Das erwartet Sie hier
Wie Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen abschließen, welche Diagnosen problematisch sind und was die anonyme Risikovoranfrage bringt.
Inhalt dieser Seite- Bekomme ich eine BU trotz Vorerkrankung?
- Was passiert bei einer Vorerkrankung im BU Antrag?
- Ausschluss oder Zuschlag – was ist für Sie besser?
- Welche Vorerkrankungen sind für die BU problematisch?
- Wie lange zurück müssen Sie Vorerkrankungen angeben?
- Darauf sollten Sie bei der Gesundheitsprüfung achten
- Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und wie läuft sie ab?
- Ein Leistungsausschluss ist nicht endgültig
- Die häufigsten Fragen zur BU trotz Vorerkrankungen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vorerkrankung ist selten ein K.-o.-Kriterium: Rund 80 % aller BU-Anträge werden ohne Erschwernis angenommen, nur rund 3 % werden abgelehnt und rund 10 % kommen mit einem Leistungsausschluss zustande.
- Entscheidend ist nicht, ob Sie eine Vorerkrankung haben, sondern welche Diagnose, wie schwer sie verläuft und wie lange sie zurückliegt.
- Versicherer reagieren auf eine Vorerkrankung auf fünf Arten: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Rückstellung oder Ablehnung.
- Angeben müssen Sie nur, wonach der Versicherer ausdrücklich fragt: ambulante Behandlungen meist 3 bis 5 Jahre zurück, stationäre Behandlungen und Operationen meist 5 bis 10 Jahre.
- Mit einer anonymen Risikovoranfrage erfahren Sie vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer entsteht.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Warum bei einer Vorerkrankung nicht der Antrag am Anfang steht …
Der folgenschwerste Fehler bei einer Vorerkrankung passiert selten im Leben, sondern im Antragsformular. Wer seinen BU-Antrag ohne Vorbereitung einreicht und eine Absage kassiert, sammelt einen Eintrag, der ihn bei jedem weiteren Versicherer begleitet. Dabei bewertet jeder Anbieter dieselbe Diagnose nach eigenen Annahmerichtlinien, und die sind nicht öffentlich. Derselbe Befund kann bei einem Versicherer zur normalen Annahme führen und beim nächsten zur Ausschlussklausel. Deshalb steht am Anfang die anonyme Risikovoranfrage: Wir schildern Ihre Gesundheitsangaben mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Welche Diagnosen als problematisch gelten und wie Sie sich vorbereiten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung?
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Ja, in den allermeisten Fällen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mussten die Versicherer 2025 lediglich drei Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsschutz ablehnen. Rund zehn Prozent kamen mit einem Leistungsausschluss zustande, etwa drei Prozent mit einem Risikozuschlag (Quelle: GDV).
Diese Quoten gelten für alle BU-Anträge, nicht nur für Antragsteller mit Vorerkrankung. Eine gesonderte Quote allein für Vorerkrankte veröffentlicht die Branche nicht; wir gehen hier von dem aus, was wir in unseren Voranfragen regelmäßig sehen. Entscheidend ist ohnehin nicht, ob Sie eine Vorerkrankung haben, sondern welche Diagnose vorliegt, wie schwer sie verläuft und wie lange sie zurückliegt.
Wie ein einzelner Versicherer Ihre Diagnose bewertet, lässt sich vorab klären. Bei einer anonymen Risikovoranfrage fragen wir für Sie bei mehreren Versicherern an, ohne dass Ihr Name genannt wird. Sie erfahren, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt, bevor ein Antrag in Ihrer Akte landet.
So oft nehmen Versicherer einen BU-Antrag an
| Reaktion des Versicherers | Anteil aller BU-Anträge (2023) |
|---|---|
| Annahme ohne Erschwernis | 80 % |
| Annahme mit Leistungsausschluss | 10 % |
| Annahme mit Risikozuschlag | 3 % |
| Annahme mit Ausschluss und Zuschlag | 1 % |
| Keine Rückmeldung des Antragstellers | 3 % |
| Ablehnung | 3 % |
Die sechs Kategorien des GDV ergeben zusammen 100 Prozent. Rückstellungen erhebt der Verband nicht gesondert, sie tauchen in dieser Reihe deshalb nicht auf. Die Zeile „Keine Rückmeldung“ steht für Anträge, bei denen sich die Interessierten während des Verfahrens nicht mehr melden (Quelle: GDV).
Was passiert bei einer Vorerkrankung im BU-Antrag?
Bei einer Vorerkrankung prüft der Versicherer Ihren Antrag genauer und entscheidet dann auf eine von fünf Arten. Die Stufen lauten Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Rückstellung und Ablehnung. Welche Stufe Sie treffen, hängt von der Diagnose, dem Verlauf, dem Abstand zur letzten Behandlung und von Ihrem Beruf ab.
Ob eine Vorerkrankung überhaupt als Risiko gewertet wird, entscheidet jeder Versicherer nach eigenen Annahmerichtlinien. Diese Richtlinien sind nicht öffentlich und unterscheiden sich stark. Deshalb kann derselbe Befund bei einem Anbieter zur Normalannahme und beim nächsten zur Ausschlussklausel führen.
Eine große Rolle spielt Ihr Beruf. Eine Rückendiagnose wiegt bei einer körperlich fordernden Tätigkeit schwerer als im Büro, eine Allergie im Labor schwerer als in der Verwaltung.
Stufe 1: Normalannahme
Der Versicherer nimmt Sie zu ganz normalen Bedingungen an. Ihre Vorerkrankung ist dann vollständig mitversichert, und Sie zahlen keinen Cent mehr als ein gesunder Antragsteller. Was heißt das für Sie konkret? Sie haben den bestmöglichen Ausgang erreicht und müssen nichts weiter tun.
Das ist häufiger, als viele denken: Rund 80 Prozent aller BU-Anträge werden ohne Erschwernis angenommen (Quelle: GDV). Auch ausgeheilte Erkrankungen landen regelmäßig in dieser Kategorie, wenn Verlauf und Abschluss der Behandlung sauber dokumentiert sind.
