Das erwartet Sie hier
Wie der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG funktioniert, wann er ohne Gesundheitsprüfung geht und was er wirklich bringt.
Inhalt dieser Seite- So läuft der Tarifwechsel nach § 204 VVG ab
- Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung
- Was mit Ihrer Alterungsrückstellung passiert
- Die vier Wege aus dem teuren Tarif
- Was Gesetz und Gerichte zum Tarifwechsel sagen
- Wie viel Sie wirklich sparen können
- Was eine Tarifwechsel Beratung kostet
- Für wen sich der Wechsel besonders lohnt
- Häufige Fragen zum PKV Tarifwechsel
Das Wichtigste in Kürze
- Der PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist Ihr Recht, innerhalb Ihrer eigenen Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln – jederzeit und mit voller Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung.
- Bei gleichartigem Schutz ohne Mehrleistung gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung – auch bei Vorerkrankungen und in jedem Alter.
- Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer prüfen, und das ausschließlich für den Mehrleistungsteil.
- Beamte und Rentner haben eigene Regeln: Für Beamte gilt bei einer Beihilfeänderung eine Frist von sechs Monaten, und der Zuschuss der Rentenversicherung sinkt bei einer Beitragssenkung nicht mit. → Mehr dazu im Abschnitt „Für wen sich der Wechsel besonders lohnt“
- Häufigster Anlass ist eine Beitragsanpassung: 2026 steigen die Beiträge für rund 60 % der Privatversicherten um durchschnittlich rund 13 %.
- Eine belastbare Durchschnittsersparnis gibt es nicht – Werbewerte wie „bis zu 35 %“ sind Erfahrungswerte ohne offengelegte Methode.

Robert Böhrk
Unser Experte für die private Krankenversicherung
Ihre PKV-Beiträge sind gestiegen und Sie denken, dagegen lässt sich nichts machen. Genau dieser Eindruck täuscht.
Mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG haben Sie ein gesetzliches Recht, innerhalb Ihrer eigenen Versicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Ihre über Jahre angesparte Alterungsrückstellung nehmen Sie dabei vollständig mit, und bei gleichartigem Schutz gibt es nicht einmal eine neue Gesundheitsprüfung. Viele Versicherte kennen dieses Recht nicht oder fürchten, ihren mühsam aufgebauten Schutz zu verlieren. Dabei geht es nicht darum, Leistungen zu opfern, sondern darum, für denselben Schutz nicht mehr zu zahlen als nötig. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Wechsel abläuft, wann er ohne Gesundheitsprüfung geht und was er realistisch bringt.
So läuft der Tarifwechsel nach § 204 VVG ab
Das ist neu in 2026
PKV-Beiträge steigen: Zum 1. Januar 2026 steigen die PKV-Beiträge für rund 60 Prozent der Versicherten um durchschnittlich rund 13 Prozent. → Mehr dazu im Abschnitt „So läuft der Tarifwechsel nach § 204 VVG ab“
Beitragsdeckel der PKV-Sozialtarife 2026: Die Beitragsdeckel der PKV-Sozialtarife liegen 2026 bei rund 849 Euro (Standardtarif) und rund 1.017 Euro (Basistarif). → Mehr dazu im Abschnitt „Die vier Wege aus dem teuren Tarif“
Versicherungspflichtgrenze 2026: Wer 2026 in die gesetzliche Krankenversicherung zurück will, darf höchstens 77.400 Euro im Jahr verdienen. → Mehr dazu im Abschnitt „Die vier Wege aus dem teuren Tarif“
Ein PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist der Wechsel in einen anderen Tarif Ihres eigenen Versicherers – jederzeit, ohne Kündigung und mit voller Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung. Ihr Vertrag bleibt bestehen, nur Leistung und Beitrag ändern sich. Das ist ein einseitiges Gestaltungsrecht: Bei gleichartigem Schutz kann Ihr Versicherer den Wechsel nicht ablehnen (Quelle: § 204 VVG).
Der Ablauf folgt fünf Schritten:
- Antrag stellen: Sie beantragen den Wechsel formlos bei Ihrem eigenen Versicherer – jederzeit, ohne Frist und ohne Kündigung.
- Auskunft verlangen: Sie haben Anspruch auf Auskunft über alle in Betracht kommenden gleichwertigen oder besseren Zieltarife (BGH, Az. IV ZR 76/11).
