Private Kranken­versicherung

Bessere Leistungen, planbare Beiträge, der passende Tarif für Ihre Situation.

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung bietet umfassendere und individuellere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Zugang zur PKV haben Sie, wenn Sie nicht in der GKV ­versicherungspflichtig sind: Angestellte sind ­versicherungsfrei, sobald ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 6 SGB V), Selbständige und Freiberufler sind ohnehin nicht ­versicherungspflichtig (§ 5 SGB V).
  • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V brauchen Sie nur im Sonderfall – etwa, wenn durch eine neue Lebenssituation (z. B. Arbeitslosigkeit) eine GKV-Pflicht entsteht, Sie aber privat versichert bleiben wollen.
  • Ob eine private Kranken­versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation und Ihren Zukunftsplänen ab.
  • Eine private Kranken­versicherung gibt es je nach Profil ab rund 200 € (Arbeitnehmeranteil) im Monat.
  • Lassen Sie sich unverbindlich zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten – Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur PKV.

Ob Gutverdiener, Beamtenanwärter, Selbständiger oder Student …

… ob Sie zum ersten Mal über die PKV nachdenken oder als Bestandskunde Ihren Beitrag prüfen lassen wollen: Jede dieser Situationen hat ihre eigene Rechnung. Für die einen geht es um spürbar bessere Leistungen, für die anderen vor allem um die Frage, ob sich der Schritt über die nächsten Jahrzehnte trägt. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen mit Ihnen, ob die private Kranken­versicherung zu Ihrem Beruf, Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrer Lebensplanung passt – und finden den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.

Was ist die private Kranken­versicherung?

Das ist neu in 2026

Versicherungspflicht­grenze steigt: Im Jahr 2026 liegt die Versicherungspflicht­grenze bei 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat). Wer als Angestellter darüber verdient, kann in die private Kranken­­versicherung wechseln. → Mehr dazu im Abschnitt „Wer kann sich versichern lassen?“

Zusatzbeitrag in der GKV steigt: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung steigt auf 2,9 Prozent – die gesetzliche Absicherung wird für viele erneut teurer. → Mehr dazu im Abschnitt „PKV oder GKV: Was ist besser für Sie?“

Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt: Der maximale Arbeitgeberzuschuss (KV und Pflege) steigt auf 613,22 Euro im Monat. → Mehr dazu im Abschnitt „Was kostet eine private Kranken­versicherung?“

Die private Kranken­versicherung (PKV) ist eine Krankenvoll­versicherung für Personen, die nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert sind. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.

Icon Person mit Pfeilen

Zugang zur privaten Kranken­versicherung haben Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr) sowie Beamte, Selbständige und Studenten (Quelle: Die Bundesregierung). Rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland sind privat vollversichert (Quelle: PKV-Verband).


So funktioniert die private Kranken­versicherung

In Deutschland gibt es zwei Modelle der Kranken­versicherung: die gesetzliche und die private Kranken­versicherung. Zwischen diesen gibt es mehrere wichtige Unterschiede:

  • Während die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung weitestgehend gesetzlich festgelegt sind, können Sie bei der privaten Kranken­versicherung einen Tarif wählen, der Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  • Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Kosten der privaten Kranken­versicherung nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem gewünschten Leistungsumfang und Ihren persönlichen Gesundheitsrisiken.
  • In die private Kranken­versicherung können nur Personen eintreten, die nicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig sind. Private Kranken­versicherer können Anträge auch ablehnen.

Erst prüfen, ob die PKV zu Ihnen passt

Bevor Sie sich festlegen, klären wir gemeinsam, ob und zu welchen Konditionen eine private Kranken­versicherung für Ihre Situation sinnvoll ist. Unsere Beratung ist unverbindlich.

  • Anonyme Risikovoranfrage – kein Ablehnungseintrag beim Versicherer
  • Vergleich über mehrere Anbieter statt Einzeltarif
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wer kann sich versichern lassen?

Um sich privat versichern zu können, müssen Sie eine Grundvoraussetzung erfüllen: Sie dürfen in der gesetzlichen Kranken­­versicherung nicht ­versicherungspflichtig sein. Dafür gibt es zwei Wege, die das Gesetz klar trennt. Selbständige und Freiberufler sind von vornherein nicht ­versicherungspflichtig (§ 5 SGB V). Angestellte werden ­versicherungsfrei, sobald ihr Einkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 6 SGB V). Eine ausdrückliche Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V brauchen Sie nur im Sonderfall – etwa dann, wenn eine neue Lebenssituation eine Pflicht in der gesetzlichen Kranken­­versicherung auslöst und Sie trotzdem privat versichert bleiben wollen.

Angestellte: Einkommen als Voraussetzung

Für Angestellte ist das Einkommen nicht nur ein wichtiger Faktor für die Frage, ob sich die private Kranken­versicherung finanziell lohnt, sondern auch dafür, ob ein Eintritt überhaupt möglich ist.

Icon arbeitende Eltern

Angestellte müssen regelmäßig über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen – das ist die Einkommensschwelle, ab der die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung entfällt (2026: 77.400 Euro brutto im Jahr, das entspricht 6.450 Euro im Monat) (Quelle: Die Bundesregierung). Liegt das Einkommen dauerhaft darüber, sind Angestellte in der gesetzlichen Kranken­­versicherung ­versicherungsfrei und können in die private Kranken­­versicherung wechseln; ein Befreiungsantrag ist dafür nicht nötig. Daher haben insbesondere Personen in gut bezahlten Berufen (zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Manager) häufig die Wahl.


Wer kann unabhängig vom Einkommen in die PKV?

