mütter 14,9 Monate. Der Väteranteil an allen Elterngeldbeziehenden lag 2025 bei 25,9 Prozent, die Elternzeitquote der Väter mit einem jüngsten Kind unter sechs Jahren aber nur bei 1,8 Prozent (Quellen: Statistisches Bundesamt; Statistisches Bundesamt).
Bei zwei bis drei Monaten Elternzeit lautet die klare Empfehlung: Vertrag unverändert weiterlaufen lassen. Es gibt fast keine Konstellation, in der eine Vertragsänderung für so einen Zeitraum rechnet. Antragsaufwand, der Abzug bei einer Beitragsfreistellung und das Risiko, das Rückkehrfenster zu verpassen, stehen in keinem Verhältnis zu zwei Monatsbeiträgen.
Der eigentliche Handlungsbedarf liegt für Väter in der anderen Richtung. In dieser Phase ist der Vater häufig der einzige Verdiener, und die Geburt ist ein Nachversicherungsanlass. Für ihn ist die Erhöhung der Rente der Auftrag dieser Lebensphase, nicht ihre Senkung.
Wer den Partnerschaftsbonus nutzt, arbeitet 24 bis 32 Wochenstunden (Quelle: § 4b BEEG). Das ist Teilzeit – und aktiviert damit die gesamte Teilzeitklausel-Frage auch für Väter. Genutzt wird der Bonus allerdings selten: von nur 8,3 Prozent der Elterngeld-Plus-Beziehenden.
Alleinerziehende und Beamte
Alleinerziehende tragen das Risiko ohne zweites Einkommen. Für sie ist jede Option, die den Schutz mindert, ungeeignet – Stundung ist praktisch die einzige vertretbare Wahl. Ein Elternteil kann zusätzlich die Partnermonate beziehen. Das setzt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende voraus oder eine schwere Krankheit des anderen Elternteils (Quelle: § 4c BEEG).
Bei Beamtinnen und Beamten besteht das Beamtenverhältnis fort, die Situation entspricht insoweit der von Angestellten. Ein Punkt gehört hier aber als Prüfhinweis und nicht als Feststellung formuliert: Eine Dienstunfähigkeitsklausel knüpft an das Nicht-Dienst-Tun infolge Erkrankung an. Ob und wie sie greift, während der Dienst ohnehin ruht, ist marktweit nicht publiziert. Lassen Sie das an Ihrem konkreten Bedingungswerk klären, bevor Sie sich darauf verlassen.
Ein weiterer Punkt betrifft alle vier Gruppen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt in längeren Elternzeiten häufig weg. Sie setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus und misst an der Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht an Ihrem Beruf (Quelle: § 43 SGB VI). Das entwertet zusätzlich eine BU-Klausel, die die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser vorsieht – ohne gesetzliche Rente greift auch dieser Ersatzauslöser nicht.
Und für Ihre weitere Absicherungsplanung: Auch bei der privaten Krankenversicherung in der Elternzeit und bei der Unfallversicherung in der Elternzeit stellen sich in dieser Phase eigene Fragen. Behandeln Sie die Verträge nicht über einen Kamm – die Regeln unterscheiden sich von Sparte zu Sparte erheblich.
Wenn die Berufsunfähigkeit während der Elternzeit eintritt
Maßstab bleibt der Beruf vor der Elternzeit. Weder das VVG noch die GDV-Musterbedingungen kennen eine solche Sonderregel. Die BU-Leistung ruht in Mutterschutz oder Elternzeit nicht, sie wird nicht gemindert und beginnt nicht erst nach dem Wiedereinstieg. Die Leistungspflicht knüpft allein daran, dass die Berufsunfähigkeit während der Versicherungsdauer eintritt (Quelle: § 172 Absatz 1 VVG).
Was danach passiert, ist gesetzlich klar geregelt. Der Versicherer muss in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (Quelle: § 173 VVG). Er wird nur leistungsfrei, wenn er eine Veränderung in Textform darlegt, und frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung (Quelle: § 174 VVG). Von beiden Vorschriften darf nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden.
