Straf­rechtsschutz­versicherung: Was zahlt sie, wo sind die Lücken?

Tarifrechner, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Wann der normale Straf-Rechtsschutz Ihre Verteidigung zahlt, wo er bei Vorsatzvorwürfen aussteigt und was ein Spezial-Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte und Unternehmen leistet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Straf­­rechtsschutz­­versicherung?
  2. Was zahlt der normale Straf-Rechtsschutz?
  3. Was leistet ein Spezial-Straf-Rechtsschutz?
  4. Was kostet ein Straf­­rechtsschutz?
  5. Worauf sollten Sie beim Straf­­rechtsschutz achten?
  6. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Fahrlässigkeit: Der normale Straf-Rechtsschutz zahlt bei Vergehen, die auch fahrlässig strafbar sind, im Verkehrs-Rechtsschutz bei jedem Verkehrsvergehen, ohne Wartezeit, aber nie bei Verbrechen.
  • Vorsatz ist die Lücke: Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung deckt erst ein Spezial-Straf-Rechtsschutz oder ein erweiterter Straf-Rechtsschutz mancher Privat-Tarife, bis zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz.
  • Ab 28,72 € im Monat: So viel zeigt unser Rechner für den Spezial-Straf-Rechtsschutz von Geschäftsführern, für Manager 30,74 € (Stand Oktober 2026).
  • Kein Schadenersatz: Der Rechtsschutz zahlt die Verteidigung, nie Geldstrafe, Bußgeld oder Haftung; die Haftung deckt die D&O-Versicherung.
Benjamin Mai

Wird das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt, zahlt der Staat Ihren Verteidiger nicht…

… und endet ein Ermittlungsverfahren ohne Anklage, bleiben Sie ebenfalls auf den Anwaltskosten sitzen. Dafür gibt es den Straf-Rechtsschutz. Der normale Baustein in der Privat-Rechtsschutz­versicherung hilft aber nur bei Vergehen, die auch fahrlässig strafbar sind. Wirft Ihnen die Staatsanwaltschaft Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung vor, zahlt er nicht, egal wie das Verfahren ausgeht. Für Führungskräfte und Unternehmen gibt es deshalb den Spezial-Straf-Rechtsschutz, der auch Vorsatzvorwürfe deckt, bis ein Gericht rechtskräftig Vorsatz feststellt. Wir zeigen Ihnen, was beide Varianten leisten, wo ihre Grenzen liegen, was eine Verteidigung nach den gesetzlichen Gebühren kostet und wie sich der Schutz von der D&O-Versicherung unterscheidet, die nur für die Haftung da ist.

Was ist eine Straf­rechtsschutz­versicherung?

Eine Straf­rechtsschutz­versicherung zahlt Ihre Verteidigung, wenn gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird: Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen. Es gibt sie in zwei Formen. Der normale Straf-Rechtsschutz steckt in der Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung, der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist ein eigener Vertrag für Führungskräfte und Unternehmen.

Normaler Straf-Rechtsschutz oder Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Der wichtigste Unterschied ist der Vorwurf des Vorsatzes. Der normale Straf-Rechtsschutz hilft nach den Musterbedingungen des GDV nur bei Vergehen, die auch fahrlässig strafbar sind (Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021). Der Spezial-Straf-Rechtsschutz deckt auch Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können. Die Tabelle zeigt die Unterschiede am Beispiel der Bedingungen der ARAG.

FrageNormaler Straf-RechtsschutzSpezial-Straf-Rechtsschutz (Beispiel ARAG)
Vergehen, auch fahrlässig strafbarVersichertVersichert
Vergehen, nur vorsätzlich strafbarNicht versichert, außer Verkehrsvergehen im Verkehrs-RechtsschutzVersichert bis zur Verurteilung wegen Vorsatz
VerbrechenNicht versichertAb Tarif Komfort versichert bis zur Verurteilung wegen Vorsatz
AnwaltshonorarGesetzliche GebührenAngemessenes Honorar, auch über den gesetzlichen Gebühren
Enthalten inPrivat-, Verkehrs- und Firmen-RechtsschutzEigener Vertrag für Führungskräfte und Unternehmen

Für Führungskräfte reicht der normale Baustein oft nicht, denn typische Vorwürfe wie Untreue oder das Vorenthalten von Sozialbeiträgen sind nur vorsätzlich strafbar. Den Spezial-Straf-Rechtsschutz beraten wir selbst, Bausteine und Beiträge stehen beim Manager-Rechtsschutz. Wie die übrigen Bausteine zusammenspielen, lesen Sie auf der Seite zur Rechtsschutz­versicherung.