Andere Berufsgruppen haben die Wahl zwischen einer privaten Kranken­versicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung:


Es kommt auch auf den Gesundheitszustand an

Anders als gesetzliche Kranken­versicherungen sind private Kranken­versicherungen nicht verpflichtet, alle Interessenten zu versichern. Sie prüfen in der Regel die Gesundheit und die Bonität potenzieller Kunden, bevor sie ihnen Verträge anbieten. So können Personen aufgrund erhöhter Gesundheitsrisiken, Vor­erkrankungen oder einer negativen Bonitätsprüfung abgelehnt oder nur mit Risikozuschlägen bzw. reduzierten Leistungen versichert werden. Das Alter allein ist dagegen kein Ablehnungsgrund – es wirkt sich lediglich auf die Höhe des Beitrags aus.


Was bei einer anonymen Risikovoranfrage herauskommt

Bevor ein Antrag gestellt wird, klären wir anonym, wie die Versicherer Ihre Gesundheitsangaben bewerten. Ihr Name taucht dabei nirgends auf, ein Ablehnungseintrag entsteht nicht. Über alle Anfragen hinweg verteilen sich die Ergebnisse ungefähr so: rund 30 Prozent Annahme zu normalen Konditionen, rund 60 Prozent Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss und rund 10 Prozent Ablehnung. Das erklärt, warum wir so nachdrücklich zur Voranfrage raten: Der häufigste Ausgang ist nicht Ja oder Nein, sondern ein Angebot zu veränderten Bedingungen, das Sie vorher kennen sollten.

Bemerkenswert ist dabei, wie unterschiedlich die Häuser dasselbe Risiko bewerten. Bei identischem Risikotext bekommen wir regelmäßig alle drei Antworten gleichzeitig: Annahme ohne Erschwernis, Annahme mit Zuschlag und Ablehnung. Genau deshalb sagt eine einzelne Absage nichts über Ihre Versicherbarkeit aus.

Experten-Tipp:
Drei Begriffe, die dauernd verwechselt werden – mit Folgen im Antrag

„Versicherungsfrei, nicht ­versicherungspflichtig und von der Versicherungspflicht befreit – das klingt nach Wortklauberei, ist es aber nicht. Angestellte über der Grenze sind ­versicherungsfrei, Selbständige waren nie ­versicherungspflichtig. Beide brauchen keinen Befreiungsantrag. Die Befreiung nach § 8 SGB V ist etwas anderes: Sie ist der Rettungsanker, wenn eine neue Lebenslage – etwa Arbeitslosigkeit – plötzlich eine Pflicht in der gesetzlichen Kranken­­versicherung auslöst, Sie aber schon jahrelang privat versichert sind und es bleiben wollen. Mein Rat: Klären Sie vorher, in welcher der drei Situationen Sie stecken. Wer den falschen Weg einschlägt, verliert Zeit und im Zweifel seinen Privatschutz.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

PKV oder GKV: Was ist besser für Sie?

Ab wann lohnt sich die private Kranken­versicherung?

Wie oft die private Kranken­versicherung am Ende wirklich passt, sehen wir jeden Tag in der Beratung: Sechs von zehn Interessenten können wir die PKV grundsätzlich empfehlen. Bei den übrigen vier raten wir ab, und die Gründe wiederholen sich. Entweder machen Vor­erkrankungen den Zugang unmöglich oder unverhältnismäßig teuer, oder die finanzielle Lage trägt den Schritt nicht: kein tragfähiges Geschäftsmodell bei Selbständigen, eine große Familie in Planung, keine Altersvorsorge. Und wer vor allem sparen will und dem medizinische Leistungen gleichgültig sind, ist in der gesetzlichen Kranken­versicherung besser aufgehoben.

Die private Kranken­versicherung lohnt sich vor allem für Gutverdiener, Beamte, Selbständige und Studenten – also für Personen, die nicht auf die einkommensabhängige Beitragsberechnung der gesetzlichen Kranken­versicherung angewiesen sind. Als Faustregel gilt: Je früher der Eintritt und je besser der Gesundheitszustand, desto eher rechnet sich die PKV langfristig.

Die PKV lohnt sich für Gutverdiener besonders

Besonders für Gutverdiener kann eine private Kranken­versicherung sogar günstiger sein als die gesetzliche Kranken­versicherung. Wer 2026 über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat verdient, zahlt in der gesetzlichen Kranken­versicherung einen Höchstbeitrag von rund 1.261 Euro im Monat (Kranken- und Pflege­versicherung), wovon Arbeitnehmer rund 648 Euro selbst tragen (Quelle: Die Bundesregierung). Eine leistungsstarke private Kranken­versicherung kann für Gutverdiener darunter liegen. Beamte und Studenten profitieren von besonders kostengünstigen Tarifen, Angestellte erhalten auch in der PKV einen Arbeitgeberzuschuss.


Ab welchem Einkommen trägt sich die PKV wirklich?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze sagt nur, ab wann Sie in die private Kranken­versicherung dürfen. Ob sie sich für Sie trägt, ist eine andere Frage. In unserer Beratung arbeiten wir deshalb mit drei Orientierungswerten, die sich aus der Lebenssituation ergeben.

Ihre SituationEinkommen, ab dem die PKV in unserer Beratung tragfähig wird
Alleinstehend, absehbare Karriereplanung, mit AltersvorsorgeAb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 also 77.400 Euro
Mit Familienplanung100.000 bis 120.000 Euro im Jahr
Verheiratet mit einer beihilfeberechtigten Person80.000 bis 90.000 Euro im Jahr
Diese Werte sind keine gesetzlichen Grenzen, sondern Erfahrungswerte aus unserer Beratungspraxis.
Zwei Bedingungen kommen bei allen drei Profilen hinzu: Sie sollten eine absehbare Karriereplanung haben und tatsächlich Altersvorsorge betreiben. Wer das Einkommen zwar heute erreicht, aber weder das eine noch das andere sicher sagen kann, entscheidet auf einer wackeligen Grundlage.

