Pflegerenten­versicherung: Was leistet sie und für wen lohnt sie sich?

Tarifrechner, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Wie eine Pflegerenten­versicherung im Pflegefall zahlt, was sie von Pflegetagegeld und Pflegekosten unterscheidet, was sie kostet und für wen sie sich eignet.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. So funktioniert es
  3. Für wen geeignet
  4. Kosten
  5. Worauf achten
  6. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Lebenslange Rente: Die Pflegerenten­versicherung zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente, frei verwendbar, die volle Rente meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5.
  • Teuerste Art: Der Beitrag ist laut Verbraucherzentrale zwei- bis dreimal so hoch wie bei anderen Pflegezusatz­versicherungen.
  • Lebens­versicherung mit Sparanteil: Es gibt einen Rückkaufswert, eine frühe Kündigung kostet aber Geld.
  • Beratung über Holger Rasch: Unser Partner zeigt Ihnen, welche Art der Pflegezusatz­versicherung zu Ihrem Budget passt.
Holger Rasch

Die volle Pflegerente fließt meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5, und dort landen nur wenige…

… Ende 2025 hatten in der sozialen Pflege­versicherung 11,0 Prozent der Leistungsbeziehenden Pflegegrad 4 und 3,9 Prozent Pflegegrad 5, die große Mehrheit lag in Pflegegrad 2 und 3. Dort zahlen viele Tarife nur einen Teil der Rente. Trotzdem kostet die Pflegerenten­versicherung laut Verbraucherzentrale zwei- bis dreimal so viel wie andere Pflegezusatz­versicherungen, weil ein Teil Ihres Beitrags in einen Sparanteil fließt. Sie bekommen dafür einen meist stabilen Beitrag, einen Rückkaufswert und eine lebenslange Rente, frei verwendbar auch bei Pflege durch Angehörige. Wir zeigen, wie die Rente nach Pflegegrad gestaffelt ist, was eine frühe Kündigung kostet, wann ein Einmalbeitrag infrage kommt und worauf Sie im Angebot achten.

Was ist eine Pflegerenten­versicherung?

Eine Pflegerenten­versicherung ist eine Lebens­versicherung, die Ihnen im Pflegefall lebenslang eine monatliche Rente zahlt. Wie viel davon ankommt, hängt meist vom Pflegegrad ab. Die Rente ist frei verwendbar, auch wenn Angehörige Sie pflegen. Dafür ist sie die teuerste Form der privaten Pflegezusatz­versicherung.

Pflegerente, Pflegetagegeld, Pflegekosten und Pflege-Bahr im Vergleich

MerkmalPflegerentePflegetagegeldPflegekostenPflege-Bahr
RechtsformLebens­versicherungKranken­versicherungKranken­versicherungKranken­versicherung, staatlich gefördert
Pflege durch AngehörigeVolle LeistungVolle LeistungWenig oder keine LeistungVolle Leistung
Beitragsbefreiung im PflegefallMeistMöglichNeinNein
Geld zurück bei KündigungJa, RückkaufswertNeinNeinNein
BeitragZwei- bis dreimal so hochMittelEtwas günstigerAb 15 € einschließlich 5 € Zulage

Die Pflegerente ist ein Nischenprodukt. Ende 2024 gab es 259.000 solcher Verträge, so wenige wie bei keiner anderen Art. Ein Pflegetagegeld hatten gut drei Millionen Menschen (Quelle: Assekurata-Studie für den PKV-Verband). Angeboten wird die Pflegerente von Lebens­versicherern, die anderen Arten von privaten Kranken­versicherern.

Versicherte nach Art der Pflegezusatz­versicherung, Ende 2024
  • Pflegetagegeld3.021.300
  • Pflege-Bahr890.091
  • Pflegekosten366.100
  • Pflegerente (Verträge)259.000

Quelle: GDV-Statistik 2025 nach Assekurata-Studie im Auftrag des PKV-Verbands

Für die meisten Menschen ist das Pflegetagegeld die bessere Wahl: Es zahlt ebenfalls frei verwendbar, kostet aber deutlich weniger. Wie die anderen Formen funktionieren, lesen Sie bei der Pflegekosten­versicherung und beim Pflege-Bahr. Den Überblick gibt unsere Seite zur privaten Pflege­versicherung.