- Gleichartig wechseln: Bei gleichartigem Schutz ohne Mehrleistung erfolgt der Wechsel ohne Gesundheitsprüfung.
- Mehrleistung prüfen: Nur für zusätzliche Leistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen, begrenzt auf diesen Mehrleistungsteil.
- Alterungsrückstellung anrechnen: Ihre angesparte Alterungsrückstellung bleibt vollständig erhalten und wird auf den neuen Tarif angerechnet.
Nach den PKV-Tarifwechselleitlinien beantworten die teilnehmenden Unternehmen Ihre Anfrage binnen 15 Arbeitstagen (Quelle: PKV-Verband). Der neue Beitrag gilt in der Praxis meist zum Monatsersten nach der Umstellung. Eine Mindestlaufzeit oder eine Obergrenze für die Zahl der Wechsel gibt es nicht.
Der häufigste Anlass für einen Wechsel ist eine Beitragsanpassung nach § 203 VVG. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für rund 60 Prozent der Privatversicherten um durchschnittlich rund 13 Prozent (Quelle: PKV-Verband). Ihr Versicherer darf den Beitrag nur anpassen, wenn ein auslösender Faktor über- oder unterschritten wird und ein Treuhänder zustimmt (Quelle: § 203 VVG). Genau nach so einer Erhöhung lohnt der Blick auf günstigere interne Tarife.
Nach der Beitragserhöhung: Ihren PKV-Tarif prüfen lassen
Wir prüfen für Sie, ob ein interner Wechsel Ihre Erhöhung auffängt – kostenfrei und unverbindlich. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.
- Wir setzen Ihren Auskunftsanspruch auf das gesamte interne Tarifspektrum durch
- Persönliche Prüfung Ihres konkreten Beitrags statt Standardvergleich
- Leistungsniveau geht vor reiner Beitragsersparnis
Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung
Ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist immer dann möglich, wenn Sie in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln – also ohne zusätzliche Leistungen. Dann gibt es keine Gesundheitsfragen, keinen Risikozuschlag und keine neue Wartezeit. Ihr Gesundheitszustand ist dabei irrelevant, auch schwere Vorerkrankungen schaden nicht, und ein Alterslimit existiert nicht.
Nur wenn Sie Mehrleistungen einschließen, darf der Versicherer prüfen. Das gilt zum Beispiel für die Chefarztbehandlung oder eine niedrigere Selbstbeteiligung. Diese Prüfung ist aber auf den Mehrleistungsteil begrenzt (BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 45/16). Auch die Senkung eines Selbstbehalts zählt bereits als Mehrleistung.
Für Vorerkrankte gibt es einen wichtigen Ausweg: Statt einen Risikozuschlag zu akzeptieren, können Sie einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung vereinbaren. Dann bleibt der Wechsel zuschlagsfrei. Wer vor allem sparen will, schließt Mehrleistungen von vornherein aus und bleibt so komplett prüfungsfrei.
Werden bei einem Mehrleistungswechsel Gesundheitsfragen gestellt, gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht: Sie müssen wahrheitsgemäß und vollständig für den abgefragten Zeitraum antworten (Quelle: § 19 VVG). Da nur der Mehrleistungsteil geprüft wird, betrifft eine Verletzung in der Regel auch nur diesen Teil. Ihr bisheriger Grundschutz bleibt davon unberührt.
Warum Sie einen Mehrleistungswechsel nicht allein beantragen sollten
Wenn Sie direkt bei Ihrem Versicherer einen Mehrleistungswechsel beantragen und abgelehnt werden, kann das künftige Anträge erschweren. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet das: Ein Versicherungsexperte klärt vorab und ohne Ihren Namen, ob und zu welchen Konditionen der Wechsel möglich ist. Sie erfahren also vorher, ob ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss droht – ganz ohne ablehnungsbelasteten Antrag. Diesen Weg bietet weder ein Vergleichsportal noch ein KI-Auskunftstool.
Mehrleistungen absichern – ohne Risiko einer Ablehnung
Bei Vorerkrankungen klären wir vorab und ohne Ihren Namen, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel mit Mehrleistung möglich ist. So riskieren Sie keinen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert.
- Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Mehrleistungswechsel
- Sie erfahren vorab, ob ein Zuschlag oder ein Leistungsausschluss droht
- Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
Was mit Ihrer Alterungsrückstellung passiert
Beim internen Tarifwechsel bleibt Ihre Alterungsrückstellung vollständig erhalten und wird auf den neuen Tarif angerechnet. Das ist gesetzlich zwingend und lässt sich nicht ausschließen. Branchenweit lag die Alterungsrückstellung 2025 bei 355,4 Milliarden Euro (Quelle: PKV-Verband) – Kapital, das die Beiträge im Alter dämpft.
Das Prinzip dahinter ist einfach: In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Ihr aktuelles Risiko kostet. Der Überschuss wird angespart und verzinst. Im Alter federt dieses Polster dann Beitragssteigerungen ab. Steigende Kapitalmarktzinsen seit 2024 erhöhen die Erträge und mindern künftigen Anpassungsbedarf.
Auch das Alter bringt Entlastung: Ab 60 Jahren entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent. Ab 65 Jahren gleichen die daraus gebildeten Mittel Steigerungen aus, ab 80 können Restmittel den Beitrag aktiv senken (Quelle: PKV-Verband). Wer intern wechselt, nimmt dieses gesamte Polster mit. Beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen geht ein großer Teil davon verloren – mehr dazu bei den vier Wegen und der Beitragsanpassung in der PKV.
Experten-Tipp:
Der Versichererwechsel kostet Sie Ihr Alterspolster
„Der Wechsel zu einem günstigeren Versicherer wird oft als der große Sparhebel verkauft. Doch dabei verlieren Sie einen Großteil Ihrer Alterungsrückstellung – nur der schmale Übertragungswert auf Basistarif-Niveau wandert mit. Bei Verträgen vor 2009 ist selbst der nicht garantiert. Bleiben Sie im Haus und wechseln intern nach § 204: So nehmen Sie Ihr komplettes Alterspolster mit.“
Die vier Wege aus dem teuren Tarif
Aus einem teuren PKV-Tarif führen vier Wege, die sich stark unterscheiden – vor allem bei Gesundheitsprüfung und Alterungsrückstellung. Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG schlägt die anderen drei für langjährig Versicherte fast immer, weil nur er Rückstellung und erworbene Rechte vollständig sichert.
| Vorgang | Gesundheitsprüfung | Alterungsrückstellung |
|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204), gleichartig | Nein | Vollständig erhalten |
| Interner Tarifwechsel, mit Mehrleistung | Nur für Mehrleistung | Vollständig erhalten |
| Versichererwechsel (Vertrag ab 2009) | Ja (voll) | Nur Übertragungswert |
| Versichererwechsel (Vertrag vor 2009) | Ja (voll) | In der Regel verloren |
| Rückkehr in die GKV | Entfällt | Verloren |
So finden Sie Ihren Weg durch die vier Optionen
Vier Fragen führen Sie zur passenden Option. Für langjährig Versicherte endet fast jeder Pfad beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG, weil nur er Ihre Alterungsrückstellung vollständig sichert.
- Frage 1: Wollen Sie Ihr Leistungsniveau im Kern behalten und trotzdem sparen? Dann ist der interne Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif Ihr Weg: ohne Gesundheitsprüfung, mit voller Anrechnung Ihrer Rückstellung.
- Frage 2: Wurde Ihr Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen? Dann scheidet der Versichererwechsel praktisch aus, weil kein Übertragungsanspruch besteht. Der interne Wechsel bleibt Ihr Weg.
- Frage 3: Ist Ihr Beitrag selbst nach einem internen Wechsel nicht mehr tragbar? Dann deckeln Standard- und Basistarif als Sozialtarife den Beitrag, allerdings bei deutlich geringerer Leistung.
- Frage 4: Sind Sie jünger als 55 Jahre und liegt Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze? Nur dann ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ein Weg, um den Preis Ihrer gesamten Alterungsrückstellung.
Führen mehrere Pfade zum internen Wechsel, liegen Sie richtig: Er ist für die meisten die verlustfreie Option, die anderen drei sind Sonderfälle.