Stufe 2: Risikozuschlag
Der Versicherer erhebt einen Risikozuschlag. Die Beitragszahlungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich damit um einen bestimmten Prozentsatz. Nach unserer Beratungserfahrung kann der Risikozuschlag je nach Vorerkrankung bis zu 100 Prozent betragen; eine öffentliche Erhebung zu Zuschlagshöhen gibt es nicht.
Was heißt das für Sie konkret? Der Schutz wird teurer, dafür ist die Vorerkrankung vollumfänglich abgesichert. Rund drei Prozent aller Anträge kommen so zustande (Quelle: GDV).
Stufe 3: Leistungsausschluss
Der Versicherer vereinbart vor Vertragsabschluss einen Leistungsausschluss. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung ein, erhält der Versicherte keine Berufsunfähigkeitsrente. In allen anderen Fällen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit.
Was heißt das für Sie konkret? Sie zahlen den normalen Beitrag, tragen aber ein Restrisiko selbst. Mit rund zehn Prozent ist der Ausschluss die häufigste Erschwernis überhaupt (Quelle: GDV). Wichtig: Ein Ausschluss ist nicht automatisch endgültig.
Stufe 4: Rückstellung
Der Versicherer stellt Ihren Antrag zurück und entscheidet erst später. Das passiert typischerweise, wenn eine Behandlung noch läuft, eine Diagnose noch nicht gesichert ist oder ein Befund erst beobachtet werden muss. Sie bekommen also weder eine Zusage noch eine Absage.
Was heißt das für Sie konkret? Sie sind in dieser Zeit nicht abgesichert und sollten den Termin für die erneute Prüfung fest im Blick behalten.
Eine feste Frist nennt dabei kein Versicherer. Die Alte Leipziger beschreibt die Rückstellung in ihrem Leitfaden zur Antrags- und Risikoprüfung als medizinische Einzelfallentscheidung. Zurückgestellt wird dort zum Beispiel bei laufenden Psychotherapien oder bei gerade erfolgten und bevorstehenden Operationen. Entschieden wird erst, wenn die Erkrankung so weit verheilt ist, dass sich das Restrisiko einschätzen lässt (Quelle: Alte Leipziger, Leitfaden Antrags- und Risikoprüfung, Stand Januar 2026).
Auch die Bayerische führt die Zurückstellung in ihrem BU-Leitfaden als eine von sechs möglichen Entscheidungen der Risikoprüfung auf, ohne eine Dauer zu nennen. Maßgeblich ist dort, ob Sie behandlungs- und beschwerdefrei sind und seit wann (Quelle: die Bayerische, Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung, Stand Mai 2026). Belastbare Spannen zur Dauer einer Rückstellung und eine Quote zurückgestellter Anträge sind öffentlich nicht erhoben.
Stufe 5: Ablehnung
Der Versicherer lehnt den Antrag ab. Das trifft rund drei Prozent aller Anträge und betrifft vor allem schwere oder fortschreitende Erkrankungen (Quelle: GDV). Was heißt das für Sie konkret? Die Absage eines Versicherers ist keine Absage des Marktes.
Wurde Ihr Antrag bereits abgelehnt, ist der Weg nicht zu Ende. Sie können bei anderen Anbietern anfragen, den Befund durch ein fachärztliches Attest einordnen lassen oder auf Alternativen ausweichen. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt.
Praxisfall: Ablehnung mit einer offenen Tür
In unserer Beratungspraxis erhielt eine Schülerin im Teenageralter mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum von sämtlichen angefragten Versicherern eine Absage. Ein Anbieter sagte allerdings zu, die Versicherbarkeit erneut zu prüfen, sobald eine Ausbildung oder ein Studium beginnt. Eine Ablehnung ist damit oft kein endgültiges Nein, sondern eine Frage des richtigen Zeitpunkts.
Was bringt eine BU ohne Gesundheitsfragen?
Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es im freien Markt nicht. Angebote, die so beworben werden, stellen in der Regel weniger Fragen, nicht gar keine. Was Sie gefragt werden, müssen Sie weiterhin vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Solche vereinfachten Prüfungen gibt es vor allem in Kollektiv- und Aktionstarifen, oft mit gedeckelter Rentenhöhe.
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Sie kennen jetzt die fünf möglichen Ausgänge. Welcher davon in Ihrem Fall eintritt, entscheidet allerdings nicht die Diagnose allein, sondern die Annahmerichtlinie des jeweiligen Versicherers, und die ist nirgends nachzulesen. Genau deshalb fragen wir vorher an, statt zu raten.
Welche Stufe bei Ihrer Vorerkrankung realistisch ist, klären wir vorab
Wie ein einzelner Versicherer Ihre Diagnose bewertet, kann kein Rechner beantworten. Wir fragen für Sie mehrere Anbieter anonym an und ordnen die Rückmeldungen ein. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen und für Sie kostenfrei.
- Anonyme Risikovoranfrage vorab
- Mehrere Versicherer parallel angefragt, statt nur einen
- Rückmeldung meist innerhalb weniger Tage
- Klare Einordnung: Normalannahme, Zuschlag, Ausschluss oder Rückstellung
Ausschluss oder Zuschlag – was ist für Sie besser?
Beide Varianten durchrechnen lassen
Ausschluss oder Zuschlag ist keine Geschmacksfrage – das gibt der Versicherer vor, und jeder bewertet Ihre Diagnose anders. Nur wenn eine Gesellschaft beide Varianten anbietet, haben Sie überhaupt die Wahl; das kommt eher bei Risikohobbys vor als bei Vorerkrankungen. Wir holen anonyme Voreinschätzungen bei mehreren Versicherern ein, rechnen die Varianten durch, die auf dem Tisch liegen, und zeigen Ihnen, welches Angebot Ihren Schutz im Ernstfall wirklich trägt. Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Als Faustregel gilt: Der Risikozuschlag ist meist die bessere Wahl, wenn Ihre Vorerkrankung Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Das gilt auch, wenn sie zu den häufigen Ursachen für Berufsunfähigkeit gehört. Der Leistungsausschluss lohnt sich, wenn die Diagnose klar abgrenzbar ist und mit Ihrem Beruf wenig zu tun hat.