Vergehen, Verbrechen, Vorsatz: Was bedeuten die Begriffe?

Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, alle anderen Straftaten sind Vergehen (Quelle: StGB § 12). Strafbar ist grundsätzlich nur Vorsatz. Fahrlässiges Handeln wird nur bestraft, wenn das Gesetz es ausdrücklich nennt, wie bei der fahrlässigen Körper­verletzung oder der Trunkenheit im Verkehr.

Für Ihren Versicherungsschutz zählt deshalb nicht, ob der Vorwurf stimmt, sondern welcher Straftatbestand im Raum steht. Betrug, Untreue, Diebstahl und Beleidigung lassen sich nur vorsätzlich begehen. Steuerhinterziehung bleibt ein Vergehen, auch im besonders schweren Fall, weil die Strafschärfung für die Einteilung nicht zählt. Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit.

Was zahlt der normale Straf-Rechtsschutz?

Er zahlt Ihren Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren, die Gerichtskosten und eine Kaution als zinsloses Darlehen, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird, das auch fahrlässig strafbar ist. Eine Wartezeit gibt es dafür nach den Musterbedingungen nicht. Geldstrafen und Bußgelder selbst zahlt er nie, er trägt nur die Kosten der Verteidigung.

Fahrlässigkeit ist versichert, Vorsatz erst nach dem Urteil

Wirft Ihnen die Staatsanwaltschaft fahrlässiges Verhalten vor, besteht Schutz von Anfang an. Lautet der Vorwurf auf Vorsatz, zahlt der Versicherer zunächst nicht. Werden Sie am Ende nicht wegen Vorsatz verurteilt, erhalten Sie den Schutz rückwirkend. Ändert sich der Vorwurf im Verfahren auf Fahrlässigkeit, sind Sie ab diesem Zeitpunkt versichert (Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021).

Wichtig ist das bei einer Einstellung gegen Geldauflage. Sie ist keine Verurteilung, bei einem Vergehen, das auch fahrlässig strafbar ist, bleibt der Schutz also bestehen. Gleichzeitig muss der Staat Ihre Anwaltskosten in diesem Fall nicht erstatten (Quelle: StPO § 467). Ohne Versicherung zahlen Sie Ihren Verteidiger selbst, obwohl es kein Urteil gibt.


Typische Fälle im normalen Straf-Rechtsschutz

Versichert sind vor allem Vorwürfe aus Alltag, Beruf und Straßenverkehr, die auch fahrlässig begangen werden können. Ob Vorwürfe aus Ihrem Job als Arbeitnehmer mitversichert sind, lassen die Musterbedingungen offen: Sie schließen im Privat-Rechtsschutz nur die selbständige Tätigkeit aus, führen den Berufs-Rechtsschutz aber als eigenen Baustein. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Straf-Rechtsschutz ausdrücklich auch für den Beruf gilt. Diese Fälle sind typisch:

Unfall mit Verletzten

Nach einem Unfall wird wegen fahrlässiger Körper­verletzung ermittelt. Das ist ein reines Fahrlässigkeitsdelikt, der Schutz greift ohne Wartezeit.

Alkohol am Steuer

Trunkenheit im Verkehr ist auch fahrlässig strafbar. Der Verkehrs-Rechtsschutz zahlt, stellt das Gericht Vorsatz fest, zahlen Sie zurück.

Unfall auf der Baustelle

Ein Mitarbeiter wird verletzt, gegen den Bauleiter wird wegen fahrlässiger Körper­verletzung oder Baugefährdung ermittelt. Beides ist auch fahrlässig strafbar.

Gewässer verunreinigt

Öl gelangt aus dem Betrieb in einen Bach. Die Gewässerverunreinigung ist auch fahrlässig strafbar, die Verteidigung ist deshalb versichert.


