Privat­rechtsschutz: Was ist versichert, was fehlt, was kostet er?

Was er zahlt, was nicht und was er kostet (2026)

Das erwartet Sie hier

Was ein Privat­rechtsschutz abdeckt, wo seine Lücken liegen, welche Bausteine Sie dazu brauchen und was er kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Privat­­rechtsschutz?
  2. Was ist im Privat­­rechtsschutz versichert?
  3. Wann reicht ein Privat­­rechtsschutz allein, wann nicht?
  4. Was kostet ein Privat­­rechtsschutz?
  5. Privat­­rechtsschutz im Test: Welche Versicherer liegen vorn?
  6. Privat­­rechtsschutz vergleichen: Worauf sollten Sie achten?
  7. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Streit im Alltag: Der Privat­rechtsschutz zahlt Anwalt und Gericht bei Streit um Einkäufe, Handwerker, Schadenersatz, Steuer und Sozialleistungen.
  • Ohne Job, Wohnung, Auto: Streit mit Arbeitgeber oder Vermieter und als Autofahrer deckt er nicht, dafür gibt es eigene Bausteine.
  • Ab 17,33 € im Monat: So viel kostet nur Privat im ARAG-Rechner für Singles mit 250 € Selbst­beteiligung (35 Jahre, Stand Oktober 2026).
  • Behörde erst ab Klage: Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer Streit mit Finanzamt oder Renten- oder Krankenkasse erst vor Gericht, manche Tarife schon den Widerspruch.

Das ist neu in 2026

Seit 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitwerte bis 10.000 Euro zuständig, vorher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Vor dem Amtsgericht brauchen Sie keinen Anwalt. Eine Berufung ist nur noch bei einer Beschwer über 1.000 Euro oder mit Zulassung möglich. Schon seit 1. Juni 2025 gelten höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Was ist ein Privat­rechtsschutz?

Ein Privat­rechtsschutz ist der Grundbaustein einer privaten Rechtsschutz­versicherung. Er übernimmt die Kosten, wenn Sie im Alltag Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen. Dazu gehören Ihr Anwalt, das Gericht und bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Den Streitwert selbst, Schadenersatz oder ein Bußgeld zahlt er nicht.

Was deckt der Privat­rechtsschutz ab und was nicht?

Die Privat­rechtsschutz­versicherung deckt Ihren privaten Bereich: Verträge, Schadenersatz, Steuer- und Sozialgericht, Straf- und Bußgeldvorwürfe außerhalb des Autos. Streit aus Ihrem Job, um Ihre Wohnung und als Autofahrer gehört nach den Musterbedingungen des GDV in eigene Bausteine (Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021).

StreitfallZuständiger BausteinWartezeit nach Musterbedingungen
Mangelhafte Ware, Handwerkerrechnung, ReisemangelPrivat (Vertrag und Sachen)3 Monate
Schmerzensgeld nach Sturz oder HundebissPrivat (Schadenersatz)Keine
Klage gegen Renten- oder KrankenkassePrivat (Sozialgericht, erst ab Klage)3 Monate
Bußgeld oder Unfall als AutofahrerVerkehrKeine für Bußgeld und Schadenersatz
Kündigung durch den Arbeitgeber, Streit mit dem VermieterBeruf oder Wohnen3 Monate

Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen lassen sich nach den Musterbedingungen einzeln kombinieren, viele Versicherer verkaufen sie als Paket. Manche koppeln Privat fest an einen weiteren Baustein: Bei ROLAND bilden Privat und Verkehr in allen drei Tarifen die Grundlage. Welche Bausteine es gibt, zeigt unsere Übersicht der Arten der Rechtsschutz­versicherung.

Für Selbständige gilt eine Grenze: Der Privat­rechtsschutz deckt nichts, was mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit zusammenhängt. Das gilt schon für eine geplante Selbständigkeit, sobald Sie sie konkret vorbereiten. Dafür gibt es eigene Verträge für Selbständige und Firmen.

Was ist im Privat­rechtsschutz versichert?