Beim Versichererwechsel kündigen Sie und schließen bei einem anderen Unternehmen neu ab – mit voller Gesundheitsprüfung. Mitnehmen können Sie nur den Übertragungswert auf Basistarif-Niveau. Für Verträge vor dem 1. Januar 2009 besteht gar kein Übertragungsanspruch. Wer also einen alten Vertrag hat, für den ist der interne Wechsel praktisch die einzige verlustfreie Option. Zu einem Wechsel der privaten Krankenversicherung gehört diese Rechnung immer dazu.
Die PKV-Sozialtarife sind der dritte Weg. Standard- und Basistarif orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und deckeln den Beitrag: 2026 bei rund 849 Euro (Standardtarif) und rund 1.017 Euro (Basistarif), bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Die Rückstellungen bleiben erhalten, die Leistung sinkt aber deutlich.
Der vierte Weg ist die Rückkehr in die GKV. Unter 55 Jahren geht das über die Versicherungspflicht, wenn Ihr Einkommen 2026 unter 77.400 Euro im Jahr liegt. Ab 55 ist die GKV faktisch gesperrt (Quelle: § 6 SGB V). Ihre Alterungsrückstellungen gehen dabei vollständig verloren.
Nicht zu verwechseln ist der Tarifwechsel mit einem Beitragsentlastungstarif. Das ist ein zusätzlicher Baustein aus dem Neugeschäft, der die Beiträge ab Rentenbeginn senkt – und kein Wechsel nach § 204 VVG. Er kann eine eigene Gesundheitsprüfung verlangen.
Was Gesetz und Gerichte zum Tarifwechsel sagen
Ihr Wechselrecht ist durch mehrere Gerichtsurteile gestärkt worden, die Ihre Position gegenüber dem Versicherer deutlich verbessern. Kern ist § 204 VVG, den die Rechtsprechung in wichtigen Streitfragen zugunsten der Versicherten ausgelegt hat.
- Auskunftspflicht: Ihr Versicherer muss Sie auf Verlangen über alle in Betracht kommenden gleichwertigen oder besseren Zieltarife informieren, nicht nur über einzelne (BGH, Az. IV ZR 76/11).
- Mehrleistung: Eine Gesundheitsprüfung ist nur für den Mehrleistungsteil zulässig, nicht für den gesamten Gesundheitszustand (BGH, Urteil vom 20.07.2016, IV ZR 45/16).
- Wartezeiten und Zahnstaffeln: Sie beginnen beim internen Wechsel nicht neu, die Vorversicherungszeit wird angerechnet (BVerwG, Urteil vom 21.03.2007, 6 C 26.06).
- Selbstbehalt: Ein „doppelter Selbstbehalt“ ist unwirksam, ein Selbstbehalt wird nur bis zur Höhe des ursprünglichen Betrags übertragen (BGH, Urteil vom 12.09.2012, IV ZR 28/12).
Die häufigsten Streitpunkte folgen genau diesen Urteilen: eine unvollständige oder steuernde Tarifauskunft, die Prüfung des gesamten Gesundheitszustands statt nur der Mehrleistung und der Neustart von Wartezeiten trotz jahrelanger Vorversicherung. In einem dokumentierten Fall wurden 18 Jahre Vorversicherung zunächst nicht anerkannt. Solche Verweigerungen sind angreifbar.
Experten-Tipp:
Sie haben Anspruch auf jeden passenden Tarif – nicht nur auf die Auswahl des Versicherers
„Viele akzeptieren die Handvoll Tarife, die der Versicherer von sich aus anbietet. Dabei muss er Ihnen laut BGH über alle in Betracht kommenden Zieltarife Auskunft geben, nicht nur über einzelne. Berufen Sie sich schriftlich auf dieses Auskunftsrecht (Az. IV ZR 76/11) und verlangen Sie das vollständige Spektrum. Eine steuernde Teilauswahl ist angreifbar – und Sie sitzen am längeren Hebel.“
Was tun, wenn der Versicherer den Wechsel verweigert?
Bei einem gleichartigen Wechsel darf Ihr Versicherer gar nicht ablehnen, denn es ist ein einseitiges Recht. Zeigt er nur wenige unattraktive Tarife oder mauert er, gibt es eine klare Eskalationsleiter: schriftlicher Widerspruch und erneutes Auskunftsverlangen, dann der PKV-Ombudsmann, dann die BaFin und zuletzt die Klage. Beim Ombudsmann gingen 2025 rund 9.755 Anträge ein, etwa jedes dritte abgeschlossene Verfahren endete mit einer Einigung (Quelle: PKV-Ombudsmann).