Die härteste Zahl für Eltern: die Regulierungsdauer
Die durchschnittliche Regulierungsdauer aller Entscheidungen lag 2024 bei 201 Tagen, im Vorjahr bei 189. Bei psychischen Erkrankungen sind es 286 Tage bis zur Anerkennung und 278 Tage bis zur Ablehnung (Quelle: Franke und Bornberg). Der GDV nennt für 2023 durchschnittlich 110 Tage. Wir verwenden die Zahlen von Franke und Bornberg, weil Marktabdeckung und Berichtsjahr dort besser sind.
286 Tage sind rund neun Monate. Wer nach einer postpartalen Depression im dritten Lebensmonat des Kindes einen Leistungsantrag stellt, hat mit einer Entscheidung frühestens am Ende des Elterngeldbezugs zu rechnen. Das ist das stärkste Argument dafür, den Vertrag in dieser Phase nicht anzutasten – und einen Leistungsantrag früh zu stellen.
Zwei Dinge federn das ab. Im Rating von Morgen und Morgen gehört ein Punkt zum Mindestkriterienkatalog des Top-Segments. Die Beiträge werden auf Antrag ab der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung gestundet (Quelle: Morgen und Morgen). Und: Arbeitsrechtlich können Sie die Elternzeit bei Eintritt einer schweren Krankheit vorzeitig beenden, um Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Reha-Ansprüche zu aktivieren. Im Härtefall darf der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen (Quelle: § 16 Absatz 3 BEEG).
Experten-Tipp:
Im Leistungsantrag schadet Vollständigkeit mehr, als sie hilft
„Was im Leistungsfall am meisten Zeit kostet, ist der Stapel Unterlagen, den niemand angefordert hat. Geprüft wird der Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben – nicht Ihr Alltag mit Kind. Reichen Sie deshalb nur die erforderlichen Dokumente ein und lassen Sie den Stundenplan vorher von jemandem lesen, der die Bedingungen kennt.“
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Elternzeit und Schwangerschaft
Welchen Zuschuss zahlt meine Krankenkasse zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Einzelne gesetzliche Krankenkassen erstatten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung über ihr Bonusprogramm. Das ist der einzige Spartipp, der Ihren Schutz überhaupt nicht antastet: keine Frist, keine Nachzahlung, keine Vertragsänderung. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Ob Ihre Kasse zahlt, steht in ihrer Bonusordnung.
Die Höhe unterscheidet sich stark von Kasse zu Kasse. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht: Bonusordnungen werden jährlich neu gefasst, und die Aufsicht prüft solche Programme regelmäßig. Eine heute belegte Zahl kann im nächsten Jahr überholt sein.
Der Weg dorthin ist kurz. Schauen Sie in das Bonusprogramm Ihrer Kasse, reichen Sie den Nachweis über Ihren Beitrag ein und planen Sie die Erstattung als Jahresbetrag ein. Für die Elternzeit lohnt das doppelt, weil in dieser Phase jeder Euro zählt, der nicht am Vertrag hängt.
Eine zweite Entlastung kommt aus derselben Ecke. Wer neben dem Elterngeld keine beitragspflichtigen Einnahmen hat, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, so steht es in § 224 SGB V. Bei privat Versicherten und bei Beamten laufen die Beiträge dagegen weiter.
Wie beantrage ich die Beitragsstundung – reicht eine E‑Mail?
In der Regel ja. Für die Stundung gibt das Gesetz keine Form vor, weil es sie überhaupt nicht regelt. Beantragen Sie sie trotzdem schriftlich, zum Beispiel per E‑Mail, und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt. Auf mündliche Zusagen sollten Sie sich nicht verlassen.
Für die benachbarten Rechte schreiben die Bedingungen ausdrücklich Textform vor, also Papier oder E‑Mail. Das gilt für die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung und für die Kündigung. Für die Stundung ist Textform deshalb keine Vorschrift, aber die vernünftige Untergrenze.
Was in das Schreiben gehört:
- Vertragsnummer und Name der versicherten Person
- Der gewünschte Zeitraum mit Anfangs- und Enddatum
- Der Anlass Elternzeit, mit Hinweis auf eine im Bedingungswerk vorgesehene Verlängerung
- Die Bitte um schriftliche Bestätigung, dass der Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt
- Die Frage, wie die gestundeten Beiträge nachzuzahlen sind, ob Zinsen anfallen und welcher Ratenrahmen möglich ist
- Die Bitte um Mitteilung der Alternativen, falls eine Stundung nicht möglich ist
Der fünfte Punkt ist der wichtigste. Ein frei zugängliches Musterschreiben für eine Stundung während der Elternzeit existiert im Markt nicht, und die Zinsfrage bleibt in fast allen Bedingungswerken unbeantwortet. Klären Sie sie, bevor Sie zustimmen.
Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?
Eine private Berufsunfähigkeitsrente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert, und der hängt an der Restlaufzeit. Bei 20 Jahren sind 21 Prozent der Rente steuerpflichtig, bei 34 Jahren 34 Prozent. Je früher die Berufsunfähigkeit eintritt, desto höher der steuerpflichtige Anteil.
Rechtlich ist die BU-Rente eine abgekürzte Leibrente. Der Ertrag ist nach der Lebenserwartung unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung zu ermitteln, so bestimmt es § 55 Absatz 2 EStDV. Die Werte staffeln sich: zehn Jahre Restlaufzeit zwölf Prozent, 15 Jahre 16 Prozent, 20 Jahre 21 Prozent, 25 Jahre 26 Prozent, 30 Jahre 30 Prozent.
Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Wer mit 47 Jahren berufsunfähig wird und eine Rente bis 67 bezieht, hat 20 Jahre Restlaufzeit. Von 18.000 Euro Jahresrente sind dann 3.780 Euro steuerpflichtig und 14.220 Euro steuerfrei. Ohne weiteres Einkommen fällt darauf meist keine Einkommensteuer an.
Eine Ausnahme gibt es bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Basisrente. Dort greift statt des Ertragsanteils der Besteuerungsanteil, und damit ist ein weit höherer Teil der Rente steuerpflichtig. Der Vorteil liegt in dieser Konstellation vorn, beim Abzug der Beiträge.
Bei Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben wir bewusst unbestimmt. Ob und in welcher Höhe eine private BU-Rente in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig ist, hängt vom Versichertenstatus ab und ist nicht abschließend geklärt. Rechnungen, die pauschal einen Abzug ansetzen, sind nicht belastbar. Diese Antwort ist außerdem keine Steuerberatung.
Was gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Komplikationen unter der Geburt?
Der Schutz gilt. Wer den Vertrag vor der Geburt geschlossen und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hat, ist auch bei unerwarteten Geburtskomplikationen versichert. Die Musterbedingungen der Branche kennen keinen Ausschluss für Geburt, Wochenbett oder deren Folgen. Die Leistungspflicht gilt ursachenunabhängig.
Entscheidend ist nicht das Ereignis, sondern die Dauerfolge. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann, so definiert es § 172 Absatz 2 VVG. Ob ein Beckenboden- oder Wirbelsäulenschaden diese Schwelle erreicht, hängt stark vom Beruf ab. Bei überwiegend körperlicher Arbeit wirkt derselbe Befund anders als am Schreibtisch.
Eine Sorge können Sie streichen: Befunde beim ungeborenen Kind spielen für Ihren Vertrag keine Rolle. Geprüft wird die Gesundheit der versicherten Person, nicht die des Kindes.
Was gilt bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Basisrente?
Nur teilweise. Ihre Absicherung hängt an einem Hauptvertrag, und deshalb sind Ihre Beitragsoptionen andere. Was Sie an der Basisrente ändern, wirkt auf die Zusatzversicherung mit. Diese Konstellation ist der Normalfall, nicht der Sonderfall.
Die Zahlen dazu sind eindeutig. Ende 2024 standen 10,544 Millionen Invaliditätszusatzversicherungen 6,040 Millionen selbständigen Invaliditätsversicherungen gegenüber, wie die Bestandsstatistik des GDV zeigt. Rund zwei Drittel des Marktbestands sind also Zusatzversicherungen.
Auf der Beitragsseite gilt deshalb eine Reihenfolge-Regel: erst klären, dann beantragen. Ob sich Ihre Zusatzversicherung von der Basisrente abtrennen und als eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung fortführen lässt, während die Basisrente beitragsfrei gestellt wird, hängt am Vertrag. Eine marktweite Regel dazu ist uns nicht bekannt. Lassen Sie sich den Weg vom Versicherer schriftlich bestätigen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Auf der Steuerseite bleibt ein dauerhafter Unterschied. Die Beiträge fallen unter § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG mit einem weit höheren Höchstbetrag als bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Preis dafür ist die spätere Besteuerung mit dem hohen Besteuerungsanteil.