Wann kippt die Rechnung zugunsten der gesetzlichen Kranken­versicherung? Das hängt weniger an der Zahl der Kinder als am Einkommen des Partners. Arbeitet der Partner in Teilzeit, kann die Rechnung schon ab dem zweiten Kind kippen. Liegen beide Partner über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind zwei Kinder problemlos tragbar, das dritte kostet Aufpreis, ist aber gegen die Leistungen gerechnet meist vertretbar. Wichtig für die Langfristrechnung: Kinder stehen irgendwann ­versicherungstechnisch auf eigenen Füßen und fallen aus der Beitragsberechnung heraus.


Wann lohnt sie sich nicht?

Die private Kranken­versicherung lohnt sich nicht, wenn Sie mit den Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung zufrieden sind. Sie sollten auch dann in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben, wenn Sie nicht damit rechnen, dauerhaft in ausreichender Höhe zu verdienen, um die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung zu zahlen. Sie sollten sich die private Kranken­versicherung auch im Alter leisten können.


PKV und GKV im direkten Vergleich

Der wichtigste Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versicherung liegt in der Beitragsberechnung und im Leistungsumfang: Die GKV berechnet den Beitrag nach dem Einkommen und bietet einen gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, die PKV berechnet ihn nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif. Die folgende Tabelle stellt beide Systeme gegenüber.

KriteriumGesetzliche Kranken­versicherung (GKV)Private Kranken­versicherung (PKV)
BeitragsberechnungNach Einkommen (14,6 % plus Zusatzbeitrag)Nach Alter, Gesundheit und Tarif
Höchstbeitrag 2026Rund 1.261 € im Monat (Kranken und Pflege)Tarifabhängig, kein fester Höchstbeitrag
LeistungenGesetzlicher LeistungskatalogIndividuell wählbar, vertraglich fixiert
FamilienangehörigeKostenlose Familien­versicherung möglichJede Person zahlt eigenen Beitrag
ZugangFür alle offenNur für bestimmte Gruppen, mit Gesundheitsprüfung
Beiträge im AlterSinken oft mit niedrigerem RenteneinkommenAlterungsrückstellungen, gesetzlicher Zuschlag
Die Beitragsangaben zur GKV beziehen sich auf 2026 (Quelle: Die Bundesregierung).

Experten-Tipp:
Drei Sätze, bei denen ich hellhörig werde

„Wenn jemand zu mir in die Beratung kommt, höre ich fast immer eine von drei Begründungen. Erstens: Ich will Geld sparen. Zweitens: Ich habe dieses und jenes Gesundheitsthema und suche einen Versicherer, der die Kosten übernimmt. Drittens: Als Privatversicherter wird mir alles erstattet. Alle drei sind falsch. Die PKV ist kein Sparmodell, sie ist kein Sponsor für bereits bekannte Behandlungen, und erstattet wird ausschließlich, was im Vertrag steht. Mein Rat: Prüfen Sie zuerst, mit welchem dieser drei Sätze Sie selbst ins Gespräch gehen. Wenn es einer davon ist, lohnt sich die Rechnung neu.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Icon dunkelhaarige Frau

Praxisfall: Wenn der Tarif zur Falle wird

Eine selbstständige Grafikdesignerin, 30, wechselte als Alleinstehende in einen günstigen PKV-Einsteigertarif für rund 320 Euro im Monat. Wenige Jahre später kamen zwei Kinder, der Partner war nur geringfügig beschäftigt. In der privaten Kranken­versicherung zahlte nun jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag – zusammen über 1.000 Euro monatlich. In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung hätte sie bei ihrem Einkommen von rund 2.800 Euro dagegen etwa 600 Euro gezahlt, und Partner wie Kinder wären über die beitragsfreie Familien­versicherung mitversichert gewesen. Eine Durchrechnung des Lebensverlaufs vor Vertragsabschluss hätte diesen Unterschied früh sichtbar gemacht. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung; Beträge gerundet.)


Vor- und Nachteile der privaten Kranken­versicherung

Vorteile

  • Kürzere Wartezeiten für Arzttermine
  • Übernahme von mehr Leistungen (zum Beispiel Brillen, Zahnersatz, Behandlungen bei Spezialisten, Medikamente, die die GKV nicht zahlen würde)
  • Niedrigere Beiträge insbesondere für Gutverdiener
  • Individuelle Tarife
  • Besserer Service im Krankenhaus
  • Vertraglich vereinbartes Leistungsniveau

Nachteile

  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung oder zu einem anderen Anbieter kann unter Umständen sehr schwierig oder sogar unmöglich sein
  • Keine Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitzuversichern
  • Weniger günstig während Schwangerschaft und Elternzeit
  • Zugang nur mit bestimmten Voraussetzungen
  • Beiträge sinken nicht, wenn das Einkommen sinkt

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der privaten Kranken­versicherung


Private Krankenvoll­versicherung oder Zusatz­versicherung?

Die private Krankenvoll­versicherung ersetzt die gesetzliche Kranken­versicherung vollständig, eine private Krankenzusatz­versicherung ergänzt dagegen nur eine bestehende gesetzliche Versicherung. Wer gesetzlich versichert ist und einzelne Leistungen aufstocken möchte, braucht keine Voll­versicherung, sondern eine private Krankenzusatz­versicherung.

Typische Bausteine der Zusatz­versicherung

Typische Bausteine einer Zusatz­versicherung sind Zahnersatz, Wahlarzt-/Spezialisten-Behandlung im Krankenhaus, ein Ein- oder Zweibettzimmer oder Leistungen beim Heilpraktiker. Eine Zusatz­versicherung ist meist deutlich günstiger als der Wechsel in die Voll­versicherung und bleibt unabhängig vom Einkommen für jeden offen.