Das gesamte Tarifspektrum sehen – wir setzen es für Sie durch
Viele Versicherer zeigen nur eine kleine Tarifauswahl. Wir setzen Ihren Auskunftsanspruch auf alle in Betracht kommenden Tarife durch und haften für die Empfehlung, die wir Ihnen geben. Wir gehören zu den von Finanztip empfohlenen Beratern für die private Krankenversicherung.
- Anspruch auf das komplette interne Tarifspektrum nach § 204 VVG
- Wir haften für unsere Tarifempfehlung nach VVG
- Kostenfrei und unverbindlich
Wie viel Sie wirklich sparen können
Eine belastbare Durchschnittsersparnis für den Tarifwechsel gibt es nicht. Werbewerte wie „bis zu 35 Prozent“ oder einzelne Fallbeispiele sind Erfahrungswerte ohne offengelegte Methode und Grundgesamtheit. Sie taugen als grobe Größenordnung, nicht als Zusage.
Der Bund der Versicherten widerspricht sogar ausdrücklich: Es gebe keine Belege dafür, dass ein Tarifwechsel langfristig zu einer geringeren Beitragszahlung ohne Leistungsverzicht führe (Quelle: Bund der Versicherten). Die Begründung: Günstige Zieltarife seien oft zu optimistisch kalkuliert, spätere Anpassungen könnten den Vorteil aufzehren. Wir nehmen diese Position ernst – Leistungsniveau geht vor reiner Beitragsersparnis.
Transparent eingeordnet: Was an den Sparversprechen dran ist
In der Werbung kursieren konkrete Erfolgsgeschichten. Wir zeigen zwei davon – aber als eingeordnete Erfahrungswerte, nicht als Zusage.
- Fall 1: Beitrag von 960 auf 550 Euro im Monat gesenkt.
- Fall 2: Beitrag von 772 auf 537 Euro im Monat gesenkt.
Die wichtigste Frage bleibt in beiden Fällen offen: Ist das Leistungsniveau wirklich gleich geblieben? Ohne offengelegte Methode und Grundgesamtheit taugen solche Zahlen nur als grobe Größenordnung.
Ordnen Sie beide Zahlen deshalb an der Gegenposition des Bundes der Versicherten ein: Für einen dauerhaft günstigeren Beitrag ohne Leistungsverzicht gibt es keine Belege (Quelle: Bund der Versicherten).
Als Anker taugt der Durchschnittsbeitrag: Vollversicherte zahlten 2024 im Schnitt 559 Euro im Monat (ohne Beihilfe), für 2026 werden rund 617 Euro erwartet (Quelle: PKV-Verband). Die wirksamsten Stellschrauben ohne echten Leistungsverzicht sind eine höhere Selbstbeteiligung und der Verzicht auf teure Zusatzleistungen. Wer den PKV-Beitrag senken will, beginnt am besten hier.
Wie viel bei Ihnen wirklich zusammenkommt, zeigt sich erst an Ihrem konkreten Vertrag. Wir rechnen für Sie durch, welche internen Tarife Ihren Beitrag senken, ohne dass Ihr Schutz leidet – kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Was eine Tarifwechsel-Beratung kostet
Eine Tarifwechsel-Beratung wird über zwei sehr unterschiedliche Honorarmodelle abgerechnet. Ein Versicherungsberater rechnet erfolgsunabhängig nach Stunden ab, meist 100 bis 150 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, bei sechs bis acht Stunden also grob 700 bis 950 Euro. Ein Vermittler auf Courtage-Basis rechnet erfolgsabhängig ab, üblich sind das Acht- bis Zwölffache Ihrer Monatsersparnis – bei 250 Euro Ersparnis rund 2.000 bis 3.000 Euro.
Rechtlich ist die Grenze klar: Ein erfolgsabhängiges Honorar dürfen nur Vermittler auf Courtage-Basis verlangen, Versicherungsberatern ist es verboten (BGH, Urteil vom 06.06.2019, I ZR 67/18). Praktisch heißt das: Wer Ihnen ein Erfolgshonorar anbietet, arbeitet auf Courtage-Basis. Günstiger geht es über Verbraucherzentralen, etwa rund 60 Euro für 45 Minuten; Mitglieder im Bund der Versicherten zahlen nichts extra.
