Kranken­versicherung für Werkstudenten

So sind Sie als Werkstudent richtig versichert – und so erkennen Sie, wann sich die PKV wirklich lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Werkstudent zahlen Sie aus Ihrem Job keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherungsbeiträge, solange Sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Für Ihre eigene Kranken­versicherung gilt einer von vier Wegen: beitragsfreie Familien­versicherung (bis 25), studentische Pflicht­versicherung (etwa 120–150 €/Monat, bis 30), freiwillige gesetzliche Versicherung (ab 30, etwa 260–280 €/Monat) oder private Kranken­versicherung.
  • Für die meisten Werkstudenten ist die PKV nicht sinnvoll – sie lohnt sich vor allem für Beamtenkinder mit Beihilfe und für Studierende über 30 ohne Zugang zur studentischen Versicherung.
  • Wer sich für die PKV von der Versicherungspflicht befreien lässt (§ 8 SGB V), bindet sich unwiderruflich für die gesamte Studiendauer – ein Zurück in die günstige studentische Versicherung ist ausgeschlossen.
  • Sehr günstige „Studenten-PKV“-Tarife sind oft Incoming- oder Reisekrankentarife und werden für die Befreiung meist nicht anerkannt.

Ein günstiger Studenten-Tarif ist noch kein guter Grund

Als Werkstudent zählt jeder Euro, und ein privater Tarif für unter 100 Euro im Monat wirkt da schnell wie das clevere Sparmodell. Bei der Kranken­versicherung führt der Blick auf den Monatsbeitrag aber oft in die Irre. Denn wer sich im Studium für die private Kranken­versicherung entscheidet und von der Versicherungspflicht befreien lässt, legt sich unwiderruflich für die gesamte Studienzeit fest. Für die meisten Studierenden ist die gesetzliche Absicherung günstiger und flexibler – die PKV lohnt sich nur in wenigen, klar umrissenen Fällen. Welche das sind und worauf Sie vor einer Entscheidung achten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie ist ein Werkstudent krankenversichert?

Neu im Jahr 2026

Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familien­versicherung liegt 2026 bei 565 Euro im Monat, bei einem Minijob bei 603 Euro. → Mehr dazu im Abschnitt „Die vier Wege im Vergleich

Icon Kalender

Der Mindestbeitrag der freiwilligen gesetzlichen Versicherung ist 2026 auf rund 270 Euro im Monat gestiegen – wichtig für Werkstudenten über 30. → Mehr dazu im Abschnitt „Was die PKV im Studium kostet

Als Werkstudent sind Sie über einen von vier Wegen krankenversichert:

  • die beitragsfreie Familien­versicherung,
  • die studentische Pflicht­versicherung,
  • die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung oder
  • eine private Kranken­versicherung.

Welcher Weg für Sie gilt, entscheidet nicht Ihr Werkstudentenjob, sondern Ihr Alter, Ihr Einkommen und Ihr Studierendenstatus.

Wichtig ist die Trennung von zwei Ebenen. Ihre Beschäftigung als Werkstudent ist bei höchstens 20 Wochenstunden beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung. Ihre eigene Kranken­versicherung läuft davon getrennt über einen der vier Wege – und nur dort zahlen Sie überhaupt einen Beitrag (Quelle: BARMER).

Rund 2,88 Millionen Menschen studieren in Deutschland im Wintersemester 2025/2026 (Quelle: Statistisches Bundesamt). Etwa 63 Prozent der Studierenden arbeiten neben dem Studium (Quelle: DZHW) – viele davon als Werkstudenten, die genau vor dieser Frage stehen.

Für die meisten dieser Werkstudenten ist die private Kranken­versicherung nicht die richtige Wahl. Sie lohnt sich vor allem für Beamtenkinder mit Beihilfe und für Studierende über 30 ohne Zugang zur studentischen Versicherung. Bei allen anderen ist die gesetzliche Absicherung fast immer günstiger und flexibler. Für einige Werkstudenten gelten eigene Regeln – über 30, im dualen Studium, als internationaler Student oder in der Promotion.

Das Werkstudentenprivileg und die 20-Stunden-Grenze

Das Werkstudentenprivileg bedeutet: Wer neben dem Studium höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist in dieser Beschäftigung ­versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Wie hoch Ihr Gehalt ist, spielt dabei keine Rolle (Quelle: BARMER).

