Das erwartet Sie hier
Ob Sie trotz Vorerkrankung in die private Krankenversicherung kommen, was ein Risikozuschlag kostet und welche Wege bei Ablehnung bleiben.
Inhalt dieser Seite- Was zählt als Vorerkrankung bei der PKV?
- Welche Vorerkrankungen sind ein Problem – und welche nicht?
- Warum die PKV Vorerkrankungen prüft – und die gesetzliche Kasse nicht
- Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
- Die vier möglichen Ergebnisse der Risikoprüfung
- Was kostet die PKV mit Vorerkrankung?
- Was passiert, wenn Sie eine Vorerkrankung nicht angeben?
- Warum Sie den PKV Antrag nicht allein stellen sollten
- Plan B bei einer Ablehnung
- Sonderwege je nach Berufsgruppe
- Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine private Krankenversicherung ist auch mit Vorerkrankung möglich – je nach Diagnose zum Normalbeitrag, gegen Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht.
- Der Risikozuschlag liegt meist bei 10 bis 30 % des Beitrags, in Einzelfällen höher (bis 50 % oder mehr); eine gesetzliche Obergrenze gibt es außerhalb der Beamten-Öffnungsaktion nicht.
- Über die Öffnungsaktion für Beamte ist der Zuschlag auf maximal 30 % gedeckelt, eine Ablehnung ist ausgeschlossen.
- Wer abgelehnt wird, hat im Basistarif Anspruch auf Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, gedeckelt auf 1.017,18 € pro Monat (2026).
- Verschwiegene Vorerkrankungen kann der Versicherer bis zu zehn Jahre lang gegen den Vertrag verwenden.
- Neugeborene privat Versicherter kommen über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in die PKV, wenn die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt erfolgt – auch bei angeborener Erkrankung.

Robert Böhrk
Unser Experte für die private Krankenversicherung
Eine Diagnose in der Akte – und plötzlich wirkt die PKV unerreichbar …
Sie haben einen Bluthochdruck, eine Allergie oder eine überstandene Therapie in Ihrer Akte und gehen davon aus, dass die private Krankenversicherung damit für Sie erledigt ist. Dieser Gedanke ist verständlich, in den meisten Fällen aber falsch. Ob und zu welchen Konditionen Sie aufgenommen werden, hängt weniger von der Diagnose selbst ab als davon, welchen Versicherer Sie fragen. Dieselbe Erkrankung führt beim einen Anbieter zur Ablehnung und beim anderen nur zu einem kleinen Zuschlag. Genau deshalb ist der erste Antrag, den Sie stellen, die wichtigste Weichenstellung – und zugleich einer der häufigsten Fehler. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Gesundheitsprüfung wirklich abläuft und wie Sie Ihre Chancen wahren, statt sie zu verspielen.
Was zählt als Vorerkrankung bei der privaten Krankenversicherung?
Neu im Jahr 2026
Basistarif auf 1.017,18 Euro gedeckelt: Der Basistarif als Auffangnetz bei Ablehnung ist 2026 auf 1.017,18 Euro pro Monat gedeckelt (2025: 942,64 Euro). → Mehr dazu im Abschnitt „Plan B bei einer Ablehnung“
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für den PKV-Zugang von Angestellten steigt 2026 auf 77.400 Euro brutto im Jahr. → Mehr dazu im Abschnitt „Sonderwege je nach Berufsgruppe“
Als Vorerkrankung gilt jede Erkrankung, Beschwerde oder Behandlung, die vor dem beantragten Vertragsbeginn bestand oder bestanden hat. Das reicht von der stabilen Allergie über Bluthochdruck, Rücken- und Schilddrüsenbeschwerden bis zu psychischen Erkrankungen, Krebs oder chronischen Leiden. Entscheidend ist dabei nicht der medizinische Schweregrad allein.
Maßgeblich ist, ob der Versicherer im Antrag in Textform nach dem Umstand gefragt hat. Anzeigepflichtig ist nur, wonach ausdrücklich gefragt wird (§ 19 Abs. 1 VVG). Was im Formular steht, müssen Sie vollständig und wahr beantworten (Quelle: VVG § 19).
Reine Bagatellen und regelmäßige Vorsorge müssen Sie nicht zwingend angeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden (Aktenzeichen 7 U 44/20), dass zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und ein leichter Zahnengstand nicht anzeigepflichtig sind. Die Grenze ist aber einzelfallabhängig – im Zweifel gilt: lieber angeben.
Welche Vorerkrankungen sind ein Problem – und welche nicht?