Ein Gewinn nebenbei: Der Basisanteil Ihres Beitrags bleibt auch nach dem Wechsel unbegrenzt steuerlich absetzbar (Quelle: § 10 EStG). Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer und das Krankentagegeld sind es nicht. Wer Wahlleistungen reduziert, verschiebt das Verhältnis also zugunsten des absetzbaren Basisanteils.
Experten-Tipp:
Das Erfolgshonorar ist oft die teuerste Beratung
„Ein Erfolgshonorar klingt fair – Sie zahlen ja nur, wenn Sie sparen. Doch das Acht- bis Zwölffache Ihrer Monatsersparnis frisst schnell zwei Jahre Ersparnis auf. Und wer ein Erfolgshonorar verlangt, arbeitet auf Courtage-Basis, nicht als Versicherungsberater (BGH, I ZR 67/18). Fragen Sie vorab nach der Abrechnungsart. Eine kostenfreie Prüfung, die vom Leistungsniveau ausgeht, schlägt jedes Sparversprechen.“
Für wen sich der Wechsel besonders lohnt
Der interne Tarifwechsel lohnt sich für fast jeden nach einer spürbaren Beitragsanpassung – und ganz besonders für vier Gruppen mit eigenen Regeln. Denn wie stark die Ersparnis bei Ihnen ankommt, hängt von Ihrem Status ab.
- Für Selbständige wirkt jeder gesparte Euro zu 100 Prozent, weil es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.
- Für Rentner ist der Wechsel das wichtigste Sparinstrument, denn ein Versichererwechsel scheidet im Alter meist aus. Ihr Zuschuss der Rentenversicherung sinkt bei einer Beitragssenkung nicht mit – anders als beim Arbeitgeberzuschuss.
- Bei Angestellten entscheidet ein Rechenfallstrick: Liegt Ihr halber Beitrag über dem Arbeitgeber-Höchstzuschuss von 508,59 Euro im Monat (2026), senken Sie mit dem Wechsel allein Ihren Eigenanteil und sparen voll (Quelle: § 257 SGB V). Liegt er darunter, teilen Sie die Ersparnis 50/50 mit dem Arbeitgeber. Zu dieser Rechnung gehört der Arbeitgeberzuschuss zur PKV immer dazu.
Ein Beispiel macht es greifbar: Bei einem Monatsbeitrag von 1.100 Euro liegt Ihr halber Anteil mit 550 Euro über der Schwelle, sodass jede Ersparnis allein Ihren Eigenanteil senkt. Bei 900 Euro Beitrag liegt Ihr halber Anteil von 450 Euro darunter, sodass der Arbeitgeber die Hälfte jeder Ersparnis mitnimmt.
Beamte haben ein Sonderrecht: Ändert sich ihre Beihilfe – etwa bei Pensionierung oder bei der Geburt eines Kindes – dürfen sie den PKV-Anteil ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Wichtig ist die Frist von sechs Monaten; danach kann eine Gesundheitsprüfung fällig werden. Ab 55 Jahren machen viele Versicherer zudem proaktive Tarifvorschläge.
Experten-Tipp:
Als Beamter wechseln Sie ohne Gesundheitsprüfung – aber nur sechs Monate lang
„Als Beamter verlassen sich viele darauf, dass der Versicherer sich bei der Pensionierung von selbst meldet. Doch ändert sich Ihre Beihilfe – bei Pensionierung, Geburt oder Wegfall von Kindern – dürfen Sie Ihren PKV-Anteil ohne Gesundheitsprüfung anpassen. Entscheidend ist die 6-Monats-Frist: Danach kann eine Prüfung fällig werden. Handeln Sie aktiv innerhalb dieses Fensters.“
Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel
Wie wechsle ich meinen PKV-Tarif, ohne ihn zu kündigen?
Beim internen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibt Ihr Vertrag bestehen, nur Leistung und Beitrag ändern sich. Eine Kündigung wäre sogar schädlich: Sie brauchen sie nicht, und wer stattdessen zu einem anderen Versicherer kündigt, verliert einen großen Teil seiner Alterungsrückstellung und muss eine neue Gesundheitsprüfung bestehen. Der interne Wechsel läuft ganz ohne Kündigung.
Wie oft kann ich den PKV-Tarif wechseln?