Icon Uhr Zeit Achtung

Eine Ausnahme gilt für die Renten­versicherung: Hier bleiben Sie als Werkstudent immer pflichtig, Arbeitgeber und Sie teilen sich den Beitrag je zur Hälfte (Quelle: BARMER). Das Privileg befreit Sie also nur von den KV-Beiträgen aus dem Job, nicht von der Renten­versicherung.


Wann Sie mehr als 20 Stunden arbeiten dürfen

Mehr als 20 Wochenstunden sind erlaubt, ohne das Privileg zu verlieren, wenn Sie ausschließlich abends, nachts oder am Wochenende arbeiten oder die Mehrarbeit in die Semesterferien fällt. Für befristete Mehrarbeit gilt eine Grenze von 26 Wochen (182 Kalendertage) innerhalb eines Zeitjahres (Quelle: BARMER).

Überschreiten Sie die 20-Stunden-Grenze dauerhaft in der Vorlesungszeit, entfällt das Privileg. Ihre Beschäftigung wird dann regulär ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung – für privat versicherte Werkstudenten kann das ungewollt den PKV-Status beenden (Quelle: privat-patienten.de).

Experten-Tipp:
Ein Nebenjob killt Ihr Werkstudentenprivileg nicht automatisch

„Viele Werkstudenten trauen sich neben dem Studium kaum zu arbeiten, aus Angst, ihren Status zu verlieren. Dabei bleibt die Beschäftigung ­versicherungsfrei, solange Sie in der Vorlesungszeit unter 20 Wochenstunden bleiben. Mehr ist erlaubt, wenn Sie abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien arbeiten. Planen Sie Mehrarbeit bewusst in die vorlesungsfreie Zeit – so bleibt das Privileg unangetastet.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Familien­versicherung, studentische Versicherung, freiwillige GKV oder PKV: die vier Wege im Vergleich

Als Werkstudent fallen Sie in genau eine dieser vier Konstellationen – die Prüfreihenfolge entscheidet, welche für Sie gilt. Zuerst zählt die beitragsfreie Familien­versicherung, danach die studentische Kranken­versicherung, erst dann kommen freiwillige gesetzliche Versicherung oder PKV in Betracht.

KriteriumFamilien­versicherungStudentische Versicherung (KVdS)Freiwillige GKVPrivate Kranken­versicherung
Beitrag pro Monat0 € (beitragsfrei)Etwa 120–150 €Etwa 260–280 €Studententarif etwa 95–150 €, mit Beihilfe oft weniger
AltersgrenzeBis 25Bis 30 (mit Gründen bis 37)KeineKeine
Einkommensgrenze565 € / 603 € (Minijob)KeineKeineKeine
GesundheitsprüfungNeinNeinNeinJa
Vor­erkrankungenMitversichertMitversichertMitversichertZuschlag oder Ausschluss möglich
Zurück in die GKVNur erschwert
Rechtsgrundlagen: § 10 SGB V Familien­versicherung, § 5 SGB V studentische Versicherung, § 9 SGB V freiwillige Versicherung, § 8 SGB V Befreiung. Beispielbeitrag studentische Versicherung: DAK-Gesundheit, Stand 2026.

Bis 25 bleiben Sie beitragsfrei familienversichert, solange Ihr Einkommen die Grenze nicht übersteigt – ein hohes Werkstudentengehalt kann diese Grenze aber sprengen und Sie in die studentische Versicherung schieben (Quelle: BARMER). Die studentische Pflicht­versicherung greift dann bis längstens 30 und kostet bei den meisten Kassen zwischen 120 und 150 Euro im Monat.

Der Blick auf die Tabelle zeigt schon den Kern: Die drei gesetzlichen Wege kommen ohne Gesundheitsprüfung aus und nehmen Vor­erkrankungen mit. Nur die PKV prüft Ihren Gesundheitszustand – und nur bei ihr ist der Rückweg in die gesetzliche Versicherung versperrt.

Für wen sich die private Kranken­versicherung als Werkstudent lohnt – und für wen nicht

Für die große Mehrheit der Werkstudenten lohnt sich die private Kranken­versicherung nicht. Solange Sie familienversichert sein können oder in der studentischen Versicherung bleiben, sind Sie günstiger und flexibler abgesichert als in fast jedem PKV-Tarif. Die PKV ist nur in wenigen, klar umrissenen Konstellationen die bessere Wahl.