Unterschied zwischen Pflegerenten­versicherung und anderen Pflegezusatz­versicherungen

Die Pflegerente verbindet Pflegeschutz mit einem Sparvertrag. Ein Teil Ihrer Beiträge bildet Deckungskapital, das der Versicherer anlegt. Daraus entsteht der Rückkaufswert, und Sie sind an den Überschüssen des Versicherers beteiligt, sofern der Vertrag das nicht ausschließt (Quelle: § 153 VVG). Garantiert ist nur die vereinbarte Rente, Überschüsse können sie erhöhen.

Pflegetagegeld und Pflegekosten sind dagegen reine Risiko­versicherungen ohne Guthaben. Ihr Beitrag kann steigen, wenn die Leistungsausgaben des Tarifs von der Kalkulation abweichen. Die Pflegerente bleibt laut Verbraucherzentrale meist beitragsstabil, solange Sie keine Dynamik vereinbaren, und stellt Sie im Pflegefall meist beitragsfrei.

Wie funktioniert eine Pflegerenten­versicherung?

Sie vereinbaren beim Abschluss die Höhe der monatlichen Pflegerente. Wird Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt, zahlt der Versicherer die Rente lebenslang, je nach Pflegegrad ganz oder anteilig. Nachweise über Pflegekosten brauchen Sie nicht, und es spielt keine Rolle, ob Angehörige, ein Pflegedienst oder ein Heim Sie versorgen.

Pflegegrad entscheidet über Rentenhöhe

Die volle Rente zahlen die meisten Tarife laut Verbraucherzentrale erst ab Pflegegrad 4 oder 5, in niedrigeren Graden nur einen Teil (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 19. Mai 2026). Das ist ein wichtiger Punkt, denn hohe Pflegegrade sind selten. Prüfen Sie deshalb die Staffel genauso sorgfältig wie die Rentenhöhe.

Ende 2025 hatten in der sozialen Pflege­versicherung 40,1 Prozent der Leistungsbeziehenden Pflegegrad 2 und 29,2 Prozent Pflegegrad 3, nur 11,0 Prozent Pflegegrad 4 und 3,9 Prozent Pflegegrad 5 (Quelle: Bundesgesundheitsministerium). Was die Grade bedeuten, erklärt unsere Seite zu den Pflegegraden.

Leistungsbeziehende der sozialen Pflege­versicherung nach Pflegegrad, Ende 2025
  • Pflegegrad 115,8 %
  • Pflegegrad 240,1 %
  • Pflegegrad 329,2 %
  • Pflegegrad 411,0 %
  • Pflegegrad 53,9 %

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Zahlen und Fakten zur Pflege­versicherung, Stand Juli 2026


Diese Leistungen können Sie zusätzlich individuell vereinbaren

Je nach Tarif kommen Zusatzleistungen hinzu. Bei der Generali „Mein Pflegeschutz“ sind laut Versicherer Demenz und ein weltweiter Schutz eingeschlossen, eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vor dem Pflegefall lässt sich vereinbaren. Eine Wartezeit gibt es dort nicht. Statt laufender Beiträge ist ein Einmalbeitrag möglich (Stand 13. Oktober 2026).

Auch eine Dynamik ist möglich: Rente und Beitrag steigen dann regelmäßig, damit die Leistung mit den Pflegekosten Schritt hält. Wie hoch die Erhöhungen ausfallen und bis zu welchem Alter sie laufen, legt jeder Tarif selbst fest. Jede Zusatzleistung kostet Beitrag, wählen Sie deshalb nur, was Sie wirklich brauchen.


Beitragsfreistellung in der Pflegerenten­versicherung

Im Pflegefall müssen Sie bei den meisten Tarifen keine Beiträge mehr zahlen, bei der Generali zum Beispiel laut Versicherer schon ab Pflegegrad 2. Geraten Sie vorher in einen finanziellen Engpass, können Sie verlangen, den Vertrag beitragsfrei weiterzuführen, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist (Quelle: § 165 VVG). Die versicherte Rente sinkt dann.


Muss die Pflegerente versteuert werden?