Sonderfall Verkehr: Auch Vorsatzvorwürfe bis zum Urteil

Im Verkehrs-Rechtsschutz reicht der Schutz weiter. Versichert ist dort nach den Musterbedingungen die Verteidigung gegen jedes Verkehrsvergehen, ohne die Bedingung der Fahrlässigkeit. Erst wenn ein Gericht rechtskräftig Vorsatz feststellt, müssen Sie die Kosten erstatten. Verbrechen bleiben auch hier ausgeschlossen. Mehr dazu lesen Sie beim Verkehrs­rechtsschutz.

Das betrifft zum Beispiel den Vorwurf der Unfallflucht, also des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Diese Tat ist nur vorsätzlich strafbar (Quelle: StGB § 142). Im Privat-Rechtsschutz wäre sie deshalb nicht versichert, im Verkehrs-Rechtsschutz nach dem Wortlaut der Musterbedingungen schon. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif das genauso regelt.


Ordnungswidrigkeiten: Versichert, außer Halt- und Parkverstößen

Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zahlt Ihre Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid, auch wenn Ihnen Vorsatz vorgeworfen wird. Im Verkehrs-Rechtsschutz sind Halt- und Parkverstöße ausgenommen. Das Bußgeld selbst zahlen Sie immer. Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit (Quelle: OWiG § 67).


Was der normale Straf-Rechtsschutz nicht zahlt

Auch der Straf-Rechtsschutz hat feste Grenzen. Nach den Musterbedingungen zahlt er diese Fälle nicht, einzelne Tarife gehen darüber hinaus:

  • Verbrechen, also Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe
  • Vergehen, die nur vorsätzlich strafbar sind, auch wenn das Verfahren eingestellt wird, außer Verkehrsvergehen im Verkehrs-Rechtsschutz
  • Kosten bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz, sie müssen Sie zurückzahlen
  • Geldstrafe, Geldauflage und Bußgeld selbst
  • Taten vor Vertragsbeginn, denn maßgeblich ist der Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes

Lehnt Ihr Versicherer die Kosten ab, prüfen Sie zuerst die schriftliche Begründung. Bei einem reinen Vorsatzdelikt ist die Ablehnung nach den Musterbedingungen berechtigt, bei einem Fahrlässigkeitsvorwurf nicht. Was Sie dann tun können, lesen Sie unter Rechtsschutz zahlt nicht.

Ihren Spezial-Straf-Rechtsschutz berechnen

Benjamin Mai, unser Berater, prüft mit Ihnen, ob Ihr bestehender Straf-Rechtsschutz reicht, und schickt Ihnen ein kostenfreies Angebot für den Manager-Rechtsschutz.

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz ab 30,74 Euro im Monat
  • Einzeln oder mit Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
  • Zahlt Anwalt, Gericht und Verteidigung, die Haftung deckt die D&O-Versicherung
Foto von Benjamin Mai
Berater

Was leistet ein Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Er zahlt Ihre Verteidigung auch dann, wenn Ihnen eine Tat vorgeworfen wird, die nur vorsätzlich begangen werden kann, je nach Bedingungen sogar bei einem Verbrechensvorwurf. Einzelne Versicherer bieten ihn als eigenes Produkt an, vor allem für Führungskräfte und Unternehmen. In den Musterbedingungen des GDV ist er nicht enthalten.

Warum Führungskräfte ihn brauchen

Wer ein Unternehmen oder eine Abteilung leitet, verantwortet Pflichten im Betrieb, von den Sozialabgaben bis zur Arbeitssicherheit. Viele Vorwürfe, die daraus entstehen, sind nur vorsätzlich strafbar, und dann hilft der normale Straf-Rechtsschutz nicht. Diese Vorwürfe treffen Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte besonders oft:

Untreue und Betrug

Der Vorwurf, Firmengeld zweckwidrig verwendet oder Geschäftspartner getäuscht zu haben, betrifft Taten, die nur vorsätzlich strafbar sind.