Es gibt im Wesentlichen zwei echte Anwendungsfälle. Erstens Beamtenkinder mit Beihilfeanspruch, bei denen die Beihilfe den Großteil der Kosten trägt. Zweitens Studierende über 30, für die die studentische Versicherung nicht mehr offensteht und die PKV günstiger sein kann als die freiwillige gesetzliche Versicherung.

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Ein hohes Werkstudentengehalt macht die PKV weder attraktiver noch zugänglicher. Es verschiebt familienversicherte Studierende nur in die – immer noch günstige – studentische Versicherung, nicht in die PKV (Quelle: BARMER). Wer die PKV allein aus Spargründen wählt, spart in der Regel nur über schlechtere Leistungen.

Icon Geldbeutel

Gerade für die junge Zielgruppe kommt ein Punkt hinzu: Wer noch keine Altersvorsorge aufgebaut hat und auch keine plant, für den ist die PKV aus unserer Beratungserfahrung selten die passende Lösung. Wie sich die private Kranken­versicherung langfristig auswirkt, hängt stark von der eigenen Lebensplanung ab – nicht vom Studententarif-Preis allein.

Experten-Tipp:
Nur sparen zu wollen, ist der falsche Grund für die PKV

„Viele Werkstudenten sehen im günstigen Studententarif vor allem ein Sparmodell. Doch wer in der privaten Kranken­versicherung wirklich sparen will, erkauft das fast immer über schlechtere Leistungen. Und für alle, die noch keine Altersvorsorge planen, passt die PKV aus meiner Beratungspraxis selten. Entscheiden Sie nach Ihrer Lebensplanung, nicht nach dem Monatsbeitrag – dann treffen Sie die richtige Wahl.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Sicher sein, dass die gesetzliche Versicherung für Sie die richtige Wahl ist

Für die meisten Werkstudenten ist die gesetzliche Kranken­versicherung die günstigere und flexiblere Lösung. Wenn Sie sicher sein wollen, dass das auch für Ihre Situation gilt, schauen wir in einer kurzen, ergebnisoffenen Orientierung gemeinsam auf Ihre Konstellation. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen – und zu einer ehrlichen Beratung gehört der klare Rat, gesetzlich zu bleiben, wenn das für Sie besser passt.

  • Kurze Orientierung, ob gesetzlich oder privat zu Ihrer Situation passt
  • Ehrliche Einordnung, auch wenn das Ergebnis die gesetzliche Versicherung ist
  • Kostenfrei und ohne Verpflichtung
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Sonderfall Beamtenkind: Wann die PKV mit Beihilfe wirklich günstiger ist

Beamtenkinder sind der häufigste echte PKV-Fall unter Werkstudenten. Kinder von Beamten haben einen eigenen Beihilfeanspruch von in der Regel 80 Prozent (Quelle: § 46 BBhV). Absichern müssen Sie dann nur die restlichen rund 20 Prozent über einen privaten Beihilfe-Ergänzungstarif, der oft deutlich günstiger ist als die studentische Versicherung.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Genau darin liegt der Vorteil: Ein solcher Restkostentarif deckt nur einen kleinen Teil der Krankheits­kosten und kostet entsprechend wenig. Für ein beihilfeberechtigtes Beamtenkind ist die PKV deshalb von Studienbeginn an häufig die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.


Der Stolperstein: Mit 25 endet die Beihilfe

Der entscheidende Haken liegt beim 25. Geburtstag. Dann endet der Beihilfeanspruch des Kindes, weil er an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist (Quelle: § 46 BBhV). Der bisher günstige Restkostentarif reicht nicht mehr, und Sie müssen auf einen vollen PKV-Tarif umstellen.

Icon Kalender

Die Folge ist ein spürbarer Sprung: Statt eines kleinen Restkostenbeitrags werden dann rund 250 bis 330 Euro im Monat fällig. Und weil die Befreiung von der Versicherungspflicht unwiderruflich ist, gibt es keinen Rückweg in die günstige studentische Versicherung. Wer als Beamtenkind privat startet, sollte diesen Bruch mit 25 von Anfang an einplanen.