Ob eine Vorerkrankung zum Problem wird, entscheidet nicht die Diagnose an sich, sondern ihr Schweregrad, ihre Aktualität, der bisherige Verlauf und Ihre Berufsgruppe. Dieselbe Erkrankung kann beim einen Antragsteller folgenlos bleiben und beim anderen zur Ablehnung führen. Als grobe Orientierung lassen sich Vorerkrankungen in drei Stufen einordnen:
| Einordnung | Typische Diagnosen |
|---|---|
| Meist unproblematisch | Leichte, stabile Allergien und Heuschnupfen, gut eingestellte Schilddrüsenunterfunktion, ausgeheilte Bagatellen |
| Meist Risikozuschlag | Medikamentös eingestellter Bluthochdruck, leichtes Übergewicht (BMI 26 bis 28), Bandscheiben- und Rückenbeschwerden ohne OP und länger beschwerdefrei, Asthma |
| Häufig Leistungsausschluss oder Ablehnung | Psychische Erkrankungen (auch abgeschlossen, unter 5 Jahre), Krebs (unter 5 Jahre nach Therapieende), schweres Übergewicht oberhalb der anbieterabhängigen BMI-Grenzen, schwere chronische Erkrankungen |
Diese Einordnung ist eine Orientierung aus der Beratungspraxis, keine feste Regel. Weil die Bewertung derselben Diagnose von Anbieter zu Anbieter stark schwankt, klärt nur die anonyme Risikovoranfrage, wie Ihre konkrete Diagnose eingestuft wird.
Warum die PKV Vorerkrankungen prüft – und die gesetzliche Kasse nicht
Die private Krankenversicherung prüft Vorerkrankungen, weil sie risikoäquivalent kalkuliert: Der Beitrag soll die erwarteten Krankheitskosten des einzelnen Versicherten decken. Vorerkrankungen erhöhen die erwartete Leistung, deshalb preist der Versicherer dieses Mehrrisiko über Zuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung ein.
Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem Solidarprinzip. Sie nimmt jeden Versicherungspflichtigen ohne Gesundheitsprüfung auf, der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Für Menschen mit schweren Vorerkrankungen ist die gesetzliche Kasse deshalb oft die risikofreie Alternative.
Vorerkrankungen sind im PKV-Antrag eher die Regel als die Ausnahme. In Deutschland geben 53,7 Prozent der Erwachsenen eine chronische Erkrankung an (Quelle: Robert Koch-Institut). Rund ein Drittel hat einen diagnostizierten Bluthochdruck (Quelle: Robert Koch-Institut).
Auch psychische Erkrankungen sind weit verbreitet. Laut der RKI-Studie DEGS1 (Erhebung 2008 bis 2011) sind pro Jahr rund 27,7 Prozent der Erwachsenen von einer psychischen Erkrankung betroffen (Quelle: DEGS1-MH, Jacobi et al. 2014). Neuere repräsentative Zahlen mit klinischem Interview gibt es nach Angaben der Fachgesellschaft DGPPN nicht.
Ob Ihre Diagnose zum kleinen Zuschlag oder zur Ablehnung führt, hängt stark vom einzelnen Versicherer ab. In einer kostenfreien Beratung sichten wir Ihre Unterlagen und klären anonym vorab, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt – ganz ohne Risiko eines Ablehnungseintrags.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die Gesundheitsprüfung startet mit den Gesundheitsfragen im Antrag und endet mit einem Votum des Versicherers. Abgefragt werden typischerweise chronische Erkrankungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte, psychische Erkrankungen, Allergien, Suchterkrankungen und Krebs. Danach bewertet der Versicherer die Angaben nach internen Annahmerichtlinien.
Wie weit die Fragen zurückreichen, hängt vom Antragsbogen des jeweiligen Versicherers ab. Üblich sind diese Abfragezeiträume:
| Bereich | Üblicher Abfragezeitraum |
|---|---|
| Ambulante Behandlungen | letzte 3 Jahre |
| Stationäre Aufenthalte | letzte 5, teils 10 Jahre |
| Psychotherapie und psychische Erkrankungen | oft 5 Jahre |
| Zahnbehandlungen | oft 3 Jahre |
Vor dem Antrag hilft eine gute Vorbereitung. Fordern Sie Ihre Patientenakte und einen Krankenkassenauszug an, prüfen Sie die Diagnosen und machen Sie alle Angaben selbst und schriftlich. So vermeiden Sie, dass eine mündlich genannte Vorerkrankung später als nicht angegeben gilt.
Experten-Tipp:
Wer jede Bagatelle angibt, verschenkt Konditionen
„Der gängige Rat ‚im Zweifel alles angeben‘ klingt sicher, kostet aber oft unnötig Zuschlag oder Ablehnung. Anzeigepflichtig ist nur, wonach der Versicherer in Textform fragt, und nur innerhalb seiner Abfragezeiträume. Fordern Sie vorab Ihre Patientenakte an und beantworten Sie exakt die gestellten Fragen, nicht mehr. Ausgeheiltes von vor zehn Jahren bleibt so oft außen vor.“
Die vier möglichen Ergebnisse der Risikoprüfung
Die Risikoprüfung endet in einem von vier Ergebnissen.