Wie weit ein Leistungsausschluss reicht
Der Grund liegt in der Reichweite. Ein Ausschluss wirkt weiter, als viele erwarten: Er erfasst häufig auch Erkrankungen, die aus dem ausgeschlossenen Leiden entstehen. Bei Hautkrankheiten ist genau das der Fall, weshalb ein Ausschluss dort selten sinnvoll ist.
Besonders heikel ist der Ausschluss psychischer Erkrankungen. Tritt die Berufsunfähigkeit später wegen eines körperlichen Leidens ein, prüft der Versicherer, ob eine psychische Ursache dahintersteht. Fällt die Prüfung zu seinen Gunsten aus, kann er die Leistung verweigern.
Wann ein Risikozuschlag zu teuer wird
Umgekehrt kann ein Zuschlag von 50 oder 100 Prozent den Vertrag so teuer machen, dass Sie ihn nicht durchhalten. Ein gekündigter Vertrag schützt niemanden. Deshalb rechnen wir beide Varianten durch, bevor Sie sich entscheiden.
Die Faustregel hilft bei der Richtung, die Entscheidung fällt trotzdem an Ihrem eigenen Vertrag. Ein Zuschlag von 50 Prozent kann günstiger sein als ein Ausschluss, der Ihre häufigste Berufsunfähigkeitsursache trifft, und umgekehrt. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor Sie unterschreiben.
Welche Vorerkrankungen sind für die BU problematisch?
Problematisch sind vor allem Diagnosen, die fortschreiten, häufig wiederkehren oder direkt auf Ihre Arbeitsfähigkeit zielen. Dazu zählen psychische Erkrankungen, Erkrankungen der Wirbelsäule, neurologische Erkrankungen und schwere Stoffwechselerkrankungen. Leichte, ausgeheilte oder klar abgrenzbare Diagnosen sind dagegen fast nie ein Hindernis.
Die folgende Übersicht zeigt, womit Sie bei den häufigsten Vorerkrankungen rechnen können. Sie beruht auf unserer Beratungspraxis, nicht auf einer öffentlichen Erhebung: Die Annahmerichtlinien der Versicherer sind Betriebsgeheimnis und werden nicht veröffentlicht.
| Erkrankung | Typische Reaktion des Versicherers | Chance auf Annahme |
|---|---|---|
| Leichte Migräne | Normalannahme | Hoch |
| Allergien | Normalannahme | Hoch |
| Behandlung der Zahnwurzel | Normalannahme | Hoch |
| Leichtes Asthma | Normalannahme, teilweise Risikozuschlag | Hoch |
| Erhöhter Cholesterinspiegel | Meist Normalannahme, für die BU nachrangig | Hoch |
| Bluthochdruck | Risikozuschlag, bei gut eingestellten Werten oft Normalannahme | Mittel bis hoch |
| Chronische Bronchitis | Risikozuschlag oder Leistungsausschluss | Mittel |
| Schuppenflechte | Risikozuschlag | Mittel |
| Bandscheibenvorfall | Leistungsausschluss für die Wirbelsäule, seltener Zuschlag | Mittel |
| Depression, Psychotherapie | Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen, seltener Rückstellung | Mittel |
| Morbus Crohn | Risikozuschlag, bei schwerem Verlauf Ausschluss | Gering bis mittel |
| Epilepsie | Zusatzfragebogen, danach Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung | Gering bis mittel |
| Krebserkrankung | Rückstellung, danach Zuschlag oder Ausschluss | Gering bis mittel, je nach Art und Prognose |
| Diabetes | Uneinheitlich, abhängig von Typ und Verlauf, meist Ablehnung | Sehr gering |
| Multiple Sklerose | Meist Ablehnung | Sehr gering |
| Hämophilie | Meist Ablehnung | Sehr gering |
| HIV | Bei den meisten Versicherern Ablehnung | Sehr gering |
Diagnosen, die meist zur Ablehnung führen
Drei Diagnosen führen in den Voranfragen, die wir stellen, nahezu sicher zu einer Absage: Hämophilie (Bluterkrankheit), Multiple Sklerose und schwere Formen von Diabetes. Auch bei einer HIV-Infektion zeichnen nur sehr wenige Anbieter, sodass in den meisten Fällen eine Ablehnung steht.
Diese Einordnung ist eine Momentaufnahme des Marktes, kein Naturgesetz. Annahmerichtlinien ändern sich, wenn sich Behandlungsmöglichkeiten verbessern. Deshalb lohnt eine Voranfrage selbst dann, wenn eine Diagnose auf dieser Liste steht.
Experten-Tipp:
Eine psychische Vorerkrankung endet meist im Ausschluss, nicht in der Ablehnung
„Kaum ein Satz hält so viele Menschen vom Antrag ab wie ‚mit einer Therapie in der Akte bekommen Sie nichts‘. In unserer Praxis enden psychische Vorerkrankungen überwiegend in einer Ausschlussklausel, nicht in einer Absage. Dokumentieren Sie Anlass, Dauer und Abschluss der Behandlung genau und lassen Sie das Votum vorab einholen. Ein Vertrag mit Ausschluss schützt mehr als gar kein Vertrag.“
BU trotz Depression: Was Versicherer wirklich tun
Eine Depression führt seltener zur Ablehnung, als die meisten Ratgeber vermuten. Psychische Vorerkrankungen enden bei den Versicherern, die wir anfragen, überwiegend in einer Ausschlussklausel für psychische Erkrankungen, nicht in einer Absage.
Entscheidend sind Abstand, Dauer und Verlauf. Eine einmalige, abgeschlossene Behandlung wegen Depressionen ohne Medikation und ohne Klinikaufenthalt wird deutlich milder bewertet als eine wiederkehrende Episode. Je länger die letzte Behandlung zurückliegt, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine Normalannahme.
Wichtig für Ihre Entscheidung: Ein Ausschluss psychischer Erkrankungen ist kein Randthema. Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems sind mit 38 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Quelle: GDV).