Als Beamtenkind die passende private Kranken­versicherung finden

Ob sich ein Beihilfe-Ergänzungstarif für Sie rechnet und wie Sie den Wechsel mit 25 rechtzeitig planen, klären wir persönlich mit Ihnen. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

  • Welcher Restkostentarif zu Ihrer Beihilfe passt
  • Übergang mit 25 rechtzeitig geplant, bevor die Beihilfe endet
  • Von Finanztip für die PKV-Beratung empfohlen
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Was die private Kranken­versicherung als Werkstudent kostet

Der Beitrag eines Werkstudenten hängt nicht vom Job-Gehalt ab, sondern vom gewählten Versicherungsweg. In der studentischen Versicherung zahlen Sie bei der DAK-Gesundheit zum Beispiel rund 145 bis 151 Euro im Monat, je nach Alter und Pflegebeitrag (Quelle: DAK-Gesundheit). Grundlage ist ein fester BAföG-Bedarfssatz, nicht Ihr tatsächliches Einkommen.

Echte substitutive PKV-Studententarife liegen bei jungen, gesunden Antragstellern oft in einer ähnlichen Spanne. Anbieter nennen für ihre Studenten-Volltarife je nach Leistungsniveau und Selbstbehalt rund 95 bis 150 Euro, höherwertige Tarife auch 230 bis 380 Euro im Monat (Stand 2026). Ein höherer Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag, verlagert aber das Kostenrisiko zu Ihnen.

Ab 30 wird es teuer: Nach dem Ende der studentischen Versicherung bleibt nur die freiwillige gesetzliche Versicherung mit einem Mindestbeitrag von 2026 rund 260 bis 280 Euro im Monat (Quelle: Krankenkassen Deutschland). Grundlage ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.316,67 Euro im Monat. In dieser Konstellation kann die PKV bei gutem Gesundheitszustand tatsächlich günstiger ausfallen als die freiwillige Kasse.

Icon Zeit ist Geld

Rechenbeispiel 1: Beamtenkind mit Beihilfe

Für ein beihilfeberechtigtes Beamtenkind ist die private Kranken­versicherung im Studium fast immer günstiger als die gesetzliche. Die Beihilfe übernimmt in der Regel 80 Prozent der Krankheits­kosten (Quelle: § 46 BBhV), privat abzusichern bleiben nur rund 20 Prozent über einen Restkostentarif. Dieser liegt spürbar unter der studentischen Versicherung, die rund 145 bis 151 Euro im Monat kostet (Quelle: DAK-Gesundheit); der genaue Beitrag des Restkostentarifs hängt vom Tarif ab.

Icon Person am Schreibtisch

Mit dem 25. Geburtstag kippt diese Rechnung. Dann endet der Beihilfeanspruch, und der Schutz muss zu 100 Prozent privat laufen. Der Beitrag springt dann auf rund 250 bis 330 Euro im Monat. Solange die Beihilfe läuft, bleibt die private Absicherung für ein Beamtenkind aber die günstigste Lösung.


Rechenbeispiel 2: Studentin über 30

Für eine Studentin über 30 kann die private Kranken­versicherung günstiger sein als die gesetzliche – aber nur bei guter Gesundheit. Nach dem Ende der studentischen Versicherung bleibt gesetzlich nur die freiwillige Versicherung mit rund 270 Euro im Monat (Quelle: Krankenkassen Deutschland). Ein gesunder privater Tarif kann darunter liegen, sein Beitrag hängt aber von Gesundheitszustand und Leistungsniveau ab.

Icon blonde Frau

Der Preisvorteil gilt nur auf den ersten Blick. Die private Kranken­versicherung verlangt eine Gesundheitsprüfung, und die Beiträge steigen nach dem Studium weiter. Wer über 30 wechselt, sollte deshalb nicht den heutigen Beitrag vergleichen, sondern die Entwicklung über die nächsten Jahrzehnte. Erst dann zeigt sich, ob sich der Wechsel wirklich rechnet.


Warum „PKV wird im Alter teuer“ zu kurz greift

Studenten-Volltarife sind oft deshalb so günstig, weil sie auf Altersrückstellungen verzichten. Dieser Preisvorteil endet mit dem Studium – danach greift die reguläre Kalkulation, und der Beitrag steigt. PKV-Beiträge werden zudem nicht pauschal, sondern alterskohortenweise angepasst, sodass Steigerungen nicht alle Versicherten gleich treffen (Quelle: § 155 VAG).

Ehrlich bleibt festzuhalten: Die Beiträge steigen in der PKV wie in der gesetzlichen Versicherung. Ein Werber, der „stabile Beiträge im Alter“ verspricht, blendet diesen Punkt aus – für eine gute Studien-Entscheidung gehört er auf den Tisch.