- Die Normalannahme bedeutet Vollschutz zum regulären Beitrag.
- Beim Risikozuschlag erhalten Sie Vollschutz gegen einen prozentualen Aufpreis.
- Beim Leistungsausschluss wird ein abgegrenzter Bereich dauerhaft ausgenommen.
- Bei der Ablehnung gibt es kein Vertragsangebot.
Welches Votum Sie erhalten, hängt von Diagnose, Schweregrad, zeitlichem Abstand und der Berufsgruppe ab. Leichte, stabil eingestellte Vorerkrankungen führen meist nur zu einem moderaten Zuschlag. Schwere oder aktuelle Erkrankungen führen häufig zur Ablehnung. Die folgende Übersicht zeigt typische Reaktionen des Marktes:
| Diagnose oder Umstand | Typische Reaktion der Versicherer |
|---|---|
| Heuschnupfen, stabile Allergie | Annahme oder kleiner Zuschlag |
| Schilddrüsenunterfunktion (gut eingestellt) | Zuschlag von 25 bis 60 € im Monat |
| Übergewicht mit BMI 26 bis 28 | Zuschlag um 10 % |
| Bluthochdruck (medikamentös eingestellt) | Zuschlag von 10 bis 20 % |
| Bandscheibenvorfall ohne OP, länger beschwerdefrei | Zuschlag oder Leistungsausschluss |
| Psychische Erkrankung (abgeschlossen, unter 5 Jahre) | häufig Ablehnung |
| Krebserkrankung (unter 5 Jahre nach Therapieende) | häufig Ablehnung |
Diese Werte sind Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, keine amtliche Erhebung. Bei starkem Übergewicht setzen viele Versicherer eine feste Ablehnungsschwelle beim Body-Mass-Index an:
| Versicherer | Ablehnung ab BMI |
|---|---|
| Alte Oldenburger | 34 |
| Allianz | 35 |
| HanseMerkur | 35 |
| Hallesche | 37 |
| ARAG | 50 |
Auch diese Schwellen sind anbieterabhängige Orientierungswerte ohne amtliche Grundlage. Der wichtigste Befund: Dieselbe Diagnose kann bei verschiedenen Versicherern zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen – vom moderaten Zuschlag bis zur Ablehnung.
Dieselbe Diagnose, fünf Versicherer, fünf Antworten
Wie weit die Voten auseinanderliegen, zeigt ein anonymisiertes Beispiel. Ein 34-jähriger Angestellter mit medikamentös gut eingestelltem Bluthochdruck lässt seine Diagnose über eine anonyme Voranfrage bei fünf Gesellschaften prüfen. Auf exakt denselben Sachverhalt kommen fünf verschiedene Antworten zurück.
| Anfrage bei | Votum zur identischen Diagnose |
|---|---|
| Versicherer A | Normalannahme ohne Zuschlag |
| Versicherer B | Zuschlag von 12 % |
| Versicherer C | Zuschlag von 25 % |
| Versicherer D | Leistungsausschluss Herz-Kreislauf |
| Versicherer E | Ablehnung |
Der Fall macht sichtbar, was die Tabellen nur andeuten: Über Ihren Zugang entscheidet weniger die Diagnose als der befragte Versicherer. Genau deshalb ist die anonyme Voranfrage bei mehreren Gesellschaften der stärkste Hebel.
Mit uns die passende private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung finden
Dieselbe Diagnose bewertet jeder Versicherer anders. Wir fragen für Sie anonym bei mehreren Anbietern an und finden den, der Ihre Vorerkrankung am günstigsten einstuft. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern
- Kein Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert
- Von Finanztip empfohlen
Was kostet die private Krankenversicherung mit Vorerkrankung?
Der Beitrag besteht aus dem Grundbeitrag plus dem vorerkrankungsbedingten Zuschlag. Der Grundbeitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, dem Tarif und dem Berufsstatus ab. Der durchschnittliche Monatsbeitrag eines PKV-Vollversicherten liegt bei rund 617 Euro. Darauf setzt bei einer Vorerkrankung der Risikozuschlag auf.
Für die Höhe des Zuschlags gibt es keine amtliche Erhebung. Als grobe Orientierung nennt die Marktpraxis eine Spanne von 10 bis 30 Prozent des Normalbeitrags, in Einzelfällen bis 50 Prozent oder mehr. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es in der regulären PKV nicht; gedeckelt ist allein die Beamten-Öffnungsaktion auf maximal 30 Prozent.