BU trotz Psychotherapie: Was Sie angeben müssen
Eine Psychotherapie müssen Sie angeben, wenn sie im abgefragten Zeitraum liegt. Das gilt auch für kurze Therapien mit wenigen Sitzungen und für Beratungsgespräche, die als Behandlung abgerechnet wurden. Der Zeitraum liegt bei Psychotherapie meist bei fünf bis zehn Jahren.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz ADHS
Eine ADHS-Diagnose schließt den BU-Schutz nicht aus, führt aber fast immer zu einer genaueren Prüfung. Versicherer fragen nach Diagnosezeitpunkt, Medikation, Therapie und danach, ob Schule, Ausbildung oder Beruf beeinträchtigt waren.
Bei einer gut eingestellten Diagnose ohne Begleiterkrankungen ist eine Annahme mit Ausschlussklausel realistisch. Ein Schüler im Teenageralter mit diagnostizierter Aufmerksamkeitsstörung wurde in unserer Beratung mit einer Ausschlussklausel versichert. Bei stärker ausgeprägten Verläufen kommt eher eine Rückstellung bis zum Berufsstart in Betracht.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bandscheibenvorfall
Ein Bandscheibenvorfall führt in der Regel zu einem Leistungsausschluss für die Wirbelsäule, seltener zu einem Zuschlag. Erkrankungen des Bewegungsapparats sind laut GDV mit 16 Prozent die dritthäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Quelle: GDV). Entsprechend genau schauen Versicherer hin.
Wie Sie Ihre Beschwerden schildern, macht dabei einen echten Unterschied. Wer Rückenschmerzen genau beschreibt, etwa als abgeschlossene Muskelverspannung mit Verlauf und Behandlungsende, bekommt in unserer Praxis regelmäßig eine Normalannahme statt einer Ausschlussklausel. Wichtig ist außerdem der Abstand zur letzten Behandlung. Liegt der Vorfall Jahre zurück, ist er folgenlos ausgeheilt und Ihr Beruf körperlich wenig fordernd, verbessert das Ihre Aussichten deutlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Krebs
Nach einer Krebserkrankung ist BU-Schutz meist nicht mehr möglich. Krebs ist laut GDV mit 19 Prozent die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Quelle: GDV). Entsprechend vorsichtig kalkulieren die Versicherer.
Fast alle Anbieter arbeiten mit einer Karenzzeit: Erst wenn die Behandlung abgeschlossen ist und eine bestimmte Zeit ohne Rückfall vergangen ist, wird der Antrag überhaupt geprüft. Vorher wird der Antrag zurückgestellt. Wie lange diese Frist läuft, hängt von Tumorart, Stadium und Therapie ab. Nach Ablauf der Karenzzeit entscheidet vor allem die Prognose. Bei früh erkannten Tumoren mit guter Heilungsaussicht sind Zuschläge oder ein befristeter Ausschluss möglich, bei fortgeschrittenen Erkrankungen bleibt es meist bei einer Absage.
Wenn Sie bereits einen Vertrag haben, ist die Nachversicherungsgarantie Ihr wichtigster Hebel. Mit ihr erhöhen Sie Ihre Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch wenn zwischenzeitlich eine Krebserkrankung aufgetreten ist. Wer heute jung und gesund abschließt, sichert sich genau diese Option.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Long- oder Post-Covid
Eine durchgemachte Corona-Infektion ohne Folgen ist für die meisten Versicherer kein Hindernis. Anders sieht es bei Long- oder Post-Covid aus: Anhaltende Erschöpfung, Konzentrationsstörungen oder Belastungsintoleranz führen derzeit häufig zur Rückstellung oder zur Ablehnung. Der Grund ist die unklare Prognose. Solange Verlauf und Ausheilung nicht abschätzbar sind, kalkulieren Versicherer besonders vorsichtig.
Wie ein Anbieter mit einer Covid-Vorgeschichte umgeht, unterscheidet sich allerdings deutlich. Die Bayerische verlangt bei einer Covid-19-Infektion laut ihrem BU-Leitfaden einen eigenen Zusatzfragebogen und führt den Fall als erschwert (Quelle: die Bayerische, Leitfaden Berufsunfähigkeitsversicherung, Stand Mai 2026). Die LV 1871 verzichtet nach eigenen Angaben derzeit ganz auf die Frage nach einer überstandenen Corona-Infektion (Quelle: LV 1871, Stand 30.01.2026).
Für Sie heißt das: Mit einer Covid-Vorgeschichte lohnt sich die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern besonders, weil die Anbieterwahl hier einen echten Unterschied macht.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bluthochdruck
Bluthochdruck ist eine der häufigsten Diagnosen im BU-Antrag und meist gut versicherbar. Sind Ihre Werte medikamentös stabil eingestellt und liegen keine Folgeschäden an Herz, Nieren oder Augen vor, ist eine Normalannahme realistisch.
Versicherer fragen nach den konkreten Messwerten, der Medikation und danach, ob weitere Risikofaktoren hinzukommen. Kommen Übergewicht, erhöhte Blutfettwerte oder Diabetes zusammen, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Risikozuschlags deutlich.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergie
Wie sich eine Allergie auswirkt, hängt stark von der Allergie, ihrer Ausprägung und Ihrem Berufsbild ab. Zudem behandeln verschiedene Anbieter Allergien unterschiedlich. Eine leichte Allergie, zum Beispiel gegen Tierhaare, führt in der Regel nicht zu Nachteilen.
Bei schwereren Allergien sind Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder auch eine Ablehnung möglich. Das gilt besonders dann, wenn der Auslöser direkt mit Ihrer Arbeit zu tun hat, etwa bei einer Mehlallergie im Backhandwerk.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Hautkrankheit
Hautkrankheiten wie Neurodermitis, chronische Dermatitis oder Schuppenflechte führen meist zu einem Risikozuschlag. Zum Ausschlusskriterium werden sie, wenn sie als besonders hohes Risiko für den Eintritt eines Versicherungsfalles bewertet werden.