Sozialbeiträge vorenthalten

Wer als Arbeitgeber die Beiträge seiner Mitarbeiter nicht an die Krankenkasse abführt, macht sich strafbar. Auch das ist ein reines Vorsatzdelikt.

Steuerhinterziehung

Der Vorwurf ist ein Vergehen, das nur vorsätzlich begangen werden kann. Der normale Straf-Rechtsschutz zahlt dafür nie.

Insolvenzverschleppung

Wer als Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät stellt, macht sich strafbar, vorsätzlich wie fahrlässig. Der Spezial-Baustein deckt beide Vorwürfe.


Diese Leistungen nennen die Bedingungen

Was genau versichert ist, regeln die Bedingungen des Versicherers. Die Bedingungen der ARAG für den Spezial-Straf-Rechtsschutz im Manager-Rechtsschutz (Stand Oktober 2022) nennen zum Beispiel diese Leistungen, je nach Tarifstufe:

  • Verteidigung beim Vorwurf vorsätzlicher Vergehen und von Verbrechen
  • Angemessenes Anwaltshonorar, nicht begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren
  • Sachverständige, die Ihre Verteidigung maßgeblich fördern
  • Zeugenbeistand, wenn Sie sich als Zeuge selbst belasten könnten
  • Ordnungswidrigkeiten sowie Disziplinar- und Standesverfahren
  • Kaution als zinsloses Darlehen bis 300.000 Euro, im Premium-Tarif bis 1.000.000 Euro

Werden Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt, zahlen Sie die Leistungen auch hier zurück. Die ARAG verzichtet darauf, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet oder nur bedingter Vorsatz mit einer Geldstrafe festgestellt wird. Kosten für professionelle Pressearbeit übernimmt sie im Premium-Tarif bis 100.000 Euro.

Ein weiterer Unterschied ist der Versicherungsfall. Im normalen Rechtsschutz zählt der Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat, sie muss nach Vertragsbeginn liegen. In den Bedingungen der ARAG zählt im Spezial-Straf-Rechtsschutz die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Fälle aus der Vertragszeit können Sie dort zudem ohne zeitliche Grenze nachmelden, auch nach dem Vertragsende.


Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Unternehmen können ihre Führungskräfte und Mitarbeitenden über eine Unternehmenslösung versichern. Für angestellte Manager gibt es daneben eine Privatlösung, die nur sie selbst schützt. Verweigert das Unternehmen im Ernstfall den Schutz, hilft ein eigener Vertrag, die ARAG nennt dafür einen Back-Up-Straf-Rechtsschutz. Alles zum eigenen Vertrag steht beim Manager-Rechtsschutz.

Gegen das Unternehmen selbst kann eine Geldbuße bis zehn Millionen Euro verhängt werden, wenn eine Leitungsperson vorsätzlich eine Straftat begeht, durch die Pflichten des Unternehmens verletzt werden oder das Unternehmen bereichert werden soll (Quelle: OWiG § 30). Hat das Unternehmen mehr gewonnen, darf die Geldbuße auch darüber liegen. Diese Geldbuße zahlt kein Rechtsschutz. Für den übrigen Streit im Betrieb brauchen Sie einen Firmen­rechtsschutz.


Straf­rechtsschutz oder D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung deckt die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen: Sie wehrt Schadenersatz­forderungen ab und zahlt berechtigte. Strafverteidigung zahlt sie nach dem Gesetz nur auf Weisung des Versicherers und nur, wenn die Tat eine Haftung gegenüber Dritten auslösen kann (Quelle: VVG § 101). Die Musterbedingungen des GDV für die D&O-Versicherung lassen es genügen, dass der Versicherer den Verteidiger genehmigt. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt Ihre Verteidigung dagegen auch ohne jede Haftungsfrage.

FrageSpezial-Straf-RechtsschutzD&O-Versicherung
WofürVerteidigung im Straf- und BußgeldverfahrenHaftung für Vermögensschäden
StrafverteidigungVersichert, Anwalt frei gewähltNur mit Zustimmung des Versicherers und bei möglicher Haftung, oft mit Teilsumme
SchadenersatzNieAbwehr und Zahlung berechtigter Ansprüche
Geldstrafe und BußgeldNieNie

Beide Versicherungen ergänzen sich, keine ersetzt die andere. Wie die Haftung als Organ abgesichert wird, lesen Sie bei der D&O-Versicherung, wie Sie sich als Organ selbst versichern, bei der persönlichen D&O-Versicherung.