Was passiert mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber?
Läuft Ihre Absicherung über Entgeltumwandlung, fehlt in der Elternzeit das Entgelt, das umgewandelt werden könnte. Hier passiert nichts von allein, und Nichtstun ist die schlechteste Variante. Sie brauchen eine aktive Entscheidung, und welche Wege offenstehen, steht in Ihrer Versorgungsordnung.
Der Mechanismus ist schnell erklärt und schwer zu lösen: Entgeltumwandlung setzt Entgelt voraus. Fällt es weg, fällt die Umwandlung weg. Was mit dem Risikoschutz in dieser Zeit geschieht, regeln Versorgungsordnung und Bedingungswerk – nicht das Gesetz.
Vier Punkte gehören vor Beginn der Elternzeit geklärt:
- Ob Sie die Beiträge in dieser Zeit privat weiterzahlen können
- Ob der Vertrag ruhend gestellt wird und ob dann noch Versicherungsschutz besteht
- Ob eine versicherungsförmige Fortführung vorgesehen ist
- Ab wann und unter welchen Bedingungen der Schutz nach dem Wiedereinstieg wieder greift
Wir formulieren das als Fragen und nicht als Lösung, weil es dazu keine belastbare anbieterübergreifende Quelle gibt. Fragen Sie Arbeitgeber und Versicherer schriftlich – und zwar früh, nicht erst im ersten Monat ohne Gehalt.
Welchen Elterngeldanspruch habe ich, wenn ich eine Berufsunfähigkeitsrente beziehe?
Ihr Anspruch bleibt bestehen. Eine Rente ist keine Erwerbstätigkeit, Ihr Elterngeldanspruch ist durch den Rentenbezug also nicht gefährdet. Mindestens 300 Euro Basiselterngeld stehen Ihnen zu, auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt. Beim Mutterschaftsgeld sieht es anders aus.
Anspruchsvoraussetzung ist unter anderem, keine volle Erwerbstätigkeit auszuüben. Nicht voll erwerbstätig ist, wer im Durchschnitt des Lebensmonats höchstens 32 Wochenstunden arbeitet, so steht es in § 1 BEEG. Eine Rente fällt darunter nicht.
Die Höhe folgt einer eigenen Logik. Die BU-Rente erhöht die Bemessungsgrundlage nicht, weil sie keine der berücksichtigungsfähigen Einkunftsarten des § 2 BEEG ist. Wer im Bemessungszeitraum ausschließlich BU-Rente bezogen hat, landet beim Mindestbetrag von 300 Euro, beim Elterngeld Plus bei 150 Euro. Wer daneben noch Erwerbseinkommen hatte, wird nach diesem Einkommen bemessen.
Mutterschaftsgeld setzt bei gesetzlich Versicherten eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse voraus, die weiteren Voraussetzungen regelt § 24i SGB V. Wer nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, erhält es zu Lasten des Bundes, aber höchstens 210 Euro. Zu beantragen ist es beim Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 MuSchG).
Die Anrechnung ist davon eine getrennte Frage: Ob und wie viel von Ihrer BU-Rente auf das Elterngeld angerechnet wird, entscheidet der Bemessungszeitraum, nicht die Rentenhöhe.
Was bedeutet es, wenn der Antrag zurückgestellt wird?
Eine Zurückstellung ist keine Ablehnung. Sie heißt nur: Zu diesem Zeitpunkt ist kein Vertrag möglich. Der Antrag wird nicht generell abgelehnt und kann später erneut gestellt werden. Bei einer Risikoschwangerschaft ist das der typische Ausgang, und es ist ausdrücklich kein endgültiges Nein.
Auf eine Schwangerschaft im Antrag reagieren Versicherer in drei Mustern: annehmen, zurückstellen oder Unterlagen nachfordern. Häufig folgen gezielte Rückfragen zur Schwangerschaftswoche, zum Verlauf und zu Risikomerkmalen, mitunter die Bitte um eine Kopie des Mutterpasses.