So oft Sie wollen. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Obergrenze für die Zahl der internen Tarifwechsel. Sinnvoll ist ein Wechsel vor allem nach einer spürbaren Beitragsanpassung und beim Renteneintritt, wenn ohnehin Bausteine wie das Krankentagegeld wegfallen. Für den Wechsel selbst gilt keine Frist: Sie können den Antrag jederzeit bei Ihrem eigenen Versicherer stellen.
Wie lange dauert ein Tarifwechsel und ab wann gilt der neue Beitrag?
Die teilnehmenden Unternehmen beantworten Ihre Anfrage laut den PKV-Tarifwechselleitlinien binnen 15 Arbeitstagen. In der Praxis ziehen sich Auskunft, Prüfung und Umstellung oft über drei bis sechs Wochen. Der neue, günstigere Beitrag gilt dann meist zum Monatsersten nach der Umstellung. Bei einem gleichartigen Wechsel ohne Mehrleistung geht es in der Regel schneller, weil keine Gesundheitsprüfung dazwischenkommt.
Wie stelle ich den Antrag auf einen Tarifwechsel – gibt es einen Musterbrief?
Der Antrag ist formlos und geht an Ihren eigenen Versicherer. Wichtig ist, dass Sie darin ausdrücklich Ihren Auskunftsanspruch nach § 204 VVG geltend machen: Der Versicherer muss Sie über alle in Betracht kommenden gleichwertigen oder günstigeren Zieltarife informieren, nicht nur über einzelne (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen IV ZR 76/11). Fordern Sie außerdem an, dass ein gleichartiger Wechsel ohne Gesundheitsprüfung erfolgt. Kostenlose Musterbriefe stellen mehrere Verbraucherzentralen bereit.
Welche Nachteile hat ein PKV-Tarifwechsel?
Der Wechsel selbst kostet nichts und gefährdet Ihre Alterungsrückstellung nicht. Nachteile drohen erst, wenn Sie allein auf den Preis schauen: Ein deutlich leistungsschwächerer Zieltarif spart heute Geld, lässt sich später aber nur mit Gesundheitsprüfung wieder aufstocken. Der Bund der Versicherten bezweifelt zudem, dass ein Wechsel langfristig ohne Leistungsverzicht günstiger bleibt, weil günstig kalkulierte Tarife später stärker steigen können. Ein Tarifwechsel schützt auch nicht dauerhaft vor neuen Beitragsanpassungen nach § 203 VVG.
Welche Erfahrungen gibt es mit dem PKV-Tarifwechsel?
Belastbare Erfolgsstatistiken gibt es nicht – weder der PKV-Verband noch die BaFin weisen die Zahl der Wechsel aus. Kursierende Fallbeispiele wie 960 auf 550 Euro oder 772 auf 537 Euro im Monat sind Einzelfälle ohne offengelegte Methode. Positiv ist die klare Rechtslage: Ihr Wechselrecht ist gesetzlich verankert und durch mehrere Urteile gestützt. Kritisch berichten Versicherte vor allem, dass ihr Versicherer nicht von sich aus auf günstigere interne Tarife hinweist.
Wie wechseln Kinder und Ehepartner ihren Tarif getrennt?
Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem Tarif und damit ein eigenes Wechselrecht nach § 204 VVG. Sie können also den Tarif Ihres Kindes oder Ihres Partners getrennt von Ihrem eigenen prüfen und umstellen. Weil sich Alter, Gesundheitszustand und Leistungsbedarf unterscheiden, lohnt sich die getrennte Betrachtung fast immer – für Kinder gelten ohnehin eigene, meist günstige Tarife.
Was passiert mit einem bestehenden Risikozuschlag beim Tarifwechsel?
Ein Risikozuschlag, den Sie bei Vertragsabschluss wegen einer Vorerkrankung erhalten haben, läuft beim gleichartigen Wechsel mit und wird nicht neu bewertet. Einen zusätzlichen Zuschlag darf der Versicherer nur für echte Mehrleistungen verlangen, und auch das nur für diesen Teil. Beruht Ihr alter Zuschlag auf einer ausgeheilten oder falsch erfassten Diagnose, sollten Sie den Status prüfen und der Fortführung widersprechen – der Wechselzeitpunkt ist ein guter Anlass dafür.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.