Experten-Tipp:
Erst schweigen, dann den Versicherer anrufen

„Wenn die Polizei anruft oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft kommt, rate ich: Sagen Sie nichts zur Sache, das ist Ihr gutes Recht. Melden Sie den Fall sofort Ihrem Versicherer und holen Sie die Kostenzusage ein, bevor Sie mit Ihrem Anwalt ein Honorar über den gesetzlichen Gebühren vereinbaren. Und schließen Sie den Spezial-Straf-Rechtsschutz ab, solange noch nichts im Raum steht. Wenn die Ermittlungen schon laufen, ist es zu spät.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Was kostet ein Straf­rechtsschutz?

Der normale Straf-Rechtsschutz kostet keinen eigenen Beitrag, er ist Teil der Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung. Den Spezial-Straf-Rechtsschutz zeigt unser Rechner für Geschäftsführer ab 28,72 Euro und für Manager ab 30,74 Euro im Monat, egal wie hoch Ihr Einkommen ist (Stand 13. Oktober 2026).

Beiträge im Vergleich

Die Tabelle zeigt Monatsbeiträge aus zwei Quellen: den Privat-Rechtsschutz der ARAG für einen 35-jährigen Arbeitnehmer ohne Partner mit 250 Euro Selbst­beteiligung und den Spezial-Straf-Rechtsschutz aus unseren Rechnern. Im ARAG-Tarif Komfort ist ein erweiterter Straf­rechtsschutz enthalten, der auch vorsätzliche Vergehen deckt, im Kompakt-Tarif nur auf Wunsch.

VersicherungBeitrag im MonatQuelle und Stand
Privat-Rechtsschutz ARAG Kompakt17,33 €ARAG-Rechner, 13.10.2026
Privat-Rechtsschutz ARAG Komfort mit erweitertem Straf­rechtsschutz20,42 €ARAG-Rechner, 13.10.2026
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Geschäftsführer28,72 €Unser Rechner, 13.10.2026
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Manager30,74 €Unser Rechner, 13.10.2026

Im Jahr sind das für Geschäftsführer 344,70 Euro und für Manager 368,83 Euro. Für Manager liegt der Beitrag in unserem Rechner sieben Prozent über dem für Geschäftsführer. Wer zusätzlich Vermögensschaden- oder Anstellungsvertrags-Rechtsschutz braucht, findet die Beiträge beim Rechtsschutz für Geschäftsführer.

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Was eine Verteidigung ohne Versicherung kostet

Ein Wahlverteidiger rechnet nach gesetzlichen Gebührenrahmen ab, die seit 1. Juni 2025 gelten. Mit Mittelgebühren kostet eine Verteidigung vor dem Amtsgericht mit einem Verhandlungstag 1.197,14 Euro einschließlich Umsatzsteuer, vor der Wirtschaftsstrafkammer mit fünf Verhandlungstagen 4.913,51 Euro (Quelle: RVG Anlage 1). In schwierigen Fällen darf der Anwalt bis zur Höchstgebühr gehen.

Gesetzliche Verteidigerkosten je Verfahren (Mittelgebühr, Stand 2026)
  • Einstellung nach Mitwirkung des Anwalts780,64 €
  • Amtsgericht, ein Verhandlungstag1.197,14 €
  • Landgericht, ein Verhandlungstag1.289,37 €
  • Wirtschaftsstrafkammer, fünf Verhandlungstage4.913,51 €

Quelle: RVG Anlage 1, Rechnung der Redaktion mit Umsatzsteuer

Werden Sie freigesprochen, erstattet die Staatskasse Ihre Anwaltskosten, aber nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren (Quelle: StPO § 464a). Ein vereinbartes höheres Honorar zahlen Sie selbst. Endet das Ermittlungsverfahren ohne Anklage oder gegen eine Geldauflage, gibt es keine Erstattung. Verurteilt Sie das Gericht, tragen Sie zusätzlich die Kosten des Verfahrens.