Voll­versicherung oder Zusatzschutz – was passt zu Ihnen? Ob Sie wirklich eine Voll­versicherung brauchen oder eine Zusatz­versicherung Ihre Lücken günstiger schließt, hängt von Ihrer Situation ab. Im nächsten Abschnitt sehen Sie, welche Leistungen die PKV überhaupt umfasst.

Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Die wichtigsten Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Lorem ipsum dolor

  • Freie Arztwahl
  • Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) – dem 3,5-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen (Quelle: § 5 GOÄ)
  • Uneingeschränkte Übernahme von Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Maximale Erstattungshöhen für Zahnbehandlungen
  • Versicherungsschutz auch im außereuropäischen Ausland

Weitere mögliche Leistungen

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Wahlarzt-/Spezialisten-Behandlung
  • Maximale Übernahme für Psychotherapie und für andere Behandlungen durch Therapeuten
  • Umfassende Leistungen auch im Ausland (EU und Nicht-EU)
  • Übernahme von Transportkosten
  • Übernahme von Kuren und Reha
  • Zusätzliche Absicherung von Schutzimpfungen
  • Leistungen für alternative Heilmethoden und Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Übernahme von Sehhilfen oder Augen-Laserbehandlungen
  • Krankentagegeld (besonders wichtig für Selbständige)

Freie Wahl bei den Leistungen

In der privaten Kranken­versicherung gibt es, anders als bei der gesetzlichen, keinen Leistungskatalog, der festlegt, welche Leistungen bezahlt werden. Der Privatversicherte kann sich selbst aussuchen, welche Leistungen er benötigt und bezahlen will. Er kann beispielsweise wählen, ob er im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden will oder ob ihm die Behandlung durch einen Wahlarzt/Spezialisten besonders wichtig ist.

Welche Leistungen vom Versicherer tatsächlich übernommen werden und in welcher Höhe, hängt vom gewählten Tarif ab. Die Tarife der privaten Kranken­versicherung unterteilen sich oftmals in Einsteigertarife, Komforttarife und Premiumtarife. Die einzelnen Tarifstufen können jedoch mit Zusatzbausteinen oder zusätzlichen Einzelleistungen an den persönlichen Bedarf angepasst werden.


So funktioniert die Kostenerstattung

Wenn Sie einen Arzt besuchen oder Medikamente kaufen, müssen Sie erst einmal selbst zahlen. Die Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen die Kosten im vereinbarten Umfang erstattet. Bei stationären Krankenhausaufenthalten ist oft eine direkte Abrechnung zwischen Klinik und Versicherung möglich – allerdings nur, wenn Sie das vorher geregelt haben, etwa über eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung oder eine sogenannte Klinikkarte. In der Praxis kann es trotzdem vorkommen, dass Sie einzelne Rechnungen – etwa von Wahl- oder Belegärzten – selbst erhalten und wie gewohnt einreichen müssen.

Was kostet eine private Kranken­versicherung?

Das kann die private Kranken­versicherung kosten

Über die Kosten entscheiden der gewählte Tarif und Leistungsumfang ebenso wie das Alter und Vor­erkrankungen beim Eintritt in die Versicherung und die berufliche Situation.


Beitragsbeispiele für verschiedene Profile

Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt stark vom Profil ab: Ein Beamtenanwärter zahlt durch die Beihilfe nur einen kleinen Restkostenanteil, ein angestellter Gutverdiener trägt nach Arbeitgeberzuschuss den halben Beitrag, ein Selbständiger den vollen. Die folgende Matrix zeigt typische Größenordnungen – die konkreten Werte sind tarif-, alters- und gesundheitsabhängig.

ProfilTypischer Monatsbeitrag (Größenordnung)Besonderheit
Beamtenanwärter, 27Ab rund 80–150 €Beihilfe deckt großen Teil, nur Restkostentarif nötig
Student, 24Ab rund 80–190 €Günstige Einsteigertarife, Bindung langfristig prüfen
Angestellter Gutverdiener, 34Ab rund 420 € (vor Arbeitgeberzuschuss)Arbeitgeber zahlt bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 maximal 613,22 € im Monat für Kranken- und Pflege­­versicherung zusammen
Selbständiger, 40Ab rund 450–700 €Vollen Beitrag selbst tragen, Krankentagegeld einplanen
FamilieBeitrag pro PersonKeine kostenlose Familien­versicherung wie in der GKV
Die genannten Beträge sind unverbindliche Orientierungswerte. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 2026 monatlich 613,22 Euro und deckt Kranken- und Pflege­­versicherung gemeinsam ab; davon entfallen 508,59 Euro auf die Kranken- und 104,63 Euro auf die Pflege­­versicherung (Quelle: Die Bundesregierung).

Experten-Tipp:
Selbständige unterschätzen die wahre Beitragslast

„Selbständige starren auf den Monatsbeitrag und vergessen das eigentliche Risiko: Bei längerer Krankheit fehlt das Einkommen, der Betrieb läuft weiter. Wer nur den günstigsten Tarif sucht, spart am falschen Ende. Planen Sie das Krankentagegeld von Anfang an realistisch ein. So bleibt eine Krankheits­phase wirtschaftlich tragbar.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

So können Sie die Kosten der privaten Kranken­versicherung reduzieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Versicherungsbeiträge der privaten Kranken­versicherung zu senken, sowohl beim Abschluss der Versicherung als auch nachträglich. Darunter sind:

  • Risikozuschläge überprüfen lassen: Wer aufgrund einer Erkrankung Risikozuschläge in seinem Vertrag vereinbart hat und wieder gesund ist, kann eine Reduzierung oder Streichung dieser Zuschläge überprüfen lassen. Ob und in welchem Umfang Risikozuschläge gestrichen werden, hängt jedoch immer von der genauen Diagnose und dem individuellen Risiko ab.
  • Tarifwechsel beim gleichen Anbieter: Auch der Tarif der privaten Kranken­versicherung kann innerhalb des Angebots des Anbieters gewechselt werden. Hierbei ist zu beachten, dass günstigere Tarife in der Regel mit geringeren Leistungen einhergehen.
  • Selbst­beteiligung erhöhen: Eine Selbst­beteiligung senkt den Beitrag deutlich. Ob eine Selbst­beteiligung sinnvoll ist, hängt stark davon ab, ob Sie angestellt oder selbständig sind. Angestellte fahren mit möglichst geringer bis gar keiner Selbst­beteiligung besser. Der Grund liegt nicht im Tarif, sondern im Steuer- und Zuschussrecht: Ein höherer Beitrag schöpft den Arbeitgeberzuschuss vollständig aus und wirkt zugleich stärker im Lohnsteuerabzugsverfahren. Selbständige und Freiberufler fahren dagegen häufig mit guten Leistungen und einer höheren Selbst­beteiligung besser, weil bei ihnen zunächst die monatliche Liquidität zählt und der steuerliche Effekt des Beitrags erst mit Verzögerung greift.
  • Reduzierung bestimmter Leistungen: Sie können beispielsweise beeinflussen, wie hoch das Krankentagegeld oder die Kostenerstattung für den Zahnersatz sein soll. Ebenso können Sie bestimmen, ob Sie unbedingt immer eine wahlärztliche Behandlung brauchen, oder Sie können sich mit der Kranken­versicherung auf einen Hausarzt einigen und so Beiträge sparen.
  • Von der garantierten Beitragsrückerstattung raten wir dagegen ab. Sie klingt im Prospekt gut, ist kalkulatorisch aber ein Schaden innerhalb Ihres eigenen Vertrags: Sie entnehmen garantiert Geld aus einem Topf, der eigentlich Ihre Beiträge im Alter dämpfen soll, und Sie senken zugleich die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge. Ein Tarif, der seiner Kranken­versicherung auf diesem Weg dauerhaft Geld entzieht, muss das später an anderer Stelle wieder hereinholen.

Achten Sie nicht nur auf die Kosten

Es ist wichtig, dass Sie eine Versicherung wählen, die Sie auch langfristig gut bezahlen können. Die Kosten Ihrer Versicherung sollten jedoch nicht das einzige wichtige Kriterium sein. Ebenso wichtig oder wichtiger ist, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen wichtig sind. Eine hohe Selbst­beteiligung kann ein Nachteil sein, wenn sie Sie davon abhält, sinnvolle medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Diese Stellschrauben gelten nicht nur für den Neuabschluss: Auch wenn Sie bereits privat versichert sind und Ihr Beitrag zu hoch geworden ist, lässt er sich oft senken, etwa durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder durch das Streichen nicht mehr nötiger Risikozuschläge. Die Erstprüfung Ihres bestehenden Vertrags ist für Sie unverbindlich. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG bedeutet für uns dagegen einen erheblichen Aufwand: Wir gleichen den gesamten Tarifbestand Ihres Versicherers Leistung für Leistung mit Ihrem heutigen Schutz ab. Diese Begleitung bieten wir deshalb gegen ein Vermittlungshonorar nach Aufwand an und sagen Ihnen die Höhe vorher, damit Sie den Nutzen dagegenrechnen können.

Beitrag zu hoch? Wir rechnen nach

Egal ob Sie neu in die PKV starten oder als Bestandskunde sparen wollen: Wir prüfen Ihren möglichen Beitrag oder Ihren laufenden Vertrag und zeigen Ihnen die Stellschrauben.

  • Internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen – Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Begleitung erfolgt gegen Honorar nach Aufwand
  • Risikozuschläge auf den Prüfstand
  • Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?

Die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung steigen im Alter, aber nicht automatisch ins Unermessliche. Damit der Beitrag im Alter nicht allein wegen der höheren Behandlungskosten explodiert, bildet jeder Versicherte über die Jahre Alterungsrückstellungen. Ein Teil des Beitrags wird angespart und gleicht die im Alter steigenden Gesundheitskosten teilweise aus.

Gesetzlicher Zuschlag

Zusätzlich zahlen privat Versicherte zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, der ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsdämpfung verwendet wird (Quelle: § 149 VAG). Trotzdem ist es ehrlich zu sagen: Beitragsanpassungen finden in der Praxis regelmäßig statt, vor allem zum Inflationsausgleich und bei steigenden Gesundheitskosten. Über Jahrzehnte kann sich der Beitrag deutlich erhöhen.


Icon Pfeile im Dreieck

Auffangoptionen

Wer im Alter Schwierigkeiten mit dem Beitrag bekommt, hat mehrere Auffangoptionen: einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter (unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen), den Standardtarif für Altverträge (Beitritt vor 2009) sowie den Basistarif als gesetzlich garantierte Rückfalloption, dessen Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigt und bei Hilfebedürftigkeit weiter reduziert wird. Wer die Beiträge dauerhaft nicht zahlt, fällt automatisch in den Notlagentarif. So verliert in der PKV niemand seinen Versicherungsschutz, nur weil der Beitrag schwer zu tragen ist.