Warum es hier keine amtliche Zuschlagsquote gibt
Weder der Verband der Privaten Krankenversicherung noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichen, wie oft ein Antrag mit Vorerkrankung zu Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung führt oder wie hoch Zuschläge im Schnitt ausfallen. Jede kursierende Prozentzahl stammt aus Vermittler- oder Anbieterschätzungen ohne dokumentierte Grundgesamtheit.
Eine belastbare Zahl erkennen Sie an drei Dingen: Sie nennt, wer sie erhoben hat, aus welchem Zeitraum sie stammt und wie viele Fälle ihr zugrunde liegen. Fehlt eines davon, handelt es sich um einen Erfahrungswert. Den einzigen für Ihre Diagnose belastbaren Wert liefert die anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern.
Diagnose-typische Monatszuschläge zur Orientierung
| Vorerkrankung | Typischer Zuschlag im Monat |
|---|---|
| Heuschnupfen, gut kontrollierte Allergie | 0 bis 40 € |
| Schilddrüsenunterfunktion (gut eingestellt) | 25 bis 60 € |
| Bluthochdruck (gut eingestellt) | 45 bis 150 € |
| Asthma bronchiale | 60 bis 250 € |
Diese Zuschläge sind quellenübergreifend konsistente Orientierungswerte, keine geprüfte Einzelzahl. Rechnerisch ergibt sich daraus für typische Profile:
| Profil | Rechnerischer Vollbeitrag im Monat |
|---|---|
| Angestellter, 30 Jahre, Bluthochdruck | rund 589 bis 694 € |
| Selbständiger, 35 Jahre, Schilddrüsenunterfunktion | rund 569 bis 604 € |
| Studierende(r), 20 Jahre, Heuschnupfen | rund 95 bis 135 € |
| Neu verbeamtet, 28 Jahre, über Öffnungsaktion | bis rund 351 € |
Diese Summen sind rechnerische Kombinationen einzeln geprüfter Bausteine, keine anbietergeprüften Gesamtbeiträge. Ein belastbarer Einzelbeitrag ergibt sich nur aus einer anonymen Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
Was ein Zuschlag über 30 Jahre wirklich kostet
Ein Risikozuschlag wirkt im Monat klein, summiert sich über die Vertragslaufzeit aber erheblich. Ein Rechenbeispiel zeigt die Dimension: Ein monatlicher Zuschlag von 50 Euro kostet Sie über 30 Jahre rund 18.000 Euro, allein für die Vorerkrankung und zusätzlich zum Grundbeitrag.
| Monatlicher Zuschlag | Nach 10 Jahren | Nach 20 Jahren | Nach 30 Jahren |
|---|---|---|---|
| 25 € | 3.000 € | 6.000 € | 9.000 € |
| 50 € | 6.000 € | 12.000 € | 18.000 € |
| 100 € | 12.000 € | 24.000 € | 36.000 € |
Diese Beträge sind ein vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Beitragssteigerungen, kein anbietergeprüfter Wert. Die Rechnung erklärt, warum sich der Vergleich mehrerer Versicherer vor dem Abschluss lohnt: Wer den Anbieter mit dem mildesten Votum findet, spart die Differenz über Jahrzehnte.
Ist der erhöhte Beitrag steuerlich absetzbar?
Bei PKV-Versicherten ist die Basisabsicherung unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar, Komfort- und Wahlleistungen sind es nicht (§ 10 EStG). Der auf die Basisabsicherung entfallende Anteil des Risikozuschlags teilt diese unbegrenzte Absetzbarkeit, der auf Komfortleistungen entfallende Anteil bleibt außen vor (Quelle: EStG § 10). Der typisch absetzbare Basis-Anteil liegt tarifabhängig bei rund 80 Prozent des Beitrags.
Sie sind bereits privat versichert und zahlen einen Risikozuschlag oder hadern mit Ihrem Beitrag? Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG senken Sie den Beitrag unter Mitnahme Ihrer Alterungsrückstellungen, ohne den Schutz zu verlieren. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei – fordern Sie Ihr persönliches Angebot zur Beitragssenkung an.
Den Risikozuschlag später wieder loswerden
Ein einmal gesetzter Risikozuschlag ist nicht endgültig. Fällt der gefahrerhöhende Umstand nachweislich weg, können Sie ihn unter den Voraussetzungen der Beitragsherabsetzung streichen lassen (§ 41 VVG). Die meisten Versicherer erlauben eine Überprüfung nach drei bis fünf Jahren – bei psychischen Erkrankungen erst nach drei bis fünf rückfallfreien Jahren (Quelle: VVG § 41).
Ein Leistungsausschluss lässt sich dagegen kaum nachträglich herausverhandeln. Alternativ hilft der interne Tarifwechsel ohne neue volle Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Für Vorerkrankte ist das oft der einzige Weg zu einem niedrigeren Beitrag bei unverändertem Schutz (Quelle: VVG § 204).