Experten-Tipp:
„Stabile Beiträge im Alter“ ist ein Werbe­versprechen, kein Fakt

„Wer mit stabilen Beiträgen im Alter wirbt, blendet etwas aus: In der privaten Kranken­versicherung steigen die Beiträge – genau wie in der gesetzlichen. Günstige Studententarife sind oft nur deshalb billig, weil sie auf Altersrückstellungen verzichten; nach dem Studium greift die reguläre Kalkulation. Rechnen Sie die Beitragsentwicklung über verschiedene Lebensphasen durch, bevor Sie sich festlegen.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Produkt-Tipp:
Woran Sie einen echten Studenten-Volltarif erkennen

Ob ein privater Studententarif hält, was der niedrige Beitrag verspricht, entscheidet sich an wenigen Punkten. Prüfen Sie vor einer Entscheidung diese fünf Kriterien:

  • Substitutiver Charakter: Der Tarif sichert ambulant und stationär dauerhaft ab und wird für die Befreiung nach § 8 SGB V anerkannt – reine Incoming- oder Reisetarife erfüllen das nicht.
  • Selbstbehalt: Ein hoher Selbstbehalt senkt den Monatsbeitrag, verlagert das Kostenrisiko aber auf Sie. Rechnen Sie den Beitrag mit und ohne Selbstbehalt gegen.
  • Altersrückstellungen und Anschluss: Klären Sie, ob der günstige Beitrag auf gestrichenen Altersrückstellungen beruht und wie der Tarif nach dem Studium weiterläuft.
  • Beihilfefähigkeit: Als Beamtenkind brauchen Sie einen beihilfekonformen Restkostentarif, keinen Volltarif für 100 Prozent der Kosten.
  • Wartezeiten und Pflege: Achten Sie auf geregelte Wartezeiten und einen enthaltenen Pflegebaustein, der zu jeder vollständigen Absicherung gehört.

Der größte Fallstrick: Die Befreiung nach § 8 SGB V ist unwiderruflich

Ihre unumkehrbaren KV-Weichen: 25 – 30 – Befreiung

Drei Zeitpunkte im Studium legen Ihre Kranken­versicherung fest, und jeder ist eine Einbahnstraße:

  • Mit 25 endet die beitragsfreie Familien­versicherung – für Beamtenkinder zugleich der Beihilfeanspruch, der den günstigen Restkostentarif trägt.
  • Mit 30 endet die studentische Pflicht­versicherung endgültig; danach bleibt nur die freiwillige gesetzliche oder die private Versicherung.
  • Mit dem Befreiungsantrag nach § 8 SGB V bindet die Entscheidung ab Antragstellung für die gesamte Studiendauer – zurück in die studentische Versicherung geht es nicht.

Wer als Werkstudent in die PKV will, muss sich von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen – und diese Entscheidung ist endgültig. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden (Quelle: § 8 SGB V).

Der Gesetzeswortlaut ist eindeutig: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie bindet für die gesamte Dauer des Studiums (Quelle: § 8 SGB V). Wer sich falsch entscheidet, kann während des Studiums nicht in die günstige studentische Versicherung zurück – das ist die weitreichendste Weichenstellung des ganzen Themas.


Zurück in die gesetzliche Versicherung – so schwer ist es wirklich

Während des Studiums ist die Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung wegen der unwiderruflichen Befreiung grundsätzlich versperrt. Nach dem Studium gelingt sie in der Regel nur über eine sozial­versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2026 bei 77.400 Euro liegt (Quelle: § 6 SGB V).

Icon gegensätzliche Pfeile

Wer sich nach dem Studium selbständig macht, hat diesen Rückweg nicht. Und wer über 55 ist und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, ist von der gesetzlichen Pflicht­versicherung sogar ganz ausgeschlossen. Für Werkstudenten liegt diese Grenze zeitlich fern – sie zeigt aber, dass eine PKV-Entscheidung im Studium zur lebenslangen Weiche werden kann.

Vor der Befreiung: die Wahl zwischen GKV und PKV richtig treffen

Die Befreiung nach § 8 SGB V gilt für Ihr ganzes Studium – deshalb prüfen wir mit Ihnen neutral, ob die private Kranken­versicherung in Ihrer Konstellation überhaupt sinnvoll ist, bevor Sie sich festlegen. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

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Vorsicht bei Billig-Tarifen: substitutive PKV oder nur Incoming-Versicherung?