Versichert ist Ihr Leben außerhalb von Beruf, Selbständigkeit, Wohnung und eigenem Auto. Nach den Musterbedingungen des GDV bündelt der Privat-Baustein acht Leistungsarten, dazu kommt auf Wunsch ein Cyber-Rechtsschutz. Die Musterbedingungen sind unverbindlich, einzelne Tarife leisten mehr oder weniger.

Diese Leistungsarten stecken im Privat­rechtsschutz

Jede Leistungsart steht für eine Art von Streit. Für fünf davon gilt nach den Musterbedingungen keine Wartezeit, Ihr Schutz beginnt also mit dem Vertrag.

Schadenersatz

Sie fordern Geld von jemandem, der Sie verletzt oder Ihr Eigentum beschädigt hat, etwa Schmerzensgeld nach einem Hundebiss. Es gilt keine Wartezeit.

Verträge und Sachen

Streit um einen Kauf, eine Reise, eine Handwerkerrechnung oder einen Pflegedienst. Den Mietvertrag deckt nur der Baustein Wohnen.

Steuer

Ihre Klage vor dem Finanzgericht. Den Einspruch beim Finanzamt zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen nicht.

Sozialgericht

Ihre Klage gegen Renten-, Kranken- oder Pflegekasse, etwa um einen Pflegegrad. Versichert ist nach den Musterbedingungen erst das Gerichtsverfahren.

Strafrecht

Der Straf-Rechtsschutz verteidigt Sie gegen den Vorwurf eines Vergehens, das auch fahrlässig strafbar ist. Bei Verbrechen und reinen Vorsatztaten wie Betrug zahlt er nicht.

Ordnungswidrigkeiten

Ihre Verteidigung gegen einen Bußgeldvorwurf im Alltag. Das Bußgeld selbst zahlen Sie, Verstöße als Autofahrer deckt nur der Verkehrs-Rechtsschutz.

Beratung in Familie und Erbe

Ein Anwalt berät Sie nach einer Trennung oder einem Erbfall. Wird er darüber hinaus tätig, zahlt der Versicherer nach den Musterbedingungen gar nichts.

Opfer-Rechtsschutz

Ihr Anwalt in der Nebenklage, wenn Sie Opfer einer schweren Gewalttat wurden. Auch hier gilt keine Wartezeit.


Was zahlt der Versicherer im Streitfall?

Der Versicherer zahlt Ihren Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren und die Gerichtskosten, einschließlich Zeugen und Sachverständigen, die das Gericht hinzuzieht. Die Kosten der Gegenseite trägt er, wenn Sie diese nach einer gerichtlichen Festsetzung erstatten müssen. Eine Strafkaution streckt er als zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe vor.

Eine Mediation zahlt der Versicherer bis zu einem festen Betrag je Fall, bei der ARAG bis 3.000 Euro. Den Anwalt wählen Sie selbst, die freie Anwaltswahl schreibt das Gesetz in jedem Vertrag vor. Melden Sie den Fall vor dem Anwaltsauftrag und holen Sie eine Deckungszusage ein. Kosten aus der Zeit davor trägt der Versicherer nur, soweit er sie auch sonst getragen hätte.


Das ist im Privat­rechtsschutz nicht versichert

Der Privat­rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre eigenen Rechte durchzusetzen. Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, ist das Aufgabe der Privat­haftpflicht. Auch diese Fälle sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen:

  • Streit um Scheidung, Unterhalt oder Erbe; versichert ist nur die anwaltliche Beratung
  • Bau eines Hauses, Kauf eines Baugrundstücks und deren Finanzierung
  • Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds, außer Dinge des eigenen Bedarfs und selbst genutzter Wohnraum
  • Vorwürfe, die nur vorsätzlich strafbar sind, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug
  • Streit mit dem eigenen Rechtsschutz­versicherer
  • Alles, was mit einer selbständigen Tätigkeit zusammenhängt

Wer ist im Privat­rechtsschutz mitversichert?

Im Familientarif sind nach den Musterbedingungen Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Volljährige Kinder sind es bis zum 25. Geburtstag, solange sie unverheiratet sind und noch nicht dauerhaft bezahlt arbeiten. Manche Tarife gehen weiter, die ARAG versichert Kinder zum Beispiel ohne feste Altersgrenze.