Was Ihre PKV mit Vorerkrankung wirklich kostet
Welcher Zuschlag für Ihre Diagnose anfällt, zeigt erst eine konkrete Anfrage. Wir sind von Finanztip empfohlen und holen für Sie anonym die Voten mehrerer Versicherer ein. So erfahren Sie vorab, wer Sie zu welchem Beitrag aufnimmt.
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Anzeigepflicht: Was passiert, wenn Sie eine Vorerkrankung nicht angeben?
Verschweigen Sie eine Vorerkrankung, kann der Versicherer je nach Verschulden den Vertrag anpassen, kündigen, davon zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten (§§ 19 bis 22 VVG). Beim Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend unwirksam, bereits erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden. Das Fatale: Der Schutz entfällt ausgerechnet im Leistungsfall.
Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats ab Kenntnis geltend machen. Die Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Danach kann eine verschwiegene Diagnose dem Vertrag nichts mehr anhaben (Quelle: VVG § 21).
Der Verbraucherschutz greift bei Arglist aber nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 12.03.2014, Aktenzeichen IV ZR 306/13), dass der Versicherer bei arglistiger Täuschung auch ohne Rechtsfolgenbelehrung zurücktreten kann. Wie teuer das wird, zeigt ein Fall vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit rund 34.500 Euro Rückforderung nach einer Anzeigepflichtverletzung.
Für die private Krankenversicherung gibt es kein zentrales Auskunftssystem, in dem Antragsdaten branchenweit gesammelt werden. Das branchenweite Hinweis- und Informationssystem (HIS), betrieben von der informa HIS GmbH im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV), ist laut Betreiber ausdrücklich für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (Quelle: GDV).
Ihre Risikoeinschätzung läuft in der PKV deshalb allein über die Gesundheitsfragen im Antrag und die interne Risikoprüfung des Versicherers. In anderen Personenversicherungen wie Leben, Berufsunfähigkeit oder Unfall speichert das HIS bei erhöhtem Risiko lediglich ein Faktum, nicht die konkrete Krankheit. Über die zu Ihnen gespeicherten Daten haben Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr.
Experten-Tipp:
Die Fünf-Jahres-Frist ist trügerisch
„Viele verlassen sich darauf, dass eine verschwiegene Diagnose nach fünf Jahren verjährt. Bei Arglist gilt jedoch die Zehn-Jahres-Frist, und der Versicherer darf sogar ohne Belehrung zurücktreten, rückwirkend und samt Rückforderung. Der Schutz fällt genau dann weg, wenn Sie ihn brauchen. Machen Sie Ihre Angaben lieber vollständig und schriftlich und klären Sie Grenzfälle vorab anonym.“
Warum Sie den PKV-Antrag nicht allein stellen sollten
Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung: so wahren Sie Ihre Chancen
Stellen Sie mit einer Vorerkrankung selbst einen Antrag und werden abgelehnt, kann dieser abgelehnte Vorgang künftige Anträge erschweren. Der bessere Weg ist die anonyme Risikovoranfrage. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert an mehrere Versicherer geschickt, die jeweils ein unverbindliches Votum abgeben – ohne dass eine Ablehnung dokumentiert wird.
Das ist der größte Hebel bei Vorerkrankungen, weil dieselbe Diagnose je Gesellschaft stark unterschiedlich bewertet wird. Die Voranfrage findet den Versicherer, der Ihre Erkrankung am günstigsten einstuft. Diesen Weg bieten weder ein Vergleichsportal noch ein automatisches Auskunftstool.
So läuft die Risikovoranfrage bei uns ab
Wir übernehmen diese Voranfrage für Sie. Wir sichten Ihre Diagnosen und Behandlungsunterlagen, formulieren die Anfrage anonym und holen die Voten mehrerer Versicherer ein. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Konditionen aufnimmt – und Ihr Name taucht dabei nirgends auf.
Den PKV-Antrag nicht allein stellen
Ein selbst gestellter, abgelehnter Antrag kann Ihre späteren Anträge erschweren. Wir stellen die Anfrage anonym, sodass kein Ablehnungseintrag entsteht, und finden den Versicherer, der Ihre Vorerkrankung am mildesten bewertet. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Anonyme Risikovoranfrage – kein Eintrag bei einer Ablehnung
- Vergleich der Voten mehrerer Versicherer
- Von Finanztip für die Beratung zur PKV empfohlen
Plan B bei einer Ablehnung
Welcher Auffangweg passt, hängt vor allem von Ihrer Berufsgruppe und der Schwere der Erkrankung ab. Der folgende Wegweiser ordnet die häufigsten Ausgangslagen dem jeweils passenden Weg zu.