Sehr günstige „Studenten-PKV“-Angebote sind häufig gar keine vollwertige private Kranken­versicherung. Tarife für 26 bis 80 Euro im Monat sind meist Incoming- oder Reisekranken­versicherungen für ausländische Studierende und befristete Aufenthalte, angeboten von spezialisierten Anbietern (Stand 2026).

Der Unterschied ist für die Befreiung entscheidend. Für eine Befreiung nach § 8 SGB V müssen Sie einen Schutz nachweisen, der die Versicherungspflicht erfüllt – also dauerhafte ambulante und stationäre Absicherung mit einem Selbstbehalt von höchstens 5.000 Euro im Jahr (Quelle: § 193 VVG). Reine Reise- und Incoming-Tarife erfüllen das in der Regel nicht.


Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

Für Werkstudenten, für die die PKV überhaupt infrage kommt – vor allem Beamtenkinder mit Beihilfe und Studierende über 30 –, lohnt vor dem Abschluss ein Blick auf aktuelle Tarif-Tests. Hinweis: Die folgende Tabelle zeigt einen Ausschnitt aus dem allgemeinen PKV-Test und ist nicht studentenspezifisch.

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Alle privaten Kranken­versicherer im Test

Prüfen lassen, ob Ihr Tarif eine echte private Kranken­versicherung ist

Viele günstige Studenten-Angebote sind Reisekrankentarife, die für die Befreiung nicht anerkannt werden. Wir prüfen vorab, ob ein Tarif eine vollwertige substitutive PKV ist – für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

  • Substitutive PKV oder nur Incoming-/Reisekrankentarif
  • Anerkennung für die Befreiung nach § 8 SGB V geklärt
  • Kostenfrei und ohne Verpflichtung
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsprüfung, Antrag und Anwartschaft: Warum Sie als Werkstudent nicht allein zum Versicherer gehen sollten

Anders als die gesetzlichen Wege verlangt die PKV eine Gesundheitsprüfung. Sie müssen alle in Textform erfragten Vor­erkrankungen wahrheitsgemäß angeben (Quelle: § 19 VVG). Werden Vor­erkrankungen verschwiegen – etwa eine zurückliegende Psychotherapie –, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und rückwirkend die Leistung verweigern.

Warum Sie Ihren PKV-Antrag nicht auf eigene Faust stellen sollten

Stellen Sie direkt beim Versicherer einen Antrag und werden abgelehnt, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst und erschwert jeden weiteren Antrag. In unserer Beratung stellen wir für Ihre Wunschtarife deshalb zuerst anonyme Voranfragen, um Ihren Gesundheitszustand vorab abzuklären, bevor ein Antrag läuft. So erfahren Sie vorher, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert würden – gerade bei Vor­erkrankungen ein echter Vorteil.

Icon Sprechblase mit Haken

Für die erste Einschätzung brauchen Sie als Student übrigens keinen Einkommensnachweis, sondern vor allem Ihre Gesundheitsangaben. In einem ersten, etwa 30-minütigen Gespräch klären wir, ob die PKV in Ihrer Konstellation überhaupt sinnvoll ist, im Haupttermin vergleichen wir die Systeme über verschiedene Lebensphasen hinweg.


Die Anwartschafts­versicherung als Brücke

Wollen Sie die PKV erst nach dem Studium, oder müssen Sie als privat versichertes Beamtenkind ab 25 den Tarif wechseln, hilft eine Anwartschafts­versicherung. Sie friert Ihren Gesundheitszustand ein, sodass Sie später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV kommen. Die kleine Anwartschaft kostet ungefähr fünf bis zehn Prozent, die große Anwartschaft mit weiterem Aufbau von Altersrückstellungen rund 30 bis 45 Prozent des Beitrags (Quelle: Allianz).

Experten-Tipp:
Gehen Sie mit Vor­erkrankungen nie allein zum Versicherer

„Ein abgelehnter PKV-Antrag landet in den Datenbanken der Versicherer und erschwert jeden weiteren Versuch – gerade mit Vor­erkrankungen ein echtes Risiko. Deshalb stellen wir für Ihre Wunschtarife zuerst anonyme Voranfragen und klären Ihren Gesundheitszustand vorab, bevor ein Antrag läuft. So erfahren Sie die Konditionen, ohne einen Ablehnungseintrag zu riskieren. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.“

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Werkstudent über 30, dual, international oder in Promotion: die Sonderfälle

Einige Werkstudenten-Konstellationen folgen eigenen Regeln, die über die vier Standardwege hinausgehen. Für sie stellt sich die PKV-Frage anders.