Einen Leistungsausschluss für Hautkrankheiten zu vereinbaren, halten wir für wenig sinnvoll. Nach dem, was wir in Voranfragen regelmäßig sehen, erfasst ein solcher Ausschluss häufig auch Folgeerkrankungen aus dem Hautleiden. Der Zuschlag ist hier in der Regel die bessere Lösung.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz HIV
Mit einer HIV-Diagnose erhalten Antragsteller von den meisten Versicherern eine Absage, so das Bild aus unserer Beratung. Eine flächendeckende Nichtversicherbarkeit ist das aber nicht: Die Annahmepolitik ist anbieterindividuell und hat sich mit den Fortschritten in der Behandlung bewegt. Eine Voranfrage lohnt deshalb auch hier.
Ein möglicher Weg ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber, bei der je nach Kollektiv und Gruppengröße weniger Gesundheitsfragen gestellt werden. Dieser Weg hat allerdings Nachteile: Die Renten sind meist niedrig, die Leistung wird später versteuert, und der Vertrag ist an Ihren Arbeitgeber gebunden.
Wird HIV nach Abschluss des Vertrages diagnostiziert, müssen Sie das Ihrem Versicherer nicht mitteilen. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endet mit Ihrer Vertragserklärung (Quelle: § 19 VVG). Ihr Versicherungsschutz bleibt vollständig bestehen.
Kurz erklärt: Asthma, Rheuma, Diabetes, Morbus Crohn und MS
Bei Asthma entscheidet die Schwere: Leichte Formen sind oft normal versicherbar, schwerere führen zu Zuschlag oder Ausschluss. Rund acht Prozent der Erwachsenen waren 2019 betroffen (Quelle: Robert Koch-Institut).
Rheuma ist ein häufiges Ausschlusskriterium. Wer sich trotz diagnostiziertem Rheuma versichern lassen möchte, muss meist länger nach einer passenden Versicherung suchen und Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge in Kauf nehmen.
Bei Diabetes hängt viel vom Typ und vom Verlauf ab. Versicherer verlangen zusätzliche Risikochecks und in der Regel hohe Zuschläge, bei schweren Verläufen folgt meist eine Ablehnung.
Morbus Crohn ist grundsätzlich versicherbar, meist gegen einen Risikozuschlag, dessen Höhe sich nach dem Schweregrad richtet. Bei schweren Verläufen mit häufigen Schüben kommt ein Ausschluss oder eine Ablehnung in Betracht.
Bei Multipler Sklerose ist es sehr schwer, überhaupt ein Angebot zu bekommen. Selbst Tarife mit Leistungsausschluss bieten nur die wenigsten Versicherer an. Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung reduzieren zwar den Fragenumfang, entbinden Sie aber nie davon, gestellte Fragen vollständig zu beantworten.
Wie lange zurück müssen Sie Vorerkrankungen bei der BU angeben?
Maßgeblich ist allein der Zeitraum, nach dem Ihr Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt. Was davor liegt, müssen Sie nicht angeben. Rechtlich folgt das aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Anzuzeigen sind nur die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (Quelle: § 19 VVG).
Der Begriff „Verjährung“ ist an dieser Stelle irreführend und rechtlich falsch. Vorerkrankungen verjähren nicht. Richtig ist der Begriff Abfragezeitraum, und der ist nach Behandlungsart gestaffelt. Die folgende Übersicht fasst zusammen, was wir in den Antragsformularen unserer Beratungspraxis regelmäßig sehen.
| Art der Behandlung | Typischer Abfragezeitraum |
|---|---|
| Ambulante Behandlung beim Arzt | 3 bis 5 Jahre |
| Stationäre Behandlung und Operationen | 5 bis 10 Jahre |
| Psychotherapeutische Behandlung | 5 bis 10 Jahre |
| Chronische oder aktuell bestehende Erkrankungen | Ohne zeitliche Begrenzung, solange sie fortbestehen |
| Beschwerden ohne Arztbesuch | In der Regel 6 Monate |
Die genauen Zeiträume legt jeder Versicherer selbst in seinem Antragsformular fest. In den Formularen, die wir auswerten, überwiegen fünf Jahre für ambulante Behandlungen, fünf Jahre für psychische Erkrankungen und zehn Jahre für stationäre Behandlungen und Operationen. Einzelne Anbieter fragen teilweise kürzer zurück. Die Alte Leipziger nennt für ambulante Behandlungen drei Jahre, für psychische Erkrankungen fünf Jahre und für Krankenhausaufenthalte und Operationen zehn Jahre (Quelle: Alte Leipziger).
Eine ganz andere Frist wird damit häufig verwechselt. Die Rechte des Versicherers wegen einer Anzeigepflichtverletzung erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren (Quelle: § 21 VVG). Das ist keine Erlaubnis, etwas zu verschweigen.
Experten-Tipp:
Warten, bis die Frist abläuft, ist nur mit einem Stichtag ein guter Plan
„Warten, bis eine Diagnose aus dem Abfragezeitraum fällt, gilt vielen als Königsweg. Nur: In der Wartezeit sind Sie ohne Schutz, und jede neue Behandlung verlängert die Rechnung. Lesen Sie den Stichtag im konkreten Antragsformular nach. Fehlen nur wenige Monate, lohnt das Warten. Ist der Termin weiter weg, klären Sie Ihre Chancen jetzt per Voranfrage. Es gilt: Eine BU mit Ausschluss oder Risikozuschlag ist immer besser, als keine BU.“
Darauf sollten Sie bei der Gesundheitsprüfung achten
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ehrlich und mit größter Sorgfalt. Das ist bei einer Vorerkrankung kein moralischer Rat, sondern der einzige Weg, Ihren Schutz im Leistungsfall abzusichern. Gerade bei chronischen Erkrankungen holen Versicherer zusätzlich Auskünfte bei den behandelnden Ärzten ein.
Was passiert, wenn Sie eine Vorerkrankung verschweigen?
Manche Antragsteller verschweigen ihre Vorerkrankung. Bei einigen geschieht das versehentlich, weil sie nicht mehr an die Krankheit denken oder sie für harmlos halten. Andere verschweigen bewusst, weil sie den Vertrag unbedingt wollen. Diese Vorgehensweise ist auf keinen Fall zu empfehlen.
Wer falsche Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und wird leistungsfrei, wenn sich der verschwiegene Umstand auf den Versicherungsfall auswirkt (Quelle: § 19 VVG, § 21 VVG). Die Beiträge wären dann jahrelang umsonst gezahlt.