| Ihre Situation | Der passende Auffangweg |
|---|---|
| Neu verbeamtet | Öffnungsaktion: Aufnahme ohne Ablehnung, Zuschlag maximal 30 %, Frist 6 Monate |
| Angestellt oder selbständig, Erkrankung leicht oder gut eingestellt | Regulärer Tarif nach anonymer Voranfrage bei mehreren Versicherern |
| Erkrankung schwer oder aktuell (etwa Krebs, laufende Psychotherapie) | Verbleib oder Rückkehr in die gesetzliche Kasse |
| Von allen Versicherern abgelehnt | Basistarif: Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag |
| PKV nur vorübergehend unterbrochen (Elternzeit, Referendariat) | Anwartschaftsversicherung konserviert den geprüften Gesundheitszustand |
Werden Sie wegen einer Vorerkrankung abgelehnt, gibt es mehrere Auffangwege. Der wichtigste ist der Basistarif (§ 152 VAG): Er hat einen Kontrahierungszwang, verlangt keine Gesundheitsprüfung, kennt keine Zuschläge und keine Ausschlüsse. Die Leistung ist mit der gesetzlichen Kasse vergleichbar, der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt – 2026 sind das 1.017,18 Euro pro Monat, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit die Hälfte (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung).
Trotz dieses Anspruchs ist der Basistarif mit rund 34.000 Versicherten eine sehr kleine Gruppe (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung). Für viele Menschen mit schweren Vorerkrankungen ist es sinnvoller, in der gesetzlichen Kasse zu bleiben oder dorthin zurückzukehren – über die freiwillige Weiterversicherung oder die beitragsfreie Familienversicherung.
Beamte haben mit der Öffnungsaktion einen eigenen Sonderweg. Neu verbeamtete Personen werden ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen, der Risikozuschlag ist auf maximal 30 Prozent gedeckelt. Die Antragsfrist beträgt sechs Monate ab der ersten Verbeamtung. Wichtig: Geschuldet ist nur ein beihilfekonformer Tarif, und nur der erste angefragte Versicherer ist zur Aufnahme verpflichtet.
Ein weiteres Instrument ist die Anwartschaftsversicherung. Sie konserviert einen bereits geprüften Gesundheitszustand, sodass bei einer Rückkehr in die PKV keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Das ist besonders wertvoll, wenn Sie die PKV vorübergehend unterbrechen, etwa in Elternzeit oder im Referendariat.
Experten-Tipp:
Die Öffnungsaktion garantiert weniger, als Beamte denken
„Die Öffnungsaktion gilt als Freifahrtschein. Doch sie sichert nur einen beihilfekonformen Tarif, nicht den günstigen Wunschtarif. Und nur der erste angefragte Versicherer muss Sie nehmen, ein Shoppen nach dem besten Angebot gibt es nicht. Nutzen Sie die Sechs-Monats-Frist, aber vergleichen Sie vorher genau, welchen Versicherer Sie zuerst anfragen.“
Sonderwege je nach Berufsgruppe
Bei Vorerkrankungen entscheidet oft die Berufsgruppe stärker über den Zugang als die Diagnose selbst. Ein Beamter mit Depression erhält über die Öffnungsaktion Vollschutz ohne Ausschluss, während ein Angestellter mit identischer Diagnose häufig abgelehnt wird. Vier Gruppen haben ganz unterschiedliche Ausgangslagen.
Beamte sind die privilegierteste Gruppe. Über die Öffnungsaktion ist der Zugang faktisch garantiert, und wegen der Beihilfe – der Dienstherr übernimmt einen erheblichen Teil der Krankheitskosten – versichern sie nur den verbleibenden Restkostenanteil. Rund 53 Prozent aller PKV-Vollversicherten sind beihilfeberechtigt.
Beihilfe und Öffnungsaktion gelten auch für Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare. Einzelne Versicherer nehmen an der Öffnungsaktion allerdings erst ab dem Beamtenverhältnis auf Probe teil. Wer als Anwärter mit Vorerkrankung regulär abgelehnt wird, sollte die Aktion daher aktiv einfordern.
Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze durchlaufen die volle Risikoprüfung ohne jedes Privileg. Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr (Quelle: BMAS). Heikel ist die Bindung an den Vertrag: Wer mit einem Leistungsausschluss in die PKV geht, sitzt fest, denn die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist ab 55 Jahren praktisch versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Genau deshalb sollten Angestellte vor dem Abschluss über eine anonyme Voranfrage klären, ob und wie eng ein Leistungsausschluss ausfällt. Je präziser die Formulierung, desto kleiner die spätere Kostenlücke – und diese Reichweite lässt sich nur vorab aushandeln, nicht nachträglich. Steht der Ausschluss erst im Vertrag, bleibt vor allem der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG als Hebel.