Werkstudent über 30

Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Versicherung; das früher wichtige 14. Fachsemester ist seit dem 01.01.2020 kein Kriterium mehr (Quelle: vdek). Danach wählen Sie zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und PKV. Hier ist die PKV neben dem Beihilfefall der zweite Fall, in dem sie preislich günstiger sein kann – der Beitritt hängt aber an der Gesundheitsprüfung.

Icon Kalender

Duales Studium

Duale Studierende gelten kranken­versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer und sind ­versicherungspflichtig – nicht studentisch und nicht über das Werkstudentenprivileg befreit (Quelle: Techniker Krankenkasse). Für sie ist die PKV als Voll­versicherung regelmäßig ausgeschlossen; der Beitrag richtet sich nach der Ausbildungsvergütung.

Icon Angestellte

Internationale Werkstudenten

Für internationale Studierende sind die günstigen „privaten“ Studententarife überwiegend Incoming-Versicherungen, keine substitutive PKV. Nicht-EU-Studierende unter 30 wechseln nach der Einschreibung in der Regel in die gesetzliche Studierenden­versicherung (Quelle: internationale-studierende.de). Hochschulen warnen ausdrücklich, dass billige Privatlösungen von Behörden nicht anerkannt werden können.

Icon Weltkugel

Doktoranden und Promotionsstudenten

Eine studentische Versicherung ist für Promovierende nur möglich, wenn die Promotion noch vor Abschluss des vorherigen Studiengangs begonnen wird. Wer erst nach dem Studienabschluss promoviert, hat keinen Zugang zur studentischen Versicherung und fällt in freiwillige Versicherung, Familien­versicherung oder eine Pflicht­versicherung über eine Anstellung (Quelle: GEW).

Icon Student

Häufige Fragen zur Kranken­versicherung für Werkstudenten

Wie bin ich als Werkstudent über 30 krankenversichert?

Mit dem 30. Geburtstag endet die studentische Pflicht­versicherung, Ihr Werkstudentenprivileg gilt aber weiter. Für Ihre eigene Absicherung bleibt ab 30 nur die Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Kranken­versicherung. Die freiwillige gesetzliche Versicherung ist deutlich teurer als die studentische Versicherung, verlangt aber keine Gesundheitsprüfung. Die private Kranken­versicherung kann bei gutem Gesundheitszustand günstiger sein, prüft dafür Ihre Vor­erkrankungen. Eine Verlängerung der studentischen Versicherung über 30 hinaus ist nur mit anerkannten Gründen wie Zweitstudium oder Erkrankung möglich.

Was kostet die Kranken­versicherung für Werkstudenten?

Das hängt nicht von Ihrem Job-Gehalt ab, sondern vom Versicherungsweg. In der beitragsfreien Familien­versicherung zahlen Sie bis 25 nichts. Die studentische Pflicht­versicherung kostet je nach Krankenkasse rund 120 bis 150 Euro im Monat. Ab 30 bleibt nur die freiwillige gesetzliche Versicherung mit einem Mindestbeitrag, der nach den Rechengrößen 2026 bei rund 270 Euro im Monat liegt. Ein echter privater Studententarif liegt bei jungen, gesunden Antragstellern oft bei etwa 95 bis 150 Euro, höherwertige Tarife auch darüber.

Was kostet die Kranken­versicherung für Studenten ab 25?

Mit dem 25. Geburtstag endet in der Regel die beitragsfreie Familien­versicherung. Danach greift bis 30 die studentische Pflicht­versicherung mit rund 120 bis 150 Euro im Monat. Für Beamtenkinder ist dieser Geburtstag besonders wichtig: Mit 25 endet auch der Beihilfeanspruch, weil er an das Kindergeld gekoppelt ist. Der bisher günstige Restkostentarif reicht dann nicht mehr, und es wird ein vollständiger privater Tarif nötig. Ein Rückweg in die günstige studentische Versicherung ist wegen der unwiderruflichen Befreiung dann versperrt.

Warum müssen Werkstudenten überhaupt Kranken­versicherung zahlen?

In Deutschland besteht Kranken­versicherungspflicht, auch für Studierende, niemand kann sich ihr entziehen. Ob Sie zahlen, hängt aber nicht vom Werkstudentenjob ab, sondern von Ihrem Status. Aus dem Job selbst zahlen Sie bei höchstens 20 Wochenstunden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen­versicherung. Für Ihre eigene Kranken­versicherung gilt: In der Familien­versicherung zahlen Sie nichts, in der studentischen oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung den vollen Beitrag selbst. Nur die Renten­versicherung bleibt aus dem Job immer pflichtig.