Worauf sollten Sie beim Straf­rechtsschutz achten?

Klären Sie zuerst, ob Ihnen der normale Baustein reicht oder ob Sie Vorsatzvorwürfe absichern müssen. Vergleichen Sie danach nicht den Beitrag, sondern die Bedingungen: Vorsatz, Verbrechen, Honorar, Versicherungsfall und Versicherungssumme. Und schließen Sie ab, bevor ein Verfahren absehbar ist.

Diese Punkte sollten Sie in den Bedingungen prüfen

Bei Spezial-Straf-Tarifen unterscheiden sich die Leistungsstufen deutlich, oft auch innerhalb eines Versicherers. Diese Punkte entscheiden im Ernstfall, ob Ihre Verteidigung bezahlt wird:

  • Schutz auch bei Vorwürfen, die nur vorsätzlich strafbar sind, und bei Verbrechen
  • Honorar über den gesetzlichen Gebühren, wenn der Versicherer vorher zustimmt
  • Versicherungsfall erst mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens
  • Versicherungssumme je Fall und Kaution, weltweit bei Auslandsgeschäften
  • Keine Rückzahlung beim Strafbefehl, Nachmeldefrist nach dem Vertragsende

Die bekannten Tests der Rechtsschutz­versicherung bewerten Privat-Tarife aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, den Spezial-Straf-Rechtsschutz prüfen sie nicht. Welche Versicherer bei den Privat-Tarifen vorn liegen, zeigt unser Rechtsschutz-Test. Für Spezial-Tarife hilft eine Beratung mehr als eine Testnote.


So gehen Sie vor, wenn gegen Sie ermittelt wird

Ein Ermittlungsverfahren kommt oft überraschend, per Vorladung, Anhörungsbogen oder Durchsuchung. Mit diesen vier Schritten sichern Sie Ihre Rechte und Ihren Versicherungsschutz:

1. Nichts zur Sache sagen

Als Beschuldigter müssen Sie nicht aussagen und dürfen vorher einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen. Darauf muss Sie die Polizei hinweisen.

2. Versicherer informieren

Melden Sie den Fall sofort und holen Sie die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen.

3. Anwalt frei wählen

Den Verteidiger wählen Sie selbst, auch mit Rechtsschutz. Bis zu drei Wahlverteidiger sind erlaubt.

4. Fristen einhalten

Gegen einen Strafbefehl haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch, danach wirkt er wie ein Urteil.

Die Belehrung über das Schweigerecht steht in der Strafprozessordnung (Quelle: StPO § 136). Dass Sie den Anwalt auch mit Rechtsschutz frei wählen, regelt das Versicherungs­vertrags­gesetz, mehr dazu unter freie Anwaltswahl. Ein höheres Honorar sollten Sie erst nach der Zusage des Versicherers vereinbaren.


Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Die meisten Fehler entstehen, weil Versicherte ihren bestehenden Schutz überschätzen oder zu spät handeln. Diese vier Punkte kosten im Ernstfall am meisten:

  • Annehmen, der Privat-Rechtsschutz decke jeden Strafvorwurf
  • Erst abschließen, wenn sich ein Verfahren abzeichnet
  • Rechtsschutz und D&O-Versicherung verwechseln
  • Ein Honorar vereinbaren, ohne die Zusage des Versicherers abzuwarten

Die häufigsten Fragen zur Straf­rechtsschutz­versicherung

Was ist eine Straf­rechtsschutz­versicherung?

Eine Straf­rechtsschutz­versicherung zahlt Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird: Anwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen. Der normale Straf-Rechtsschutz ist Teil der Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz­versicherung, der Spezial-Straf-Rechtsschutz ein eigener Vertrag für Führungskräfte und Unternehmen, der auch Vorsatzvorwürfe deckt.

Ist der Straf­rechtsschutz in der Rechtsschutz­versicherung enthalten?

Ja, der normale Straf-Rechtsschutz gehört nach den Musterbedingungen zum Privat-, Verkehrs- und Firmen-Rechtsschutz, ohne Wartezeit. Er hilft aber außerhalb des Straßenverkehrs nur bei Vergehen, die auch fahrlässig strafbar sind. Den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Vorsatzvorwürfe müssen Sie gesondert abschließen.