Dabei macht das Gesetz einen Unterschied. Bei einer fahrlässigen Falschangabe kann der Versicherer den Vertrag anpassen oder kündigen, und seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei einer arglistigen Falschangabe kann er den Vertrag anfechten, und die Frist beträgt zehn Jahre.
Diese Fragen werden am häufigsten unterschätzt
Am meisten unterschätzt wird in den Anträgen, die wir begleiten, die Frage nach Beschwerden ohne Arztbesuch. Wer monatelang mit Rücken- oder psychischen Beschwerden lebt, ohne zum Arzt zu gehen, erwähnt das oft erst später in einer Sprechstunde. Fällt der Beschwerdezeitraum in die Antragsphase, ist die Antragsfrage damit rückwirkend falsch beantwortet.
Ähnlich häufig unterschätzt wird die Frage nach Substanzkonsum. Wird im Antrag nach Cannabis- oder anderem Konsum gefragt, muss diese Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz im Leistungsfall kosten.
Unser Merksatz für die Gesundheitsprüfung lautet deshalb: im Antrag nicht verharmlosen, im Leistungsfall nicht dramatisieren. Beides fällt am Ende auf Sie zurück.
Unbekannte Vorerkrankung in Ihrer Patientenakte?
Ihre Patientenakte kann unbekannte oder falsche Diagnosen enthalten. Das passiert durch ein meist unbeabsichtigtes Versehen in der Praxis oder weil eine Behandlung in Vergessenheit geraten ist. Wer davon nichts weiß, beantwortet die Gesundheitsfragen unwissentlich falsch.
Sie sind nicht verpflichtet, vor dem Antrag Ihre Akte bei Krankenkasse oder Ärzten anzufordern. Hilfreich ist es trotzdem: Die Einsicht dient Ihrer eigenen Wissensgrundlage und hilft, Diagnosen zeitlich richtig einzuordnen. Ihr Einsichtsrecht in die Patientenakte ist gesetzlich geregelt (Quelle: § 630g BGB).
Praxisfall: Falschdiagnose nach einer Grippeimpfung
Eine Kundin Mitte 20 aus einem IT-nahen Bürojob hatte mehrere Diagnosen in ihrer Akte, die schlicht nicht zutrafen. Im Zuge einer Grippeimpfung war ihr zusätzlich eine funktionelle Störung eingetragen worden. Ihre Akte zeigte damit ein deutlich schlechteres Gesundheitsbild als ihr tatsächlicher Zustand.
Wir haben die Gesundheitsangaben inklusive aller Falschdiagnosen mit Begründung als Voranfrage verschickt. Die Versicherer verlangten ein ärztliches Attest, das die Diagnosen als falsch bestätigt. Der Versuch, ein Korrekturschreiben direkt von den behandelnden Ärzten zu bekommen, scheiterte zunächst.
Erst der Weg über die Krankenkasse führte zum Ziel: Sie setzte sich mit der Praxis in Verbindung, die Falschdiagnose wurde korrigiert und aus der Akte gelöscht. Die Kundin bekam ihren Versicherungsschutz trotz der zunächst belastenden Aktenlage.
Ihre Gesundheitsangaben prüfen lassen, bevor sie in einem Antrag stehen
Eine falsch beantwortete Frage kann Sie im Leistungsfall den gesamten Schutz kosten. Wir formulieren Ihre Angaben so präzise, wie die Annahmerichtlinien es verlangen, und holen die Voten mehrerer Versicherer ein, bevor irgendwo ein Antrag mit Ihrem Namen liegt.
- Anonyme Risikovoranfrage vorab
- Ohne Namen angefragt, deshalb ohne Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer
- Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
- Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und wie läuft sie ab?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage schildern wir Ihre Gesundheitsangaben mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Weil kein Antrag gestellt wird, entsteht auch kein Eintrag, der spätere Anträge erschwert.
„Anonym“ heißt dabei konkret: Wir übermitteln Diagnosen, Behandlungsdaten, Beruf und Geburtsjahr, aber weder Name noch Anschrift. Die Versicherer geben ein unverbindliches Votum ab. Erst wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, wird daraus ein Antrag mit Ihren vollständigen Daten.
In unserer Beratungspraxis ist der häufigste Fehler im BU-Antrag nicht die Vorerkrankung selbst, sondern der Antrag ohne vorherige Voranfrage. Allein unser BU-Spezialist Patrick Knittel stellt 30 bis 40 anonyme Risikovoranfragen pro Jahr.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab
Was das HIS ist und warum es für Sie zählt
Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz HIS, ist eine gemeinsame Datenbank der Versicherungswirtschaft. Bei der Antragsprüfung in der Personenversicherung wird dort vermerkt, wenn eine besondere Tarifeinstufung vorliegt. Betrieben wird es seit dem 01.10.2025 von der Besurance HIS GmbH, davor von der informa HIS GmbH (Quelle: GDV).
Wichtig für Sie: Im HIS stehen keine Diagnosen und keine Ablehnungsgründe. Ein anfragender Versicherer sieht nur, dass ein Eintrag besteht, nicht welche Erkrankung dahintersteht (Quelle: GDV). Er fragt dann gezielt bei Ihnen nach, und genau das erschwert den nächsten Antrag.
Gemeldet wird nicht nur eine Ablehnung. Ein Eintrag entsteht auch bei Zurückstellung, Risikozuschlag und Leistungsausschluss (Quelle: GDV). Wer einen Antrag mit Zuschlag für unproblematisch hält, unterschätzt das.
Auskunftsrecht und Speicherdauer im HIS
Sie haben ein Auskunftsrecht: Bei der Besurance HIS GmbH können Sie kostenfrei erfragen, ob und welche Einträge zu Ihnen gespeichert sind. Die Auskunft läuft schriftlich oder über das Selbstauskunftsformular der Gesellschaft, telefonisch wird sie aus Datenschutzgründen nicht erteilt (Quelle: GDV).
Gespeichert bleiben Einträge regulär vier Kalenderjahre, gerechnet ab dem Kalenderjahr nach der ersten Speicherung. Wird vor Ablauf dieser Frist erneut gemeldet, verlängert sie sich. Die Höchstspeicherdauer beträgt zehn Jahre (Quelle: GDV).