Experten-Tipp:
Privat ist kein Rundumschutz

„Viele halten den Privat­rechtsschutz für einen Rundumschutz. Das ist er nicht: Die teuren Streitfälle um Job, Wohnung und Auto stecken in eigenen Bausteinen. Ich frage deshalb zuerst, wo Ihr größtes Streitrisiko liegt, und baue den Vertrag darum. Beim Privat-Baustein lese ich immer nach, ob der Tarif schon den Widerspruch gegen einen Bescheid zahlt. Nach dem Muster zahlt er erst ab der Klage.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Welche Tarife Behördenverfahren schon vor der Klage einschließen, steht in den Bedingungen beim Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz. Vergleichen Sie deshalb die Leistungen, nicht nur den Preis.

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Wann reicht ein Privat­rechtsschutz allein, wann nicht?

Privat allein reicht, wenn Ihr Streitrisiko vor allem im Alltag liegt: bei Einkäufen, Reisen, Handwerkern oder mit Behörden. Wer arbeitet, zur Miete wohnt oder Auto fährt, hat seine größten Streitrisiken dagegen in Bereichen, die der Privat-Baustein nicht abdeckt. Dafür wählen Sie Beruf, Wohnen oder Verkehr dazu.

Welcher Baustein passt zu Ihrer Lage?

Die Aufpreise stammen aus dem Rechner der ARAG für einen 35-jährigen Arbeitnehmer als Single mit 250 Euro Selbst­beteiligung, abgerufen am 13. Oktober 2026. Andere Versicherer kalkulieren anders.

Arbeitnehmer und Beamte

Streit mit Arbeitgeber oder Dienstherrn deckt nur der Baustein Beruf, der Arbeits­rechtsschutz. Bei der ARAG kostet er 6,32 bis 11,22 Euro im Monat zusätzlich.

Mieter und Eigentümer

Streit um Miete, Kaution oder Nebenkosten und mit dem Nachbarn ums Grundstück läuft über den Baustein Wohnen. Bei der ARAG kostet er 4,04 bis 5,53 Euro im Monat zusätzlich.

Autofahrer

Als Fahrer, Halter oder Eigentümer eines Autos sind Sie privat nicht versichert. Den Verkehrs­rechtsschutz gibt es bei der ARAG für 0,56 bis 0,87 Euro im Monat zusätzlich zu Privat und Wohnen.

Rentner und Studenten

Ohne Job, eigenes Auto und Mietvertrag kann Privat allein reichen. Streit um die Betriebsrente mit dem früheren Arbeitgeber deckt aber nur der Arbeits-Rechtsschutz, mehr dazu unter Rechtsschutz für Rentner. Studenten können bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern mitversichert sein.


Was ein Streit ohne Privat­rechtsschutz kostet

Ein Streit um 8.000 Euro mit einem Handwerker oder Händler kostet außergerichtlich schon rund 848 Euro für Ihren Anwalt. Geht er vor Gericht und Sie verlieren, zahlen Sie beide Anwälte und das Gericht.

Rechenbeispiel: Verlorener Streit mit dem Handwerker
Streitwert 8.000 Euro, Amtsgericht, Gebühren seit Juni 2025, mit Umsatzsteuer

PostenBetrag
Eigener Anwalt, erste Instanz1.609,48 €
Plus Anwalt der Gegenseite1.609,48 €
Plus Gerichtskosten714,00 €
Kosten bei verlorener erster Instanz3.932,96 €

Verlieren Sie auch in der Berufung, steigen die Kosten auf 8.484,48 Euro (Quelle: Gebührentabelle § 13 RVG).

Vor dem Sozialgericht zahlen Versicherte keine Gerichtskosten (Quelle: § 183 SGG). Ihren Anwalt zahlen Sie aber zunächst selbst. Für eine Klage mit Verhandlungstermin kommen nach den gesetzlichen Mittelgebühren 924,63 Euro zusammen. Gewinnen Sie, entscheidet das Gericht, ob die Kasse diese Kosten erstattet.