Wer zahlt die Kranken­versicherung bei Werkstudenten – der Arbeitgeber oder ich?

Weil Ihre Werkstudentenbeschäftigung ­versicherungsfrei ist, zahlt Ihr Arbeitgeber keinen Anteil zur Kranken­versicherung aus diesem Job. Den Beitrag tragen Sie selbst: in der Familien­versicherung null Euro, in der studentischen oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung den vollen Beitrag, in der privaten Kranken­versicherung die volle Beitragssumme. Anders ist es nur bei der Renten­versicherung, dort teilen sich Arbeitgeber und Sie den Beitrag je zur Hälfte. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung kommt erst infrage, wenn Ihr Job doch ­versicherungspflichtig wird.

Welche Nebenjobs sind für privat versicherte Werkstudenten erlaubt?

Ein Minijob und eine kurzfristige Ferienbeschäftigung von höchstens drei Monaten im Jahr gefährden weder Ihre private Kranken­versicherung noch das Werkstudentenprivileg. Kritisch wird es erst, wenn Sie dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit arbeiten. Dann wird Ihre Beschäftigung regulär ­versicherungspflichtig, und Sie verlieren die freie Wahl der privaten Kranken­versicherung. Bis 25 sollten familienversicherte Studierende zusätzlich die Einkommensgrenze der Familien­versicherung im Blick behalten.

Welche Wartezeiten gelten in der privaten Kranken­versicherung?

Die allgemeine Wartezeit beträgt höchstens drei Monate, für Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung höchstens acht Monate, für die Pflege­versicherung bis zu drei Jahre, so regelt es der § 197 VVG. Wenn Sie ohne Lücke aus der gesetzlichen Versicherung wechseln und den Vertrag spätestens zwei Monate nach Ende der Vor­versicherung beantragen, wird Ihre Vor­versicherungszeit angerechnet. Die Wartezeit entfällt dann in der Regel. Manche Aktionstarife verzichten ganz auf Wartezeiten.

Wie kündige ich die private Kranken­versicherung als Werkstudent – und wann ist das möglich?

Rechtlich ja, praktisch nur eingeschränkt. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist möglich, so der § 205 VVG – aber nur, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten einen lückenlosen Anschlussschutz nachweisen. Während des Studiums scheitert der Weg zurück in die günstige studentische Versicherung an der unwiderruflichen Befreiung. Ein echtes Kündigungsrecht entsteht meist erst, wenn Sie ­versicherungspflichtig werden, etwa durch eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung nach dem Studium.

Was passiert, wenn ich als privat versicherter Student die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Bleiben mindestens zwei Monatsbeiträge offen, stellt der Versicherer Ihren Vertrag in den sogenannten Notlagentarif um. Dann werden nur noch akute Erkrankungen, Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft erstattet, der übrige Leistungsumfang ruht. Für Studierende mit knapper Kasse ist das ein reales Risiko. Als dauerhafte Rückfallebene gibt es zusätzlich den Basistarif mit gesetzlich begrenztem Beitrag und einer Leistung, die der gesetzlichen Kranken­versicherung nahekommt.

Wie setze ich die Kranken­versicherungsbeiträge als Werkstudent von der Steuer ab?

Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung zählen als Sonderausgaben, so der § 10 EStG. Der Anteil für die Basisabsicherung ist voll absetzbar, Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer und der Krankengeldanteil dagegen nicht. Ein wichtiger Spartipp für Studierende: Zahlen Ihre unterhaltspflichtigen Eltern Ihre Beiträge, können sie diese als eigene Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen. Voraussetzung sind eine bestehende Unterhaltspflicht und die tatsächliche Zahlung.

Welche Rolle spielt die Pflege­versicherung für Werkstudenten?

Die Pflege­versicherung läuft immer parallel zur Kranken­versicherung. In der studentischen Versicherung ist sie im Beitrag bereits enthalten, in der privaten Kranken­versicherung kommt ein eigener Pflege-Baustein hinzu. Wichtig: Ab 23 zahlen Kinderlose einen Zuschlag, der Beitragssatz steigt dann von 3,6 auf 4,2 Prozent. Gerade bei privaten Studententarifen wird die Pflege­versicherung oft übersehen, obwohl sie zu jeder vollständigen Absicherung dazugehört.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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