Experten-Tipp:
Der teuerste Fehler ist nicht die Diagnose, sondern der Antrag ohne Voranfrage
„Der häufigste Fehler im BU-Antrag ist nicht die Vorerkrankung, sondern der Antrag ohne Voranfrage. Wer direkt beantragt, setzt alles auf einen einzigen Versicherer und riskiert bei einer Absage einen Eintrag, der jeden weiteren Antrag begleitet. Fragen Sie erst anonym mehrere Anbieter an. Die Rückmeldung liegt meist nach ein bis fünf Tagen vor und kostet Sie nichts.“
Ein Leistungsausschluss ist nicht endgültig
Eine Ausschlussklausel muss nicht für immer gelten. Viele Versicherer lassen eine Überprüfungsoption zu: Die Klausel wird nach einer vereinbarten Frist erneut geprüft und im besten Fall gestrichen. Von sich aus bieten die wenigsten Anbieter das an, verhandelbar ist es trotzdem.
Der Hebel ist die Nacharbeit im Voranfrageprozess. Ein fachärztliches Attest und eine sorgfältige Stellungnahme zum Verlauf ändern die Bewertung häufiger, als Betroffene erwarten. Deshalb geben wir uns bei einem Ausschlussvotum nicht sofort zufrieden.
Praxisfall: Ausschlussklausel mit Überprüfungsoption durchgesetzt
Ein Vater fragte BU-Schutz für seine Tochter an, eine Studentin. Neben kleineren Themen wie Akne und Pollenallergie bestand nach einem Fahrradunfall eine Bandscheibenprotrusion, also eine Vorwölbung der Bandscheibe. Eine Absicherung gab es bis dahin nicht.
Die Voranfrage bei mehreren Versicherern ergab zunächst ein einheitliches Bild: Ausschlussklausel für die Wirbelsäule, bei allen Anbietern und ohne Möglichkeit einer späteren Überprüfung. Daraufhin haben wir gemeinsam mit der Kundin eine Stellungnahme verfasst und ein fachärztliches Attest nachgereicht.
Ein Versicherer ließ daraufhin die Überprüfungsoption zu. Die Klausel kann damit nach drei Jahren erneut geprüft werden, ohne dass für die Kundin zusätzliche Kosten entstanden sind. Die Rückmeldung der Familie: „Danke für die tolle Unterstützung – wir freuen uns auf die Rückmeldung.“
Nachversicherungsgarantie: die wichtigste Klausel für Vorerkrankte
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt Ihnen, Ihre BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Für Menschen mit Vorerkrankung ist das die wichtigste Vertragsklausel überhaupt: Sie sichert sich damit Zugang zu mehr Schutz, ohne dass eine neue Diagnose Ihnen dazwischenkommt.
Gute Tarife bieten die Erhöhung bei Lebensereignissen wie Berufsstart, Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf. Die besten Tarife erlauben sie zusätzlich ohne besonderen Anlass in den ersten Jahren. Achten Sie außerdem auf eine Verlängerungsoption bei steigendem Rentenalter, ebenfalls ohne neue Gesundheitsprüfung.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Seltenheit, und bei einem Vertrag mit Ausschlussklausel ist der Streit besonders naheliegend. In unserer Leistungsfallbegleitung sind die drei häufigsten Konfliktpunkte verschwiegene Angaben aus dem Antrag, ein nicht erreichter BU-Grad von 50 Prozent und die Einordnung der Erkrankung selbst.
In diesem Fall stehen wir auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet Ihnen weder eine AI-Auskunft noch ein Vergleichsportal.
Experten-Tipp:
Ein Ausschluss ist ein Votum, kein Urteil
„Ein Ausschlussvotum wird viel zu oft als Endergebnis behandelt, auch in der Beratung. Dabei ist die Überprüfungsoption oft nur eine Nacharbeit entfernt: In einem Wirbelsäulen-Fall votierten zunächst alle Versicherer ohne diese Option, nach fachärztlichem Attest und einer sauberen Stellungnahme ließ ein Anbieter sie zu. Verlangen Sie diese Option ausdrücklich, bevor Sie unterschreiben.“
Die häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich schon krank bin?
Der Abschluss ist in den allermeisten Fällen möglich. Entscheidend sind Art, Schwere und Verlauf Ihrer Erkrankung sowie der Abstand zur letzten Behandlung. Versicherer reagieren darauf auf fünf Arten: Normalannahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Rückstellung oder Ablehnung. Abgelehnt werden laut GDV nur rund drei Prozent aller Anträge. Leichte Vorerkrankungen wie Migräne oder Allergien stehen einem Abschluss in der Regel nicht im Weg. Liegt Ihre Erkrankung außerhalb des Zeitraums, nach dem der Versicherer fragt, spielt sie ohnehin keine Rolle mehr.
Bei welcher Krankheit gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine feste Liste gibt es nicht, weil jeder Versicherer nach eigenen und nicht öffentlichen Annahmerichtlinien entscheidet. In unserer Beratungspraxis führen vor allem Hämophilie, Multiple Sklerose und schwere Diabetes-Verläufe nahezu sicher zu einer Absage. Auch bei einer HIV-Infektion zeichnen nur sehr wenige Anbieter. Morbus Crohn, Rheuma und ausgeheilte Krebserkrankungen gelten dagegen nicht als unversicherbar: Hier sind Risikozuschlag oder Leistungsausschluss der Regelfall. Deshalb lohnt eine Voranfrage auch bei einer schwierigen Diagnose.
Wann wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?
Abgelehnt wird vor allem bei schweren oder fortschreitenden Erkrankungen mit unklarer Prognose. Das betrifft rund drei Prozent aller Anträge. Besonders genau schauen Versicherer auf die Diagnosen, die am häufigsten zur Berufsunfähigkeit führen. Das sind psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Nervensystems mit 38 Prozent, Krebs mit 19 Prozent und Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 16 Prozent. Die Zahlen stammen aus der Ursachenstatistik des GDV für 2024. Eine genauere Prüfung endet aber selten in einer Absage. In diesen Bereichen sind Zuschlag oder Ausschluss der häufigere Ausgang.