Ohne Versicherung: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Haben Sie wenig Einkommen, gibt es zwei staatliche Hilfen. Beratungshilfe beantragen Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz (Quelle: § 4 BerHG). Dem Anwalt zahlen Sie dann 15 Euro. Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Verlieren Sie, zahlen Sie die Kosten der Gegenseite trotzdem.

Was kostet ein Privat­rechtsschutz?

Im Rechner der ARAG kostet nur Privat 17,33 bis 27,58 Euro im Monat, je nach Tarifstufe. Das gilt für einen 35-jährigen Arbeitnehmer als Single mit 250 Euro Selbst­beteiligung (Stand 13. Oktober 2026). Jeder weitere Baustein kommt dazu. Am stärksten wirken Tarifstufe, Selbst­beteiligung und Familientarif auf den Beitrag.

Beiträge nach Tarifstufe und Selbst­beteiligung

Die Werte stammen aus dem Online-Rechner der ARAG für einen Arbeitnehmer, 35 Jahre, aus Kiel, monatliche Zahlung, nur Baustein Privat. Kompakt, Komfort und Premium unterscheiden sich vor allem bei Wartezeiten, Zusatzleistungen und der Versicherungssumme außerhalb Europas.

Nur Privat (ARAG)KompaktKomfortPremium
Single, Selbst­beteiligung 250 €17,33 €20,42 €27,58 €
Single, Selbst­beteiligung 150 €21,91 €25,83 €34,88 €
Single, ohne Selbst­beteiligung30,57 €36,04 €48,67 €
Familie, Selbst­beteiligung 250 €20,38 €24,04 €32,45 €
Familie, ohne Selbst­beteiligung35,96 €42,40 €57,25 €

Am stärksten wirkt die Selbst­beteiligung: 250 Euro senken den Beitrag im Kompakt-Tarif um rund 43 Prozent, 150 Euro um rund 28 Prozent. Wer jährlich statt monatlich zahlt, spart bei der ARAG rund sieben Prozent. Ein Familientarif kostet im Kompakt-Tarif rund 18 Prozent mehr als ein Singletarif.


Was jeder weitere Baustein kostet

Im Paket kosten Wohnen und Verkehr wenig Aufpreis, Beruf am meisten. Der Single aus dem Beispiel zahlt im Kompakt-Tarif für alle vier Bausteine 28,40 Euro im Monat, 11,07 Euro mehr als für Privat allein.

Monatsbeitrag nach Bausteinen, ARAG Kompakt (Single, 35 Jahre, Selbst­beteiligung 250 Euro, Oktober 2026)
  • Nur Privat17,33 €
  • Privat und Wohnen21,37 €
  • Privat, Wohnen, Verkehr22,08 €
  • Alle vier Bausteine28,40 €
  • Familie, alle vier Bausteine33,41 €

Quelle: ARAG Online-Rechner, abgerufen am 13.10.2026

Andere Versicherer rechnen anders. Bei ROLAND gibt es Privat nur zusammen mit Verkehr. Ein 67-jähriger Rentner zahlt dafür im Komfort-Tarif 13,02 Euro im Monat (Selbst­beteiligung 200 bis 400 Euro, Stand 29. Oktober 2026). Die AUXILIA nennt auf ihrer Produktseite den Privat-Rechtsschutz ab 9,28 Euro im Monat, dann mit 1.000 Euro Selbst­beteiligung. Was der Baustein Wohnen leistet, lesen Sie beim Miet­rechtsschutz.


Ist der Privat­rechtsschutz steuerlich absetzbar?

Nein. Beiträge für den privaten Rechtsschutz gehören nicht zu den Sonderausgaben (Quelle: § 10 EStG). Absetzbar ist nur der Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten, bei einem Paket den beruflichen Anteil, den Ihnen der Versicherer bescheinigt. Wo Sie ihn eintragen, steht unter Rechtsschutz in der Steuererklärung.

Privat­rechtsschutz im Test: Welche Versicherer liegen vorn?