Experten-Tipp:
Das Schreckgespenst explodierender Altersbeiträge stimmt so nicht

„Die Angst vor unbezahlbaren Altersbeiträgen ist übertrieben – aber Schönfärben hilft auch nicht. Beiträge steigen, das ist Fakt. Wer früh einen Beitragsentlastungstarif mitnimmt und alle paar Jahre den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen lässt, hält den Beitrag im Griff. Warten Sie damit nicht bis zur Rente – dann ist der Hebel kleiner.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisfall: Beitrag im Bestand deutlich gesenkt

Eine selbständige Grafikerin, 58, kam mit einem über die Jahre auf rund 920 Euro gestiegenen Monatsbeitrag in die Beratung. Sie befürchtete, kündigen zu müssen. Über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG in einen leistungsgleichen, neueren Tarif desselben Versicherers sank ihr Beitrag um rund 180 Euro im Monat – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Verlust ihrer Alterungsrückstellungen. Viele Bestandskunden kennen dieses Recht nicht. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung; Beträge gerundet.)

Steuern und Rückkehr in die GKV

Ist die private Kranken­versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind steuerlich absetzbar. Die Beiträge für die Basisabsicherung – also für Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung – können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen (Quelle: § 10 EStG). Diese Regelung geht auf das Bürgerentlastungsgesetz zurück.

Beiträge für Komfortleistungen wie Wahlarzt-/Spezialisten-Behandlung oder Einbettzimmer sind dagegen nur begrenzt absetzbar. Ein praktischer Hebel: Sie dürfen Beiträge für bis zu 36 Monate im Voraus zahlen und in einem Jahr steuerlich geltend machen. So schaffen Sie sich in den Folgejahren Spielraum, um andere Vorsorgeaufwendungen abzusetzen.

Icon Stift

Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist möglich, mit zunehmendem Alter aber schwieriger. Angestellte unter 55 Jahren werden wieder gesetzlich pflichtversichert, sobald ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Selbständige müssen dafür in der Regel eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen.

Entscheidend ist die Altersgrenze 55: Wer dieses Alter überschritten hat und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, kann praktisch nicht mehr in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück (Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V). Diese Hürde sollten Sie kennen, bevor Sie sich für die PKV entscheiden.

Die Systementscheidung zwischen gesetzlich und privat bindet Sie über Jahrzehnte – und ab 55 lässt sie sich kaum noch korrigieren. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf Ihren persönlichen Lebensverlauf, bevor Sie sich festlegen. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir Ihre Situation durch, statt nur den heutigen Beitrag zu vergleichen.

Private Pflegepflicht­versicherung

Wer in die private Kranken­versicherung wechselt, muss zugleich eine private Pflegepflicht­versicherung (PPV) abschließen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben – die Pflege­versicherung folgt immer der Kranken­versicherung (Quelle: § 23 SGB XI). Gesetzlich Versicherte sind automatisch in der sozialen Pflege­versicherung, privat Versicherte in der privaten Pflegepflicht­versicherung.

Die private Pflegepflicht­versicherung bietet dieselben Leistungen wie die soziale Pflege­versicherung – die Pflegegrade und Leistungsbeträge sind gesetzlich einheitlich geregelt. Der Beitrag richtet sich anders als in der GKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Es gilt ein gesetzlich festgelegter Höchstbeitrag, der den GKV-Höchstbeitrag zur Pflege nicht übersteigen darf.

Icon Person mit Pfeilen

Wichtig zu wissen: Die PPV-Beiträge kommen zusätzlich zum Kranken­versicherungsbeitrag auf Sie zu. Auch hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, sodass der Beitrag im Alter stabiler bleibt. Planen Sie die Pflegepflicht­versicherung von Anfang an in Ihr PKV-Budget mit ein.

Private Kranken­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger 2026

AnbieterDFSI
Unternehmensqualität
IVFP
Unternehmensqualität
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzExzellentExzellentSehr gut96
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VSehr gutExzellentSehr gut96
Logo LVM VersicherungLVMGutExzellentSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der privaten Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle privaten Kranken­versicherungen im Test 2026

Wie wählen Sie die beste private Kranken­versicherung aus?

Die richtige Tarifvariante wählen

Überlegen Sie, welchen Leistungsumfang Sie tatsächlich benötigen, und entscheiden Sie sich entsprechend für eine der Tarifvarianten:

  • Einsteigertarife
  • Komforttarife
  • Premiumtarife
Icon Brille

Ein Einsteigertarif bietet sich an, wenn Ihre Priorität eine günstige Versicherung ist. Ein Premiumtarif hingegen ist geeignet, wenn Kosten für Sie weniger wichtig sind als ein großer Leistungsumfang.

Experten-Tipp:
Der billigste Tarif ist selten der passende

„Ein günstiger Beitrag sagt fast nichts über die Qualität eines Tarifs aus. Ein Tarif kann günstig wirken und im Ernstfall – beim Zahnersatz, in der Psychotherapie, beim Klinikaufenthalt – plötzlich an seine Grenzen stoßen. Lassen Sie die Bedingungen Wort für Wort prüfen, nicht nur den Preis. Bauen Sie Ihren Schutz aus den Leistungen, die Sie wirklich brauchen – dann stimmt am Ende auch das Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Praxisfall: Schwammige Bedingungen, harter Leistungsstreit

Ein privat Versicherter, 46, hatte einen Tarif allein nach dem Beitrag gewählt. Nach einer aufwändigen Zahnbehandlung erstattete der Versicherer nur einen Bruchteil – die Bedingungen sahen für Implantate eine Staffelung in den ersten Jahren vor, die der Kunde nicht kannte. Erst über den Versicherungs­ombudsmann und eine genaue Prüfung der Klauseln ließ sich ein Teil der Kosten durchsetzen. Eine vorherige Bedingungsanalyse hätte die Lücke sichtbar gemacht. (Anonymisierter Praxisfall aus der Beratung.)