Vorauseilend aufgeben sollten Sie deshalb nicht. Nur 2,75 Prozent der Anträge werden wegen Vorerkrankungen abgelehnt, wie der Marktblick von Morgen und Morgen für 2026 zeigt. Eine Einschränkung gehört aber dazu: Zurückstellungen wegen einer laufenden Schwangerschaft sind in dieser Statistik nicht als eigene Kategorie ausgewiesen. Über Ihr persönliches Risiko sagt die Zahl also nichts.
Genau deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage in dieser Lebensphase der bessere Weg. Dabei entsteht kein dokumentierter Vorgang, während ein echter Antrag einen Eintrag erzeugt, den jeder weitere Versicherer sehen kann. Und für die Zwischenzeit gilt: Ein abgeschlossener, unauffällig dokumentierter Verlauf ist das stärkste Argument im zweiten Anlauf.
Wozu brauche ich meine Krankenakte vor dem Antrag?
Zur eigenen Orientierung, nicht als Pflichtübung. In unserer Beratungspraxis ist das der häufigste Irrtum, mit dem Interessenten aus anderen Gesprächen kommen: Sie glauben, sie müssten sich vorab die Krankenakte von Krankenversicherung oder Ärzten geben lassen. Anzeigepflichtig sind aber nur Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, so steht es in § 19 VVG. Eine Vorschrift, die das Anfordern der Akte verlangt, ist uns nicht bekannt.
Nützlich ist die Akte trotzdem. Sie schafft eine saubere Wissensgrundlage und hilft, Diagnosen zeitlich einzuordnen. Rund um Schwangerschaft und Geburt ist das besonders wertvoll, weil in kurzer Zeit viele Einträge entstehen. Wer weiß, wann welche Diagnose gestellt wurde, beantwortet die Antragsfragen genauer. Diese Einordnung kommt von unserem Sparten-Experten Patrick Knittel.
Welcher Elternteil sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Beide, die berufstätig sind. Reicht das Budget nur für einen Vertrag, beginnen Sie bei dem Elternteil, dessen Einkommensausfall den Haushalt sofort umwirft. Das Geburtsrisiko der Mutter ist ein zweites, eigenes Argument – aber kein Grund, den Hauptverdiener nachzuordnen.
In der Elternzeit ist fast jeder Haushalt vorübergehend eine Alleinverdiener-Konstellation. Fällt dieses Einkommen aus, ersetzt Elterngeld es nicht. Es läuft nur befristet, liegt bei höchstens 1.800 Euro monatlich und knüpft an die Betreuung des Kindes, nicht an Ihre Arbeitskraft.
Fällt der betreuende Elternteil aus, ist das ebenfalls nicht nur ein Betreuungsproblem. Das Gesetz kennt diesen Fall. Nach § 4c BEEG darf ein Elternteil die Partnermonate allein beziehen, wenn der andere das Kind wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung nicht betreuen kann. Wirtschaftliche Gründe bleiben dabei außer Betracht.
Wenn das Geld knapp ist, hilft Verzicht am wenigsten. Einzelne Anbieter senken den Beitrag in den ersten Vertragsjahren und steigern ihn danach stufenweise. Und zwei Verträge bei zwei Versicherern haben einen unterschätzten Vorteil. Mit einem Ereignis lassen sich zwei Nachversicherungsgarantien ziehen. Einer der Verträge kann gestundet werden, während der andere weiterläuft.
Was gilt, wenn ich ein zweites Kind bekomme, bevor ich zurück im Job bin?
Jede Geburt ist ein neuer Anlass für die Nachversicherung, Sie können sie also mehrfach ziehen. Zwei Dinge sind aber nicht selbstverständlich: die Gesamtgrenze Ihrer Nachversicherungsgarantie und eine zweite Stundung. Und je länger die Erwerbspause dauert, desto wichtiger wird die Ausscheidensklausel.
Bei den Gesamtgrenzen liegt der Markt weit auseinander. Unsere Auswertung über 44 Tarife von 27 Versicherern mit Stand 24. Juni 2026 zeigt Deckel von 2.500 Euro Monatsrente bis 7.500 Euro. Der Spitzenwert gilt allerdings nur, wenn der Vertrag mit ärztlicher Untersuchung zustande kam. Wer mehrere Kinder plant, sollte diesen Deckel kennen, bevor er die erste Erhöhung zieht.