Selbständige und Freiberufler sind unabhängig vom Einkommen jederzeit PKV-fähig. Anders als Angestellte erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und tragen den vollen Beitrag samt Vorerkrankungszuschlag allein. Sinkt das Einkommen, gibt es zudem keine einkommensabhängige Beitragssenkung wie in der gesetzlichen Kasse – gegensteuern lässt sich dann nur über einen internen Tarifwechsel. Wer einer Berufskammer oder einem Verband angehört, kann über Gruppenverträge der Versicherer zu erleichterten Bedingungen aufgenommen werden, teils mit Annahmezwang trotz Vorerkrankung.
Studierende können sich binnen drei Monaten nach Immatrikulation von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Diese Befreiung gilt unwiderruflich für die gesamte Studienzeit. Bei einer Vorerkrankung ist hier besondere Sorgfalt gefragt, weil eine Fehlentscheidung Jahrzehnte nachwirkt.
Für Neugeborene greift die Kindernachversicherung: Sie werden ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit aufgenommen, sofern die Anmeldung binnen zwei Monaten nach der Geburt erfolgt (Quelle: VVG § 198).
Experten-Tipp:
Warum Ihre Berufsgruppe wichtiger ist als die Diagnose
„Bei einer Vorerkrankung liegt der Blick verständlicherweise auf der Diagnose. Beim PKV-Zugang entscheidet aber die Berufsgruppe oft stärker: Ein Beamter mit Depression erhält über die Öffnungsaktion Vollschutz, ein Angestellter mit gleicher Diagnose wird häufig abgelehnt. Prüfen Sie zuerst den Weg Ihrer Gruppe, etwa Öffnungsaktion, Gruppenvertrag oder Kammer, und klären Sie Ihre Konditionen vorab anonym.“
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Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen
Welche Wege in die private Krankenversicherung gibt es ganz ohne Gesundheitsprüfung?
Einen regulären Wunschtarif ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Ohne Prüfung kommen Sie nur über Sonderwege in die private Krankenversicherung: den Basistarif mit Aufnahmezwang laut § 152 VAG, die Öffnungsaktion für Beamte und die Kindernachversicherung für Neugeborene. Auch eine Anwartschaftsversicherung hilft: Sie konserviert einen bereits geprüften Gesundheitszustand, sodass bei einer späteren Rückkehr keine neue Prüfung nötig ist. Im Zusatzversicherungsbereich gibt es einzelne Tarife ganz ohne Gesundheitsfragen.
Wie stehen die Chancen auf eine PKV mit Depression oder psychischer Vorerkrankung?
Möglich ja, aber es ist der schwierigste Fall der Risikoprüfung. Psychische Vorerkrankungen, auch eine abgeschlossene Psychotherapie oder eine zurückliegende Paartherapie, führen bei Angestellten überdurchschnittlich oft zu einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung. Eine amtliche Annahmestatistik dazu gibt es nicht. Für Beamte gilt das nicht: Über die Öffnungsaktion werden sie auch mit psychischer Diagnose ohne Ausschluss aufgenommen. Nach mehreren rückfallfreien Jahren, meist drei bis fünf, bessern sich die Annahmechancen deutlich. Bei einer PKV bei einer Depression lohnt daher der Vergleich mehrerer Anbieter.
Welche Wartezeiten gelten bei der PKV – auch für Zahn und Psychotherapie?
Ja. Es gelten eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, geregelt in § 197 VVG. Während dieser Zeit besteht kein Leistungsanspruch. Nahtlose Vorversicherungszeiten aus der gesetzlichen Kasse oder einer früheren privaten Krankenversicherung werden angerechnet, wenn der neue Vertrag binnen zwei Monaten beginnt. Legen Sie ein ärztliches Zeugnis vor, verzichten viele Versicherer ganz auf die Wartezeit.
Wann verjährt eine Vorerkrankung in der PKV?
Streng genommen verjährt eine Vorerkrankung nicht, aber sie fällt aus dem Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen heraus. Wonach der Versicherer im Antrag nicht fragt, müssen Sie auch nicht angeben. Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen, fünf bis zehn Jahre für stationäre Aufenthalte und oft fünf Jahre für psychische Behandlungen. Eine ausgeheilte Erkrankung außerhalb dieser Zeiträume ist für den Antrag damit ohne Bedeutung.