Nein, die Rente im Pflegefall ist einkommensteuerfrei. Das Gesetz stellt Leistungen aus einer Pflege­versicherung steuerfrei, und die Versicherer nennen auch die Pflegerente steuerfrei (Quelle: § 3 EStG). Anders kann es bei einer Auszahlung nach Kündigung oder einer Kapitalauszahlung sein. Lassen Sie sich die steuerliche Behandlung dann vom Versicherer bestätigen.

Für wen lohnt sich eine Pflegerenten­versicherung?

Eine Pflegerenten­versicherung lohnt sich nur für wenige: für Menschen, die einen festen Beitrag ohne spätere Anpassungen wollen, Wert auf einen Rückkaufswert legen und sich den deutlich höheren Beitrag dauerhaft leisten können. Wer vor allem die Pflegelücke schließen will, bekommt mit einem Pflegetagegeld für dasselbe Geld mehr Leistung.

Vor- und Nachteile der Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerente hat Vorteile, die Pflegetagegeld und Pflegekosten nicht bieten. Sie entstehen vor allem aus dem Sparanteil im Vertrag und aus der Kalkulation als Lebens­versicherung. Für diese Vorteile zahlen Sie aber einen deutlich höheren Beitrag. Diese Punkte sprechen für eine Pflegerenten­versicherung:

  • Lebenslange Rente, frei verwendbar, auch bei Pflege durch Angehörige
  • Meist stabiler Beitrag und Beitragsbefreiung im Pflegefall
  • Rückkaufswert bei Kündigung
  • Je nach Tarif Beitragsrückgewähr im Todesfall, Demenz und weltweiter Schutz

Dagegen stehen hohe Kosten und eine geringe Garantie. Der Höchstrechnungszins für neue Lebens­versicherungen liegt bei ein Prozent, der garantierte Ertrag des Sparanteils ist also klein (Quelle: § 2 Deckungsrückstellungsverordnung). Diese Punkte sprechen gegen eine Pflegerenten­versicherung:

  • Beitrag zwei- bis dreimal so hoch wie bei anderen Arten
  • Volle Rente meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5
  • Frühe Kündigung kostet Geld
  • Überschüsse sind nicht garantiert

Pflegerente oder Pflegetagegeld?

Wer vor allem die Pflegelücke schließen will, ist mit einem Pflegetagegeld besser bedient. Es zahlt ebenfalls frei verwendbar und auch bei Pflege durch Angehörige, kostet aber nur einen Bruchteil. Den gesparten Beitrag können Sie selbst anlegen. Wie Sie zwischen den Arten abwägen, lesen Sie unter Vor- und Nachteile der privaten Pflege­versicherung.


Abschluss für Kinder und Ältere

Für Kinder gibt es bei der Pflegerente keine Nach­versicherung ohne Gesundheitsprüfung. Diese Regel gilt nur für Kranken­versicherungen, also etwa für ein Pflegetagegeld eines Elternteils (Quelle: § 198 VVG). Wie alt Sie beim Abschluss höchstens sein dürfen, legt jeder Tarif fest. Gesundheitsfragen stellen Pflegerententarife in der Regel, und je älter Sie sind, desto teurer wird der Vertrag.

Was kostet eine Pflegerenten­versicherung?

Eine Pflegerenten­versicherung kostet laut Verbraucherzentrale etwa das Zwei- bis Dreifache der anderen Pflegezusatz­versicherungen. Wie viel Sie zahlen, hängt von der Rentenhöhe, Ihrem Eintrittsalter, Ihrer Gesundheit und den Zusatzleistungen ab, etwa einer Beitragsrückgewähr. Dafür bleibt der Beitrag meist stabil und entfällt im Pflegefall.

Warum ist die Pflegerente so teuer?

Ein Teil Ihres Beitrags fließt in das Deckungskapital, aus dem Rückkaufswert und Überschüsse entstehen. Dazu kommen Beitragsbefreiung im Pflegefall und Zusatzleistungen wie eine Beitragsrückgewähr. Das alles kostet. Ein Pflegetagegeld spart dagegen kein Guthaben an und zahlt bei Kündigung nichts zurück, deshalb ist es bei gleicher Leistung deutlich günstiger.


Zum Vergleich: Was kostet ein Pflegetagegeld?