Zahlt die Rechtsschutz­versicherung bei Vorsatz?

Im normalen Straf-Rechtsschutz nur, wenn die Tat auch fahrlässig strafbar ist und Sie am Ende nicht wegen Vorsatz verurteilt werden. Bei Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie Betrug oder Untreue, zahlt er nach den Musterbedingungen nie. Diese Vorwürfe deckt ein Spezial-Straf-Rechtsschutz. Einige Privat-Tarife enthalten außerdem einen erweiterten Straf-Rechtsschutz für vorsätzliche Vergehen, bei der ARAG zum Beispiel ab dem Tarif Komfort.

Muss ich die Kosten bei einer Verurteilung zurückzahlen?

Ja, wenn Sie rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden. Das gilt im normalen wie im Spezial-Straf-Rechtsschutz. Manche Bedingungen machen Ausnahmen, die ARAG verlangt im Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Beispiel nichts zurück, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

Zahlt der Straf­rechtsschutz bei Unfallflucht?

Im Verkehrs-Rechtsschutz nach dem Wortlaut der Musterbedingungen zunächst ja, weil er jedes Verkehrsvergehen umfasst. Stellt ein Gericht rechtskräftig Vorsatz fest, zahlen Sie die Kosten zurück. Unfallflucht ist nur vorsätzlich strafbar, im Privat-Rechtsschutz besteht deshalb kein Schutz. Mehr beim Verkehrs­rechtsschutz.

Übernimmt die Rechtsschutz­versicherung Geldstrafen und Bußgelder?

Nein. Die Rechtsschutz­versicherung zahlt nur die Kosten Ihrer Verteidigung, also Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige. Geldstrafe, Bußgeld und eine Geldauflage bei der Einstellung des Verfahrens zahlen Sie immer selbst, auch mit einem Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Zahlt der Rechtsschutz, wenn das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird?

Bei einem Vergehen, das auch fahrlässig strafbar ist, ja, denn die Einstellung ist keine Verurteilung. Bei einem reinen Vorsatzdelikt zahlt der normale Straf-Rechtsschutz trotzdem nicht. Wichtig: Die Staatskasse erstattet nach einer Einstellung gegen Auflage Ihre Anwaltskosten nicht, laut § 467 StPO.

Was kostet ein Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Unser Rechner zeigt ihn für Geschäftsführer ab 28,72 Euro im Monat, also 344,70 Euro im Jahr, und für Manager ab 30,74 Euro im Monat, egal wie hoch Ihr Einkommen ist (Stand 13. Oktober 2026). Zusammen mit Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz gibt es einen Nachlass, mehr beim Manager-Rechtsschutz.

Brauchen Geschäftsführer einen Straf­rechtsschutz, wenn sie eine D&O-Versicherung haben?

Ja, beide ergänzen sich. Die D&O-Versicherung deckt die Haftung und zahlt Strafverteidigung in der Regel nur, wenn der Versicherer zustimmt und die Tat eine Haftung gegenüber Dritten auslösen kann. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt Ihre Verteidigung auch ohne Haftungsfrage, mit einem Anwalt Ihrer Wahl.

Gibt es einen Straf­rechtsschutz für Unternehmen?

Ja. Der Firmen-Rechtsschutz enthält nach den Musterbedingungen einen normalen Straf-Rechtsschutz mit denselben Grenzen wie für Privatleute. Für Vorsatzvorwürfe gibt es Unternehmenslösungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes, die Führungskräfte und Mitarbeitende versichern. Mehr zum Firmen­rechtsschutz.

Gilt der Straf­rechtsschutz rückwirkend?

Im normalen Rechtsschutz nein, maßgeblich ist der Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat, sie muss nach Vertragsbeginn liegen. Eine Wartezeit gibt es im Straf-Rechtsschutz aber nicht. Manche Spezial-Straf-Tarife knüpfen an die Einleitung des Ermittlungsverfahrens an, ein schon laufendes Verfahren ist trotzdem nur in engen Grenzen versichert.

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Lena Mierbach
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