Darauf sollten Sie achten

  • Sind alle Leistungen, die Ihnen wichtig sind, dabei?
  • Zahlen Sie nur für die Bausteine, die Sie wirklich haben wollen?
  • Hat der Tarif eine hohe Beitragsstabilität? Wie sieht es im Alter mit den Beiträgen aus?
  • Passt er zu Ihrer familiären Situation beziehungsweise zu Ihren Plänen?
  • Werden Psychotherapie, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen und -ersatz vollständig oder zumindest zu einem Großteil erstattet?
  • Gibt es versteckte Selbst­beteiligungen durch Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen?
  • Falls Sie viel reisen: Bietet der Tarif Ihnen auch im Ausland gute Leistungen?
  • Ist die finanzielle Situation des Versicherers stabil? Ein Blick in Bewertungen durch Rating-Agenturen lohnt sich.

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer PKV vermeiden

  • Leistungskatalog nicht prüfen: In der PKV gibt es keinen festen Leistungskatalog wie bei der gesetzlichen Kranken­versicherung. Sie entscheiden bei Vertragsabschluss, welche Leistungen Sie haben möchten.
  • Versteckte Selbst­beteiligungen übersehen: Prüfen Sie, ob der Tarif Zuzahlungen zu bestimmten Behandlungen vorsieht.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen: Die private Kranken­versicherung ist ein komplexes Thema und gehört zu den Versicherungen, die Sie nicht einfach allein online abschließen sollten. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und die passende Absicherung zu finden. Die Beratung ist stets kostenfrei, transparent und unverbindlich.

Diese Anbieter empfehlen unsere Experten

Unsere erfahrenen und ausgezeichneten Experten für private Kranken­versicherungen haben mit den folgenden Anbietern besonders gute Erfahrungen gemacht:

  • LHK
  • VKB
  • Arag
  • Für Beamte: LHK, Arag, AXA, DBV

„Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen weitere Anbieter empfehlen. Gerade bei einer privaten Kranken­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters sehr stark auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten – gemeinsam finden wir den besten Tarif für Sie.“

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Legen Sie fest, welche Leistungen und Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und welche Sie wirklich benötigen.
  2. Erhalten Sie Beihilfe vom Dienstherrn? Finden Sie heraus, in welcher Höhe.
  3. Machen Sie einen gründlichen und individuellen Tarifvergleich und vergleichen Sie die PKV-Anbieter hinsichtlich Kosten, Leistungen und Service.
  4. Stellen Sie den Antrag auf Versicherungsschutz in der PKV und beantworten Sie die dafür geforderten Gesundheitsfragen.
  5. Lassen Sie sich bei allen Schritten von unseren Experten der privaten Kranken­versicherung beraten. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

Ihre PKV-Entscheidung – wir begleiten sie

Ob Gutverdiener, Beamtenanwärter, Selbständiger, Student oder Bestandskunde mit zu hohem Beitrag: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und finden den passenden Weg. Finanztip empfiehlt unsere PKV-Beratung.

  • Persönlicher Ansprechpartner statt Hotline
  • Unverbindliche Beratung
  • Auch für bestehende Verträge: Beitrag und Tarif auf dem Prüfstand
Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Die häufigsten Fragen zur privaten Kranken­versicherung

Wie funktioniert die private Kranken­versicherung?

Sie wählen bei Abschluss Ihre Leistungen und die Tarifstufe, zahlen Arztrechnungen zunächst selbst und bekommen die Kosten anschließend vom Versicherer erstattet. Gehen Sie zum Arzt, Heilpraktiker, Therapeuten oder ins Krankenhaus oder kaufen ein Medikament per Rezept, erhalten Sie eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrem Versicherer ein, der je nach vereinbartem Erstattungssatz zahlt. Krankenhausrechnungen rechnet die Klinik dagegen direkt mit dem Versicherer ab.

Wer kann sich privat versichern?

Privat versichern kann sich jeder Angestellte, der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, sowie unabhängig vom Einkommen Beamte, Selbständige und Studenten. Angestellte müssen 2026 regelmäßig über 77.400 Euro brutto im Jahr verdienen, um in die PKV wechseln zu können. Beamte, Beihilfeberechtigte, Studenten und Selbständige haben dagegen unabhängig von der Einkommensgrenze die Wahl.

Ab welchem Einkommen ist die private Kranken­versicherung möglich?

Angestellte können 2026 ab einem Bruttojahreseinkommen von 77.400 Euro in die private Kranken­versicherung wechseln. Das ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, oberhalb derer die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung entfällt (6.450 Euro im Monat). Beamte, Selbständige und Studenten benötigen diese Einkommensschwelle nicht, sie können sich unabhängig vom Verdienst privat versichern.

Wie teuer ist eine private Kranken­versicherung?

Die Kosten richten sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen. Allgemein gilt: Je jünger und gesünder der Eintritt, desto günstiger der Beitrag.

Warum ist die private Kranken­versicherung oft teurer als die gesetzliche?

Ob die private Kranken­versicherung teurer ist als die gesetzliche, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab. Für eine Einzelperson – etwa einen gut verdienenden Angestellten – liegt der PKV-Beitrag in der Regel unter dem GKV-Höchstbeitrag; hier ist die private Versicherung also meist günstiger. Teurer wird sie vor allem mit Familie: In der PKV zahlt jedes Kind und ein nicht erwerbstätiger Partner einen eigenen Beitrag, während die gesetzliche Versicherung die beitragsfreie Familien­versicherung bietet. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang statt nach dem Einkommen – Versicherte sollten ihn daher auch langfristig tragen können. Besonders günstig ist die PKV für Beamte: Durch die Beihilfe zahlen sie oft deutlich weniger als in der gesetzlichen Versicherung.