Davon zu trennen ist, wie lange eine verschwiegene Vorerkrankung dem Vertrag noch schaden kann. Haben Sie eine abgefragte Diagnose korrekt angegeben, ist die Sache erledigt. Haben Sie sie verschwiegen, kann der Versicherer den Vertrag bei einfacher Verletzung fünf Jahre lang anpassen, kündigen oder zurücktreten, bei arglistiger Täuschung erst nach zehn Jahren, geregelt in § 21 VVG. Zusätzlich kann er den Vertrag bei Arglist nach § 22 VVG anfechten, und diese Anfechtung ist laut § 124 BGB bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss möglich. „Nicht mehr abgefragt“ bedeutet also nicht dasselbe wie „unangreifbar“: Was außerhalb des Abfragezeitraums liegt, müssen Sie nicht nennen, doch was innerhalb liegt und verschwiegen wird, bleibt bis zu zehn Jahre ein Risiko.
Was ist ein Leistungsausschluss – und wie lange gilt er?
Bei einem Leistungsausschluss nimmt der Versicherer einen abgegrenzten Bereich dauerhaft vom Schutz aus, zum Beispiel die Wirbelsäule und deren Folgen. Das kostet keinen Aufpreis, verlagert die Kosten dieser Erkrankung aber lebenslang auf Sie. Weil private Verträge auf Jahrzehnte laufen, kann ein bei Antragstellung harmlos wirkender Ausschluss später hohe Selbstkosten verursachen. Entscheidend ist die Reichweite der Formulierung: Je enger und präziser der Ausschluss, desto besser für Sie. Anders als ein Zuschlag lässt sich ein Ausschluss später kaum wieder herausverhandeln. Umso wichtiger ist es, die Reichweite schon vor dem Abschluss über eine anonyme Voranfrage möglichst eng zu fassen; besteht der Ausschluss bereits, bleibt als Hebel vor allem der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Wie läuft ein Tarifwechsel trotz Vorerkrankung ab?
Ja, allerdings nur intern beim eigenen Versicherer. Laut § 204 VVG haben Sie Anspruch, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln, unter Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellungen, also des angesparten Kapitals, und ohne erneute volle Gesundheitsprüfung. Nur für echte Mehrleistungen des Zieltarifs darf der Versicherer einen Zuschlag, eine Wartezeit oder einen Ausschluss verlangen. Für Vorerkrankte ist dieser interne Wechsel oft der einzige Weg, den Beitrag zu senken, ohne den Schutz zu verlieren. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer würde dagegen eine neue Gesundheitsprüfung auslösen.
Was passiert mit Zuschlag oder Ausschluss, wenn ich nach Vertragsschluss neu erkranke?
Nein. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse werden ausschließlich bei Vertragsbeginn festgelegt. Erkranken Sie nach Vertragsschluss neu, führt das nicht zu einem nachträglichen Zuschlag oder Ausschluss. Ihr einmal erworbener Schutz bleibt erhalten. Genau das macht einen frühen Abschluss vor der ersten Diagnose so wertvoll. Reguläre Beitragsanpassungen betreffen dagegen ganze Tarifgruppen und richten sich nicht nach Ihrem individuellen Gesundheitszustand.
Welche Möglichkeiten für eine Krankenzusatzversicherung gibt es trotz Vorerkrankung?
Auch Zusatztarife wie eine stationäre Zusatz-, Zahnzusatz- oder Auslandsreise-Krankenversicherung haben eine Gesundheitsprüfung. Eine Vorerkrankung kann hier zum Ausschluss einzelner Leistungen führen, die Folgen sind aber weniger einschneidend als in der Vollversicherung. Einige Anbieter führen gezielt Zusatztarife ohne Gesundheitsprüfung, etwa für ambulante Leistungen, Zahnersatz, Krankenhaustagegeld oder Pflege. Für Menschen ohne regulären Zugang zur PKV-Vollversicherung sind sie zumindest eine Teillösung.
Was gilt für Kinder mit einer angeborenen Vorerkrankung?
Hier greift die Kindernachversicherung, der stärkste Annahmeschutz der PKV. Ein Neugeborenes eines privat versicherten Elternteils wird ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit aufgenommen, laut § 198 VVG auch bei einer angeborenen oder frühkindlichen Erkrankung. Voraussetzung ist meist, dass der Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt erfolgt. Wird die Frist versäumt, folgt eine reguläre Gesundheitsprüfung des Kindes. Anders als in der gesetzlichen Kasse kostet in der PKV jedes Kind einen eigenen Beitrag.
Welcher Versicherer nimmt mich trotz Vorerkrankung an?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und eine belastbare öffentliche Rangliste existiert nicht. Ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer annimmt, entscheiden seine internen Annahmerichtlinien – und die sind nicht öffentlich und weichen für dieselbe Diagnose stark voneinander ab. Derselbe Sachverhalt kann bei einem Anbieter zu einem kleinen Zuschlag und beim nächsten zur Ablehnung führen. Verlässlich lässt sich der passende Versicherer nur über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften finden, bevor ein Antrag aktenkundig wird.
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