Eine zweite Stundung ist ebenfalls nicht garantiert. Einzelne Anbieter verlangen, dass seit der letzten Stundung mindestens ein Jahr vergangen ist. Das ist bei zwei Kindern in kurzem Abstand eine reale Hürde – klären Sie die Bedingung, bevor Sie die erste Stundung ausschöpfen.
Beim Elterngeld gibt es dagegen einen Bonus. Der Geschwisterbonus bringt zehn Prozent mehr, mindestens 75 Euro. Voraussetzung sind zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr Kinder unter sechs Jahren im Haushalt (§ 2a BEEG). Elterngeld für ein älteres Kind wird angerechnet, und zwar mit derselben Zwölftelung wie eine BU-Rente (§ 3 BEEG).
Der eigentliche Risikopunkt ist die Dauer. Bei drei und mehr Kindern sinkt die Erwerbstätigenquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren auf 38,2 Prozent. Bei zwei Kindern liegt sie bei 55,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt ausweist. Für Erziehungszeiten jenseits von 36 Monaten gibt es keine belastbare Rechtsprechung. Dann entscheidet allein Ihr Bedingungswerk.
Welche anderen Versicherungen sollte ich in der Elternzeit anpassen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bleiben. Bei der Krankenversicherung und bei einer betrieblichen Absicherung stehen eigene Entscheidungen an. Und bei Risikolebens- und Unfallversicherung steigt der Bedarf mit dem Kind, statt zu sinken. Pauschal stilllegen ist in keiner Sparte eine gute Idee.
Sortiert nach Sparte:
- Gesetzliche Krankenversicherung: Wer neben dem Elterngeld keine beitragspflichtigen Einnahmen hat, ist für diese Zeit beitragsfrei (§ 224 SGB V). Bei privat Versicherten und bei Beamten laufen die Beiträge weiter
- Betriebliche Absicherung über Entgeltumwandlung: Ohne Entgelt gibt es nichts umzuwandeln, hier ist eine aktive Entscheidung nötig
- Risikolebensversicherung: Mit dem Kind steigt der Bedarf. Die Geburt ist auch dort bei mehreren Anbietern ein Anlass für eine vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Unfallversicherung: prüfen, ob die Summen zur neuen Familiensituation passen – nicht stilllegen
- Berufsunfähigkeitsschutz für das Kind: ab Geburt nicht möglich. Kindertarife beginnen üblicherweise erst im Schulalter, die Altersgrenzen sind Anbieterangaben und keine Marktnorm
Der Grund für den Rundumblick ist praktisch. Viele Eltern suchen nach „Versicherungen stilllegen“ und behandeln danach alle Verträge gleich. Die Regeln unterscheiden sich aber von Sparte zu Sparte erheblich. Was bei der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll ist, kann bei der Berufsunfähigkeitsversicherung teuer werden.
Was passiert nach einer Fehlgeburt oder dem Tod des Kindes?
Rechtlich gelten gestaffelte Schutzfristen und ein verlängerter Kündigungsschutz. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt vor allem eines: In dieser Situation keine Vertragsentscheidung treffen. Drückt der Beitrag, ist die Stundung der richtige Weg – nicht die Kündigung und nicht die Beitragsfreistellung.
Der rechtliche Rahmen in drei Punkten:
- Nach einer Fehlgeburt gelten Schutzfristen von zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche (§ 3 MuSchG)
- Der Kündigungsschutz reicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 MuSchG)
- Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet die Elternzeit spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes (§ 16 BEEG)
Warum der Vertrag jetzt unangetastet bleiben sollte, lässt sich sachlich begründen. Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen sind eine ausgewiesene Antragsdiagnose in der Leistungspraxis, wie die Auswertung von Franke und Bornberg zeigt. Eine Beitragsfreistellung oder Kündigung würde also genau dann greifen, wenn eine neue Gesundheitsprüfung besonders ungünstig wäre.
Praktisch heißt das: Stundung beantragen, Vertrag behalten, Entscheidungen verschieben. Für die seelische Belastung sind Ihre Frauenärztin, Ihre Hebamme und Beratungsstellen die richtigen Ansprechpartner. Der Vertrag kann warten.
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