Wie ist die private Kranken­versicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen. Die Basisabsicherung umfasst Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung und lässt sich in voller Höhe geltend machen (laut § 10 EStG). Beiträge für Komfortleistungen wie Wahlarzt-/Spezialisten-Behandlung oder Einbettzimmer sind nur begrenzt absetzbar. Beiträge für bis zu zweieinhalb künftige Jahre dürfen Sie vorauszahlen und in einem Jahr absetzen.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeber übernimmt in der PKV bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 jedoch höchstens 508,59 Euro im Monat. Die genaue Höhe wird jährlich neu berechnet und orientiert sich an den Regeln der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Wie kommen Sie aus der privaten Kranken­versicherung zurück in die gesetzliche?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist grundsätzlich möglich, ab 55 Jahren aber praktisch ausgeschlossen. Angestellte unter 55 werden wieder gesetzlich pflichtversichert, sobald ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt; Selbständige müssen dafür meist eine sozial­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Wer 55 überschritten hat und in den letzten fünf Jahren privat versichert war, kommt kaum noch zurück (laut § 6 Abs. 3a SGB V).

Warum lohnt sich die private Kranken­versicherung für Selbständige?

Für Selbständige lohnt sich die private Kranken­versicherung oft, weil sie nicht an die einkommensabhängige Beitragsberechnung gebunden sind und Tarif sowie Leistungen frei wählen können. Anders als Angestellte tragen sie den Beitrag jedoch vollständig selbst, da kein Arbeitgeberzuschuss anfällt. Wichtig ist ein ausreichendes Krankentagegeld, damit bei längerer Krankheit das fehlende Einkommen abgesichert ist.

Welche private Kranken­versicherung ist die beste?

Eine pauschal beste private Kranken­versicherung gibt es nicht, da der passende Tarif stark vom individuellen Bedarf abhängt. PKV-Anbieter bieten unterschiedliche Tarife mit verschiedenem Leistungsumfang, und der Versicherungsbedarf ist sehr persönlich. Testergebnisse unabhängiger Institute liefern aber eine gute Orientierung bei der Auswahl.

Welche Leistungen bieten die Tarifstufen der PKV?

Die PKV unterscheidet meist drei Tarifstufen: günstige Einsteigertarife auf GKV-Niveau, Komforttarife als Mittelweg und Premiumtarife mit dem größten Leistungsumfang.

Einsteigertarife entsprechen ungefähr dem Niveau der gesetzlichen Kranken­versicherung und sind dementsprechend günstig. Die Kostenerstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ. Leistungen beim Heilpraktiker werden zu 80 Prozent übernommen, für Sehhilfen gibt es einen 100-Euro-Zuschuss alle drei Jahre. Im Krankenhaus erfolgt die Behandlung im Mehrbettzimmer durch Stationsärzte.

Komforttarife ähneln in einigen Punkten den Einsteigertarifen, erreichen bei anderen Leistungen aber bereits Premium-Niveau. Sie decken Behandlungskosten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder GOZ ab. Beim Heilpraktiker werden 100 Prozent der Kosten übernommen, der Zuschuss für Sehhilfen steigt auf 260 Euro alle zwei Jahre.

Premiumtarife haben einen nach oben offenen Leistungsumfang und erstatten oft über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus. Statt eines Hausarztprinzips gilt die freie Arztwahl. Die Behandlung im Krankenhaus erfolgt im Ein- oder Zweibettzimmer durch den Wahlarzt/Spezialisten.

Was passiert, wenn Sie die Beiträge nicht länger zahlen können?

Wer die Beiträge nicht mehr zahlen kann, fällt nicht aus dem Schutz, sondern in einen reduzierten Tarif: Standardtarif, Basistarif oder Notlagentarif. Der Standardtarif ist nur für Personen relevant, die vor 2009 beigetreten sind; seine Leistungen entsprechen meist denen der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Der Basistarif steht nach § 152 VAG verschiedenen Gruppen offen – die Voraussetzungen sind Alternativen, keine Sammelbedingung. Zugang haben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte, Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, sowie privat Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine gesetzliche beziehungsweise Beamtenrente beziehen. Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts ist keine Zugangsvoraussetzung, sondern löst eine Halbierung des Beitrags aus (laut § 152 VAG).

Der Basistarif deckt weiterhin alle Leistungen ab, die ärztlichen Leistungen sind jedoch nur bis zu den folgenden Gebührensätzen versichert (laut § 75 Abs. 3a SGB V):

  • 0,9-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für Laborleistungen
  • 1,0-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für medizinisch-technische Leistungen
  • 1,2-facher Faktor des Gebührensatzes GOÄ für die übrigen ärztlichen Leistungen

Der Notlagentarif kann nicht selbst gewählt werden. In ihn fallen privat Versicherte, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen. Er deckt nur noch akut notwendige Behandlungen ab. Zusatzbausteine wie das Krankentagegeld können gekündigt werden und sind dann nicht mehr verfügbar.

Wie schnell wächst ein PKV-Beitrag im Durchschnitt?

Über längere Zeiträume können Sie mit rund vier bis fünf Prozent Beitragssteigerung pro Jahr rechnen. Diese Steigerung kommt aber nicht jährlich in kleinen Schritten. Ein Versicherer darf den Beitrag nur anpassen, wenn bestimmte Schwellen überschritten sind, und deshalb bleibt der Beitrag oft mehrere Jahre stabil. Wird dann angepasst, sind Sprünge von zehn bis 20 Prozent auf einen Schlag normal. Der Sprung wirkt dramatisch, entspricht aber im Kern den aufgelaufenen Jahren.

Kann mein Versicherer die Leistungen später kürzen?

Nein. Der vereinbarte Leistungsumfang gilt lebenslang, das ist der Kern des Vertrags­versprechens in der privaten Kranken­versicherung. Ein Versicherer, der andere Leistungen anbieten will, muss dafür einen neuen Tarif auflegen. Umgekehrt gilt dasselbe: Ihr bestehender Tarif wird auch nicht nachträglich verbessert. Wer bessere Leistungen will, wechselt intern in einen anderen Tarif seines Versicherers.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 685 Bewertungen auf ProvenExpert.com