Für ein Pflegetagegeld mit 2.000 Euro Monatsleistung im Heim zahlen 35-Jährige laut Assekurata 55 bis 87 Euro im Monat, 45-Jährige 78 bis 130 Euro (Quelle: Assekurata-Studie für den PKV-Verband, Stand März 2026). Eine Pflegerente kostet nach Einschätzung der Verbraucherzentrale das Zwei- bis Dreifache der anderen Arten.


Ist eine Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag sinnvoll?

Einige Versicherer bieten die Pflegerente gegen Einmalbeitrag an, die Allianz und die Generali zum Beispiel laut eigenen Angaben. Sie binden damit einen größeren Betrag auf Dauer, garantiert verzinst wird er bei neuen Verträgen mit höchstens ein Prozent (Quelle: § 2 Deckungsrückstellungsverordnung). Vergleichen Sie das mit anderen Wegen, Vermögen für den Pflegefall zurückzulegen, etwa einer Pflegeimmobilie.


Kündigung und Rückkaufswert

Kündigen Sie, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Die Abschluss- und Vertriebskosten darf er dabei auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen (Quelle: § 169 VVG). Wer früh kündigt, bekommt deshalb deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat. Schließen Sie eine Pflegerente nur ab, wenn Sie den Beitrag auf Dauer zahlen können.

Ihre private Pflege­­versicherung jetzt berechnen

Unser Partner Holger Rasch berechnet Ihren Beitrag und zeigt Ihnen, welche Art der Pflegezusatz­versicherung zu Ihrem Budget und Ihrem Bedarf passt.

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Worauf sollten Sie beim Abschluss achten?

Achten Sie vor allem darauf, ab welchem Pflegegrad die volle Rente fließt, wie viel davon garantiert ist und was Sie bei einer Kündigung in den ersten Jahren zurückbekommen. Vergleichen Sie den Beitrag immer mit einem Pflegetagegeld für dieselbe Leistung. Und beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig.

Garantie und Überschuss auseinanderhalten

Rechnen Sie mit der garantierten Rente, nicht mit der Rente einschließlich Überschüssen. Überschüsse hängen davon ab, wie der Versicherer wirtschaftet, und sind nicht zugesagt. Lassen Sie sich im Angebot beide Werte getrennt zeigen, für jeden Pflegegrad. So sehen Sie, was Ihnen in Pflegegrad 2 oder 3 sicher zusteht.


Gesundheitsfragen vollständig beantworten

Auch bei der Pflegerente fragt der Versicherer nach Ihrer Gesundheit, und Sie müssen alles angeben, wonach er in Textform fragt (Quelle: § 19 VVG). Bei falschen Angaben kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen, bis fünf Jahre nach Abschluss. Mehr dazu unter Gesundheitsfragen.


Anbieter und Tests

Pflegerenten bieten Lebens­versicherer an, zum Beispiel die Generali mit „Mein Pflegeschutz“ und die Allianz mit einer Pflegerente gegen Einmalbeitrag. Mehr zu den Häusern lesen Sie auf den Seiten zur Generali und zur Allianz. Welche Pflege­versicherer bei Pflegetagegeld und Service vorn liegen, zeigt unser Test der privaten Pflege­versicherung.


Typische Schwachstellen im Tarif

Ein Angebot sieht oft besser aus, als es im Pflegefall ist. Prüfen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss deshalb auf diese typischen Schwachstellen und lassen Sie sich die Werte für jeden Pflegegrad schriftlich geben:

  • Volle Rente erst ab Pflegegrad 5
  • Kleine Rente in Pflegegrad 2 und 3
  • Beitragsbefreiung erst in hohen Pflegegraden
  • Geringer Rückkaufswert in den ersten Jahren
  • Keine Dynamik, Rente verliert an Wert

Experten-Tipp:
Experte für Pflege­­versicherungen

„Eine Pflegerenten­versicherung schlage ich nur in Ausnahmefällen vor. Für denselben Beitrag bekommen Sie mit einem Pflegetagegeld meist deutlich mehr Leistung. Interessant ist die Pflegerente für Menschen, die einen stabilen Beitrag wollen und sich den höheren Preis dauerhaft leisten können. Dann schaue ich genau hin, ab welchem Pflegegrad die volle Rente fließt und was bei einer Kündigung in den ersten Jahren zurückkommt.“

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

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Holger Rasch
Experte für Pflege­versicherungen

Die häufigsten Fragen zur Pflegerenten­versicherung

Wann wird die Pflegerente ausgezahlt?