Die Ratings bewerten meist Pakete, nicht den Privat-Baustein allein. Franke und Bornberg prüft Tarife, die Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen zusammen versichern, 2026 sind es 265 Tarife von 40 Gesellschaften. In unserer Gesamtauswertung für Singles liegt die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn. Dahinter folgen die Provinzial und die Provinzial Nord Brandkasse mit je 91 Punkten.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

Platz und AnbieterFranke und BornbergStiftung WarentestServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
1. LippischeFFF+Nicht bewertetNicht bewertet93
2. ProvinzialFFFNicht bewertetNicht bewertet91
3. Provinzial Nord BrandkasseFFFNicht bewertetNicht bewertet91
6. ÖragFFFGutSehr gut81
8. ADACFFGutSehr gut75

Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Singles. Darin stecken das Rating von Franke und Bornberg und der Test der Stiftung Warentest (Heft 07/2026). Dazu kommen das Kundenurteil Fairness von ServiceValue 2026 und die Beschwerdestatistik der BaFin 2025. „Nicht bewertet“ heißt, dass der Versicherer in diesem Test oder dieser Kundenbefragung nicht vorkommt. Alle Plätze und die Familienwertung stehen im Rechtsschutz-Test.

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2026)


Privat­rechtsschutz bei Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat für Finanztest 104 Rechtsschutztarife verglichen, Stand der Prüfung war der 1. Mai 2026. Kein Tarif erhält „sehr gut“. Am besten schneiden laut Stiftung Warentest Finanzen 07/2026 Tarife von Allrecht, Arag, Roland, WGV und Württembergische mit „gut“ (1,7) ab. Achten Sie bei jedem Ergebnis darauf, welche Bausteine der getestete Tarif enthält.

Privat­rechtsschutz vergleichen: Worauf sollten Sie achten?

Achten Sie vor allem darauf, ab wann der Tarif bei Streit mit Behörden zahlt, wie hoch die Versicherungssumme ist und welche Wartezeiten gelten. Der Leistungsumfang ist wichtiger als ein paar Euro Beitrag. Und schließen Sie den Vertrag ab, bevor ein Streit entsteht.

Widerspruch und Einspruch vor der Behörde

Nach den Musterbedingungen gelten Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz erst vor Gericht. Den Einspruch beim Finanzamt und den Widerspruch gegen einen Bescheid der Renten- oder Krankenkasse zahlen Sie dann selbst. Die ARAG versichert beides in ihren Privat-Tarifen, dazu Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb von Verkehrssachen, den das Muster nicht kennt (Bedingungen ARB 2026, Stand März 2026).

Ein erfolgreicher Widerspruch ist auch ohne diese Leistung oft günstig: Dann erstattet die Behörde die notwendigen Anwaltskosten, wenn ein Anwalt nötig war (Quelle: § 63 SGB X). Ohne Versicherung tragen Sie den Anwalt also vor allem, wenn der Widerspruch scheitert.


Versicherungssumme und Geltungsbereich

Die Versicherungssumme gilt nach den Musterbedingungen je Versicherungsfall. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 300.000 Euro, besser eine Million Euro oder unbegrenzt (Quelle: Verbraucherzentrale). Die ARAG zahlt in Europa in allen drei Privat-Tarifen ohne Obergrenze, weltweit im Kompakt-Tarif bis 350.000 Euro.


Wartezeit

Für Streit aus Verträgen und vor Finanz- und Sozialgericht gilt nach den Musterbedingungen drei Monate Wartezeit. Manche Tarife verlangen mehr, die ARAG im Kompakt-Tarif sechs Monate für Vertragsstreit. ROLAND verzichtet im Premium-Tarif ganz darauf, im Komfort-Tarif gelten sechs Monate. Ausnahmen und Tricks erklärt unsere Seite Rechtsschutz ohne Wartezeit.


Selbst­beteiligung

Eine Selbst­beteiligung von 150 bis 250 Euro senkt den Beitrag deutlich. Manche Versicherer verzichten darauf, wenn ein Fall mit einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist, die ARAG zum Beispiel. ROLAND verzichtet bei Fällen, die mit Kosten bis 250 Euro enden. Die DEURAG senkt die Selbst­beteiligung in einem ihrer Modelle, solange Sie keinen Schaden melden.