Wie lange zurück muss ich Vorerkrankungen bei der BU angeben?
Maßgeblich ist genau der Zeitraum, nach dem Ihr Versicherer im Antrag ausdrücklich fragt. Für ambulante Behandlungen sind das meist drei bis fünf Jahre, für stationäre Behandlungen, Operationen und Psychotherapien meist fünf bis zehn Jahre. Chronische und aktuell bestehende Erkrankungen müssen Sie ohne zeitliche Begrenzung angeben, solange sie fortbestehen. Rechtlich anzuzeigen sind nur die Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, so § 19 VVG. Der oft gehörte Begriff „Verjährung“ ist hier falsch: Vorerkrankungen verjähren nicht, es gibt nur einen Abfragezeitraum.
Wie hoch fällt ein Risikozuschlag bei einer Vorerkrankung aus?
Ein Risikozuschlag erhöht Ihren Beitrag um einen prozentualen Aufschlag, nach unserer Beratungserfahrung je nach Vorerkrankung um bis zu 100 Prozent. Eine belastbare öffentliche Erhebung zu Zuschlagshöhen existiert nicht, weil die Kalkulation Betriebsgeheimnis jedes Versicherers ist. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, hängt von Diagnose, Verlauf, Alter und Beruf ab. Dafür ist Ihre Vorerkrankung vollständig mitversichert.
Was gilt bei einer Dauermedikation?
Laufend eingenommene Medikamente gehören in den Antrag, sobald der Versicherer danach fragt. Bewertet wird dabei nicht das Medikament, sondern die Erkrankung dahinter: ihr Verlauf und wie gut sie eingestellt ist. Bei Bluthochdruck zum Beispiel ist eine Normalannahme realistisch, wenn die Werte medikamentös stabil sind und keine Folgeschäden an Herz, Nieren oder Augen vorliegen. Kommen weitere Risikofaktoren hinzu, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Zuschlags. Eine Dauermedikation allein ist also kein Ausschlussgrund.
Welche Rolle spielen Erkrankungen in meiner Familie im BU-Antrag?
Maßgeblich ist Ihre eigene Krankengeschichte, nicht die Ihrer Eltern oder Geschwister. Anzugeben ist nur das, wonach der Versicherer im Antrag ausdrücklich in Textform fragt, so § 19 VVG.
Was mache ich, wenn ich mir bei einer Diagnose nicht sicher bin?
Klären Sie die Angabe vor dem Antrag, statt zu raten. Sie haben ein gesetzliches Recht, Ihre Patientenakte einzusehen, geregelt in § 630g BGB, und können zusätzlich eine Auskunft bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Hilfreich ist es trotzdem, weil Akten unbekannte oder schlicht falsche Diagnosen enthalten können. Steht eine Diagnose zu Unrecht in Ihrer Akte, lässt sie sich mit einem ärztlichen Attest oder über die Krankenkasse korrigieren.
Was passiert, wenn ich während einer Rückstellung berufsunfähig werde?
Dann besteht kein Versicherungsschutz. Bei einer Rückstellung entscheidet der Versicherer erst zu einem späteren Zeitpunkt über Ihren Antrag, bis dahin ist kein Vertrag zustande gekommen. Sie erhalten weder eine Zusage noch eine Absage und im Ernstfall auch keine Rente. Behalten Sie den Termin für die erneute Prüfung deshalb fest im Blick. Typisch sind Rückstellungen bei laufenden Behandlungen, bei noch ungesicherten Diagnosen und nach einer Krebserkrankung.
Wann entfällt ein Leistungsausschluss später wieder?
Ein Leistungsausschluss entfällt, wenn im Vertrag eine Überprüfungsoption vereinbart ist. Die Ausschlussklausel wird dann nach einer festgelegten Frist erneut geprüft und im besten Fall gestrichen. Von sich aus bieten das die wenigsten Versicherer an, verhandelbar ist es trotzdem: meist über eine sorgfältige Stellungnahme zum Verlauf und ein fachärztliches Attest. In einem Fall aus unserer Beratung ließ ein Versicherer nach dieser Nacharbeit eine Überprüfung nach drei Jahren zu. Fragen Sie die Option aktiv an.
Was gilt für Erkrankungen, die nach meinem Vertragsabschluss auftreten?
Nachmelden müssen Sie sie nicht. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endet mit Ihrer Vertragserklärung, wie sich aus § 19 VVG ergibt. Erkrankungen, die danach auftreten, müssen Sie Ihrem Versicherer nicht mitteilen. Ihr Schutz bleibt vollständig bestehen, auch bei einer schweren Diagnose. Genau das macht einen frühen Abschluss so wertvoll. Wollen Sie Ihre Rente später erhöhen, brauchen Sie dafür allerdings eine Nachversicherungsgarantie im Vertrag, sonst prüft der Versicherer Ihre Gesundheit erneut.
Wann prüft der Versicherer meine Angaben erneut?
Im Leistungsfall passiert das regelmäßig: Der Versicherer gleicht Ihre Antragsangaben dann mit Ihrer Krankengeschichte ab. Fehlt etwas, kann er vom Vertrag zurücktreten und wird leistungsfrei, wenn sich der verschwiegene Umstand auf den Versicherungsfall auswirkt, siehe § 21 VVG. Seine Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren. Verschwiegene oder vergessene Antragsangaben sind nach unserer Beratungserfahrung der häufigste Streitpunkt im Leistungsfall.
Wir stellen die Voranfrage für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie wissen jetzt, worauf es bei einer Vorerkrankung ankommt. Den Rest übernehmen wir: Voranfrage, Vergleich der Rückmeldungen und Antrag bei dem Versicherer, der Ihnen die besten Konditionen bietet. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Beratern für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Anonyme Risikovoranfrage vorab
- Persönliches Angebot statt Rechnerergebnis, weil ein Rechner keine Diagnose bewerten kann
- Begleitung im Leistungsfall, wenn der Versicherer nicht zahlen will
- Auch nach einer Absage fragen wir weiter an
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.