Sobald Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt ist und Sie den Pflegegrad erreichen, für den Ihr Tarif zahlt. Die volle Rente gibt es meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5, in niedrigeren Graden einen Teil. Die Rente fließt lebenslang und auch dann, wenn Angehörige Sie zu Hause pflegen.

Ist die Pflegerente steuerpflichtig?

Die Rente im Pflegefall ist steuerfrei. Leistungen aus einer Pflege­versicherung sind nach § 3 Nr. 1 EStG einkommensteuerfrei, und die Versicherer nennen auch die Pflegerente steuerfrei. Bei einer Auszahlung nach Kündigung oder einer Kapitalauszahlung kann es anders sein, das sollte der Versicherer bestätigen.

Was kostet eine Pflegerenten­versicherung?

Laut Verbraucherzentrale ist der Beitrag etwa zwei- bis dreimal so hoch wie bei Pflegetagegeld oder Pflegekosten. Wie viel Sie zahlen, hängt von Rentenhöhe, Eintrittsalter, Gesundheit und Zusatzleistungen ab. Dafür bleibt der Beitrag meist stabil und entfällt im Pflegefall.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegerente und Pflegetagegeld?

Beide zahlen frei verwendbares Geld, auch bei Pflege durch Angehörige. Die Pflegerente ist aber eine Lebens­versicherung mit Sparanteil und Rückkaufswert, das Pflegetagegeld eine Kranken­versicherung ohne Guthaben. Deshalb ist die Pflegerente deutlich teurer, ihr Beitrag aber meist stabiler.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich kündige?

Ja, der Versicherer zahlt den Rückkaufswert. Weil er die Abschluss- und Vertriebskosten laut § 169 VVG auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen darf, ist der Rückkaufswert anfangs gering. Wer früh kündigt, bekommt meist deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat.

Was passiert mit den Beiträgen, wenn ich nie pflegebedürftig werde?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife bieten eine Beitragsrückgewähr im Todesfall an, die Generali „Mein Pflegeschutz“ zum Beispiel laut Versicherer. Dann erhalten Ihre Hinterbliebenen Geld, wenn Sie vor dem Pflegefall sterben. Die Rückgewähr kostet zusätzlichen Beitrag.

Kann der Beitrag einer Pflegerenten­versicherung steigen?

Laut Verbraucherzentrale bleibt er meist stabil, solange Sie keine Dynamik vereinbaren. Mit Dynamik steigen Rente und Beitrag regelmäßig. Das unterscheidet die Pflegerente vom Pflegetagegeld, dessen Beitrag der Versicherer anpassen muss, wenn die Leistungsausgaben des Tarifs dauerhaft von der Kalkulation abweichen.

Kann ich eine Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag abschließen?

Ja, einige Versicherer bieten das an, zum Beispiel die Allianz und die Generali laut eigenen Angaben. Sie zahlen dann einen größeren Betrag auf einmal. Garantiert verzinst wird er bei neuen Verträgen mit höchstens ein Prozent, und bei einer frühen Kündigung bekommen Sie weniger zurück, als Sie eingezahlt haben.

Zahlt die Pflegerente auch bei Demenz?

Wenn der Tarif es vorsieht. Bei der Generali „Mein Pflegeschutz“ ist Demenz laut Versicherer mitversichert. Wird wegen der Demenz ein Pflegegrad festgestellt, zahlt der Tarif die Rente für diesen Pflegegrad. Prüfen Sie in den Bedingungen, ob Demenz eingeschlossen ist und welcher Anteil der Rente dann fließt.

Gibt es eine Pflegerenten­versicherung ohne Gesundheitsprüfung?

In der Regel nicht, Pflegerententarife fragen nach Ihrer Gesundheit. Ohne Gesundheitsfragen kommen Sie vor allem über den Pflege-Bahr in eine Pflegezusatz­versicherung, ein staatlich gefördertes Pflegetagegeld ab 18 Jahren. Er nimmt jeden auf, die Leistung ist aber begrenzt, und die Wartezeit kann bis zu fünf Jahre dauern.

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