Zusatzleistungen im Privat­rechtsschutz

Gute Tarife leisten mehr als das Muster. Die ARAG zahlt im erweiterten Beratungs-Rechtsschutz für Familie und Erbe je nach Tarif bis 250, 500 oder 1.000 Euro. Dazu kommen dort Rechtsschutz für Kapitalanlagen bis 10.000 oder 20.000 Euro und Hilfe in Betreuungsverfahren. Einen Cyber-Rechtsschutz gegen Angriffe auf Ihre Persönlichkeitsrechte im Internet sehen die Musterbedingungen als Zusatz vor.


Diese Lücken sollten Sie vor dem Abschluss prüfen

Unterschiede zwischen den Tarifen zeigen sich vor allem im Kleingedruckten. Die Verbraucherzentrale rät, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Bedingungen nicht schlechter sind als die Musterbedingungen. Diese Schwachstellen sollten Sie prüfen:

  • Widerspruch und Einspruch erst ab der Klage versichert
  • Sechs statt drei Monate Wartezeit für Vertragsstreit
  • Versicherungssumme unter 300.000 Euro
  • Schiedsgutachten statt Stichentscheid, wenn der Versicherer ablehnt
  • Bedingungen schlechter als die Musterbedingungen ARB 2021

Der Streit läuft schon: Was jetzt noch geht

Ein Fall, der vor Vertragsbeginn entstanden ist, ist in der Regel nicht versichert. Entscheidend ist der erste Verstoß, nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen. Eine eng begrenzte Ausnahme ist der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG. Er hilft bei einem zurückliegenden Fall außergerichtlich mit bis zu 500 Euro im Komfort- und 1.000 Euro im Premium-Tarif.

Voraussetzung ist, dass noch kein Anwalt beauftragt ist und kein Mahn- oder Klageverfahren läuft. Der Vertrag läuft mindestens drei Jahre und kostet für einen angestellten Single mit 250 Euro Selbst­beteiligung ab 64,71 Euro im Monat. Welche Sofort-Lösungen es für Miete und Verkehr gibt, lesen Sie bei der Rückwärts­versicherung.

Ihr Streit läuft schon? Sofort-Rechtsschutz anfragen

Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG, prüft mit Ihnen, ob für Ihren Fall eine Sofort-Lösung in Frage kommt.

  • Soforthilfe für einen zurückliegenden Fall, außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro
  • Voraussetzung: noch kein Anwalt beauftragt, kein Gerichtsverfahren
  • Kostenfreie und unverbindliche Anfrage
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Cihan Deniz
Ihr Berater

Die häufigsten Fragen zur Privat­rechtsschutz­versicherung

Was deckt der Privat­rechtsschutz alles ab?

Er deckt Streit in Ihrem privaten Bereich. Dazu gehören eigene Schadenersatz­forderungen, Streit aus Kauf-, Reise- oder Handwerkerverträgen und Klagen vor Finanz- und Sozialgericht. Versichert sind auch die Verteidigung gegen fahrlässige Vergehen und Bußgeldvorwürfe sowie eine Erstberatung im Familien- und Erbrecht. Der Versicherer zahlt Anwalt, Gericht und bei einer Niederlage die Gegenseite, nicht den Streitwert selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Privat­rechtsschutz?

Rechtsschutz­versicherung ist der Oberbegriff für einen Vertrag aus Bausteinen. Der Privat­rechtsschutz ist einer davon und deckt den Alltag. Beruf, Verkehr und Wohnen sind nach den Musterbedingungen des GDV eigene Bausteine, die Sie zusätzlich wählen. Viele Versicherer verkaufen alle vier als Paket.

Welche Fälle sind im Privat­rechtsschutz nicht versichert?

Nicht versichert sind Streit mit dem Arbeitgeber, mit dem Vermieter und alles rund um Ihr Auto als Fahrer oder Halter, dafür gibt es eigene Bausteine. Ausgeschlossen sind außerdem Scheidungs- und Erbstreit, der Bau eines Hauses, Kapitalanlagen, Ihre selbständige Tätigkeit und Vorwürfe, die nur vorsätzlich strafbar sind, etwa Betrug oder Beleidigung.

Wie viel kostet ein Privat­rechtsschutz?

Im Rechner der ARAG zahlt ein 35-jähriger Single für den Privat-Baustein 17,33 bis 27,58 Euro im Monat, je nach Tarifstufe. Das gilt mit 250 Euro Selbst­beteiligung, Stand 13. Oktober 2026. Ohne Selbst­beteiligung sind es 30,57 bis 48,67 Euro. Im Familientarif mit 250 Euro Selbst­beteiligung kostet er 20,38 bis 32,45 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Privat­haftpflicht und Privat­rechtsschutz?

Die Privat­haftpflicht zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Der Privat­rechtsschutz zahlt die Kosten, wenn Sie selbst Ihr Recht durchsetzen, etwa Schmerzensgeld fordern oder mit einem Händler streiten. Die Abwehr von Schadenersatz­forderungen ist im Rechtsschutz nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.

Ab wann greift der Privat­rechtsschutz?

Für Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Beratungs-Rechtsschutz gilt nach den Musterbedingungen keine Wartezeit. Für Streit aus Verträgen und vor Finanz- und Sozialgericht warten Sie in der Regel drei Monate, in manchen Tarifen sechs. Entscheidend ist, wann der Verstoß passiert ist, nicht wann Sie davon erfahren.

Welcher Privat­rechtsschutz greift sofort?

Ein Fall, der vor Vertragsbeginn entstanden ist, ist in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme ist der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG. Er hilft bei einem zurückliegenden Fall außergerichtlich mit bis zu 500 Euro im Komfort- und 1.000 Euro im Premium-Tarif. Voraussetzung ist, dass noch kein Anwalt beauftragt ist und kein Gerichtsverfahren läuft.

Wie wirkt sich der Privat­rechtsschutz in der Steuererklärung aus?

Gar nicht. Beiträge für den privaten Rechtsschutz gehören laut § 10 EStG nicht zu den abziehbaren Versicherungsbeiträgen. Absetzbar ist nur der Berufs-Rechtsschutz als Werbungskosten. Haben Sie ein Paket, lassen Sie sich den beruflichen Anteil vom Versicherer bescheinigen.

Welche Beispiele gibt es für den Privat­rechtsschutz?

Typisch ist ein Händler, der mangelhafte Ware nicht zurücknimmt. Häufig sind auch ein Handwerker, der schlecht arbeitet und trotzdem die volle Rechnung verlangt, oder ein Reiseveranstalter, der nach Mängeln den Preis nicht mindert. Dazu kommen Schmerzensgeld nach einem Sturz oder Hundebiss und die Klage gegen einen abgelehnten Pflegegrad.

Wer ist im Privat­rechtsschutz mitversichert?

Im Familientarif sind nach den Musterbedingungen Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Volljährige Kinder sind es bis zum 25. Geburtstag, solange sie unverheiratet sind und noch nicht dauerhaft bezahlt arbeiten. Manche Tarife gehen weiter, bei der ARAG gibt es für Kinder keine feste Altersgrenze.

Welche Versicherer bieten Privat­rechtsschutz ohne Verkehrs­rechtsschutz an?

Nach den Musterbedingungen des GDV ist Verkehr ein eigener Baustein, Privat lässt sich ohne ihn versichern. Die ARAG bietet Privat auch allein an. Bei ROLAND bilden Privat und Verkehr dagegen in allen drei Tarifen die Grundlage (Stand Oktober 2026). Fragen Sie bei anderen Versicherern nach, welche Bausteine Pflicht sind.

Was zahlt der Privat­rechtsschutz bei Streit mit Krankenkasse oder Renten­versicherung?

Nach den Musterbedingungen zahlt er Ihren Anwalt erst, wenn Sie vor dem Sozialgericht klagen. Den Widerspruch davor zahlen Sie selbst, manche Tarife schließen ihn ein, die ARAG etwa in allen Privat-Tarifen. Gerichtskosten fallen für Versicherte laut § 183 SGG nicht an.

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